Fachbeitrag zum Artenschutz. Deponie Böxlund. Stand: Auftraggeber. Stadtwerke Flensburg GmbH Batteriestraße Flensburg

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1 Fachbeitrag zum Artenschutz Deponie Böxlund Stand: Auftraggeber Stadtwerke Flensburg GmbH Batteriestraße Flensburg Auftragnehmer Büro Pro Regione GmbH Schiffbrücke Flensburg Tel Bearbeitung Lutz Mallach (Dipl.-Ing. Landschaftsplanung)

2 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH INHALT 1 Vorbemerkungen Anlass und Aufgabe Rechtliche Grundlagen Methodisches Vorgehen Datengrundlage Untersuchungsraum und beurteilungsrelevante Merkmale des Vorhabens Übersicht über das Vorhabengebiet Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens Relevanzprüfung Relevanz von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Relevanz von Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie weitere streng geschützte Pflanzenarten Relevanz europäisch geschützter Vogelarten Brutvögel Rastvögel Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Säugetiere (Fledermäuse) Amphibien Reptilien Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Auf Gildeniveau behandelte Brutvogelarten Brutvogelarten der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen Auf Artniveau behandelte Brutvogelarten Uferschwalbe Fazit Literatur und Quellen Pro Regione GmbH

3 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gefährdung und Schutzstatus der im Untersuchungsraum potenziell vertretenen Fledermausarten Tabelle 2: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf Fledermäuse Tabelle 3: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf die Amphibienart Kreuzkröte Tabelle 4: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf die Reptilienart Zauneidechse Tabelle 5: Gefährdung und Schutzstatus der im Deponiebereich potenziell vertretenen Brutvogelarten aus der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen Tabelle 6: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf Brutvögel der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen Tabelle 7: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf Uferschwalben Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Prüfspektrum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)... 2 Abb. 2: Untersuchungsraum für UVS Abb. 3: Untersuchungsradius Tierarten... 7 Abb. 4: Bauabschnitte I-IV Deponie Böxlund... 7 Fotos Foto 1: Bestehende Uferschwalbenkolonie im Deponiefläche Foto 2: Blick auf Böschung an Nordseite des ND Anhangsverzeichnis Anhang Nr. Bezeichnung Seiten A 01 Formblatt Arten gem. Anhang IV FFH-RL 29 A 02 Formblatt Vogelarten gem. europäische VSRL 32 Pro Regione GmbH

4 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH 1 Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabe Die Stadtwerke Flensburg GmbH betreibt in der Gemeinde Böxlund im Kreis Schleswig-Flensburg eine Monodeponie für Kraftwerksaschen (Deponie Böxlund). Die Deponie Böxlund wurde am nach Abfallrecht als Deponie für die Ablagerung von Reststoffen aus dem Kraftwerk Flensburg mit 4 Bauabschnitten genehmigt. Um die Entsorgungssicherheit für die Aschen aus dem Kraftwerk Flensburg langfristig zu gewährleisten, sollen die Bauabschnitte III und IV der Deponie Böxlund in Betrieb genommen werden. Weiterhin soll das bereits vorhandene, nicht voll funktionsfähige Oberflächenabdichtungssystem des Bauabschnittes I aufgenommen und mit einem neuen deponieverordnungskonformen Abdichtungssystem versehen werden. In Vorbereitung der mit dem Planvorhaben ermöglichten baulichen Veränderungen im Bereich der Deponie wird in diesem Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz dargelegt, ob durch das Bauvorhaben Zugriffsverbote gemäß 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf besonders oder streng und dabei gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten entstehen können. Hierfür werden folgende Fragen behandelt: 1. Welche besonders oder streng und dabei gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten sind durch das geplante Vorhaben betroffen? 2. Welche Beeinträchtigungen dieser Arten sind zu erwarten und wie sind diese zu bewerten? 3. Welche Maßnahmen zur Vermeidung, Kompensation oder Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes werden erforderlichenfalls getroffen? 4. Ggf. Prüfung, ob unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und ggf. vorgezogenen Funktionserhaltenden Ausgleichs-(CEF-)Maßnahmen die Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. 5. Soweit erforderlich, weitergehende Angaben zu den naturschutzfachlichen Voraussetzungen und der Begründung, ob für die Planung zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, die eine Befreiung von den Verboten nach dem Artenschutzrecht gem. 45 Abs. 7 BNatSchG rechtfertigen sowie die Prüfung von Planungsalternativen. Pro Regione GmbH 1

5 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH 1.2 Rechtliche Grundlagen Das Artenschutzrecht umfasst gemäß dem Bundesnaturschutzschutzgesetz (BNatSchG) A. den allgemeinen Artenschutz, der den Schutz aller wildlebenden Tierund Pflanzenarten (z.b. Pflück-, Fäll-, Beunruhigungsverbote) umfasst. Zulässige Eingriffe sind von den Verboten ausgenommen ( 39 Abs. 5 BNatSchG) sowie B. den speziellen Artenschutz, der den Schutz besonders und streng geschützter Arten umfasst ( 44 Abs. 1 BNatSchG). Für die unter B. fallenden Arten, gelten sog. Zugriffsverbote (Töten, Fangen, Stören in der Fortpflanzungszeit, Standorte zerstören etc.). Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum speziellen Artenschutz (B) unterscheiden zwischen besonders geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 Spalte 2 und Anhang A bzw. B der EG-ArtSchVO) und streng geschützten Arten (BArtSchVO Anlage 1 Spalte 3 und Anhang A der EG-ArtSchVO), wobei alle streng geschützten Arten zugleich zu den besonders geschützten Arten zählen (d.h. die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten). besonders geschützte Arten nach nationalem Recht sap streng geschützte Arten nach nationalem Recht nationale Verantwortungsarten nach europäischem Recht Anhang IV-Arten europäische Vogelarten Abb. 1: Prüfspektrum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Die Zugriffsverbote für die in Abbildung 1 rot umrandeten Arten gelten für alle Vorhaben, die aufgrund von Bautätigkeiten jeglicher Art zu erwarten sind. Sind die Zugriffsverbote gemäß 44 Abs. 1 i.v m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich dieser Arten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Als einschlägige Ausnahmevoraussetzungen muss nachgewiesen werden, dass: Pro Regione GmbH 2

6 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen, zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten führen, nicht gegeben sind, keine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes der Population einer Art zu erwarten ist bzw. bei derzeitig schlechtem Erhaltungszustand eine Verbesserung nicht behindert wird. Unter Berücksichtigung des Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie bedeutet dies bei Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie: das Vorhaben darf zu keiner Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes führen und das Vorhaben darf bei Arten, die sich derzeit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, diesen nicht weiter verschlechtern. Bei europäischen Vogelarten darf das Vorhaben den aktuellen Erhaltungszustand nicht verschlechtern (Aufrechterhaltung des Status Quo). 1.3 Methodisches Vorgehen Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz hat Hilfen für die Abschichtung des prüfungsrelevanten Artenspektrums formuliert. Auswahlkriterien der planungsrelevanten geschützten Arten (gemäß LANA 2006, S. 9) sind danach: In Deutschland heimische Art, Vorkommen bzw. Verbreitung der Art im Bezugsraum (geht ggf. über den Wirkraum eines Vorhabens hinaus, Maßstab ist die (lokale) Population), Potenzielles Vorkommen der Art in den Lebensräumen des Bauvorhabens, Empfindlichkeit in Bezug auf das Vorhaben und seine Wirkfaktoren. Zusätzlich sind zu beachten: Die naturschutzfachliche Bedeutung (z.b. Gefährdung, Rote Listen), Begrenzte Populationen, Nach 39 BNatSchG geschützte Arten, soweit isolierte Populationen gefährdet werden könnten, Pro Regione GmbH 3

7 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Verantwortlichkeit Deutschlands / des Bundeslandes für die Art (Verantwortungsarten gem. 54 (1) Satz 2 BNatSchG und Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008 (MLUR 2008) 1. In diesem ersten Schritt der projektspezifischen Abschichtung können vereinfacht ausgedrückt Arten auch nach den NVLE-Kriterien als zunächst nicht relevant identifiziert werden (Relevanzprüfung gemäß LBV-SH 2013): N: Art im Naturraum nicht vorkommend. V: Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art (Brutvogelatlas, Verbreitungsatlanten, Fachbehörde). L: Erforderlicher Lebensraum / Standort / Habitat der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommend. E: WirkungsEmpfindlichkeit der Art ist vorhabensspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit und ohne weitergehende Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.r. euryöke, weitverbreitete, ungefährdete Arten1 oder bei Vorhaben mit geringer Wirkungsintensität). Dabei muss hinsichtlich der Schädigungsverbote sichergestellt werden können, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, d.h. eine Verschlechterung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortpflanzung und ungestörte Ruhephasen der lokalen Individuengemeinschaft einer Art offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Hinsichtlich des Störungsverbotes muss offensichtlich ausgeschlossen werden können, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Hinsichtlich des Tötungsverbotes können auf dieser ersten Prüfstufe diejenigen Arten herausgefiltert werden, die bezogen auf die Wirkungen des Vorhabens keine gefährdungsgeneigten Verhaltensweisen zeigen. Der zu Grunde gelegte Wirkraum des Vorhabens für die Analyse des Artenvorkommens umfasst den Planungsraum (räumlicher Geltungsbereich des Planes) sowie die angrenzenden Bereiche mit einem funktionalen Bezug einzelnen Arten zum Planungsraum. Reichen die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine sichere Beurteilung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung einer relevanten Art nicht aus, so wird bei der Beurteilung der projektbedingten Auswirkungen im Zweifelsfall eine Erheblichkeit angenommen. 1 Anforderungen an die Planung in die artenschutzrechtliche Befreiungslage ohne Umweltprüfung - Anmerkungen aus der Praxis; Vortrag von Peter Hermanns, Landschaftsarchitekt BDLA am Institut für Städtebau in Berlin 2007 Pro Regione GmbH 4

8 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH 1.4 Datengrundlage Der auf dem Scopingtermin am festgelegte Untersuchungsumfang bezüglich des Schutzgutes Tiere, umfasst die Tierarten Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien und Amphibien bis zu einem Umkreis von 500 m zum Eingriffsort. Bei einer ersten Untersuchung der Tierartengruppen Reptilien, Amphibien und Brutvögel im Jahr 2014 konzentrierte sich der Untersuchungsschwerpunkt auf die bestehende Deponiefläche. Fledermausarten wurden nicht erfasst. Die Präsenz der anderen Tierarten wurde an insgesamt 5 Terminen zwischen dem und dem ermittelt. In Bezug auf die Amphibienarten erfolgte eine viermalige Begehung der Deponie am , , und Die Begehung umfasste die Suche nach adulten Tieren, Laich im Gewässer sowie Larven im Gewässer. Die Erfassung von Reptilien erfolgte durch eine dreimalige Begehung (16.04., und ) der Deponie an windstillen sonnigen Tagen mit Temperaturen > 20 C. Folgende Datengrundlagen wurden berücksichtigt: Auszüge aus dem Artkataster des LLUR (Stand 2014) Die Brutvögel Schleswig-Holsteins, Rote Liste, MELUR 2010 Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 7, 2.Brutvogelatlas, B:Koop, R.K.Berndt, 2014 Die Säugetiere Schleswig-Holsteins, Rote Liste, MELUR 2014 Die Säugetiere Schleswig-Holsteins, P. Borkenhagen, 2011 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz, LANU 2008, Karte 3 Fauna und Windenergie Verbreitungsgebiete der Pflanzen und Tierarten der FFH-Richtlinie, Bundesamt für Naturschutz, Fledermäuse in Schleswig-Holstein- Status der vorkommenden Fledermausarten-, FÖAG (im Auftrag des MLUR) 2011 Gänse und Schwäne in Schleswig-Holstein, LLUR 2012 Monitoring der Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie in Schleswig- Holstein (FÖAG 2013) Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE Eichenwälder der Böxlunder Geest Teilflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF), MELUR 2013 Pro Regione GmbH 5

9 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Mdl. Auskunft Harald Jöhnk (Vors. Naturschutzring Medelby u. Umgebung) als gebietsbetreuender Verein für das FFH-Gebiet DE Eichenwälder der Böxlunder Geest (Stand: Februar 2015). 2 Untersuchungsraum und beurteilungsrelevante Merkmale des Vorhabens 2.1 Übersicht über das Vorhabengebiet Der Deponiestandort liegt ca. 20 km nordwestlich von Flensburg und ca. 10 km nördlich des Ortes Schafflund - nahe der dänischen Grenze - im Kreis Schleswig- Flensburg ist als Sondergebiet für abfallwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Der Deponiestandort befindet sich am südwestlichen Ortsausgang des Dorfes Böxlund ca. 3 km nördlich des Ortes Medelby in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal Paläoböden am Stolzberg (westlich des Standortes) und zum Naturschutzgebiet Eichenkratt (südlich vom Standort). Die der Deponie am nächsten gelegene Bebauung ist das Dorf Böxlund mit ca. 20 Häusern und 103 Einwohnern. Zwei Einzelgehöfte liegen 50 und 100 m von der Deponie entfernt. Im Süden und Westen grenzt die Deponie an Waldflächen der Schleswig- Holsteinischen Landesforsten. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums wurde auf dem Scoping-Termin zum Planvorhaben festgelegt. Pro Regione GmbH 6

10 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Abb. 2: Untersuchungsraum für UVS Für das Schutzgut Tiere wurde eine Untersuchung der Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien und Reptilien in einem Umkreis von 500 m zum Eingriffsort festgelegt (Protokoll des Scopingtermin, LLUR ). Pro Regione GmbH 7

11 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Abb. 3: Untersuchungsradius Tierarten Pro Regione GmbH 8

12 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH 2.2 Beschreibung des Vorhabens Die Deponie Böxlund besteht aus 4 Bauabschnitten (Abb. 4). Die Entwicklung, Nutzung und das aktuelle Vorhaben in den einzelnen Abschnitte werden beschrieben: Bauabschnitt I: , Ablagerungsmenge to, Bau- und Betriebszeit und Abschluss vor dem Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall. Der mit Oberflächenabdichtung versehene BA I befindet sich in der Nachsorgephase. Bauabschnitt ll: heute, Ablagerungsmenge to. Der Bauabschnitt ll ist auf ca. 75 % der Fläche mit einer deponieverordnungskonformen Oberflächenabdichtung ausgestattet. Der verbleibende Bauabschnitt ll stellt die derzeitige Einlagerungsfläche dar. Bauabschnitt Ill: Bau der Basisabdichtung 1995, bisher keine Abfallablagerung. Der Bauabschnitt Ill steht als Erweiterungsfläche zur Verfügung. Die Basisabdichtung und Sickerwasserfassung wurde für den gesamten Bauabschnitt Ill hergestellt. Untersuchungen der Sickerwasserfassungseinrichtungen haben aufgezeigt, dass die verlegten Leitungen teilweise eingewachsen bzw. zerstört sind, so dass vor Beginn der Einlagerung Sanierungen an dem Sickerwasserfassungssystem durchgeführt müssen. Bauabschnitt IV: Planung. Der Bauabschnitt IV ist noch nicht in Vorbereitung. Um die Entsorgungssicherheit für die Aschen aus dem Kraftwerk Flensburg langfristig zu gewährleisten, sollen die Bauabschnitte Ill und IV der Deponie Böxlund in Betrieb genommen werden. Weiterhin soll das bereits vorhandene, nicht voll funktionsfähige Oberflächenabdichtungssystem des Bauabschnittes I aufgenommen und mit einem neuen deponieverordnungskonformen Abdichtungssystem versehen werden. Im Rahmen der beantragten Planfeststellung für den Bauabschnitt III ff. gemäß 35 Abs. 2 KrWG sollen folgende Maßnahmen genehmigt werden: 1. Ertüchtigung der nicht deponieverordnungskonformen Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt I durch eine Oberflächenabdichtung nach Deponieklasse l und Integration des Bauabschnittes I in das Gesamtsystem (geplante Bauzeit ). 2. Ertüchtigung der vorhandenen 1-stufigen Basisdichtung auf ein zweistufiges Basisdichtungssystem mit geologischer Barriere und Kunststoffdichtungsbahn zur Erreichung der Deponieklasse ll im Bauabschnitt Ill (geplante Bauzeit ab ). 3. Ertüchtigung des bestehenden Sickerwassersammelsystems im Bauabschnitt III (geplante Bauzeit ab ). 4. Errichtung, Bau und Betrieb des Bauabschnittes IV Deponieklasse ll (geplante Bauzeit ab 2030). Pro Regione GmbH 9

13 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Abb. 4: Bauabschnitte I-IV Deponie Böxlund (Technischer Entwurf, IPP 2015) Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens Nachfolgend werden die wesentliche Wirkfaktoren zur Ertüchtigung der einzelnen Bauabschnitte der Deponie beschrieben, die geeignet sein können artenschutzrechtliche Zugriffsverbote auslösen. Folgende Wirkfaktoren des Vorhabens auf europäisch geschützte Arten können unterschieden werden: Beseitigung von Vegetation oder Biotopstrukturen und der damit verbundene Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Beeinträchtigungen (Störung) von Arten durch Lärm, Licht, Beunruhigung während des Baubetriebes Tötung oder Verletzung von Tieren durch die Baufeldfreimachung oder durch den Baubetrieb (Baustellenverkehr etc.) Pro Regione GmbH 10

14 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Zu prüfen ist, ob diese Wirkfaktoren dazu führen können, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art signifikant gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem wird geprüft, ob die Wirkfaktoren geeignet sind, die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nachhaltig zu beeinträchtigen. Die Konfliktanalyse beruht auf Prognosewahrscheinlichkeiten bzw. Worst-Case- Betrachtungen. 3 Relevanzprüfung Der speziellen Artenschutzprüfung brauchen die Arten nicht unterzogen zu werden, für die eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanzschwelle). Die hierbei verwendete Vorgehensweise wurde in Kapitel 1.3 dargelegt. Für die planerische Bearbeitung artenschutzrechtlicher Belange in Bezug auf die Vogelwelt werden in dem Vorhabenbereich vorkommende häufig und weit verbreitete Arten auf der Ebene ökologischer Gilden (z.b. Gehölze und sonstige Baumstrukturen einschl. Knicks sowie Bodenbrüter des Offenlandes) gemeinsam behandelt (LBV- SH AfPE 2013, Artengruppen der europäischen Vogelarten). 3.1 Relevanz von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Fledermäuse Die an den Deponiebereich angrenzenden Gehölzstrukturen (Waldflächen, Knicks und Einzelbäume) und Gebäude in der Siedlungslage der Ortschaft Böxlund sind potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermausarten. Spalten und Höhlungen in Gehölzen oder Gebäuden dienen Fledermäusen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Tagesverstecke und Wochenstuben). Ältere Bäume mit Höhlungen werden von bestimmte Arten als Sommer- und als Winterquartier genutzt. Im Deponiebereich befinden sich gemäß einer Potenzialeinschätzung der Fledermausquartiere (visuelle Prüfung) keine oder nur wenig geeignete Quartiere in Gehölzen an der Westseite der Deponie, die für die potenziell im Raum verbreiteten Arten lediglich als Tagesverstecke nutzbar sind, da sie keine Höhlungen aufweisen. Die Gehölze werden durch die geplanten Maßnahmen zum Deponiebau nicht beeinträchtigt. Der Deponiebereich wird von den Fledermausarten, ebenso wie das weitere Umfeld der Deponie als Jagdgebiet genutzt. Da durch das Vorhaben keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen beeinträchtigt werden und Pro Regione GmbH 11

15 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH sich mögliche Störungen von Fledermausarten lediglich auf einzelne Tagesverstecke in den Randbereichen der Deponie erstrecken, wird auf eine quantitative artgenaue Erfassung der Fledermausarten im Deponiebereich verzichtet und eine potenzialbezogene Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Für die Ordnung der Fledermäuse (Chiroptera), hier die Familie der Glattnasen (Vespertilionidae), ist ein Vorkommen von 8 im Nordosten Schleswig-Holsteins auch auftretenden Arten nicht auszuschließen. Hierzu zählen Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr. Die anderen in Schleswig-Holstein verbreiteten Fledermausarten sind aus arealgeographischen Gründen im Bereich des Plangebietes ausgeschlossen. Im Folgenden werden die in Bezug auf ihr Verbreitungsgebiet potenziell vorkommenden Fledermausarten sowie Ihre Gefährdung bzw. deren Schutz dargestellt. Deutscher Name Status RL SH Erhaltungszustand Schleswig- Holstein Breitflügelfledermaus BNatSchG Wahrscheinlichkeit von Fortpflanzungsund Ruhestätten im Vorhabenbereich S;W 3 günstig unwahrscheinlich, da Sommerquartiere nur in Gebäuden Großer Abendsegler S,W 3 günstig nicht auszuschließen Zwergfledermaus S,W * günstig nicht auszuschließen Wasserfledermaus S * günstig nicht auszuschließen Rauhautfledermaus S 3 günstig nicht auszuschließen Mückenfledermaus S,W V günstig/unbek annt nicht auszuschließen Fransenfledermaus S V günstig nicht auszuschließen Braunes Langohr S V günstig nicht auszuschließen Angabe zum Verbreitungsstatus Angaben zur Gefährdung 1= vom Aussterben bedroht 2= stark gefährdet 3= gefährdet V= Art der Vorwarnliste D= Daten defizitär S= Sommerlebensraum, W= Winterlebensraum RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein BNatSchG= Bundesnaturschutzgesetz = besonders geschützte Art gem. 7 Abs.2 Nr.13 = streng geschützte Art gem. 7 Abs.2 Nr.14 Erhaltungszustand SH Status gem. Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein (kontinentale und atlantische Region) 2008 Tabelle 1: Gefährdung und Schutzstatus der im Untersuchungsraum potenziell vertretenen Fledermausarten Pro Regione GmbH 12

16 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Eine Beschreibung der Betroffenheit der Fledermäuse auf Artniveau erfolgt in den Formblättern im Anhang. Sonstige Säugetiere Vorkommen der europäisch geschützten Säugerarten wie Hasel- und Birkenmaus sind aus arealgeographischen Gründen auszuschließen. Auch der Fischotter kann aus Gründen fehlender Fließgewässerstrukturen im Umfeld zur Deponie aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen ausgeschlossen werden. Amphibien Die Kreuzkröte wurde in der südlich der Deponie liegenden ehemaligen Kiesgrube (NSG Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund") wiederholt nachgewiesen (FÖAG 2013). Die Kreuzkröte besiedelt als Lebensraum trockene Bereiche mit lockeren Substrat oder Randbereiche von Mooren. Sie bevorzugt offene Bodenstellen oder Flächen mit lückiger Vegetation. Als Laichhabitat dienen auch sich schnell erwärmende temporäre Gewässer in Fahrspuren sowie flache Tümpel. Solche Bereiche finden sich regelmäßig in offen gelassenen Abgrabungsflächen in Bodenabbaubereichen und auf Fehmarn in sog. Strandsee-Dünen-Landschaften. Aktuelle ist die Knoblauchkröte zerstreut und lückig in ganz Schleswig-Holstein verbreitet Die Knoblauchkröte wurde in räumlicher Nähe zur Deponie nicht nachgewiesen (FÖAG 2013). Sie besiedelt ebenfalls lockere sandige Böden und bevorzugt Laichgewässer mit größeren Tiefenbereichen, Röhrichtzonen und einer reichhaltigen Unterwasservegetation. Eine Relevanz der Art ist aufgrund fehlender Nachweise im Raum um die Deponie nicht gegeben. Der Moorfrosch ist in ganz Schleswig-Holstein verbreitet. Der nächst gelegene Nachweis der Art befindet sich im Bereich des Jardelunder Moores, ca. 3 km östlich des Deponiestandortes. Der Moorfrosch benötigt als Laichgewässer flache, sich schnell erwärmende krautreiche Gewässer möglichst in voller Sonne. Der Moorfrosch ist eng an die Landlebensräume mit einem hohen Grundwasserstand im räumlichen Umfeld zu seinen Laichgewässern gebunden. Eine Relevanz der Art ist aufgrund fehlender Habitate und fehlender Nachweise (FÖAG 2013) in räumlicher Nähe zur Deponie nicht gegeben. Der Kammmolch ist im östlichen Hügelland weit verbreitet. Er besiedelt als Laichgewässer ausreichend große krautreiche sonnenexponierte Kleingewässer, Tümpel und Grünlandweiher. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtlebensraumes ist ein ebenso reich gestalteter Landlebensraum mit stärker strukturierten Grünland (Feuchtwiesen, Weide), Brachen, Wäldern, Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen mit oberflächennahen Bodenverstecken und Totholz. Eine Relevanz der Art ist aufgrund fehlender Habitate und fehlender Nachweise im Raum der nördlichen Geest (FÖAG 2013) nicht gegeben. Der Laubfrosch ist in Schleswig-Holstein überwiegend in der kontinentalen biogeographischen Region verbreitet. Der Laubfrosch wurde im Rahmen des FFH-Arten-Monitorings überwiegend im östlichen Hügelland nachgewiesen Pro Regione GmbH 13

17 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH (FÖAG 2013). Eine Relevanz der Art ist aufgrund fehlender Habitate und fehlender Nachweise im Bereich der nördlichen Geest nicht gegeben. Aktuell ist die Rotbauchunke in Schleswig-Holstein nur in der kontinentalen biogeographischen Region inkl. Fehmarn verbreitet. Eine Relevanz der Rotbauchunke ist aufgrund fehlender Nachweise im Naturraum der Geest nicht gegeben. Die Wechselkröte wurde in Ostholstein und auf der Insel Fehmarn, nachgewiesen (FÖAG 2013). Die Schwerpunktvorkommen dieser Art an der Küste befinden sich in den Strandsee-Dünen-Landschaften auf der Insel Fehmarn (Primärhabitate) und im Binnenland in Kiesabbaugebieten. Eine Relevanz der Rotbauchunke ist aufgrund fehlender Nachweise im Naturraum der Geest nicht gegeben. Eine Relevanz des Kleinem Wasserfrosch kann aufgrund fehlender Nachweise im Naturraum der Geest ausgeschlossen werden. Reptilien Vorkommen von Reptilien des Anhangs IV FFH-RL wie der Schlingnatter und europäischer Sumpfschildkröte sind aus arealgeographischen Gründen auszuschließen. Die Zauneidechse wurde in der südlich der Deponie liegenden ehemaligen Kiesgrube (NSG Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund") mit einer verhältnismäßig kleinen Population (20 Tiere gemäß Standarddatenbogen, Stand 2011) nachgewiesen (FÖAG 2013) sowie im Ökokonto Jardelund. Die Zauneidechse bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Die nordwestlich an die Deponie angrenzende ehemalige Bodenabbaustelle (Naturdenkmal Paläoböden am Stolzberg") stellt grundsätzlich ein geeignetes Habitat der Zauneidechse dar. Ein Nachweis der Art erfolgte jedoch weder bei den faunistischen Untersuchungen im Jahr 2014 (Pro Regione) noch im Rahmen des Monitorings der Anhang IV-Arten in Schleswig-Holstein (FÖAG 2013). Fische / Muscheln Vorhabensrelevante Vorkommen streng geschützter Fische und Muschelarten können aufgrund fehlender Habitate und arealgeographischen Gründen im Untersuchungsraum ausgeschlossen werden. Zugleich ist die Wirkungsempfindlichkeit des Vorhabens gegenüber dieser Artgruppe sehr gering, da durch das Vorhaben keine Gewässer und deren Verlandungsbereiche betroffen werden. Libellen Vorkommen europäisch geschützter Arten sind im Vorhabensbereich ausgeschlossen. Die Große Mosaikjungfer wurde im Bereich des Jardelunder Moores, ca. 3 km östlich des Deponiestandortes nachgewiesen (FÖAG 2013). Zugleich ist die Wirkungsempfindlichkeit des Vorhabens gegenüber dieser Artgruppe sehr Pro Regione GmbH 14

18 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH gering, da durch das Vorhaben keine Gewässer und deren Verlandungsbereiche betroffen werden. Schmetterlinge Hinsichtlich europäisch geschützter Schmetterlingsarten ist festzustellen, dass außer dem Nachtkerzenschwärmer derzeit keine Arten des Anhang IV FFH-RL in Schleswig-Holstein vorkommen. Ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers im Bereich des Untersuchungsraums ist aufgrund fehlender Habitatstrukturen (Trockenlebensräume, feuchte Staudenfluren, Wegränder mit Weidenröschen- Beständen) auszuschließen. Käfer Im Untersuchungsraum ist nicht mit europarechtlich geschützten Käferarten wie Breitrand, Heldbock oder Eremit zu rechnen, da die für den Heldbock und den Eremit erforderlichen Altbäume (bevorzugt alte Eichen) mit mulmbildenden Totholzanteilen fehlen. Auch für den Breitrand fehlen die typischen Habitatstrukturen. Eine vorhabenbedingte Betroffenheit von Tierarten des Anhang IV FFH-RL ist innerhalb des Prüfbereiches (Abb. 3) aus den Gruppe der Reptilien für die Zauneidechse und aus der Gruppe der Amphibien für die Kreuzkröte zu prüfen. 3.2 Relevanz von Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie sowie weitere streng geschützte Pflanzenarten Die in Schleswig-Holstein vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose und Flechten des Anhangs IV FFH-RL sind aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche im Bereich der Deponie sicher auszuschließen. Eine vorhabenbedingte Betroffenheit von Pflanzenarten des Anhang IV FFH-RL ist nicht gegeben. 3.3 Relevanz europäisch geschützter Vogelarten Brutvögel Als planungsrelevant einzustufen und vorhabenspezifisch zu prüfen, sind im Prüfbereich des Untersuchungsgebietes die Brutvögel der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen einschließlich Knicks sowie als Koloniebrüter die Uferschwalbe als einzeln zu prüfende Art. Die Uferschwalbe besiedelt neben natürlichen Steilwände, Steilufern und Prallhänge an vor allem Steilwände in offen gelassenen Sand-, Kies oder Pro Regione GmbH 15

19 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Lößgruben. Als Koloniebrüter benötigt die Uferschwalbe senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand oder Lehm. Die Nesthöhle wird an Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit gebaut. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer, Wiesen, Weiden und Felder aufgesucht, die nicht weit von den Brutplätzen entfernt liegen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Anfang September sind die letzten Jungen flügge. Im Deponiebereich befindet sich eine Steilwand die im oberen Bereich ca. 20 Brutröhren einer Uferschwalbenkolonie aufweist. Foto 1: Bestehende Uferschwalbenkolonie im Deponiefläche Am südwestlichen Randbereich der Deponie befinden sich Feldgehölzflächen aus Spätblühender Traubenkirsche, Weiden und Ahorn. Diese an den Wald angrenzenden Gehölzstrukturen sind Lebensraum von Brutvogelarten aus der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen einschließlich Knicks. Die Feldgehölze werden durch den Deponiebau nicht beeinträchtigt, so dass eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Arten aus der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen einschließlich Knicks ausgeschlossen werden kann. In den Deponieflächen wurden bei einer Brutvogelkartierung im Frühhr 2014 (Pro Regione GmbH 2014) keine bodenbrütenden Brutvögel (z.b. Feldlerche, Wiesenpieper) festgestellt. Der Deponiestandort ist unattraktiv als Lebensraum für Bodenbrüter die Grasnarbe der Rekultivierungsschicht sehr niedrig ist (keine Versteckmöglichkeiten für Nester) und die Deponieoberfläche intensiv mit Schafen beweidet wird. Pro Regione GmbH 16

20 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH In den südlich und westlich an die Deponie angrenzenden Waldflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten wurde der Uhu mit mehrerer Bruten nachgewiesen (LLUR 2014). Die Brutplätze liegen jeweils ca. 300 m vom äußeren Rand der Deponie entfernt. Vorhabenbedingte Störungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Uhus, durch den Baubetrieb oder den Betrieb der Deponie können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Der Uhu ist dämmerungs- und nachtaktiv. Er weist als Top-Prädator ein sehr großes Nahrungsrevier auf. Sein Streifgebiet beträgt etwa zwischen 5 und 38 km². Da sich im Bereich der Deponie aufgrund der Deponieabdichtung nur wenig grabbare Böden befinden, wird die Anzahl der für den Uhu gdbaren Kleinsäuger hier auch verhältnismäßig gering sein, so dass ein Ausfall von Teilen seines Jagdgebietes in der Deponiefläche während der Bauzeit keine signifikante Beeinträchtigung der Art darstellt, da er auf andere Nahrungsgebiete ausweichen kann. Die Wirkungen des Vorhabens für Brutvögel sind auf den eigentlichen Deponiestandort begrenzt, so dass artenschutzrechtliche Zugriffsverbote (insbesondere das Verbot der Störung) auf Brutvogelarten in den an die Deponie angrenzenden Lebensräumen ausgeschlossen werden können Rastvögel Die Flächen innerhalb der Deponie werden von Rastvögeln aufgrund ihrer Habitat- und Nutzungsstrukturen nicht genutzt. Außerhalb der Deponie werden lediglich die offenen landwirtschaftlich genutzten Flächen ca. 1 km nördlich der Deponiefläche von durchziehenden Singschwänen genutzt Eine vorhabenspezifische Betroffenheit von Rastvögeln (Störungen bzw. Vergrämung von Rastflächen durch den Baubetrieb) ist aufgrund der Lage des Deponiebereichs außerhalb der für die Rastvögel relevanten Rastflächen ausgeschlossen. Andere Zugriffsverbote wie Tötung und Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind in Bezug auf Rastvögel ausgeschlossen. 4 Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen Entscheidungsrelevant sind gemäß der Relevanzprüfung in Kapitel 3 alle europäisch geschützten Arten mit einem potenziell möglichen oder nachgewiesenen Vorkommen im Untersuchungsraum, die von den Wirkungen des Vorhabens (Kapitel 2.2.1) möglicherweise betroffen sein können. Die Auswirkungsprognose beruht dabei immer auf Erkenntnissen zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprüchen vor dem Hintergrund der durch die Planung ausgelösten artenschutzrechtlichen Konflikte (Eintreten von Zugriffsverboten). Pro Regione GmbH 17

21 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH 4.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Säugetiere (Fledermäuse) Eintreten von Verbotstatbeständen Zugriffsverbote für die als relevant ermittelten Fledermausarten im Sinne des 44 (1) BNatSchG können sich baubedingt durch das Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, aber auch durch Tötungen während der Baufeldfreimachung ergeben, da Gehölzquartiere von Fledermäusen regelmäßig als Tagesversteck, Wochenstube oder Winterquartier genutzt werden. Gehölzquartiere mit Stammdurchmessern <50 cm können zwar als Wochenstube und Tagesversteck geeignet sein, sie werden jedoch als Winterquartiere aufgrund zu geringer Wandstärken nicht genutzt (LBV-SH 2011). Im Deponiebereich befinden sich keine Gehölze mit Stammdurchmessern > 50 cm. Die am südwestlichen Deponierand befindlichen Gehölze der Feldgehölzflächen weisen keine Eignung als Winterquartiere für Fledermäuse auf. Die Bäume mit Stammdurchmessern < 50 cm wurden im Dezember 2014 mittels einer visuellen Analyse auf das Vorhandensein von geeigneten Fledermausquartieren hin geprüft. Da sich die Gehölze zu diesem Zeitpunkt bereits in einem unbelaubten Zustand befanden, war die Erkennbarkeit von Höhlungen, Spalten, Stammaufrissen etc. gegeben. Solche Strukturen in den Gehölzen werden von einigen Fledermausarten als Tagesquartiere (Ruhestätten) oder Fortpflanzungsstätte (Wochenstube) genutzt. Viele Fledermausarten (z.b. Zwergfledermaus) nutzen als Tagesversteck Spalten und Höhlungen in Bäumen. Sie wechseln häufig ihre Jagdgebiete und sind sehr flexibel bei der Nutzung ihrer Tagesverstecke. In keinem der im südwestlichen Deponiebereich vorhandenen Gehölze fanden sich geeignete Quartiere, die von Fledermäusen als Wochenstube oder Winterquartier genutzt werden können. Das Deponiegelände wird von den potenziell im Untersuchungsraum vorkommenden Arten auch als Jagdgebiet für die Nahrungssuche genutzt. Hinsichtlich des Störungsverbotes sowie des Verbotes einer Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, sind durch die Wirkungen des Vorhabens keine gefährdungsgeneigten Konflikte zu erwarten. Die Fledermäuse verlieren zwar einen Teil ihres Jagdgebietes während der Baumaßnahme durch die Reduzierung von Flächen mit einer potenziellen Eignung als Jagdgebiet, können aber auf angrenzende Gebiete zur Nahrungssuche ausweichen, da sie zur Nahrungssuche große Räume nutzen. Pro Regione GmbH 18

22 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Baubedingter Wirkfaktor Mögliche Zugriffsverbote Artenschutzrechtliche Signifikanz des Wirkfaktors auf die Art Entfernen der Rekultivierungs-, Schutzund Entwässerungsschicht Verlust von Fortpflanzungsund Ruhestätten Keine Herstellung einer deponieverordnungskonformen Basisabdichtung Einlagerung von Deponiegut Wiederherstellung einer neuen Oberflächenabdeckung Störung von Fortpflanzungsund Ruhestätten Keine keine keine keine Tabelle 2: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf Fledermäuse Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen auf die Art sind nicht erkennbar. Zugriffsverbote durch den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten treten somit nicht ein Amphibien Eintreten von Verbotstatbeständen Bei der Baufeldfreimachung in den Zeiträumen in denen die relevanten Amphibienarten (vgl. Kap. 3.1) ihre Laichgewässer aufsuchen bzw. zu ihren Winterquartieren wandern, können einzelne Tiere durch Baustellenverkehre oder den Betrieb von Baumaschinen getötet werden. Die Gefahr von Tötungen oder Verletzung existiert lediglich für die Kreuzkröte als einzige Art, die ihren Lebensraum in einer relevanten räumlichen Entfernung zum Vorhaben hat (Abb. 2). Die ausgedehnte Fortpflanzungsphase der Kreuzkröte reicht von Mitte April bis Mitte August. In dieser Zeit erscheinen die Weibchen nur für wenige Tage am Laichgewässer. Innerhalb einer Population können früh-laichende und spätlaichende Weibchen auftreten. Eine wichtige Anpassung an die Kurzlebigkeit der Laichgewässer stellt die schnelle Entwicklung bis zum Jungtier dar (nur ca. 24 Tage). Die ausgewachsenen Tiere suchen von Mitte September bis Ende Oktober ihre Winterlebensräume auf. Die Ausbreitung erfolgt vor allem über die Jungtiere, die 1-3 km weit wandern können. Die mobilen Alttiere legen bei ihren Wanderungen eine Strecke von meist unter m (max. > 5 km) zurück. Als Pro Regione GmbH 19

23 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Winterquartiere werden von der Kreuzkröte tiefe Gänge in Sandböden, Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten genutzt die entweder natürlich vorhanden sind oder bis zu 1 m Tiefe gegraben werden. Eine Gefährdung der Art besteht lediglich für einzelne Individuen der Art während der Zu- oder Abwanderung zu ihren Laichgewässer im NSG Eichenkratt und Kiesgrube südlich Böxlund", welches ca. 250 m südlich vom südlichen Deponierand entfernt liegt. Ein Durchwandern der Deponie von und zu in der Umgebung des Laichgewässers liegenden Winterquartieren ist nicht auszuschließen. Da die Wanderbewegungen der Kreuzkröte überwiegend in den Nachtzeiten erfolgt, sind Tötungen oder Verletzungen einzelner wandernder Individuen sehr unwahrscheinlich, da die Bautätigkeiten innerhalb der Deponie sich auf die Tagzeiten und auch nicht auf den gesamten Deponiebereich erstrecken. Gleichzeitig kann ausgeschlossen werden, dass der Deponiebereich vom Großteil der lokalen Kreuzkrötenpopulation durchwandert wird, da überwiegend laichgewässernahe Winterlebensräume bevorzugt werden. Es kann vor daher mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass die baubedingten Wirkfaktoren (Maschinesatz, Fahrzeugbewegungen, Erdbewegungen) zu signifikanten Verlusten der lokalen Population führen. Baubedingter Wirkfaktor Mögliche Zugriffsverbote Artenschutzrechtliche Signifikanz des Wirkfaktors auf die Art Entfernen der Rekultivierungs-, Schutzund Entwässerungsschicht Verlust von Fortpflanzungsund Ruhestätten Keine, da im Deponiebereich nicht vorhanden Herstellung einer deponieverordnungskonformen Basisabdichtung Einlagerung von Deponiegut Wiederherstellung einer neuen Oberflächenabdeckung Störung von Fortpflanzungsund Ruhestätten Töten oder Verletzen von Individuen durch Maschinesatz und Bodenbewegung während Wanderbewegungen Keine, da im Deponiebereich nicht vorhanden Keine, da Bautätigkeit nicht in Aktivitätszeit der Wanderung von Kreuzkröten keine keine keine Tabelle 3: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf die Amphibienart Kreuzkröte Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen können ausgeschlossen werden. Baubedingte Zugriffsverbote gemäß 44 Abs. 1 für die Amphibienart Kreuzkröte können somit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Pro Regione GmbH 20

24 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Reptilien Eintreten von Verbotstatbeständen Die Biotopstrukturen innerhalb des Naturdenkmals stellen einen potenziell geeigneten Lebensraum der Zauneidechse dar. Ein Einwandern von Individuen in den Bereich des Bauabschnitts IV ist nicht auszuschließen, auch wenn die Art bei einer faunistischen Überprüfung im Jahr 2014 nicht nachgewiesen werden konnte. Bei Beginn der Bauausführung im BA IV innerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse können Tötungen von in das Baufeld einwandernden Zauneidechsen nicht ausgeschlossen werden. Sicher ausgeschlossen werden können jedoch Zugriffsverbote durch Töten oder Verletzen von Einzelindividuen im Bereich der Bauabschnitte I und III, da diese Teilabschnitte der Deponie als Lebensräume nicht geeignet sind. Baubedingter Wirkfaktor Mögliche Zugriffsverbote Artenschutzrechtliche Signifikanz des Wirkfaktors auf die Art Entfernen der Rekultivierungs-, Schutzund Entwässerungsschicht Verlust von Fortpflanzungsund Ruhestätten Keine, da Art 2014 nicht im Deponiebereich nachgewiesen Störung von Fortpflanzungs- keine und Ruhestätten Töten oder Verletzen von Individuen durch Ja, bei Beginn der Arbeiten an Westseite des BA IV Maschinesatz und Bodenbewegung Herstellung einer deponieverordungskonformen Töten oder Verletzen von Individuen durch Ja, bei Beginn der Arbeiten an Westseite des BA IV Basisabdichtung Maschinesatz und Bodenbewegung Einlagerung von Deponiegut Töten oder Verletzen von Individuen durch Ja, bei Beginn der Arbeiten an Westseite des BA IV Maschinesatz und Bodenbewegung Wiederherstellung einer neuen Oberflächenabdeckung Töten oder Verletzen von Individuen durch Maschinesatz und Bodenbewegung Ja, bei Beginn der Arbeiten an Westseite des BA IV Tabelle 4: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf die Reptilienart Zauneidechse Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen können ausgeschlossen werden. Baubedingte Zugriffsverbote gemäß 44 Abs. 1 für die Reptilienart Zauneidechse können bei Beginn im BA IV nicht ausgeschlossen werden. Pro Regione GmbH 21

25 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Die Zauneidechsen überwintern meist einzeln in frostfreien Verstecken, in einer Tiefe von (z.t. >100) cm in Bauen von Kleinsäugern, Kaninchen oder anderen Säugetieren, aber auch in selbst gegrabenen Quartieren und natürlichen Hohlräumen. Solche Quartiere sind im Bereich der Deponie aufgrund der Nutzung nicht vorhanden. Dementsprechend kann bei einer rechtzeitigen Aufstellung eines Schutzzaunes (vor Beendigung der Winterruhe im März) ein Einwandern von Individuen in das Baufeld verhindert werden. Das Risiko der Tötung durch in das Baufeld einwandernde Zauneidechsen, soll durch die Aufstellung eines ca. 400 m langen Folienzaunes (ca. 30 cm hoch und 10 cm tief in den Boden eingegraben) parallel zur westlichen Seite des Bauabschnitts IV vermieden werden. Die Aufstellung des Zaunes erfolgt erst mit einer baulichen Inanspruchnahme des Baufeldes, in diesem Jahr jedoch bis spätestens bis zum 14. März. Der Abbau des Zaunes erfolgt nach Wiederherstellung einer neuen Oberflächenabdeckung im BA IV. Durch die zuvor genannte artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme während der Bauzeit, kann sichergestellt werden, dass es nicht zu signifikanten Tötungen oder Verletzungen von einzelnen Zauneidechsen kommt. 4.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Auf Gildeniveau behandelte Brutvogelarten Für die Vogelarten aus der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen einschließlich Knicks erfolgt eine Betrachtung der europäischen Brutvogelarten auf dem Niveau der ökologischen Gilde Brutvogelarten der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen Die im südwestlichen Bereich des Deponiegeländes befindlichen Gehölzstrukturen (Feldgehölze) stellen einen Lebensraum für die Gilde der Vogelarten dar, die Gehölze und sonstige Baumstrukturen (einschließlich Knicks) besiedeln. Die Vogelarten in dieser Gilde sind ungefährdet und weisen in Schleswig- Holstein einen günstigen Erhaltungszustand auf. In der nachfolgenden Tabelle 5 werden die im Planbereich potenziell vorkommenden sowie 2014 durch das Büro Pro Regione nachgewiesenen Vogelarten aufgelistet. Pro Regione GmbH 22

26 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Deutscher Name Status RL SH Erhaltungszustand Schleswig- Holstein BNatSchG Wahrscheinlichkeit von Fortpflanzungsund Ruhestätten im Plangebiet Ringeltaube B * günstig nicht auszuschließen Hohltaube B * günstig nicht auszuschließen Kleiber B * günstig nicht auszuschließen Waldkauz B * günstig nicht auszuschließen Buntspecht B * günstig nicht auszuschließen Gartenbaumläufer B * günstig nicht auszuschließen Hohltaube B * günstig nicht auszuschließen Star B * günstig nicht auszuschließen Fasan B * unwahrscheinlich Blaumeise B * günstig nicht auszuschließen Kohlmeise B * günstig nicht auszuschließen Schwanzmeise B * günstig nicht auszuschließen Weidenmeise B * günstig nicht auszuschließen Haubenmeise B * günstig nicht auszuschließen Elster B * günstig nicht auszuschließen Rabenkrähe B * günstig nicht auszuschließen Dorngrasmücke B * günstig nicht auszuschließen Klappergrasmücke B * günstig nicht auszuschließen Gartengrasmücke B * günstig nicht auszuschließen Gartenrotschwanz B * günstig Nachweis 2014 Mönchsgrasmücke B * günstig nicht auszuschließen Zaunkönig B * günstig Nachweis 2014 Heckenbraunelle B * günstig nicht auszuschließen Grauschnäpper B * günstig Nachweis 2014 Amsel B * günstig Nachweis 2014 Singdrossel B * günstig Nachweis 2014 Zilpzalp B * günstig nicht auszuschließen Fitis B * günstig Nachweis 2014 Buchfink B * günstig Nachweis 2014 Grünling B * günstig Nachweis 2014 Stieglitz B * günstig nicht auszuschließen Birkenzeisig B * günstig nicht auszuschließen Goldammer B * günstig Nachweis 2014 Bachstelze B * günstig Nachweis 2014 Feldsperling B * günstig Nachweis 2014 Angaben zum Status B= Brutvogel Angaben zur Gefährdung RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein 1= vom Aussterben bedroht 2= stark gefährdet 3= gefährdet V= Art der Vorwarnliste BNatSchG= Bundesnaturschutzgesetz = besonders geschützte Art gem. 10 Abs.2 Nr.10 = streng geschützte Art gem. 10 Abs.2 Nr.11 Tabelle 5: Gefährdung und Schutzstatus der im Deponiebereich potenziell vertretenen Brutvogelarten aus der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen Pro Regione GmbH 23

27 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Eintreten von Verbotstatbeständen Baubedingter Wirkfaktor Mögliche Zugriffsverbote Artenschutzrechtliche Signifikanz des Wirkfaktors auf die Art Entfernen der Rekultivierungs-, Schutzund Entwässerungsschicht Verlust von Fortpflanzungsund Ruhestätten Keine, da im räumlichen Umfeld ausreichend Ausweichmöglichkeiten Herstellung einer deponieverordnungskonformen Basisabdichtung Einlagerung von Deponiegut Wiederherstellung einer neuen Oberflächenabdeckung Störung von Fortpflanzungsund Ruhestätten keine keine keine temporär bei Arbeiten am Westrand der Deponie Tabelle 6: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf Brutvögel der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen Bei der Baufeldfreimachung in BA IV kann es durch Lärm und Beunruhigung zu einer Störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln aus der Gilde der Gehölze und sonstigen Baumstrukturen einschließlich Knicks (Nester in Gehölzen) kommen. Die baubedingte Vergrämung von Lebensstätten durch die störungsbedingte Meidung von Nestern, die als Niststätten genutzt wurden, ist für die Brutvögel der Gehölze keine erhebliche Beeinträchtigung, da es sich ausschließlich um frei brütende Arten handelt, die ihre Nester jährlich neu errichten. Alle Arten der Gilde haben in Schleswig-Holstein einen günstigen Erhaltungszustand und können bei kleinräumigen Verlusten von Lebensräumen auf die andere geeignete Lebensräume im selben Naturraum ausweichen. Da für die Brutvögel dieser Gilde ausreichende gleichgeartete Lebensräume im Umfeld des Vorhabens zur Verfügung stehen, wird davon ausgegangen, dass der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der einzelnen Arten aus der Gilde nicht verschlechtert wird. Pro Regione GmbH 24

28 Fachbeitrag Artenschutz, Deponie Böxlund Stadtwerke Flensburg GmbH Auf Artniveau behandelte Brutvogelarten Uferschwalbe Eintreten von Verbotstatbeständen Baubedingter Wirkfaktor Mögliche Zugriffsverbote Artenschutzrechtliche Signifikanz des Wirkfaktors auf die Art Entfernen der Restböschungen mit Abbruchkanten innerhalb der Deponie Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Ja, aufgrund des Verlustes von ca. 20 Brutröhren einer Uferschwalbenkolonie Störung von Fortpflanzungsund Ruhestätten Töten oder Verletzen von Individuen Nicht signifikant Tabelle 7: baubedingte Wirkfaktoren in Bezug auf Uferschwalben Ja, bei Entfernung der Brutröhren innerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit der Brutvögel Im Zuge der geplanten Ertüchtigung der Deponie Böxlund wird die in mitten der Deponie liegende Steilkante in die geplante homogene neue Deponieoberfläche einbezogen (Foto 1). Damit entfallen auch die z.z. bestehenden ca. 20 Brutröhren einer Uferschwalbenkolonie. Der Verlust von dauerhaften Fortpflanzungsstätten der Uferschwalbenkolonie stellt ein artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot dar. CEF-Maßnahme Durch Herrichtung einer neuen geeigneten Brutwand an den südexponierten Böschungen des Naturdenkmals Paläoböden am Stolzberg" ca. 230 m nordwestlich der bisher bestehenden Brutwand (Foto 2) kann das Zugriffsverbot Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten vermieden werden. Die Maßnahme wurde der unteren Naturschutzbehörde als Eigentümerin des angrenzenden Naturdenkmals bereits zur Abstimmung vorgeschlagen. Da der Bauabschnitt mit der Uferschwalbenkolonie nach der aktuellen Planung frühestens ab dem Jahr 2030 baulich beansprucht werden soll, bleibt noch ein ausreichender Zeitraum für die endgültige Klärung der CEF-Maßnahme. Pro Regione GmbH 25

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