Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Beschluss-Nr.: /18

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1 -Nr.: /18 7. Feststellung des Jahresabschlusses zum Vorlage: 191/2017 Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss zum gemäß 60 Abs. 5 i.v.m. 104 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V. Einstimmig, 0 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt. f~j-11 Michael Sack

2 -Nr.: /18 8. Entlastung der Landrätin für den Jahresabschluss 2014 Vorlage: 192/2017 Der Kreistag beschließt gemäß 60 Abs. 5 i.v.m. 104 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V die Entlastung der Landrätin für den Jahresabschluss Beratungsergebn is: Einstimmig, 0 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt.

3 -Nr.: /18 9. Kreditaufnahme zur Umschuldung eines Darlehens in Höhe von ,34 Vorlage: 3/2018 Der Kreistag beschließt: 1. Der Landrätin wird die Ermächtigung erteilt, den mit Datum vom zwischen der Commerzbank AG, Filiale Greifswald, und dem ehemaligen Landkreis Ostvorpommern abgeschlossenen Kommunalkredit über ,34 in Höhe der Restschuld von ,34 per umzuschulden. Bei der Umschuldung ist die ursprünglich vorgesehene Laufzeit bis zum nicht zu überschreiten. Für die Kreditaufnahme sind mindestens drei Angebote einzuholen. 2. Die Landrätin hat den Kreistag auf der dem Tage des Abschlusses des Kreditvertrages folgenden Kreistagssitzung über den Vertragsabschluss und die neuen Konditionen zu unterrichten. Einstimmig, 0 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Amt für Finanzen. 1::tf 1

4 -Nr.: / Finanzierung Nebenkosten - Kauf Kürassierkaserne Vorlage: 16/2018 Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von , 11 zur Finanzierung der Nebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten) für den Kauf der Kürassierkaserne in Pasewalk. Gedeckt werden die Ausgaben aus dem Konto Energetischer Sanierung Demminer Straße 71-74, Anklam. Einstimmig, 3 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Amt für Finanzen.

5 -Nr.: / Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichtsund Lernmittel an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald Vorlage: 2/2018 Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschließt gem. 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Mehrheitlich dafür, 5 dagegen, 3 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Amt für Kultur, Bildung und Schulverwaltung. th1::!:! 1

6 -Nr.: / vorzeitige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Planungszeitraum Vorlage: 4/2018 Der Kreistag beschließt die 1. vorzeitige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Planungszeitraum 2015 bis Neufassung der Punkte Grundschule Karlshagen und Regionale Schule,,Heinrich Heine" Karlshagen. Mehrheitlich dafür, 4 dagegen, 0 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Amt für Kultur, Bildung und Schulverwaltung.

7 -Nr.: / vorzeitige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Planungszeitraum und Umsetzung der Fortschreibung durch den Schulträger Vorlage: 5/2018 Der Kreistag beschließt: a) dass die Janusz-Korczak-Schule Wolgast ab dem Schuljahr 2018/2019 einen zusätzlichen Schulteil mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung führt, b) die 2. vorzeitige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Planungszeitraum Neufassung des Punktes Janusz-Korczak Schule Wolgast, Ergänzung im Punkt Förderschule Behrenhoff, c) die Umsetzung der 2. vorzeitigen Fortschreibung, wirksam zum 1. August 2018, unter Vorbehalt der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Mehrheitlich dafür, 8 dagegen, 5 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Amt für Kultur, Bildung und Schulverwaltung.

8 -Nr.: / Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Trägern von Feststellen im Bereich der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit Vorlage: 1/2018 Der Kreistag beschließt, die in der Anlage befindlichen Leistungsvereinbarungen mit Trägern der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit für den Zeitraum von 2018 bis 2020 abzuschließen. Grundlage für die mehrjährige Förderung sind die für das Jahr 2018 beschlossenen Stellen. Dieser gilt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung der Jahre Gegenstand des es der Leistungsvereinbarung ist der Entwurf mit Stand Sollten bis zum tatsächlichen Abschluss der Leistungsvereinbarungen redaktionelle Veränderungen bzw. unwesentliche inhaltliche Änderungen erforderlich werden, ist die Verwaltung ermächtigt, diese ohne weitere fassung umzusetzen. Änderungen sind dem Kreistag mitzuteilen. Mehrheitlich dafür, 4 dagegen, 0 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Amt für Soziales, Jugend und Sport. Greifswald,

9 -Nr.: / Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Vorlage: 6/2018 Der Kreistag beauftragt die Landrätin, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V gemäß der Anforderungen des 12 Abs. 1 Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V abzuschließen (1. Änderung). Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 8 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist die Stabsstelle Beteiligungen.

10 -Nr.: / zur Verwertung der Flurstücke 21/4, 21/5 und 21/7 der grege durch die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG Vorlage: 8/2018 Der Kreistag stimmt gemäß 104 Absatz 3, Punkt 9 KV M-V der Verwertung der Flurstücke 21/4, 21/5 und 21/7 der grege Usedom-Peene mbh durch die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG zu. Bera tu ngsergebn is: Einstimmig, 1 Enthaltung Verantwortlich für die Realisierung des es ist die Stabsstelle Beteiligungen. ß1d.! 1

11 -Nr.: / Abberufung/ Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 13/ Der Kreistag beruft Herrn Frank Lewerenz als Mitglied des Jugendhilfeausschusses ab. 2. Der Kreistag wählt Herrn Ronald Schweder als Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Einstimmig, 5 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Büro des Kreistages.

12 -Nr.: / Abberufung/ Wahl von stellvertretenden Mitgliedern in Ausschüssen Vorlage: 17/ Der Kreistag beruft Frau Jeannine Rösler als stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ab. 2. Der Kreistag wählt Frau Marlies Peeger als stellvertretendes Mitglied des Jugendhi If eausschusses. 3. Der Kreistag beruft Herrn Lars Bergemann als stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses ab. 4. Der Kreistag wählt Frau Steffi Pohlmann als stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses. 5. Der Kreistag beruft Herrn Lars Bergemann als stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses ab. 6. Der Kreistag wählt Herrn Hartmut Kühn als stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses. 7. Der Kreistag beruft Herrn Lars Bergemann als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit ab. 8. Der Kreistag wählt Herrn Peter Kelbsch als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit. Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 7 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Büro des Kreistages.

13 Besch I uss-n r.: / Abberufung/ Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 18/ Der Kreistag beruft Herrn Lars Bergemann als Mitglied des Jugendhilfeausschusses ab. 2. Der Kreistag wählt Frau Jeannine Rösler als Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 9 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Büro des Kreistages.

14 -Nr.: / Abberufung/ Wahl eines Stellvertreters der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Vorpommern Vorlage: 187/ Der Kreistag beruft Herrn Lars Bergemann als Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Vorpommern ab. 2. Der Kreistag wählt Frau Birgit Socher als Stellvertreterin in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Vorpommern. Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 7 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Büro des Kreistages. tjaelßi ~ichael Sack

15 -Nr.: / Entsendung eines Vertreters des Landkreises Vorpommern-Greifswald in den Aufsichtsrat der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbh (VEVG) Vorlage: 23/2018 Der Kreistag entsendet Herrn Markus Clausen als Vertreter in den Aufsichtsrat der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbh. Beratungsergebn is: Einstimmig, 6 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Büro des Kreistages.

16 -Nr.: A / Unterstützung der Fahndungsbemühungen der Polizei Vorlage: 19/2018 vorschlag Der Kreistag möge beschließen: Der Landkreis veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Aufforderung an alle Personen, die sachdienliche Hinweise zu den gegen deutsche Mädchen in Ueckermünde durch ausländische Jugendliche am verübten sexuellen Übergriffen geben können, sich bei der Polizei als Zeugen zu melden, sowie die entsprechende Pressemitteilung der Polizei. 4 Stimmen dafür, mehrheitlich dagegen, 0 Enthaltungen Damit ist der vorschlag abgelehnt. /4J.JjJ ~chael Sack

17 -Nr.: / Rückkauf des Wolgaster Krankenhauses Vorlage: 20/2018 Die Vorlage 20/2018 wird in den Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit und den Ausschuss für Wirtschaft und Kreisentwicklung verwiesen. 25 Stimmen dafür, 20 dagegen, 5 Enthaltungen Verantwortlich für die Realisierung des es ist das Büro des Kreistages. t:!:a:!;fj

18 -Nr.: A / Ausbaubeiträge für den Straßenbau Vorlage: 21/2018 vorschlag Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Gemeinden von der Verpflichtung freizustellen, Beiträge von Grundstücksbesitzern für den Ausbau von Straßen zu erheben. 4 Stimmen dafür, mehrheitlich dagegen, 1 Enthaltung Damit ist der vorschlag abgelehnt.

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