Geruchsimmissionen. Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 "An der Schule" Hepstedt. - Landkreis Rotenburg (Wümme) - im Auftrag der

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1 Geruchsimmissionen Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 "An der Schule" in Hepstedt - Landkreis Rotenburg (Wümme) - im Auftrag der Gemeinde Hepstedt vertr. durch Bürgermeister Werner Meyer Mühlenweg Hepstedt Tel Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg Immissionsprognosen Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftsplanung Beratung und Planung in Lüftungstechnik und Abluftreinigung Bearbeiter: M.Sc. Kristina Büther Kristina.Buether@ing-oldenburg.de Osterende Oederquart Tel Fax Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Emissionen und Immissionen sowie Technik in der Innenwirtschaft (Lüftungstechnik von Stallanlagen) Bestellungskörperschaft: IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Büro Niedersachsen: Osterende Oederquart Büro Mecklenburg-Vorpommern: Rittermannshagen Faulenrost Tel Fax Gutachten Juli 2016

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Problemstellung 2 2 Aufgabe 3 3 Vorgehen 3 4 Das Vorhaben Die landwirtschaftlichen Betriebe Das weitere Umfeld 8 5 Geruchsemissionen und -immissionen Ausbreitungsrechnung Rechengebiet Winddaten Bodenrauigkeit Geruchsemissionspotential Emissionsrelevante Daten Zulässige Häufigkeiten von Geruchsimmissionen Beurteilung der Immissionshäufigkeiten Ergebnisse und Beurteilung 25 6 Zusammenfassende Beurteilung 28 7 Verwendete Unterlagen 29 8 Anhang 31 Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 1 von 33

3 1 Problemstellung Die Gemeinde Hepstedt plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 "An der Schule" im Bereich südlich der Straße An der Schule sowie östlich der Straße Mühlenweg in Hepstedt. Auf der ca. 1,2 ha großen Planungsfläche befinden sich mehrere Nutzungen, die in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt sind. Auf der Planfläche befinden sich ein Bereich, in dem eine Wohnnutzung zulässig sein soll (rot markiert), eine Freifläche, ein Kindergarten, eine Feuerwehr sowie ein Gebäude, das derzeit als Abstellraum für Maschinen dient. Abb. 1: Lage des geplanten Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (blau markiert) sowie des Bereiches, in dem eine Wohnnutzung zulässig sein soll (rot markiert) im östlichen Teil der Ortschaft Hepstedt. (Quelle: Magic-Maps, bearbeitet). Die aus der Tierhaltung und den dazugehörenden Nebenanlagen stammenden Geruchsemissionen können bei entsprechenden Windverhältnissen bis in den Planbereich verfrachtet werden und dort zu Geruchsbelästigungen führen. In diesem Zusammenhang sollen die immissionsseitigen Auswirkungen der Gerüche, ausgehend von den nachbarlichen Betrieben mit Tierhaltung, gutachterlich festgestellt werden. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 2 von 33

4 2 Aufgabe Zu folgenden Fragen soll gutachtlich Stellung genommen werden: 1. Wie hoch ist die geruchliche Gesamtbelastung im fraglichen Planungsbereich? 2. Ist in dem in Abbildung 1 rot umrandeten Bereich eine dauerhafte Wohnnutzung möglich? 3 Vorgehen 1. Die beplante Fläche in Hepstedt wurden anlässlich eines Ortstermins von Frau M.Sc. Kristina Büther vom Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg am 14. Juni 2016 in Augenschein genommen. Mit Herrn Meyer wurde besprochen, welche landwirtschaftlichen Betriebe sich im immissionsrelevanten Umfeld befinden. Am wurde zur Ermittlung der genehmigten Tierplätze von Frau Dipl.-Ing. agr. (FH) Joana Schieder vom Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg Akteneinsicht für die Betriebe Könecke, Haar, Viebrock, Jagels und Schnackenburg beim Landkreis Rotenburg (Wümme) genommen. Alle weiteren Daten zu genehmigten Tierplätzen und Nebenanlagen wurden aus dem Gutachten vom 22. Juli 2015 aus unserem Hause übernommen. 2. Aus dem Umfang der Emissionsquellen, der technischen Ausstattung der Tierställe, Anlagen und Lagerstätten sowie den transmissionsrelevanten Randbedingungen ergibt sich die Geruchsschwellenentfernung. Im Bereich der Geruchsschwellenentfernung ist ausgehend von den Emissionsquellen bei entsprechender Windrichtung und Windgeschwindigkeit mit Gerüchen zu rechnen. 3. Die Bewertung der Immissionshäufigkeiten für Geruch wurde im Sinne der Geruchs- Immissions-Richtlinie GIRL des Landes Niedersachsen vom 23. Juli 2009 in der Fassung der Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz vom mit der Ergänzung vom mit dem von den Landesbehörden der Bundesländer empfohlenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 austal_g Version WI-x und der Bedienungsoberfläche P&K_TAL2K, Version auf Basis der entsprechenden Ausbreitungsklassenstatistik für Wind nach KLUG/MANIER vom Deutschen Wetterdienst vorgenommen. 4 Das Vorhaben Die Gemeinde Hepstedt plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 "An der Schule" im Bereich südlich der Straße An der Schule sowie östlich der Straße Mühlenweg in Hepstedt. Auf der ca. 1,2 ha großen Planungsfläche befinden sich mehrere Nutzungen, die in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt sind. Auf der Planfläche befinden sich ein Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 3 von 33

5 Bereich, in dem eine Wohnnutzung zulässig sein soll, eine Freifläche, ein Kindergarten und eine Feuerwehr. Im Umfeld des Planungsgebietes befinden sich mehrere landwirtschaftliche Betriebe mit emissionsrelevanter Tierhaltung. Die hieraus resultierenden Geruchsimmissionen können je nach Wetterlage in das Plangebiet hineinwirken. 4.1 Die landwirtschaftlichen Betriebe Gemäß Kapitel der GIRL des Landes Niedersachsen ist als Radius für das Beurteilungsgebiet im Regelfall 600 Meter zu wählen. Im konkreten Fall wurden alle emissionsrelevanten Quellen berücksichtigt, die sich innerhalb der o.g. Distanz von 600 Metern befinden (siehe Abbildung 2). Aus hiesiger Sicht befinden sich alle für das Plangebiet immissionsseitig relevanten Betriebe im o.g. Radius: Da bei den vorhandenen Betriebs- und Anlagengrößen im betrachteten und erweiterten Umfeld die maßgeblichen Geruchsimmissionen relativ kleinräumig auftreten, sind durch dieses Vorgehen nach diesseitiger Kenntnislage alle relevanten Emissionsquellen erfasst. Darüber hinaus vorhandene weitere Betriebsstätten bleiben unberücksichtigt, da diese so weit entfernt sind, dass sie im Hinblick auf die jeweils vorhandenen Geruchsemissionen für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens aus gutachterlicher Sicht als irrelevant angesehen werden. Die Lage der Betriebsstätten ist der Abbildung 2 zu entnehmen. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 4 von 33

6 Abb. 2: Lageplan mit landwirtschaftlichen Nachbarbetrieben (Buchstaben A bis Q) im immissionsrelevanten Umfeld des Vorhabenstandortes (rot markiert). Im Folgenden werden die emissionsrelevanten Betriebsstätten kurz beschrieben. Die detaillierte Aufführung der Emissionsquellen nach einzelnen Gebäuden getrennt erfolgt in Kapitel 5.6, Tabelle 2 (emissionsrelevante Daten für Geruch). A Der Betrieb Detlef Rugen Auf dem Betrieb Rugen werden 151 Milchkühe, 15 Färsen, 30 Rinder, 25 Jungrinder und 6 Kälber gehalten. Des Weiteren wird die Gras- und die Maissilage am Standort gelagert. B Der Betrieb Karl Könecke Auf dem Betrieb werden 70 Rinder und 4 Milchkühe gehalten C Der Betrieb Hermann Haase Auf dem Betrieb Haase wird in 2 Gebäuden nördlich und südlich des Bahnhofsweges ein Bestand von insgesamt 856 Mastschweinen gehalten. Des Weiteren sind am Standort Plätze für Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 5 von 33

7 25 Rinder, 25 Jungrinder und 25 Kälber genehmigt (Az: vom 13. Dezember 2006). D Der Betrieb Friedhelm Lindemann Auf dem Betrieb Lindemann werden 16 Sauen, 100 Ferkel, 50 Läufer und 200 Mastschweine gehalten. Weiterhin befinden sich am Standort neben der Reithalle Boxen für insgesamt 30 Pferde (AZ: v. 4. November 2003). Außerdem befindet sich am Standort die Mistlagerung. E Der Betrieb Joachim Poppe Der Betrieb Poppe betreibt Mastschweinehaltung an zwei Standorten (Letzte Genehmigung: 17. Februar 2011, Aktenzeichen ). Auf der Hofstelle ist ein Bestand von 264 Mastschweinen genehmigt. Die Gülle wird am Standort gelagert. F Der Betrieb Cord Rugen Für den Betrieb Cord Rugen wurde in 2009 eine Erweiterung des Betriebes um einen Maststall mit Abluftreinigung genehmigt. Das hierfür erforderliche Immissionsgutachten wurde im Hause erstellt. Diese Planung wurde jedoch nicht realisiert, sodass aktuell von dem genehmigten Bestand vor dieser Planung ausgegangen wird. Demnach hat der Betrieb einen genehmigten Bestand von 570 Mastschweinen und 300 Vormastplätzen. G Der Betrieb Hermann und Christoph Otten Der Betrieb Otten hält an diesem Standort die Nachzucht mit 95 Kopf Jungvieh und 25 Kälberplätzen. H Der Betrieb Hermann Gerken Auf dem Betrieb Gerken wurden 400 Mastschweine gehalten. Derzeit sind dort keine Tiere mehr vorhanden. Bei den Berechnungen wurde der Bestand noch berücksichtigt, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Bestandsschutz hier erloschen ist. I Der Betrieb Kord Baden Die letzte Baumaßnahme erfolgte am Standort in 1972 (AZ: ). Seinerzeit enthielten die Akten keine Bestandszahlen. Für den Betrieb wurde aufgrund der Gebäudegrößen ein Bestand von ca. 100 Mastrindern in den Berechnungen angenommen. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 6 von 33

8 J Der Betrieb Günter und Heinrich Rosenbrook Nach den Angaben in der letzten Genehmigung vom 8. Mai 1989, AZ: werden am Standort 150 Kopf Rindvieh, davon 37 Kühe, gehalten. K Der Betrieb Hans-Hermann Otten Aus der Aktenlage ergeben sich hier keine konkreten Tierplatzzahlen, da zu Zeiten der Baumaßnahmen in den 50er Jahren diese nicht registriert wurden. Die letzte Erweiterung stammt aus 1974 und wurde nicht realisiert. Dem Vernehmen nach erfolgt vor Ort schon seit längerer Zeit keine Schweinehaltung mehr. Aus Gründen des möglicherweise noch geltenden Bestandsschutzes wird für den genehmigten Schweinestall mit einer Fläche von ca. 325 m² ein Bestand von ca. 300 Mastschweinen angenommen. Im nördlichen Gebäudeteil des Wirtschaftsgebäudes werden Mastbullen mit einem Bestand von ca. 60 Kopf gehalten. L Der Betrieb Helmut Haase Auf dem Betrieb Haase werden Milchkühe gehalten. Die Akten enthalten keine Bestandszahlen, da der Betrieb schon seit langer Zeit besteht. Der Bestand umfasst etwa 20 Kühe. M Der Betrieb Ingrid Haar An diesem Standort befinden sich Plätze für 1 Kleinpferd, 19 Milchkühe, 19 Rinder, 4 Kälber und 30 Mastschweine. N Der Betrieb Heinrich Rugen (gepachtet von Detlef Rugen) Am Standort sind derzeit 30 Färsen aufgestallt. O Der Betrieb Friedhelm Viebrock Auf dem Betrieb befinden sich Plätze für 26 Mastschweine, 112 Legehennen, 24 Rinder und 12 Kälber. P Der Betrieb Hans Peter Jagels Am Standort sind Plätze für 55 Rinder, 25 Jungrinder, 10 Mastbullen und 40 Milchkühe vorhanden. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 7 von 33

9 Q Der Betrieb Holger Schnackenberg Auf dem Betrieb Schnackenberg sind Plätze für 21 Kälber, 8 Jungrinder, 40 Rinder, 46 Färsen und 43 Milchkühe vorhanden. Weitere emissionsrelevante Betriebseinheiten sind im Umfeld nach hiesigem Kenntnisstand nicht vorhanden oder geplant. 4.2 Das weitere Umfeld In Abbildung 2 ist der geplante Bereich des Bebauungsplans dargestellt. Das Gebiet befindet sich im östlichen Bereich von Hepstedt. Südwestlich und westlich grenzt das Plangebiet an die vorhandene Wohnbebauung an. Südöstlich und östlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Nördlich befindet sich ein Wohnhaus sowie landwirtschaftlich genutzte Fläche. 5 Geruchsemissionen und -immissionen Geruchsemissionen treten an Stallanlagen in unterschiedlicher Ausprägung aus drei verschiedenen Quellen aus: je nach Stallform und Lüftungssystem aus dem Stall selbst, aus der Futtermittel- und Reststofflagerung (Silage, Gülle, Festmist) und während des Ausbringens von Gülle oder Festmist. Auf die Emissionen während der Gülle- und Mistausbringung wird im Folgenden wegen ihrer geringen Häufigkeit und der wechselnden Ausbringflächen bei der Berechnung der Immissionshäufigkeiten nicht eingegangen. Die Gülle- und Mistausbringung ist kein Bestandteil einer Baugenehmigung und war bisher auch nicht Bestandteil von immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren, obwohl allgemein über diese Geruchsquellen immer wieder Beschwerden geäußert werden. Die Lästigkeit begüllter Felder ist kurzfristig groß, die daraus resultierende Immissionshäufigkeit (als Maß für die Zumutbar- resp. Unzumutbarkeit einer Immission) in der Regel jedoch vernachlässigbar gering. Auch sieht die GIRL eine Betrachtung der Geruchsemissionen aus landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen ausdrücklich nicht vor (siehe Ziff der Geruchs-Immissions-Richtlinie GIRL), dies vor allem wegen der Problematik der Abgrenzbarkeit zu anderen Betrieben und der je nach Vertragssituation zwischen Anlagenbetreiber und Landwirtschaftsbetrieb wechselnden Ausbringflächen. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 8 von 33

10 Das Geruchs-Emissionspotential einer Anlage äußert sich in einer leeseitig auftretenden Geruchsschwellenentfernung. Gerüche aus der betreffenden Anlage können bis zu diesem Abstand von der Anlage, ergo bis zum Unterschreiten der Geruchsschwelle, wahrgenommen werden. 1. Die Geruchsschwelle ist die kleinste Konzentration eines gasförmigen Stoffes oder eines Stoffgemisches, bei der die menschliche Nase einen Geruch wahrnimmt. Die Messmethode der Wahl auf dieser Grundlage ist die Olfaktometrie (siehe DIN EN ). Hierbei wird die Geruchsstoffkonzentration an einem Olfaktometer (welches die geruchsbelastete Luft definiert mit geruchsfreier Luft verdünnt) in Geruchseinheiten ermittelt. Eine Geruchseinheit ist als mittlere Geruchsschwelle definiert, bei der 50 % der geschulten Probanden einen Geruchseindruck haben (mit diesem mathematischen Mittel wird gearbeitet, um mögliche Hyper- und Hyposensibilitäten von einzelnen Anwohnern egalisieren zu können). Die bei einer Geruchsprobe festgestellte Geruchsstoffkonzentration in Geruchseinheiten (GE m - ³) ist das jeweils Vielfache der Geruchsschwelle. 2. Die Geruchsschwellenentfernung ist nach VDI Richtlinie 3940 definitionsgemäß diejenige Entfernung, in der die anlagentypische Geruchsqualität von einem geschulten Probandenteam noch in 10 % der Messzeit wahrgenommen wird. 3. Die Geruchsemission einer Anlage wird durch die Angabe des Emissionsmassenstromes quantifiziert. Der Emissionsmassenstrom in Geruchseinheiten (GE) je Zeiteinheit (z.b. GE s -1 oder in Mega-GE je Stunde: MGE h -1 ) stellt das mathematische Produkt aus der Geruchsstoffkonzentration (GE m - ³) und dem Abluftvolumenstrom (z.b. m³ h -1 ) dar. Die Erfassung des Abluftvolumenstromes ist jedoch nur bei sog. "gefassten Quellen", d.h., solchen mit definierten Abluftströmen, z.b. durch Ventilatoren, möglich. Bei diffusen Quellen, deren Emissionsmassenstrom vor allem auch durch den gerade vorherrschenden Wind beeinflusst wird, ist eine exakte Erfassung des Abluftvolumenstromes methodisch nicht möglich. Hier kann jedoch aus einer bekannten Geruchsschwellenentfernung durch Beachtung der bei der Erfassung der Geruchsschwellenentfernung vorhandenen Wetterbedingungen über eine Ausbreitungsrechnung auf den kalkulatorischen Emissionsmassenstrom zurückgerechnet werden. Typische Fälle sind Gerüche aus offenen Güllebehältern oder Festmistlagern. Die Immissionsbeurteilung erfolgt anhand der Immissionshäufigkeiten nicht ekelerregender Gerüche. Emissionen aus der Landwirtschaft gelten in der Regel nicht als ekelerregend. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 9 von 33

11 Das Beurteilungsverfahren läuft in drei Schritten ab: 1. Es wird geklärt, ob es im Bereich der vorhandenen oder geplanten Wohnhäuser (Immissionsorte) aufgrund des Emissionspotentials der vorhandenen und der geplanten Geruchsverursacher zu Geruchsimmissionen kommen kann. Im landwirtschaftlichen Bereich wird hierfür neben anderen Literaturstellen, in denen Geruchsschwellenentfernungen für bekannte Stallsysteme genannt werden, die TA-Luft 2002 eingesetzt. Bei in der Literatur nicht bekannten Emissionsquellen werden entsprechende Messungen notwendig. 2. Falls im Bereich der vorhandenen oder geplanten Immissionsorte nach Schritt 1 Geruchsimmissionen zu erwarten sind, wird in der Regel mit Hilfe mathematischer Modelle unter Berücksichtigung repräsentativer Winddaten berechnet, mit welchen Immissionshäufigkeiten zu rechnen ist (Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung). Die Geruchsimmissionshäufigkeit und -stärke im Umfeld einer emittierenden Quelle ergibt sich aus dem Emissionsmassenstrom (Stärke, zeitliche Verteilung), den Abgabebedingungen in die Atmosphäre (z.b. Kaminhöhe, Abluftgeschwindigkeit) und den vorherrschenden Windverhältnissen (Richtungsverteilung, Stärke, Turbulenzgrade). 3. Die errechneten Immissionshäufigkeiten werden an Hand gesetzlicher Grenzwerte und anderer Beurteilungsparameter hinsichtlich ihres Belästigungspotentials bewertet. Die Immissionsprognose zur Ermittlung der zu erwartenden Geruchsimmissionen im Umfeld eines Vorhabens basiert 1. auf angenommenen Emissionsmassenströmen (aus der Literatur, unveröffentlichte eigene Messwerte, Umrechnungen aus Geruchsschwellenentfernungen vergleichbarer Projekte usw. Falls keine vergleichbaren Messwerte vorliegen, werden Emissionsmessungen notwendig) und 2. der Einbeziehung einer Ausbreitungsklassenstatistik (AKS) für Wind nach KLUG/MANIER vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Da solche Ausbreitungsklassenstatistiken, die in der Regel ein 10-jähriges Mittel darstellen, nur mit einem auch für den DWD relativ hohen Mess- und Auswertungsaufwand zu erstellen sind, existieren solche AKS nur für relativ wenige Standorte. 5.1 Ausbreitungsrechnung Insbesondere auf Grund der Nähe der geplanten Wohnbebauung zu den umliegenden Betrieben ist eine genauere Analyse der zu erwartenden Immissionshäufigkeiten notwendig. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 10 von 33

12 Die Ausbreitungsrechnung wurde mit dem von den Landesbehörden der Bundesländer empfohlenen Berechnungsprogramm AUSTAL2000 austal_g Version WI-x mit der Bedienungsoberfläche P&K_TAL2K, Version von Petersen & Kade (Hamburg) durchgeführt. Die Bewertung der Immissionshäufigkeiten für Geruch wurde im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL des Landes Niedersachsen vom 23. Juli 2009 in der Fassung der Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz vom 29. Februar 2008 und der Ergänzung vom 10. September 2008 durchgeführt. Die Immissionsprognose zur Ermittlung der zu erwartenden Immissionen im Umfeld eines Vorhabens (Rechengebiet) basiert 1. auf der Einbeziehung von meteorologischen Daten (Winddaten) unter 2. Berücksichtigung der Bodenrauigkeit des Geländes und 3. auf angenommenen Emissionsmassenströmen und effektiven Quellhöhen (emissionsrelevante Daten). 5.2 Rechengebiet Das Rechengebiet für eine Emissionsquelle ist nach Anhang 3, Nummer 7 der TA-Luft 2002 das Innere eines Kreises um den Ort der Quelle, dessen Radius das 50fache der Schornsteinbauhöhe (bzw. Quellbauhöhe) beträgt. Bei mehreren Quellen ergibt sich das Rechengebiet aus der Summe der einzelnen Rechengebiete. Gemäß Kapitel , TA-Luft 2002 beträgt der Radius des Beurteilungsgebietes bei Quellhöhen kleiner 20 m über Flur mindestens m. Für die Berechnung wurde um den Immissionspunkt mit den UTM-Koordinaten (Ostwert) und (Nordwert) ein geschachteltes Rechengitter mit Kantenlängen von 12,5 m und 25 m gelegt. Für die Berechnung wurde ein Rechengitter mit den Ausmaßen m in West-Ost-Richtung und m in Nord-Süd-Richtung betrachtet. Aus hiesiger Sicht sind die gewählten Rasterdaten bei den gegebenen Abständen zwischen Quellen und Immissionsorten ausreichend, um die Immissionsmaxima mit hinreichender Sicherheit bestimmen zu können. 5.3 Winddaten Die am Standort vorherrschenden Winde verfrachten die an den Emissionsorten entstehenden Geruchsstoffe in die Nachbarschaft. In der Regel gibt es für den jeweils zu betrachtenden Standort keine rechentechnisch verwertbaren statistisch abgesicherten Winddaten. Damit kommt im Rahmen einer Immissions- Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 11 von 33

13 prognose der Auswahl der an unterschiedlichen Referenzstandorten vorliegenden am ehesten geeigneten Winddaten eine entsprechende Bedeutung zu. Aufgrund einer in der Region bereits durchgeführter Qualifizierten Prüfungen (QPR) der Übertragbarkeit einer Ausbreitungsklassenstatistik für den ca. 10 km südwestlich des Vorhabens gelegenen Standort Grasberg (DWD 2003) und den ca. 19 km östlich gelegenen Standort Heeslingen (DWD, 2012) erscheint auch in diesem Fall die Verwendung der AKS Bremen plausibel. Die Standorte Grasberg und Heeslingen sowie der Vorhabenstandort Hepstedt befinden sich im gleichen Naturraum, das Windfeld nachhaltig beeinflussende Höhenzüge oder Taleinschnitte sind in der Region nicht vorhanden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Winddaten der Station Bremen auch auf den Vorhabenstandort übertragbar sind. Üblicherweise stellt in der Norddeutschen Tiefebene die Windrichtung Südwest das primäre Maximum und die Windrichtung Nord das Minimum dar, weil eine Ablenkung der Luftströmungen infolge mangelnder Höhenzüge oder der Geländeausformung in der Regel nicht stattfindet. Die Verfrachtung der Emissionen erfolgt daher am häufigsten in Richtung Nordost (Abbildung 3). Im Folgenden wurde mit dem 10-Jahres-Mittel von 2005 bis 2014 gerechnet. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 12 von 33

14 Abb. 3: Exemplarische Stärkewindrose am Standort Bremen (10-Jahres-Mittel von 2004 bis 2013) 5.4 Bodenrauigkeit Die Bodenrauigkeit des Geländes wird durch eine mittlere Rauigkeitslänge z 0 bei der Ausbreitungsrechnung durch das Programm austal2000 berücksichtigt. Sie ist aus den Landnutzungsklassen des CORINE-Katasters (vgl. Tabelle 14 Anhang 3 TA-Luft 2002) zu bestimmen. Die Rauigkeitslänge ist entsprechend den Vorgaben der TA-Luft 2002 für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein festzulegen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe des Schornsteines beträgt. Setzt sich dieses Gebiet aus Flächenstücken mit unterschiedlicher Bodenrauigkeit zusammen, so ist eine mittlere Rauigkeitslänge durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil zu bestimmen und anschließend auf den nächstliegenden Tabellenwert zu runden. Die Berücksichtigung der Bodenrauigkeit erfolgt i.d.r. automatisch mit der an das Programm Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 13 von 33

15 austal2000 angegliederten, auf den Daten des CORINE-Katasters 2006 basierenden Software. Zu prüfen ist, ob sich die Landnutzung seit Erhebung des Katasters wesentlich geändert hat oder eine für die Immissionsprognose wesentliche Änderung zu erwarten ist. Allerdings ist ein solches, der Vorgabe der TA-Luft 2002 entsprechendes Vorgehen im Hinblick auf die Ableitbedingungen im landwirtschaftlichen Bereich kritisch zu würdigen. HARTMANN (LUA NRW 2006) empfiehlt bei Quellhöhen unter 20 m einen Mindestradius von 200 m um die Quellen zu legen, um die Rauigkeitslänge zu bestimmen. Aus diesem Grund ist nachfolgend das Herleiten der Rauigkeitslänge entsprechend der Vorgehensweise nach HARTMANN (LUA NRW 2006) für einen Radius von 250 m dargestellt (Abbildung 4). Abb. 4: Rauigkeitsklassen entsprechend dem CORINE-Kataster im Umfeld der geplanten Wohnbebauung. Tabelle 1: Rauigkeitsklassen entsprechend Abb. 4 CORINE- Code Klasse Z 0 in m Fläche in m² Produkt (z 0 *Fläche) 121 Gewerbe-/ Dorfgebiet 1, Straßen 0, Nicht bewässertes Ackerland 0, ,8 231 Wiesen und Weiden 0, ,24 Summe ,04 Gemittelte z 0 in m ((Σ z 0 * Teilfläche)/Gesamtfläche) 0,56 Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 14 von 33

16 Für die erforderliche Ausbreitungsrechnung in AUSTAL wird entsprechend Tabelle 1 die Rauigkeitslänge auf den nächstgelegenen Tabellenwert von 0,5 m der CORINE-Klassen abgerundet (nach TA- Luft 2002, Anhang 3 Punkt 5) und angewendet. Den Winddaten vom DWD Messstandort Bremen ist für diese Rauigkeitslänge eine Anemometerhöhe von 19,5 m zugewiesen. 5.5 Geruchsemissionspotential Die Geruchsschwellenentfernungen hängen unter sonst gleichen Bedingungen von der Quellstärke ab. Die Quellstärken der emittierenden Stallgebäude und der Nebenanlagen sind von den Tierarten, dem Umfang der Tierhaltung in den einzelnen Gebäuden, den Witterungsbedingungen und den Haltungs- bzw. Lagerungsverfahren für Jauche, Festmist, Gülle und Futtermittel abhängig (siehe KTBL-Schrift 333, 1989 und VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1, 2011). Rinderställe Bereits in der KTBL-Schrift 333 (OLDENBURG 1989) wurde darauf hingewiesen, dass man beim Vergleich der Tierarten Schwein und Huhn mit der Art Rind nicht grundsätzlich vom Emissionsmassenstrom auf die Geruchsschwellenentfernung schließen kann (es ist zu vermuten, dass dies mit der Oxidationsfähigkeit der spezifischen Struktur der geruchswirksamen Substanzen zusammenhängt. Diese Theorie wurde bisher jedoch nicht verifiziert). Diese Aussage wird seit 1994 durch die Arbeiten von ZEISIG UND LANGENEGGER unterstützt. Sie fanden bei Begehungen in 206 Abluftfahnen von 45 Rinderställen in den Sommermonaten 1993 bei Bestandsgrößen von bis zu 400 Rindern keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße (und damit dem Emissionsmassenstrom als Produkt aus Geruchsstoffkonzentration und Abluftvolumenstrom) und der Geruchsschwellenentfernung. ZEISIG UND LANGENEGGER ermittelten die Geruchsschwellenentfernungen sowohl für Milch- als auch für Rindermastställe. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 15 von 33

17 Abb. 5: Abhängigkeit der Geruchsschwellenentfernung von der Stallbelegung (Quelle: ZEISIG UND LANGENEGGER, 1994) Für die von ihnen gewählten Klassierungen "Stallgeruch schwach wahrnehmbar" liegen die durchschnittlichen Geruchsschwellenentfernungen in einer Größenordnung von 20 m und teilweise deutlich darunter, während für die Klassierung "Stallgeruch deutlich wahrnehmbar" durchschnittliche Geruchsschwellenentfernungen von unter 10 m festgestellt wurden. Die Ergebnisse der Begehungen dürften wegen der zum Zeitpunkt der Begehungen rel. hohen Lufttemperaturen von über 20 o Celsius und Windgeschwindigkeiten von weniger als 2,5 m s -1 den jeweiligen Maximalfall (worst case) darstellen. Auch wenn die Daten von ZEISIG und LANGENEGGER nur bedingt auf den hier vorliegenden Fall zu übertragen sind zeigen sie doch den relativ geringen Geruchsemissionen der Rinderhaltung im Vergleich zu z.b. der Schweinehaltung auf. 5.6 Emissionsrelevante Daten Die Höhe der jeweiligen Emissionsmassenströme jeder Quelle ergibt sich aus der zugrunde gelegten Tierplatzzahl, den jeweiligen Großvieheinheiten und dem Geruchsemissionsfaktor (Tabelle 2). Entscheidend für die Ausbreitung der Emissionen ist die Form und Größe der Quelle. Entsprechend der Vorgaben in Kapitel sowie Anhang 3 Punkt 10 der TA-Luft 2002 wird die Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 16 von 33

18 Ableitung der Emissionen über Schornsteine (Punktquelle) dann angenommen, wenn nachfolgende Bedingungen für eine freie Abströmung der Emissionen erfüllt sind: eine Schornsteinhöhe von 10 m über der Flur eine den Dachfirst um 3 m überragende Kaminhöhe wenn keine wesentliche Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse (Gebäude, Vegetation, usw.) im weiteren Umkreis um die Quelle zu erwarten ist. Dieser Abstand wird für jedes Hindernis als das Sechsfache seiner Höhe bestimmt; vgl. hierzu auch VDI 3783 Blatt 13 (2010). Tabelle 2: Emissionsrelevante Daten, Geruch Quelle 2) A Der Betrieb Detlef Rugen Spezifische Emission 4.1) Summe 4.2) Stärke Belästigu je Quelle Berechnungsgrundlagen ngsfaktor 5) dauer Temp. 6) Emissions- 7) Abluft- Volumen 8) Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MK ,8 15 Fä ,6 640,8 0, ,18 25 MK 25 JR ,68 0, ,61 6 Kä 95 1,14 52 MK , ,8 0, ,44 30 Ri , ,47 Oberfläche in m² GE m -2 Maissilage , Grassilage , PG Mais ) 0, PG Gras ) 1, B Der Betrieb Karl Könecke Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV - GE s -1 C h m 3 s Ri , ,92 4 MK 600 4, ,6 0, ,19 C Der Betrieb Hermann Haase Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MS 65 69, ,5 695,5 0, , MS 65 41, ,5 695,5 0, ,63 25 Ri 25 JR 25 Kä ,75 D Der Betrieb Friedhelm Lindemann 16 AF 100 FA 50 Läu 200 MS , ,17 Gewicht kg GV 3 GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s , ,4 3,5 2, ,3 0, ,5 7 Pf 550 7, , ,3 23 Pf , , ,99 Oberfläche in m² GE m -2 Mistplatte (56) 10) , Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 17 von 33

19 Quelle 2) E Der Betrieb Joachim Poppe Spezifische Emission 4.1) Summe 4.2) Stärke Belästigu je Quelle Berechnungsgrundlagen ngsfaktor 5) dauer Temp. 6) Emissions- 7) Abluft- Volumen 8) Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MS 65 15, , , MS 65 18, , ,73 F Der Betrieb Cord Rugen Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MS 60 21, , ,7 60 MS 60 7, , ,6 60 MS 60 7, , ,6 300 VM 36 21, , ,7 270 MS 60 32, , ,5 G Der Betrieb Hermann und Christoph Otten Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MB , ,4 1, ,85 16 JB ,0 16 JR 200 6,4 12 0, ,32 32 Ri ,2 307,2 0,5 25 Kä 95 4, , ,19 H Der Betrieb Hermann Gerken Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MS , ,04 I Der Betrieb Kord Baden Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MB , ,74 J Der Betrieb Günter und Heinrich Rosenbrook 37 MK 20 Fä 40 Ri 30 JR Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s , ,8 0, ,09 23 Kä 95 4, ,4 0, ,17 K Der Betrieb Hans-Hermann Otten Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MB , , MS , ,07 L Der Betrieb Helmut Haase Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s MK , ,94 M Der Betrieb Ingrid Haar 1 Kpf 2 MK 6 Ri 4 Kä Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s , , ,4 12 0, , , ,12 0,5 95 0, ,5 30 MS 65 3, , ,15 17 MK , ,4 0, ,10 13 Ri 300 7,8 N Der Betrieb Heinrich Rugen (gepachtet von Detlef Rugen Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s Fä , ,41 Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 18 von 33

20 Quelle 2) O Der Betrieb Friedhelm Viebrock 26 MS 112 LH Spezifische Emission 4.1) Summe 4.2) Stärke Belästigu je Quelle Berechnungsgrundlagen ngsfaktor 5) dauer Temp. 6) Emissions- 7) Abluft- Volumen 8) Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s ,7 3,38 0, ,99 0,75 1, ,36 24 Ri , ,8 0, ,56 12 Kä 95 2, ,4 0, ,09 P Der Betrieb Hans Peter Jagels 55 Ri 25 JR 10 MB Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s , ,96 40 MK , ,88 Q Der Betrieb Holger Schnackenberg 21 Kä 8 JR 40 Ri 46 Fä 43 MK Gewicht kg GV 3) GE s -1 GV -1 GE s -1 C h m 3 s , , ,9 0, , , ,6 Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. 2) Legende: Pf = Pferde, Kpf = Kleinpferde, MK = Milchkühe, Fä = Färsen (> 2 Jahre), Ri = Rinder (1- bis 2-jährig), JR = Jungrinder (0,5- bis 1-jährig), MB = Mastbullen = (1- bis 2-jährig), JB = Jungbullen (0,5- bis 1-jährig), Kä = Kälber, LH = Legehennen, MS = Mastschweine, AF = Sauen im Abferkelbereich, FA = Aufzuchtferkel, Läu = Läufer, FM = Festmist, PG = Platzgeruch. 3) GV = Großvieheinheit, entsprechend 500 kg Lebendgewicht. 4.1) Spezifische Emission in Geruchseinheiten je Sekunde und Großvieheinheit nach VDI 3894, Bl. 1, ) Angegeben als mittlere Emissionsstärke in Geruchseinheiten je Sekunde (GE s -1 ). 5) Zugeordneter Belästigungsfaktor lt. GIRL vom 23. Juli ) Geschätzte mittlere Jahres-Ablufttemperatur. Aufgrund der Besonderheiten der hier vorliegenden Quellen wurde im Sinne einer Worst-Case-Annahme bei allen Quellhöhen unter 10 m über Grund ohne thermischen Auftrieb gerechnet. 7) Emissionsdauer wurde zeitabhängig in die Berechnungen übernommen. 8) Geschätzter mittlerer Abluftvolumenstrom der einzelnen Quellen. In der Rinder- und Pferdehaltung wird ein Wert von im Mittel maximal 300 m 3 je Stunde und GV (in Anlehnung an DIN , 2004, bei einer maximalen Temperaturdifferenz von 3 Kelvin zwischen Außen- und Stallluft bei maximaler Sommerluftrate in Sommertemperaturzone II) und eine mittlere Auslastung der Lüftungsanlage von 47 % (interpoliert aus den Angaben bei SCHIRZ, 1989) angenommen. Da jedoch ohne thermischen Auftrieb gerechnet wird, hat die Angabe des Abluftvolumenstromes nur informativen Charakter, jedoch keine Auswirkungen auf das Berechnungsergebnis: Würde der thermische Auftrieb der Abluftfahne mit in die Berechnung einfließen, käme es wegen der Berücksichtigung des Abluftvolumenstromes mit der kinetischen Energie der Abluftfahne zu geringeren Immissionswerten. 9) Platzgeruch in Höhe von 10 % der Geruchsemissionen der Anschnittsfläche für etwaige Verschmutzungen, Transport und Umschlagsprozesse. Angelegt aus der Liste für Geruchsemissionsfaktoren aus Tierhaltungs- und Biogasanlagen sowie Wirtschaftsdüngerlagerung (Stand: November veröffentlicht auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg). 10) Bei dem Festmistlager wird praxisnah davon ausgegangen, dass dieses im Jahresmittel nur etwa zur Hälfte tatsächlich befüllt sind. Wenn die zuvor genannten Bedingungen nicht erfüllt werden können, so gilt, dass bei Quellkonfigurationen, bei denen die Höhe der Emissionsquellen größer als das 1,2-fache der Gebäude ist, die Emissionen über eine Höhe von h q /2 bis h q gleichmäßig zu verteilen sind. Entsprechend der Publikation des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (2006) beginnt also die Ersatzquelle in Höhe der halben Quellhöhe über Grund und erstreckt sich nochmals um den Wert der halben Quellhöhe in die Vertikale. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 19 von 33

21 Liegen Quellhöhen vor, die kleiner als das 1,2-fache der Gebäude sind, sind die Emissionen über den gesamten Quellbereich (0 m bis h q ) zu verteilen: Es wird eine stehende Linienquelle mit Basis auf dem Boden eingesetzt. Die übrigen diffusen Emissionsquellen werden als stehende Flächenquellen bzw. Volumenquellen mit einer Ausdehnung über die gesamte Gebäudehöhe bei einer Basis auf der Grundfläche angesetzt. Durch diese Vorgehensweise können Verwirbelungen im Lee des Gebäudes näherungsweise berücksichtigt werden (vgl. hierzu HARTMANN et al., 2003). Die relative Lage der einzelnen Emissionsaustrittsorte (z. B. Abluftkamine) ergibt sich aus der Entfernung von einem im Bereich der Betriebsstätte festgelegten Fixpunkt (Koordinaten Xq und Yq in Tabelle 3) und der Quellhöhe (Koordinate Hq bzw. Cq in Tabelle 3). Tabelle 3: Liste der Quelldaten, Koordinaten Quelle 2) Quellform 2.1) Koordinaten 3) Xq 3.1) Yq 3.2) Hq 3.3) Aq 3.4) Bq 3.5) Cq 3.6) Wq 3.7) Vq 3.8) Dq 3. [m] [m] [m] [m] [m] [m] [ ] [MW] [m] A Der Betrieb Detlef Rugen 74 MK sf 220,8-110,8 41,2 8,3 0, Fä sf 217,8-103,8 41,2 8, MK 25 JR sf 263,8-163,8 0,1 12, , Kä 52 MK sf ,1 33,5-9 8, Ri sf , ,3 - - Maissilage sf , Grassilage sf , ,5 - - Platz Mais V ,1 9, ,5 - - Platz Gras V ,1 9, ,6 - - B Der Betrieb Karl Könecke 70 Ri sf , , MK sf , ,9 - - C Der Betrieb Hermann Haase 535 MS 321 MS 25 Ri 25 JR 25 Kä sl sl sl sl sl sl sl sl ,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0, ) sf , ,9 - - D Der Betrieb Friedhelm Lindemann 16 AF 100 FA 50 Läu sf 187,8 47,2 0,1 19, MS 7 Pf sf , , Pf sf ,1 45, ,1 - - Mistplatte V , Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 20 von 33

22 Quelle 2) Quellform 2.1) E Der Betrieb Joachim Poppe 120 MS P P P Koordinaten 3) Xq 3.1) Yq 3.2) Hq 3.3) Aq 3.4) Bq 3.5) Cq 3.6) Wq 3.7) Vq 3.8) Dq 3. [m] [m] [m] [m] [m] [m] [ ] [MW] [m] 20,8 21,8 22,8 68,2 59,2 50, MS P F Der Betrieb Cord Rugen 180 MS sl -13,2-14,8 0, , Ms sl -19,2-3,8 0, , MS sl , sl 8,8-14,8 0, VM sl 26,8-55,8 0,1 6,5 - - sl 29,8 62,8 0,1 6, MS sl sl sl sl sl 17,8 20,8 22,8 24,8 19,8-31,8-37,8-43,8-48,8-41,8 0,1 0,1 0,1 0,1 0, ,5 6,5 6,5 6,5 6, G Der Betrieb Hermann und Christoph Otten 31 MB sf ,1 13,4-3 41, JR 16 JB sf , , Ri 25 Kä sf ,1 10, ,8 - - H Der Betrieb Hermann Gerken 400 MS sf ,1 43,3-6 97,9 - - I Der Betrieb Kord Baden 100 Ri sf 50,8-230,8 0,1 28, ,9 - - J Der Betrieb Günter und Heinrich Rosenbrook 37 MK 20 Fä 40 Ri sf 157,8-209,8 0,1 26, , JR 23 Kä sf ,1 16, ,2 - - K Der Betrieb Hans-Hermann Otten 60 MB sf 298,8-238,8 0, , MS sf , L Der Betrieb Helmut Haase 20 MK sf 321,8-329,8 0,1 19, ,9 - - M Der Betrieb Ingrid Haar 1 Kpf 2 MK 6 Ri sf , Kä 30 MS sl , MK 13 Ri sl , N Der Betrieb Heinrich Rugen (gepachtet von Detlef Rugen) 30 Fä sf 240,8-371,8 0,1 18,3-6 44,9 - - O Der Betrieb Friedhelm Viebrock 26 MS 112 LH sl , Ri sl , Kä sf ,1 4,4-3 26, ) Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 21 von 33

23 Quelle 2) Quellform 2.1) Koordinaten 3) Xq 3.1) Yq 3.2) Hq 3.3) Aq 3.4) Bq 3.5) Cq 3.6) Wq 3.7) Vq 3.8) Dq 3. [m] [m] [m] [m] [m] [m] [ ] [MW] [m] P Der Betrieb Hans Peter Jagels 55 Ri 25 JR sf ,1 40,2-5,7 26, MB 40 MK sf ,1 5, ,1 - - Q Der Betrieb Holger Schnackenberg 21 Kä 8 JR 40 Ri 46 Fä 43 MK sf ,1 20,8-6,4 16,6 - - Legende: 1) Quellenbezeichnung nach Kapitel 4. 2) Legende: Pf = Pferde, Kpf = Kleinpferde, MK = Milchkühe, Fä = Färsen (> 2 Jahre), Ri = Rinder (1- bis 2-jährig), JR = Jungrinder (0,5- bis 1-jährig), MB = Mastbullen = (1- bis 2-jährig), JB = Jungbullen (0,5- bis 1-jährig), Kä = Kälber, LH = Legehennen, MS = Mastschweine, AF = Sauen im Abferkelbereich, FA = Aufzuchtferkel, Läu = Läufer, FM = Festmist, PG = Platzgeruch. 2.1) Legende: P = Punktquelle, sf = stehende Flächenquelle, sl = stehende Linienquelle, V = Volumenquelle. 3) Für die Berechnung des Bauvorhabens wurde folgender Koordinaten-Nullpunkt festgelegt: (Ostwert) und (Nordwert) basierend auf dem UTM-Koordinatensystem. Der Mittelpunkt befindet sich im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Hepstedt. 3.1) X-Koordinate der Quelle, Abstand vom Nullpunkt in m (Standardwert 0 m = Mitte des Rechengitters). 3.2) Y-Koordinate der Quelle, Abstand vom Nullpunkt in m (Standardwert 0 m = Mitte des Rechengitters). 3.3) Höhe der Quelle (Unterkante) über dem Erdboden in m. 3.4) X-Weite: Ausdehnung der Quelle in x-richtung in m. 3.5) Y-Weite: Ausdehnung der Quelle in y-richtung in m. 3.6) Z-Weite: vertikale Ausrichtung der Quelle in m. 3.7) Drehwinkel der Quelle um eine vertikale Achse durch die linke untere Ecke (Standardwert 0 Grad). 3.8) Ausströmungsgeschwindigkeit des Abgases [m s -1 ] zur Berechnung der mechanisch verursachten Überhöhung der Abluftfahnenachse (Abgasfahnenüberhöhung nach VDI 3782 Blatt 3). Sie berechnet sich aus dem Kamindurchmesser und dem Abgasvolumenstrom. 3.9) Durchmesser der Quelle in m. Dieser Parameter wird nur zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung nach VDI 3782 Blatt 3 verwendet. 9) 5.7 Zulässige Häufigkeiten von Geruchsimmissionen Die Immissionshäufigkeit wird als Wahrnehmungshäufigkeit berechnet. Die Wahrnehmungshäufigkeit berücksichtigt das Wahrnehmungsverhalten von Menschen, die sich nicht auf die Geruchswahrnehmung konzentrieren, ergo dem typischen Anwohner (im Gegensatz zu z.b. Probanden in einer Messsituation, die Gerüche bewusst detektieren). So werden singuläre Geruchsereignisse, die in einer bestimmten Reihenfolge auftreten, von Menschen unbewusst in der Regel tatsächlich als durchgehendes Dauerereignis wahrgenommen. Die Wahrnehmungshäufigkeit trägt diesem Wahrnehmungsverhalten Rechnung, in dem eine Wahrnehmungsstunde bereits erreicht wird, wenn es in mindestens 6 Minuten pro Stunde zu einer berechneten Überschreitung einer Immissionskonzentration von 1 Geruchseinheit je Kubikmeter Luft kommt (aufgrund der in der Regel nicht laminaren Luftströmungen entstehen insbesondere im Randbereich einer Geruchsfahne unregelmäßige Fluktuationen der Geruchsstoffkonzentrationen, wodurch wiederum Gerüche an den Aufenthaltsorten von Menschen in wechselnden Konzentrationen oder alternierend auftreten). Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 22 von 33

24 Die Wahrnehmungshäufigkeit unterscheidet sich damit von der Immissionshäufigkeit in Echtzeit, bei der nur die Zeitanteile gewertet werden, in denen tatsächlich auch Geruch auftritt und wahrnehmbar ist. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu beachten, dass ein dauerhaft vorkommender Geruch unabhängig von seiner Art oder Konzentration von Menschen nicht wahrgenommen werden kann, auch nicht, wenn man sich auf diesen Geruch konzentriert. Ein typisches Beispiel für dieses Phänomen ist der Geruch der eigenen Wohnung, den man in der Regel nur wahrnimmt, wenn man diese längere Zeit, z.b. während eines externen Urlaubes, nicht betreten hat. Dieser Gewöhnungseffekt tritt oft schon nach wenigen Minuten bis maximal einer halben Stunde ein, z.b. beim Betreten eines alkoholgeschwängerten Lokales oder einer spezifisch riechenden Fabrikationsanlage. Je vertrauter ein Geruch ist, desto schneller kann er bei einer Dauerdeposition nicht mehr wahrgenommen werden. Unter Berücksichtigung der kritischen Windgeschwindigkeiten, dies sind Windgeschwindigkeiten im Wesentlichen unter 2 m s -1, bei denen überwiegend laminare Strömungen mit geringer Luftvermischung auftreten (Gerüche werden dann sehr weit in höheren Konzentrationen fortgetragen - vornehmlich in den Morgen- und Abendstunden-), und der kritischen Windrichtungen treten potentielle Geruchsimmissionen an einem bestimmten Punkt innerhalb der Geruchsschwellenentfernung einer Geruchsquelle nur in einem Bruchteil der Jahresstunden auf. Bei höheren Windgeschwindigkeiten kommt es in Abhängigkeit von Bebauung und Bewuchs verstärkt zu Turbulenzen. Luftfremde Stoffe werden dann schneller mit der Luft vermischt, wodurch sich auch die Geruchsschwellenentfernungen drastisch verkürzen. Bei diffusen Quellen, die dem Wind direkt zugänglich sind, kommt es durch den intensiveren Stoffaustausch bei höheren Luftgeschwindigkeiten allerdings zu vermehrten Emissionen, so z.b. bei nicht abgedeckten Güllebehältern ohne Schwimmdecke und Dungplätzen, mit der Folge größerer Geruchsschwellenentfernungen bei höheren Windgeschwindigkeiten. Die diffusen Quellen erreichen ihre maximalen Geruchsschwellenentfernungen im Gegensatz zu windunabhängigen Quellen bei hohen Windgeschwindigkeiten. 5.8 Beurteilung der Immissionshäufigkeiten Nach den Vorgaben der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) des Landes Niedersachsen vom 23. Juli 2009 (in der Fassung der Länderarbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz vom 29. Februar 2008 und der Ergänzung vom 10. September 2008) hat bei der Beurteilung von Tierhaltungsanlagen eine belästigungsabhängige Gewichtung der Immissionswerte zu erfolgen. Dabei tritt die belästigungsrelevante Kenngröße IG b an die Stelle der Gesamtbelastung IG. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 23 von 33

25 Um die belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen, die anschließend mit den Immissionswerten für verschiedene Nutzungsgebiete zu vergleichen ist, wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f gesamt multipliziert. Durch dieses spezielle Verfahren der Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße ist sichergestellt, dass die Gewichtung der jeweiligen Tierart immer entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil an der Geruchsbelastung erfolgt, unabhängig davon, ob die über Ausbreitungsrechnung oder Rasterbegehung ermittelte Gesamtbelastung IG größer, gleich oder auch kleiner der Summe der jeweiligen Einzelhäufigkeiten ist. Grundlage für die Novellierung der GIRL sind die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach die belästigende Wirkung verschiedener Gerüche nicht nur von der Häufigkeit ihres Auftretens, sondern auch von der jeweils spezifischen Geruchsqualität abhängt (SUCKER et al., 2006 sowie SUCKER, 2006). Durch die Einführung des Gewichtungsfaktors wird in einem zusätzlichen Berechnungsschritt immissionsseitig auf die errechneten Wahrnehmungshäufigkeiten aufgesattelt. Tabelle 4: Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 24 von 33

26 Tierart 1) Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) Mastschweine, Sauen (bis zu Tierplätzen) und Nebenanlagen Milchkühe mit Jungtieren (einschließlich Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsbelastung nur unwesentlich beitragen) und Nebenanlagen Gewichtungsfaktor f 1,5 0,75 1) Alle Tierarten, für die kein tierartspezifischer Gewichtungsfaktor ermittelt und festgelegt wurde, werden bei der Bestimmung von f gesamt so behandelt, als hätten sie den spezifischen Gewichtungsfaktor 1. 0,5 Nach der geltenden Geruchs-Immissions-Richtlinie GIRL des Landes Niedersachsen darf in Wohn- und Mischgebieten eine maximale Immissionshäufigkeit von 10 % der Jahresstunden bei 1 Geruchseinheit (GE) nicht überschritten werden; in Dorfgebieten mit landwirtschaftlicher Nutztierhaltung sind maximale Immissionshäufigkeiten in Höhe von 15 % der Jahresstunden zulässig. Andernfalls handelt es sich um erheblich belästigende Gerüche. Im Außenbereich sind (Bau-)Vorhaben entsprechend 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nur ausnahmsweise zulässig. Ausdrücklich aufgeführt werden landwirtschaftliche Betriebe. Gleichzeitig ist das Wohnen im Außenbereich mit einem immissionsschutzrechtlichen geringeren Schutzanspruch verbunden. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, unter Prüfung der speziellen Randbedingungen des Einzelfalles bei einer entsprechenden Vorbelastung, bei der Geruchsbeurteilung im Außenbereich einen Wert bis zu 25 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit für landwirtschaftliche Gerüche heranzuziehen. 5.9 Ergebnisse und Beurteilung Nach der GIRL des Landes Niedersachsen gelten die Immissionsgrenzwerte nur für Bereiche, in denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Grundsätzlich gilt: 1. Gerüche aus der Tierhaltung sind nicht Ekel erregend. 2. Gerüche sind per se nicht gesundheitsschädlich, unabhängig von der Geruchskonzentration und Häufigkeit. 3. Dauerhaft vorkommende Gerüche sind vom Menschen nicht wahrnehmbar. Gerüche aus der Tierhaltung gelten unabhängig von der Häufigkeit des Auftretens grundsätzlich nicht als gesundheitsschädlich, aber als (je nach Art, Ausmaß und Dauer) unterschiedlich belästigend. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 25 von 33

27 Abb. 6: Zahlenwerte der Geruchshäufigkeiten in % der Jahresstunden unter Berücksichtigung der Vorbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe in Hepstedt. M 1 : ~1.250 In dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 An der Schule soll eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt werden. In dem in Abbildung 6 rot markierten Bereich soll eine Wohnnutzung zulässig sein. In einem Allgemeinen Wohngebiet wäre ein Grenzwert von 10 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit heranzuziehen. Da allerdings der Planbereich an den Außenbereich angrenzt und landwirtschaftliche Gerüche durch die zahlreichen Betriebe mit Tierhaltung im Umfeld in dem Bereich ortsüblich sind, ist hier gemäß den Auslegungshinweisen zur Geruchsimmissions-Richtlinie ein Zwischenwert zwischen dem Grenzwert für Wohngebiete von 10 % und dem im Außenbereich zu tolerierenden Immissionswert von 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit in Höhe von 15 % Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit anzusetzen. Dieser Wert wird in dem rot umrandeten Bereich Abbildung Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 26 von 33

28 6 eingehalten. Im übrigen Geltungsbereich werden Werte zwischen 12 und 24 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit an Geruchsimmissionen prognostiziert. Im nordwestlichen Bereich des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eine Wohnnutzung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage im Hinblick auf die prognostizierten Wahrnehmungshäufigkeiten der Geruchsimmissionen (maximal 24 %) nicht möglich. Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 27 von 33

29 6 Zusammenfassende Beurteilung Die Gemeinde Hepstedt plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 "An der Schule" im Bereich südlich der Straße An der Schule sowie östlich der Straße Mühlenweg in Hepstedt. Auf der ca. 1,2 ha großen Planfläche befinden sich mehrere Nutzungen, die in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt sind. Auf der Planfläche befinden sich ein Bereich, in dem eine Wohnnutzung zulässig sein soll (rot markiert), eine Freifläche, ein Kindergarten, ein Feuerwehrgelände sowie ein Gebäude, das derzeit als Abstellraum für Maschinen dient. Unter den gegebenen Annahmen wird in dem Bereich, in dem eine Wohnnutzung zulässig sein soll, der gemäß den Auslegungshinweisen zur Geruchsimmissions-Richtlinie heranzuziehende Zwischenwert in Höhe von 15 % Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit eingehalten (Zwischenwert zwischen dem Grenzwert für Wohngebiete von 10 % und dem im Außenbereich zu tolerierenden Immissionswert von 20 % der Jahresstunden Wahrnehmungshäufigkeit). Im nordwestlichen Bereich des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eine Wohnnutzung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage im Hinblick auf die prognostizierten Wahrnehmungshäufigkeiten der Geruchsimmissionen (maximal 24 %) nicht möglich. Das Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Oederquart, den 25. Juli 2016 (Prof. Dr. sc. agr. Jörg Oldenburg) (M.Sc. Kristina Büther) Projekt: B-Plan Hepstedt Seite 28 von 33

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