Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Einführung, Durchführung und Verlängerung der Kurzarbeit.
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- Kornelius Fuchs
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1 Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Einführung, Durchführung und Verlängerung der Kurzarbeit. Ausgestaltung und weitere Rahmenbedingungen, Verfahrensfragen
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3 Aktuelle Arbeitslosenzahlen September Oktober November Dezember Januar 2009 Februar 2009 März 2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Deutschland Baden-Württemberg Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik Service Südwest 3
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5 Eingegangene Anzeigen über Kurzarbeit September Oktober November Dezember Januar 2009 Februar 2009 März 2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Baden-Württemberg Deutschland Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik Service Südwest 5
6 Anzahl der in den Anzeigen gen. Personen September Oktober November Dezember Januar 2009 Februar 2009 März 2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Baden-Württemberg Deutschland Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik Service Südwest 6
7 Hauptinstrument Kurzarbeit Neue gesetzliche Bestimmungen: Erlass von 50% der Sozialversicherungsbeiträge vom ersten Tag der Kurzarbeit Erlass von 100% der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. KuG- Monat KuG-Bezug ist bis 24 Monate möglich Durch diese Massnahmen wurden die Bemühungen um eine Qualfizierungsoffensive allerdings relativiert 7
8 Neue Möglichkeiten für KuG Azubis und Hochschulabsolventen können bei der Übernahme direkt in KuG übernommen werden und auch weiter qualifiziert werden Leiharbeitnehmer können auch KuG erhalten das Recht von Leiharbeitnehmern auf Vergütung (Annahmeverzug) kann für die Zeit der Kurzarbeit aufgehoben werden Zeitkonten müssen nicht erst ins Minus gefahren werden Es gibt auch die Möglichkeit das Betriebe KuG bekommen wenn weniger als ein Drittel der Beschäftigten in KuG geht auch, Arbeitsausfall derjenigen in Kurzarbeit muß dann größer 10% sein 8
9 Neue tarifliche KuG-Regelungen Ziel des TV: Beschäftigung sichern auch durch Entlastung der Arbeitgeber Offensiv nutzen!!! Initiativrecht des BR!!!!! KuG - Einführung und Verlängerung ist auch gegen den AG erzwingbar (Schlichtungsstelle 4 TV KQB) Beschäftigungssicherung bei KuG verbessert Neufassung des Zuschusses erleichtert lange KuG-Phasen -Arbeitgeber argumentieren nur mit Kostenentlastung 9
10 Modelle für Zuschuss bei Kurzarbeit Baden-Württemberg freiwillige BV, ggf. tarifliches Schlichtungsverfahren Heutige Tarifregelung Optionsmodell A: 93 % Absicherung mit kollektiver Kompensation Optionsmodell B: Absicherung nach Kurzarbeitsintensität 97 % - 82 % Beschäftigungssicherung während der Kurzarbeit 10
11 Erfahrungen Erste Firmen kündigen trotz KuG Manche kündigen erst und wollen dann KuG Manche Kündigen und rufen hinterher die Schlichtungsstelle an um ihnen genehme Modelle zu bekommen LAG Urteil Bayern: Personelle Maßnahmen erst wenn über Antrag auf KUG entschieden ist. Bereitschaft KUG zu machen scheint bei Firmen zu bröckeln, manchmal auch bei Betroffenen, weil langsam das Geld knapp wird 11
12 Wie weiter? Möglichkeiten kreativ erweitern Diskussion Personalservice Gesellschaften mit Konjunktur KuG KuG sichert unstrittig Arbeitsplätze deshalb unbedingt die 24 Monate ausschöpfen und für KuG statt TV Beschäftigungssicherung und Entlassungen kämpfen! 12
13 Wie weiter Qualifizierung in KUG Qualifizierung in KUG funktioniert schlecht. Betriebe (und Betriebsräte) haben oft eine Ideen was Inhalt einer Weiterbildung sein könnte. Beschäftigte drängen auch nicht alle. es wird viel geredet, weniger getan Regelungsmöglichkeit in BV Agentur Q und Bundesagentur für Arbeit als Berater bei Verhandlungen über Quali-Maßnahmen mit einbeziehen WeGeBau nutzen (gering qualifizierte, ab 45, NEU: auch Qualifizierte können einbezogen werden) 13
14 Finanzielle Aufwendungen für Weiterbildung während Kurzarbeit Januar bis Mai 2009 Qualifizierung von wiedereingestellten LA 0, WeGebAu 116,8 400 Weiterbildung während KuG/ESF 2,2 34,5 Haushaltsansatz insgesamt in Mio. Ausgaben 1-5/2009 in Mio Weiterbildung Geringqualifizierter während KuG/SGB III 5,2 120 volle Erstattung SV-Beiträge 378 6, Mio. Quelle: AIB 2009 Heft
15 Verwendete Haushaltsmittel Qualifizierung von wiedereingestellten LA 0,0% 0,005% WeGebAu 29,2% Weiterbildung während KuG/ESF 6,4% Weiterbildung Geringqualifizierter während KuG/SGB III 4,3% volle Erstattung SV-Beiträge 1,7% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 15
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