Rechenschaftsbericht März Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam
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- Sophia Bayer
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1 Rechenschaftsbericht März 2017 Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam
2 Personalrat für Mitarbeiter Seite 1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der amtierende Personalrat erstattet heute zum zweiten Mal in seiner Amtszeit Bericht. Dieser Berichtszeitraum umfasst die vergangenen 17 Monate seiner Tätigkeit. Der Personalrat hat umfangreiche Pflichten zu erfüllen. Er ist in verschiedenen Formen an personalrechtlichen Entscheidungen beteiligt, wie z. B. Neueinstellungen, Eingruppierungen und Stellenausschreibungen. Wie in den Jahren zuvor können wir auch jetzt nicht über Einzelfälle berichten, weil Vorgänge dieser Art unter die personalvertretungsrechtliche Schweigepflicht fallen. Wir befassten uns auch mit einigen unerfreulichen Angelegenheiten, die uns viel Zeit gekostet haben. Selbst Kündigungen mussten wir in diesem Berichtszeitraum behandeln. Seit der letzten Personalversammlung im September 2015 wurden wir bei insgesamt fünf Kündigungen und einer Abmahnung beteiligt. Wir haben natürlich jeden Einzelfall sorgfältig geprüft. Des Weiteren wurden 54 unbefristete und 128 befristete Einstellungen sowie 139 befristete Weiterbeschäftigungen behandelt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 641 Anträge der Dienststelle bearbeitet. Befristete Arbeitsverhältnisse Ein Dauerbrenner unserer Tätigkeit als Personalrat sind die befristeten Arbeitsverhältnisse. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Universität Potsdam über Geldmittel Dritter zahlreiche Projekte einwirbt und damit auch im nichtwissenschaftlichen Bereich Beschäftigung schafft. Aber auch eine Reihe anderer Gründe führt zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen, wie zum Beispiel Elternzeitund Krankheitsvertretungen, vorübergehende Mehrbedarfe oder der Anschluss an die Ausbildung. Das sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die sogenannten Befristungen mit Sachgrund. Eine weitere Möglichkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, Arbeitsverträge zu befristen, ist die sogenannte sachgrundlose Befristung. Wir als Personalrat sehen deren Anwendung kritisch, da die Nachteile für die Beschäftigten in unseren Augen Tätigkeitsbericht des PR MTV
3 Personalrat für Mitarbeiter Seite 2 überwiegen. So dürfen sachgrundlos befristete Arbeitsverträge innerhalb von zwei Jahren maximal dreimal verlängert werden und Personen nur dann eingestellt werden, wenn sie vorher nicht beim selben Arbeitgeber, also dem Land Brandenburg, beschäftigt waren. Aus diesen Gründen hinterfragen wir als Personalrat jede Stellenausschreibung bzw. Einstellung mit sachgrundloser Befristung sehr kritisch und sehr genau. Die dritte Möglichkeit, Arbeitsverträge im nichtwissenschaftlichen Bereich befristet abzuschließen, wurde im März 2016 mit der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abgeschafft. Wir müssen an dieser Stelle konstatieren, dass ein großer Anteil der Einstellungen und Weiterbeschäftigungen nur befristet erfolgt. Wir als Personalrat setzen uns dafür ein, dass unseren Beschäftigten eine Perspektive gegeben wird, indem wir in steten Gesprächen mit unserer Dienststellenleitung und unserem Personaldezernat versuchen, auslaufende Verträge im besten Fall unbefristet weiterzuführen oder zumindest befristete Weiterbeschäftigung, mitunter auch an anderer Stelle, zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für unsere jungen Beschäftigten, die wir selbst ausbilden. Dort ist es uns gemeinsam mit dem D3 gelungen, fast alle Azubis nach Ende ihrer Ausbildung zunächst befristet und anschließend zum Teil auch unbefristet zu übernehmen. Abschließend zu diesem Punkt bleibt zu sagen, dass uns das Thema auch weiterhin begleiten und stark in Anspruch nehmen wird. Wir als Personalrat werden auch in Zukunft versuchen, das Optimum für unsere Beschäftigten zu erreichen. Eine wirkliche Trendwende wird sich an dieser Stelle aber erst mit einer Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung erreichen lassen. Dienstvereinbarungen Neben den Beteiligungsrechten des Personalrates in Einzelpersonal- und Organisationsund sozialen Angelegenheiten besteht auch die Möglichkeit, Dienstvereinbarungen abzuschließen. Dienstvereinbarungen sind zu allen personellen, sozialen, organisato- Tätigkeitsbericht des PR MTV
4 Personalrat für Mitarbeiter Seite 3 rischen und innerdienstlichen Angelegenheiten zulässig und ermöglichen somit eine über die formalen Beteiligungsrechte hinausgehende Einflussnahme des Personalrates. Bei der Universität Potsdam wurden die meisten Dienstvereinbarungen zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen, da sie sowohl für das wissenschaftliche und künstlerische Personal als auch für die Mitarbeiter gelten. Für unseren Zuständigkeitsbereich möchten wir die seit einigen Jahren mit der Dienststelle abgeschlossene Dienstvereinbarung zur Anordnung einer Betriebsruhe zum jeweils kommenden Jahreswechsel nennen. Diese Dienstvereinbarung wurde bis zum Jahreswechsel 2019/2020 verlängert, sie gilt grundsätzlich für alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter. Ausnahmen sind in 1 Abs. 2 der Dienstvereinbarung geregelt, die Sie im Intranet auf der Webseite unseres Personalrates unter Dienstvereinbarungen nachlesen können. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass Ausnahmen zur Betriebsruhe für andere als die in 1 Abs. 2 genannten Beschäftigten durch die zuständigen Vorgesetzten beim Kanzler beantragt werden müssen. Das Verfahren für die Genehmigung von Ausnahmen ist ebenfalls in der Dienstvereinbarung geregelt. Die Dienstvereinbarung zur Gleitzeit wollen wir noch in diesem Jahr überarbeiten, da die jetzige Fassung in Teilen nicht mehr gültig ist. Außerdem ist eine Dienstvereinbarung zur Telearbeit geplant. Telearbeit Im vergangenen Berichtszeitraum wurden von Beschäftigten 17 Anträge auf Telearbeit gestellt, von denen nicht alle genehmigt wurden. Die Gründe für eine steigende Zahl von Anträgen auf Telearbeit sind in erster Linie ein Wandel in der Arbeitswelt und die damit einhergehende Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, also beispielsweise die Betreuung der Kinder oder die Pflege Angehöriger. Tätigkeitsbericht des PR MTV
5 Personalrat für Mitarbeiter Seite 4 Telearbeit bedeutet, dass Beschäftigte ihre Arbeitsaufgaben (meist) IT-gestützt durch die elektronischen Kommunikationsmittel auch vom häuslichen Arbeitsplatz aus wahrnehmen können. Dabei müssen die dienstlichen Interessen gewahrt bleiben. Der Antrag auf Telearbeit wird an das Personaldezernat gestellt. Er sollte eine positive Stellungnahme des Dienstvorgesetzten beinhalten. Der Antrag ist nach 65 (4) PersVG Brandenburg durch den Personalrat mitbestimmungspflichtig. Auf Grund der Fülle der Anträge, die an das Personaldezernat und somit auch an den Personalrat gestellt werden, aber auch um mögliche Eckpfeiler für Telearbeit zu schaffen, möchten wir als Personalrat in den nächsten Monaten eine Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Dienststelle abschließen, die die Telearbeit als Alternative für die Beschäftigten anbieten kann. Dabei sollen nicht nur die Voraussetzungen wie Zustimmung des Vorgesetzten, Zeitraum, Dauer und Eignung des häuslichen Arbeitsplatzes geklärt, sondern ebenfalls müssen die Gründe der Dienststelle für eine Ablehnung des Antrages formuliert werden. Ein sehr wichtiger Punkt ist der Umgang mit vertraulichen Daten am Telearbeitsplatz. Der Datenschutzbeauftragte der Universität wird in den Prozess des Abschlusses einer solchen Dienstvereinbarung einbezogen. Mit der novellierten Arbeitsstättenverordnung vom gelten die Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ebenso für Telearbeitsplätze. Diese unterliegen also ebenfalls einer Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren hat. Das bedeutet im Umkehrschluss nichts anderes, als dass sich Beschäftigte mit Abgabe eines Antrags auf Telearbeit damit einverstanden erklären, den Telearbeitsplatz, und damit Privaträume, für Universitätsangehörige (Vorgesetzte, Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit) zugänglich zu machen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit/Monatsgespräche Eherner Grundsatz des Personalvertretungsrechtes ist, dass Dienststelle und Personalrat zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle und zum Wohle der Beschäftigten vertrau- Tätigkeitsbericht des PR MTV
6 Personalrat für Mitarbeiter Seite 5 ensvoll zusammenarbeiten. Daher schreibt das Personalvertretungsgesetz Brandenburg auch vor, dass Dienststelle und Personalrat einmal monatlich eine gemeinsame Besprechung durchführen sollen, in der u. a. auch strittige Fragen mit dem, wie es im Gesetz heißt, ernsten Willen zur Einigung zu behandeln sind. Diese Monatsgespräche mit dem Kanzler haben, von wenigen Ausnahmen abgesehen, regelmäßig jeden Monat stattgefunden. Erörtert wurden dabei natürlich auch verschiedene Dauerbrenner-Themen, z. B. organisatorische Umgestaltung im HGP und die Fusion von ZEIK und AVZ zum ZIM. Allgemein können wir feststellen, dass die Monatsgespräche in sachlicher Atmosphäre und ohne persönliche Befindlichkeiten stattfanden. Zusammenfassend schätzen wir die Entwicklung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle und unserem Personalrat im letzten Berichtszeitraum als weitgehend positiv ein. Weitere Verbesserungen sind aber wünschenswert. Die routinemäßige Versorgung z. B. des Personalrates mit schriftlichen Informationen ist nach wie vor verbesserungsbedürftig! Wir meinen, dass es z. B. eigentlich kein nennenswertes Problem sein sollte, bei der Bearbeitung der Eingangspost beispielsweise von Erlassen aus dem Ministerium in allgemeinen Personalangelegenheiten oder zu personalvertretungsrelevanten Themen eine Kopie an die Personalräte zu schicken. Langzeitprobleme Ein Thema, das uns auch immer wieder beschäftigt, ist, dass wir über personelle Maßnahmen zu befinden haben, ohne dass uns die dafür notwendigen Organisationspläne (Strukturpläne) vorliegen, die teilweise offensichtlich auch nicht existieren oder veraltet sind. Wir sind uns dessen bewusst, dass sich die Universität in einem ständigen Veränderungsprozess befindet. Trotzdem erwarten wir, dass die uns schon mehrfach zugesagten, aktuellen Unterlagen zeitnah bereitgestellt werden. Im PersvG Brandenburg 60 Abs. 3 ist die Umfassende Unterrichtung geregelt. Diese gilt erst als gegeben, wenn der Personalrat über dieselben Informationen verfügt wie die Dienststellenleitung. Tätigkeitsbericht des PR MTV
7 Personalrat für Mitarbeiter Seite 6 Probleme am Arbeitsplatz Im Berichtszeitraum sind dem Personalrat Konflikte am Arbeitsplatz durch Beratungsgespräche mit Betroffenen bekanntgeworden. Nicht nur bei Konflikten am Arbeitsplatz, auch bei Fragen zu Ihren Arbeitsbedingungen, zur Arbeitszeit und anderen Aspekten Ihres Beschäftigungsverhältnisses können Sie sich gern an das Büro der Personalräte oder ein Personalratsmitglied Ihres Vertrauens wenden. Rechtsberatungen dürfen wir allerdings nicht durchführen, da dies den beratenden Berufen vorbehalten ist. Sie können den Personalrat während Ihrer Arbeitszeit aufsuchen und benötigen keine Genehmigung Ihres Vorgesetzten dafür. Es reicht aus, wenn er vorher informiert wird. Er hat auch nicht das Recht zu erfahren, warum Sie mit dem Personalrat sprechen wollen. Der Personalrat soll nach den einschlägigen Vorschriften berechtigten Beschwerden der Beschäftigten nachgehen und auf ihre Abstellung hinwirken. Werden Beschwerden an uns herangetragen, müssen wir sie zunächst prüfen, um dann Lösungen im Zusammenwirken mit allen Beteiligten herbeizuführen. Einen Hinweis möchten wir an dieser Stelle noch geben: Jeder Beschäftigte hat das Recht, bei Gesprächen mit entscheidungsbefugten Personen der Dienststelle, die auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses Auswirkungen haben könnten, eine Person seines Vertrauens, z. B. ein Personalratsmitglied, hinzuzuziehen. Verfahren bei Umsetzungswünschen von Beschäftigten Wenn Beschäftigte einen Umsetzungsantrag stellen, kann das verschiedene Gründe haben, zum Beispiel ist für manche der Weg zur Arbeit kürzer, wenn sie an einem anderen Standort arbeiten könnten, oder es gibt Konflikte im zwischenmenschlichen Bereich, die am Arbeitsplatz auftreten. Jeder Beschäftigte kann beim Personaldezernat einen formlosen Umsetzungsantrag stellen. Häufig gibt es zuvor ein Gespräch mit dem Personalrat, der dann vom Tätigkeitsbericht des PR MTV
8 Personalrat für Mitarbeiter Seite 7 Mitarbeiter eine Kopie des Antrags erhält. Leider gibt es im Intranet der Hochschule kein Formblatt. Hier beziehen sich Umsetzungen nur auf die Umsetzung von Geräten oder DV-Technik in einen anderen Bereich. Das Verfahren bei Umsetzungswünschen von Beschäftigten wirkt nicht transparent genug. In einigen Fällen werden die Wünsche ausgesprochen zeitnah berücksichtigt, die Kollegin bzw. der Kollege erhält innerhalb kürzester Zeit die Möglichkeit, ein Kennenlerngespräch mit dem möglichen neuen Vorgesetzten zu führen. Sind beide Seiten mit dem Wechsel einverstanden, ist der Personalrat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu beteiligen. Manchmal vergeht jedoch relativ viel Zeit, ehe dem Umsetzungsantrag entsprochen wird. Die Gründe dafür sind vielfältig. Möglicherweise unterscheiden sich die Arbeitsaufgaben aus Sicht der Dienststelle zu sehr oder der Beschäftigte bietet aus anderen persönlichen Gründen nicht die Gewähr für eine erfolgreiche Integration in bestimmten anderen Arbeitsbereichen. Stellenbesetzungsrichtlinie Die Stellenbesetzungsrichtlinie des Landes Brandenburg ist zur Zeit außer Kraft gesetzt. Dadurch war es möglich, dass mehr befristet Beschäftigte in dauerhafte Arbeitsverhältnisse übernommen werden konnten. Wir hoffen, dass dieser Zustand noch lange anhält. Mitarbeit in Arbeitsgruppen Mitglieder unseres Personalrates arbeiten im Moment in zwei Arbeitsgruppen mit, der Projektgruppe Personalentwicklung und der Arbeitsgruppe Ausbildung. Die Projektgruppe Personalentwicklung an der Universität Potsdam hat sich im Juni 2016 gebildet. Ihr Konzept umfasst die Bereiche Wissenschaftsmanagement und Verwaltung sowie Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Auch Bestehendes und Bewährtes soll in das Konzept einfließen. Das sind in unserem Bereich z. B. Internationalisierung der Verwaltung (Möglichkeit von Aufenthalten an Tätigkeitsbericht des PR MTV
9 Personalrat für Mitarbeiter Seite 8 ausländischen Hochschulen, Englischkurse für die Kollegen), Maßnahmen zum Wissenserhalt und zur Wissensweitergabe durch den verstärkt eintretenden Generationenwechsel (überlappende und vorgezogene Stellenbesetzungen auch im Bereich MTV, Vernetzungstreffen der zentralen Verwaltung) und Weiterbildungsangebote. Zurzeit werden die beiden Teile zu einem gemeinsamen Konzept zusammengeführt und sollen im Frühjahr 2017 fertiggestellt sein. Die Arbeitsgruppe Ausbildung hat sich zuletzt damit befasst, das Bewerbungsverfahren zu optimieren. Es wird getestet, wie sich ein vorgezogener Bewerbungszeitraum auf die Qualität der Bewerbungen auswirkt. Bis jetzt ist bei uns der Eindruck entstanden, dass die Zahl der Bewerber geringer wird, aber sich die Qualität ihrer Bewerbungen verbessert hat. Auszubildende An der Universität Potsdam gibt es aktuell elf verschiedene Ausbildungsberufe, in denen 47 Auszubildende lernen. Von den Gärtnern über die Chemielaboranten, die Kaufleute für Büromanagement bis hin zu den Mediengestaltern und System- Elektronikern konnte die Universität insgesamt 15 neue Auszubildende 2016 begrüßen. Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurden im Mai 2016 neu gewählt. In der Berufsschule der Gärtner gab es im März 2015 einen Vorfall ausländerfeindlicher Gesinnung. Die betreffende Person, von der diese Gesinnung ausging, hat einen Verweis erhalten. Mit den Mitläufern wurden intensive Gespräche durch die Schulleitung und den damaligen Klassenleiter geführt. Laut unserer Auszubildenden und der Schulleitung bestehen aktuell keine Probleme mehr im Unterricht, auch dank der Unterstützung unserer JAV. Die JAV nimmt regelmäßig an den Personalratsitzungen teil und ist auch bei den Bewerbungsgesprächen für die neuen Auszubildenden für 2017 involviert. Tätigkeitsbericht des PR MTV
10 Personalrat für Mitarbeiter Seite 9 Ende Januar haben die neuen Mitglieder der JAV eine fünftägige Grundlagenschulung für die Tätigkeiten innerhalb der JAV in Bad Belzig besucht. Aufruf zur Personalrats-Wahl im Mai 2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach vier Jahren endet nun im Frühjahr nächsten Jahres die Amtszeit unseres Personalrates. Im Mai 2018 finden die Personalratswahlen statt. Gewählt werden an unserer Universität drei Personalräte: - der Personalrat für Mitarbeiter, - der Gesamtpersonalrat und - der Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal. Darüber hinaus werden die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gewählt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter den jetzigen Personalratsmitgliedern gibt es einige, die altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheiden. Aus diesem Grund rufen wir hiermit auf, sich bei Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit beim Personalrat für MTV zu melden, um Kandidat für die PR-Wahlen 2018 zu werden. Für Nachfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Bis Ende Jahres 2017 sollten idealerweise die Kandidaten bekannt sein, um bis zum Beginn der Wahl ausreichend Bewerber und auch Stellvertreter zur Verfügung zu haben. Gewählte Mitglieder des Personalrates sind während ihrer Amtszeit durch das Personalvertretungsgesetz besonders geschützt. Außerdem sind sie während ihrer Personalratstätigkeit von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Die geleistete Personalratstätigkeit gilt als Arbeitszeit. Zum Abschluss möchten wir darauf hinweisen, dass wir vor Ende dieser Wahlperiode im Frühjahr 2018 noch einmal Rechenschaft ablegen werden. Tätigkeitsbericht des PR MTV
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