Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg
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- Nadja Seidel
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1 Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl Niederschriftsführer: Schmid Peter Dr. Bohn Bastian Eisenknappel Siegfried Hübl Peter Hutterer Robert Kiermeier Anton Kneitinger Otto Zeilbeck Fritz Ziegler Claudia Vertr. f. Huber-Schallner Marion Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben. Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden.
2 Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. I. Öffentlicher Teil 1. Baugesuche 2. Bebauungsplan Am Wasserwerk V a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung b) Billigungsbeschluss 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung b) Billigungsbeschluss 4. Aussprache II. Nicht öffentlicher Teil Seite:2
3 Bgm. Dr. Brandl begrüßt die Ausschussmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom Ausschuss genehmigt (Art. 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung). I. Öffentlicher Teil Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bgm. Dr. Brandl mit, dass der Beschluss Nr. 72 des Bauausschuss-Protokolls vom auf Hinweis von StRin Mader-Hampp berichtigt wurde. Das Abstimmungsergebnis zum Tagesordnungspunkt 2 Bebauungsplan Nahversorgung Stadtwesten, Deckblatt Nr.1 Billigungsbeschluss muss richtig lauten: 7:1. Protokolliert wurde versehentlich 8:0. Bgm. Dr. Brandl beantragt den Punkt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 in die Tagesordnung aufzunehmen Der Punkt Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 wird in die Tagesordnung aufgenommen. 1. Baugesuche 2. Bebauungsplan Am Wasserwerk V a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 Abs.1 BauGB fand im Zeitraum vom bis statt. Stellungnahmen der Bürger Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Beteiligung der Behörden Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs.1 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom bis statt. Insgesamt wurden am Verfahren 21 betroffene Fachstellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt: Seite:3
4 Folgende Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben: Landratsamt Kelheim, Gesundheitsamt Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Oberpostdirektion Postdienste Folgende Fachstellen haben keine Einwände erhoben: Landratsamt Kelheim, Immissionsschutz Landratsamt Kelheim, Straßenverkehrsrecht Landratsamt Kelheim, staatl. Abfallwirtschaft Landratsamt Kelheim, Städtebau Regierung von Niederbayern Regionaler Planungsverband Region 11 Erdgas Südbayern E.ON Netz (110 kv) Kabel Deutschland Stadtwerke Abensberg Vermessungsamt Abensberg Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. Folgende Träger öffentl. Belange haben Anregungen und Bedenken vorgebracht: Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom : Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstr. 4, Regensburg, Tel , in Verbindung setzen. Wir bitten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumbepflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der fachliche Hinweis wird in die textlichen Hinweise aufgenommen. Seite:4
5 Landratsamt Kelheim Naturschutz, Schreiben vom : - Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegenüber der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans keine grundsätzlichen Bedenken, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden: In der Begründung bzw. im Umweltbericht sind Angaben zur amtlichen Biotopkartierung, zur Artenschutzkartierung und zum Arten- und Biotopschutzprogramm Kelheim zu ergänzen und auszuwerten. - Da der Flächennutzungsplan keine weitere Entwicklung hangaufwärts Richtung Galgenberg vorsieht, ist im Übergangsbereich zur freien Landschaft eine optisch wirksame Ortsrandeingrünung vorzusehen. Eine optisch wirksame Ortsrandeingrünung mit Gehölzbeständen auf 2 Meter Breite ist unrealistisch; eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche sinnvoll. Bei der Festsetzung als öffentliche Grünfläche kann die Maßnahme als wesentliche Minimierungsmaßnahme (Kompensationsfaktor) angerechnet werden. Alternativ bzw. ergänzend zur seitlichen und rückwärtigen Einfriedung der Privatgrundstücke ist zur Durchgrünung des Baugebietes die (Hinter-) Pflanzung der Einfriedung mit Gehölzgruppen sinnvoll. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sind eine Beschreibung des Ausgangszustandes und die Darstellung der ermittelten Eingriffsfläche (Übersichtslageplan) in der Begründung erforderlich bzw. sinnvoll. Nach dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung kann durch Ausschöpfung der im Einzelfall möglichen Vermeidungsmaßnahmen der Kompensationsfaktor innerhalb der ermittelten Spanne reduziert werden. Zu den anrechenbaren Vermeidungsmaßnahmen zählen allerdings nur Maßnahmen, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes bereits berücksichtigt wurden (Grünordnerische Zielsetzung) und Maßnahmen, die im Bebauungs- und Grünordnungsplan zur Umsetzung verbindlich festgesetzt werden (keine Hinweise). Maßnahmen, zu deren Durchführung bereits eine rechtliche Verpflichtung besteht, können einen niedrigeren Faktor nicht rechtfertigen. Die vorgenommene Absenkung des Kompensationsfaktors ist aufgrund der bisher festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen nicht nachvollziehbar. - Für den Planungsbereich sind in der Artenschutzkartierung keine Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten bekannt. Bei einer Potentialabschätzung können aber Vorkommen von Feldbrütern (z. B. Feldlerche, Rebhuhn) und weiterer Vogelarten als Nahrungsgäste nicht ausgeschlossen werden. Hierzu sind Aussagen zu ergänzen Die Ergänzungen werden in die Begründung bzw. in den Umweltbericht eingearbeitet. - Die Stadt hält die im Plan verbindlich festgesetzte Eingrünung auf Privatgrund für ausreichend. Eine zusätzliche Bepflanzung der, nördlich der Grundstücke verlaufenden Mulde ist aufgrund des einzuhaltenden Abstandes von 4 m zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und aufgrund des Unterhaltungsbedarfs der Mulde nicht möglich. Die Beschreibung des Ausgangszustandes ist in der Begründung enthalten. An der Festlegung des Kompensationsfaktors von 0,3 wird Seite:5
6 festgehalten. Die Vermeidungsmaßnahmen (Rückhaltung von Niederschlagswasser, festgesetzte Gehölzpflanzungen) sind in der Begründung Kap. 3.3 dargestellt. Der Hinweis auf die festgesetzten Gehölzpflanzungen wird in Kap. 3.4 der Begründung ergänzt. - Aussagen zu den betreffenden Tierarten werden ergänzt. Landratsamt Kelheim, kommunales Abfallrecht, Schreiben vom : Die geplanten Baumpflanzungen sollten so angelegt werden, dass eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m dauerhaft erhalten werden kann Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schreiben vom : Es ist darauf zu achten, dass die privaten Rückhalteeinrichtungen auch nach Niederschlägen über ein ausreichendes Rückhaltevolumen verfügen. Da offensichtlich auch Regenwasser in den vorhandenen Mischwasserkanal geleitet werden soll, ist unbedingt vorab die hydraulische Aufnahmekapazität des vorhandenen Kanals zu ermitteln. Grundsätzlich hat die Versickerung Vorrang vor einer Ableitung von Regenwasser im Schmutz- bzw. Mischwasserkanal. Es wird daher angeregt, das in den Rückhaltevorrichtungen der Privatgrundstücke gesammeltes Wasser zur Brauchwassernutzung heranzuziehen und vor Ort zu versickern. Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, die Sickermöglichkeit vor Ort detailliert zu untersuchen und aufzuzeigen. Die vor der Einleitung in den Mischwasserkanal geplante zentrale Rückhalteeinrichtung ist außerdem so zu dimensionieren und auszubilden, dass eine weitgehende Versickerung im Becken gewährleistet werden kann und nur der Überlauf bei extremen Niederschlagsereignissen in den Kanal entwässert. Wir empfehlen außerdem festzulegen, dass bei versickerungsfähigem Untergrund das Niederschlagswasser von den Dächern und Grundstückszufahrten möglichst nicht in die Kanalisation eingeleitet, sondern über entsprechende Rückhalteeinrichtungen gespeichert und zur Brauchwassernutzung herangezogen oder über breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone dem Untergrund zugeführt wird. Um den Abfluss aus den Abfangmulden entlang des Baugebietes weiter zu verzögern und gleichzeitig den Rückhaltebereich zu vergrößern, ist zu prüfen, ob die Mulden nicht in Kaskadenform ausgebildet werden können Eine detaillierte Berechnung des erforderlichen Rückhalteraumes wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Seite:6
7 Eine detaillierte Berechnung / Untersuchung des erforderlichen Rückhalteraumes und die Dimensionierung des Überlaufes in den Mischwasserkanal wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Gemäß Bodengutachten ist eine Versickerung im Plangebiet aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich. Eine Festsetzung der Brauchwassernutzung ist rechtlich nicht möglich; ein entsprechender Hinweis wird aber in die textlichen Hinweise aufgenommen. Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom : Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass sich in ca. 60 m Entfernung zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes, Am Wasserwerk V" unsere mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebene 220-kV-Freileitung befindet. An unseren Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche entstehen. Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung bitten wir, bei der Bestimmung des Mindestabstandes zwischen bestehenden Freileitungen und neuen Wohn- bzw. Industrie-/Gewerbegebieten, die Grenzwerte nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) bzw. die von Ihnen in den planungsrechtlichen Festsetzungen angegebenen Werte einzuhalten Der Abstand der nördlich Baufenster zum südlichen Rand der Baubeschränkungszone der Hochspannungsleitung beträgt ca. 50 m. Eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau nicht zu erwarten. Ein entsprechender Hinweis auf die bei bestimmten Witterungsverhältnissen entstehenden Geräusche wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. E.ON Bayern AG, Schreiben vom : Im Osten des Planungsbereiches verläuft eine 20-kV-Mittelspannungsfreileitung. Beim Einsatz von größeren Baugeräten sind die Arbeiten im Bereich von kreuzenden Freileitungen mit erhöhter Vorsicht auszuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschriften Elektro- Textil- Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) wird verwiesen. Bei allen Erdbewegungen im Bereich der Mittelspannungsfreileitung ist der nach DIN VDE 0210/ erforderliche Abstand von 6,0 m jederzeit einzuhalten. Ebenso darf die Standsicherheit der Maste durch die Erdarbeiten niemals gefährdet sein. Seite:7
8 Des Weiteren ist im Osten des Planungsbereiches ein 0,4-kV-Niederspannungserdkabel verlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft über unsere unterirdischen Anlagen in unserem Zeichenbüro, Tel.-Nr. 0871/ I, eingeholt wird. Wir bitten Sie das 0,4-kV- Niederspannungserdkabel und die 20 kv-mittelspannungsfreileitung incl. Maststandorte örtlich einzumessen und die Leitung mit der dazugehörigen Sicherheitszone (je 8m beiderseits der Leitungsachse) in dem Bebauungsplan darzustellen. Für die elektrische Erschließung des Baugebietes ist die Errichtung einer neuen Trafostation notwendig. Den hierzu vorgesehenen Standort haben wir im beiliegenden Plan rot markiert. Wir bitten Sie, die notwendige Grundstücksfläche (ca. 25 m 2 ) beim Kauf der öffentlichen Grundstücke mitzuerwerben und uns für den Bau und Betrieb der Trafostation zur Verfügung zu stellen. Ebenso bitten wir Sie die Trafostation im Bebauungsplan zeichnerisch darzustellen. Das Stationsgebäude muss mindestens 1,5 m von der Straße entfernt stehen Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Auf Nachfrage erklärte Herr Brielbeck (E.ON) dass im Zuge der Errichtung einer neuen Trafostation für das Baugebiet auch der Mast der 20-kV Leitung an der geplanten, südöstlichen Zufahrtsstraße zum neuen Baugebiet (bei Parzelle 19) rückgebaut wird. Die Maßnahme hat die E.ON für das Jahr 2014 vorgesehen. Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Leitungen werden im Bebauungsplan dargestellt. Eine entsprechende Fläche für die Trafostation wird im Bebauungsplan dargestellt. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom : 1. Es ist sicherzustellen, dass durch das Baugebiet der ungestörte Oberflächenwasserabfluss nicht behindert wird und dass die angrenzenden Äcker einen ordnungsgemäßen Anschluss an diese Oberflächenentwässerung erhalten. 2. Das Baugebiet grenzt unmittelbar an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Käufer sollen von der Stadt Abensberg in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden, dass hier landwirtschaftliche Emissionen durch Staub und Gerüche entstehen, die zu dulden sind Wild abfließendes Niederschlagswasser wird in einer Mulde am nördlichen Rand des Baugebietes aufgefangen und abgeleitet. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom Das AELF Abensberg gibt zu bedenken, dass durch das Planungsvorhaben landwirtschaftliche Nutzflächen (für den Spargelanbau geeignete Standorte) für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie verloren gehen. Seite:8
9 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Alternative Standorte für die bauliche Entwicklung, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, stehen zurzeit nicht zur Verfügung. b) Billigungsbeschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und billigt den vom Ingenieurbüro EBB, Regensburg, ausgearbeiteten Bebauungsplan i.d.f mit den beschlossenen Änderungen. Der Bebauungsplan und die Begründung sind nach Maßgabe des 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 Die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Baugebiet Am Wasserwerk V erfolgt gem. 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren. a) Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 Abs.1 BauGB fand im Zeitraum vom bis statt. Stellungnahmen der Bürger Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Beteiligung der Behörden Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs.1 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom bis statt. Insgesamt wurden am Verfahren 21 betroffene Fachstellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt: Folgende Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben: Landratsamt Kelheim, Gesundheitsamt Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege Oberpostdirektion Postdienste Landratsamt Kelheim, Straßenverkehrsrecht Landratsamt Kelheim, staatl. Abfallwirtschaft Seite:9
10 Folgende Fachstellen haben keine Einwände erhoben: Landratsamt Kelheim, Immissionsschutz Landratsamt Kelheim, Städtebau Regierung von Niederbayern Regionaler Planungsverband Region 11 Erdgas Südbayern E.ON Netz (110 kv) Kabel Deutschland Stadtwerke Abensberg Vermessungsamt Abensberg Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. Folgende Träger öffentl. Belange haben Anregungen und Bedenken vorgebracht: Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom : Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstr. 4, Regensburg, Tel , in Verbindung setzen. Wir bitten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe hier u. a. Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumbepflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der fachliche Hinweis wird in die textlichen Hinweise aufgenommen. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom : Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass sich in ca. 60 m Entfernung zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes, Am Wasserwerk V" unsere mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebene 220-kV-Freileitung befindet. An unseren Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche entstehen. Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung bitten wir, bei der Bestimmung des Mindestabstandes zwischen bestehenden Freileitungen und neuen Seite:10
11 Wohn- bzw. Industrie-/Gewerbegebieten, die Grenzwerte nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) bzw. die von Ihnen in den planungsrechtlichen Festsetzungen angegebenen Werte einzuhalten Der Abstand der nördlich Baufenster zum südlichen Rand der Baubeschränkungszone der Hochspannungsleitung beträgt ca. 50 m. Eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau nicht zu erwarten. Ein entsprechender Hinweis auf die bei bestimmten Witterungsverhältnissen entstehenden Geräusche wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Wasserwirtschaftsamt Landshut, Schreiben vom : Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Folgendes ist im weiteren Verfahren zu beachten: - Anschluss an die zentrale Wasserversorgung vor Bezugsfertigkeit. - Anschluss an den Schmutzwasserkanal. - unverschmutztes Niederschlagswasser ist bei ausreichender Sickerfähigkeit zu versickern oder in Rückhalteeinrichtungen zu speichern. - der Versiegelungsgrad ist auf das notwendigste zu beschränken. - oberflächlich abfließendes Wasser darf nicht zum Schaden Dritter ab- bzw. umgeleitet werden Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. E.ON Bayern AG, Schreiben vom : Im Osten des Planungsbereiches verläuft eine 20-kV-Mittelspannungsfreileitung. Beim Einsatz von größeren Baugeräten sind die Arbeiten im Bereich von kreuzenden Freileitungen mit erhöhter Vorsicht auszuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschriften Elektro- Textil- Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) wird verwiesen. Bei allen Erdbewegungen im Bereich der Mittelspannungsfreileitung ist der nach DIN VDE 0210/ erforderliche Abstand von 6,0 m jederzeit einzuhalten. Ebenso darf die Standsicherheit der Maste durch die Erdarbeiten niemals gefährdet sein. Des Weiteren ist im Osten des Planungsbereiches ein 0,4-kV-Niederspannungserdkabel verlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft über unsere unterirdischen Anlagen in unserem Zeichenbüro, Tel.-Nr. 0871/ I, eingeholt wird. Wir bitten Sie das 0,4-kV- Niederspannungserdkabel und die 20 kv-mittelspannungsfreileitung incl. Maststandorte örtlich einzumessen und die Leitung mit der dazugehörigen Sicherheitszone (je 8m beiderseits der Leitungsachse) in dem Bebauungsplan darzustellen. Seite:11
12 Für die elektrische Erschließung des Baugebietes ist die Errichtung einer neuen Trafostation notwendig. Den hierzu vorgesehenen Standort haben wir im beiliegenden Plan rot markiert. Wir bitten Sie, die notwendige Grundstücksfläche (ca. 25 m 2 ) beim Kauf der öffentlichen Grundstücke mitzuerwerben und uns für den Bau und Betrieb der Trafostation zur Verfügung zu stellen. Ebenso bitten wir Sie die Trafostation im Bebauungsplan zeichnerisch darzustellen. Das Stationsgebäude muss mindestens 1,5 m von der Straße entfernt stehen Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Auf Nachfrage erklärte Herr Brielbeck (E.ON) dass im Zuge der Errichtung einer neuen Trafostation für das Baugebiet auch der Mast der 20-kV Leitung an der geplanten, südöstlichen Zufahrtsstraße zum neuen Baugebiet (bei Parzelle 19) rückgebaut wird. Die Maßnahme hat die E.ON für das Jahr 2014 vorgesehen.der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Leitungen werden im Bebauungsplan dargestellt. Eine entsprechende Fläche für die Trafostation wird im Bebauungsplan dargestellt. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom : 1. Es ist sicherzustellen, dass durch das Baugebiet der ungestörte Oberflächenwasserabfluss nicht behindert wird und dass die angrenzenden Äcker einen ordnungsgemäßen Anschluss an diese Oberflächenentwässerung erhalten. 2. Das Baugebiet grenzt unmittelbar an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Käufer sollen von der Stadt Abensberg in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden, dass hier landwirtschaftliche Emissionen durch Staub und Gerüche entstehen, die zu dulden sind Wild abfließendes Niederschlagswasser wird in einer Mulde am nördlichen Rand des Baugebietes aufgefangen und abgeleitet. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom : Das AELF Abensberg gibt zu bedenken, dass durch das Planungsvorhaben landwirtschaftliche Nutzflächen (für den Spargelanbau geeignete Standorte) für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energie verloren gehen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Alternative Standorte für die bauliche Entwicklung, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, stehen zurzeit Seite:12
13 nicht zur Verfügung. Landratsamt Kelheim - Naturschutz, Schreiben vom : Hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegenüber den Änderungen (FNP) keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die Darstellung der Ortsrandeingrünung im Westen noch ergänzt wird. Der Umweltbericht ist in einigen Punkten, in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, zu ergänzen Die Stadt hält die im Plan verbindlich festgesetzte Eingrünung auf Privatgrund für ausreichend. Eine zusätzliche Bepflanzung der, westlich der Grundstücke verlaufenden Mulde ist aufgrund des einzuhaltenden Abstandes von 4 m zu landwirtschaftlich genutzten Flächen und aufgrund des Unterhaltungsbedarfs der Mulde nicht möglich. Der Umweltbericht wird in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde ergänzt. b) Billigungsbeschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB und billigt das vom Ingenieurbüro EBB, Regensburg, ausgearbeitete Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan i.d.f mit den beschlossenen Änderungen. Das Deckblatt und die Begründung sind nach Maßgabe des 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 4. Aussprache Seite:13
14 II. Nichtöffentlicher Teil Im Anschluss folgte eine nichtöffentliche Sitzung. Da bis zum Schluss der Sitzung Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung nicht erhoben wurden, gilt die Niederschrift als genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO, 26 Nr. 2, 35 Nr. 1 GschO). Dr. Brandl Peter Schmid 1. Bürgermeister Schriftführer Seite:14
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