Infosheet: Arbeitsrechtliche Folgen des Führerscheinentzugs
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- Charlotte Beltz
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1 Infosheet: Arbeitsrechtliche Folgen des Führerscheinentzugs Erstellt durch: Dr. David Leisch, MBA, CMC Christoph Haider, CMC Unternehmensberater Stand: haider.leisch.partner ltd. (zweigniederlassung österreich) Molkereistraße 1, 3253 Erlauf, Österreich Tel , Fax , Mail office@hlpl.at Bankverbindung: Volksbank Ötscherland: IBAN: AT , BIC: VOET AT21 02P Geschäftsführer: Christoph Haider, Dr. David Leisch MBA, Firmenbuch FN316813b Landesgericht St. Pölten, UID-Nr.: ATU Firmensitz in UK: haider.leisch.partner ltd., 69 Great Hampton Street, Birmingham, B18 6EW, Great Britain, (Company No.: )
2 Führerscheinentzug und seine arbeitsrechtliche Folgen 1 Allgemeines Die Verwendung von Kraftfahrzeugen spielt in vielen Wirtschaftsbereichen eine große Rolle. Sehr oft werden Arbeitnehmer zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges eingesetzt, wie etwa als Berufskraftfahrer oder als Außendienstmitarbeiter. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ein Führerscheinentzug für den betroffenen Arbeitnehmer hat, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und von den maßgeblichen Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages ab. Der Führerscheinentzug kann unter Umständen eine Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit oder wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigen. 2 Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit Eine berechtigte Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich oder zumindest überwiegend als Kraftfahrer eingesetzt wurde oder die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit, wie etwa als Außendienstmitarbeiter, nur mit einem Fahrzeug bewältigt werden kann. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Betrieb umzuorganisieren und eine neue Tätigkeit überhaupt erst zu schaffen, um den Arbeitnehmer ohne Führerschein einsetzen zu können. Je länger dem Arbeitnehmer der Führerschein entzogen ist, desto eher liegt der Entlassungsgrund der Arbeitsunfähigkeit vor. Ist der Arbeitnehmer anderweitig Seite 2
3 überhaupt nicht mehr einsetzbar, kann schon ein dreimonatiger Führerscheinentzug die Entlassung rechtfertigen. 3 Keine Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit Eine Entlassung wegen Führerscheinentzugs ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch die Abnahme des Führerscheins nicht arbeitsunfähig wird, da das Lenken von Kraftfahrzeugen nicht zur Haupttätigkeit des Arbeitnehmers zählt. Bei der Beurteilung, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, sind immer die Gesamtumstände, wie z.b. die Dauer des Führerscheinentzugs, eine etwaige Unbescholtenheit, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Schwere des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. 4 Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit liegt nur dann vor, wenn der Führerscheinentzug auf einen Verkehrsunfall unter erheblichem Alkoholeinfluss zurückzuführen ist. Zudem ist die (hohe) dienstrechtliche Position und das Ausmaß der Verantwortung, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, zu berücksichtigen. Bei Arbeitern muss darüber hinaus eine strafbare Handlung vorliegen. 5 Kollektivvertragliche Sonderregeln In manchen Kollektivverträgen befinden sich Bestimmungen zum Führerscheinentzug, welche die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers einschränken. So sieht der Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe vor, dass Kraftfahrern bei Entzug des Führerscheins wegen Seite 3
4 Geschwindigkeitsübertretungen oder des Lenkens eines Fahrzeugs in mangelhaftem technischen Zustand, der gesetzliche Urlaub zu gewähren bzw. für den gesamten Zeitraum der Entziehung der Lenkerberechtigung unbezahlter Urlaub zu vereinbaren ist, wenn keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht. In diesen Fällen ist eine Entlassung nicht gerechtfertigt. Quelle: Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhaeltnis/Aufloesung/Fuehrerscheinentzug_Arbeitsrechtliche_Folgen.html [abgefragt am: ] Seite 4
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