GEMEINSAME ERKLÄRUNG 3. November Bündnis für ein technikgestütztes und selbstbestimmtes Wohnen
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- Ralf Kornelius Bauer
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1 GEMEINSAME ERKLÄRUNG 3. Nvember 2015 Bündnis für ein technikgestütztes und selbstbestimmtes Whnen
2 Gemeinsame Erklärung Bündnis für ein technikgestütztes und selbstbestimmtes Whnen 3. Nvember 2015 Die überwiegende Zahl der Menschen will selbstständig bis ins hhe Alter in der eigenen (Miet)Whnung whnen bleiben und bei Bedarf auch drt gepflegt werden. Dies bedeutet vr allem, älteren Menschen swie Menschen mit einem besnderen Unterstützungsbedarf möglichst lange ein selbstständiges Leben in ihren vertrauten vier Wänden zu ermöglichen. Die Whnung als ein Ort für gesundheitliche Versrgung und Pflege ist dadurch zu einer gesellschaftlichen Aufgabe und Chance zugleich gewrden. Die im "Bündnis für ein technikgestütztes und selbstbestimmtes Whnen" beteiligten Verbände und Organisatinen sind überzeugt: Mit Unterstützung technischer Assistenzsysteme in der Whnung können ältere Menschen länger, sicher und kmfrtabel in ihrer angestammten Umgebung leben und gesundheitlich eingeschränkte Persnen in ihren Whnungen besser betreut werden. Technikgestütztes Whnen trägt dazu bei, den Betreuungsgrundsatz "ambulant vr statinär" in der Praxis zu befördern und zugleich dem Wunsch der Menschen besser zu entsprechen, eine frühzeitige statinäre Betreuung und damit auch höhere Ksten für Szialkassen zu vermeiden. Technik braucht Dienstleistungen. Benötigt werden Baukastenlösungen für unterschiedliche Bedarfs- und Einkmmensgruppen swie flankierende kstengünstige Dienstleistungsknzepte, die etwa durch die Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nachbarschaftsstrukturen und kirchlichen Kntexten auch niedrigere Einkmmensgruppen einbeziehen. Die Bündnispartner stützen sich dabei auf eine im Rahmen der Frschungsinitiative "Zukunft Bau" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumfrschung geförderte Studie "Technische Assistenzsysteme für ältere Menschen eine Zukunftsstrategie für die Bau- und Whnungswirtschaft", die gemeinsam vm GdW Bundesverband deutscher Whnungs- und Immbilienunternehmen, dem SIBIS Institut für Szialfrschung und Prjektberatung GmbH, Berlin, und der InWIS GmbH, Bchum, erstellt wurde. Danach stellen schwierige Finanzierungsbedingungen swie unzureichende Kenntnisse der Menschen über Nutzen und Angebt die wichtigsten Hemmnisse für die Verbreitung vn technischen Assistenzsystemen dar. Mit den nachflgenden Frderungen wenden sich die Bündnispartner an die Bundesregierung. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass Unternehmen und Verbände aller beteiligten Branchen besnders im Hinblick auf eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit gefrdert sind. 1
3 Frderungen für bessere Finanzierungsbedingungen Es bedarf generell der Entwicklung und Erprbung neuer Finanzierungs- und Geschäftsmdelle. System- und Dienstleistungsanbieter, die Kmmunen, Kranken- und Pflegekassen müssen sich an der Finanzierung beteiligen, um die Verbreitung technischer Assistenzsysteme für ein selbstständiges Whnen und Leben im Alter zu unterstützen und die Kstenbeteiligung für Mieterhaushalte zu senken. Verbesserungen beim 2. Pflegestärkungsgesetz Pflegekassen sind stärker in eine C-Finanzierung einzubeziehen. Die Erhöhung der Zuschüsse, beispielsweise für barrierefreie Umbauten und Ntrufsysteme im Rahmen vn "whnumfeldverbessernden Maßnahmen" vn EUR auf EUR nach 40 Abs. 4 SGB XI war dazu ein erster wichtiger Schritt. Die dabei förderfähigen Hilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis festgelegt. Diese Liste reicht derzeit aber nicht aus. Sie muss um mbilitätsfördernde Einbauten zur Erhöhung der Selbstständigkeit im Bereich technischer Assistenzsysteme in der Whnung erweitert werden und sllte aufgrund hher Strmksten der Geräte auch Betriebskstenanteile beinhalten. Knkret geht es auch um eine Erweiterung für intelligente, IT-gestützte Mnitringsysteme (Inaktivität, Sturz, Verlassen der Whnung, Herdüberwachung, autmatischer Ntruf, Krisenerkennung, Raumklima). Verbesserungen beim Entwurf des E-Health-Gesetzes Telemedizinische bzw. E-Health-Anwendungen tragen nicht nur in ländlichen Reginen zu einer besseren und wirtschaftlicheren Gesundheitsversrgung bei. Technische Assistenzsysteme sind grundsätzlich swhl im Kmfrt- als auch im Gesundheitsbereich einsetzbar. Der am 3. Juli 2015 in erster Lesung behandelte Entwurf eines "Gesetzes für sichere digitale Kmmunikatin und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) bietet nch zahlreiche Möglichkeiten der Verbesserung. Bislang sll lediglich die telemedizinische Befundung vn Röntgenaufnahmen in den Leistungskatalg der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenmmen werden. Das Ziel, telemedizinische Leistungen zu fördern, wird damit nur halbherzig für wenige Anwendungen umgesetzt. Ambulante telemedizinische Leistungen sind zwingend in das GKV-Versrgungsstrukturgesetz des SGB V aufzunehmen. Der Gesetzentwurf hebt das zentrale Hemmnis des extensiv ausgelegten Fernberatungsverbts gemäß 31 Musterberufsrdnung nicht auf, bwhl der Deutsche Ärztetag lediglich ein Verbt der ausschließlichen Fernbehandlung beschlssen hat. Dieses Fernberatungsverbt ist aufzuheben und den Anfrderungen an eine mderne telemedizinische Betreuung anzupassen. 2
4 Verbesserungen beim KfW-Prgramm "Altersgerecht Umbauen" Das KfW-Prgramm "Altersgerecht Umbauen" muss nch stärker finanziell unterlegt werden. Die Aufnahme vn technischen Infrastrukturen und Assistenzsystemen als förderfähige Maßnahmen war ein beispielhafter Schritt. Eine Ausweitung des Zuschussprgramms könnte ältere Menschen dazu anregen, nicht nur mehr in Umbauten zur Barrierereduzierung zu investieren, sndern auch technische Angebte umfassender zu nutzen. Die Inanspruchnahme vn Investitinszuschüssen, zumindest aber vn Tilgungszuschüssen, muss endlich auch für die Whnungsunternehmen geöffnet werden. Steuerliche Anreize Mieter und Whnungseigentümer, die technische Systeme einbauen, müssen dazu steuerliche Anreize erhalten. Frderungen für eine höhere Nutzerakzeptanz Die angebtenen Systeme müssen mit dem Ziel einer höheren Nutzerakzeptanz verbessert werden. Sie müssen auf einen echten Nutzen abstellen, bezahlbar bleiben und eine hhe Sicherheit garantieren. Über Nutzen und Angebt müssen die Menschen besser und genauer infrmiert werden. Systeme müssen interperabel sein Standard- bzw. Interperabilitätsanfrderungen müssen entwickelt und durchgesetzt werden. Dies dient nicht nur der Akzeptanzsteigerung für Endkunden und Whnungsunternehmen, sndern ist auch eine wichtige Grundlage für eine Förderung technischer Anwendungen und Systeme in der Whnung. Das derzeit für einen Smart-Meter-Rllut vrbereitete "Verrdnungspaket Intelligente Netze" muss im Bereich des Smart-Meter-Gateways eine ptinale Anbindung technischer Assistenzsysteme technisch und regulatrisch vrsehen. Datensicherheit und Datenschutz ausreichend gewährleisten Werden Daten aus einer Whnung übertragen, ist Transparenz darüber erfrderlich, welche Infrmatinen an wen übertragen werden, was mit den übertragenen Daten geschieht, welchen Einblick diese Daten in die Privatheit des Nutzers erlauben und wie persönliche Daten und Privatheit geschützt werden. Die Etablierung eines AAL-Systems setzt die explizite Zustimmung der Kunden vraus. Bei Zustimmung durch einen Mieter muss dem Whnungsunternehmen und entsprechenden Dienstleistern eine rechtssichere Datenübermittlung möglich sein. Das technische System muss ausreichend Sicherheit dafür bieten, dass unerlaubte Zugriffe auf Daten ausgeschlssen sind. Zudem müssen die Kunden jederzeit und hne Sanktinierung die Möglichkeit haben, die Datenübertragung zu beenden. 3
5 Marketing: Auf den Nutzen kmmt es an Der Begriff "AAL" ist für Laien nicht verständlich, zu technisch, wirkt häufig stigmatisierend und ist deshalb in Werbebtschaften zu vermeiden. Hauptattribute, die die Attraktivität vn technikunterstütztem Whnen ausmachen, sind "Sicherheit" und "Kmfrt". Günstig sind Btschaften wie "Kmfrtables Whnen mit Assistenz", "Srgls Leben" der "Selbstständig und kmfrtabel leben durch Technik". Ntwendig sind unabhängige Anlaufstellen, die bjektiv über AAL-Systeme und deren Nutzen für die Whnungswirtschaft einerseits und für individuelle Nutzer andererseits aufklären. Whnungsunternehmen und Technikhersteller sllten die Einrichtung vn Musterwhnungen weiter frcieren. Plitik und Wirtschaft sind gleichermaßen gefrdert, durch entsprechende Kampagnen die Anwendungsmöglichkeiten technischer Assistenzsysteme bekannter zu machen und über deren Ptenziale zu infrmieren. BAGSO GdW Bundesarbeitsgemeinschaft der Bundesverband deutscher Whnungs- und Seniren-Organisatinen (BAGSO) e.v. und Immbilienunternehmen e. V. Vrsitzende Prf. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr Präsident Axel Gedaschk 4
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