Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung

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1 Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz und Saarland -Dr. Karl Blum, Leiter DKI-Forschung -

2 Agenda Hintergrund Bestandsaufnahme Anforderungen Ausblick Fotolia.de

3 Hintergrund DKI-Projekt "Qualität als Entscheidungskriterium der Krankenhausplanung" Auftraggeber: Deutsche Krankenhausgesellschaft und Landeskrankenhausgesellschaften Projektziele Analyse und Bewertung der Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplänen aller Bundesländer Ableitung praktischer Schlussfolgerungen für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung aus Krankenhaussicht Entscheidungshilfe bei der politischen Arbeit von DKG und LKGen zur anstehenden Krankenhausreform Fotolia.de

4 Hintergrund Projektmodule Modul 1: Bestandsaufnahme der qualitätsorientierten Vorgaben in den Krankenhausplänen aller Bundesländer Modul 2: Entwicklung von Anforderungskriterien an eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung aus Krankenhaussicht Modul 3: Internationaler Vergleich zu einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung Fotolia.de

5 Hintergrund "Qualitätsoffensive" laut Koalitionsvertrag Ziel: Verbesserung der Qualität der stationären Versorgung Mittel: Sanktionierung von guter oder schlechter Versorgungsqualität über: Qualitätsberichterstattung Erlöse Versorgungsverträge Versorgungsauftrag???

6 Hintergrund Eckpunkte-Papier der Bund-Länder-AG Einstieg in den bedarfsgerechten Umbau der Krankenhausversorgung Qualität als Basis für eine sichere und transparente Krankenhausversorgung Festlegung eines umfangreichen Maßnahmenkataloges zur Vorbereitung auf eine Krankenhausreform Darunter: Konkretisierung der Vorgaben für Qualität als ein weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung???

7 Hintergrund Qualitätsorientierte Krankenhausplanung laut Eckpunkten I Der Gesetzeszweck der wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern in 1 Absatz 1 KHG wird um das Ziel der patientengerechten sowie qualitativ hochwertigen Versorgung als Grundlage für Entscheidungen der Krankenhausplanung erweitert.

8 Hintergrund Qualitätsorientierte Krankenhausplanung laut Eckpunkten II Dazu wird ein gesetzlicher Auftrag an den G-BA gerichtet, bis zum erste Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität zu entwickeln, die geeignet sind, rechtssichere Kriterien und Grundlagen für Planungsentscheidungen der Länder zu sein (planungsrelevante Indikatoren). Dabei wird die Zuordnung von Leistungen zu planungsrelevanten Indikatoren angestrebt.

9 Hintergrund Qualitätsorientierte Krankenhausplanung laut Eckpunkten III Die Qualitätsindikatoren des G-BA sind als Empfehlungen an die Länder zum Zwecke einer qualitätsgesicherten Krankenhausplanung zu übermitteln. Die Länder können die Qualitätsindikatoren des GBA sowie ergänzende Maßgaben des Landes durch landesrechtliche Regelungen zum verbindlichen Bestandteil ihrer Krankenhausplanung machen.

10 Hintergrund Qualitätsorientierte Krankenhausplanung laut Eckpunkten IV Der G-BA wird verpflichtet, den Ländern zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren regelmäßig einrichtungsbezogen die Auswertungsergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung sowie Bewertungskriterien zur Verfügung zu stellen. Das Auswertungsverfahren einschließlich des strukturierten Dialogs wird für diese Indikatoren um rd. 6 Monate verkürzt. Die zeitnahe Lieferung der Auswertungen zu den planungsrelevanten Indikatoren an die Länder wird gesetzlich vorgegeben.

11 Hintergrund Qualitätsorientierte Krankenhausplanung laut Eckpunkten V Die rechtlichen Grundlagen werden dafür geschaffen, dass eine nicht oder nicht ausreichend qualitätsgesicherte Leistungserbringung eines Krankenhauses rechtliche Konsequenzen auch für die Aufnahme bzw. den Verbleib der Einrichtung im Krankenhausplan des Landes haben wird.

12 Hintergrund Qualitätsorientierte Krankenhausplanung laut Eckpunkten VI Die Länder können durch Landesrecht bestimmen, dass - soweit sie planungsrelevante Qualitätsindikatoren des G-BA sowie ergänzende Maßgaben des jeweiligen Landes verbindlich für die Krankenhausplanung gesetzlich verankert haben -, die Gewähr dieser Qualitätsvorgaben Voraussetzung für die Aufnahme und den Verbleib eines Krankenhauses im Krankenhausplan eines Landes sind. Zudem sind diese Indikatoren und Maßgaben im Rahmen des Auswahlermessens der zuständigen Behörde bei einer notwendigen Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern verbindlich zugrunde zu legen.

13 Agenda Hintergrund Bestandsaufnahme Anforderungen Ausblick Fotolia.de

14 Bestandsaufnahme Vorgehen Analyse und Systematisierung der Qualitätsvorgaben in den 16 Landeskrankenhausplänen anhand einer einheitlichen Erfassungsmatrix Aufbereitung der Qualitätsvorgaben nach Fachgebieten/Krankheitsbildern Analyse der Qualitätsvorgaben je Fachgebiet/Krankheitsbild nach ausgewählten Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien

15 Bestandsaufnahme Thematische Analyse nach Bundesländern Qualitätsthemen in den Landeskrankenhausplänen Anzahl Bundesländer Geriatrie 11 Neonatologie/ Geburtshilfe 9 Onkologie 8 Schlaganfall/ Stroke Unit 6 Palliativmedizin 5 Frührehabilitation 4 Orthopädie/ Unfallchirurgie 4 Kardiolgie 4 Gefäßmedizin 4 Psychiatrie/ Psychosomatik 3 Adipositaschirurgie 2 Schmerzmedizin 2 Kinder-/ Jugendmedizin 2 Gesamt 64

16 Bestandsaufnahme Qualitätsvorgaben in der Geriatrie Thema der Qualitätsvorgabe Geriatrie (Häufigkeiten) Strukturqualität 10 Personal 10 Baulich-technische Ausstattung 6 Mengen 1 Organisation 5 Sonstige Strukturanforderungen 5 Prozessqualität 9 Behandlung 7 Pflege 7 Therapeutische Versorgung 7 Patientenüberleitung in/ aus Krankenhaus 6 Sonstige Prozessanforderungen 7 Ergebnisqualität 4 Patientenbezogene Ergebnisse 4 Organisationsbezogene Ergebnisse 1 Sonstige Ergebnisanforderungen 1

17 Bestandsaufnahme Orientierung am OPS-Code zur geriatrischen Komplexbehandlung Behandlung durch geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Zusatzweiterbildung oder Schwerpunktbezeichnung Klinische Geriatrie ) Standardisiertes geriatrisches Assessment Soziales Assessment zum poststationären Betreuungs- und Versorgungsbedarf Aktivierend-therapeutische Pflege durch gesondert geschultes Pflegepersonal Wöchentliche Teambesprechungen unter Beteiligung aller Berufsgruppen PhotoDeluxe Business Edition

18 Bestandsaufnahme Quellen von Qualitätsvorgaben Leitlinien, Empfehlungen, Beschlüsse von Fachgesellschaften Zertifizierungen von Fachgesellschaften (z.b. Stroke Units, Brustzentren) Fachprogramme der Länder (z.b. Hessisches Onkolgiekonzept, Geriatrieplan Thüringen, Schlaganfallkonzept BaWü) G-BA Richtlinien (z.b. Frühgeborenen- Richtlinie) Gesetze und Verordnungen (z.b. im Hygienebereich) OPS-Codes (z.b. in geriatrischer und Palliativversorgung) Fotolia.de Fotolia.de

19 Bestandsaufnahme Bewertung der Landeskrankenhausgesellschaften Willkürliche Festlegung von Mindestgrößen und Mindestmengen Keine sachgerechte oder praktikable Festlegung von Personalvorgaben Keine Berücksichtigung und Finanzierung von Folgekosten Unreflektierte bzw. nicht justitiable Übernahme externer Vorgaben in die Krankenhausplanung Partiell größere Rechts-, Finanzierungs- und Planungssicherheit

20 Bestandsaufnahme In der Diskussion befindliche Qualitätsvorgaben Ausweitung von Strukturvorgaben Personalzahlen, Personalschlüssel, Personalqualifikation Mindestgrößen, Mindestfallzahlen, Mindestausstattung Einschränkende Krankenhausplanung Konzentration bestimmter Leistungsbereiche auf ausgewiesene Krankenhäuser (Zentrenbildung) Abhängigkeit des Versorgungsauftrags von zertifizierter Qualität

21 Bestandsaufnahme Fazit Geringe Durchdringung der Krankenhausplanung mit Qualitätsvorgaben Inhaltlich große Heterogenität von Qualitätsvorgaben Dominanz von Strukturkriterien (Personal, Mengen, Ausstattung etc.) Keine länderübergreifende Vergleichbarkeit von Qualitätsvorgaben Keine systematische Auswahl oder Priorisierung von Themen Geringe Evidenzbasierung Keine gezielte Adaption von Leitlinien an die Krankenhausplanung Keine Berücksichtigung von Machbarkeits-, Praktikabilitäts- und Finanzierungsaspekten

22 Agenda Hintergrund Bestandsaufnahme Anforderungen Ausblick Fotolia.de

23 Anforderungen Vorgehen Workshops und schriftliches Review- Verfahren zur Definition von Anforderungen an die Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung Entwicklung allgemeiner oder grundlegender Anforderungskriterien für Qualitätsvorgaben im Rahmen einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung Erfüllung dieser Kriterien ist aus Krankenhaussicht notwendige Voraussetzung für die Berücksichtigung entsprechender Vorgaben in der Krankenhausplanung

24 Anforderungen These 1 - Chancen und Risiken Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung bietet Chancen einer Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität. Bei unzureichender Ausgestaltung birgt sie aber auch Risiken vor allem hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit, Flächendeckung, Leistungsfähigkeit und Finanzierung der Krankenhausversorgung.

25 Anforderungen These 2 - Qualitätsorientierung Qualität und Qualitätstransparenz haben für die deutschen Krankenhäuser einen sehr hohen Stellenwert. Die interne und externe Qualitätssicherung im Krankenhaus ist in Deutschland weit fortgeschritten. Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung sollte sich in die vorhandenen Qualitätssicherungsansätze einfügen und diese nicht konterkarieren. Dabei ist eine sektorübergreifende Harmonisierung der Qualitätsvorgaben sicherzustellen.

26 Anforderungen These 3 - Bedarfsorientierung Das maßgebliche Ziel der Krankenhausplanung ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern. Die Kernaufgabe der Krankenhausplanung besteht in der Bedarfsfeststellungs- und Versorgungsplanung. Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung darf deswegen eine bedarfsgerechte Versorgung, vor allem eine wohnortnahe und flächendeckende Krankenhausversorgung nicht gefährden.

27 Anforderungen These 4 Praktikabilität und Justiziabilität Qualitätsorientierte Planungsvorgaben müssen grundsätzlich praktikabel, operabel und justitiabel sein. Voraussetzung für die Aufnahme von Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan müssen diesbezügliche Probleme in der stationären Versorgung sein. Die Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle qualitätsorientierter Planungsvorgaben sollte auf eindeutigen und nachvollziehbaren Regeln und Bestimmungen basieren. Diese sind im Krankenhausplan bzw. den betreffenden Gesetzen ausdrücklich auszuweisen.

28 Anforderungen These 5 Planungshoheit Die Krankenhausplanung ist eine hoheitliche Aufgabe. Zuständig ist deswegen allein die hierfür zuständige Landesbehörde. Dies gilt insbesondere für die krankenhausbezogene Überprüfung von qualitätsorientierten Planungsvorgaben und daraus ggf. abzuleitenden Konsequenzen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist eine Delegation von Prüfaufgaben oder anderen Aufgaben im Rahmen einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung an hierfür nicht legitimierte Dritte (z.b. an den MDK) daher strikt abzulehnen.

29 Anforderungen These 6 - Evidenzbasierung Qualitätsorientierte Planungsvorgaben sollten auf der besten vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz basieren. Der Forschungsstand mit Blick auf die fraglichen Qualitätsvorgaben sollte durch unabhängige wissenschaftliche Reviewer aufbereitet und bewertet werden. Qualitätsorientierte Planungsvorgaben sollten regelmäßig anhand der aktuellen Forschungsliteratur überprüft, aktualisiert und ggf. revidiert werden.

30 Anforderungen These 7 - Finanzierung Bei der Erstellung der Krankenhauspläne sind Folgekosten zu berücksichtigen. Die Einführung von qualitätsorientierten Planungsvorgaben muss daher mit einer Folgekostenabschätzung durch die verantwortlichen Landesbehörden verbunden sein. Etwaige Mehrkosten infolge krankenhausplanerischer Qualitätsvorgaben müssen komplett refinanziert werden. Das gilt gleichermaßen für die Investitionskosten und die Betriebskosten.

31 Anforderungen These 8 - Machbarkeit Vor eine Aufnahme qualitätsorientierter Planungsvorgaben in den Krankenhausplan sind Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen, welche insbesondere den Grad der Betroffenheit, die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität zum Thema haben. Die inhaltlichen und methodischen Anforderungen an Machbarkeitsuntersuchungen sind im Krankenhausplan oder anderweitig rechtsverbindlich auszuweisen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchungen sind zu veröffentlichen.

32 Anforderungen These 9 Prüfung und Kontrolle Die etwaige Prüfung qualitätsorientierter Planungsvorgaben bei den Krankenhäusern seitens der Landesplanungsbehörden muss auf eindeutigen und nachvollziehbaren Regeln basieren. Diese sind im Krankenhausplan oder anderweitig rechtsverbindlich auszuweisen. Im Einzelnen sind hier insbesondere Ablauf und Inhalte von Prüfverfahren, Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten sowie Karenzregelungen bei Nicht-Erfüllung von Qualitätsvorgaben festzulegen.

33 Anforderungen These 10 Sanktionsbewährung Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung muss sanktionsbewährt sein, d.h. fortwährende Verstöße gegen diesbezügliche Qualitätsvorgaben müssen in letzter Konsequenz krankenhausplanerisch sanktioniert werden können, etwa durch einen zeitlich befristeten Versorgungsausschluss eines Krankenhauses für einen bestimmten Leistungsbereich. Allerdings sollte ein solcher Versorgungsausschluss stets die ultima ratio darstellen. Bevor es dazu kommt, sind deswegen die Möglichkeiten zur Erfüllung von krankenhausplanerischen Qualitätsvorgaben auszuschöpfen, z.b. Karenzregelungen.

34 Anforderungen Fazit Fachlich-methodisch Anforderungen: Erfüllung wissenschaftlicher und methodischer Gütekriterien Organisatorische Anforderungen: Hochgradige Standardisierung des qualitätsorientierten Planungsprozesses Finanzielle Anforderungen: Finanzierung der Folgekosten einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung Praktische Anforderungen: Machbarkeit und Justiziabilität

35 Agenda Hintergrund Bestandsaufnahme Anforderungen Ausblick Fotolia.de

36 Ausblick Aktueller Sachstand Qualitätssicherung der stationären Versorgung in Deutschland international auf hohem Niveau Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung sind weit verbreitet Qualität der Krankenhausversorgung muss nicht erst über die Krankenhausplanung implementiert werden Krankenhausplanung kann auf ein weit entwickeltes Qualitätssicherungssytem aufbauen

37 Ausblick Ordnungspolitische Ausrichtung G-BA ist die maßgebliche Institution, in der durch die Gemeinsame Selbstverwaltung bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben zu erfolgen haben Eine "Doppelstruktur" der Qualitätssicherung im Rahmen der Krankenhausplanung auf Landesebene ist daher im Grundsatz systemfremd Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung sollte die ordnungspolitische Grundsatzentscheidung zugunsten des G-BA nicht konterkarieren, sondern unterstützen

38 Ausblick Fazit Eckpunktepapier sieht Verknüpfung einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung auf Landesebene mit dem System der externen stationären Qualitätssicherung auf Bundesebene vor Mit Einbeziehung des G-BA werden hohe Anforderungen an Systematik und Rechtssicherheit der Entwicklung planungsrelevanter Indikatoren gestellt Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung muss diesen Anforderungen genügen und zu einer Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität beitragen

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Karl Blum

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