Information. Altersarmut verhindern Grundsicherung im Alter fortentwickeln

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1 Information Altersarmut verhindern Grundsicherung im Alter fortentwickeln Vorschläge der Volkssolidarität zur Reform der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Stand: 26. August 2014 Dr. Alfred Spieler, Referent für Sozialpolitik, Volkssolidarität Bundesverband e.v. mit herzlichem Dank an Dr. Hanna Haupt, Sozialwissenschaftliches Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e. V. für die Erstellung der Abbildungen in den Folien 6 bis 9 1

2 Thematisierung von Reformbedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aktuelle Position der Bundesregierung 1. Heute im Bundestag Nr. 402 vom Alles beim Alten in der Grundsicherung Arbeit und Soziales/Antwort Berlin: (hib/che) Die Bundesregierung plant nicht, die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu verbessern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/2186) auf eine Kleine Anfrage (18/2046) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allgemeine Leistungsverbesserungen für alle wegen Alters in der Grundsicherung leistungsberechtigte Personen wären nur dann begründbar, wenn sie aus speziellen Bedarfen resultieren, die ausschließlich bei Menschen auftreten, die ein bestimmtes Lebensalter erreichtoder überschritten haben. Hierfür gebe es jedoch keine Hinweise, so die Regierung. Es bestehe für solche Schritte auch keine Notwendigkeit, weil die Regelbedarfe ohnehin alle fünf Jahre neu ermittelt werden, heißt es in der Antwort. Der Verweis allein auf die Bedarfe ignoriert wichtige Aspekte: z. B. in Lebensphase Alter fehlende Möglichkeiten, eigenen sozialen Status zu verbessern; Schlechterstellung gegenüber Leistungsbezug im SGB II durch fehlende bzw. restriktivere Freibetragsregelungen. 2. Aber: Zur Bekämpfung von Altersarmut soll laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD voraussichtlich 2016/2017 eine Solidarische Lebensleistungsrente eingeführt werden: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre, bis Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Zugangsvoraussetzung soll auch zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Rente?) sein. Zugangsvoraussetzungen schränken Wirkung bzw. berechtigten Personenkreis ein/bei weiterem Absinken des Rentenniveaus wird Fürsorge- Charakter weiter ausgeprägt/zugang zu öffentlich-rechtlicher Leistung nur bei privater Vorsorge ist abzulehnen 2

3 Thematisierung von Reformbedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Armutsforschung speziell Irene Becker, siehe dazu Teil II, Anhang, unter 4. Grundsicherung erreicht viele Senioren nicht Andere Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften Vorschlag von SoVD und ver.di für die Einführung eines Rentenzuschuss in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Freibetragsmodell ), der vom Leiter der Abt. Sozialpolitik am in der AG Sozialpolitik vorgestellt wurde Vorschlag des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes Alles aus einer Hand, der ebenfalls neben einem deutlich höheren Regelsatz (464 Euro) einen Grundfreibetrag von 100 Euro plus einen Freibetrag von 20 % auf Rentenansprüche fordert und Paritätisches Konzept für eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung Sicherheit statt Altersarmut ( ) Volkssolidarität in den Rentenpolitischen Leitlinien der Volkssolidarität Bundesverband e. V. 2008:. Die steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss auch künftig als nachrangige Sozialleistung dazu beitragen, Sicherungslücken von Renten-Biographien zu schließen, die nicht durch andere Einkünfte gedeckt werden können, und das sozio-kulturelle Existenzminimum abzusichern. Über diesen Weg muss gewährleistet werden, dass Menschen auch bei unzureichenden Alterseinkünften eine ausreichende Unterstützung erhalten, die ihnen eine aktive gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.. in der Stellungnahme zum RV-Leistungsverbesserung 2014 Mit der Einführung der Mütterrente profitieren bundesweit ca Frauen wegen der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung im Alter nicht von der Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten. 3

4 Relative Einkommensarmut Nach EU-Standard gilt als armutsgefährdet, wer weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen (berechnet auf Basis der neuen OECD-Skala) der jeweiligen Bevölkerung zur Verfügung hat. Die so ermittelten Armutsgefährdungsschwellen und Armutsgefährdungsquoten sind in erster Linie Maße der Einkommensverteilung. Der Begriff Armutsgefährdung soll verdeutlichen, dass von der so definierten relativen Einkommensarmut nicht unmittelbar auf Armut in einem umfassenden Verständnis geschlossen werden kann. Nach dem Armutsverständnis der EU gelten Personen als arm,... die über so geringe (materielle, kulturelle, soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist. (Rat der Europäischen Gemeinschaft 1984). Armutsgefährdungsschwelle nach Haushaltstypen 2012 Ein-Personenhaushalt Deutschland 869 Euro Amtliche Sozialberichterstattung des Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 899 Euro Bundes, Tabelle A.2 Neue Bundesländer (mit Berlin) 768 Euro Armutsgefährdungsschwelle in Euro Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren Deutschland Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) Neue Bundesländer (mit Berlin) Euro Euro Euro nach Bundesländern 4

5 Armutsrisikoquote 65 und älter 2012: Insgesamt - 13,6 % Männer - 11,3 % Frauen - 15,9 % Amtliche Sozialberichterstattung des Bundes Tabelle A Deutschland Armutsgefährdungsqoute nach soziodemografischen Merkmalen in Prozent gemessen am Bundesmedian 5

6 Entw icklung der Anzahl der Empfänger/-innen v on Grundsicherung im Alter - Deutschland bis Q uelle: Materialien des Statistischen Bundesamtes, W iesbaden männlich weiblich insgesamt

7 Empfänger/-innen v on Grundsicherungsleistungen nach SGB XII nach Leistungsstruktur und Geschlecht - Deutschland jeweils per bis 2012 voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren Personen ab 65 Jahre männlich EM weiblich EM Alter-männlich Alter-weiblich Q uelle: Materialien des Statistischen Bundesamtes, W iesbaden

8 Entw icklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge v on Altersrenten im Rentenzugang - Deutschland 2003 bis in Euro Männer Frauen Insgesamt Zusammengestellt nach: Rentenversicherung in Zeitreihen O ktober 2013, Seite125 und DRV-Statistik Rentenzugang 2013, Bd.198, S.7, 8

9 Anteil der Neurentner/-innen 2013 mit einem Rentenzahlbetrag in Höhe der Armutsrisikoschwelle (869 Euro für das Jahr 2012) Deutschland Männer Frauen Insgesamt Alte Bundesländer Männer Frauen Insgesamt 0 74,67 71,7 Neue Bundesländer Männer Frauen Insgesamt 85,91 82,58 84,31 14,09 17,42 15, bis Armutsrisikoschwelle über Armutsrisikoschwelle 83,36 78,93 83,56 77,55 25,33 28,3 16,64 21,07 16,44 22,45 Berechnet nach: DRV-Statistik: Rentenzugang 2013, S. 41, 128, 184 9

10 Teil I Gliederung Vorwort Zusammenfassung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heute - Aufgabe der Grundsicherung menschenwürdiges Dasein sichern - Lücken in der sozialen Sicherung: höherer Bedarf an Grundsicherungsleistungen Handlungsbedarf für eine Reform der Grundsicherung im Alter - Altersarmut und Grundsicherung im Alter - Nur eine Minderheit nimmt den Rechtsanspruch auf Grundsicherung im Alter wahr - Regional problematischen Entwicklungen mehr Rechnung tragen - Grundsicherung im Alter muss stärker demografische Entwicklung berücksichtigen Forderungen und Vorschläge der Volkssolidarität für eine Reform der Grundsicherung im Alter Reform der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfordert weitere Schritte zur Armutsbekämpfung und zur Stärkung der gesetzlichen Rente Vorschläge zur Verbesserung der Leistungen und des Antragsverfahrens in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erhöhung des Regelsatzes auf 450 Euro pro Monat - Freibetrag für Alterseinkünfte bei Einkommensanrechnung - Vermögensfreibetrag auf 150 Euro pro Lebensjahr anheben und KFZ-Besitz zulassen - Öffnung der Grundsicherung im Alter für Arbeitslose ab dem 63. Lebensjahr bei Rente mit Abschlägen sowie für Bezieher befristeter EM-Renten - Erleichterung des Antragsverfahrens für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zusätzlich: Bessere Absicherung des Wohnraums im Alter (Wohngeld / Härtefallregelungen) Schlussbemerkung Teil II Struktur der Vorschläge (Gliederung) Begründung VS-Position Das Wichtigste im Überblick Vorlage für Beschluss der BDV VS-Position durch Einwandbehandlung bekräftigen Anhang: Erläuterungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Inhaltliche Erläuterungen auslagern und in Endfassung ggf. auf Fußnoten verzichten 10

11 1. Grundsätzliches Anliegen Inhaltliche Aspekte Öffentlichkeit für Problem Altersarmut sensibilisieren, Probleme aufzeigen insbesondere das der verdeckten Armut im Alter und diskussionswerten Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung vorlegen. Es geht erst einmal um Verbesserungen in den vorgelagerten Systemen (Rente, Wohngeld), damit möglichst wenig Menschen auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Gesetzliche Rente hat aber nicht vorrangig die Aufgabe der Armutsvermeidung, sondern der Sicherung des erreichten Lebensstandards im Alter. Wenn Grundsicherung erforderlich ist, muss sie stärker als bislang auf Vermeidung von Armut abzielen und Altern in Menschenwürde ermöglichen. Ziel: die Stigmatisierung der Grundsicherung im Alter zurückdrängen und den Zugang zu verfassungsrechtlich garantierten Leistungen verbessern. Schwierigkeiten dabei: Verbesserungen in der Grundsicherung im Alter müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Leistungsniveau in den vorgelagerten Systemen stehen. Die Unterschiede zwischen dem beitragsfinanzierten Versicherungssystem der gesetzlichen Rente und der Fürsorgeleistung Grundsicherung im Alter dürfen nicht verwischt werden. Maßstab ist nicht in erster Linie, ob und wie das umzusetzen ist, aber auch. Denn wenn Vorschläge zu realitätsfern sind, wird es auch schwierig, sie glaubhaft als diskussionswert darzustellen. 2. Anspruch Nicht alles neu regeln, aber wichtige Fragen, die künftig einen größeren Teil der Bevölkerung betreffen werden als dies heute der Fall ist. Beachten: die Quote der Bezieher von Grundsicherung ist heute in den alten Bundesländern höher als in den neuen, aber künftig wird sich das umkehren darauf deutet auch die wesentlich höhere Quote der Wohngeld-Bezieher in den neuen Ländern hin (siehe Regionalkarten der PARITÄTISCHEN Forschungsstelle Folien 4-6). 11

12 3. Dreh- und Angelpunkt Inhaltliche Aspekte Die heutige Grundsicherung verhindert vorrangig extreme Armut. Sie verhindert aber nicht jegliche Armut im Alter, das wird auch mit den Vorschlägen der Volkssolidarität nicht zu erreichen sein. Wir konzentrieren uns auf eine deutliche Verbesserung für alle durch eine bedarfsgerechtere Ausgestaltung des Regelsatzes in der Grundsicherung mit der Orientierungsmarke 450 Euro für eine alleinstehende Person wichtige Verbesserungen für eine Mehrheit der Betroffenen: - Neuregelung bei den Einkommens-Freibeträgen (100 Euro + 15 % vom Regelsatz für Ansprüche aus Alterseinkünften) - Neuregelung für das Schonvermögen (150 Euro pro Lebensjahr, mindestens Euro + KFZ im Wert bis Euro) Grundsatz hier keine Schlechterstellung als bei Bezug von Hartz-IV-Leistungen!!! Öffnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für weitere Personengruppen (arbeitslose Frührentner mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr, Bezieher befristeter EM-Rente) einen leichteren Zugang zur Leistung Grundsicherung im Alter, um verdeckter Altersarmut entgegen zu wirken (vereinfachtes Antragsverfahren von Amts wegen) Zusätzlich eine bessere Absicherung des Wohnraumes (Anhebung Wohngeld und Energiekostenkomponente, bessere Härtefallregelungen) 12

13 Inhaltliche Aspekte 4. Das Dilemma Wie Grundsicherung und Rente voneinander unterscheidbar halten? In unserem Papier ist der Freibetrag an die Höhe des Regelsatzes gebunden bei einem aktuellen Regelsatz von 391 Euro wären das bei 15 % also maximal 59 Euro, die auf den Grundfreibetrag von 100 Euro drauf kämen. Bei einem Regelsatz von 450 Euro wären das dann 100 Euro plus ca. 67 Euro. Die Summe von 617 Euro plus KdU (in Berlin für eine alleinstehende Person bis zu 425 Euro) ergibt insgesamt Euro die aktuelle Pfändungsfreibetragsgrenze liegt übrigens bei Euro. Das Problem ist in der Tat, dass für Euro Netto-Rente eine Brutto-Rente von Euro erforderlich wäre, d. h. 127 Euro weniger als die Eckrente in den alten Ländern (1.287 Euro) bzw. 28 Euro weniger als in den neuen Ländern (1.188 Euro). Im Konzept des Paritätischen ist das Problem noch gravierender dort sind es 100 (Grundfreibetrag) (für Einkünfte zwischen 100 und Euro) + 20 (für Einkünfte zwischen und Euro) = 300 Euro insgesamt. Das hieße 457 Euro Euro Freibeträge Euro = Euro. Da bräuchte man eine Brutto-Rente von Euro. Hier würde die maximal mögliche Leistung in der Grundsicherung sogar die Eckrente übertreffen. Das Dilemma unterscheidet sich nur graduell. Eine Variante könnte darin bestehen, die vom Statistischen Bundesamt bestimmte Armutsgefährdungsschwelle 2012 = 869 Euro zu nutzen. Wenn niemand darunter fallen sollte, hätte eine Brutto-Rente Euro betragen müssen (bei einer Eckrente 2012 von Euro). Das eigentliche Dilemma ist das sinkende Rentenniveau!! Das muss die VS deutlich machen!! 13

14 Inhaltliche Aspekte 5. Was fehlt warum? Was ist ggf. noch entwicklungsfähig? Beachten: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist aus einem jahrzehntealten Sozialhilferecht von der Weimarer Republik, über DDR und BSHG 1962 bis heute abgeleitet. Sie ist Sozialhilfe, auch wenn sie sich nicht mehr so nennt und es Unterschiede zur heutigen Sozialhilfe (SGB XII, Kapitel 1 bis 3 und 5 bis 9) gibt. Ferner wird das Sozialhilferecht durch eine komplexe und kaum überschaubare Rechtsprechung bestimmt. Das ist ein wichtiger Grund dafür, dass einige Themen nicht oder nur unvollständig behandelt sind, wie - Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft von Ehe- bzw. Lebenspartnern (Prinzip des gegenseitig füreinander Einstehens ) ist an sich fragwürdig, die pauschale Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent wird vom PARITÄTISCHEN Gesamtverband als willkürlich kritisiert - Problem Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung (wer nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wird auf das SGB II verwiesen mit teilweise günstigeren Regelungen als im SGB XII, Kapitel IV oder auf Sozialhilfe mit ungünstigeren Regelungen) - Wie stehen wir zu Einmalleistungen, z. B. für dringend notwendige Anschaffungen statt Finanzierung über Darlehen? - weitergehende Verbesserungen für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung (z. B. Freibetrag von 17 % nicht nur für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G und ag im Schwerbehindertenausweis?) - Problemlage der in stationären Einrichtungen der Altenpflege/Behindertenhilfe untergebrachten Bezieher von SGB XII- Leistungen (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Grundsicherung) im Hinblick auf den so genannten Barbetrag (105 Euro = 27 % vom Regelsatz), der behalten werden darf. 14

15 Inhaltliche Aspekte 6. Wie gehen wir mit Einwänden gegen die Vorschläge der Volkssolidarität um? Ansatz für Argumentation ist in der Schlussbemerkung aufgezeigt: Einwand: Die Anzahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird in der Statistik erheblich ausgeweitet und damit auch offiziell mehr Armut eingeräumt. Ja, tatsächlich würden in der Statistik mehr Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erscheinen, weil mehr Betroffene ihren begründeten Rechtsanspruch auf eine menschenwürdige Existenz einfordern. Damit wären sie aber auch deutlich besser sozial abgesichert und weniger bzw. nicht mehr dem Risiko ausgesetzt, unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle leben zu müssen. Einwand: Eine solche Leistungsausweitung ist nicht bezahlbar. Das Absinken des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rente und unzureichender Schutz gegen steigende Wohn- und Energiekosten begünstigen das Anwachsen der Anzahl von Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Die demografische Entwicklung wachsender Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung, längere Lebensdauer verstärkt diese Entwicklung zusätzlich. Die bessere Absicherung sozialer Risiken in vorgelagerten Systemen würde helfen, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu begrenzen. Einwand: Es sollte mehr gegen Kinderarmut statt für die Alten getan werden. Die Volkssolidarität setzt sich dafür ein, dass alle Generationen, Kinder und Jugendliche ebenso wie Ältere, unter guten Bedingungen leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Wenn Armut in allen Altersgruppen wirksam bekämpft werden soll, kommt die Politik nicht umhin, große Vermögen und Erbschaften sowie hohe Einkommen stärker zu besteuern. 15

16 Weiteres Vorgehen - Diskussion des vorgelegten Materials in der AG Sozialpolitik am 25. August Überarbeitung des Materials mit den Hinweisen aus der AG Sozialpolitik bis zum 28. August 2014 und Vorlage eines Entwurfs für eine Beschlussfassung des Bundesvorstandes in der Beratung am 19. September Einarbeitung der Hinweise aus dem Bundesvorstand und Erarbeitung eines Antrags des Bundesvorstandes für die Bundesdelegiertenversammlung am 14./15. November 2014 (auf der Grundlage der Beschlussfassung des Bundesvorstandes am ) Vorschlag: Die Bundesdelegiertenversammlung sollte die Kurzfassung (jetzt noch als Zusammenfassung bezeichnet) beschließen - Begründung des Antrags des Bundesvorstandes durch den Leiter der AG Sozialpolitik in der Bundesdelegiertenversammlung (TOP 12.5) - Druck als Broschüre und Vorstellung der Vorschläge der Volkssolidarität in einem Pressegespräch (Anfang 2015) - Durchführung eines Sozialpolitischen Fachgesprächs der Volkssolidarität zur Reform der Grundsicherung im Alter, bei dem die Vorschläge der Volkssolidarität vorgestellt und erläutert werden (1. Halbjahr 2015) 16

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