IFS DOKTRIN JANUAR 2011 DEUTSCHE VERSION

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1 IFS DOKTRIN JANUAR 2011 DEUTSCHE VERSION DIE VORLIEGENDE DOKTRIN BEZIEHT SICH AUF DIE DEUTSCHEN FASSUNGEN DER INTERNATIONAL FEATURED STANDARDS: IFS FOOD VERSION 5, IFS LOGISTICS, IFS BROKER VERSION 1, IFS CASH & CARRY/WHOLESALE UND IFS HPC IFS, Januar 2011

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort TEIL I: AUDIT PROTOKOLL Konkretisierung des Prozesses bei einem Audit mit einem festgestellten Major und Erfüllung der Standardanforderungen mit einem Ergebnis von mehr als 75% Klarstellung zur Auditierung von Unternehmen mit zentraler Organisation Klarstellung zu den Nutzungsbedingungen für die IFS-Logos. 5 TEIL II: ANFORDERUNGSKATALOG Konkretisierung Auditierung der Einkaufsaktivitäten eines Betriebes gemäß IFS Broker.5 5. Klarstellung zu Konformitätserklärungen für Verpackungsmaterialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln TEIL III: ANFORDERUNGEN AN AKKREDITATIERUNGSSTELLEN, ZERTIFIZIERUNGSSTELLEN UND AUDITOREN Klarstellung zu Produktscopes von Auditoren und den zugehörigen Produktkategorien 6.1. Konserven; Scope 10 und Produktkategorie Ko-Packer; Scope 12 und Produktkategorie IFS Cash & Carry/Wholesale: Klarstellung Auditorenqualifikation 7 8. IFS Cash & Carry/Wholesale: Klarstellung zur Zertifikatvorlage IFS Cash & Carry/Wholesale: Klarstellung zu Bewertung/Bedingungen für die Ausstellung des IFS-Gruppenzertifikates IFS Broker: Klarstellung Auditorenqualifikation Neue IFS Anforderung: Verlängerung der Gültigkeit von Auditorenzertifikaten IFS Matrix zur Anwendung der IFS Standards.. 10 INTEGRITY PROGRAM Neue IFS Anforderung: Surveillance Audits Neue IFS Anforderung: Informationsaustausch mit Akkreditierungsstellen Verantwortung der Zertifizierungsstelle im Fall von Sanktionen Addendum I /Annex 4 zum IFS Rahmenvertrag...12 Redacted by IFS Offices date:

3 Vorwort Die IFS Doktrin, Januar 2011 stellt eine Zusammenfassung der aktuell gültigen, normativen Festlegungen dar, die seit August 2008 seitens des IFS veröffentlicht wurden. Vorgaben, die bis einschließlich August 2008 bekanntgegeben wurden, werden hiermit ergänzt und behalten ihre Gültigkeit sofern im vorliegenden Dokument keine anderslautenden Aussagen getroffen werden. Die Doktrin ist zertifizierten Betrieben, Zertifizierungsstellen und allen anderen Nutzern des IFS verfügbar. Jeder in der Doktrin aufgelistete Punkt entspricht den Entscheidungen der IFS Working Groups. Redacted by IFS Offices date:

4 TEIL 1: AUDITPROTOKOLL 1. Konkretisierung des Prozesses bei einem Audit mit einem festgestellten Major und Erfüllung der Standardanforderungen mit einem Ergebnis von mehr als 75% (IFS Food, Version 5, IFS Logistics, IFS HPC, IFS Broker und IFS Cash & Carry/Wholesale) Wird bei einem IFS Audit maximal 1 Major festgestellt und es wurden 75 % der Punktzahl erreicht, ist ein Ergänzungsaudit durchzuführen. In diesem Fall wird der Auditbericht nach Erhalt des Maßnahmenplanes in das IFS Auditportal hochgeladen (in der Regel ca. 2 Wochen nach dem Audittermin). Außerdem ist das vorhergehende Zertifikat von der Zertifizierungsstelle im IFS Portal zu sperren. Dies ist auf Seite 29, IFS Food vorgegeben ( Sofern der Auditor ein KO oder ein Major im Überwachungsaudit vergibt, wird das vorhergehende Zertifikat sofort ungültig ). Die Zertifizierungsstelle sollte ihre Kunden über diesen Prozess informierei. Normalerweise wird die Bewertung einer Abweichung als Major im Abschlussgespräch des Audits von dem Verantwortlichen des auditierten Unternehmens und vom Auditor mit Unterschrift bestätigt. Das Zertifikat muss so schnell wie möglich, maximal 2 Werktage nach dem Auditdatum im IFS Portal gesperrt werden. Die Begründung für die Zertifikatsperrung ist im IFS Portal in Englischer Sprache anzugeben. Alle Händler, die den betreffenden Betrieb in ihrer Favoritenliste haben, erhalten eine automatische Benachrichtigung über die Sperrung des Zertifikates. Wenn die Sperrung nicht durchgeführt wurde, werden die Händler nicht von der Majorbewertung in Kenntnis gesetzt. Das wiederum könnte eine administrative Beschwerde über die Zertifizierungsstelle bewirken. Nach der Vorgabe auf Seite 29, IFS Food, ist das Ergänzungsaudit innerhalb von 6 Monaten nach dem Audit durchzuführen, in dem die Major Bewertung vergeben wurde und mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden. Bezieht sich der festgestellte Major auf einen Prozessfehler, ist das Ergänzungsaudit frühestens sechs Wochen und spätestens 6 Monate nach dem vorangegangenen Audit durchzuführen (Seite 14, IFS Food). Wenn das Ergänzungsaudit stattgefunden hat, ist der endgültige Bericht des Ergänzungsaudits auch in das IFS Portal hochzuladen. In dem Auditbericht ist die Vergabe der Major Bewertung zu erwähnen. Der vorherige Bericht von dem Audit, in dem der Major vergeben wurde, verbleibt ebenfalls im IFS Portal. Nachdem der endgültige Auditbericht hochgeladen wurde, erhalten die Händler, die den Betrieb als Favoriten gelistet haben, eine automatische Benachrichtigung, dass die Daten im IFS Portal aktualisiert wurden. Daraufhin können sich die Händler über den neuen Status der Zertifizierung informieren oder den Betrieb direkt kontaktieren. 2. Klarstellung zur Auditierung von Unternehmen mit zentraler Organisation (IFS Food, Version 5, IFS Logistics) Sofern in einem Untenehmen mit mehreren Produktionsstandorten in einer Zentrale bestimmte Prozesse zentral geregelt werden (z.b. Einkauf, Personalmanagement, Redacted by IFS Offices date:

5 zentrale Managementprozesse), muss diese Zentrale ebenfalls auditiert werden. Die Ergebnisse dieses Audits sind bei den Auditberichten der Produktionsstandorte mit zu berücksichtigen. Wichtig: Wenn die Zentrale keinerlei Produktion durchführt, kann dieser Standort nicht als unabhängiger Betrieb zertifiziert werden. Das Audit der Zentrale ist immer vor den Audits der einzelnen Produkttionsstandorte durchzuführen, um einen vorbereitenden Überblick zu erhalten. Wichtig: Ist ein Audit der Zentrale nicht möglich, ist sicherzustellen, dass während der Audits in den Produktionsstandorten alle erforderlichen Informationen des Managements zur Verfügung stehen (z.b. Vertreter der Zentrale könnte am Audit des Produktionsstandortes teilnehmen). Wird bei der Auditierung der Zentrale im Überwachungsaudit ein Major oder K.O. festgestellt, betrifft dies demzufolge auch alle auditierten Produktionsstandorte und die Zertifikate dieser Produktionsstandorte sind ebenfalls zu sperren. Dabei ist der unter 1. beschriebene Prozess einzuhalten. Erst nach erfolgreicher Auditierung der Zentrale (bzw. erfolgter positiver Ergänzungsprüfung bei Vergabe eines Majors für die Zentrale) können je nach vorliegendem Fall die Zertifikate der Produktionsstandorte wieder entsperrt werden. Je nachdem, welche Nichtkonformität in der Zentrale festgestellt wurde, ist eventuell auch eine erneute Auditierung der Produktionsstandorte notwendig. 3. Klarstellung zu den Nutzungsbedingungen für die IFS-Logos Die Nutzungsbedingungen für das jeweilige IFS Logo sind in den einzelnen Standards festgelegt. Grundsätzlich gilt: Das Logo darf nur in der entsprechenden Form und Farbe maßstabsgerecht wiedergegeben werden. Sollte es sich jedoch ausschließlich um einen Schwarz-Weiß Druck eines Dokumentes handelt, ist auch dieses zulässig. Ein nach IFS zertifiziertes Unternehmen darf das Logo für Werbezwecke und Informationen zu seiner IFS-Zertifizierung veröffentlichen, solange dies nicht dem Endverbraucher zugänglich ist. Präsentationen im Internet sind deshalb nur zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Produktsicherheit stehen (z.b. im Rahmen von Informationen zum Qualitätsmanagement). TEIL II: ANFORDERUNGSKATALOG 4. Konkretisierung Auditierung der Einkaufsaktivitäten eines Betriebes gemäß IFS Broker Im IFS Broker Kriterium wird die Forderung erhoben: Gibt es einen IFS Standard, der auf die Produktgruppe anwendbar ist (IFS Food, IFS HPC), soll der Hersteller des Produktes (Food, HPC oder Non-Food), der für den Broker arbeitet, IFS zertifiziert sein; es sei denn der Kunde (Einzelhandel) hat ausdrücklich andere Konditionen akzeptiert. Redacted by IFS Offices date:

6 IFS Food und IFS HPC sind als Beispiele aufgeführt, es werden jedoch auch andere, vergleichbare Standards akzeptiert. Nur durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die Lieferanten eines Brokers die Anforderungen des IFS erfüllen. IFS Festlegung: Die Erklärung des Auditor zu dieser Anforderung ist ein Pflichtfeld, welches der Auditor im Falle einer Bewertung mit A ausfüllen muss. Entscheidend ist, dass der Auditor detailliert das Lieferantenmanagement und überwachung des auditierten Brokers erläutert. 5. Klarstellung zu Konformitätserklärungen für Verpackungsmaterialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln (IFS Food, Version 5, Anforderung 4.5.3) Eine Notwendigkeit zum Vorliegen einer Konformitätserklärung in der jeweiligen Landessprache wird im IFS Food Standard, Version 5 nicht gefordert. Sofern in der englischsprachigen Konformitätserklärung die entsprechenden Bestätigungen der Einhaltung relevanter Verordnungen und Richtlinien vorhanden sind und alle Inhalte den Anforderungen an Konformitätserklärungen gemäß den relevanten Verordnungen und Richtlinien entsprechen, sehen wir keine zwingende Notwendigkeit, dass Konformitätserklärungen auch in der jeweiligen Landessprache ausgestellt werden. In einem IFS-Audit werden die Konformitätserklärungen auf ihre Vollständigkeit in den Angaben bezüglich des Verwendungszweckes des Verpackungsmaterials im Unternehmen geprüft. Weiterhin ist es natürlich wichtig, dass die zuständigen Verantwortlichen in den Fachabteilungen des Unternehmens die vorliegenden Konformitätserklärungen lesen und verstehen. Sollten hier im Audit Zweifel am Verständnis englischsprachiger Texte aufkommen (weil z.b. bestimmte Anwendungsbereiche der eingesetzten Verpackungsmaterialien durch die vorliegende Konformitätserklärung nicht abgedeckt sind), wird der Auditor verstärkt nachfragen und abhängig vom Ergebnis möglicherweise eine Abweichung vergeben. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Unternehmens, mit dem Lieferanten der Verpackungsmaterialien in Kontakt zu treten, falls Inhalte der Konformitätserklärung nicht verstanden werden. Daraus ergibt sich keine grundlegende Forderung nach Konformitätserklärungen in der jeweiligen Landessprache. TEIL III: ANFORDERUNGEN AN AKKREDITATIERUNGSSTELLEN, ZERTIFIZIERUNGSSTELLEN UND AUDITOREN 6. Klarstellung zu Produktscopes von Auditoren (vgl. IFS Food, Seite 81) und den zugehörigen Produktkategorien (vgl. IFS Food, Seite 36) 6.1. Konserven; Scope 10 und Produktkategorie 9: Der Auditoren Scope 10 deckt eigentlich lediglich einen technologischen Aspekt der Produktion ab den Prozess des Eindosens/Autoklavierens von Lebensmitteln inklusive der besonderen diesbezüglichen Produktionsbedingungen. Der Auditor muss für diese speziellen Anforderungen qualifiziert sein, da er bestimmte wichtige Aspekte der Produktion in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit beurteilen muss. IFS musste jedoch feststellen, dass Zertifizierungsstellen in der Praxis diesen Scope oft ohne ohne jegliche Redacted by IFS Offices date:

7 Information über das hergestellte Produkt wählen. Das bedeutet, dass der betreffende Auditor nicht über die ausreichende Kompetenz für das Audit besitzt, da ihm das Fachwissen bezogen auf das Produkt fehlt. Auf der einen Seite führt das bei der Informationsweitergabe in Richtung der Handelsunternehmen zu Schwierigkeiten, da diese oftmals nach auditierten Produkten (Produktkategorien mit echtem Produktbezug) in der Datenbank suchen. Auf der anderen Seite stellt der gewählte Scope nicht die gesamte Auditsituation bezüglich der hergestellten Produkte und v.a. der notwendigen Kompetenz des Auditors dar. IFS Festlegung: Es werden nur Auditberichte/Zertifikate akzeptiert, in denen eine Kombination beider Kategorien Konserven und zugehörige Produktkategorie (außer Ko-Packer) angegeben ist. Beispiel: Eine Firma, die Konserven herstellt, welche hauptsächlich Fleisch und Gemüse enthaöten, muss von (einem) Auditor/en geprüft werden, der/die für Scope 1 (Fleisch), 6 (Gemüse) und 10 (Konserven) zugelassen ist/sind. Die Produktkategorien, die auf dem Zertifikat erwähnt werden, sind 7 (Fleischprodukte), 5 (Gemüse) UND 9 (Konserven). Es ist nicht möglich nur 7, 5 ODER 9 auszuwählen. Des Weiteren soltle die ausgewählte Produktkategorie natürlich sinnvoll sein hinsichtlich der verarbeiteten Produkte. Beispiel: Wenn eine Firma Tomaten in Dosen herstellt, darf nicht Produktkategorie 9 (Konserven) und 17 (Zutaten) gewählt werden, sondern es muss 9 (Konserven) und 5 (Gemüse) angegeben werden Ko-Packer; Scope 12 und Produktkategorie 18: Die Produktkategorie 18 wurde für Firmen eingeführt, die als alleinige Geschäftsaktivität lediglich lose Produkte verpacken (wie z.b. Obst und Gemüse). Im Rahmen des IFS Integrity Programs wurde jecoch bemerkt, dass diese Produktkategorie ebenfalls dann alleine im Bericht angegeben wird, wenn die Firma neben dem Verpackungsprozess auch Produktionsprozesse vollzieht und im Anschluss dann die eigenen Produkte verpackt. Hier stellt der Auditoren Scope 12 ebenfalls nicht die notwendige Auditorenkompetenz dar, da die Produktionsprozesse nicht abgedeckt werden. IFS Festlegung: Die Anwendung der Produktkategorie 18 bzw. des Auditoren Scope 12 ist nur unter den folgenden Bedingungen zulässig: o Firmen, die Herstellungsprozesse und Abpackung implementiert haben: Die Anwendung der Produktkategorie 18 wird akzeptiert, wenn zusätzliche alle produktrelevanten Kategorien angegeben werden; eine alleinige Angabe der Kategorie 18 ist nicht möglich. o Firmen, die ausschließlich lose Produkte verpacken ohne Herstellungsprozesse implementiert zu haben: Die alleinige Anwendung der Produktkategorie 18 ist möglich. Immer wenn ein Betrieb vor den Verpackungs- bzw. Abpackprozessen auch Produktionsprozesse vollzieht (auch Schneiden oder Mischen), muss der entsprechende Scope angegeben und das Audit von einem Auditor durchgeführt werden, der den entsprechenden Scope für die Produktionsprozesse besitzt. Sobald mehr als Verpackungsprozesse und damit verbunden produktspezifische Risiken vorhanden sind, ist der relevante, produktspezifische Auditorenscope zur Auditierung der Packprozesse nötig. Beispiel: Für eine Firma, die Käse schneidet und verpackt, ist die Anwendung von Produktkategorie 18 nur dann zulässig, wenn zusätzlich Produktkategorie 6 (Milchprodukte) gewählt wird. Redacted by IFS Offices date:

8 7. IFS Cash & Carry/Wholesale: Klarstellung Auditorenqualifikation (Seite 91 des Standards) In Tabelle 10 auf Seite 91 des Standards wird eine Berichtigung zum Punkt Spezial- und Praxiskenntnisse zum beantragten Scope vorgenommen. In Übereinstimmung mit Punkt e), S. 88 und Anlage 1, S. 93 wird der Text wie folgt korrigiert: ( ) Der Auditor muss die fachliche Kompetenz und Berufung für den Auditorenscope 1 (Fleisch, Geflügel und Fleischprodukte) oder den Auditorenscope 2 (Fisch und Fischprodukte, roh, gekühlt und gefroren) besitzen um Cash&Carry-Märkte nach IFS Cash&Carry/Wholesale auditieren zu können. Für einen Großhandel, in dem entweder nur eine einzige Produktgruppe oder unterschiedliche Produkte unverpackt und/oder unter kontrollierter Temperatur gehandhabt werden, gilt folgendes: Es wird der Auditorenscope (nach IFS Food) angewendet, der für die Produkte notwendig ist, von denen das höchste Gefahrenpotential ausgeht. Wird ausschließlich ein Produkt gehandelt (z. B. Obst/Gemüse), ist der entsprechende Auditorenscope anzuwenden. Auditoren, die Großhandel high risk auditieren, müssen den Auditorenscope 1, 2, 3, 5, 6 oder 9 je nach Handelsaktivitäten des high risk Großhandels besitzen. Für einen Großhandel, in dem ausschließlich verpackte Produkte gehandelt werden, ist jeder Auditorenscope (nach IFS Food) anwendbar. Die gehandelten Produktkategorien (nach IFS Food) müssen zur Information der Handelshäuser angegeben werden. 8. IFS Cash & Carry/Wholesale: Klarstellung zur Zertifikatvorlage (Seite 108 des Standards) Die Angabe der Auditorenscopes auf dem Zertifikat ist nicht erforderlich. Es müssen folgende Punkte ausgewiesen werden: Geltungsbereich, Betriebsart, Produktkategorie. Für Betriebsart 1 Cash & Carry Markt ist die Angabe der Produktkategorien nicht erforderlich, da davon ausgegangen wird, dass Cash & Carry Märkte in der Regel ein Vollsortiment aufweisen. 9. IFS Cash & Carry/Wholesale: Klarstellung zu Bewertung/Bedingungen für die Ausstellung des IFS-Gruppenzertifikates (Seite 20 des Standards) Zwischen Zeile 19 und 20 gilt folgende Ergänzung: Besteht ein Standort wie oben beschrieben (a-c) das Audit nicht, ist von der Zertifizierungsstelle zu entscheiden, ob die Verantwortung für die Abweichungen beim zentralen Qualitätsmanagement oder nur beim Standort liegt. Basierend auf dieser Entscheidung finden die folgenden Vorgehensweisen Anwendung. Unter Punkt 5.2.wird die folgende Ergänzung vorgenommen:: Redacted by IFS Offices date:

9 "Für den Fall, dass mehr als ein Standort das Audit nicht bestanden hat, gilt: Das Zertifikat der gesamten Gruppe wird ungültig, ist von der Zertifizierungsstelle im IFS Portal zu sperren und die Gruppe muss mit neuen Erstaudits eines jeden Standortes beginnen, wenn - In mind. 15% der Standorte ein KO oder Major für dieselbe Anforderung vergeben wurde oder - In mind. 20% der Standorte ein KO oder Major für unterschiedliche Anforderungen vergeben wurde oder - In mind. 15% der Standorte jeweils mehrere KOs oder Major vergeben wurden." 10. IFS Broker: Klarstellung Auditorenqualifikation (Seite 65 des Standards) Ein Auditor muss folgende Voraussetzungen erfüllen um einen Broker auditieren zu dürfen, der ausschließlich Lebensmittel handelt: Zulassung für IFS Food, Teilnahme an IFS Brokerschulung. Um einen Broker auditieren zu dürfen, der nur HPC-Produkte handelt, muss ein Auditor folgende Qualifikationen aufweisen: Zulassung für IFS HPC, Teilnahme an IFS Brokerschulung. Wenn ein Broker sowohl Lebensmittel als auch HPC-Produkte handelt, muss ein Auditor für beide Standards zugelassen sein und die IFS Brokerschulung besucht haben um das Audit durchführen zu können. Im letzten Fall kann auch ein Auditteam mit einem für IFS Food und einem für IFS HPC zugelassenen Auditor eingesetzt werden. Beide müssen die IFS Brokerschulung besucht haben. 11. Neue IFS Anforderungen: Verlängerung der Gültigkeit von Auditorenzertifikaten Wird von Auditoren (männlich/weiblich) die Elternzeit während der Gültigkeitsdauer des IFS Auditorenzertifikates in Anspruch genommen, kann auf Grundlage des Nachweises eine Verlängerung der Zertifikatsgültigkeit von maximal 6 Monaten von den IFS Büros vergeben werden. Redacted by IFS Offices date:

10 12. IFS Matrix zur Anwendung der IFS Standards Redacted by IFS Offices date:

11 INTEGRITY PROGRAM 13. Neue IFS Anforderung: Surveillance Audits Im Rahmen des Integrity Programs sollen in einem regelmäßigen Turnus die Zertifizierungsstellen überprüft werden. In Anlage 4 zum Rahmenvertrag ist beschrieben: Surveillance CB Office Audits werden aus organisatorischen Gründen in der Regel durch HTS 1 Woche im Voraus angekündigt. Da sich mit Start des Integrity Programs im Juli 2010 herausstellte, dass diese Vorgehensweise aufgrund der vielfältigen Termine der verantwortlichen Personen in der Zertifizierungsstelle nicht durchführbar ist, wird das Verfahren der Ankündigung eines geplanten Surveillance CB Office Audits folgendermaßen geändert: In der Regel wird das CB Office Audit 3-4 Wochen vor dem geplanten Termin angekündigt. Es wird ein Zeitrahmen vorgeschlagen und die Zertifizierungsstelle erhält die Möglichkeit mit dem Integrity Auditor den definitiven Termin direkt zu vereinbaren. Eine Verschiebung des geplanten Termins ist jedoch nur einmalig in einem Zeitrahmen von 6 Wochen nach der ersten Ankündigung möglich (d.h. keine Verschiebung um mehr als 2-3 Wochen). 14. Neue IFS Anforderung: Informationsaustausch mit den Akkreditierungsstellen (gefordert seitens GFSI, Global Food Safety Initiative) Im Rahmen des Integrity Programs ist in der Anlage 4 zum Rahmenvertrag derzeit in folgenden Fällen eine Weiterleitung an die Akkreditierungsstelle vorgesehen: o Kapitel II (2) (i) sofern aufgrund einer Beschwerde Sanktionsmaßnahmen eingeleitet werden o bei außerordentlicher Kündigung des Rahmenvertrages aufgrund von Sanktionen Die Akkreditierungsstellen haben einen stärkeren Informationsaustausch gefordert. Ab sofort werden sie deshalb zukünftig immer informiert werden, wenn das Sanktionskomitee einen Verstoß festgestellt hat, d.h. wenn also eine erste Warnung ausgesprochen wurde oder eine Sanktion erfolgte. 15. Verantwortung der Zertifizierungsstelle im Fall von Sanktionen Im Rahmen des Integrity Programs kann gemäß Anlage 4 zum Rahmenvertrag aufgrund der dargestellten Prozesse bei bestimmten Sanktionen einem Auditor die Zulassung für einen definierten Zeitraum entzogen werden. Gemäß Anlage 4 bleiben in diesem Fall die von dem Verstoß nicht direkt betroffenen relevanten aktuellen IFS Zertifikate generell gültig, sollten jedoch von der Zertifizierungsstelle einer besonderen risikobasierten Prüfung unterzogen werden. Es wird den Zertifizierungsstellen dringend nahegelegt, eine erneute kostenlose Auditierung der fraglichen Unternehmen durchzuführen. Redacted by IFS Offices date:

12 16. Addendum I /Annex 4 zum IFS Rahmenvertrag Erfüllung der Vertragsanforderungen in Bezug auf das IFS Integrity Program Addendum I/Annex 4 zum IFS Rahmenvertrag Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die von ihr beauftragten Auditoren über das vorliegende Integrity Program und die damit verbundenen Sanktionen zu informieren. Eine entsprechende Aufklärung hat schriftlich zu erfolgen und muss IFS auf Nachfrage nachgewiesen werden. Alte und neue Kunden sind auf den Inhalt des Integrity Program und mögliche Auswirkungen auf ihr Unternehmen hinzuweisen. Aus unserer Sicht ist diese Vertragsklausel essentiell für die Implementierung und Akzeptanz des IFS Integrity Programs. Daher möchten wir die Zertifizierungsstellen an ihre Informationspflicht gegenüber ihren Auditoren und Kunden erinnern. IFS, January 2011 Redacted by IFS Offices date:

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