Einführung des SozialTickets in Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Feith Vorlage erstellt: BSG Beteiligungsgesellschaft Stadt SG mbh

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung des SozialTickets in Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Feith Vorlage erstellt: BSG Beteiligungsgesellschaft Stadt SG mbh"

Transkript

1 erstellt am: öffentlich - Einführung des SozialTickets in Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Feith Vorlage erstellt: BSG Beteiligungsgesellschaft Stadt SG mbh Beratungsfolge Gremium Datum dafür dagegen enthalten BA ASUKM Rat Beschlussempfehlung 1.1 Beteiligungsausschuss Der Beteiligungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Solingen die Beschlussfassung entsprechend Ziffer Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Der ASUKM empfiehlt dem Rat der Stadt Solingen die nachstehende Beschlussfassung: 1.3 Rat 1. Der Rat der Stadt Solingen stimmt der Teilnahme am VRR-SozialTicket für die Pilotphase vom bis einschließlich zu. Bis dahin wird durch die Stadtwerke Solingen GmbH Verkehrsbetrieb und der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbh verbindlich geklärt, ob dem Konzern Stadt Solingen zusätzliche Aufwendungen entstanden sind. Für den Fall wird die Stadt Solingen den Ausgleich der entstandenen Mehraufwendungen vom Verkehrsministerium NRW einfordern. Dieses Ergebnis fließt in die Evaluation für eine Folgeentscheidung ein. Die Klärung einer weiteren Beteiligung erfolgt nach Gesamtbewertung. 2. Gemäß Ziffer 3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des SozialTickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein- Westfalen (Richtlinien SozialTicket 2011) wird die Abwicklung der Finanzierung des SozialTickets über den Zweckverband VRR / die VRR AöR bestätigt. 2. Sachverhalt 2.1 Ziel Probeweise Einführung des SozialTickets in Solingen 2.2 Anlass und Lösung Die Gremien des VRR haben am die probeweise Einführung des SozialTickets im Verbundgebiet beschlossen und die Mitgliedskörperschaften aufgefordert, für ihr Gebiet entsprechende Zustimmungsbeschlüsse zu fassen. Beschlussvorlage Einführung des SozialTickets in Solingen Seite 1/6

2 2.3 Alternativen zur Beschlussempfehlung Ablehnung der Einführung 3. Beschlussauswirkungen Versand der Beitrittsmitteilung an den VRR 4. Finanzielle Auswirkungen - für die Stadt Solingen o auf die Personalkosten o auf die Ergebnisrechnung Gemäß Risikoabschätzung durch die SWS-Verkehr und die BSG dürften sich keine Auswirkungen ergeben. o auf die Finanzrechnung o auf das Eigenkapital - für Dritte Es ist davon auszugehen, dass durch die Bearbeitung von Neuanträgen und den prognostizierten Kündigungen von Bestandskunden Mehrkosten im KundenCenter der SWS-Verkehr entstehen werden. Eine genaue Bezifferung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 5. Bürger- bzw. Verbändebeteiligung 6. Erläuterungen Im Verkehrsverbund Rhein Ruhr wird seit längerem über die Einführung eines SozialTickets diskutiert, worüber laufend in den städtischen Gremien informiert wurde. In der Sitzung des Verwaltungsrates der VRR AöR am wurde die Einführung eines Pilotprojekts SozialTicket zum beschlossen. Das SozialTicket soll in der Pilotphase längstens bis zum auf freiwilliger Basis in den Kreisen und kreisfreien Städte getestet werden. Eine Überführung in das Regelsortiment nach dem erfolgt nicht automatisch; darüber wird im September Sitzungsblock 2012 des VRR auf Basis einer frühzeitig einzuleitenden Evaluierung erneut beraten. Hierzu wird vor Einführung des SozialTickets und während der Pilotphase eine gutachtlich begleitete Marktforschung durch die VRR AöR durchgeführt. Ziel ist es dabei, das Nachfrageverhalten in der Zielgruppe vor und während der Testphase zu ermitteln. Das SozialTicket wird mit folgenden tariflichen Merkmalen im VRR ausgestattet: Beschlussvorlage Einführung des SozialTickets in Solingen Seite 2/6

3 Ganztägige Nutzung während eines Monats Persönliches Ticket Preisstufe A (in einer Stadt bzw. 2-Waben-Tarif) monatlicher Preis 29,90 kostenfreie Mitnahme von max. 3 Kindern bis 14 Jahren nach 19:00 Uhr montags bis freitags sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig ZusatzTicket gemäß Regeltarif zur Geltungsraumerweiterung auf andere Städte im VRR Berechtigt zur Nutzung sind alle Personen gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen - Richtlinien Sozialticket 2011) insbesondere die Personen, die Leistungen nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld), Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, laufende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen nach dem SGB VIII 41 i.v.m. 39 für den Personenkreis gem. 7 Abs 1 Ziffer 3, sowie entsprechend dem Beschluss der VRR-Gremien Personen die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Nutzung des SozialTickets ist dem Verkehrsunternehmen durch den Kunden durch Vorlage der durch die zuständige Behörde ausgegebenen Bewilligungsbescheide nachzuweisen. Beschlussvorlage Einführung des SozialTickets in Solingen Seite 3/6

4 In Abänderung des im VRR verbundweit abgestimmten Verfahrens sollen in Solingen nicht die zuständigen Leistungsträger (JobCenter, Sozialämter, usw.) die Prüfung der Berechtigung und die Ausstellung der Trägerkarten vornehmen, sondern dies auf die Stadtwerke Solingen übertragen werden. Das hierdurch entstehende Risiko eines Missbrauchs, die Stadtwerke erhalten aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf die Originaldaten, wird für Solingen als gering eingeschätzt. Die Stadtwerke Solingen stellen auf der Grundlage der Bewilligungsbescheide in den beiden KundenCentern das vorstehend abgebildete SozialTicket (Trägerkarte) aus. Der Kunde erwirbt in den KundenCentern und den elf privaten Verkaufsstellen die Monatswertmarken. Die Stadt Solingen und das JobCenter Solingen werden nach einem positiven Rasbeschluss alle Leistungsberechtigten über die Modalitäten informieren. Der VRR hatte in einer Musterrechnung die mit der Einführung des SozialTickets verbundenen voraussichtlichen tariflichen Mindereinnahmen p.a. unter Berücksichtigung der Landesmittel ausgewiesen. Hierzu wird auf die beigefügte Vorlage A21/11 für die Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Solingen GmbH verwiesen. Danach ergibt sich auf der Grundlage des Berechnungsschemas des VRR und den darin getroffenen Annahmen, unter anderem über die Prozentanteile der Nutzer und deren Aufteilung auf Altkunden und Neukunden eine Risikoabschätzung für die Stadt von EUR. Dabei ist lediglich die Zahl der Solinger Berechtigten aufgrund eigener Ermittlungen mit zugrunde gelegt, während der VRR aufgrund von Angaben aus der Landesstatistik von ausgeht. Weiterhin wird die Ausstellung des o.a. SozialTickets (Trägerkarte), wie in der Vorlage der SWS beschrieben, von den Stadtwerken auf der Grundlage der Bewilligungsbescheide mit minimalem Verwaltungsaufwand vorgenommen. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW hat mit Schreiben vom bestätigt, dass während der Pilotphase des VRR die bereit stehenden Gelder aller Voraussicht nach für die vom VRR erwartete Sozialticket-Nachfrage ausreichen und auf die Kommunen, insbesondere die Nothaushaltskommunen, keine Mehrkosten zukommen werden. Das Verkehrsministerium wird in 2011 zum ersten Mal 15 Mio. (in 2012 voraussichtlich 30 Mio. ) landesweit für das SozialTicket zur Verfügung stellen. Eine abschließende Aussage über die auskömmliche Bereitstellung von Finanzmittel seitens des Landes NRW zur Deckung der Mehrkosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen. Auf den VRR entfallen ca. 50 Prozent der für NRW zur Verfügung gestellten Mittel. Beschlussvorlage Einführung des SozialTickets in Solingen Seite 4/6

5 Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat weiterhin mit Schreiben vom an die Bezirksregierungen in NRW bestätigt, dass vor diesem Hintergrund keine finanzaufsichtlichen Bedenken gegen eine Teilnahme von Nothaushaltskommunen an der Pilotphase bestehen. Dabei geht das Ministerium davon aus, dass keine zusätzlichen (Personal-) Aufwendungen für Organisation und Verwaltung entstehen und, dass die Fördergelder für den Pilotzeitraum vom bis einschließlich auskömmlich zur Deckung der Mindereinnahmen sind. Die Zuwendung des Landes NRW wird dabei, sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2012, für die Teilnehmer an dem Pilotprojekt als Beitrag zur Deckung der Ausgaben der Kommunen für die mit dem SozialTicket verbundenen Preissenkungen angelegt und darf nicht zur Deckung etwaiger Verwaltungskosten Verwendung finden. In der Allgemeinen Vorschrift bzw. im Beschluss des Verwaltungsrates der VRR AöR vom ist u. a. geregelt, dass nach einer von einem Wirtschaftsprüfer begleiteten Evaluierungsphase im September Sitzungsblock 2012 über die Weiterführung des Sozialtickets erneut beschlossen werden muss. Sollte die Evaluierung zu einem für die auf dem Gebiet der Stadt Solingen fahrenden Verkehrsunternehmen negativen Ergebnis führen, d.h. den Verkehrsunternehmen entstehen nachweislich Mindereinnahmen und sonstige negative Effekte aus der Einführung des Sozialtickets, besteht für die Stadt Solingen nach Abzug der Landesleistung und unter Berücksichtigung aller entstandenen Positiveffekte eine Verpflichtung auf vollständigen Ausgleich des verbliebenen Defizits gegenüber diesen Verkehrsunternehmen. Die Abwicklung möglicher Zahlungsansprüche erfolgt über die VRR AöR. Zur Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben nach der EU VO 1370/07 hat der Verwaltungsrat der VRR AöR in der o. g. Sitzung die Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) als Höchsttarif als Allgemeine Vorschrift für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen beschlossen. Diese wird vom Rat der Stadt Solingen zur Kenntnis genommen. Nach Prüfung des Zeitplanes durch den VRR bestätigte dieser, dass ein Ratsbeschluss in Solingen zum 13. Oktober 2011 einer Einführung des SozialTickets in Solingen zum 1. November nicht entgegen steht. Hierbei geht der VRR davon aus, dass alle notwendigen Maßnahmen bereits begonnen werden. Von Seiten des VRR sind die notwendigen Maßnahmen (Tarifantrag, Bestellung der Trägerkarten und der entsprechenden Hüllen) derart erfolgt, als wenn alle Kommunen bereits eine Teilnahme zugesagt hätten. Entsprechendes müsste auch durch die Stadt Solingen veranlasst werden. Eine Umsetzung ist damit sichergestellt und das Risiko für den Fall eines negativen Ratsbeschlusses begrenzt. Die Auslieferung der Trägerkarten und Hüllen ist für die 42 KW 2011 anvisiert. Beschlussvorlage Einführung des SozialTickets in Solingen Seite 5/6

6 7. Anlagen Vorlage A21/11 für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Solingen GmbH Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife des SozialTickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) als Höchsttarif Beschlussvorlage Einführung des SozialTickets in Solingen Seite 6/6

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße Gelsenkirchen. per Fax (0209)

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße Gelsenkirchen. per Fax (0209) Die Oberbürgermeisterin 42849 Remscheid ZD 0.10 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße 1 45879 Gelsenkirchen per Fax (0209) 15 84 12 31 49 Kontakt Beate

Mehr

Anlage 14. VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb Tarifbestimmungen SozialTicket. Tarifbestimmungen SozialTicket. 1. Berechtigte

Anlage 14. VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb Tarifbestimmungen SozialTicket. Tarifbestimmungen SozialTicket. 1. Berechtigte 1. Berechtigte Berechtigt zur Nutzung von SozialTickets sind alle Personen gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen

Mehr

DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07

DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07 DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07 Drucksachennummer (DS-Nr.): 14. 827 Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Finanzielle

Mehr

Anlage 7 Dokumentation zu Tarifen

Anlage 7 Dokumentation zu Tarifen Anlage 7 Dokumentation zu Tarifen Auf der Bahnstrecke Coesfeld Dorsten gilt im Norden (bis Reken) der Münsterland-Tarif, im Süden (bis Dorsten mit Übergangstarif bis Reken) der VRR-Tarif sowie für Fahrten

Mehr

Tarifliche Angelegenheiten

Tarifliche Angelegenheiten ZWECKVERBAND AACHENER VERKEHRSVERBUND Vorlage Nr. 8/2010 zu Top 5.1 ZV-Versammlung am 09.07.2010 Tarifliche Angelegenheiten 5.1 Mobilitäts-Tickets im AVV Ausgangslage Bereits seit Jahren wird über die

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6550 20. Wahlperiode 22.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Fegebank (GRÜNE) vom 15.01.13 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Jusos Minden-Lübbecke Beschlussbuch UBA vom

Jusos Minden-Lübbecke Beschlussbuch UBA vom Jusos Minden-Lübbecke Beschlussbuch des Unterbezirksausschusses vom 23.06.2010 Einführung eines Mobilitäts- bzw. Sozialticket im Kreis Minden-Lübbecke Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert, sich

Mehr

Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss

Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Vorlagen Nr.: HuF 2016-2021/130 Tagesordnungspunkt 7) zur Beschlussfassung Optimierung der Finanzierungsstruktur der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG hier: Aufnahme

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss

Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Kinder, Jugend und Familie 15153/12 14. Mrz. 2012 Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Tag Ö N angenommen Jugendhilfeausschuss 19.04.2012

Mehr

Herzlich Willkommen zum Trägergespräch. Arbeit für Brandenburg

Herzlich Willkommen zum Trägergespräch. Arbeit für Brandenburg TRÄGERGESPRÄCH Herzlich Willkommen zum Trägergespräch 02.03.2011 Thema: Bürgerarbeit Arbeit für Brandenburg Zusammenlegung Bürgerarbeit / Arbeit für Brandenburg Ü B E R B L I C K Öffentlich geförderte

Mehr

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen. der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Kooperationsvereinbarung. zwischen. der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Kooperationsvereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - nachstehend FHH genannt und Inte ressen verband Mieterschutz

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.:

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 23.03.2015 Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.: 361-2147 Lfd. Nr. 250/15 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 11.04.2008 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung Anlage 1: Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Auf der Grundlage des 22 Abs. 7 SGB

Mehr

Sozialticket im VRN. Machbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen

Sozialticket im VRN. Machbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen Sozialticket im VRN Machbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen Agenda 1. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar 2. Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Einführung eines Sozialtickets 3. Abschätzung der

Mehr

1 Art der Beiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

1 Art der Beiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis Satzung der Stadt Hamm über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

Input: Schulbau und Ausstattung der Schulen

Input: Schulbau und Ausstattung der Schulen Input: Schulbau und Ausstattung der Schulen Rolle und Erwartungen der kommunalen Schulträger Mitgliederversammlung der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW am 05.11.2016 in Wuppertal Der

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1297 13.07.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportförderung durch die Kommunen

Mehr

60 11 (3343)/50 11 (2716) Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß

60 11 (3343)/50 11 (2716) Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß - Seite 1 - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr.... vom... ) Antrag der SPD-Fraktion/Fraktion

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008 34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt:

Mehr

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 10/290 öffentlich 27.10.2010 Beratungsfolge: Datum Gremium 16.11.2010 Ausschuss

Mehr

Fachdienst Soziale Sicherung Datum: 15.04.2014

Fachdienst Soziale Sicherung Datum: 15.04.2014 Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Segeberg Drucksache-Nr.: DrS/2014/071 Fachdienst Soziale Sicherung Datum: 15.04.2014 Beratungsfolge: Status Sitzungstermin Gremium Ö 15.05.2014 Sozialausschuss Endgültige

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gemäß 90 SGB VIII

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gemäß 90 SGB VIII eingegangen am: Besuchte Kindertagesstätte: Name Anschrift Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gemäß 90 SGB VIII für die Bearbeitung zuständige

Mehr

Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014 Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Arbeitsgemeinschaften nach

Mehr

Beschlussvorlage. Der Rat der Kreisstadt Unna nimmt die Ausführungen zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2013 zur Kenntnis.

Beschlussvorlage. Der Rat der Kreisstadt Unna nimmt die Ausführungen zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2013 zur Kenntnis. Vorlage-Nr. 0873/14 Beschlussvorlage zuständiges Beschlussorgan Rat der Kreisstadt Unna zu beraten im Haupt- und Finanzausschuss Beschlussvorschriften 41 Abs. 1 Nr. h, 75, 76, 79, 83 Abs. 2 i.v.m. Abs.

Mehr

Kalkulation der Wassergebühren 2016

Kalkulation der Wassergebühren 2016 Beschlussvorlage Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Grundstücksabteilung 202/05/2015/1 08.12.2015 Verfasser/in Bera tungsf o l ge Aktenzeichen Berthold, Ragna 20064301 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit

Mehr

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn

Satzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und

Mehr

Fahrgastverband PRO BAHN Landesverband Nordrhein-Westfalen

Fahrgastverband PRO BAHN Landesverband Nordrhein-Westfalen Fahrgastverband PRO BAHN Landesverband Nordrhein-Westfalen PRO BAHN NRW e. V. Mülheimer Str. 91 47058 Duisburg Landtag Nordrhein-Westfalen z. Hd. Herrn Hans-Georg Schröder Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf

Mehr

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich.

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4575 10.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer

Mehr

GVH Sozialtarif. Der günstige Tarif für Berechtigte mit Region-S-Karte. gvh.de

GVH Sozialtarif. Der günstige Tarif für Berechtigte mit Region-S-Karte. gvh.de GVH Sozialtarif 2015 Der günstige Tarif für Berechtigte mit Region-S-Karte Stand: 01.01.2015 gvh.de Der GVH Sozialtarif Der GVH bietet in Zusammenarbeit mit der Region Hannover den günstigen Sozialtarif

Mehr

Geschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen

Geschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen Geschäftsordnung der Jury Spenden für Flüchtlinge an die Stadt Gelsenkirchen 1. Aufgabe der Jury Die Jury Spenden an die Stadt Gelsenkirchen im Rahmen der Flüchtlingshilfe entscheidet über die Verwendung

Mehr

Verwaltungsanweisung zu 21 SGB XII/ Sonderregelungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II

Verwaltungsanweisung zu 21 SGB XII/ Sonderregelungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 05.11.2104 Bearbeitet von: Petra Badenhop Tel.: 361 88313 Lfd. Nr. 207/14 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,

Mehr

Bürgermeister Streit ergänzt, dass die Vorgehensweise so mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei.

Bürgermeister Streit ergänzt, dass die Vorgehensweise so mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei. Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Tecklenburg in der Sitzung am 16.09.2014, öffentlicher Teil Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Tecklenburg I. Öffentliche Sitzung 1.

Mehr

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg S a t z u ng der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege vom 30. Juni 2015 Aufgrund der

Mehr

GVH Sozialtarif. Der günstige Tarif für Berechtigte mit Region-S-Karte. gvh.de. Neu ab 01.01.2016: TagesTickets S gelten ohne Wertmarke

GVH Sozialtarif. Der günstige Tarif für Berechtigte mit Region-S-Karte. gvh.de. Neu ab 01.01.2016: TagesTickets S gelten ohne Wertmarke GVH Sozialtarif 2016 Der günstige Tarif für Berechtigte mit Region-S-Karte Neu ab 01.01.2016: TagesTickets S gelten ohne Wertmarke Stand: 01.01.2016 gvh.de Der GVH Sozialtarif Der GVH bietet in Zusammenarbeit

Mehr

Neuregelung Abführungsverpflichtung ab 1.1.2015

Neuregelung Abführungsverpflichtung ab 1.1.2015 ver.di-bundesverwaltung, Ressort 4 Bereich Mitbestimmung 10112 Berlin Ressort 4 Telefon: +49 (0)30 6956-0 Durchwahl: +49 (0)30 6956-1370 Telefax: +49 (0)30 6956-3155 PC-Fax: 01805-837343-11351* mitbestimmung.buv@verdi.de

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites

Mehr

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. 90 SGB VIII

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. 90 SGB VIII eingegangen am: Besuchte Kindertagesstätte: Name Anschrift Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. 90 SGB VIII für die Bearbeitung zuständige

Mehr

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014 Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.07.2014 Aufgrund 57 Abs. 4 Satz 1 und 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Mehr

Bürgermeister Streit begrüßt Herrn Sörgel von den Stadtwerken, der das aktuelle Projekt ausführlich vorstellt.

Bürgermeister Streit begrüßt Herrn Sörgel von den Stadtwerken, der das aktuelle Projekt ausführlich vorstellt. Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Tecklenburg in der Sitzung am 25.08.2015, öffentlicher Teil Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Tecklenburg Verhandlung und Beschlussfassung

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem

Vereinbarung. zur Erreichung der Ziele. der Grundsicherung für Arbeitsuchende. im Jahr zwischen dem Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2016 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung

Mehr

Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West

Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 12.06.2013 Laufende Nummer: 25/2013 Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der Hochschule Ruhr West Mellinghofer Straße 55, 45473

Mehr

Arbeitshilfe zur Feststellung 1 der Erwerbsfähigkeit gemäß 8, 44a SGB II (AH FdE)

Arbeitshilfe zur Feststellung 1 der Erwerbsfähigkeit gemäß 8, 44a SGB II (AH FdE) Arbeitshilfe zur Feststellung 1 der Erwerbsfähigkeit gemäß 8, 44a SGB II (AH FdE) Stand: 6.11.2013 Darstellung der wesentlichen Handlungsschritte bei Jobcenter t.a.h. und bei GS Handlungsschritte bei Jobcenter

Mehr

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages

Mehr

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten: S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 03.11.1993 Bekannt gemacht: 15.11.1993 in Kraft getreten: 16.11.1993 Geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Mehr

VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER)

VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) Vereinbarung gemäß 44 b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000*

Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000* Lindau (B) Nr. III/21. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000* Geändert durch: Erste Änderungssatzung vom 28. März 2007 Die Stadt Lindau (Bodensee)

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung 1 Richtlinie 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2.

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Sozialrecht aufzeigen Art.20/Art.28 GG Staats- und Verfassungsrecht das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1906 19.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Abzweigung von geld in Sachsen-Anhalt

Mehr

Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001

Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001 Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 17.08.01 Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Beteiligung

Mehr

VRR-Tarifantrag Nr.1/2010 Anlage 2. Tarifbestimmungen SchokoTicket und Berechtigtenkreis alt/neu ab

VRR-Tarifantrag Nr.1/2010 Anlage 2. Tarifbestimmungen SchokoTicket und Berechtigtenkreis alt/neu ab Tarifbestimmungen Stand bis 31.7.2010 Tarifbestimmungen Stand ab 1.8.2010 4.10 SchokoTicket Berechtigt zur Nutzung des SchokoTickets sind Kinder, die einen Kindergarten oder andere vorschulische Einrichtungen

Mehr

Wie viele OGS-Plätze an Grundschulen im Bereich der Bezirksregierung Detmold stehen nicht zur Verfügung, obwohl ein Bedarf der Eltern besteht?

Wie viele OGS-Plätze an Grundschulen im Bereich der Bezirksregierung Detmold stehen nicht zur Verfügung, obwohl ein Bedarf der Eltern besteht? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5866 14.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2213 vom 14. April 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Yvonne Gebauer FDP

Mehr

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum:

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: 07.03.2013 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1

Mehr

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober 2012

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober 2012 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober 2012 Punkt 1 Untersuchung der Krebserkrankungen im Stadtteil Helmlingen H i e r : Beratung über die weitere Vorgehensweise

Mehr

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20h SGB V Antragsunterlagen für die Projektförderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen/ -verbände über eine Förderung

Mehr

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe hat in ihrer Sitzung am 05.02.2009

Mehr

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Gemeinde Bühlertann GRDrs 57/2015 GZ: Bürgermeister Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Bühlertann, den 16.09.2015 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

Antwort. Drucksache 16/5721. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/5721. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 06.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2154 vom 1. April 2014 der Abgeordneten Ralf Witzel und Dirk Wedel FDP Drucksache

Mehr

Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette

Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette Satzung der BKK Pflegekasse Braun-Gillette - 2 - Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss

Mehr

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Stand: 30.06.2006 Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Beschluss der Fachkommission Betreutes Wohnen vom 30.06.2006 I. Einleitung

Mehr

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DER FEHLBELEGUNGSABGABE

INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DER FEHLBELEGUNGSABGABE Beginn der Abgabenerhebung Die Verpflichtung zur Zahlung der beginnt am 1. Juli 2016. Die Abgabe kann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt werden, dann aber nur drei Monate rückwirkend. Betroffene

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März Aufbau des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit des Jugendamtes. 3 Aufgaben des Jugendamtes

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März Aufbau des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit des Jugendamtes. 3 Aufgaben des Jugendamtes Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März 2010 Der Rat der Stadt Lippstadt hat aufgrund des 7 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover / Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Träger der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen (nur per E-Mail durch LSchB) Bearbeitet

Mehr

Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Telefon 233-9 21 27 Telefax 233-2 89 98 Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2002 Bekanntgabe in der Sitzung

Mehr

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung IDR-H IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung Stand: IDR-H 2.300 IDR Prüfungshilfe 2.300 Stand: 05.12.2008 Seite 1 von 8 Vorwort Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) legt mit der Prüfungshilfe 2.300 eine Arbeitshilfe zur Einholung einer Erklärung Vollständigkeit

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - Stand: August

Mehr

nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss

nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V0531/15 Datum: 18. August 2015 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ältestenrat

Mehr

(2) Diese Satzung gilt gleichermaßen für die Inanspruchnahme der geregelten Halbtagsbetreuung

(2) Diese Satzung gilt gleichermaßen für die Inanspruchnahme der geregelten Halbtagsbetreuung Satzung der Stadt Herdecke über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Herdecke bestehenden offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und der geregelten Halbtagsbetreuung

Mehr

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75 Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 02.01.2008 (zuletzt geändert durch Satzung vom 17.02.2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

M E R K B L A T T für Kommunen Auflage -

M E R K B L A T T für Kommunen Auflage - M E R K B L A T T für Kommunen - 10. Auflage - über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen,

Mehr

1 Beitragspflicht. 2 Beitragszeitraum

1 Beitragspflicht. 2 Beitragszeitraum Satzung die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 03.07.2015 Der Rat der Stadt Köln hat in

Mehr

Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser:

Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Audit familiengerechte Kommune Beratungsfolge: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0303/WP15 öffentlich

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) 5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen Telefon: 233-27668 Telefax: 233-22734 Ulfried Müller Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen Ausstieg aus den Atomkraftwerken Isar I und Isar II Antrag

Mehr