Ihr. Kirchenbeitrag. Feste. Kinder. Hilfe. Jugend. ... macht Seelsorge möglich! Information zur Berechnung des Kirchenbeitrages 2018

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1 Feste Kinder Jugend Hilfe Ihr Kirchenbeitrag... macht Seelsorge möglich! Bis zu E 400, sind steuerlich absetzbar! Information zur Berechnung des Kirchenbeitrages 2018 Transparenz ist uns wichtig!

2 Wie wird Ihr Kirchenbeitrag berechnet? Die Höhe Ihres Kirchenbeitrags richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. Dieses entspricht im Allgemeinen dem Einkommen laut Einkommensteuergesetz (auf dem Einkommensteuerbescheid / der Arbeitnehmerveranlagung unter Einkommen ausgewiesen). Grundlage für die Berechnung ist der Kirchenbeitragstarif. Er beträgt derzeit 1,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Ein Beispiel für die Berechnung: Beitragsgrundlage... E , 1,1 % davon sind... E 247,50 Dieser Betrag wird noch um den allg. Absetzbetrag vermindert... E 56, Dadurch werden niedrigere Einkommen geschont. Davon können Sie sich kirchliche Ermäßigungen abziehen, z. B. für: E 191,50 n AlleinverdienerIn/AlleinerzieherIn E 40, n 2 Kinder E 41, n Familie* E 20, Kirchenbeitrag des laufenden Jahres... E 90,50 Der Mindestbeitrag beträgt für Lohnsteuerpflichtige Mitglieder pro Jahr... E 28, Einkommensteuerpflichtige Mitglieder pro Jahr... E 123, Der Kirchenbeitrag vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen beträgt: n bis E ,... 0,6 % n darüber bis E ,... 0,5 % n darüber... 0,25 % (*nur bei Anspruch auf Familienbeihilfe und Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Absetzbetrag)

3 Einkommensteuerbescheid Die Arbeitnehmerveranlagung ergibt für das Jahr XXXX eine Gutschrift in der Höhe von XXX, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel laut Anhang Bezugsauszahlende Stelle stpfl. Bezüge (245) GEHALT... XX.XXX, Pauschalbetrag für Werbungskosten... XXX, XX.XXX, Gesamtbetrag der Einkünfte... XX.XXX, Es werden aber auch Einkommen als Grundlage herangezogen, die einer staatlichen Besteuerung nicht unterliegen (z. B.: AMS- Bezüge, Karenzgeld, ausländische Einkünfte,...). Ist das Einkommen des laufenden Jahres mit dem des Vorjahres vergleichbar, wird der Steuerbescheid des Vorjahres herangezogen. Ansonsten (z. B. bei Firmenwechsel, längerer Arbeitslosigkeit oder Krankenstand, Karenz,...) wird der Beitrag nach dem MUSTER Einkommen des laufenden Jahres berechnet. Sonderausgaben ( 18 EStG 1988): Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumbeschaffung und -sanierung, XXX, Kirchenbeitrag... E 400, Einkommen... XX.XXX, Wie vermindert sich Ihr Kirchenbeitrag? Folgende Ermäßigungen werden von der Beitragsstelle berücksichtigt, sofern dort die jeweilige Situation bekannt ist und entsprechende Einkommensunterlagen vorliegen: n AlleinverdienerIn/AlleinerzieherIn... E 40, n 1 Kind... E 19, n 2 Kinder... E 4 1, n 3 Kinder... E 74, n für jedes weitere Kind... E 33, Zusätzlich können unter Berücksichtigung der finanziellen Situation und bei Nachweis des Einkommens folgende Ermäßigungen berücksichtigt werden: n Familienfreibetrag*... E 20, n Hausstandsgründung bei der ersten Eheschließung bis zu... E 16, n Geburt eines Kindes bis zu... E 16, n Schulbesuch von Kindern: Besuch einer höheren Lehranstalt... E 4, n Schulbesuch von Kindern: Hochschulstudium... E 13, n Schulbesuch von Kindern: Kosten für Heim u. auswärtige Unterkünfte bis zu... E 18, n Schulbesuch von Kindern: kath. Privatschulen oder Kindergärten... Schulgeld wird zu 100% von der Bemessungsgrundlage abgezogen n Pflegeheim/Pflegekosten sind... abhängig von mtl. Belastung (sofern die Kosten etw. Zulagen, z. B. Pflegegeld, übersteigen) n bei Tod eines nahen Angehörigen (sofern die Bestattungskosten vom Antragsteller/der Antragstellerin zu leisten waren) n bei getrenntem Haushalt n bei Wohnraumbeschaffung n für die Behinderung eines Kindes n bei Minderung der Erwerbsfähigkeit Diese Information ist nur ein Auszug der Kirchenbeitragsordnung und des Tarifanhanges. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Beratungsstelle Ihrer Kirchenbeitrags-Region. (*nur bei Anspruch auf Familienbeihilfe und Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieher-Absetzbetrag)

4 Kirchenbeitrag: Wichtige Infos Kirchenbeitrag: Wer / Wann / Wo? n n n Natürlich fällt für Sie ein Kirchenbeitrag nur dann an, wenn Sie durch die Taufe Mitglied unserer Kirche sind. Die volle Eigenverantwortung beginnt mit dem 18. Lebensjahr der Großjährigkeit. Ihren Kirchenbeitrag zahlen Sie aber erst im 20. Lebensjahr sofern ein beitragspflichtiges Einkommen gegeben ist. Sie leisten Ihren Beitrag unabhängig von Ihrer Staatszugehörigkeit immer in der Diözese, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz im Sinne des österreichischen Meldegesetzes haben. Gelebte Solidarität Den Kirchenbeitrag zu leisten, heißt mitzuhelfen, die Kirche zu erhalten, ihre Anliegen und Aufgaben zu unterstützen und damit ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Seelsorge, Jugendbetreuung, soziale Dienste, Beratungseinrichtungen das sind nur einige Beispiele, die nur mit Ihren Kirchenbeiträgen ermöglicht werden. Sie sind die finanzielle Basis für das Angebot der Katholischen Kirche in Oberösterreich und direkt in den Pfarren. Informationen unter Auf der Website können Sie Ihren individuellen Kirchenbeitrag auch online errechnen lassen.

5 Sparen Sie Steuern mit dem Kirchenbeitrag! e 400, Kirchenbeitrag = e 166, Steuergutschrift Beim Steuerausgleich können bis zu e 400, Kirchenbeitrag berücksichtigt werden! Beispiele: steuerpflichtiges davon jährl. Steuer- verbleibender mtl. Einkommen Kirchenbeitrag Ersparnis Kirchenbeitragsanteil e 1.924, e 200, e 67, e 133, e 2.682, e 300, e 126, e 174, e 3.439, e 400, e 166, e 234, (Monatliche Grundlagen ohne Freibeträge und Absetzbeträge. Alle Beträge wurden gerundet!) Nutzen Sie die Möglichkeit, durch einen Abbuchungsauftrag beim Kirchenbeitrag zu sparen. Sie erhalten einen Abbucherbonus von drei Prozent. Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne. Unser Spartipp: Abbuchungsauftrag Mag. Reinhold Prinz Finanzdirektor und Ökonom der Diözese Linz IMPRESSUM Medieninhaber und Verlagsort: Diözese Linz, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021 Linz Hersteller: kb-offset Kroiss & Bichler GmbH & CoKG, Römerweg 1, 4844 Regau Herausgeber: Diözesanfinanzkammer, Hafnerstraße 18, Postfach 15, 4021 Linz, DVR: (118), 02/2018 Transparenz ist uns wichtig!

6 Kirchenbeitrag- Beratungsstellen Region Mühlviertel Nord 4150 Rohrbach, Gerberweg 6 Tel. [ ] 43 37, Fax [ ] Freistadt, Dechanthofplatz 1 Tel. [ ] , Fax [ ] Region Mühlviertel Süd kb.muehlviertelsued@dioezese-linz.at 4040 Urfahr, Friedrichstraße 14 Tel. [0 73 2] , Fax [0 73 2] Perg, Bahnhofstraße 2 Tel. [ ] , Fax [ ] Region Traunviertel kb.traunviertel@dioezese-linz.at 4400 Steyr, Grünmarkt 1 Tel. [ ] , Fax [ ] Kirchdorf a. d. Krems, Schiedermayrstraße 19 Tel. [ ] , Fax [ ] Region Salzkammergut kb.salzkammergut@dioezese-linz.at 4840 Vöcklabruck, Pfarrhofgries 1 Tel. [ ] , Fax [ ] Bad Ischl, Kirchengasse 3 Tel.: [ ] , Fax: [ ] Region Hausruck kb.hausruck@dioezese-linz.at 4600 Wels, Herrengasse 2 Tel. [ ] , Fax [ ] Grieskirchen, Manglburg 4 Tel. [ ] , Fax [ ] Region Innviertel kb.innviertel@dioezese-linz.at 4910 Ried i. I., Kirchenplatz 15 Tel. [ ] , Fax [ ] Schärding, Oberer Stadtplatz 20 Tel. [ ] 21 14, Fax [ ] Braunau a. I., Kirchenplatz 17 Tel. [ ] , Fax [ ] Region Linz kb.linz@dioezese-linz.at 4021 Linz, Postfach 15, Hafnerstraße 18 Tel. [0 73 2] , Fax [0 73 2] Traun, Joh.-Roithner-Straße 3 Tel. [ ] , Fax [ ]

www.kath-kirche-vorarlberg.at A N H A N G ZUR KIRCHENBEITRAGSORDNUNG DER DIÖZESE FELDKIRCH FÜR 2005 1. Kirchenbeitrag vom Einkommen (Tarif E) a) Der Kirchenbeitrag vom Einkommen beträgt 1,1 vom Hundert

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