Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Bebauungsplan nicht zu ändern.
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- Oldwig Dresdner
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4 4 Die Festsetzung kann nicht auf Neubauten begrenzt werden. Die Festsetzung wird regelmäßig jedoch erst zum Tragen kommen, wenn eine Änderung eines vorhandenen Gebäudes vorgenommen wird. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Zu Festsetzung A.9. bb) Nach dieser geplanten Festsetzung kann die Einrichtung schutzbedürftiger Räume hinter den in der Planzeichnung B rot gekennzeichnet Fassaden ausnahmsweise zugelassen werden, wenn diese Fassaden mit verglasten Vorbauten versehen werden. Die UIB schlägt vor, folgenden Satz einzufügen: Es ist sicherzustellen, dass ein Beurteilungspegel ermittelt nach RLS 90 von 45 db(a) in der Nacht hinter den verglasten Vorbauten eingehalten wird. Für die Ausnahme ist ein Antrag erforderlich. Im Rahmen des Antrages ist die jeweilige Maßnahme bzw. der jeweils einzuhaltende Beurteilungspegel bezogen auf den konkreten Einzelfall festzulegen. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Zu Festsetzung A.9.cc) Die UIB empfiehlt anstelle des Satzungstextes Die Anforderungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (gem. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom , AllmMBl Nr. 10/91) sind einzuhalten folgende Formulierung: Es sind bauliche Maßnahmen dahingehend zu treffen, dass die Anforderungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (gem. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom , AllmMBl Nr. 10/91) eingehalten werden. Die UIB weist darauf hin, dass es sich dabei um eine redaktionelle Änderung handelt. Der genaue Gesetzestext nach 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB spricht nicht von Maßnahmen sondern von baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen. Es sollte deshalb anstelle von Maßnahmen die Formulierung des Gesetzestextes verwendet werden. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der TA, die Festsetzung textlich wie folgt zu fassen: Es sind bauliche oder sonstige Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass die Anforderungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (gem. Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom , AllmMBl Nr. 10/91) eingehalten werden. Weiter schlägt die UIB vor, darauf hinzuweisen, dass der Lärmpegelbereich entsprechend den Anlagen bis des schalltechnischen Gutachtens des Büros Möhler+Partner, Bereicht Nr vom Anlage 7.6 zum Bebauungsplan- auf der Grundlage der DIN 4109 zu bestimmen ist. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Text entsprechend zu ergänzen.
5 5 Stellungnahme des Landkreises- kommunale Abfallwirtschaft Zu 1, 3, 4, und 5: Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, sie sind aber nicht bebauungsplanrelevant. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der TA, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Bebauungsplanänderungen sind damit nicht verbunden. Zu 2) Es wird empfohlen, das Vorliegen von Altlasten durch entsprechende Überprüfung auszuschließen. Hierzu wird auf die Stellungnahme des WWA München vom und des Gesundheitsamtes vom verwiesen, die übereinstimmend mitteilen, dass keine Hinweise auf Altlasten bekannt sind. Auch der Landkreis gibt keinen Hinweis auf evtl. vorhandene Verdachtsflächen. Der Stadt sind ebenfalls keine Verdachtsflächen bekannt. Eine Erforschung des gesamten Bebauungsplangebietes ist daher nicht erforderlich. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss die Überprüfung nicht durchzuführen, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Altlasten vorhanden sind. E.ON Bayern AG; Schreiben vom Es wird mitgeteilt, dass die im Schreiben vom angegebene Fläche auch den Verkehrsraum enthalte. Die Grundfläche der Trafostation betrage 1,7 x 2,8 m und müsse von drei Seiten zugänglich sein. Die von der Stadt vorgeschlagenen Standorte, z.b. in der künftigen Tiefgarage oder in den oberirdischen Gebäuden, seien hinsichtlich Zugang, Lüftung, Anfahrt mit LKW, usw. noch abzustimmen. Der Technische Ausschuss nahm dies zur Kenntnis. Gemeinde Steinhöring; Schreiben vom Von der Gemeinde Steinhöring wurden keine Einwände vorgebracht. Der Technische Ausschuss nahm dies zur Kenntnis. Von folgenden Träger öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben: Regierung von Oberbayern Sachgebiet 801 Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht Öffentliche Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt Landkreis Ebersberg, Landrat Fauth Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Straßenbauamt Rosenheim Vermessungsamt Ebersberg Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Bau- u. Kunstdenkmalpflege Bayer. Landesamt Denkmalpflege Bodendenkmäler
6 6 Kreisheimatpfleger, Markus Krammer Kreisbrandinspektion Ebersberg PV Äußerer Wirtschaftsraum München Evang.-Luth. Pfarramt Kath. Pfarramt DeutscheTelekom AG Kabel Deutschland GmbH DFMG Deutsche Funkturm GmbH Erdgas Südbayern Stadt Grafing Markt Kirchseeon Folgende private Anregungen sind eingegangen: Kreissparkasse Ebersberg Schreiben vom Die geplante Bepflanzung könne nur mit Erhöhung des Pflanzbereiches umgesetzt werden. Dies habe zur Folge, dass es wenig sinnvoll erscheint, die dahinter liegende Fassade für einen direkten Zugang zu öffnen. Es ist richtig, dass die Bepflanzung nur mittels eines erhöhten Pflanzbeetes möglich wird. Dies war aber auch vom Landschaftsplaner so vorgeschlagen und vom Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am so akzeptiert worden. Es mag sein, dass dann in diesem Bereich eine Öffnung der Fassade schwierig wird. Derzeit ist aber noch völlig unklar, ob eine solche Öffnung genau an dieser Stelle auch tatsächlich ausgeführt werden soll. Bereits jetzt aber den Bebauungsplan so zu ändern, ist im Hinblick auf das Grünkonzept nicht erforderlich. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Weiter wird beantragt, die Tiefgaragenabfahrt im Bereich des Erdgeschosses auch gleichzeitig als Baufläche auszuweisen. Dadurch könne die Tiefgaragezufahrt gedeckelt werden. Nach Auskunft des Planers würden sich durch die zusätzliche Ausweisung von Baufläche GFZ und GRZ nochmals deutlich erhöhen, was zur Überschreitung der Obergrenzen nach 17 BauNVO führen würde. Einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, die ortsplanerisch grundsätzlich vertretbare Deckelung der Tiefgarageabfahrt aus den o.a. rechtlichten Gründen nicht in den Bebauungsplan zu übernehmen. Stadtrat Berberich beantragte für den Theaterhof die Festsetzung einer Fußgängerzone anstelle des verkehrsberuhigten Bereiches. Hierzu wurde auf die Beratung in der TA-Sitzung am verwiesen. Mit 3 : 6 Stimmen beschloss der Technische Ausschuss, den Antrag abzulehnen.
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10 10 1. nach Möglichkeit Einrichtung eines Fußgängertunnels entlang der Baustelle. 2. keine Aufstellung eines Sperrgitters im Bereich der Vorampel. 3. Abschaltung der Ampel am Marienplatz und Einrichtung einer provisorischen Ampel in Richtung Rathaus, wo bessere Sichtverhältnisse herrschen. Die Mitglieder des TA waren sich einig, dass die derzeitige Verkehrsregelung in vielen Punkten verbesserungsbedürftig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgebrachten Verbesserungsvorschläge an das Landratsamt weiterzuleiten. Seitens der Stadt wird die derzeitige Situation nicht akzeptiert. StR Lachner bat um Auskunft über die Plakataktion einer neuen Partei am Kreisverkehr Schwabener Straße und am Bahnhof. Bgm Brilmayer entgegnete dass diese Plakatierung widerrechtlich aufgestellt war, durch die Stadt kostenpflichtig entfernt wurde. Die Rechnung ergeht an die Partei der Freien Wähler. Anmerkung der Verwaltung: Die Rechnung wurde zwischenzeitlich am versendet. Es folgte ein nicht öffentlicher Teil Beginn der öffentlichen Sitzung: Uhr mit Ortsbesichtigung Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr Ebersberg, den W. Brilmayer Deierling Sitzungsleiter Fischer Pfeifer Schriftführer
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