Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
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- Ulrich Färber
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1 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom TOP 1 Bürgerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 2 Bebauungsplan Bifang Erweiterung, 6. Änderung Hier: a) Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss Die stellvertretende Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom bis zum aufgefordert. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom bis mit der Entwurfs Fassung vom statt. Das Büro Sieber hat die Stellungnahmen und Bedenken mit dem Abwägungsbeschlussvorschlag zusammengefasst. Es wurde dann festgestellt, dass das Baufenster für die bereits erfolgte Planung des Einfamilienhauses nicht ausreichend groß im Entwurfsplan zur Bebauungsplanänderung dargestellt wurde, worauf der Bebauungsplanentwurf den Bauplänen angepasst werden musste. Anschließend erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung mit verkürzter Auslegungsfrist in der Zeit vom bis mit der Entwurfsfassung vom Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, hier nur nochmals die Fachämter im Landratsamt Ravensburg, wurden mit Schreiben vom zur erneuten Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom bis zum aufgefordert. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungsund Beschlussvorlage zur Fassung vom und zu Eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom ) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom
2 Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsverfassung vom Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionellen Änderungen der Planzeichnung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Die 6. Änderung der Erweiterung des Bebauungsplanes "Bifang" in der Fassung vom wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 3 Bebauungsplan Baindt Schachen und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Hier: Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB zur 7. Änderung Die stellvertretende Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Die Änderung und Überarbeitung eines Teilbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 6. Änderung Baindt Schachen wurde erforderlich, da man einen Verwaltungsgerichtsstreit mit dem Eigentümer der Flst. 563/4 und 563/5 umgehen will, der ein Normen- kontrollverfahren gegen den bestehenden Bebauungsplan angestrebt hat. Daher möchte die Gemeinde den Bebauungsplan zugunsten des Grundstückeigentümers ändern. Die Baugrenze soll nach Süden erweitert und die entsprechenden Leitungsrechte aus dem Plan herausgenommen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)). Gemäß 13a BauGB wird die 7. Änderung des Bebauungsplans "Baindt Schachen" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 563/4 und 563/5. Erfordernis und Ziele der Planung: Normenkontrollverfahren gegen die bestehende 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Erweiterung der Baugrenze nach Süden Herausnahme entsprechender Leitungsrechte auf den Flst.-Nrn. 563/4 und 563/5 Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
3 Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht bis zum die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 4 Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd Hier: Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung Die stellvertretende Bauamtsleiterin Frau Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Durch die Verlegung der B 30 alt konnte durch den Bau der Zeppelinstraße die beiden Ortsteile Baindt Ost und Baindt West mit einer weiteren Querspange verbunden werden. Die dadurch entstandene Freifläche zwischen der Zeppelin- und Kornblumenstraße soll zur Nachverdichtung bebaut werden. Die Gemeinde ist Eigentümer der Fläche. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst. 28 (Teilfläche) und Flst. 834, (Teilfläche). Durch die Überplanung der Fläche könnten 3 kleinere Bauquartiere erschlossen werden. Die Planung ergänzt die vorherrschende Gebietsstruktur und die Erschließung ist ohne weiteren Grunderwerb möglich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs-bereiches: Flst.-Nrn. 28 und 834 (Teilfläche). Das Erfordernis/die Ziele der Planung sind:
4 Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohn-bedarfs für Senioren und junge Familien bei gleichzeitiger optimaler Flächenausnutzung Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs-Struktur Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht bis zum die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. TOP 5 Bauantrag zur Nutzungsänderung best. Werkstatt zu Ferkelaufzuchtstall, Nutzungsänderung best. Zuchtsauenstall zu Lagerraum auf dem Flst. 476, Wickenhauser Str. 80 Die stellvertretende Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Durch das Inkrafttreten neuer Richtlinien zur Schweinehaltung wird der Platzbedarf eines Tieres erhöht. Um dem gerecht zu werden wurden die Tiere in die flächenmäßig größere Werkstatt im gleichen Gebäude umgesetzt. Der ehemalige Zuchtsauenstall wird nun als Lagerraum genutzt. Nach mündlicher Auskunft des Sachbearbeiters des Landwirtschaftsamtes beim Landratsamt Ravensburg ist eine neue Immissionsuntersuchung nicht erforderlich, da im vorhandenen Gebäude die Anzahl der Tiere nicht erhöht wird. Da es sich nicht um eine Aufstockung des Tierbestandes, sondern nur um eine geänderte Haltung der Tiere handelt und hierdurch auch nicht mit weiteren Geruchsbelästigungen zu rechnen ist wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
5 Das gemeindliche Einvernehmen, zur Nutzungsänderung best. Werkstatt zu Ferkelaufzuchtstall, Nutzungsänderung best. Zuchtsauenstall zu Lagerraum auf Flst. 476, Wickenhauser Str. 80 in Baindt wird erteilt. TOP 6 Musikschule Ravensburg Erhöhung des kommunalen Beitrags der Mitgliedsgemeinden Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Der Vorstand der Musikschule Ravensburg e.v. hat in seiner Sitzung am den Haushalt 2017 vorberaten. Der einhellige Tenor der Beratungen war, die Finanzierung der Musikschule zu verbessern und zu stabilisieren. Dadurch sollen wenigstens geringe Rücklagen in Zukunft wieder möglich sein. Der Vorstand empfahl folgende Maßnahmen: a.) Reduzierung der Ermäßigung bei zwei Kindern einer Familie von derzeit 20% je Kind auf 15% je Kind - Mehreinnahmen: ,38 b.) Erhöhung des kommunalen Zuschusses um 8% - Mehreinnahmen ca ,00 c.) Erhöhung der Elternbeiträge um 1% - Mehreinnahmen rund ,00. Geplante Mehreinnahmen gesamt für 2017: ,38. Dieses vorgeschlagene Maßnahmenpaket ist notwendig, um auch im Haushaltsjahr 2017 einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen zu können, der zudem eine moderate Liquiditätsreserve ausweist. Die Hochrechnungen auf Ende des Jahres 2016 zeigen, dass die geringen Rücklagen der Musikschule Ravensburg bis Ende 2016 fast vollständig aufgebraucht sind. Bisher war Konsens, dass als Rücklage eine Summe für ein Monatsgehalt der Mitarbeiter/innen der Musikschule Ravensburg akzeptiert wird. Den Beschluss über die Erhöhung der Elternbeiträge sowie die Einschnitte bei der Geschwisterermäßigung kann die Mitgliederversammlung fassen. Den Beschluss über die Erhöhung des kommunalen Zuschusses muss zunächst im Gemeinderat gefasst werden. In der Mitgliederversammlung am soll die vorgeschlagene Vorgehensweise nochmals beraten und dann verabschiedet werden. Was bedeutet dies in konkreten Zahlen für die Gemeinde Baindt? Der kommunale Mitgliedsbeitrag steigt für Normalbeleger (Einser- und Zweierunterricht) von 200,00 auf 216,00 /Jahr. Für alle anderen Beleger (ab Dreierunterricht) von bisher 120,00/Jahr auf 129,60 /Jahr. Der Beitrag für das Jahr 2017 würde sich von bisher ,52 um 1.315,33 auf dann ,85 erhöhen.
6 Das vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagene Maßnahmenpaket bringt Mehreinnahmen für das Jahr 2017 in Höhe von ,38. Das Maßnahmenpaket ist notwendig, um auch im Haushaltsjahr 2017 einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen zu können, der zudem noch eine moderate Liquiditätsreserve ausweist. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Erhöhung des kommunalen Beitrags sowie dem weiteren Maßnahmenpaket wie vorgeschlagen zuzustimmen. a.) b.) Die Gemeinde Baindt stimmt der Erhöhung des kommunalen Zuschusses für das Jahr 2017 um 1.315,33 auf ,85 zu. Die Gemeinde Baindt stimmt der Erhöhung der Elternbeiträge um 1 % sowie der Reduzierung der Ermäßigung bei zwei Kindern einer Familie von derzeit 20 % pro Kind auf zukünftig 15 % je Kind zu. TOP 7 Vorstellung von weiteren planerischen Möglichkeiten zur Unterbringung von 2 Kindergartengruppen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. Oktober 2016 hat Herr Architekt Nehls mehrere Varianten zur Unterbringung von 2 Kindergartengruppen vorgestellt. Es wurde dabei folgender Beschluss gefasst: Herr Architekt Nehls wird beauftragt, die Kosten für den Bau einer 1-gruppigen Betreuungseinrichtung und die Kosten für den Umbau des Technikraums am Standort Schulsozialarbeit sowie die Kosten für den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung für 1 Gruppe zu ermitteln. Die Planunterlagen sowie die Kostenaufstellung für den Umbau des Schulsozialarbeitsraums und der ehemaligen Hausmeisterwohnung wurden Ihnen per Mail am zugesandt. Die Unterlagen für die Umnutzung des Maschinenraums liegen als Anlage bei. Im Laufe der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde fraktionsübergreifend angeregt, die Raumsituation der Klosterwiesenschule durch einen Fachmann beim Oberschulamt Tübingen untersuchen zu lassen. Entsprechende Unterlagen wurden dem zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Er konnte mir jedoch nicht versprechen, ob ein Ergebnis bereits zur GR Sitzung am vorliegt. Bevor man sich für einen bestimmten Standort entschließt, sollte das Ergebnis der Untersuchung des Oberschulamts abgewartet werden.
7 Herr Architekt Nehls stellte die Planungen ausführlich vor. a.) Der Gemeinderat nimmt von der vorgestellten Planung Kenntnis. b.) Das Ergebnis des Oberschulamts Tübingen bzgl. Raumsituation der Klosterwiesenschule ist abzuwarten. TOP 8 Beschaffung einer Buswartehalle in Friesenhäusle Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Die RAB hat angefragt, ob die Möglichkeit besteht die Bushaltestelle in der Friesenhäusler Straße auf beiden Seiten anzudienen. Derzeit wird nur in Richtung Sulpach an der Haltestelle gehalten. Fahrgäste, die von Friesenhäusle Richtung Weingarten oder Ravensburg fahren möchten, müssen zunächst über Sulpach mitfahren. Aufgrund des Fahrplanwechsels im Dezember 2015 und der damit deutlich besseren Andienung von Sulpach würde eine beidseitige Andienung von Baindt Friesenhäusle sinnvoll sein. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Die letzten Buswartehäuschen haben wir vom Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen der JVA Ravensburg bestellt. Die Kosten belaufen sich auf ca ,00. Die Buswartehalle ist 3 m lang, 1,6 m tief sowie 2,30 m hoch und hat eine Front- sowie Seitenverglasung mit 2 Einzelsitzen. Im Rahmen der Förderung zur Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur wurde beim Landratsamt Ravensburg vorsorglich bereits ein Zuschuss beantragt. Dieser Zuschuss beträgt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreistag 40 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.200,00. Für die Befestigung der Aufstellfläche für das Buswartehäuschen (ca. 32 qm) fallen weitere Kosten in Höhe von ca ,00 an. Trotz der überschaubaren Anzahl von Fahrgästen, die zukünftig die neue Haltestelle in Friesenhäusle nutzen, sollte die Haltestelle beidseitig bedient und ein Buswartehäuschen aufgestellt werden. a.) b.) Dem Kauf einer Buswartehalle von der JVA Ravensburg wird zugestimmt. Die Arbeiten für das Befestigen der Aufstellfläche sollen vom Bauhof ausgeführt werden. TOP 9 Anfragen und Bekanntgaben
8 Veranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle am 23. Oktober 2016 Es wurde angefragt, ob diese Veranstaltung durch einen politisch motivierten Hintergrund geprägt war (Pro-Erdogan-Veranstaltung). Bürgermeister Buemann teilte mit, dass die Veranstaltung als Kultur- und Bildungsprogramm deklariert war. Die Veranstaltung sollte zur besseren Integration der in Deutschland lebenden Türken dienen. Die Veranstaltung ist reibungslos abgelaufen. Trotzdem wird die Verwaltung zukünftig noch stärker darauf achten, dass keine politisch motivierten Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden.
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