Dienstvereinbarung zum Einsatz von SAP und korrespondierendem. Berichtswesen. zwischen. der Universität Stuttgart. (nachfolgend: Universität) und

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1 Dienstvereinbarung zum Einsatz von SAP und korrespondierendem Berichtswesen zwischen der Universität Stuttgart (nachfolgend: Universität) und dem Personalrat der Universität Stuttgart (nachfolgend: Personalrat) Präambel Die Universität Stuttgart wird wie ein Landesbetrieb nach 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) behandelt und hat das Rechnungswesen von der bisherigen kameralen Haushaltsführung auf die kaufmännische Buchführung umgestellt. Die Universität Stuttgart hat sich entschieden für das externe und interne Rechnungswesen die kaufmännisch orientierte Standardsoftware der SAP Walldorf AG einzuführen. Das bisherig genutzte kamerale Buchführungssystem KAHIKA bleibt für haushaltsrechnerische Zwecke, die sich auf Vorgänge vor der Umstellung auf SAP beziehen, längstens bis zum , in Verwendung. Insbesondere für die Erstellung von Projektverwendungsnachweisen und Projektabrechnungsprüfungen. Mit der Einführung des ERP 1 -Systems SAP verbunden ist ein stetiger modularerbzw. funktionaler Entwicklungsprozess mit dem Ziel der permanenten Optimierungen und Verbesserung von Abläufen. Neben einer automatisiert unterstützten Informationsgewinnung wird durch die angestrebte Automatisierung und Prozessanpassungen die Wirtschaftlichkeit erhöht. Dies bedingt ausgehend von einer dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Basisinstallation eine stetige Begleitung der inhaltlichen und funktionalen Entwicklung von SAP durch den Personalrat. 1 Enterprise Resource Planning 1

2 Ziel dieser Dienstvereinbarung ist, in Ergänzung der einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sowie der IuK- Rahmen-Dienstvereinbarung (IuK-R-DV) 2 die berechtigten Interessen der von der SAP-Anwendung betroffenen Beschäftigten entsprechend 79 Abs. 3 Nr. 11, 12 und 14 LPVG 3 zu wahren. 1. Geltungsbereich / Begriffsbestimmung (1) Die Dienstvereinbarung gilt organisationsrechtlich für die Universität, persönlich für alle Beschäftigten der Universität im Sinne von 4 LPVG, ausgenommen ist der in 94 Abs. 1 Nr. 1 LPVG aufgeführte Personenkreis (2) Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für SAP-Installationen am Höchstleistungsrechenzentrum (HLRS), am Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT) in der Lehre und Forschung (3) Die Bedeutung der in dieser Dienstvereinbarung verwendeten Fachbegriffe entspricht, sofern sie datenschutzrechtlicher Natur sind, dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) 4, personalvertretungsrechtlicher Natur sind, dem LPVG, im Übrigen der IuK-R-DV bzw. den folgenden betriebswirtschaftlichen Begriffen: Kosten sind der bewertete Verbrauch in Geldeinheiten von Sachgütern und Dienstleistungen zur Erstellung der universitären Leistungen und zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft. Leistungen sind der durch die Leistungserstellung bewirkte in Geldeinheiten bewertete Wertezuwachs. Sie umfassen alle in einer Periode geschaffenen Werte. (4) Personenbezogene Daten im Sinne dieser Dienstvereinbarung sind, auch sofern dies in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich hervorgehoben wird, nur die Daten der Beschäftigten der Universität. 2. Unterrichtung des PR, vertrauensbildende Maßnahmen Der Personalrat wird zweimal jährlich in der nach 5 IuK RDV zu bildenden örtlichen Kommission über den Stand der weiteren Planung, Entwicklung und Veränderung am SAP-System unterrichtet. Dabei wird die Universität über die Umsetzung der 2 Rahmen-Dienstvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und dem dort bestehenden Hauptpersonalrat über Einführung, Einsatz und Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik in den Universitäten des Landes Baden-Württemberg vom 16. Dezember Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), in der Fassung vom 1. Februar 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2008 (GBl. S.435, 457) 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 2000 (GBl. S. 648), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2008 (GBl. S. 387) 2

3 Dienstvereinbarung und deren Anlagen bei Bedarf informieren. Die Maßnahmen aus dem IT-Sicherheitskonzept werden gemäß der in diesem Dokument festgelegten Zeitpläne umgesetzt. Sofern im personalvertretungsrechtlichen Sinne eine wesentliche Änderung bei der automatisierten Verarbeitung von Beschäftigtendaten erfolgen soll und diese nicht von dieser Dienstvereinbarung umfasst wird, so leitet die Universität das entsprechende Beteiligungsverfahren ein bzw. macht einen Vorschlag zur Erweiterung der Dienstvereinbarung. Dem Personalrat und allen Beschäftigten steht das Informationsportal der SAP AG und die dort vorhandenen aktuellen Dokumentationen und Leitfäden zur Verfügung. Der jeweils aktuell verfügbare Leitfaden Datenschutz SAP ERP ist unter abrufbar und von allen Universitätsangehörigen zu beachten. Auf Anforderung des Personalrats werden ihm über die SAP-Basisadministratoren erforderliche Informationen aus der nur mittels Autorisierung zugänglichen SAP Hinweisdatenbank im Bereich SAP Service Marketplace 5 verfügbar gemacht. Vertreter des Personalrats können nach Absprache und im Beisein von Mitarbeitern der Zentralen Verwaltung das Qualitätssicherungssystem einsehen, das die gesamte SAP-Funktionalität enthält Dafür wird eine aktuelle Replikation des Produktivsystems vorgenommen. Der Personalrat wird zu universitätsinternen Projekt- und Arbeitsgruppen- Besprechungen eingeladen und erhält zu seiner umfassenden Unterrichtung einen Zugang zum BSCW 6 -Server am Rechenzentrum und den dort abgelegten SAP- Projektunterlagen bzw. -dokumentationen. Alle zwischen der Universität und dem Personalrat abgestimmten Projektunterlagen bzw. dokumentationen werden zeitnah auf dem BSCW-Server eingestellt. Die Historie der Dokumente muß nachvollziehbar bleiben. Der Personalrat erhält auf Wunsch Einsicht in Gutachten und Stellungnahmen, die die Universität im Kontext der Einführung und des Einsatzes von SAP auch von Dritten hat anfertigen lassen bzw. anfertigen lässt. Der Personalrat kann sich von Beschäftigten mit besonderen Fachkenntnissen an der Universität beraten lassen und bei entsprechender Erforderlichkeit weitere auch externe Sachverständige hinzuziehen bzw. bei zu erwartenden Kosten beantragen. Der Personalrat wird über etwaige Auswirkungen von SAP auf einzelne Arbeitsplätze, auf die Qualifikation und die Wertigkeit der Tätigkeit unverzüglich nach Auftreten im Rahmen des LPVG informiert und ggf. entsprechend beteiligt. Dem Personalrat werden die für den jeweiligen Verwendungszweck (interne und externe Steuerung, Drittmittelabrechnung) gebildeten Kategorien und Betragsausprägungen der Standardnormkosten mitgeteilt. Für den Personalrat werden die in SAP-CO produktiv verwendeten Untermodule in einer jeweils zu aktualisierenden Anlage Nr. 12 dokumentiert. 5 Der SAP Service Marketplace umfasst eine Vielzahl an zielgruppenspezifischen Internet-Portalen, welche die Zusammenarbeit zwischen SAP, SAP-Kunden und -Partnern ermöglichen. 6 Basic Support for Cooperative Work 3

4 Werden ergänzend zu den in dieser Dienstvereinbarung bzw. im Anhang spezifizierten SAP Standard- und BI Berichten weitere Berichte, deren Berichtsergebnis einen Personenbezug nicht ausschließt, verwendet, wird der Personalrat vorab des produktiven Einsatzes über Zweck und Erforderlichkeit des Berichts zur Aufgabenerfüllung und der vorgesehenen Berechtigung zur Nutzung des Berichts unterrichtet. Sofern der Personalrat dem produktiven Einsatz eines Berichts widerspricht nehmen Universität und Personrat mit dem festen Willen zur Einigung unverzüglich Gespräche auf. Der Datenschutzbeauftragte wird beteiligt. Sofern der Personalrat im Weiteren dem Einsatz eines Berichts nicht zustimmen kann gestaltet sich das weitere Verfahren nach 69 Abs. 3 LPVG. 3. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten in SAP/ Rechtgrundlagen Mit SAP werden Daten zu haushalts- und kostenrechnerischen Zwecken im Rahmen des internen und externen Berichtswesens verarbeitet. Oberster Maßstab für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist neben der Zulässigkeit die Erforderlichkeit im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Grundsatz der Datenvermeidung und -minimierung wird hierbei beachtet. Mittels eines dokumentierten Merkmalskatalogs (Merkmal / Zweck der Verarbeitung) in der Gliederung der eingesetzten SAP-Module werden die hierfür erforderlichen Merkmale beschrieben (Anlage Nr. 11). Der behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte überprüft jährlich den Merkmalskatalog und teilt die Ergebnisse der Hochschulleitung sowie dem Personalrat mit. 4. Eingesetzte SAP-Module 4.1. SAP-FI 7 a. Grundsätzliches SAP FI löst die kamerale Haushalts- und Kassenführung mit KAHIKA ab. Das bis zum eingesetzte KAHIKA bleibt für Auswertungs- und Berichtszwecke (z.b. zum Erstellen von Verwendungsnachweisen im Rahmen von Drittmittelprojekten) bis zum erhalten. Die Buchungsdaten in KAHIKA sind nach den einschlägigen Vorschriften der LHO aufzubewahren und nach 10 Jahren zu löschen. Alle Buchungen werden auf Sachkonten in der Systematik des bundeseinheitlichen Kontenrahmens VKR (= Verwaltungskontenrahmen) durchgeführt. Der VKR mit seinen Sachkonten löst den bisherigen Universitätskontenplan und die kameralen Kontierungsmerkmale Kapitel und Titel ab. Die gebuchten FI- Belege werden durch SAP-systeminterne Abläufe über Ableitungstabellen und -regeln den SAP Modulen CO und PSM ohne weitere zusätzliche Buchungen zur Verfügung gestellt b. Rechtsgrundlagen/Zulässigkeit Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von SAP-FI sind vor allem das HGB (= Handelsgesetzbuch), die LHO (= Landeshaushaltsordnung), das Finanzstatut, das EU Beihilfenrecht (vor allem der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation 2006/C/32301), das LHG (= Landeshochschulgesetz) und einschlägige Steuergesetze c. Erforderlichkeit/Zweck In SAP-FI werden Buchungen mit personenbezogenen Daten nur für folgende Zwecke durchgeführt: 7 FI: Finanzwesen (engl. Financial Accounting) / Rechnungswesen 4

5 I. Hochschulfinanzstatistik bis auf Ebene der Fächer II. Verwendungsnachweise für Drittmittelgeber III. HGB Abschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Anhang und Lagebericht) IV. Steuerliche Veranlagung V. Wirtschaftsplanabrechnung VI. Interne Budgetierung Besonders hinzuweisen ist, dass gemäß Ziffer 4.1 zu 74 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV-LHO) auf allen Zahlungsanordnungen die vollständige Adresse eines Kreditors bzw. Debitors - auch bei Inlandszahlungen anzugeben und in SAP Modul FI zu erfassen ist. d. Schnittstellen Importschnittstellen LBV Personalausgaben [Anlagen Nr. 5 bzw. auf dem BSCW Server siehe Literaturnachweis 13] Die Buchungen der Personalausgaben über die Importschnittstelle erfolgen monatsweise nach Sachkonten, Poolstellen und ggf. Fonds ohne Nennungen von Namen und Personalnummern Rechnerzeiten [Anlagen Nr. 5 bzw. auf dem BSCW Server siehe Literaturnachweis 14 ] Telefongebühren [Anlagen Nr. 5 bzw. auf dem BSCW Server siehe Literaturnachweis 14] 4.2. SAP-FI AA 8 a. Grundsätzliches SAP FI-AA löst die bisherige HIS Anwendung IVS (= Inventarisierungssystem) vollständig ab. Die Altdaten aus HIS-IVS wurden aus Gründen der Datensicherheit auf CD-ROM vollständig gespeichert und zusätzlich in eine Access Datenbank für Auswertungsund Berichtszwecke abgelegt. HIS-IVS findet keine Anwendung mehr. SAP-FI AA hat die Aufgabe alle Bestände an Geräten und Anlagen als Inventar zu führen, Zu- und Abschreibungen vorzunehmen, Daten für die Finanzbuchhaltung und die KLR zu liefern und Rechnungen, die speziell die Anlagenbuchhaltung betreffen, in SAP FI-AA zu verbuchen. Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung. Sinngemäß gelten die Vorgaben der Finanzbuchhaltung. Die dezentralen Einrichtungen führen weiterhin lokal ihre Inventarisierung nach den Vorschriften der VwV Anlagenbuchhaltung durch. b. Rechtsgrundlagen/Zulässigkeit Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von SAP- FI AA als Nebenbuchhaltung sind grundsätzlich die gleichen wie für das Modul FI. Zusätzlich findet die aktuellste Verwaltungsvorschrift zur Anlagenbuchhaltung des Finanzministeriums Anwendung. c. Erforderlichkeit/Zweck In SAP-FI AA werden Buchungen nur für folgende Zwecke durchgeführt, I. HGB Abschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Lagebericht) II. KLR III. Wirtschaftsplanabrechnung IV. Steuerliche Veranlagung V. Verwendungsnachweise für Drittmittelgeber 8 FI-AA: Anlagenbuchhaltung (engl. Asset Accounting) 5

6 VI. Interne Budgetierung VII. Bestandsnachweise für Anlagen und Geräte d.. Schnittstellen keine 4.3 SAP-PSM 9 a. Grundsätzliches Mit SAP- PSM werden die Haushaltsmittel des Landes kameral budgetiert und überwacht. SAP-PSM löst KAHIKA als Budgetierungsinstrument ab. Die kamerale Budgetierung und Überwachung erfolgt auf Grund von Einzelbeschlüssen der Universitätsgremien auf Finanzpositionen, Finanzstellen und Fonds. In SAP-PSM finden ausschließlich nur Budgetbuchungen und keine Ist-Buchungen statt. b. Rechtsgrundlagen/Zulässigkeit Durch die Umstellung von der kameralen auf die kaufmännische Buchführung gibt es explizit keine externen Rechtsgrundlagen mehr. Die Zulässigkeit ergibt sich vor allem aus den internen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Budgetierung einschließlich der Überwachung der vorhandenen Mittel. Für bestimmte Geldgeber sind momentan weiterhin kamerale Verwendungsnachweise aus SAP-PSM zu erstellen. c. Erforderlichkeit/Zweck Mit SAP-PSM werden Budgetbuchungen nur für folgende Zwecke durchgeführt: I. Interne Budgetierung II. Überwachung der kameralen Budgets Mit SAP-PSM werden kamerale Verwendungsnachweise für Geldgeber erstellt. d.. Schnittstellen keine 4.4 SAP-CO 10 a. Grundsätzliches SAP-CO inklusiv produktiv gesetzter Untermodule lösen die bisherige Anwendung HIS-COB vollständig ab. In der Anlage SAP-CO Untermodule - siehe Anlage Nr werden die produktiv gesetzten Untermodule spezifiziert. Die bis zum eingesetzte Anwendung HIS-COB bleibt für Auswertungsbzw. Berichtszwecke bis zum erhalten. Die Beschlussempfehlungen der Einigungsstelle im Stufenvertretungsverfahren KLR- Einführung an der Universität Stuttgart Nr. 1 7 finden weiterhin eine verbindliche und uneingeschränkte Anwendung (Anlage Nr. 14). Beschlüsse, die sich ausschließlich auf das bisher eingesetzte Softwareprodukt HIS-COB beziehen, werden in SAP-CO nicht weiter angewandt. Die KLR mit SAP-CO basiert auf einer Vollkostenrechnung entsprechend den Vorgaben der AG Fachkonzept (siehe Anlage Nr. 4). Die Primärbuchungen werden entweder aus den SAP Modulen FI und FI-AA übernommen oder über Schnittstellen importiert (siehe Anlage Nr. 5 bzw. auf dem BSCW Server siehe Literaturhinweis 13 bis 15]. Die KLR hat die Anforderungen der EU an eine Vollkostenrechnung ab 2009 zur Abrechnung von Fördermitteln zu erfüllen. Ein Bestandteil dieser Anforderungen ist 9 10 Public Sector Management (Haushaltsmanagement) Controlling (Kostenrechnung) 6

7 das Verbuchen von geleisteten produktiven Personalstunden auf EU-Projekte durch Zeiterfassung und deren Übernahme zur Verbuchung in SAP-CO. Weiterer Bestandteil ist die Durchführung einer Zuschlagskalkulation für die Ermittlung der abzurechnenden Kosten für ein EU-Projekt. Elektronische Zeiterfassungssysteme sind gesondert zu klären. b. Rechtsgrundlagen/Zulässigkeit Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von SAP-CO sind vor allem das LHG (= Landeshochschulgesetz), das EU Beihilfenrecht (vor allem der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beilhilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation 2006/C/32301), EU Verwendungsrichtlinien und einschlägige deutsche Steuergesetze. c. Erforderlichkeit/Zweck Mit SAP-CO werden personenbezogenen Daten nur für folgende Zwecke verarbeitet: I. Interne Budgetierung II. Berichtserfordernisse des LHG (inkl. Belieferung Super X) III. Planung IV. Interne Leistungsverrechnung für die Hochschulfinanzstatistik V. Abrechnung von EU-Projekten d. Schnittstellen SAP-CO benötigt für die KLR folgende Importschnittstellen: a) HIS-SVA für primäre kalkulatorische Personalbuchungen auf Kostenstellen und Kostenträgern. Es wird mit Standardkostensätzen gerechnet. Falls sich die Anzahl der eingesetzten Standardkostenarten verändert, wird der Personalrat vorab schriftlich über den Zweck unterrichtet. Die Höhe der einzelnen Standardkostensätze (bleiben für ein Kalenderjahr gleich) werden aus den tatsächlichen Personalausgaben des Vorjahres ermittelt. Zusätzlich sind Personaldaten zur Bildung von Verteilschlüsseln und Kennzahlen notwendig. b) FAMOS für primäre kalkulatorische Raumkosten. c) HIS-SOS/POS KLR- relevante Daten aus dem Bereich Lehre zum Bilden von Kennzahlen und als Verteilschlüssel bei den Verrechnungen. Exportschnittstelle aus SAP-CO: Nach Abschluss einer Dienstvereinbarung zu SUPER X liefert SAP-CO Daten entsprechend den Vorgaben der AG Fachkonzept nach SUPER X. In der gesonderten Anlage 17 werden Verteilschlüssel, Kennzahlen etc. näher erläutert. 5. Systemkonzeption/ Systemkonfiguration Das SAP System an der Universität wird derzeit in der nachstehend beschriebenen Konzeption betrieben. Änderungen werden dem Personalrat im Rahmen der regelmäßigen Unterrichtungen mitgeteilt: Systemdaten: Systeme: SAP Release mysap ERP 2005 Release 700 Component BI 7.0, ECC 6.0 DB System SQL Server 2005 (Build/Hotfix 3054) Operating System Windows 2003 (64 Bit) 7

8 F1E F2Q F3P S1S Entwicklung Qualitätssicherung Produktion Solution Manager Das Solution Manager System dient der zentralen Systemverwaltung durch die SAP-Basisadministratoren und der SAP AG. Entwicklungs-, Qualitätssicherungs- und Produktionsdatenbank befinden sich auf verschiedenen Servern, nämlich Entwicklungs-, Qualitätssicherungs- und Produktionssystem (E,Q,P). Die Datenbanken sind nicht miteinander verknüpft sondern werden dabei getrennt gehalten (siehe auch Anlage 15 bzw. auf dem BSCW Server TAA-Fachkonzepte [siehe dazu Literaturnachweis 4]). Auch erfolgt eine Trennung mittels so genannter Mandanten. Bei der Installation des SAP-Systems werden die Mandanten 000, 001 und 066 angelegt. Diese sind der SAP AG vorbehalten. Die Universität verwendet im laufenden Betrieb die Mandanten 100 (ECC 11 mit Modulen) und 200 (BI 12 ). Auf dem Entwicklungssystem ist zusätzlich für Testzwecke ein so genannter Sandkasten für Spielnutzer ohne Transportanschluss als Mandant 500 eingerichtet. Auf dem Qualitätssicherungssystem existiert für Schulungszwecke der Mandant 160 und als dessen Vorlage (Template) der Mandant 150. Mandant 000, 001, 066 SAP AG Mandant 100 ECC/ERP Nutzer Mandant 160 Schulungsnutzer auf Qualitätssicherungssystem Mandant 200 BI Nutzer Mandant 500 Spielnutzer (Sandkasten auf Entwicklungssystem) Entwicklungs- und Testarbeiten werden nur in den dafür vorgesehenen Systemen Entwicklung und Qualitätssicherung durchgeführt. Die Implementierung von getesteten und durch die Fachabteilung freigegebenen Änderungen erfolgt durch das SAP-eigene Transportmanagementsystem STMS [Siehe Anlage 15 bzw. BSCW Server sieh Literaturnachweis 5]. Die Administration der Systeme erfolgt federführend durch die SAP-Basis (Dezernat I /EDV) ggf. in Zusammenarbeit mit SAP oder einem externen Dienstleister. 6. Rechte- und Rollenkonzept Ein Rechte- und Rollenkonzept sichert den berechtigten aufgabenbezogenen Zugriff auf das SAP-System. Hierbei werden für die beiden Mandanten 100 und 200 differenzierte Zugriffskonzepte realisiert, die im Detail im Rollen- und Rechtekonzept des jeweiligen Mandanten [siehe Anlage Nr. 2 bzw. auf dem BSCW Server siehe Literaturnachweis 6] beschrieben werden ERP Central Component Business Intelligence (Geschäftsanalytik) vormals Business Information Warehouse (BW) 8

9 7. Berichtswesen Mittels des SAP Systems werden zu haushalts-, kostenrechnerischen, revisorischen, organisatorischen, planerischen und für Zwecke des ordnungsgemäßen Betriebs gespeicherte Daten in Form von Berichten ausgewertet. Das Berichtswesen in SAP kann u.a. in Berichte des SAP ERP und Berichte des SAP BI gliedert werden. Der Zugriff auf die Berichte ist nur für berechtigte Nutzer möglich Berichtswesen SAP ERP Standardberichte in SAP ERP können für die einzelnen Module jeweils im Ordner Infosysteme aufgerufen werden. Als Anlage Nr. 18 sind derzeit alle abrufbaren und verwendbaren ERP-Standardberichte auf dem Produktivsystem aufgeführt Berichtswesen BI Berichte Das Berichtswesen mittels SAP BI ergänzt die modulspezifischen Berichte um die spezifischen Berichtsanforderungen der Universität [Siehe Anlage Nr. 15 bzw. auf dem BSVW Server siehe Literaturnachweis [7]. Die webbasierten Berichte sind über den SAP-Zugang für Infouser ( nach einer Authentifizierung erreichbar. Über diesen Zugang können Berechtigte der dezentralen Einrichtungen (z.b. Institute) und der Zentralen Verwaltung folgende Berichte aufrufen: BI Berichte für die Dezentralen Einrichtungen - Sachkontoauszug - Sachkontoauszug periodenübergreifend - Rechnungslegungsliste Personal - Anlagenspiegel - Budgetübersichtsbericht Für diese häufig genutzten Berichte steht eine entsprechende Anleitung [siehe Literaturhinweis 8] zur Verfügung. BI Berichte der Zentralen Verwaltung Diese Berichte sind für berechtigte Mitglieder der Zentralen Verwaltung bestimmt und nur aus dem Verwaltungsnetz der Universität Stuttgart abrufbar. - Hochschulfinanzstatistik Quartal - Hochschulfinanzstatistik Jahr - Finanzstellen Budgets - Rechnungslegungsliste "intern" 9

10 - Drittmittelauswertung - Mittelübersichtsbericht Aus den verfügbaren Berichten dürfen personenbezogene Daten in lokale Anwendungen nur im Zweckkontext der aufgabenbezogenen Erforderlichkeit exportiert werden. Die Universität stellt sicher, dass den Nutzern regelmäßig die Hinweise von ZENDAS zur Wahrung der Vertraulichkeit und Löschung exportierter personenbezogener Daten bekannt gegeben werden. Die Zentrale Verwaltung erstellt eine Dienstanweisung zum Umgang und zur Löschung exportierter personenbezogener Daten. Näheres regelt das Archivierungs- und Löschkonzept. Den SAP-Anwendern wird nicht ermöglicht, frei definierbare SQL-Anweisungen zu verfassen und auszuführen! Auswertungen mit nicht personenbezogenen Daten sowie Auswertungen deren Ergebnis keinen Personenbezug aufweist sind möglich. Systemerforderliche Berichte, die ausschließlich zum Zweck der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des SAP-Systems erzeugt bzw. gespeichert werden, dürfen nur entsprechend der Regelung in 11 Abs. 4 IuK-RDV verwendet werden. 8. Audit / Logging Das Auditing und Logging innerhalb von SAP wird eingesetzt, um sicherheitsrelevante Ereignisse (Security) zu überwachen und revisionserforderliche systemseitige Änderungen von Stamm- und Steuerungsdaten zu dokumentieren. Hierbei sind handels- und steuerrechtliche Vorgaben sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBS) zu beachten. Vorgaben zur Einrichtung und zum Führen eines Auditing sind im Audit - Konzept (Anlage 7) beschrieben. Der Personalrat ist beteiligt. Nach Aktivierung des Auditing wird der Personalrat auf Wunsch über die Einstellungen, Berechtigungen und Ereignisse informiert. 9. SAP Protokollierung Neben dem Auditing und Logging werden in SAP zur Systemüberwachung personenbezogene Daten zum Zweck der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs protokolliert. Detailbeschreibungen zu den Systemüberwachungsfunktionen finden sich im SAP Dokument "Werkzeuge zur Systemüberwachung und Problemanalyse" Siehe Anlage Nr. 15 bzw. auf dem BSCW Server siehe Literaturnachweis 9]. Weitere Informationen zur Änderungsverfolgung bei Tabellen sind im SAP Hinweis 1916 und den darin referenzierten Hinweisen zu finden. Für die Protokollierung stehen u.a. das Security Audit Log, die Transaktionsprotokollierung (STAD) und das System Log (SM21) zur Verfügung. Die Änderungsbelege im Rahmen der Berechtigungsverwaltung können mit dem Benutzerinformationssystem (Transaktion SUIM) eingesehen werden. Konfiguration und Auswertung von Protokollen sowie manuelle Änderungen sind mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Personalrat abzustimmen. 10

11 Protokolldaten dürfen nur entsprechend der Regelung in 11 Abs. 4 IuK-RDV verwendet werden, im Übrigen gelten die abschließenden Regelungen der IuK RDV zur Verhaltens- und Leistungskontrolle. 10. Archivieren / Löschkonzept Die Universität stellt sicher, dass personenbezogene Daten, die in den SAP/R3- Modulen einschließlich im SAP BI verarbeitet werden, gelöscht werden, sobald sie für die Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden. Die im Mandant 100 im Rahmen des internen und externen Rechnungswesen zu verarbeitenden personenbezogenen Daten unterliegen haushaltsrechtlichen bzw. bereichsspezifisch handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsbestimmungen. Die Aufbewahrungsvorschriften sind im Löschkonzept (Anlage Nr. 6) spezifiziert. Im Mandant 200 werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Drittmittelabrechnung, Mittel- und Budgetüberwachung und Prüfung der Rechnungslegung verarbeitet. Die zweckbezogenen spezifischen Aufbewahrungsregelungen sind im Löschkonzept spezifiziert. Systemseitig anfallenden personenbezogenen Daten (Protokolldaten) werden je nach Zweck der Protokollierung und unter Beachtung bereichsspezifischer handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsvorschriften aufbewahrt. Eine differenzierte Darstellung findet sich im Löschkonzept. Die automatisierte Archivierung und Löschung von Daten wird entsprechend dem Archivierungs- und Löschkonzept mit dem Datenschutzbeauftragten erarbeitet und weiterentwickelt. 11. Datenverarbeitung im Auftrag / Externe Remote Zugriffe bei Bedarf Mit externen Dienstleistern werden Wartungs- bzw. Supportverträge abgeschlossen. Für die Durchführung von Softwarewartung wird ein gesicherter Remote - Zugriff auf das lokale SAP System für die Dauer des Wartungsvertrages eingerichtet. Zum Zwecke der Ferndiagnose kann externen Dienstleistern im Bedarfsfall die Berechtigung zum Zugriff auf (Teile von) lokale SAP-Systeme freigeschaltet werden. Die Freischaltung wird protokolliert. Zugriffe zu diesem Zweck werden unter Angabe des Benutzers, des Datums und Uhrzeit und des Grundes für den Zugriff protokolliert. Der Personalrat erhält das Einsichtsrecht (Leserecht) in das Protokoll. Darüber hinaus hat die Firma SAP für die Vermessung des Systems (zur Lizenzierung) auf das lokale SAP-System einen Remote-Zugriff (siehe Literaturnachweis [10] mit Verweis auf BSCW Server). Die Festlegungen dieser Dienstvereinbarung gelten gleichermaßen für sämtliche Fremdfirmen, die Zugriff auf das System haben. Dies ist vertraglich zu vereinbaren. Im Rahmen der laufenden Unterrichtung werden dem Personalrat die externen Dienstleister benannt. 12. Schulung (1) Alle SAP-Anwender/innen werden für ihre jeweiligen Tätigkeiten/Rollen entsprechend geschult und somit auf den Einsatz von SAP am Arbeitsplatz vorbereitet. Dies schließt insbesondere beim Übergang der kameralen zum kaufmännischen Rechnungswesen Schulungen zu betriebswirtschaftlichen und kostenrechnerischen Zusammenhängen mit ein. Über die in Satz 1 genannten Inhalte hinaus sollen die Schulungsmaßnahmen 11

12 auch die Einweisung in den Umgang mit dem Arbeitsplatzrechner, dem Betriebssystem sowie die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit der weiteren EDV-Ausstattung am Arbeitsplatz und den peripheren Techniken (z.b. , Internet, Textverarbeitung) umfassen, soweit die betroffenen Beschäftigten über entsprechende Kenntnisse noch nicht in ausreichendem Umfang verfügen. Die Universität unterrichtet den Personalrat rechtzeitig und umfassend über interne Schulungen, Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen und ermöglicht den vom Personalrat bestimmten Personalratsmitgliedern die Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Die Schulungen werden ergänzt durch Benutzeranleitungen bzw. leitfäden und Merkblätter bzw. persönliche Ansprechpartner (Helpdesk). Im Rahmen von Schulungen erfolgt durch die Datenschutzstelle bzw. ZENDAS eine Sensibilisierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit SAP. Die Universität stellt sicher, dass die Beschäftigten, die mit SAP personenbezogene Daten verarbeiten, mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen regelmäßig wiederholend mindestens alle zwei Jahre vertraut gemacht werden. Der Personalrat erhält im Rahmen von Schulungsveranstaltungen Gelegenheit die Dienstvereinbarung vorzustellen und auf entsprechende Regelungen hinzuweisen. In der Anlage Nr. 8 Schulungsverzeichnis werden alle bisher durchgeführten und absehbar geplanten Anwenderschulungen aufgeführt. (2) Die Mitarbeiter/innen, denen administrative Aufgaben im Rahmen der SAP- Installation übertragen werden sollen, werden u.a. durch Schulungen direkt bei SAP Walldorf hierauf vorbereitet bzw. je nach Erforderlichkeit qualifiziert. (3) Für die Terminierung der Schulungen gilt 13 Abs. 4 der IuK- RDV vom Rationalisierungsschutz Entfallen durch die Einführung bzw. den Einsatz von von SAP an der Universität Arbeitsplätze kommen die Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz für Angestellte bzw. Arbeiter vom 09. Januar 1987 entsprechend zur Anwendung. Der Personalrat wird entsprechend den Unterrichtungspflichten in den Rationalisierungstarifverträgen rechtzeitig und umfassend unterrichtet und gegebenenfalls gesondert beteiligt. 14. Information der Beschäftigten Beschäftigte haben das Recht gem 6 Abs 1, 2 der IuK Rahmendienstvereinbarung vom sich über die eigenen bei der Universität Stuttgart gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu informieren. Einzelheiten sind im Merkblatt Übersicht über die elektronische Verarbeitung Ihrer Personaldaten an der Universität Stuttgart - veröffentlicht unter - beschrieben. 12

13 Das Recht der Beschäftigten auf Auskunft nach dem LDSG bleibt davon unberührt. 15. Salvatorische Klausel Soweit die Unvereinbarkeit einzelner Regelungen dieser Dienstvereinbarung mit anderen rechtlichen Regelungen oder Vollzugsbestimmungen festgestellt wird, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Personalrat und Dienststelle bemühen sich dann eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unvereinbaren oder ungültigen Regelung weitestgehend entspricht. 16. Inkrafttreten / Kündigung (1) Diese Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung durch Universität und Personalrat in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Partei, beginnend ab dem mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Parteien werden sich im Falle der Kündigung rechtzeitig über eine neue Dienstvereinbarung zur Fortsetzung des Betriebs von SAP einigen. Sollte keine Einigung erfolgen, so kann der Betrieb für maximal 6 Monate fortgesetzt werden. (2) Werden Vorschriften oder Vorgaben, auf denen in dieser Dienstvereinbarung getroffene Regelungen erkennbar beruhen, geändert oder aufgehoben, so prüfen Universität und Personalrat gemeinsam, ob Änderungen oder Ergänzungen dieser Dienstvereinbarung erforderlich sind. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass eine Änderung oder Ergänzung der Dienstvereinbarung erforderlich ist, oder wird von Seiten der Universität oder des Personalrats eine Änderung oder Ergänzung dieser Dienstvereinbarung beantragt, so nehmen sie unverzüglich Verhandlungen auf. (4) Die Universität gibt diese Dienstvereinbarung ihren Beschäftigten in geeigneter Weise bekannt. Stuttgart, den Stuttgart, den Dr. Bettina Buhlmann Margarete Höck Kanzlerin Personalratsvorsitzende 13

14 Anlagenverzeichnis Die nachstehenden Anlagen sind Teil dieser Dienstvereinbarung und gliedern sich in für die Beschäftigte hochschulweit zugängliche Anlagen (Ö) und nur dem Personalrat zugängliche Anlagen (Vertraulichkeitsanforderungen). Dem Personalrat werden alle Anlagen mittels des BSCW-Servers verfügbar gemacht (Ordner SAP-DV). Nr. 1 Pflichtenheft bzw. Leistungsverzeichnis SAP-Einführung Nr. 2 Fachkonzept Berechtigungswesen Rollen- und Rechtekonzept [6] Nr. 3 Fachkonzept internes und externes Rechnungswesen [11,12] Nr. 4 Fachkonzept KLR MWK (Ö) Nr. 5 Schnittstellenkonzepte [13,14,15] Nr. 6 Archivierungs- und Löschkonzept (Ö) Nr.7 Auditkonzept Nr. 8 Schulungsverzeichnis Nr. 9 Dienstanweisung für die Kasse bzw. Finanzbuchhaltung Nr.10 IT-Sicherheitskonzept Nr. 11 Verfahrensverzeichnis mit Merkmalskatalog (Ö) Nr. 12 SAP-CO Untermodule (Ö) Nr. 13 ERP-Standardberichte der Module FI, FI-AA, PSM, CO (Ö) Nr. 14 Einigungsstellenbeschluss zur Kostenstellenstruktur vom Nr. 15 Projektunterlagen BSCW des Projekts SAP der ZV Nr. 16 Anforderungen an die Budgetierung und Überwachung der vorhandenen Mittel Nr. 17 KLR mit SAP CO Nr. 18 Aktuell abrufbare Standardberichte aus SAP-ERP 14

15 Literaturnachweise [4] TAA-Fachkonzepte [5] Transportmanagementsystem (BC-CTS-TMS) ent.htm [6] RAA-Fachkonzepte [7] Übersicht Queries und Web Templates 13 [8] Anleitung zu SAP-Berichten berichte_unistuttgart_dez5_version1.1.pdf [9] Werkzeuge zur Systemüberwachung und Problemanalyse ent.htm [10] SAP-Systemvermessung set.htm [11] Dokumentation Internes Rechnungswesen [12] Dokumentation Externes Rechnungswesen [13] Schnittstelle LBV hnittstelle_lbv.doc 13 Die Testlogs sind Bestandteil des BI Trace-Tools, das als sogenannter Business Content implementiert wurde. Es dient im Wesentlichen der Qualitätssicherung für die Berichtsentwickler in SAP-BI sowie der Fehlereingrenzung- und -behebung für die Administratoren. Aufzeichnung und Wiedergabe von Traces Die Aufzeichnung von Traces ist in den folgenden Fällen sinnvoll: - zur Konservierung und Analyse von Fehlerzuständen bzw. fragwürdigen Prozessverläufen - zur wiederholten Ausführung ausgewählter Navigationsfolgen (z.b. Querynavigationen) Sichern und Analysieren von Fehlerverläufen Mit dem Aufzeichnen von Tracen können Sie bei ggf. auftretenden Fehlersituationen diese zusammen mit den zu Ihrer Entstehung führenden Schritten sichern. Bei Fehlersituationen, die schwer nachzustellen sind, können Sie den Support-Aufwand erheblich reduzieren, wenn Sie ein Trace aufzeichnen, das alle Aktionen bis zum Eintreten der Fehlersituation enthält. Wiederausführbarkeit und Einplanbarkeit eines Trace Einmal aufgezeichnete Trace können Sie gesteuert, d.h. regelmäßig wiederkehrend und als Hintergrundjob einplanbar ausführen. Wenn ein Benutzer ein Trace aufzeichnen möchte, muss er sich vor Beginn der Aufzeichnung aktivieren und nach der Aufzeichnung wieder deaktivieren. Zu beachten ist hierbei, dass die Lebensdauer eines Trace von der Lebensdauer der Session der aufzuzeichnenden Prozesse abhängt. Sobald eine Session beendet wird, schließt das System folglich auch das Trace. siehe dazu auch: a155106/frameset.htm 15

16 [14] Schnittstelle I&K (Rechnerzeiten & Telefonie) [15] sap_pr_bscw_liste.txt Gemäß Information des BSCW-Servers für den anonymen Nutzeraccount "personalrat" zugängliche (Exportieren, Kopieren, Öffnen) Dokumentation (Stand 16. Dezember 2008). Weitere Quellen: []Referenzkarte FI []Referenzkarte FI-AA []Referenzkarte PSM []Referenzkarte KLR [Glossar] SAP Online Help in PDFs SAP Transaktionscodes mit Reporten und Beschreibungen Die komplette Liste aller Transaktionscodes befindet sich in jedem SAP-System in den Tabellen TSTC und TSTCT. 16

17 Anlage 18 zur Dienstvereinbarung Aktuelle abrufbare Standardberichte aus SAP ERP Modul FI Standardberichte zum Hauptbuch (neu) S_PL0_ Bilanz/GuV Ist/Ist-Vergleich S_ALR_ Bilanz/GuV S_PL0_ Bilanz/GuV Plan/Ist-Vergleich S_ALR_ Sachkontensalden S_PL0_ Sachkontensalden (neu) S_PL0_ Verkehrszahlen - Kontostand S_ALR_ Summen- und Saldenliste S_PL0_ Strukturierte Saldenliste S_ALR_ Hauptbuch Einzelposten Druckliste S_ALR_ Sachkontenauszüge S_ALR_ Beleg-Journal S_ALR_ Beleg-Kompaktjournal S_ALR_ Einzelpostenjournal S_ALR_ Änderungsanzeige Belege S_ALR_ Doppelt vergebene Rechnungsnummern S_ALR_ Lücken in der Belegnummernvergabe S_ALR_ Buchungssummen S_ALR_ Dauerbuchungs-Urbelege S_ALR_ Belegpositionen-Extrakt S_ALR_ Kontenplan S_ALR_ Sachkontenverzeichnis S_ALR_ Kontierungshandbuch S_ALR_ Änderungsanzeige Sachkonten S_ALR_ Sachkontenliste-Query Modul FI Standardberichte zu den Debitoren S_ALR_ Debitoren-Informationssystem S_ALR_ Debitoren-Salden in Hauswährung S_ALR_ Debitoren-Umsätze S_ALR_ Verkehrszahlen - Kontostand S_ALR_ Verkehrszahlen - Sonderumsätze S_ALR_ Verkehrszahlen - Umsätze S_ALR_ OP Fälligkeitsanalyse S_ALR_ Debitoren Einzelposten Liste S_ALR_ Debitoren Offene Posten Druckliste S_ALR_ Debitoren Offene Posten Liste S_ALR_ OP - Fälligkeits-Vorschau Debitoren S_ALR_ Kundenbeurteilung mit OP-Rasterung S_ALR_ Debitoren Zahlungsverhalten S_ALR_ OP-Analyse Debitoren nach Saldo der überfälligen Posten S_ALR_ Debitoren Ausgeglichene Posten Druckliste S_ALR_ Auflistung zu einem Stichtag offenen Anzahlungen - Debitoren S_ALR_ Debitorenverzeichnis S_ALR_ Adressliste S_ALR_ Änderungsanzeige Debitoren S_ALR_ Kritische Debitorenänderungen anzeigen/bestätigen 17

18 S_ALR_ Stammdatenabgleich Debitoren Modul FI Standardberichte zu den Kreditoren S_ALR_ Kreditoren-Informationssystem S_ALR_ Kreditoren-Salden in Hauswährung S_ALR_ Kreditoren-Umsätze S_ALR_ Verkehrszahlen - Kontostand S_ALR_ Verkehrszahlen - Sonderumsätze S_ALR_ Verkehrszahlen Umsätze S_ALR_ OP Fälligkeitsanalyse S_ALR_ Kreditoren Einzelposten Liste S_ALR_ Kreditoren Offene Posten Druckliste S_ALR_ OP - Fälligkeits-Vorschau Kreditoren S_ALR_ Zahlungsverhalten gegenüber Kreditoren mit OP-Rasterung S_ALR_ Kreditoren Ausgeglichene Posten Druckliste S_ALR_ Auflistung zu einem Stichtag offenen Anzahlungen - Kreditoren S_ALR_ Kreditorenverzeichnis S_ALR_ Adressliste S_ALR_ Änderungsanzeige Kreditoren S_ALR_ Kritische Kreditorenänderungen anzeigen/bestätigen S_P99_ Zahlungsregulierungsliste Modul FI Standardberichte zu den Banken S_ALR_ Kassenjournal drucken Modul FI-AA Standardberichte zur Anlagenbuchhaltung S_ALR_ Anlagenbestand nach Anlagennummer S_ALR_ Anlagenbestand nach Anlagenklasse S_ALR_ Anlagenbestand nach Kostenstelle S_ALR_ Anlagenbestand nach Standort S_ALR_ Anlagenbestand nach Anlagenübernummer S_ALR_ Inventurliste nach Kostenstelle S_ALR_ Inventurliste nach Standort S_ALR_ Inventurliste nach Anlagenklasse S_ALR_ Anlagengitter S_ALR_ Anlagenbestand S_ALR_ Gesamte Abschreibungen S_ALR_ Normalabschreibungen S_ALR_ Sonderabschreibungen S_ALR_ Außerplanmäßige Abschreibungen S_ALR_ Rücklagenübertragung S_ALR_ Zuschreibungen S_ALR_ Abschreibungsvergleich S_ALR_ Manuelle Abschreibungen S_ALR_ Abschreibungen und Zinsen S_ALR_ Aufwertungen S_P99_ Gebuchte Abschreibungen pro Anlage und Buchungsperiode S_ALR_ Gebuchte Abschreibungen, kostenstellenbezogen S_ALR_ Abschreibung aktive Anlagen (Abschreibungssimulation) S_ALR_ Abschreibung lfd. Jahr S_ALR_ Vermögensbewertung 18

19 S_ALR_ Mehrerlös für Rücklagenübertragungen S_ALR_ Abschreibung lfd. Jahr S_ALR_ Änderungen der Anlagenstammsätze S_ALR_ Anlagenbewegungen S_ALR_ Anlagenbestand (Aktuelle Buchwerte) S_ALR_ Sachkontensalden S_ALR_ Anlagenbewegungen S_ALR_ Anlagenzugänge S_ALR_ Anlagenabgänge S_ALR_ Anlagenumbuchungen S_ALR_ Verzeichnis unbebuchter Anlagen S_ALR_ Herkunftsnachweis von Anlagebelastungen S_ALR_ Herkunftsnachweis nach Kostenarten S_ALR_ Gesamte Abschreibungen Modul PSM Standardberichte FM3G - Hierarchie-Grafik S_KI4_ Alphabetische Liste S_KI4_ Zuordnung zu Sachkonten für andere Buchungen FMSE - Hierarchievariante/FiStl anzeigen S_KI4_ Finanzstellen Alphabetische Liste S_KI4_ Fonds Alphabetische Liste FM7M - Alphabetische Liste S_KI4_ Finanzierungszwecke Alphabetische Liste FM4G - Hierarchie-Grafik der BSP-Elemente S_KI4_ HHM-Kontierungen mit Haushaltsvermerken FMDERIVATIONANALYSIS - Abgeleitete Zuordnungen: Simulation FMWHEREUSED - Abgeleitete Zuordnungen: Verwendungsnachweis FMRP_RW_BUDGET - Budgetübersicht FMRP_RW_BUDVER - Vergleich von Budgetversionen FMRP_RW_BUDCON - Übersicht Budgetverbrauch FMRP_RW_EFFYEAR - Budgetübersicht nach dem Jahr der Kassenwirksamkeit FMRP_RW_COVRGRP - Budgetverbrauch von Deckungsgruppen FMB_B02 - Budget View by Process FMKFR01 - Auswertung mit Kennzahlen FMCEMON01 - Übersicht der Werte automatischer Deckungsgruppen Y_F1E_ Obligo und Ist Uni Stuttgart Y_F1E_ Obligo und Ist Finanzstelle nach Fonds, FiPo Y_F1E_ Obligo und Ist Fonds nach Finanzstelle,FiPo Y_F1E_ Obligo und Ist Berufung nach Fonds,FiPo Y_F1E_ Obligo und Ist Berufung nach Finanzstelle,FiPo Y_F1E_ Obligo und Ist Kontierung nach Finanzpositionen Y_F1E_ Obligo und Ist Zusammensetzung des Budgets Y_F1E_ Obligo und Ist Kontierung nach Geschäftsjahren Y_F1E_ Obligo und Ist Kontierung nach Sachkonten FMRP_RFFMTO10X - Liste FMB_B01 - Budget View by Document Type FMEDDW - Budgeterfassungsbelege anzeigen FMLIDW - Änderungsbelege anzeigen FMRP_RFFMEP1OX - Obligo und Mittelumbuchungen FMRP_RFFMEP1FX - FI Buchungen FMRP_RFFMEP1CX - CO Buchungen FMRP_RFFMEP1AX - Alle Buchungen 19

20 S_P99_ Mittelvormerkungen S_ALR_ Summensätze zu Einzelposten S_ALR_ Summensätze zu FI-Belegen S_ALR_ Einzelposten zu FI-Belegen S_KI4_ Einzelposten zu FI-Belegen RFMFGRCN_RP1 - Abstimmungsanalysebericht RFMFGRCN_RP2 - Abstimmungsregelprüfung Modul CO Standardberichte zu den Kostenarten KA23 - Kostenarten: Stammdatenbericht KSB5 - Kostenrechnungsbelege Istkosten Modul CO Standardberichte zu den Kostenstellen S_ALR_ Kostenstellen: Ist/Plan/Abweichung S_ALR_ Plan/Ist Vergleiche Bereich: Kostenstellen S_ALR_ Plan/Ist Vergleiche Bereich: Kostenarten S_ALR_ Plan/Ist Vergleiche Kostenstellen: laufende Periode/kumuliert S_ALR_ Plan/Ist Vergleiche Kostenstellen: Aufriß nach Partner S_ALR_ Plan/Ist Vergleiche Bereich: Statistische Kennzahlen S_ALR_ Ist/Ist Vergleiche Kostenstellen: Quartalsvergleich S_ALR_ Ist/Ist Vergleiche Kostenstellen: Geschäftsjahresvergleich KSBL - Kostenstellen: Planungsübersicht KSBT - Kostenstellen: Leistungsartentarife KSB1 - Kostenstellen Einzelposten Ist KSB5 - Kostenrechnungsbelege Istkosten KS13 - Kostenstellen: Stammdatenbericht KL13 - Leistungsarten: Stammdatenbericht KK04 - Statistische Kennzahlen: Stammdatenbericht S_ALR_ Kostenstellen: Ist/Plan/Abweichung/Vorjahr Modul CO Standardberichte zu den Innenaufträge S_ALR_ Auftrag: Ist/Plan/Abweichung S_ALR_ Ist/Plan Auftrag: laufende Periode/kumuliert S_ALR_ Ist/Plan Liste: Aufträge S_ALR_ Ist/Plan Liste: Aufträge nach Kostenarten S_ALR_ Ist/Plan Liste: Kostenarten nach Aufträgen S_ALR_ Ist/Plan Auftrag: Aufriß nach Partner S_ALR_ Ist/Ist Auftrag: Jahresvergleich Ist S_ALR_ Ist/Ist Auftrag: Quartalsvergleich Ist S_ALR_ Ist/Ist Auftrag: Periodenvergleich Ist KABL - Auftrag: Planungsübersicht KOB1 - Aufträge Einzelposten Ist KOBP - Aufträge Einzelposten Plan KABP - Kostenrechnungsbelege Plankosten KOK5 - Innenaufträge KOSRLIST_OR - Abrechnungsvorschriften S_ALR_ Auftrag: Aufriß nach Periode S_ALR_ Auftrag: Liste: Kostenarten (echt gebucht) S_ALR_ Auftrag: Liste: Budget/Ist/Obligo 20

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