CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme Updatebeschreibung Quartal 4/2013 Version 0018
|
|
- Heinrich Hofer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme Updatebeschreibung Quartal 4/2013 Version 0018 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Gotthardt Vorstand: Uwe Eibich (Vorsitzender), Frank Brecher
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Neue Ziffernlieferung Neues XPM Prüfmodul Neuer Kostenträgerstamm Umstellung der Java Version Euro-EBM KV-Ziffernstammdaten-Dateien Zugriff auf die Arzneimitteldaten des ifap praxiscenter 3 und die Heilmittelverordnungen 5 8 Neuer Haus- und Facharzt-EBM Die altersdifferenzierte Versichertenpauschale Neue GONR problemorientiertes Gespräch Abbildung des Gesprächskontingents Vorhaltepauschale zur Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsbereichs Neuregelung des Chronikerzuschlags Realisierte Wünsche und Optimierungen Editierbarer Kindervorsorgeplan Wahlweiser Arztwechsel beim Wartezimmer Open Office Selektive Befundübernahme - Variable $C-BEF( )$ Auswahlfenster für die Variable $TB$ (Textbaustein laden) Versand der Hörgeräteverordnung Versand der Hörgeräteverordnung für Erwachsene und Jugendliche Versand der Hörgeräteverordnung für Kinder Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) HzV Prüfung auf Multimorbidität Zusatzinformationen bei der Pflegeheimpauschale Hausarzt-/Facharztsuche HzV BaWü - Reaktivierung der Blankoziffern Hilfreiche Präparate-Informationen
3 1 Allgemeine Informationen Dieses Update hat die Versionsnummer 0018 und wird als Quartalsupdate 4/13 an Sie versendet. CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich Arztsysteme Maria Trost Koblenz Hotline - Telefon (0800) Hotline - Telefax * *Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min Um Wartezeiten bei der telefonischen Nachfrage bei Unklarheiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte unsere zusätzlichen kostenlosen Angebote. Zusätzliche Informationsquellen zum Update Über unsere Internetseite können Sie sich zu unserem Update Infoservice anmelden. Internetdownload Über unseren Internetdownload unter können Sie Informationen als PDF-Datei downloaden. Dieser Bereich ist passwortgeschützt. Der benötigte Benutzername lautet UPDATE und das Passwort lautet vital DATA VITAL Telefonsupport Telefonisch stehen wir Ihnen in der Zeit von 08:00-18:00 Uhr unter der Hotline - Telefonnummer (0800) zur Verfügung. Bitte spielen Sie das Update erst nach Erstellung der Abrechnung für das 3. Quartal 2013 ein. 3
4 2 Neue Ziffernlieferung Mit diesem Update stellen wir Ihnen den neuen bzw. aktualisierten EBM-Ziffernstamm, aktualisierte KV-spezifische Ziffernstämme, sowie die HZV-Ziffern zur Verfügung. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt unsererseits keine Gewähr für die Inhalte und Korrektheit der Umsetzung der Ziffernstammdateien übernommen wird. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, grundsätzlich die für Ihre Praxis relevanten Ziffern zu überprüfen und diese ggf. anzupassen. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere aufgrund der neuen KV-Ziffernstämme nachträglich zu Änderungen kommen kann. Leider sind wir bei unseren internen Recherchen auf einige Unstimmigkeiten gestoßen und haben festgestellt, dass teilweise Punktzahlen bzw. Eurowerte in den einzelnen KV-Ziffernstammdateien nicht korrekt angegeben sind. Bitte kontrollieren Sie die in Ihrer Praxis verwendeten Ziffern auf Vollständigkeit bzw. auf die korrekte Angabe der Bewertungen. 3 Neues XPM Prüfmodul Sie erhalten mit diesem Update das XPM-Prüfmodul in der Version 1.86 für das 4. Quartal Neuer Kostenträgerstamm Die neueste Kostenträgerstammdatei ist nach dem Einlesen des Updates 0018 aktiv. 5 Umstellung der Java Version Mit diesem Update wird die aktuelle Java Version ausgeliefert. Beim Einspielen des Updates 0018 wird Java automatisch aktualisiert. 4
5 6 Euro-EBM KV-Ziffernstammdaten-Dateien Mit dem DATA VITAL Update 0018 werden die zum gültigen KV-Ziffernstämme zur Verfügunggestellt. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Orientierungswert und den kalkulatorischen Punktwert zum 1. Oktober 2013 auf 10 Cent festzusetzen.die KBV informiert über Die regionalen KVen haben die SDEBM-Ziffernstammdatei der KBV an ihre regionalen Besonderheiten angepasst und die Bewertungen zum größten Teil vorgenommen. Für die Inhalte der KV- Ziffernstammdatei ist die jeweilige KV verantwortlich. Daher bitten wir Sie, sich im Falle von fehlenden Bewertungen oder unvollständigen Ziffernstammdateien direkt mit Ihrer KV in Verbindung zu setzen. Wir weisen darauf hin, dass die KVen die Bewertungen unterschiedlich umgesetzt haben. Zum Teil wurden sowohl Punkte als auch Euro-Bewertungen zu den Ziffern angegeben, zum Teil nur Euro- Bewertungen, und in einigen KV-Regionen wurden die Bewertungen zu den Ziffern ausschließlich in Punkten angegeben. Ferner gibt es einzelne Ziffern, bei denen Bewertungen fehlen können. 7 Zugriff auf die Arzneimitteldaten des ifap praxiscenter 3 und die Heilmittelverordnungen Wichtige Änderungen im Rahmen der AVWG Zertifizierung für die Nutzer der nichtgrafischen Oberfläche. Der Zugriff auf die Arzneimitteldaten des ifap praxiscenter 3 über die Taste [F3] ist in der textorientierten DATA VITAL-Benutzeroberfläche nicht mehr möglich. Auf Grund der geltenden AVWG Bestimmungen, die in einer nicht grafischen Benutzeroberfläche nicht umsetzbar sind, darf die klassische Benutzeroberfläche zur Verordnung nur noch als Schreibmaschinenarbeitsplatz genutzt werden. Der Zugriff auf die Hausapotheke über die Taste [F6], dient in der textorientierten DATA VITAL- Benutzeroberfläche nur noch zu Recherchezwecken. Eine Übernahme der dort hinterlegten Verordnungen ist nicht mehr möglich. Gleiches gilt auch für die Medikamenten Gruppen [F5], Consultationsmedikamente [F7] und das Wiederholungsrezept. Weiterhin können Kürzel verwendet werden, die keine PZN beinhalten. Bei bestehenden Kürzeln können die PZN jedoch nicht entfernt werden. Hier müssen die Medikamente manuell unter einem anderen Kürzel neu angelegt werden. Bitte verwenden Sie, wie bereits mit den vorherigen Updates kommuniziert, an Ihren Verordnungsplätzen die grafische DATA VITAL-Benutzeroberfläche. 5
6 8 Neuer Haus- und Facharzt-EBM Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich Ende Juni auf einen neuen Hausarzt-EBM geeinigt. Neue Leistungen kommen hinzu, die Versichertenpauschale wird stärker nach dem Alter differenziert und der Chronikerzuschlag neu geregelt. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird bis Mitte 2014 schrittweise überarbeitet. Ziel ist es, die Leistungen der medizinischen Grundversorgung besser abzubilden und sie bei der Honorierung stärker zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den fachärztlichen Bereich als auch für den hausärztlichen. Die Grundstruktur des EBM ändert sich nicht. An dieser Stelle werden die wesentlichen Änderungen zusammengefasst. Die Versichertenpauschale wird schlanker und stärker altersdifferenziert Das ausführliche Gespräch wird Einzelleistung Neue Pauschale für das Vorhalten von Strukturen Einführung neuer Leistungen Neuregelungen des Chronikerzuschlags Neue Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundpauschale (PFG) Die KBV informiert ausführlich unter Hinweis: Unsere Informationen beruhen auf den Mitteilungen der KBV, verschiedenen KVen oder auch durch Rückmeldungen unserer Anwender. Da möglicherweise mit individuellen Anpassungen der regionalen KVen zu rechnen ist, bitten wir darum, sich selbstverständlich an deren Vorgaben zu orientieren und ggf. manuelle Änderungen im System vorzunehmen. 6
7 8.1 Die altersdifferenzierte Versichertenpauschale Zum werden u.a. altersabhängige Versichertenpauschalen für Haus-(und Kinder-)ärzte im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) eingeführt. Hauptbestandteil des Hausarzt-EBM ist die Einführung von nur einer Versichertenpauschale für Haus- (und Kinder-)ärzte im EBM, die altersabhängig vergütet wird. Hierbei handelt es sich speziell um die vom Vertragsarzt zu erfassenden Gebührenordnungspositionen (Hausärztliche Versichertenpauschale), (Hausärztliche Versichertenpauschale im Vertretungsfall und bei Überweisung), (Pädiatrische Versichertenpauschale) und (Pädiatrische Versichertenpauschale im Vertretungsfall und bei Überweisung), unmittelbar in Abhängigkeit vom Patientenalter. Hinter jeder Altersklasse verbirgt sich eine gesonderte Gebührenziffer. Die Ziffern sind folgendermaßen strukturiert: Hausärzte 03001/03011 = bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03002/03012 = ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 03003/03013 = ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 03004/03014 = ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03005/03015 = ab Beginn des 76. Lebensjahres Kinderärzte 04001/04011 = bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 04002/04012 = ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 04003/04013 = ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 04004/04014 = ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 04005/04015 = ab Beginn des 76. Lebensjahres Die Softwarehäuser sind verpflichtet, eine automatische Umsetzung der Versichertenpauschale in die jeweils altersklassenspezifische kodierte Zusatznummer bereitzustellen. Dies bedeutet konkret: Nach Erfassung der Gebührenordnungsposition für einen Patienten prüft DATA VITAL auf die altersentsprechende Leistungsziffer und ersetzt die Ziffer mit der entsprechenden Ge- 7
8 bührenordnungsposition, die altersbezogen auf den Patienten zutrifft direkt in der Karteikarte. Somit ist für sofort ersichtlich, welche Ziffer DATA VITAL für diesen Patienten vorschlägt. Bsp.: Hinterelgung der Versichertenpauschalen für den Hausarzt Die Altersberechnung folgt der gängigen Regelung, dass das Alter der 1. Konsultation im Quartal maßgeblich für die Berechnung ist. Gleiches gilt auch für die Ziffer 03010, und
9 Für fachgleiche Praxen gilt ein Aufschlag von 22.5 % auf die Versichertenpauschalen. Trifft dies zu, sind unter [Optionen] [Praxisanpassung] [Arzt/Praxis/KH-Eingabe] die 5 altersgestaffelten Versichertenpauschalen einzutragen. In die Euro Spalte wird der Euro Betrag der Pauschalen mit dem 22,5 %- igem Aufschlag eingetragen. Hat die normale Versichertenpauschale einen Aufschlag von 22.5 %, gilt dies auch für bzw Da der Wert die Hälfte der normalen Versichertenpauschale beträgt, ist hier kein Euro Eingabefeld nötig, es reicht aus, die Ziffern in der [Arzt/Praxis/KH Eingabe] neben den normalen Versichertenpauschalen zu hinterlegen. Diese Eintragungen sind lediglich für die korrekte statistische Berechnung und nicht für die Abrechnung relevant, da an dieser Stelle keine Gebührenwerte übermittelt werden. Bsp. für Hausärzte: 8.2 Neue GONR problemorientiertes Gespräch Abbildung des Gesprächskontingents Absofort kann das ausführliche Gespräch des Arztes mit einem Patienten und / oder einer Bezugsperson als Einzelleistung abgerechnet werden. Voraussetzung ist eine mindestens 10 minütige Gesprächsdauer und das dass Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensveränderten Erkrankung steht. Dafür wird die GOP für Hausärzte und die GOP für Kinder- und Jugendärzte eingeführt. Die Leistung wird mit 9,00 Euro je vollendete zehn Minuten bewertet. Um eine Ausweitung der Gesprächsleistungen zu Lasten aller Ärzte zu verhindern, erhält jede Praxis ein quartalsbezogenes Gesprächskontingent. Dies beträgt pro Behandlungsfall 4,50 Euro. Das Gesprächskontingent einer Praxis berechnet sich somit wie folgt: Zahl der ambulanten Behandlungsfälle x 4,50 Euro Hinweis: Zur besseren Überwachung des Gesprächskontingents, stellen wir baldmöglichst eine statistische Auswertung zur Verfügung. 9
10 8.3 Vorhaltepauschale zur Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsbereichs Für das Vorhalten von Praxisstrukturen, die zur Erfüllung der hausärztlichen Grundversorgung notwendig sind, wird eine sogenannte Vorhaltepauschale als Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen und eingeführt. Wichtiger Hinweis: Die Vorhaltepauschale nach der Ziffer (14,00 Euro) wird durch die KV automatisch gesetzt. Sonderregelung: Bei Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt erfolgt ein 10%-iger Abschlag, bei mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt ein Aufschlag von 10%. Die Vorhaltepauschale wird einmal im Behandlungsfall und in der Regel neben der Versichertenpauschale berechnet. Ausnahmen: Die neue Pauschale ist nicht abrechenbar, wenn der Arzt in dem Behandlungsfall zusätzlich oder ausschließlich Leistungen durchführt, die nicht zum grundsätzlichen hausärztlichen Versorgungsbereich zählen, wie z. B. Psychotherapie und Akupunktur. Weitere Informationen zu den Abrechnungs- und Ausschlusskriterien sind unter zu finden oder den Informationsschreiben der KV zu entnehmen. Hinweis: Eine statistische Auswertung dieses Zuschlags wird baldmöglichst nachgeliefert. 8.4 Neuregelung des Chronikerzuschlags Zur Abrechnung des Chronikerzuschlags stehen jetzt zwei Ziffern zur Verfügung: Die GOP für Hausärzte / für Kinder- und Jugendärzte kann bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden. Die GOP für Hausärzte / für Kinder- und Jugendärzte kann abgerechnet werden, wenn mindestens zwei und mehr Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal stattgefunden haben. Ausnahmen: Hier gelten die gleichen Ausnahmen wie bei der Vorhaltepauschale Faustregel: Keine Vorhaltepauschale kein Chronikerzuschlag Änderungen für Fachärzte: Fachärzte der Grundversorgung erhalten ab einen Zuschlag. Diese Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung wird einmal im Quartal pro Behandlungsfall gezahlt, bei dem der Arzt ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten Leistungen durchführt. 10
11 Wichtiger Hinweis: Die jeweilige PFG wird durch die KV automatisch gesetzt. Eine statistische Auswertung dieses Zuschlags wird baldmöglichst nachgeliefert. Die Abrechnung der PFG ist nur neben der Grundpauschale sowie anderen Grund- und wenigen Beratungsleistungen möglich. Die Leistungen, die zum Ausschluss der Pauschale führen, werden im Anhang 3 zum EBM gekennzeichnet. Zu den Fachärzten, die Anspruch auf die Pauschale haben, gehören laut Beschluss folgende Fachgruppen: Anästhesiologie (05220) Augenheilkunde (06220) Chirurgie (07220) Dermatologie (10220) Gynäkologie (08220) Hals- Nasen- Ohrenheilkunde (09220) Innere Medizin ohne Schwerpunkt (13220) Kinder- und Jugendpsychiatrie (14214) Neurologie (16215) Nervenheilkunde und Psychiatrie (21218) Orthopädie (18220) Phoniatrie und Pädaudiologie (20220) Physikalische und Rehabilitative Medizin (27220) Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (22216) Psychotherapie (ärztliche und psychologische) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (23216) Urologie (26220) Zusätzlich zu den im Anhang 3 gekennzeichneten Gebührenordnungspositionen (GOP) werden die Kostenpauschalen des Abschnitts 32.3 ( ) ebenfalls nicht der fachärztlichen Grundversorgung zugerechnet und führen zum Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der PFG. Das bedeutet: Auch Fachärzte der Grundversorgung erhalten den Zuschlag nur in den Behandlungsfällen, in denen sie ausschließlich Leistungen der Grundversorgung durchführen. Wichtig: Sollten Sie in Ihrer Praxis mit Zifferngruppen arbeiten, vergessen Sie bitte nicht, diese zu aktualisieren. 11
12 9 Realisierte Wünsche und Optimierungen Mit diesem Update konnten wir einige Ihrer Wünsche realisieren. 9.1 Editierbarer Kindervorsorgeplan Der Kindervorsorgeplan ist jetzt editierbar. Er verfügt über die gleichen Untersuchungen wie bisher, die jetzt aber änder- und erweiterbar sind. Die Änderungen/Erweiterungen können wie folgt vorgenommen werden: Programm Termin Einrichten Vorsorgeuntersuchung Mit Klick auf den Pfeil unter Untersuchungsarten lassen sich bereits vorhandene Untersuchungen anzeigen und ggf. bearbeiten. Mit Klick auf können zusätzliche Untersuchungen im Feld U-Art erfasst werden. Hinter Zeitraum wird die Zeitspanne zur Erbringung der neuen Untersuchung in Lebenstag, Lebenswoche, Lebensmonat oder Lebensjahr eingetragen. Nach dem Speichern stehen die neuen Untersuchungsarten für den Ausdruck des Kindervorsorgeplans (124) zur Verfügung. 12
13 9.2 Wahlweiser Arztwechsel beim Wartezimmer Ob das Programm automatisch einen Arztwechsel zu dem Arzt durchführt, der beim Setzen in das Wartezimmer eingetragen wurde, kann jetzt optional bestimmt werden. Die Einstellung dieser Funktion kann über folgende Menüpunkte aufgerufen werden. Programm Wartezimmer Optionen Arztwechsel Ist das Feld Arztwechsel aktiv, läuft der Arztwechsel automatisch ab. Wird der Haken wieder entfernt, bleibt der in DATA VITAL ausgewählte Arzt bestehen. 13
14 9.3 Open Office Für die neue Open Office Schnittstelle konnten zwei Wünsche/Optimierunge umgesetzt werden Selektive Befundübernahme - Variable $C-BEF( )$ Zur Übernahme einer speziellen Befundart in ein Open Office Dokument, steht die Variable $C-BEF( )$ zur Verfügung. Damit die Variable aufgelöst wird, müssen die durch die gewünschte Befundart ersetzt werden. Beispiel: $C-BEF(ANA)$ Alternativ kann die Variable auch auf folgendem Weg in Open Office übernommen werden: DATA VITAL Variablen Bei der Übernahme der Variablen erscheint folgendes Fenster: Hier ist die gewünschte Befundart einzutragen. Dadurch werden die in der Variablen durch die eingegebene Befundart ersetzt. 14
15 WICHTIG: Für eine korrekte Auflösung der Variablen ist es erforderlich, dass alle Befundarten definiert werden. Die Befundarten können wie folgt definiert werden: Optionen Praxisanpassung Befundart Eingabe Sollten an dieser Stelle keine weiteren Definitionen gewünscht sein, reicht es aus, nur das Feld Befund-Art zu füllen und zu speichern. Wurden die in der Praxis verwendeten Befundarten definiert, wird bei der Verwendung der Variablen nur die gewünschte Befundart angezeigt. 15
16 Bei nicht definierten Befundarten erfolgt die Anzeige aller Befundarten Auswahlfenster für die Variable $TB$ (Textbaustein laden) Die Übernahme von Textbausteinen für die Variable $TB$ in Open Office wurde durch ein Auswahlfenster komfortabler gestaltet. Hier erfolgt die Anzeige aller Textbausteine eines Verzeichnisses. Sollte ein anderes Verzeichnis gewünscht sein, kann dieses über ausgewählt werden. Der ausgewählte Textbaustein kann über werden. 16 in das Open Office Dokument übernommen
17 10 Versand der Hörgeräteverordnung Voraussetzung ist ein Anschluss an das sichere Netz der Kven sowie ein telemed.net Zugang. Der telemed.net Zugang kann kostenfrei bei der DATA VITAL Hotline beantragt werden. Der Versand über KV-Connect ist kostenpflichtig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die DATA VITAL Hotline. Für die weiteren nötigen Voreinstellungen innerhalb des Arztprogramms wenden Sie sich bitte an die DATA VITAL Hotline Versand der Hörgeräteverordnung für Erwachsene und Jugendliche Der Versand erfolgt über folgende Menüpunkte: Datenaustausch QS Hörgeräteverordnung Erstellte Dateien 17
18 In der Liste Neu erstellt werden alle aktuell als XML gespeicherten Verordnungsformulare angezeigt. Unplausibel ausgefüllte Formulare werden durch den Hinweis nicht Plausibel in der Spalte Verordung-Fehler angezeigt, dieser verhindert aber nicht den Versand. Diese können durch einen Doppelklick zur Korrektur geöffnet und bearbeitet werden. Zum Versand der Verordnungsformulare wird die Liste Versandbereit ausgewählt. Hier sind alle plausiblen Verordnungen bereits ausgewählt. Sollen auch nicht plausible Verordnungen mitversendet werden, müssen diese zusätzlich angehakt werden. Über werden die Verordnungen anschließend versendet. 18
19 Für den Versand über KV-Connect, muss im folgenden Fenster die zuständige KV ausgewählt werden. Anschließend wird automatisch eine Adresse vorgeschlagen. Diese sollte aber ggf. mit der KV abgeglichen werden, da es hier noch zu Änderungen kommen kann. Die Adresse kann an dieser Stelle jeder Zeit geändert werden. Über erforderlich. wird der Versand gestartet. Hierzu ist die Eingabe des telemed.net Schutzwortes 19
20 Nachdem die Verordnungen erfolgreich versendet wurden, kann eine Empfangsbestätigung über KV-Connect abgerufen werden. Nach erfolgreichem Versand stehen alle Verordnungen in der Liste Versendet. Eine Versandwiederholung ist lediglich über das Archiv möglich. Hier liegt die Versanddatei, in der alle Verordnungen zusammengefasst sind. 20
21 Sollen einzelne Verordnungen nochmals versendet werden, sind diese erneut als XML zu speichern. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Änderungen an den Verordnungsformularen sind nur innerhalb des Verordnungs- und Meldequartals möglich Versand der Hörgeräteverordnung für Kinder Dieser erfolgt über folgende Menüpunkte Datenaustausch QSHGV Kinder Erstellte Dateien Alle weiteren Versandschritte erfolgen analog dem Versand für Erwachsene und Jugendliche. 21
22 11 Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) Mit dem Update 0018 liefern wir Ihnen zwei neue Facharzt Verträge: AOK Facharztvertrag OC Baden-Württemberg BKK Facharztvertrag OC Baden-Württemberg 11.1 HzV Prüfung auf Multimorbidität Die HzV Prüfung auf Multimorbidität steht nur für den Vertrag AOK Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Funktion kann über folgende Menüpunkte aufgerufen werden: Abrechnung HzV Abrechnung HzV Prüfung auf Multimorbidität Alternativ kann der Aufruf auch über das Tastenkürzel 393 erfolgen oder direkt über das Prüfmodul bzw. die Abrechnung. 22
23 11.2 Zusatzinformationen bei der Pflegeheimpauschale Bei der Eingabe der Pflegeheimpauschale 0008 erscheint folgender Hinweis: Nach Bestätigung der Meldung über, steht der Fokus automatisch im Feld Zusatz. Hier gespeichert wer- kann der Name und der Ort der Pflegeeinrichtung eingegeben und über den. 23
24 11.3 Hausarzt-/Facharztsuche Zur Erleichterung der Haus- bzw. Facharztsuche wurden zwei Links in der Kürzelverwaltung eingebunden. Der Aufruf erfolgt über F2 oder alternativ über: Optionen Kürzel Kürzelverwaltung Arzt 11.4 HzV BaWü - Reaktivierung der Blankoziffern Für die HzV Verträge des KV Bereichs Baden-Württemberg gilt folgendes: Wurden im letzten Quartal Blankoziffern aktiviert, sind diese nach Einspielen des Updates 0018 wieder inaktiv. Daher müssen alle Blankoziffern neu aktiviert werden. 24
25 12 Hilfreiche Präparate-Informationen Mit diesem Update stellen wir Ihnen wieder wichtige, patientennahe Präparat-Informationen zur Verfügung. Damit Sie diese umfassend nutzen können, finden Sie im Folgenden Erläuterungen, wie Sie unsere Zusatzfunktionen in Ihrem täglichen Arbeitsablauf unterstützen: Patienteninformationen: Deutsch, Türkisch, Russisch Die Patienteninfo ist ein toller Zusatznutzen für Arzt und Patienten! Nicht nur die Diagnose, auch die gewählte Therapie ist oft erklärungsbedürftig. Schriftliche Patienteninformationen stellen sicher, dass die Patienten die gegebenen Informationen zu Hause nochmals in Ruhe nachlesen können. Bei ausgewählten Präparaten erhalten deshalb die Ärzte zum Zeitpunkt der Medikamentenauswahl aus der Datenbank die Information, dass zu diesem Präparat Patienteninformationen verfügbar sind. Da Ärzte international heilen, weisen Landesflaggen darauf hin, in welchen Sprachen die Patienteninformationen verfügbar sind. Diese können direkt im Patientengespräch aufgerufen, ausgedruckt und ausgehändigt werden. Für folgende Präparate haben wir im vierten Quartal Patienteninformationen hinterlegt: Hersteller Präparat PZN Abbott Arzneimittel GmbH Kreon / / AstellasPharma GmbH Formotop / / Bayer Vital GmbH Betaferon / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex 5 mg / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex 15 mg / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex20 mg / Dr. R. Pfleger GmbH Spasmex 30 mg / Orion Pharma GmbH BeclometEasyhaler / / Orion Pharma GmbH BudesonidEasyhaler / / Orion Pharma GmbH Comtess / Orion Pharma GmbH SalbuEasyhaler / / Orion Pharma GmbH Stalevo / / Shire Deutschland Elvanse / WEPA Apothekenbedarf Mosquito /
26 Diagnose-Patenschaft Mit der Diagnose-Patenschaft erhält der Arzt eine Komfortfunktion, die wertvolle Zeit direkt in der Behandlung erspart. Passend zur gestellten Diagnose erhält der Arzt eine Auswahl von Präparaten, die für die gesuchten Indikationen in Frage kommen. Betrachtet man einen allgemeinen Verordnungsprozess ist folgender Ablauf zu durchlaufen: 1. Eingabe der Diagnose in die Karteikarte 2. Bestätigung der Diagnosesicherheit 3. Übernahme der Diagnose in die Karteikarte 4. Öffnen des Rezeptformulars 5. Öffnen der Arzneimitteldatenbank 6. Verordnen des Präparats und Ausdruck des Rezepts Ist eine Diagnose mit dieser Kommunikationsform hinterlegt, überspringt der Arzt Schritt 3-5, da diese automatisch im Hintergrund ablaufen. Für folgende Präparate haben wir im vierten Quartal Diagnose-Patenschaften hinterlegt: Hersteller ICD DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH M54.1- / M54.11 / M54.99 DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH K64.- /K64.1 / K64.9 Genzyme GmbH G35.0 / G35.10 /G35.9 Jenapharm GmbH F52.2 Jenapharm GmbH Z30.0 / Z30.8 / Z30.9 Jenapharm GmbH N92.0 Jenapharm GmbH TEVA GmbH N80.0 / N80.3 /N80.9 M51.- / M51.1 / F54 TEVA GmbH G44.2 / T
Änderungen / Neuerungen
Änderungen / Neuerungen Version 7.1 (Q2/15) New Media Company GmbH & Co. KG Donnerschweer Straße 398 26123 Oldenburg Telefon: 0441-390 112 00 Fax: 0441 390 112 10 Email: info@newmediacompany.de www.smarty-online.de
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab
MehrEBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013
EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Allgemeines Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert
MehrVersion 6.5 (Q4/2013)
Änderungen / Neuerungen Version 6.5 (Q4/2013) New Media Company GmbH & Co. KG Donnerschweer Straße 398 26123 Oldenburg Telefon: 0441-390 112 00 Fax: 0441 390 112 10 Email: info@newmediacompany.de www.smarty-online.de
MehrAb 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016
ebm.aktuell Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 Ab Oktober 2016 muss für Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan erstellt werden.
MehrHerzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1
Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst
MehrNeuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015
Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015
MehrDas ist neu in dieser Version
Die Update-Kurz-Dokumentation zum Sonder-Update Q4/2013 V13.4.3 CompuGroup Medical Deutschland AG Geschäftsbereich TURBOMED Osterberg 2 24113 Molfsee T +49 (0) 431 65 92-050 F +49 (0) 431 65 92-065 info@turbomed.de
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
MehrHausarztzentrierte Versorgung AOK Hessen
Hausarztzentrierte Versorgung AOK Hessen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand September 2013 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version und telemed.net...
MehrPraxisWissen. Stufe. Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert
PraxisWissen Ein service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Neuerungen 1. Stufe Was sich ab oktober 2013 für hausärzte und fachärzte ändert ab 1. Oktober 2013 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in
MehrVersorgungssteuerung AOK Sachsen-Anhalt. Stand März Seite 1
Versorgungssteuerung AOK Sachsen-Anhalt Stand März 2013 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Versorgungssteuerung AOK Sachsen-Anhalt - Freischaltung... 3 2 Asynchrone Leistungen... 5 3 Statistik Ziffernstatistik...
MehrAOK Sachsen-Anhalt Neurologie. Stand März Seite 1
AOK Sachsen-Anhalt Neurologie Stand März 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Versorgungssteuerung AOK Sachsen-Anhalt - Freischaltung... 3 2 Arzneimittelempfehlung (Ampel-Funktionalität)... 6 2.1 Arzneimittelempfehlung...
MehrTeil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015
Teil C zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 05222 in den Abschnitt 5.2 EBM 05222 Zuschlag
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrErratum B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 In dem Beschluss des Bewertungsausschusses
MehrFacharztvertrag Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie AOK Baden-Württemberg
Facharztvertrag Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie AOK Baden-Württemberg (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand Juni 2015 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul...
MehrTeil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 1. Änderung der zweiten Bestimmung zum Abschnitt 4.5.4 EBM 2. Die Gebührenordnungspositionen 04560, 04561
MehrDer neue Hausarzt-EBM
Der neue Hausarzt-EBM Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt, zum 01.10.2013 treten zahlreiche Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in Kraft. Die zunächst erfreulich anmutende
MehrI) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt:
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrHausarztzentrierte Versorgung Ersatzkassen Baden-Württemberg
Hausarztzentrierte Versorgung Ersatzkassen Baden-Württemberg Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand Dezember2011 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS
MehrSonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013
Sonderrundschreiben 13.01.2014 EBM-News Wichtige Informationen über EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Sowohl der Bewertungsausschuss als auch der erweiterte Bewertungsausschuss haben in ihrer 320. Sitzung
MehrInstallationsvoraussetzungen für das Update 18.2 Bitte entnehmen Sie die Voraussetzungen aus der nachfolgenden Tabelle:
Sehr geehrte Damen und Herren, Eltville, März 2018 Sie erhalten hiermit die wichtigsten Informationen zu den Inhalten des Quartalsupdates 18.2, sowie weitere Hinweise. Installationsvoraussetzungen für
MehrB E S C H L U S S ENTWURF
B E S C H L U S S ENTWURF des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21 Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017
MehrBitte unbedingt lesen! Update-Dokumentation
Bitte unbedingt lesen! Update-Dokumentation Enthaltene Programmänderungen ALBIS Version 11.65 Inhaltsverzeichnis 1 KBV-Änderungen...2 1.1 Neuer ICD 10 Stamm (Version 2015)... 2 1.2 Aktualisierter EBM Stamm
MehrRUNDSCHREIBEN D3 184 VII 32/2008 Az.: S
An die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder der Bundesrepublik Deutschlands Bezirks- und Abrechnungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Vertragsleiter der Kassenärztlichen Vereinigungen Geschäftsführung
MehrBewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017
MehrS3C Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog Thüringen (Ergänzung) Stand März Seite 1
S3C Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog Thüringen (Ergänzung) Stand März 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zum Modul Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog... 3 2 Freischaltung und
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.
Mehrebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016
ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt
MehrALBIS Versorgungsstrukturvertrag AOK Nordost und KV MV. S3C AOK Nordost Versorgungsstrukturvertrag (Brandenburg)
ALBIS Versorgungsstrukturvertrag AOK Nordost und KV MV S3C AOK Nordost Versorgungsstrukturvertrag (Brandenburg) Stand Dezember 2015 ALBIS Versorgungsstrukturvertrag AOK Nordost und KV MV Inhaltsverzeichnis
MehrEBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE
EBM 2013 - HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH
Mehrabrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,
abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen
MehrAn alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016
KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:
MehrHausarztzentrierte Versorgung BKK-LV Nord
Hausarztzentrierte Versorgung BKK-LV Nord Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand September 2010 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Leistungskatalog aktualisieren... 3 2 Aktualisiertes Prüfmodul
MehrAntrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Kapitel 37 EBM
MehrVersion UPDATE DOKUMENTATION für Service Pack
Version 16.3.2 UPDATE DOKUMENTATION für Service Pack August 2016 Sehr geehrte CGM TURBOMED Anwenderin, sehr geehrter CGM TURBOMED Anwender, heute erhalten Sie das CGM TURBOMED Service Pack 16.3.2 als Downloadversion.
MehrStrukturreform Psychotherapie
Für Rückfragen: Serviceteam der KVSH Tel. 04551 883 883 27.06.2017 Strukturreform Psychotherapie Wie bereits in unserem Newsletter vom 4. Mai 2017 angekündigt, treten zum 1. Juli 2017 weitere Änderungen
MehrCOMPUMED M1 - Update Das Update besteht aus einer CD, welche das COMPUMED M1-Update enthält.
Sehr geehrte COMPUMED M1-Anwenderin, sehr geehrter COMPUMED M1-Anwender, Koblenz, Juni 2014 heute erhalten Sie das COMPUMED M1 - Update 18.2.0.2 Das Update besteht aus einer CD, welche das COMPUMED M1-Update
MehrALBIS AOK Baden-Würtemberg. Hausarztzentrierte Versorgung AOK Baden-Württemberg. (Auszug aus der Gesamtdokumentation)
ALBIS AOK Baden-Würtemberg Hausarztzentrierte Versorgung AOK Baden-Württemberg (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand März 2016 ALBIS AOK Baden-Würtemberg Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul...
MehrUpdate-Anschreiben. Version 5.3.3
Version 5.3.3 Inhalt Inhalt... 2 Update-Neuerungen... 4 KBV-Prüfmodule... 4 KV-Connect... 4 Ab 01.10.2016 ist KV-Connect in der Datenannahmestelle erst nach Freischaltung auswählbar... 4 KV-Connect Freischaltung...
MehrS3C Hausarztzentrierte Versorgung AOK Bremen (Niedersachsen) Stand September Seite 1
S3C Hausarztzentrierte Versorgung AOK Bremen (Niedersachsen) Stand September 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Freischaltung und Aktivierung... 3 1.1 Vertrag freischalten... 3 1.1.1 Weg 1... 3 1.1.2 Weg
MehrDie Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM
Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.
MehrBESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2008
MehrHausarztzentrierte Versorgung IKK Classic Baden-Württemberg. Stand: Dezember Seite 1
Hausarztzentrierte Versorgung IKK Classic Baden-Württemberg Stand: Dezember 2014 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version und telemed.net... 3 3 ALBIS Version
MehrPERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung
KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr
MehrEnthaltene Programmänderungen CGM ALBIS Version Q1.b/2017 (12.43)
Enthaltene Programmänderungen CGM ALBIS Version Q1.b/2017 (12.43) Inhaltsverzeichnis 1 Heilmittelverordnung...2 1.1 Keine Übernahme von Indikationsschlüssel... 2 1.2 CGM-Heilmittelkatalog - Falsches Argument
MehrFacharztvertrag Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie AOK Baden-Württemberg (Auszug aus der Gesamtdokumentation)
ALBIS AOK Facharztvertrag NPPP Baden-Würtemberg Facharztvertrag Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie AOK Baden-Württemberg (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand März 2016 ALBIS
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017
Mehr2/7.3.2 Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (3.2) 2/ Hausärztliche Versichertenpauschalen (3.2.1)
Versorgung Teil 2 Kap. 7.3.2.1 Seite 1 Hausärztliche Versorgungspauschalen 2/7.3.2 Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (3.2) 2/7.3.2.1 Hausärztliche Versichertenpauschalen (3.2.1) Alterszuordnung:
MehrHilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte
Hilfe zu Anlage 7 Modul 7.6 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen BKK Landesverband Mitte Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrBESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrAmbulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen
Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für
MehrNeuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation)
Hausarztzentrierte Versorgung Vereinigte IKK (ehemals Signal Iduna IKK) Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand: September 2011 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG Prüfmodul...
MehrHäufige Fragen zum ifap praxiscenter 3
Datum: 28.06.2012 Version: 1.0 MEDISTAR Praxiscomputer GmbH Copyright CompuGroup Medical AG All rights reserved. For internal use only. 1 of 5 Document: template_agenda version: 2 created: modified: -
MehrVersion Service Pack DOKUMENTATION
Version 18.1.2 Service Pack DOKUMENTATION Januar 2018 Sehr geehrte CGM TURBOMED-Anwenderin, sehr geehrter CGM TURBOMED-Anwender, heute erhalten Sie das Service Pack 18.1.2 für CGM TURBOMED als Downloadversion.
Mehr1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)
Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
Mehrdes Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 1.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrS3C AOK PLUS Sachsen (Ergänzung) Stand Juni Seite 1
S3C AOK PLUS Sachsen (Ergänzung) Stand Juni 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zum Modul... 3 2 Freischaltung und Aktivierung... 4 2.1 Dialog zur Aktivierung der Softwareprobe... 4 2.1.1 Jetzt
MehrFAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V
FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017
MehrHausarztzentrierte Versorgung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See Baden-Württemberg. Stand September Seite 1
Hausarztzentrierte Versorgung Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See Baden-Württemberg Stand September 2014 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version
MehrGemeinsamer Datenaustausch im Arztnetz am Beispiel des Modellprojekts Heilbronn. Daniel Jozic (MicroNova AG) Silvia Welzenbach (MEDIVERBUND AG)
Gemeinsamer Datenaustausch im Arztnetz am Beispiel des Modellprojekts Heilbronn Daniel Jozic (MicroNova AG) Silvia Welzenbach (MEDIVERBUND AG) Projektbeschreibung Pilotprojekt zur elektronischen Vernetzung
MehrFacharztvertrag Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie AOK Baden-Württemberg. Neuerungen. (Auszug aus der Gesamtdokumentation)
Facharztvertrag Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie AOK Baden-Württemberg Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand September 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version
Mehr1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 372. Sitzung am 11. März 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1. Änderung
MehrNeuer Orientierungswert für das Jahr 2013
21. März 2013 Neuer Orientierungswert für das Jahr 2013 Der Orientierungswert zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen gemäß 87 Absatz 2e SGB V wurde für das Jahr 2013 auf 3,5363 Cent festgelegt.
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse
MehrAnlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I.
Anlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I. Beschuss des Bewertungsausschusses gemäß 87b Abs. 4 Satz 1 SGB V zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach 87b
MehrSpezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni Überweisender Hausarzt
ebm.aktuell Spezialisierte geriatrische Diagnostik ab 1. Juli 2016 neu im EBM Juni 2016 Der Abschnitt 30.13 mit Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik wird zum 1. Juli 2016 neu in den
MehrHausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage
Edyta Pawlowska - Fotolia.com Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage n Inhalt Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich 4 Versichertenpauschale Altersklassifizierung
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrStrukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017
KVB 80684 München Abrechnung An alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der antragspflichtigen Psychotherapie
MehrS3C Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog Thüringen und Thüringen (Ergänzung) Stand Dezember Seite 1
S3C Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog Thüringen und Thüringen (Ergänzung) Stand Dezember 2014 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Freischaltung und Aktivierung... 3 1.1 Dialog zur Aktivierung der Softwareprobe...
MehrAnlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013
Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013 Arztgruppe Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen Gebührenordnungsposition des EBM Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin,
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrHausarztzentrierte Versorgung AOK Baden-Württemberg
Hausarztzentrierte Versorgung AOK Baden-Württemberg Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand Juni 2013 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version und
MehrHausarztzentrierte Versorgung Ersatzkassen Baden-Württemberg Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand: September 2012.
Hausarztzentrierte Versorgung Ersatzkassen Baden-Württemberg Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand: September 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 319. Sitzung am 18. Dezember 2013 Teil A
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 319. Sitzung am 18. Dezember 2013 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2014
MehrHausarztzentrierte Versorgung EK Nordrhein
Hausarztzentrierte Versorgung EK Nordrhein Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand September 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version und telemed.net...
MehrHausarztzentrierte Versorgung Deutsche RV Knappschaft Bahn-See Nordrhein Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation)
Hausarztzentrierte Versorgung Deutsche RV Knappschaft Bahn-See Nordrhein Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand Dezember 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul...
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
MehrSADT-Abrechnung. Abrechnung von Leistungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)
1 SADT-Abrechnung Abrechnung von Leistungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) Betrifft die KV Gebiete Westfalen-Lippe und Nordrhein Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 1.1
MehrGO! Update September 2014 Inhalt
GO! Update September 2014 Inhalt 1. Kontaktliste aus Objekt-Aktivitäten erstellen... 2 2. Flexiblere Kontakttitel... 4 3. Name des Partners in Schnellsuche und Doublettencheck... 7 4. Energieausweis mit
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
Mehr1 Abrechnung notfallmedizinischer. EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)
1 Abrechnung notfallmedizinischer Leistungen EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) Der EBM (Einheitliche Bewertungsmaßstab) ist seit 1986 unter laufenden Änderungen die Grundlage der Abrechnung von GKV-Leistungen.
MehrVersorgungssteuerung IKK gesund plus Sachsen-Anhalt. Stand September Seite 1
Versorgungssteuerung IKK gesund plus Sachsen-Anhalt Stand September 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Versorgungssteuerung IKK gesund plus Sachsen-Anhalt - Freischaltung... 3 2 Arzneimittelempfehlung (Ampel-Funktionalität)...
MehrWichtige Informationen, bitte lesen.
Wichtige Informationen, bitte lesen. Änderungen / Neuerungen Version 8.0 (Q3/17) New Media Company GmbH & Co. KG Donnerschweer Straße 398 26123 Oldenburg Telefon: 0441-390 112 0 Fax: 0441 390 112 10 Email:
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBitte unbedingt lesen! Update-Dokumentation
Bitte unbedingt lesen! Update-Dokumentation Enthaltene Programmänderungen ALBIS Version 10.90 Inhaltsverzeichnis 1 KBV Änderungen... 4 1.1 Früherkennungs Koloskopie... 4 1.1.1 Aktuelle Änderungen der KBV...
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 416. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 416. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrB E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember Teil A
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 Teil A mit Wirkung zum 1. April 2005 1. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01102 in die Nummer
MehrHausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg BKK VAG Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand: März 2012.
Hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg BKK VAG Neuerungen (Auszug aus der Gesamtdokumentation) Stand: März 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version
MehrLeitfaden SIS-Spielbericht. für Z/S vor Spielbeginn
Leitfaden SIS-Spielbericht für Z/S vor Spielbeginn 1 Inhaltsverzeichnis 1 Programmstart... 3 1.1 SIS-Login...3 1.2 Neues Spiel / Spiel öffnen...3 2 Neues Spiel...4 2.1 Neues Spiel anlegen...4 2.2 Spieldaten
MehrPSYCHOTHERAPIE. Vergütung in der Psychotherapie
PSYCHOTHERAPIE Stand 30.03.2017 Vergütung in der Psychotherapie Mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie wurde das Leistungsangebot zum 1. April 2017 erweitert und neu strukturiert. Dies hat
MehrEBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt
EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal
MehrBeschluss. Anlage 2 Beschlüsse zur Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss
Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 162. Sitzung am 17. September 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009
Mehr