CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme Updatebeschreibung Quartal 4/2013 Version 0018

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1 CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme Updatebeschreibung Quartal 4/2013 Version 0018 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Gotthardt Vorstand: Uwe Eibich (Vorsitzender), Frank Brecher

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Neue Ziffernlieferung Neues XPM Prüfmodul Neuer Kostenträgerstamm Umstellung der Java Version Euro-EBM KV-Ziffernstammdaten-Dateien Zugriff auf die Arzneimitteldaten des ifap praxiscenter 3 und die Heilmittelverordnungen 5 8 Neuer Haus- und Facharzt-EBM Die altersdifferenzierte Versichertenpauschale Neue GONR problemorientiertes Gespräch Abbildung des Gesprächskontingents Vorhaltepauschale zur Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsbereichs Neuregelung des Chronikerzuschlags Realisierte Wünsche und Optimierungen Editierbarer Kindervorsorgeplan Wahlweiser Arztwechsel beim Wartezimmer Open Office Selektive Befundübernahme - Variable $C-BEF( )$ Auswahlfenster für die Variable $TB$ (Textbaustein laden) Versand der Hörgeräteverordnung Versand der Hörgeräteverordnung für Erwachsene und Jugendliche Versand der Hörgeräteverordnung für Kinder Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) HzV Prüfung auf Multimorbidität Zusatzinformationen bei der Pflegeheimpauschale Hausarzt-/Facharztsuche HzV BaWü - Reaktivierung der Blankoziffern Hilfreiche Präparate-Informationen

3 1 Allgemeine Informationen Dieses Update hat die Versionsnummer 0018 und wird als Quartalsupdate 4/13 an Sie versendet. CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme Maria Trost Koblenz Hotline - Telefon (0800) Hotline - Telefax * *Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min Um Wartezeiten bei der telefonischen Nachfrage bei Unklarheiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte unsere zusätzlichen kostenlosen Angebote. Zusätzliche Informationsquellen zum Update Über unsere Internetseite können Sie sich zu unserem Update Infoservice anmelden. Internetdownload Über unseren Internetdownload unter können Sie Informationen als PDF-Datei downloaden. Dieser Bereich ist passwortgeschützt. Der benötigte Benutzername lautet UPDATE und das Passwort lautet vital DATA VITAL Telefonsupport Telefonisch stehen wir Ihnen in der Zeit von 08:00-18:00 Uhr unter der Hotline - Telefonnummer (0800) zur Verfügung. Bitte spielen Sie das Update erst nach Erstellung der Abrechnung für das 3. Quartal 2013 ein. 3

4 2 Neue Ziffernlieferung Mit diesem Update stellen wir Ihnen den neuen bzw. aktualisierten EBM-Ziffernstamm, aktualisierte KV-spezifische Ziffernstämme, sowie die HZV-Ziffern zur Verfügung. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt unsererseits keine Gewähr für die Inhalte und Korrektheit der Umsetzung der Ziffernstammdateien übernommen wird. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, grundsätzlich die für Ihre Praxis relevanten Ziffern zu überprüfen und diese ggf. anzupassen. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere aufgrund der neuen KV-Ziffernstämme nachträglich zu Änderungen kommen kann. Leider sind wir bei unseren internen Recherchen auf einige Unstimmigkeiten gestoßen und haben festgestellt, dass teilweise Punktzahlen bzw. Eurowerte in den einzelnen KV-Ziffernstammdateien nicht korrekt angegeben sind. Bitte kontrollieren Sie die in Ihrer Praxis verwendeten Ziffern auf Vollständigkeit bzw. auf die korrekte Angabe der Bewertungen. 3 Neues XPM Prüfmodul Sie erhalten mit diesem Update das XPM-Prüfmodul in der Version 1.86 für das 4. Quartal Neuer Kostenträgerstamm Die neueste Kostenträgerstammdatei ist nach dem Einlesen des Updates 0018 aktiv. 5 Umstellung der Java Version Mit diesem Update wird die aktuelle Java Version ausgeliefert. Beim Einspielen des Updates 0018 wird Java automatisch aktualisiert. 4

5 6 Euro-EBM KV-Ziffernstammdaten-Dateien Mit dem DATA VITAL Update 0018 werden die zum gültigen KV-Ziffernstämme zur Verfügunggestellt. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Orientierungswert und den kalkulatorischen Punktwert zum 1. Oktober 2013 auf 10 Cent festzusetzen.die KBV informiert über Die regionalen KVen haben die SDEBM-Ziffernstammdatei der KBV an ihre regionalen Besonderheiten angepasst und die Bewertungen zum größten Teil vorgenommen. Für die Inhalte der KV- Ziffernstammdatei ist die jeweilige KV verantwortlich. Daher bitten wir Sie, sich im Falle von fehlenden Bewertungen oder unvollständigen Ziffernstammdateien direkt mit Ihrer KV in Verbindung zu setzen. Wir weisen darauf hin, dass die KVen die Bewertungen unterschiedlich umgesetzt haben. Zum Teil wurden sowohl Punkte als auch Euro-Bewertungen zu den Ziffern angegeben, zum Teil nur Euro- Bewertungen, und in einigen KV-Regionen wurden die Bewertungen zu den Ziffern ausschließlich in Punkten angegeben. Ferner gibt es einzelne Ziffern, bei denen Bewertungen fehlen können. 7 Zugriff auf die Arzneimitteldaten des ifap praxiscenter 3 und die Heilmittelverordnungen Wichtige Änderungen im Rahmen der AVWG Zertifizierung für die Nutzer der nichtgrafischen Oberfläche. Der Zugriff auf die Arzneimitteldaten des ifap praxiscenter 3 über die Taste [F3] ist in der textorientierten DATA VITAL-Benutzeroberfläche nicht mehr möglich. Auf Grund der geltenden AVWG Bestimmungen, die in einer nicht grafischen Benutzeroberfläche nicht umsetzbar sind, darf die klassische Benutzeroberfläche zur Verordnung nur noch als Schreibmaschinenarbeitsplatz genutzt werden. Der Zugriff auf die Hausapotheke über die Taste [F6], dient in der textorientierten DATA VITAL- Benutzeroberfläche nur noch zu Recherchezwecken. Eine Übernahme der dort hinterlegten Verordnungen ist nicht mehr möglich. Gleiches gilt auch für die Medikamenten Gruppen [F5], Consultationsmedikamente [F7] und das Wiederholungsrezept. Weiterhin können Kürzel verwendet werden, die keine PZN beinhalten. Bei bestehenden Kürzeln können die PZN jedoch nicht entfernt werden. Hier müssen die Medikamente manuell unter einem anderen Kürzel neu angelegt werden. Bitte verwenden Sie, wie bereits mit den vorherigen Updates kommuniziert, an Ihren Verordnungsplätzen die grafische DATA VITAL-Benutzeroberfläche. 5

6 8 Neuer Haus- und Facharzt-EBM Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich Ende Juni auf einen neuen Hausarzt-EBM geeinigt. Neue Leistungen kommen hinzu, die Versichertenpauschale wird stärker nach dem Alter differenziert und der Chronikerzuschlag neu geregelt. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird bis Mitte 2014 schrittweise überarbeitet. Ziel ist es, die Leistungen der medizinischen Grundversorgung besser abzubilden und sie bei der Honorierung stärker zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den fachärztlichen Bereich als auch für den hausärztlichen. Die Grundstruktur des EBM ändert sich nicht. An dieser Stelle werden die wesentlichen Änderungen zusammengefasst. Die Versichertenpauschale wird schlanker und stärker altersdifferenziert Das ausführliche Gespräch wird Einzelleistung Neue Pauschale für das Vorhalten von Strukturen Einführung neuer Leistungen Neuregelungen des Chronikerzuschlags Neue Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundpauschale (PFG) Die KBV informiert ausführlich unter Hinweis: Unsere Informationen beruhen auf den Mitteilungen der KBV, verschiedenen KVen oder auch durch Rückmeldungen unserer Anwender. Da möglicherweise mit individuellen Anpassungen der regionalen KVen zu rechnen ist, bitten wir darum, sich selbstverständlich an deren Vorgaben zu orientieren und ggf. manuelle Änderungen im System vorzunehmen. 6

7 8.1 Die altersdifferenzierte Versichertenpauschale Zum werden u.a. altersabhängige Versichertenpauschalen für Haus-(und Kinder-)ärzte im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) eingeführt. Hauptbestandteil des Hausarzt-EBM ist die Einführung von nur einer Versichertenpauschale für Haus- (und Kinder-)ärzte im EBM, die altersabhängig vergütet wird. Hierbei handelt es sich speziell um die vom Vertragsarzt zu erfassenden Gebührenordnungspositionen (Hausärztliche Versichertenpauschale), (Hausärztliche Versichertenpauschale im Vertretungsfall und bei Überweisung), (Pädiatrische Versichertenpauschale) und (Pädiatrische Versichertenpauschale im Vertretungsfall und bei Überweisung), unmittelbar in Abhängigkeit vom Patientenalter. Hinter jeder Altersklasse verbirgt sich eine gesonderte Gebührenziffer. Die Ziffern sind folgendermaßen strukturiert: Hausärzte 03001/03011 = bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03002/03012 = ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 03003/03013 = ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 03004/03014 = ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03005/03015 = ab Beginn des 76. Lebensjahres Kinderärzte 04001/04011 = bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 04002/04012 = ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 04003/04013 = ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 04004/04014 = ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 04005/04015 = ab Beginn des 76. Lebensjahres Die Softwarehäuser sind verpflichtet, eine automatische Umsetzung der Versichertenpauschale in die jeweils altersklassenspezifische kodierte Zusatznummer bereitzustellen. Dies bedeutet konkret: Nach Erfassung der Gebührenordnungsposition für einen Patienten prüft DATA VITAL auf die altersentsprechende Leistungsziffer und ersetzt die Ziffer mit der entsprechenden Ge- 7

8 bührenordnungsposition, die altersbezogen auf den Patienten zutrifft direkt in der Karteikarte. Somit ist für sofort ersichtlich, welche Ziffer DATA VITAL für diesen Patienten vorschlägt. Bsp.: Hinterelgung der Versichertenpauschalen für den Hausarzt Die Altersberechnung folgt der gängigen Regelung, dass das Alter der 1. Konsultation im Quartal maßgeblich für die Berechnung ist. Gleiches gilt auch für die Ziffer 03010, und

9 Für fachgleiche Praxen gilt ein Aufschlag von 22.5 % auf die Versichertenpauschalen. Trifft dies zu, sind unter [Optionen] [Praxisanpassung] [Arzt/Praxis/KH-Eingabe] die 5 altersgestaffelten Versichertenpauschalen einzutragen. In die Euro Spalte wird der Euro Betrag der Pauschalen mit dem 22,5 %- igem Aufschlag eingetragen. Hat die normale Versichertenpauschale einen Aufschlag von 22.5 %, gilt dies auch für bzw Da der Wert die Hälfte der normalen Versichertenpauschale beträgt, ist hier kein Euro Eingabefeld nötig, es reicht aus, die Ziffern in der [Arzt/Praxis/KH Eingabe] neben den normalen Versichertenpauschalen zu hinterlegen. Diese Eintragungen sind lediglich für die korrekte statistische Berechnung und nicht für die Abrechnung relevant, da an dieser Stelle keine Gebührenwerte übermittelt werden. Bsp. für Hausärzte: 8.2 Neue GONR problemorientiertes Gespräch Abbildung des Gesprächskontingents Absofort kann das ausführliche Gespräch des Arztes mit einem Patienten und / oder einer Bezugsperson als Einzelleistung abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine mindestens 10 minütige Gesprächsdauer und das dass Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensveränderten Erkrankung steht. Dafür wird die GOP für Hausärzte und die GOP für Kinder- und Jugendärzte eingeführt. Die Leistung wird mit 9,00 Euro je vollendete zehn Minuten bewertet. Um eine Ausweitung der Gesprächsleistungen zu Lasten aller Ärzte zu verhindern, erhält jede Praxis ein quartalsbezogenes Gesprächskontingent. Dies beträgt pro Behandlungsfall 4,50 Euro. Das Gesprächskontingent einer Praxis berechnet sich somit wie folgt: Zahl der ambulanten Behandlungsfälle x 4,50 Euro Hinweis: Zur besseren Überwachung des Gesprächskontingents, stellen wir baldmöglichst eine statistische Auswertung zur Verfügung. 9

10 8.3 Vorhaltepauschale zur Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsbereichs Für das Vorhalten von Praxisstrukturen, die zur Erfüllung der hausärztlichen Grundversorgung notwendig sind, wird eine sogenannte Vorhaltepauschale als Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen und eingeführt. Wichtiger Hinweis: Die Vorhaltepauschale nach der Ziffer (14,00 Euro) wird durch die KV automatisch gesetzt. Sonderregelung: Bei Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt erfolgt ein 10%-iger Abschlag, bei mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt ein Aufschlag von 10%. Die Vorhaltepauschale wird einmal im Behandlungsfall und in der Regel neben der Versichertenpauschale berechnet. Ausnahmen: Die neue Pauschale ist nicht abrechenbar, wenn der Arzt in dem Behandlungsfall zusätzlich oder ausschließlich Leistungen durchführt, die nicht zum grundsätzlichen hausärztlichen Versorgungsbereich zählen, wie z. B. Psychotherapie und Akupunktur. Weitere Informationen zu den Abrechnungs- und Ausschlusskriterien sind unter zu finden oder den Informationsschreiben der KV zu entnehmen. Hinweis: Eine statistische Auswertung dieses Zuschlags wird baldmöglichst nachgeliefert. 8.4 Neuregelung des Chronikerzuschlags Zur Abrechnung des Chronikerzuschlags stehen jetzt zwei Ziffern zur Verfügung: Die GOP für Hausärzte / für Kinder- und Jugendärzte kann bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden. Die GOP für Hausärzte / für Kinder- und Jugendärzte kann abgerechnet werden, wenn mindestens zwei und mehr Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal stattgefunden haben. Ausnahmen: Hier gelten die gleichen Ausnahmen wie bei der Vorhaltepauschale Faustregel: Keine Vorhaltepauschale kein Chronikerzuschlag Änderungen für Fachärzte: Fachärzte der Grundversorgung erhalten ab einen Zuschlag. Diese Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung wird einmal im Quartal pro Behandlungsfall gezahlt, bei dem der Arzt ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten Leistungen durchführt. 10

11 Wichtiger Hinweis: Die jeweilige PFG wird durch die KV automatisch gesetzt. Eine statistische Auswertung dieses Zuschlags wird baldmöglichst nachgeliefert. Die Abrechnung der PFG ist nur neben der Grundpauschale sowie anderen Grund- und wenigen Beratungsleistungen möglich. Die Leistungen, die zum Ausschluss der Pauschale führen, werden im Anhang 3 zum EBM gekennzeichnet. Zu den Fachärzten, die Anspruch auf die Pauschale haben, gehören laut Beschluss folgende Fachgruppen: Anästhesiologie (05220) Augenheilkunde (06220) Chirurgie (07220) Dermatologie (10220) Gynäkologie (08220) Hals- Nasen- Ohrenheilkunde (09220) Innere Medizin ohne Schwerpunkt (13220) Kinder- und Jugendpsychiatrie (14214) Neurologie (16215) Nervenheilkunde und Psychiatrie (21218) Orthopädie (18220) Phoniatrie und Pädaudiologie (20220) Physikalische und Rehabilitative Medizin (27220) Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (22216) Psychotherapie (ärztliche und psychologische) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (23216) Urologie (26220) Zusätzlich zu den im Anhang 3 gekennzeichneten Gebührenordnungspositionen (GOP) werden die Kostenpauschalen des Abschnitts 32.3 ( ) ebenfalls nicht der fachärztlichen Grundversorgung zugerechnet und führen zum Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der PFG. Das bedeutet: Auch Fachärzte der Grundversorgung erhalten den Zuschlag nur in den Behandlungsfällen, in denen sie ausschließlich Leistungen der Grundversorgung durchführen. Wichtig: Sollten Sie in Ihrer Praxis mit Zifferngruppen arbeiten, vergessen Sie bitte nicht, diese zu aktualisieren. 11

12 9 Realisierte Wünsche und Optimierungen Mit diesem Update konnten wir einige Ihrer Wünsche realisieren. 9.1 Editierbarer Kindervorsorgeplan Der Kindervorsorgeplan ist jetzt editierbar. Er verfügt über die gleichen Untersuchungen wie bisher, die jetzt aber änder- und erweiterbar sind. Die Änderungen/Erweiterungen können wie folgt vorgenommen werden: Programm Termin Einrichten Vorsorgeuntersuchung Mit Klick auf den Pfeil unter Untersuchungsarten lassen sich bereits vorhandene Untersuchungen anzeigen und ggf. bearbeiten. Mit Klick auf können zusätzliche Untersuchungen im Feld U-Art erfasst werden. Hinter Zeitraum wird die Zeitspanne zur Erbringung der neuen Untersuchung in Lebenstag, Lebenswoche, Lebensmonat oder Lebensjahr eingetragen. Nach dem Speichern stehen die neuen Untersuchungsarten für den Ausdruck des Kindervorsorgeplans (124) zur Verfügung. 12

13 9.2 Wahlweiser Arztwechsel beim Wartezimmer Ob das Programm automatisch einen Arztwechsel zu dem Arzt durchführt, der beim Setzen in das Wartezimmer eingetragen wurde, kann jetzt optional bestimmt werden. Die Einstellung dieser Funktion kann über folgende Menüpunkte aufgerufen werden. Programm Wartezimmer Optionen Arztwechsel Ist das Feld Arztwechsel aktiv, läuft der Arztwechsel automatisch ab. Wird der Haken wieder entfernt, bleibt der in DATA VITAL ausgewählte Arzt bestehen. 13

14 9.3 Open Office Für die neue Open Office Schnittstelle konnten zwei Wünsche/Optimierunge umgesetzt werden Selektive Befundübernahme - Variable $C-BEF( )$ Zur Übernahme einer speziellen Befundart in ein Open Office Dokument, steht die Variable $C-BEF( )$ zur Verfügung. Damit die Variable aufgelöst wird, müssen die durch die gewünschte Befundart ersetzt werden. Beispiel: $C-BEF(ANA)$ Alternativ kann die Variable auch auf folgendem Weg in Open Office übernommen werden: DATA VITAL Variablen Bei der Übernahme der Variablen erscheint folgendes Fenster: Hier ist die gewünschte Befundart einzutragen. Dadurch werden die in der Variablen durch die eingegebene Befundart ersetzt. 14

15 WICHTIG: Für eine korrekte Auflösung der Variablen ist es erforderlich, dass alle Befundarten definiert werden. Die Befundarten können wie folgt definiert werden: Optionen Praxisanpassung Befundart Eingabe Sollten an dieser Stelle keine weiteren Definitionen gewünscht sein, reicht es aus, nur das Feld Befund-Art zu füllen und zu speichern. Wurden die in der Praxis verwendeten Befundarten definiert, wird bei der Verwendung der Variablen nur die gewünschte Befundart angezeigt. 15

16 Bei nicht definierten Befundarten erfolgt die Anzeige aller Befundarten Auswahlfenster für die Variable $TB$ (Textbaustein laden) Die Übernahme von Textbausteinen für die Variable $TB$ in Open Office wurde durch ein Auswahlfenster komfortabler gestaltet. Hier erfolgt die Anzeige aller Textbausteine eines Verzeichnisses. Sollte ein anderes Verzeichnis gewünscht sein, kann dieses über ausgewählt werden. Der ausgewählte Textbaustein kann über werden. 16 in das Open Office Dokument übernommen

17 10 Versand der Hörgeräteverordnung Voraussetzung ist ein Anschluss an das sichere Netz der Kven sowie ein telemed.net Zugang. Der telemed.net Zugang kann kostenfrei bei der DATA VITAL Hotline beantragt werden. Der Versand über KV-Connect ist kostenpflichtig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die DATA VITAL Hotline. Für die weiteren nötigen Voreinstellungen innerhalb des Arztprogramms wenden Sie sich bitte an die DATA VITAL Hotline Versand der Hörgeräteverordnung für Erwachsene und Jugendliche Der Versand erfolgt über folgende Menüpunkte: Datenaustausch QS Hörgeräteverordnung Erstellte Dateien 17

18 In der Liste Neu erstellt werden alle aktuell als XML gespeicherten Verordnungsformulare angezeigt. Unplausibel ausgefüllte Formulare werden durch den Hinweis nicht Plausibel in der Spalte Verordung-Fehler angezeigt, dieser verhindert aber nicht den Versand. Diese können durch einen Doppelklick zur Korrektur geöffnet und bearbeitet werden. Zum Versand der Verordnungsformulare wird die Liste Versandbereit ausgewählt. Hier sind alle plausiblen Verordnungen bereits ausgewählt. Sollen auch nicht plausible Verordnungen mitversendet werden, müssen diese zusätzlich angehakt werden. Über werden die Verordnungen anschließend versendet. 18

19 Für den Versand über KV-Connect, muss im folgenden Fenster die zuständige KV ausgewählt werden. Anschließend wird automatisch eine Adresse vorgeschlagen. Diese sollte aber ggf. mit der KV abgeglichen werden, da es hier noch zu Änderungen kommen kann. Die Adresse kann an dieser Stelle jeder Zeit geändert werden. Über erforderlich. wird der Versand gestartet. Hierzu ist die Eingabe des telemed.net Schutzwortes 19

20 Nachdem die Verordnungen erfolgreich versendet wurden, kann eine Empfangsbestätigung über KV-Connect abgerufen werden. Nach erfolgreichem Versand stehen alle Verordnungen in der Liste Versendet. Eine Versandwiederholung ist lediglich über das Archiv möglich. Hier liegt die Versanddatei, in der alle Verordnungen zusammengefasst sind. 20

21 Sollen einzelne Verordnungen nochmals versendet werden, sind diese erneut als XML zu speichern. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Änderungen an den Verordnungsformularen sind nur innerhalb des Verordnungs- und Meldequartals möglich Versand der Hörgeräteverordnung für Kinder Dieser erfolgt über folgende Menüpunkte Datenaustausch QSHGV Kinder Erstellte Dateien Alle weiteren Versandschritte erfolgen analog dem Versand für Erwachsene und Jugendliche. 21

22 11 Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) Mit dem Update 0018 liefern wir Ihnen zwei neue Facharzt Verträge: AOK Facharztvertrag OC Baden-Württemberg BKK Facharztvertrag OC Baden-Württemberg 11.1 HzV Prüfung auf Multimorbidität Die HzV Prüfung auf Multimorbidität steht nur für den Vertrag AOK Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Funktion kann über folgende Menüpunkte aufgerufen werden: Abrechnung HzV Abrechnung HzV Prüfung auf Multimorbidität Alternativ kann der Aufruf auch über das Tastenkürzel 393 erfolgen oder direkt über das Prüfmodul bzw. die Abrechnung. 22

23 11.2 Zusatzinformationen bei der Pflegeheimpauschale Bei der Eingabe der Pflegeheimpauschale 0008 erscheint folgender Hinweis: Nach Bestätigung der Meldung über, steht der Fokus automatisch im Feld Zusatz. Hier gespeichert wer- kann der Name und der Ort der Pflegeeinrichtung eingegeben und über den. 23

24 11.3 Hausarzt-/Facharztsuche Zur Erleichterung der Haus- bzw. Facharztsuche wurden zwei Links in der Kürzelverwaltung eingebunden. Der Aufruf erfolgt über F2 oder alternativ über: Optionen Kürzel Kürzelverwaltung Arzt 11.4 HzV BaWü - Reaktivierung der Blankoziffern Für die HzV Verträge des KV Bereichs Baden-Württemberg gilt folgendes: Wurden im letzten Quartal Blankoziffern aktiviert, sind diese nach Einspielen des Updates 0018 wieder inaktiv. Daher müssen alle Blankoziffern neu aktiviert werden. 24

25 12 Hilfreiche Präparate-Informationen Mit diesem Update stellen wir Ihnen wieder wichtige, patientennahe Präparat-Informationen zur Verfügung. Damit Sie diese umfassend nutzen können, finden Sie im Folgenden Erläuterungen, wie Sie unsere Zusatzfunktionen in Ihrem täglichen Arbeitsablauf unterstützen: Patienteninformationen: Deutsch, Türkisch, Russisch Die Patienteninfo ist ein toller Zusatznutzen für Arzt und Patienten! Nicht nur die Diagnose, auch die gewählte Therapie ist oft erklärungsbedürftig. Schriftliche Patienteninformationen stellen sicher, dass die Patienten die gegebenen Informationen zu Hause nochmals in Ruhe nachlesen können. Bei ausgewählten Präparaten erhalten deshalb die Ärzte zum Zeitpunkt der Medikamentenauswahl aus der Datenbank die Information, dass zu diesem Präparat Patienteninformationen verfügbar sind. Da Ärzte international heilen, weisen Landesflaggen darauf hin, in welchen Sprachen die Patienteninformationen verfügbar sind. Diese können direkt im Patientengespräch aufgerufen, ausgedruckt und ausgehändigt werden. Für folgende Präparate haben wir im vierten Quartal Patienteninformationen hinterlegt: Hersteller Präparat PZN Abbott Arzneimittel GmbH Kreon / / AstellasPharma GmbH Formotop / / Bayer Vital GmbH Betaferon / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex 5 mg / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex 15 mg / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex20 mg / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex 30 mg / Orion Pharma GmbH BeclometEasyhaler / / Orion Pharma GmbH BudesonidEasyhaler / / Orion Pharma GmbH Comtess / Orion Pharma GmbH SalbuEasyhaler / / Orion Pharma GmbH Stalevo / / Shire Deutschland Elvanse / WEPA Apothekenbedarf Mosquito /

26 Diagnose-Patenschaft Mit der Diagnose-Patenschaft erhält der Arzt eine Komfortfunktion, die wertvolle Zeit direkt in der Behandlung erspart. Passend zur gestellten Diagnose erhält der Arzt eine Auswahl von Präparaten, die für die gesuchten Indikationen in Frage kommen. Betrachtet man einen allgemeinen Verordnungsprozess ist folgender Ablauf zu durchlaufen: 1. Eingabe der Diagnose in die Karteikarte 2. Bestätigung der Diagnosesicherheit 3. Übernahme der Diagnose in die Karteikarte 4. Öffnen des Rezeptformulars 5. Öffnen der Arzneimitteldatenbank 6. Verordnen des Präparats und Ausdruck des Rezepts Ist eine Diagnose mit dieser Kommunikationsform hinterlegt, überspringt der Arzt Schritt 3-5, da diese automatisch im Hintergrund ablaufen. Für folgende Präparate haben wir im vierten Quartal Diagnose-Patenschaften hinterlegt: Hersteller ICD DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH M54.1- / M54.11 / M54.99 DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH K64.- /K64.1 / K64.9 Genzyme GmbH G35.0 / G35.10 /G35.9 Jenapharm GmbH F52.2 Jenapharm GmbH Z30.0 / Z30.8 / Z30.9 Jenapharm GmbH N92.0 Jenapharm GmbH TEVA GmbH N80.0 / N80.3 /N80.9 M51.- / M51.1 / F54 TEVA GmbH G44.2 / T

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