Workshop Up2Youth DGVN. 26. November 2016
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- Anneliese Bach
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Transkript
1 Workshop Up2Youth DGVN 26. November 2016
2 Warm up Fragen zum gegenseitigen Kennenlernen 2
3 Einführung Kinderrechte sind Menschenrechte 3
4 Menschenrechtsverträge 1. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) 2. Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) 3. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) 4. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) 5. Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe (1984) 6. Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) 7. Internationales Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen (2003) 8. Behindertenrechtskonvention (2006) 9. Konvention gegen Verschwindenlassen (2006)
5 Kernprinzipien der Menschenrechte Menschenrechte sind unveräußerlich, d.h. niemand kann sie verlieren, denn sie sind an die menschliche Existenz geknüpft. Menschenrechte sind universell, d.h. sie gelten für alle Menschen ohne Unterschiede weltweit. Menschenrechte sind unteilbar, bedingen einander und sind miteinander verknüpft. Kein Recht ist wichtiger als das andere.
6 Einführung Inhalte der Konvention im Überblick 6
7 Die Inhalte der UN-KRK im Überblick Präambel Teil I (Artikel 1-41) mit sämtlichen materiellen Bestimmung Teil II (Artikel 42-45) mit den sog. Durchsetzungsinstrumentarien Teil III (Artikel 46-54) umfasst die Schlussbestimmungen
8 Die 3 P der Konvention 1. Protection = Schutzrechte 2. Provision = Versorgungsrechte 3. Participation = Beteiligungsrechte
9 Die 4 Grundprinzipien der UN-KRK Artikel 2 Diskriminierungsverbot Artikel 3 Vorrang des Kindeswohls Artikel 6 Recht auf Leben und Entwicklung Artikel 12 Recht auf Beteiligung
10 Activity Kinderrechte-Quiz 10
11 Einführung Politische Bedeutung der UN-KRK in Deutschland 11
12 Ratifizierung am 05. April 1992 Das Übereinkommen setzt Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht sind, und bietet keinen Anlass, grundlegende Reformen des innerstaatlichen Rechts zu betreiben.
13 Verwirklichung der UN-KRK in Deutschland Was fehlt? Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung kraftvolle Koordination des Regierungshandelns in puncto Kinderrechte Kinderrechte basierte Datenerhebung Beschwerde-Stellen für alle Kinder in deren direktem Lebensumfeld
14 Monitoring der UN-KRK Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss 14
15 Alternative report (NGOs) Pre sessional meeting State report UN-Dialog List of issues Follow up State review Concluding observations
16 Palais Wilson in Genf
17 Pre-sessional meeting 2013
18 National Coalition Deutschland In der National Coalition haben sich derzeit rund 110 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen. 18
19 Concluding Observation 2014 The Committee remains concerned at the continued absence of a central body to monitor the implementation of the Convention on Federal, Länder and community levels, and which is also empowered to receive and address complaints of violations of children s rights (CO/C/DEU/CO/3-4; para 17) 19
20 Monitoring der UN-KRK Monitoring-Stelle des DIMR 20
21 General Comment No. 2 The role of independent national human rights institutions in the promotion and protection of the rights of the child. (CRC/GC/2002/2) Der UN-Fachausschuss setzt sich darin für die Einrichtung unabhängiger Kinderrechte-Institutionen ein, die kontinuierlich überprüfen, ob die Kinderrechte von staatlichen und privaten Stellen im Vertragsstaat geachtet und geschützt werden. 21
22 Erklär-Video Was macht die Monitoring-Stelle UN-KRK? 22
23 Aufgaben in der Aufbauphase 1. Integration der Monitoring-Stelle Kinderrechte in die Abläufe des Instituts & Abstimmung mit den bestehenden Arbeitslinien 2. Vernetzung mit externen Akteuren (Stakeholder-Konsultationen) 3. Forschung: bundesweites Mapping von Beschwerdemechanismen für Kinder und Jugendliche 4. Kommunikationsformate entwickeln & Kommunikationskanäle etablieren 23
24 Vernetzung 1. Staatliche Stellen auf Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden 2. Zivilgesellschaftliche Organisationen die zu Kindern und Jugendlichen arbeiten sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst! 3. Wissenschaftliche Forschungsinstitute 4. Abgeordnete auf Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden 24
25 Forschungsvorhaben 1. Mapping vorhandener Beschwerdemechanismen für Kinder & Jugendliche in Deutschland 2. Punktuelle Lebenslagenanalysen zu Kindern in besonderen Lebenslagen 25
26 Beschwerdemechanismen für Kinder und Jugendliche in Deutschland 26
27 Punktuelle Lebenslagenanalysen 1. Kinder & Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften Im Rahmen von Workshops wurden Kinder & Jugendliche zu ihrer Situation in den Gemeinschaftsunterkünften befragt. 2. Kinder von Inhaftierten Diese Lebenslagenanalyse wird im Januar 2017 starten. Dazu wird am 1. Dezember 2016 ein erster Fachaustausch bei uns im Hause stattfinden. 27
28 Kommunikationsformate "So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind" 28
29 Advocacy 29
30 UN-KRK verwirklichen! Kinderrechte-Ansatz 30
31 Der Menschenrechte-orientierte Ansatz Verantwortungsträger_innen fordern ihre Rechte Verwirklichung der Menschenrechte im Lebensalltag eines jeden Einzelnen erfüllen ihre Verpflichtung Rechteinhaber_innen Thies, 2004
32 Der Kinderrechte-orientierte Ansatz Ein an den Kinderrechten orientierter Ansatz muss: die Verantwortung gegenüber Kindern, deren besondere Schutzrechte, berücksichtigen die Entwicklung des Kindes, seine Bedürfnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen berücksichtigen seinen Fokus auf das Wohl des Kindes (best interest of the child) richten und darüber hinaus die verschiedenen Kontexte berücksichtigen, in denen sich Kinder in der jeweiligen Gesellschaft bewegen.
33 To-do zum Kinderrechte-Ansatz Kinder als Rechteinhaber_innen sollten weitaus mehr als bisher in einer ihrem Alter und ihrer Reife angemessenen Art und Weise über ihre Rechte informiert werden. Fachkräfte, die mit und für Kinder arbeiten sowie Eltern sollten sich über die Rechte der Kinder informieren und sich ihrer Rolle als direkte Verantwortungsträger_innen, die die Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen sollen, bewusst werden. Kinder sollten im Alltag aktiv beteiligt werden und ihrer Meinung soll Gehör geschenkt werden.
34 To-do zum Kinderrechte-Ansatz Fachkräfte die mit und für Kinder arbeiten aber auch Eltern sollten mehr als bisher erfahren und lernen können, wie sie Kinder im Alltag aktiv beteiligen können. Erwachsene sollten sich als Ombudspersonen mit den Kindern für die Umsetzung ihrer Rechte stark machen. Dabei sollen sie sich bei ihrem Handeln vom Wohl des Kindes (best interests of the Child) leiten lassen. Die Kinderrechte sollten Teil des Grundgesetzes, der Landesverfassungen und Gemeindeordnungen werden sowie eines jeden Leitbildes, der Konzeption oder Satzung von Einrichtungen, um so dem Bemühen Ausdruck zu verleihen, die Kinder bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen zu wollen.
35 Ich freue mich auf unsere Diskussion! Claudia Kittel Leiterin Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Zimmerstraße 26/ Berlin Telefon:
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