Gemeinde Schkopau Amtsblatt
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1 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 10 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 49 / 2012 ausgegeben am: Inhalt: Vereinfachte Ausschreibung - Auswahlverfahren Seite: 1 Satzung über die Fortgeltung des Satzungsrechts des Abwasserbetriebes Landsberg AöR im Rahmen des Beitritts der Anstalt öffentlichen Rechts zum WAZV Saalkreis Seite: 4 Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalekreis zur Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2011 des Wasserzweckverbandes Saalkreis Seite: 6 Bekanntmachung des Beschlusses Nr.: 03 / 09 / 12 über die Bestätigung der Jahresrechnung 2011 und die Entlastung des Geschäftsführers Seite: 9 Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Wasserzweckverbandes Saalkreis für das Jahr 2013 Seite: 9 Seite: Impressum Seite: 5 Vereinfachte Ausschreibung Auswahlverfahren Gemeinde Schkopau für die Ortsteile Burgliebenau, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Wallendorf Schkopau, Gemäß Ziffer 6.2 der Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen- Anhalt ( Gemeinsamer RdErl. der StK, des MW und des MLU vom /5816) und auf der Grundlage der Leitlinien der Gemeinschaft für Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (veröffentlicht am , 2009/C 235/04), der Genehmigung der Europäischen Kommission vom (K 2009) zur staatlichen Beihilfe N 368/2009 Deutschland und des aktuellen GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Gemeinde Schkopau für die Ortsteile Burgliebenau, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Wallendorf und den zugehörenden Ortschaften (Anlage) eine Verbesserung der Breitbandversorgung gemäß der Breitbandstrategie des Landes Sachsen-Anhalt zu erwirken. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden hiermit aufgefordert, ein verbindliches Angebot für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen für alle
2 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 2 von 10 Haushalte, Unternehmen/Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen in den Gebieten entsprechend der Anlage mit nachfolgenden Kriterien abzugeben: - mindestens 2,0 MBit/s Downstream, - mindestens 0,256 MBit/s Upstream, - Umsetzungszeitraum bis 12 Monate nach positivem Förderbescheid. Die Angebote müssen neben den üblichen Angaben zum Unternehmen (u.a. Referenzen) zwingend folgende Angaben enthalten: - detaillierte Angaben zu den zu versorgenden Bereichen in den Orten/Ortsteilen/Ortschaften incl. etwaiger Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, - Angaben zu den beim Endkunden einzurichtenden Systemen (Netzabschluss, Modem, CPE) und deren Inbetriebsetzung, - bei Funksystemen ist eine Abschätzung, aus der die Abdeckung und die Signalqualität deutlich wird, beizufügen, - Angaben zum Endkundenservice (Hotline, Reaktionszeiten, Kosten, Servicezeiten) - Frist der Betriebsbereitschaft für die Endkunden, - technisches Konzept mit Angabe der Prüfkriterien zur realen Datenrate, - Zulassung der Technologie und des Verfahrens, bzw. Angabe des Standards - Höhe der Endkundenpreise incl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für Zusatzgeräte, - Bestätigung der Zweckbindung für die Dauer von 7 bzw. 15 Jahren (GRW) - offener Zugang auf Vorleistungsebene, bei Funktechnologie - Resale - Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz aus Investitions-/ Betriebskosten und den erwarteten Einnahmen), die erwarteten Einnahmen sind auszuweisen. Wünschenswert ist eine Stellungnahme zur technischen Zukunftssicherheit, zur Erweiterung der Bandbreite. Sofern aus technologischen Restriktionen bestimmten Haushalten, Unternehmen/Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen keine Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ermöglicht werden kann, ist dies gesondert darzustellen und zu begründen. Das Auswahlverfahren findet auf der Grundlage folgender Qualitätskriterien statt: - Dienste, Kundenservices, - Erweiterbarkeit der Übertragungsraten, - Standardkonformität, Zukunftssicherheit, - Technisches Lösungskonzept, - Deckungslücke. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss auch bei erteiltem Zuschlag. Die Angebote für die Ortsteile inkl. der Ortschaften (siehe Anlage) sind schriftlich bis zum NEU zu richten an: Gemeinde Schkopau Axel Casper Schulstraße Schkopau Tel.: / Fax: / dsl@gemeinde-schkopau.de
3 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 3 von 10 ANLAGE Anlage: Statistische Daten, Bedarfe Ortsteil Ortschaften Vorwahl Zahl EW Zahl HH Zahl Unterne hmen Bedarf privat Burgliebenau Bedarf Unterne hmen Ermlitz Ermlitz, Rübsen, Oberthau Hohenweiden Hohenweiden, Rockendorf, Rattmannsdorf Röpzig Knapendorf Knapendorf, Bündorf, Dörstewitz Korbetha Lochau Luppenau Lössen, Tragarth, Löpitz Raßnitz Röglitz Wallendorf (Luppe) Infrastrukturerhebung Vorhandene Kabel im Stadtgebiet/ in den Kommunen in kommunaler Trägerschaft keine Vorhandene Leerrohre im Stadtgebiet/ in den Kommunen in kommunaler Trägerschaft keine BK bzw. TV- Versorgung in Orten (Gestattungsverträge von Wohnungsgesellschaften mit Wohnungsunternehmen) - keine Mietverträge der Kommunen mit Mobilfunkunternehmen zu Antennenstandorten Raßnitz (E-Plus & DeTeMobil) und Wallendorf (Vodafone) Gibt es vorhandene Antennenstandorte, die bei einer Funklösung evtl mitgenutzt werden könnten? keine Bekannte Kabelverlegungen im Straßenausbau - keine Aktuelle Bauvorhaben im Straßenbau, bei denen eine Mitverlegung möglich ist 2013 in Ermlitz/Oberthau von Elsterstraße bis Ortsausgang Richtung Raßnitz & Kirchgasse (Fußwegerneuerung) ***************************************************************************
4 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 4 von 10 Satzung über die Fortgeltung des Satzungsrechts des Abwasserbetriebes Landsberg AöR im Rahmen des Beitritts der Anstalt öffentlichen Rechts zum WAZV Saalkreis Aufgrund der 6, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung vom (GVBl. LSA S. 814), in Verbindung mit den 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts vom (GVBl. LSA S. 648), der 2, 5, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 105) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 406), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 2. Februar 2011 (GVBL. LSA S. 58) und 78 des Wassergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (WG LSA) vom (GVBl. LSA S. 492) hat die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Saalkreis in seiner Sitzung am beschlossen. Artikel 1 Das nachfolgende Satzungsrecht des Abwasserbetriebes Landsberg AöR gilt für das Abrechnungsgebiet Abwasserbetrieb Landsberg AöR Hohenthurm Abwasserbeseitigungssatzung vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom Gebühren- und Kostenerstattungssatzung vom , geändert durch die 1. Änderungssatzung vom und 2. Änderungssatzung vom Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom Satzung über den Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht vom Abrechnungsgebiet Abwasserbetrieb Landsberg AöR Landsberg Gebührensatzung (dezentral) vom Abwasserbeseitigungssatzung vom , geändert durch Satzung vom Gebührensatzung (zentral) vom , 1. Änderung vom , 2. Änderung vom , 3. Änderung vom Kostenerstattungssatzung vom Satzung über den Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht vom Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom Abrechnungsgebiet Abwasserbetrieb Landsberg AöR Sietzsch Abwasserbeseitigungssatzung vom Gebührensatzung vom , geändert durch 2. Änderungssatzung vom Kostenerstattungssatzung vom Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom in der Form fort, in der das Satzungsrecht zum Stichtag der Eingliederung und des Beitrittes gültig sind und bis es durch einheitliches Satzungsrecht ersetzt wird.
5 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 5 von 10 Diese Satzung tritt zum in Kraft. Artikel 2 Halle, den Olaf Heinrich stellv. Verbandsgeschäftsführer *************************************************************************** Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Herausgeber: Der Bürgermeister Gemeinde Schkopau Schulstraße 18, Schkopau Telefon: / Telefax: / Verantwortlich: Haupt- und Sozialamt Telefon: / Telefax: / k.weiss@gemeinde-schkopau.de Druck / Layout: Gemeinde Schkopau Bezugsbedingungen: Das Jahresabonnement kostet 20,00 Euro. Diese sind im Voraus bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Ausgaben gehen auf dem Postweg zu. Auflage: 79 Stück
6 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 6 von 10
7 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 7 von 10
8 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 8 von 10 ***************************************************************************
9 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 9 von 10 Wasserzweckverband Saalkreis Bornknechtstraße Halle / S. Bekanntmachung des Beschlusses Nr.: 03 / 09 / 12 über die Bestätigung der Jahresrechnung 2011 und die Entlastung des Geschäftsführers. Die Mitgliederversammlung hat am die Jahresrechnung 2011 mit einer Bilanzsumme von T und einem Ergebnis von festgestellt. Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresgewinn von ist in die Gewinnrücklage einzustellen. Die vorgelegte Jahresrechnung mit allen Bestandteilen, in Verbindung mit dem Bericht des bestellten Wirtschaftsprüfers, der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes und dem Lagebericht der Verbandsführung, wird bestätigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat in einem Feststellungsvermerk vom die Richtigkeit der Jahresrechnung 2011 festgestellt. Die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers wird hiermit erteilt. Die Jahresrechnung mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag von Uhr von Uhr von Uhr im Eingangsbereich der Geschäftsräume des WAZV Saalkreis, Straße der Einheit 12a, in Salzatal / OT Salzmünde zur Einsichtnahme öffentlich aus. K. Hambacher Verbandsgeschäftsführer *************************************************************************** Wasserzweckverband Saalkreis Bornknechtstraße Halle / S. Bekanntmachung Der Wirtschaftsplan des Wasserzweckverbandes Saalkreis für das Jahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 99 (4) und 100 (2) GO-LSA erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis am unter dem Aktenzeichen I/ wie erteilt worden.
10 Ausgabe 49 / 2012 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 10 von 10 Aufgrund von 15 des Eigenbetriebsgesetzes LSA vom und der analogen Anwendung von 92 (2) GO LSA vom ( GVBl. LSA S 568), zuletzt geändert durch das Gesetz vom ( GVBl. LSA Nr. 47 / 2000), hat die Verbandsversammlung unter der Beschluss Nr. 12 / 12 / 12 am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 beschlossen: Der Wirtschaftsplan des WZV Saalkreis wird im Wirtschaftsjahr 2013 auf Erfolgsplan: Erträge ,00 EUR Aufwendungen ,00 EUR Vermögensplan: Einnahmen ,00 EUR Ausgaben ,00 EUR festgesetzt. Kreditaufnahmen analog 100 der GO LSA für Investitionen sind im Wirtschaftsplan 2013 in Höhe von geplant ,00 EUR Im Wirtschaftsplan 2013 werden Ausgaben für Investitionen in den Folgejahren (analog 99 GO LSA) keine Verpflichtungsermächtigungen festgestellt. Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite analog 102 der GO LSA im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt ,00 EUR Der Wirtschaftsplan 2013 liegt in der Zeit vom bis zum Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag von Uhr von Uhr von Uhr im Eingangsbereich der Geschäftsräume des WAZV Saalkreis, Straße der Einheit 12a, Salzmünde OT Salzatal zur Einsichtnahme öffentlich aus. Halle, den Olaf Heinrich stellv. Verbandsgeschäftsführer
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