Fachbeitrag Avifauna zur Erweiterung des Windparks Holste

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1 Fachbeitrag Avifauna zur Erweiterung des Windparks Holste Landkreis Osterholz Dezember 2011/ November 2014 Auftraggeber: Dreekamp Aurich Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Landschaftsplaner Manfred Henning Esenser Straße Aurich Tel / Fax /

2 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Henning Dipl.-Ing. I. Bokelmann Dipl. Ing. M. Bergmann regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Brut- und Gastvögel (Avifauna) Brutvögel Aktuelle Brutvogelkartierung Gastvögel spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Voraussichtliche Umweltauswirkungen Überflüge / Wechselbeziehungen Vermeidung/Minimierung von Beeinträchtigungen und Ermittlung von Kompensationsmaßnahmen Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Brutvögel 2010 (Quelle: NLWKN 2011)... 5 Abb. 2: Räumliche Verteilung Waldschnepfe Abb. 4: Kornweihe im Windpark Ihlow (Winter 2009/10) Abb. 4: Horstnachweise Abb. 5: Jagdstrecken der Waldschnepfe in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein in den Jahren von 1960 bis Tabellenverzeichnis Tab. 1: Bewertung des Brutvogelgebietes nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) Tab. 2: Bewertung des Brutvogelgebietes nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) Tab. 3: Bewertung des Brutvogelgebietes nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) Tab. 4: Kartierdaten, Wetterdaten und Bemerkungen zur Gastvogelkartierung 2010/ Tab. 5: Gastvogelauswertung (wertgebende Arten, sonstige Arten mit größeren Ansammlungen) Tab. 6: Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit von Brutvögeln gegenüber den Störreizen von Windenergieanlagen nach REICHENBACH et al (Auszug) Tab. 7: Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit von Rastvögeln gegenüber den Störreizen von Windenergieanlagen nach REICHENBACH et al (Auszug, verändert) Planverzeichnis Plan 1: Parkkonfiguration... 4 Plan 2: Revierkartierung planungsrelevanter Brutvögel, Frühjahr Plan 3: Rastvögel regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 3

4 1 Einleitung Die Firma ENERCON GmbH, Dreekamp 5, Aurich beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden WindparksHolste, Gemeinde Holste, SG Hambergen, Landkreis Osterholz mit derzeit 9 Windkraftanlagen um 4 Windkraftanlagen im südlichen und östlichen Bereich. Vorgesehen sind Anlagen des Typs ENERCON E 82 mit 138,38 m Nabenhöhe. Zur Ermittlung eventueller Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Teilschutzgut Avifauna wurde eine Brut- und Gastvogelkartierung über die Jahre 2010/2011 durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebungen und die konstatierten Beeinträchtigungen auf die Avifauna durch das Planvorhaben sind nachfolgend dargestellt. Plan 1: Parkkonfiguration regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 4

5 2 Brut- und Gastvögel (Avifauna) 2.1 Brutvögel Bezüglich des Teilschutzgutes Brutvögel erfolgt eine Betrachtung annähernd des gesamten Raumes zwischen den Siedlungen Hellingst und Holste im Westen und Siedlung Kuhstedt im Osten, der Spintenkamper Straße im Norden sowie der Friedhofsstraße im Süden. Der maximale Umkreis beträgt ca. 2,8 km um die geplanten WEA (nördlich). Der bestehende Windpark liegt innerhalb des Brutvogel-Untersuchungsgebietes(Brutvogel-UG) und bildet mit den geplanten 4 neuen Windkraftstandorten die Kernzone mit einer Größe von 413 ha. Die anschließenden Räume sind untergliedert in die Randzone 1 südlich des Planstandortes mit einer Größe von 211 ha und die Randzone 2 nördlich und östlich des Vorhabengebietes (790 ha). Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel in Niedersachsen Vom Niedersächsischen Umweltministerium werden avifaunistisch wertvolle Bereiche abgegrenzt. Gemäß der Auswertung der Daten aus 2010 (Quelle: NLWKN 2011) konnte für das Plangebiet keine lokale oder höhere Bedeutung als Brutgebiet nachgewiesen werden. Außerhalb des Plangebietes befinden sich Brutgebiete unterschiedlicher Bedeutung. In ca. 1,8 km Entfernung finden sich in westlicher Richtung Brutgebiete von nationaler Bedeutung. Ein weiteres Brutgebiet von landesweiter Bedeutung erstreckt sich in südöstlicher Richtung in 3,4 km Entfernung. Südlich des Plangebietes findet sich in 3,4 km Entfernung zudem ein Brutgebiet von regionaler Bedeutung. Abb. 1: Brutvögel 2010 (Quelle: NLWKN 2011) regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 5

6 2.1.1 Aktuelle Brutvogelkartierung 2011 Methodik Auf den Kontrollgängen aller Erfassungen wurde das gesamte Untersuchungsgebiet (max. Umkreis von 2,8 km um die WEA) vollständig erfasst, wo möglich, von den Wegen aus (vom Auto bzw. vom Fahrrad aus erfasst) beobachtet, z. T. wesentliche Bereiche (nicht einsehbare Bereiche) zu Fuß in gut beobachtbaren Streifen abgegangen. Dabei wurden die Vögel mit revieranzeigenden Verhaltensweisen aufgenommen. Als Brutnachweis gilt, wenn: ein brütender Altvogel eindeutig lokalisiert werden kann, Altvögel Futter oder Kotballen tragen, ein Nest mit Eiern (bzw. frischen Schalen) gefunden werden kann, Altvögel mit nicht flüggen Jungvögeln beobachtet werden können. Ein Brutverdacht besteht bei: Angst- oder Warnverhalten von Altvögeln, Balzverhalten Nestbau Reviervermutung, wenn die Beobachtung von Vögeln mit Territorialverhalten (Gesang u. ä.) an mindestens 2 Tagen mit mindestens einwöchigem Abstand am gleichen Platz gelingt. Als Kartengrundlage diente die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1 : Die Auswertung der Tageskarten ermöglicht die Formulierung von sogenannten "Papierrevieren". Alle vermutlichen Reviere der gefährdeten Arten und der Leitarten wurden dem Maßstab entsprechend möglichst genau in die Karte eingetragen. Außerdem wurden singende bzw. balzende Vögel notiert, die sich während der Brutzeit im potenziellen Brutbiotop aufhielten (Brutzeitbeobachtung). Letztere werden aber nicht kartografisch dargestellt. Revier-Kartierung und Nahrungsgäste 2011 Eine Revierkartierung planungsrelevanter Brutvögel wurde im Frühjahr 2011 von März bis Mitte Juli durchgeführt. Aufgrund der Größe und der Struktur des Raumes wurde das Untersuchungsgebiet in 3 Teilgebiete (siehe oben) untergliedert. Die Erhebungen erfolgten je Durchgang an einem Tag. Im März wurden die Brutvogeldaten parallel zur Rastvogelkartierung erfasst. Weitere intensive Brutvogelerfassungen wurden Anfang/Mitte April und Mai (4 Durchgänge) sowie Anfang Juni und Mitte Juli (2 Durchgänge ) durchgeführt. Bevorzugt wurden die Morgen- und Abendstunden. Während im April/Mai der Schwerpunkt der Erfassung bei den Limikolen und Singvögeln liegt, können im Juni/Juli insbesondere die Greife und Großvögel (z.b. Kranich) ggf. bestätigt werden. Am wurde zusätzlich eine Nachterfassung durchgeführt (Eulen, Wachtel, Wachtelkönig). Dabei wurden alle befestigten Feldwege befahren bzw. begangen und etwa alle 500 m eine Klangattrappe eingesetzt. Erfasst wurden vorrangig die in der Roten Liste Niedersachsens und Bremens aufgeführten gefährdeten Arten (KRÜGER & OLTMANNS 2007) sowie alle übrigen Grünland-, Gewässer- / Röhrichtarten und Arten sonstiger relevanter Biotope (z.b. Hochmoore, kleine Waldungen), im Besonderen sog. Leit- und Begleitarten nach FLADE Brutvogelarten angrenzender geschlossener Waldungen (z.b. Greife) wurden als Nahrungsgäste während der Brutzeit im Rahmen von Wechselbeziehungen zwischen Wald und angrenzenden Freiräumen erfasst, wenn sie die potentiell regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 6

7 konfliktträchtigen Areale innerhalb der Kern- und Randzonen aufsuchten und somit als Vorhabenrelevant (Beeinträchtigung von Nahrungsräumen infolge Vergrämung, Kollisionsgefährdung) einzustufen sind. Allgemein verbreitete, nicht gefährdete Arten, z. B. der Gebüsche, blieben unberücksichtigt. Nicht mit ihren Revieren erfasst wurden zudem Vögel der Siedlungsbereiche. Weiterhin wurden die während der Erfassungstage beobachteten Nahrungsgäste, die aus anderen Brutgebieten stammend das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche aufsuchen, dargestellt. Die Ergebnisse sind in Plan 2 dargestellt, nach Brutnachweis und Brutverdacht unterschieden. regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 7

8 Plan 2: Revierkartierung planungsrelevanter Brutvögel, Frühjahr 2011 regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 8

9 Als gefährdetste Art konnte der Steinschmätzer (Gefährdungsstufe 1 / RL-Deutschland/RL Nds.u.Bremen) mit einem Brutpaar in der Randzone 2 ermittelt werden bei einem Abstand von ca. 1,4 km zu den Bestandsanlagen und ca. 2,0 km zur nächstgelegenen Plan-WEA. Die Feldlerche ist mit 14 Brutpaaren in der Kernzone und insbesondere der Randzone 2 die häufigste RL-Vogelart (Gefährdungsstufe 3/RL-Nds.u.Bremen). Der Kiebitz ist mit 9 Brutpaaren die zweithäufigste RL- Brutvogelart und mit der Einstufung stark gefährdet der RL-D auch die nach dem Steinschmätzer am stärksten gefährdetste Art. In Niedersachsen und für die Teilregion Tiefland Ost ist die Art als gefährdet (Gefährdungskategorie 3) eingestuft. Allerdings brütet der Kiebitz im UG verstärkt auf Ackerflächen. Hier kann er nach erfolgter Einsaat mit seinen Nachgelegen grundsätzlich eine hohe Schlupfrate erzielen. Die nächstgelegenen Kiebitzstandorte finden sich in einer Entfernung von 800 m zu den Bestandsanlagen und ca m zu den geplanten WEA. Innerhalb der Kernzone konnten keine Brutbestände der Art festgestellt werden. Desweiteren konnte der in der Vorwarnliste der Roten Liste Deutschland und Niedersachsen und Bremen geführte Baumpieper mit insgesamt 18 Brutpaaren als häufig auftretende Art nachgewiesen werden. Die Art besiedelt die Randzone 2 vornehmlich und regelmäßig, tritt aber auch in der Kernzone und der Randzone 1 auf. Nennenswert sind zudem das Vorkommen des Neuntöters (Gefährdungsstufe 3/RL-Nds.u.Bremen) in der Randzone 2 (ca. 820 m Entfernung zur nächstgelegenen Plan-WEA) sowie der Nachweis der Art Wachtel (Gefährdungsstufe 3/RL-Nds.u.Bremen) in der Randzone 1 und in der Randzone 2 (Entfernung 560 m bzw. ca. 812 m zu den geplanten WEA). Relativ häufig (7 Paare) konnte zudem der Gartenrotschwanz (Gefährdungsstufe 3/RL-Nds.u.Bremen) festgestellt werden. Das Rebhuhn (Gefährdungsstufe 3/RL-Nds.u.Bremen) wurde mit 3 Brutpaaren im Gesamtraum nachgewiesen, wobei der Abstand zu den nächstgelegenen Plan-WEA ca. 680 bzw. 909 m beträgt. Mit 2 Paaren konnte der Wiesenpieper (Gefährdungsstufe 3/RL-Nds.u.Bremen) erfasst werden. Zudem wurde das Schwarzkehlchen mit 3 Paaren in den Randzonen nachgewiesen. Die Art wird in der Roten Liste 2007 jedoch nicht mehr als gefährdet geführt. Im unmittelbar an die Planstandorte angrenzenden Wald wurden zudem Waldschnepfen gesichtet bzw. verhört (Balzrufe). Die räumliche Verteilung der Waldschnepfen ist in der Abbildung 2 dargestellt. regioplan Landschaftsplanung 2011/2014 9

10 Abb. 2: Räumliche Verteilung Waldschnepfe regioplan Landschaftsplanung 2011/

11 Hinsichtlich Schwarzstorch und Rotmilan ergaben die gesonderten Überprüfungen keinen Hinweis auf einen Brutstandort im Umfeld des Plangebietes. Auch sonstige nicht explizit aufgeführte Arten, insbesondere Arten, die in der unten aufgeführten Liste der Arbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelwarten LAG-VSW / Entwurf 2014 (vgl. SCHREIBER 2014) geführt werden, wurden im Plangebiet bzw. im unmittelbaren Untersuchungsgebiet und Prüfbereich der einzelnen Arten während der Brutperiode nicht gesichtet. Raufußhühner: Auerhuhn Tetrao urogallus Birkhuhn Tetrao tetrix, Haselhuhn Tetrastes bonasia, Alpenschneehuhn Lagopus muta Rohrdommel Botaurus stellaris Zwergdommel Ixobrychus minutus Schwarzstorch Ciconia nigra Weißstorch Ciconia ciconia Fischadler Pandion haliaetus Wespenbussard Pernis apivorus Steinadler Aquila chrysaetos Schreiadler Aquila pomarina Kornweihe Circus cyaneus Rotmilan Milvus milvus Seeadler Haliaeetus albicilla Baumfalke Falco subbuteo Wanderfalke Falco peregrinus Kranich Grus grus Wachtelkönig Crex crex Großtrappe Otis tarda Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria Sumpfohreule Asio flammeus Ziegenmelker Caprimulgus europaeus Wiedehopf Upupa epops Koloniebrüter: Reiher, Möwen, Seeschwalben Uhu Bubo bubo Rohrweihe Circus aeruginosus Wiesenweihe Circus pygargus Schwarzmilan Milvus migrans Entsprechend dem Bewertungsmodell nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) konnte weder für die Kernzone noch für die Randzonen 1und 2 eine lokale oder höhere Bedeutung als Brutvogelgebiet festgestellt werden. Die Randzone 2 erreicht mit 3,87 Wertpunkten jedoch annähernd eine lokale Bedeutung (4 Punkte) als Brutvogelgebiet, wobei wertgebend das Vorkommen des Steinschmätzers mit einem Brutpaar und das stete Vorkommen des Kiebitzes ist. Die Ergebnisse der Klassifikation der einzelnen Teilräume sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Tab. 1: Bewertung des Brutvogelgebietes nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) Kerngebiet Brutvogelart Brutpaare RL-D Punkte RL-Nds. Punkte RL-TO Punkte Baumpieper 4 V - V - V - Feldlerche 2 3 1,8 3 1,8 3 1,8 Kuckuck 1 V - 3 1,0 3 1,0 Gesamt 1,8 2,8 2,8 Flächenfaktor 4,13 4,13 4,13 Endwert 0,44 0,68 0,68 Bewertung regioplan Landschaftsplanung 2011/

12 RL-D: Rote Liste Deutschland RL-Nds.: Rote Liste Niedersachsen RL-TO: Rote Liste Tiefland Ost Tab. 2: Bewertung des Brutvogelgebietes nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) Randzone 1 Brutvogelart Brutpaare RL-D Punkte RL-Nds. Punkte RL-TO Punkte Hänfling 1 V - V - V - Wachtel ,8 3 1,8 Wiesenpieper 1 V - 3 1,0 3 1,0 Baumpieper 2 V - V - V - Gesamt 2,8 2,8 Flächenfaktor 2,11 2,11 Endwert 1,33 1,33 Bewertung Tab. 3: Bewertung des Brutvogelgebietes nach WILMS, BEHM-BERKELMANN & HECKENROTH (1997) Randzone 2 Brutvogelart Brutpaare RL-D Punkte RL-Nds. Punkte RL-TO Punkte Gartenrotschwanz ,3 3 4,3 Baumpieper 12 V - V - V - Feldlerche ,2 3 5,2 3 5,2 Rebhuhn 3 2 4,8 3 2,5 3 2,5 Wiesenpieper 1 V - 3 1,0 3 1,0 Kiebitz ,3 3 4,8 3 4,8 Steinschmätzer ,0 1 10,0 1 10,0 Neuntöter ,0 3 1,0 Wachtel ,8 3 1,8 Gesamt 30,3 30,6 30,6 Flächenfaktor 7,90 7,90 7,90 Endwert 3,84 3,87 3,87 Bewertung regioplan Landschaftsplanung 2011/

13 2.1.2 Gastvögel Bezüglich des Teilschutzgutes Gastvögel erfolgt eine Betrachtung annähernd des gesamten Raumes zwischen den Siedlungen Hellingst und Holste im Westen und Siedlung Kuhstedt im Osten, der Spintenkamper Straße im Norden sowie der Friedhofsstraße im Süden. Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen Entsprechend der Einstufung von Vogelrastgebieten gemäß Niedersächsischem Umweltministerium (Quelle: kartenserver.niedersachsen.de) weist das Plangebiet an sich keine besondere Bedeutung als Rastgebiet auf. Auch die sonstigen Teilbereiche des Gastvogel-UG und großräumig angrenzende Zonen sind nicht als besondere Gastvogellebensräume gekennzeichnet. Aktuelle Erfassung von Gastvögeln 2010 / 2011 Von September 2010 bis Anfang November 2011 wurde eine Gastvogelerfassung im o.g. Raum (ca ha) durchgeführt. Es wurden 21 Durchgänge vorgenommen (September X, Oktober X, November X, Dezember X, Januar X, Februar 3 X, März 2 X, April 1 X, Juni 1 X, Juli 1 X, August 1 X, September 2 X, Oktober 1 X, November 1 X / s. Tab. 4). Methodik Bei den Begehungen wurde das UG mit dem PKW in Schrittgeschwindigkeit abgefahren. Teilweise wurden die Vögel aus dem PKW bzw. von den Wegen aus beobachtet. Dazu wurde das Gebiet mit dem Pkw langsam auf allen Wirtschaftswegen bzw. Straßen durchfahren und nach jeweils etwa 500 m das Gelände mit einem Fernglas (10 x 50) abgesucht. An unzugänglichen Stellen wurde auch zu Fuß kartiert. Innerhalb geschlossener Waldbereiche wurde mit etwas geringerer Intensität kartiert. Gastvogeltrupps wurden mit Hilfe eines Spektivs (30-60 x 70) ausgezählt. Die beobachteten Vögel und Trupps wurden in der Karte parzellengenau zugeordnet. Überfliegende Trupps und Individuen wurden mit Pfeilen vermerkt. Dabei wurde neben Art, Anzahl und Flugrichtung auch die ungefähre Flughöhe mit Hilfe der folgenden Höhenklassen, die sich an den vertikalen Abmessungen von Windkraftanlagen orientieren, eingeschätzt: I = 0-50 m II = > m III = > m IV = > 150 m Eindeutig sich verlagernde Trupps wurden mit Richtung und jeweiliger Individuenzahl (eventuelle Zuflüge von außerhalb) in die Tageskarten eingezeichnet. Quantitativ erfasst wurden alle relevanten Arten, die Bewertung bezieht sich jedoch vorrangig auf Arten, für die BURDORF et al quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen ermittelt haben und die somit zur Bewertung des Untersuchungsgebietes herangezogen werden können. Die Ergebnisse sind nach Rastvögeln und überfliegenden Trupps und Individuen getrennt festgehalten. regioplan Landschaftsplanung 2011/

14 Tab. 4: Kartierdaten, Wetterdaten und Bemerkungen zur Gastvogelkartierung 2010/11 Datum Wetter Bemerkungen C, bewölkt, mäßiger Wind 2. Septembertermin Anfang November 2011 nachgeholt C, sonnig, kaum Wind C, bedeckt, vereinzelt Schauer, stärkerer Wind C, wechselnd bewölkt, mäßiger Wind C, diesig-sonnig, kaum Wind C, bewölkt, windig C, wechselnd bewölkt, leichter Wind C, bewölkt, regnerisch C, bedeckt, windig C, teilweise sonnig, leichter Wind bis 2 C, wolkenlos, sonnig C, bedeckt, später auch Schauer, windig C, bedeckt, leichter Wind bis 20 C, sonnig, kaum Wind C, sonnig, leichter Wind bis 18 C, bedeckt, leichte Regenschauer, leichter Wind C, bedeckt, windig C, sonnig 2. Augusttermin wegen anhaltend schlechten Wetters verschoben C, diesig/sonnig C, bedeckt, leichter Wind C, diesig, mittags auch sonnig, Nachholtermin für 2. Septembertermin 2010 kaum Wind : Brutvogelbegehung, nur eine Beobachtung (41 Kiebitze, Rastvögel) Rastvögel- Ergebnisse Es wurden in den 3 Teilräumen des Gesamt-UG 27 Arten als rastende/ruhende oder nahrungssuchende Individuen oder Trupps auf den Flächen nachgewiesen, davon 5 Arten (Kranich, Kiebitz, Heringsmöwe, Silbermöwe und Graugans), die als bewertungsrelevante Arten mit quantitativen Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen eingestuft sind (nach KRÜGER et al. (2010). Mit der Graugans erfüllte eine Art zumindest einmal die Mindestzahl bezogen auf die Truppgröße - für eine lokale Einstufung (> 260 Ind. / s. Tab. 5). Für die Art Kiebitz (lokale Bedeutung Tiefland bei 680 Individuen) mit 140 Exemplaren und die Art Kranich (lokale Bedeutung Tiefland 140 Ind.) mit einer max. Truppgröße von 16 gleichzeitig rastenden Exemplaren wurde eine adäquate Bedeutung nicht erreicht. Lach- und Silbermöwen kamen nur vereinzelt vor. Die Ergebnisse der Erhebungen sind in dem Plan Nr. 3 dargestellt. regioplan Landschaftsplanung 2011/

15 Plan 3: Rastvögel regioplan Landschaftsplanung 2011/

16 Bemerkenswert waren im Rahmen der Gastvogelerfassungen zudem die steten Beobachtungen von Kornweihen östlich des bestehenden Windparks im Übergangsbereich der Kernzone und der Randzone 2 in einer Entfernung von ca. 380 m zu den Bestandanlagen und die relativ gleichmäßige Nutzung des Gesamtraumes und somit auch die Nahbereiche des bestehenden Windparks - durch Mäusebussard, Sperber und Turmfalke. Schwerpunktmäßig wurde die Randzone 2 von Gastvögeln aufgesucht. Diese Zone nimmt allerdings auch ca. 56 % des Untersuchungsraumes ein. Eine Einschätzung hinsichtlich der Wertigkeit der Teilräume auf Basis der Erhebungen2011/12 erfolgt nachfolgend in Anlehnung an das Bewertungsmodell von SCHREIBER (1998) für die Bewertung von Gastvogelbeständen im nieders. Küstenraum (es sei angemerkt, dass diese Methode für Gebiete des Küstenraumes entwickelt und herangezogen wurde und somit keine Allgemeingültigkeit und entsprechenden Status hat). Die Methode erlaubt jedoch auch eine Einschätzung und adäquate Berücksichtigung von Gebieten, die von verschiedenen Vogelarten stet zur Rast aufgesucht werden, ohne dass eine Art regelmäßig bzw. in der überwiegenden Anzahl der Erhebungsdurchgänge in hohen Beständen auftritt und keine Datenlage von annähernd 5 Jahren vorliegt. Nachfolgend ist in einer modifizierten Form bezogen auf die ermittelten max. Truppgrößen eine Einschätzung dargelegt: Lokal bedeutsam mindestens 3 x lokal bedeutsame Bestände oder 3 Punkte Regional bedeutsam mindestens 3 x regional bedeutsame Bestände oder 10 Punkte Landesweit bedeutsam mindestens 3 x landesweit bedeutsame Bestände oder 20 Punkte National bedeutsam mindestens 3 x national bedeutsame Bestände oder 60 Punkte International bedeutsam mindestens 1 x international bedeutsame Bestände oder 250 Punkte Die Punkteverteilung erfolgt in Anlehnung an BURDORF (1997): lokale Bedeutung 1 regionale Bedeutung 2 landesweite Bedeutung 4 nationale Bedeutung 20 internationale Bedeutung 200 Somit ergibt sich folgende Gesamtbewertung: Gebietsnummer Bestandsklassifizierung Punkte Wertigkeit Gebiet Kernzone 0 kein Status Gebiet Randzone 1 0 kein Status Gebiet Randzone 2 1 x lokale Bedeutung 1 kein Status regioplan Landschaftsplanung 2011/

17 Aufgrund der nur einmalig festgestellten lokalen Bedeutung bei der Graugans und der geringen Truppgrößen bei den sonstigen relevanten, sog. wertgebenden Arten ergibt sich keine Klassifizierung des Untersuchungsraumes als Gastvogellebensraum höherer Bedeutung. Für die Teilfläche der geplanten Parkerweiterung konnte keine relevante Nutzung als Rastgebiet/Nahrungsraum festgestellt werden. Das Plangebiet wird somit nicht regelmäßig von nennenswerten Gastvogelbeständen wertbestimmender Vogelarten aufgesucht. Es dient offensichtlich vielmehr als kurzfristiges und sporadisches Rastgebiet, wobei als Nahrungsflächen geeignete Ackerflächen und Grünlandareale aufgesucht werden. Begüllte und gepflügte Ackerflächen ziehen insbesondere kurzzeitig auch Möwen wie Silbermöwen an. Die bisherigen Einstufungen der Staatlichen Vogelschutzwarte hinsichtlich der Bedeutung des Raumes als Gastvogellebensraum konnten bestätigt werden. Etwas häufiger und in höherer Anzahl suchten weitere nicht wertbestimmende Gastvögel das Untersuchungsgebiet auf: Wacholderdrossel (größter Trupp ca. 100 Exemplare), Star (größter Trupp 360 Ex.), Ringeltaube (bis zu 350 Stück) und Buchfink (> 140 Stück) Außerhalb des Untersuchungsgebietes (östlich der Randzone 2) konnte zudem einmalig ein Trupp von 260 Kranichen in einer Entfernung von ca. 2,5 km zur nächstgelegenen geplanten Windkraftanlage nachgewiesen werden. Nennenswerte das Plangebiet querende/überfliegende Vogelbestände wurden im Rahmen der Erhebungen nicht festgestellt. Eine besondere Bedeutung des Plangebietes als Flugkorridor zwischen einzelnen Gastvogellebensräumen (Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Teillandschaftsräumen) ist auf Basis der vorliegenden Daten nicht erkennbar. Lediglich im Bereich der Randzone 2 konnte jeweils ein Trupp von Blässgänsen (70 Stück) und Graugänsen (40 Stück) in > 1,0 km Entfernung zur nächstgelegenen geplanten Windkraftanlage festgestellt werden. regioplan Landschaftsplanung 2011/

18 Tab. 5: Gastvogelauswertung (wertgebende Arten, sonstige Arten mit größeren Ansammlungen) Wertgebende Arten Kernzone (Tiefland ) Randzone1 (Tiefland) Randzone 2 (Tiefland) 2, 16 ( ), 1 ( ), 3 ( ) Kranich 2 ( ), 2 ( ), 2 ( ) Kiebitz 4 ( ), 6 ( ) Lachmöwe 1 ( ) 9 ( ), 41 ( ), 2, 12, 3, 2, 6, 9, 45, 4, 3 ( ), 2, 140 ( ), 1 ( ), 68 ( ) Silbermöwe 13 ( ) 260 ( ), 2 ( ), 8 ( ), 6 ( ), Graugans 120, 32 ( ) rot Truppgröße von landesweite Bedeutung gelb Truppgröße von regionaler Bedeutung l grün Truppgröße von lokaler Bedeutung sonstige Arten mit größeren Ansammlungen Kernzone (Tiefland ) Randzone1 (Tiefland) Randzone 2 (Tiefland) Rabenkrähe 35 ( ), 41 ( ) Star 200 ( ), 360 ( ), 70 ( ), 90 ( ), 200 ( ) Ringeltaube 350 ( ) Wacholderdrossel 100 ( ) Dohle 60 ( ), 80 ( ) Saatkrähe 70 ( ), 35 ( ) Girlitz ca. 80 ( ) Buchfink 140 ( )

19 2.2 spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Die maßgeblichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in 44 Abs. 1 BNatSchG (a. F. 42 Abs. 1 BNatSchG) normiert. Danach ist es grundsätzlich verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote). Weitere artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (Besitz- und Vermarktungsverbote) sind auf Grund des Bebauungsplans ausgeschlossen und werden daher nicht weiter betrachtet. Für Eingriffe in den Naturhaushalt, die nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß 15 BNatSchG (a. F. 19 BNatSchG) bzw. in einem Bebauungsplan gemäß 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG (a. F. 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) zulässig sind, enthält 44 Abs. 5 BNatSchG (a. F. 42 Abs. 5 BNatSchG) Einschränkungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände: Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorgaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind im Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der im Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt, führt dies nicht zwingend zur Unzulässigkeit einer Planung bzw. eines Einzelvorhabens. Vielmehr können die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach 45 Abs. 7 Ziffer 5 BNatSchG (a. F. 43 Abs. 8 BNatSchG) unter bestimmten gesetzlich normierten Voraussetzungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Darüber hinaus kann von den Verboten des 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) auf Antrag eine Befreiung nach 67 BNatSchG (a. F. 62 BNatSchG) gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13.b BNatSchG (a. F. 10 Abs. 2 Nr. 10.b BNatSchG) zählen alle europäischen Vogelarten zu den besonders geschützten Arten. regioplan Landschaftsplanung 2011/

20 Brutvögel Im Plangebiet bzw. im grundlegenden maximalen Einflussbereich um die WEA finden sich im Wesentlichen folgende nach der Artenschutzverordnung streng bzw. besonders geschützte Vogelarten als Brutvögel: Art Rote Liste Schutz NDS 2007 BArtSchV Wachtel Coturnix coturnix 3 Kiebitz Vanellus vanellus 3 Kuckuck Cuculus canorus 3 Feldlerche Alauda arvensis 3 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola * Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 Dorngrasmücke Sylvia communis * Bluthänfling Carduiles cannabina V Wiesenpieper Anthus pratensis 3 Baumpieper Anthus trivialis V Wiesenschafstelze Motacilla flava * Rebhuhn Perdix perdix 3 Neuntöter Lanius collurio 3 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 Schwarzspecht Dryocopus martius * Waldschnepfe Scolopax rusticola V Rote Liste Niedersachsen und Bremen 2007 / Regionalisierte Einstufung Bestand erloschen (ausgestorben) 1 Vom Erlöschen bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet R extrem selten V Vorwarnliste * keine Gefährdung Nicht bewertet Schutz BArtSchV Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Arten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13bb (a. F. 10 Abs. 2 Nr.10bb) BNatSchG streng geschützte Arten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 (a. F. 10 Abs. 2 Nr. 11) BNatSchG regioplan Landschaftsplanung 2011/

21 Die Gefährdeten und streng / besonders geschützten Arten werden nachfolgend in Gruppen zusammengefasst hinsichtlich des Erhaltungszustandes kurz eingeschätzt. Wachtel Die Wachtel ist in Nordwestniedersachsen weit verbreitet, im Bestand aber gefährdet (HECKENROTH & LASKE 1997). Jährliche Bestandsfluktuationen sind typisch, regional sind in den letzten Jahren Bestandszunahmen zu verzeichnen (BAUER et al. 2005). HECKENROTH & LASKE (1997) geben für Niedersachsen einen Bestand von Brutpaare, das NLWKN für 2005 einen Bestand von 800 an. Trotz der Zunahme seit den 1990er Jahren wird der Erhaltungszustand in Niedersachsen als ungünstig eingestuft. Rebhuhn Die Art bevorzugt reich strukturierte Agrarlandschaften mit Acker- und Grünlandzonen, Brachen Gräben, Hecken und Feldgehölzen. Der Bestand der Art Rebhuhn wird in Niedersachsen auf Brutpaare geschätzt. Es werden erhebliche Bestandsrückgänge seit den 1960er Jahren konstatiert. Der Erhaltungszustand der Art in Niedersachsen wird als ungünstig, die Verantwortung des Landes Niedersachsen hinsichtlich des Bestands- und Arealerhalts als sehr hoch eingestuft. Waldschnepfe Die Waldschnepfe kommt bei entsprechendem Waldbestand in fast ganz Niedersachsen vor. Schwerpunktmäßig werden Lüneburger Heide und das Wendland besiedelt. Der durchschnittliche Bestand in Niedersachsen wird auf Brutpaare geschätzt. Kiebitz Die Bestandsentwicklung ist seit langer Zeit negativ. Teilweise sind Bestandszunahmen durch die Zunahme von Ackerbruten zu verzeichnen (BAUER et al. 2005). Der Bruterfolg auf Ackerflächen ist unklar. HECKENROTH & LASKE (1997) geben einen Bestand von Brutpaare an. Das Niedersächsische Umweltministerium gibt für das Jahr 2000 einen Bestand von ca Paaren, das NLWKN für 2005 einen Bestand von Paaren in Niedersachsen an. Die Verantwortung Niedersachsens hinsichtlich des Bestandes- und Arealerhalts der Art in Deutschland und Europa wird als hoch eingeschätzt. Der Erhaltungszustand der Art in Niedersachsen ist als ungünstig einzustufen. Feldlerche, Schwarzkehlchen, Schafstelze, Steinschmätzer, Wiesenpieper, Baumpieper Die Feldlerche ist ein Charaktervogel kleinräumig strukturierter Acker- und Grünlandgebiete, wobei sie trocken bis wechselfeuchte Standorte mit niedriger und abwechslungsreicher Gras- und Krautschicht bevorzugt. Sie siedelt jedoch auch auf Getreideanbauflächen (insbes. Weizen) und Arealen mit Hackfrüchten bei strukturreichen Randzonen. Die Feldlerche ist eine ehemals extrem häufige Art, hat in den vergangenen Jahrzehnten jedoch starke Bestandseinbußen hinnehmen müssen (BAUER et al. 2005). HECKENROTH & LASKE (1997) schätzen den niedersächsischen Bestand auf Brutpaare, neuere Angaben geben Brutpaare (UMWELTMINISTERIUM NIEDERSACHSEN 2006 [Die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen]) bzw Brutpaare an (NLWKN 2005).Der Erhaltungszustand der Art wird für Niedersachsen als ungünstig eingestuft. regioplan Landschaftsplanung 2011/

22 Das Schwarzkehlchen brütet im Bereich halboffener Moorränder sowie zunehmend auch in Randzonen von Grünland. Sein Hauptvorkommen liegt im Nds. Tiefland. In jüngster Zeit werden leichte Bestandszunahmen verzeichnet. Der niedersächsische Bestand wird auf Brutpaare (UMWELTMINISTERIUM NIEDERSACHSEN 2006) bis 2000 Brutpaare (NLWKN 2005) geschätzt. Die Schafstelze brütet vorwiegend auf mäßig feuchten bis nassen Wiesen und Weiden und zunehmend auf Getreide- und Rapsfelder z.b. mit vegetationsarmen Bodenstellen. Der Bestand in Niedersachsen ist zunehmend und wird auf Brutpaare (NLWKN 2005) geschätzt. Der Wiesenpieper ist ein verbreiterter, lokal häufiger Brutvogel. Die Art besiedelt vor allem offenes oder gehölzarmes, von Gräben geprägtes Gelände mit Feuchtstellen und gut strukturierter Krautschicht. Der Bestand umfasst seit etwa Brutpaare (ZANG 2001). Bis 1990 wurden in Niedersachsen starke Bestandseinbußen verzeichnet, in jüngster Zeit wird eine Erholung der Bestände auf niedrigem Stand angenommen (HECKENROTH & LASKE 1997). Der Steinschmätzer bevorzugt Magerstandorte und offene Bodenstellen. Er ist in ganz Niedersachsen lückig verbreitet, brütet aber vor allem in den Geestgebieten des Tieflandes (HECKENROTH & LASKE 1997). Die Bestände in Mitteleuropa sind rückgängig. In Deutschland wird der Bestand auf bis zu Brutpaaren, in Niedersachsen auf rund 400 Brutpaaren geschätzt (NLWKN 2010). Der Erhaltungszustand der Art wird als ungünstig eingestuft. Der Baumpieper besiedelt offenes und halboffenes Gelände mit einer gut ausgebildeten Krautschicht sowie mit Einzelbäumen oder Baumgruppen und Strauchbeständen. Der Baumpieper ist als stet anzutreffende Brutvogelart einzustufen mit einem Gesamtbestand in Niedersachsen von Brutpaaren (NLWKN 2010). Für die r Art Baumpieper werden leichte Bestandsrückgänge verzeichnet. Neuntöter, Gartenrotschwanz, Dorngrasmücke, Bluthänfling Der Neuntöter bevorzugt halboffene Landschaften mit lockerem Heckenbestand und dornige Sträucher zum Aufspießen als Nahrungsdepot. Die Art findet sich oft in Randzonen der Moore. In jüngster Zeit wird ein Wiederanstieg der Bestände registriert. Für Niedersachsen wird ein Bestand von (NLWKN 2005) bis Brutpaaren angegeben (UMWELTMINISTERIUM NIEDERSACHSEN 2006), in den 90er Jahren wurde der Bestand auf Paare geschätzt. Der Erhaltungszustand der Art wird in Niedersachsen als ungünstig eingeschätzt. Der Gartenrotschwanz ist Brutvogel der Feldgehölze, lichter Altholzbestände bzw. Alleen. Insgesamt ist die Bestandsentwicklung von einer kontinuierlichen Abnahme gekennzeichnet, in jüngster Zeit wird eine Stabilisierung verzeichnet (BAUER et al. 2005). HECKENROTH & LASKE (1997) schätzen den niedersächsischen Bestand auf Brutpaare. Das NLWKN gibt für 2005 einen Bestand von Paaren an. Die Dorngrasmücke findet sich vor allem in trockenen Gebüsch- und Heckenzonen innerhalb reich strukturierter Acker- und Grünlandareale sowie an buschreichen Waldrändern. Die Dorngrasmücke ist als stet anzutreffende Brutvogelarten einzustufen mit einem Gesamtbestand in Niedersachsen von Brutpaaren (NLWKN). Die Bestände der Dorngrasmücke können als konstant eingestuft werden. Der Bluthänfling bevorzugt teilweise offene Landschaften mit partiell dichter Baum- und Strauchvegetation zur Nestanlage. Zwischen Brut- und Nahrungsrevier können ca. 500 m liegen. Der Bestand liegt bei Paaren (ZANG, HECKENROTH und SÜDBECK 2009), wobei die Bestände jährlich hohen Schwankungen unterliegen. Die Territorialität ist wenig ausgeprägt. Die Bestände werden zumeist unterschätzt. regioplan Landschaftsplanung 2011/

23 Kuckuck Der Kuckuck ist in ganz Niedersachsen verbreitet. Er gehört zu den verbreitesten Nichtsingvögeln der Kulturlandschaft. Der Bestand dürfte bis Vögel umfassen (ZANG 1986). Der Kuckucksbestand gilt in Niedersachsen als weitgehend stabil. Schwarzspecht Der Schwarzspecht besiedelt vorrangig großflächigere Wälder mit Altholzbeständen und Totholzanteil. Zunehmend Arealausweitungen im nieders. Tiefland. Der Brutbestand in Deutschland wird auf Paare und in Niedersachsen auf Paare geschätzt (NLWKN 2010). In den letzten Jahrzehnten sind deutliche Bestandszunahmen zu verzeichnen. Der Erhaltungszustand der Art wird als günstig bewertet. Gastvögel Des Weiteren kommen folgende streng bzw. besonders geschützte Vogelarten als Gastvögel/Durchzügler bzw. Nahrungsgäste (somit nicht nur Zugvögel im engeren Sinne, sondern alle im Gebiet nicht brütende Vögel, die das Gebiet als Teil ihres Lebensraumes nutzen, z.b. Greife) im planungsrelevanten Raum vor: Art Rote Liste Schutz NDS 2007 BArtSchV Kranich Grus grus * Star Sturnus vulgaris V Mäusebussard Buteo buteo * Turmfalke Falco tinnunculus V Kiebitz Vanellus vanellus 3 Buchfink Fringilla coelebs * Ringeltaube Columba palumbus * Rabenkrähe Corvus corone * Girlitz Serinus serinus V Rebhuhn Perdix perdix 3 Ringdrossel Turdus torquatus 1 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 Wacholderdrossel Turdus pilaris * Sperber Accipiter nisus * Graugans Anser anser * Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 Nilgans Alopochen aegyptiaca * Saatkrähe Corvus frugilegus V Hohltaube Columba oenas * Bergfink Fringilla montifringilla 0 Kornweihe Circus cyaneus 2 Dohle Corvus monedula * regioplan Landschaftsplanung 2011/

24 Lachmöwe Larus ridibundus * Silbermöwe Larus argentatus * Feldsperling Passer montanus V Grünspecht Picus viridis 3 Feldlerche Alauda arvensis 3 Rote Liste Niedersachsen und Bremen 2007 / Regionalisierte Einstufung Bestand erloschen (ausgestorben) 1 Vom Erlöschen bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet R Arten mit geografischer Restriktion V Vorwarnliste * keine Gefährdung Nicht bewertet Schutz BArtSchV Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Arten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13bb (a. F. 10 Abs. 2 Nr.10bb) BNatSchG streng geschützte Arten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 (a. F. 10 Abs. 2 Nr. 11) BNatSchG Nachfolgend werden die allgemein in Niedersachsen nicht häufigen, relevanten und stet bzw. in größerer Anzahl als Gastvögel/Durchzügler bzw. Nahrungsgäste vorkommenden Arten hinsichtlich des Erhaltungszustandes näher erläutert (sofern nicht schon als Brutvogel eingeschätzt): Greifvögel Die Kornweihe ist Brutvogel der Heidegebiete und Moore, in Niedersachsen beschränken sich die Brutplätze fast ausschließlich auf die ostfriesischen Inseln. Die Kornweihe ist im Nord-Westen regelmäßiger Wintergast, wobei hier auch regelmäßig Ackerlandschaften als Nahrungshabitate genutzt werden (BAUER et al. 2005). Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der Schwerpunktrastgebiete wie Diepholzer Moorniederung, Dümmer, Moore bei Sittensen. Der Erhaltungszustand der Art als Gastvogel kann wegen der Kenntnislücken über den Gesamtbestand nicht beurteilt werden. Sperber und Mäusebussard sind als Baumbrüter auf Wälder oder Feldgehölze als Bruthabitat angewiesen. Während der Mäusebussard vorrangig Kleinsäuger bejagt, jagen Sperber vorwiegend Kleinvögel. Bevorzugte Nahrungshabitate sind somit strukturreiche, heckenreiche Landschaften und Wälder. Die Bestände beider Arten gelten als stabil (BAUER et al. 2005). Der Bestand für Deutschland wird auf Brutpaaren geschätzt (BEZZEL 1996) HECKENROTH & LASKE (1997) geben für Niedersachsen den Bestand des Sperbers mit bis zu Brutpaaren und des Mäusebussards mit bis zu Brutpaaren an. Als Durchzügler und Wintergäste stellen sich beim Mäusebussard insbesondere Teilpopulationen aus Skandinavien und Polen in den Niederungsgebieten ein. regioplan Landschaftsplanung 2011/

25 Die Bestandsentwicklung des Turmfalken, der im Kulturland aller Art brütet, wird als leicht rückläufig eingestuft (BAUER et al. 2005). HECKENROTH & LASKE (1997) schätzen den Bestand des Turmfalken auf Brutpaaren. KRÜGER & OLTMANNS (2007) geben für 2005 einen Bestand von für Niedersachsen an. Sie durchziehen den bzw. überwintern im gesamten niedersächsischen Raum. Der Turmfalke gehört nicht zu den seltenen Arten. Alle vier Arten wurden im Plangebiet bzw. im eingriffsrelevanten Raum als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler nachgewiesen. Die Kornweihe trat relativ stet auf mit einem Schwerpunkt im nordöstlichen Bereich der Kernzone mit rund 5 Nachweisen. Kranich Niedersachsen liegt weitgehend innerhalb der westeuropäischen Zugroute des Kraniches. Der Kranich tritt regelmäßig als Gastvogel im Bereich der Stader Geest und Umgebung auf. In Niedersachsen rasten im Mittel während des Wegzuges ca Kraniche ( ). Dies entspricht ca. 29 % des Rastbestandes in Deutschland bzw. 25 % der westziehenden Population. Regelmäßig überwintern einige Hundert bis wenige Tausend Kraniche in Niedersachsen. Die Population der Art ist in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen. Demgemäß wird der Erhaltungszustand der Art als Gastvogel als günstig eingestuft. Im Planungsraum konnte die Art i.d.r. in 1-2 Exemplaren sowohl in der Randzone 1 als auch in der Randzone 2 nachgewiesen werden, wobei der größte Trupp mit 16 Ind. in der Randzone 2 festgestellt wurde Limikolen Kiebitz Innerhalb der Planfläche traten Limikolen wie der Kiebitz nur in kleinen Trupps als Durchzügler auf. Der größte Trupp umfasste 140 Exemplare in der Randzone 2. Insbesondere Kiebitze aus Nordosteuropa verweilen in beiden Zugperioden in Niedersachsen lange auf Grünland- als auch auf Ackerflächen. Die durchschnittliche Tageshöchstrate beträgt ca Individuen (UMWELTMINISTERIUM NIEDERSACHSEN 2006), der Gesamtbestand beträgt in Deutschland ca , in Niedersachsen ca Individuen. Die Gastvogelbestände gelten als stabil, der Erhaltungszustand der Art als Gastvogel wird als günstig eingeschätzt. Gänse Der Bestand der Graugans wird auf Brutpaare geschätzt, zusammen mit Nichtbrütern treten ca Individuen stet in Niedersachsen auf. Zwischen September bis April erfolgt ein starker Zuzug aus Nordosteuropa. Die durchschnittliche Tageshöchstrate liegt bei Individuen, wobei sowohl Grünland als auch Ackerflächen als Nahrungshabitate aufgesucht werden. Der Gastvogelbestand beträgt in Deutschland ca Individuen, in Niedersachsen Individuen (NLWKN 2010). Der Erhaltungszustand der Art als Gastvogel wird als günstig bewertet. Lachmöwe, Silbermöwe Die Lachmöwe ist außerhalb der Brutzeit regelmäßig auf Gewässern und landwirtschaftlichen Flächen des Binnenlandes anzutreffen. Der Brutbestand beträgt annähernd Paare (ZANG 1991) Über den Gesamtbestand der in Niedersachsen über den Winter verweilende Vögel ist wenig bekannt, regioplan Landschaftsplanung 2011/

26 Schätzungen gehen jedoch von rund Individuen aus. Der Bestand wird als stabil eingestuft. Im Planungsgebiet wurde die Art nur einmalig erfasst. Die Silbermöwe ist ein Standvogel und Teilzieher. Größere Rastvorkommen seit einigen Jahren auch im Binnenland unter Zuzug von nordeuropäischen Vögeln. Der Gastvogelbestand beträgt in Deutschland , in Niedersachsen Individuen (NLWKN 2010). Der Erhaltungszustand der Art als Gastvogel wird als günstig eingestuft. Im Planungsraum wurden nur 13 Ex. nachgewiesen. Wacholderdrossel, Star, Rabenkrähe, Saatkrähe, Dohle Die Wacholderdrossel ist ein Charaktervogel der halboffenen Landschaft. Sie besiedelt licht stehende Bäume bzw. hohe Buschgruppen mit angrenzenden Acker-/Grünlandflächen. Der Brutbestand wird auf Paare geschätzt (SÜDBECK & WENDT 2002). Die heimischen Vögel überwintern tlw. in Niedersachsen, Durchzügler kommen zumeist aus den skandinavischen Ländern. Die Höchstzahlen des Durchzuges liegen bei ca Individuen. Im Untersuchungsraum konnten Ansammlungen von 100 Ind. festgestellt werden. Bevorzugtes Biotop der Stare sind Altholzbestände mit angrenzenden offenen Flächen, durchsetzt mit feuchtem Grasland. Der Bestand des Stars lag gemäß KRÜGER & OLTMANNS (2007) für 2005 bei ca Paaren. Die Bestandsentwicklung verläuft derzeit konstant. Zugbewegungen erfolgen vorwiegend aus den östlichen Nachbarländern. Schlafplätze umfassen bis zu Individuen, lokal auch bis zu Stück. Im Bereich der Randzone 2 umfassten die größten festgestellten Trupps 200 und 360 Ind. Die Rabenkrähe ist nahezu gleichmäßig über ganz Niedersachsen verbreitet. KRÜGER & OLTMANNS (2007) geben für 2005 einen Brutbestand von Paaren an. Sie bevorzugt halboffene Landschaften mit Baumreihen, Baum- und Gebüschzonen sowie Waldränder. Durchzügler und Wintergäste treten kaum in Erscheinung. Einzelne Schlafplätze können aber von bis zu Ind. genutzt werden. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art als Gastvogel zweimal nachgewiesen (max. Ansammlung 35 und 41 Ex.). Die Saatkrähe tritt als Durchzügler und Wintergast zahlreich in Erscheinung. Der Brutbestand in Niedersachsen wird auf Paare geschätzt (BAUER et al. 2005). In Niedersachsen dürften Standvögel (ca. 72 %) überwiegen. Durchzug und Bewegungen heimischer Vögel lassen sich kaum trennen. Schlafplätze (Bäume) mit bis zu Ind. in den Wintermonaten sind keine Seltenheit. Bekannte Massenschlafplätze finden sich bei Stade. Im Rahmen der Nahrungssuche werden Entfernungen bis zu 35 km zurückgelegt. Die Bestände gelten als relativ stabil. Die Dohle weist einen Brutbestand von ca Paaren auf (KRÜGER & OLTMANNS 2007), wobei der Bestand im Bereich der Stader Geest nur lückig ist. Hinzu kommen ca Nichtbrüter. Die Bestandsentwicklung in Norddeutschland wird als weitgehend konstant eingestuft. Die Dohle ist in Niedersachsen i.d.r. Standvogel. Durchzügler und Wintergäste aus Norden und Osten treten hinzu. Die Zahl der Durchzügler und Wintergäste in den einzelnen Jahren ist stark schwankend und seit den 1970er Jahren bis 2005 leicht abnehmend (ZANG et al. 2009). Girlitz und Buchfink Der Girlitz ist erst im 20. Jahrhundert nach Niedersachsen eingewandert. die Stader Geest ist nur dünn besiedelt. KRÜGER & OLTMANNS (2007) geben Paare für Niedersachsen an. Kleinere Trupps überwintern in Niedersachsen. Die Mehrzahl zieht jedoch weg. Im Herbst und Winter werden oftmals Schlafgemeinschaften in immergrünen Baumbeständen bzw. dichtem Buschwerk gebildet. Girlitze ziehen zumeist einzeln, Ansammlungen bis 50 Individuen sind selten. Der Durchzug zeigt regioplan Landschaftsplanung 2011/

27 eine Tendenz zur Abnahme. In der Randzone 2 konnte eine Ansammlung von 80 Exemplaren festgestellt werden. Der Buchfink ist der häufigste Brutvogel in Niedersachsen und allgemein verbreitet. KRÜGER & OLTMANNS (2007) geben einen Bestand von 2 Mill. Paare an, die Bestandsentwicklung scheint positiv zu verlaufen. Auf dem Durchzug tritt die Art allgemein häufig auf, als Wintergast ist er regelmäßig, aber nicht besonders zahlreich anzutreffen (ZANG 2009). Im Plangebiet konnte er innerhalb der Kernzone ca. 200 m westlich der bestehenden Windkraftanlagen festgestellt werden (Truppgröße > 140). Ringeltaube Die Ringeltaube ist über ganz Niedersachsen verbreitet. Der Brutbestand in Niedersachsen wird auf Paaren geschätzt (BLASZYK 1986). Die Höhe des Winterbestandes ist unbekannt. Große Schlafgesellschaften mit über Vögeln sind nicht selten. Die Bestandentwicklung ist zunehmend, der Erhaltungszustand kann als sehr günstig eingestuft werden. Der größte Trupp im Untersuchungsgebiet umfasste mehr als 350 Exemplare in der Randzone 2. Die Einschätzung eines nicht auszuschließenden Schädigungs- bzw. Störungsverdachtes erfolgt in Kapitel 2.3 (Umweltauswirkungen). 2.3 Voraussichtliche Umweltauswirkungen Brutvögel Die Randzone 2 weist eine annähernd lokale Bedeutung (3,87 von 4 Punkten) als Brutvogelgebiet auf. Wertgebend sind in diesem Zusammenhang neben den Freiflächen (Grünland/Acker) im Wesentlichen geschlossene Feldgehölzbestände und deren Säume sowie die Gehölzstreifen, Baumreihen, Strauchhecken und Einzelbäume entlang der Wirtschaftswege. Die Habitateigenschaften der Kernzone und der Randzone lassen keine höhere Bedeutung als Brutvogellebensraum erwarten. Neben der Wertigkeit des Untersuchungsgebietes ist bei der Beurteilung des Vorhabens die Sensibilität der wertgebenden Arten gegenüber Windkraftanlagen einzustellen. Durch die Errichtung des Windparks kommt es zur Überbauung von Biotopen, die wiederum ein Brutoder Nahrungshabitat darstellen können. Konkret nachgewiesene Brutstandorte werden jedoch nicht überbaut. Temporäre Beeinträchtigungen können während der Bauphase durch Lärm und optische Reize (Bewegung) erfolgen. Hierdurch können störungsempfindliche Vögel über die eigentlichen Bauflächen hinaus beeinträchtigt werden. Baumaßnahmen sind somit möglichst außerhalb der Brutzeit durchzuführen. Nachhaltige Beeinträchtigungen sind in einem Windpark infolge des möglichen Meidungsverhaltens gegenüber Windenergieanlagen mit drehenden Rotoren zu erwarten. So wurde für verschiedene Vogelarten nachgewiesen, dass sie die Nähe der technischen Anlagen meiden, so dass Brutgebiete durch die Aufstellung von WEA beeinträchtigt werden können. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich erhebliche Beeinträchtigungen nur relativ kleinräumig ergeben werden, die Intensität der Umweltauswirkungen ist aufgrund der eingeschränkten Wertigkeit der Kernzone als Brutvogellebensraum als gering einzuschätzen. regioplan Landschaftsplanung 2011/

28 anlagebedingt Anlagebedingte Beeinträchtigungen sind infolge der Überbauung von Biotopen und des damit einhergehenden Verlustes von Brut- und Nahrungshabitaten zu erwarten. Zum einen kommt es zu einer Überbauung von Nutzflächen, insbesondere von Ackerflächen. Die Flächenanteile sind so gering, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Brutvögeln des Offenlandes hierdurch nicht zu erwarten ist. Konkret nachgewiesene Brutstandorte werden nicht überbaut. Die geschotterten und meist vegetationsarmen Erschließungsflächen können für einige Arten auch weiterhin ein Nahrungshabitat darstellen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Brutvögeln dieser Elemente sind hierdurch nicht zu erwarten. Eine mögliche anlagebedingte Beeinträchtigung beinhaltet auch das hohe Bauwerk WEA an sich. Da jedoch eine deutliche Überlagerung durch die Auswirkungen des Betriebs der WEA (drehende Rotoren) erfolgt, wird hierzu keine gesonderte Bewertung durchgeführt. baubedingt Infolge der Baumaßnahmen an Wegen und Fundamenten und der Errichtung von WEA kommt es zu temporären Beeinträchtigungen durch Lärm und optische Reize (Bewegung). Hierdurch können störungsempfindliche Vögel über die eigentlichen Bauflächen hinaus beeinträchtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Vögel ihre Nester verlassen oder zum Zeitpunkt der Reviersuche beeinträchtigte Bereiche meiden. Sofern somit Baumaßnahmen während der Brutzeit erfolgen, kann es zu Veränderungen der Brutvogelfauna in der betreffenden Brutsaison kommen. Baumaßnahmen sind somit außerhalb der Brutzeit durchzuführen. betriebsbedingt Die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel wurden in einer Vielzahl von Untersuchungen seit Beginn der 1990er Jahre ermittelt. So wurde für verschiedene Vogelarten nachgewiesen, dass sie die Nähe der technischen Anlagen meiden, so dass Brutgebiete durch die Aufstellung von WEA beeinträchtigt werden können. Als mögliche Ursachen für Verdrängungseffekte nennt SAEMANN (1992, zit. in MIELKE 1996: 102): Irritation der Vögel durch die sich drehenden Rotoren, starke Beunruhigung durch hohe Besucherfrequenz (Wartung, Touristen), zeitweise Irritation durch den Schattenwurf, Abweisung durch akustische Reize. Eine Zusammenfassung zum Verhalten von Brutvögeln gegenüber WEA wurde auch von REICHENBACH (2003) durchgeführt. Im Rahmen seiner Dissertation erfolgte eine Auswertung von eigenen Untersuchungen und von Literaturangaben. Bei den vom Autor berücksichtigten Vogelarten zeigte sich, dass sie nicht oder nur in geringem Maße von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. So verdichten sich gemäß REICHENBACH (2003: 151) Hinweise, dass dies auch für Arten gilt, die bislang als besonders empfindlich gegenüber Eingriffen durch Windenergieanlagen galten, wie z. B. Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rotschenkel. Dieses Gesamtbild entstand durch eine Vielzahl von Untersuchungen aus regioplan Landschaftsplanung 2011/

29 verschiedenen geografischen Räumen, so dass die Ergebnisse bei Arten mit hinreichender Datenbasis auch auf andere Gebiete übertragbar sind. Möglicherweise liegen nach REICHENBACH (2003: 151f) somit Gewöhnungseffekte vor, die es diesen Brutvogelarten ermöglichen, Lebensräume innerhalb von Windparks zu besiedeln. Bei Windenergieanlagen treten keine plötzlichen und unkalkulierbaren Ereignisse ein. Vielmehr sind sie durch eine weitgehend konstante und vorhersehbare Dreh-Bewegung gekennzeichnet, für die gute Gewöhnungsbedingungen bestehen. Eine weitere Möglichkeit besteht nach REICHENBACH (2003: 152) auch darin, dass die von den Anlagen ausgehenden Emissionen gar nicht als Störung empfunden werden und somit gar keine Gewöhnung erfolgen muss. Während Kiebitze als Brutvögel keine erkennbaren Reaktion gegenüber WEA zeigen, halten sie als Gastvögel offensichtlich größere Meidungsabstände. Eine Erklärung könnte nach REICHENBACH (2003: 152) sein, dass Brutvögel sich unter den hormonellen Einflüssen während der Fortpflanzungsperiode möglicherweise toleranter gegenüber Störreizen verhalten als außerhalb dieser Zeit. Nach den nach REICHENBACH (2003: 53) vorliegenden Ergebnissen bestehen keine erkennbaren Unterschiede hinsichtlich der Reaktion der untersuchten Brutvogelarten auf unterschiedliche Anlagenhöhen.... Möglicherweise bieten die höheren Anlagen sogar einige Vorteile, die negative Einflüsse auf Brutvögel verringern: Die Drehfrequenz ist geringer, d.h. die Flügel drehen sich langsamer, was einer Verringerung der Emission optischer Störreize bewirken könnte. Die Abstände zwischen den Anlagen sind größer (ca m), was eine Besiedlung von Flächen innerhalb eines Windparks erleichtern könnte. Die Rotoren befinden sich für einen Bodenbrüter in größerem vertikalem Abstand. Die Datenbasis für die hohen Anlagentypen ist jedoch im Vergleich zu derjenigen für kleinere Anlagen wesentlich geringer, so dass abschließende Aussagen noch nicht möglich sind. Auswirkungen infolge Scheuchwirkungen REICHENBACH (2003) hat für eine Reihe von Brutvögeln auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes eine Einstufung in Hinblick auf die spezifische Empfindlichkeit durchgeführt. Eine Aktualisierung der Einstufungen erfolgte durch REICHENBACH, HANDKE & SINNING (2004). Folgende Kategorien wurden unterschieden: Geringe Empfindlichkeit: Mittlere Empfindlichkeit: Hohe Empfindlichkeit: Die Art reagiert nicht oder nur mit geringfügigen räumlichen Verlagerungen, Bestandsveränderungen bewegen sich im Rahmen natürlicher Schwankungen. Die Art reagiert mit erkennbaren räumlichen Verlagerungen in einer Größenordnung bis ca. 200 m, es kommt zu Bestandsverringerungen, jedoch nicht zu vollständigen Verdrängungen. Die Art reagiert mit starken räumlichen Verlagerungen in Entfernungen von mehr als 200 m, es kommt zu deutlichen Bestandsrückgängen im betrachteten Raum. In der nachfolgenden Tab. 6 werden die von den Autoren ermittelten artspezifischen Empfindlichkeiten für ausgewählte Arten wiedergegeben: regioplan Landschaftsplanung 2011/

30 Tab. 6: Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit von Brutvögeln gegenüber den Störreizen von Windenergieanlagen nach REICHENBACH et al (Auszug) Brutvogelart Empfindlichkeitseinstufung Validität der Einstufung Rebhuhn gering Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse Bluthänfling gering Tendenzaussage Dorngrasmücke Feldlerche Kiebitz Neuntöter gering gering gering bis mittel gering Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse, Anzahl der Studien jedoch noch recht gering Gut abgesichert, auch wenn dies nicht in allen Untersuchungen eindeutig bestätigt wurde; geringere Brutdichten in Anlagennähe gehen nach Aussagen der Autoren wahrscheinlich auf andere Einflüsse zurück (z.b. Gehölze, landwirtschaftliche Nutzung) Gut abgesichert, von Beeinträchtigungen bis ca. 100 m Entfernung muss ausgegangen werden Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse, Anzahl der Studien jedoch noch recht gering Schafstelze gering Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse Schwarzkehlchen gering Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse Wachtel hoch Weitgehend abgesichert, da übereinstimende Ergebnisse, Meidungsdistanz ca m Auf Grundlage einer Auswertung von 127 Einzelstudien (Schwerpunkt Deutschland) stellen HÖTKER et al. (2006: 38f) zu den Auswirkungen von Windkraft auf 40 Brutvogelarten fest: Zur Brutzeit konnte für keine Vogelart eine (statistisch, d. V.) signifikante, negative Auswirkung von WKA 1 auf die Bestände nachgewiesen werden. Lediglich die untersuchten Wat- und Hühnervögel zeigten überwiegend geringere Bestände in Zusammenhang mit WKA. Zwei im Schilf brütende Vogelarten zeigten sogar signifikant häufiger positive bzw. neutrale Reaktionen gegenüber WKA als negative. Mit Ausnahme von Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel nutzten die meisten Vögel zur Brutzeit auch die unmittelbare Umgebung von WKA (a. a. O.: 45). Für viele der untersuchten Brutvogelarten wirkten höhere Windenergieanlagen weniger abschreckend als kleinere. Lediglich für Kiebitze und Uferschnepfen zeigte sich eine stärkere Meidung größerer Anlagen (a. a. O.: 40). Eine generelle Tendenz der Gewöhnung von Vögeln an Windkraftanlagen in den Jahren nach ihrer Errichtung bestand nicht (a. a. O.: 45). Nachfolgend wird die Empfindlichkeit der nachgewiesenen Arten nach REICHENBACH et al. (2004) und auf Basis sonstiger Studien dargestellt und die Erheblichkeit der potenziellen Beeinträchtigungen nach einem Vorschlag von REICHENBACH (2003) ermittelt, insbesondere auch bezogen auf die artenschutzrechtlichen Regelungen. Die Darlegungen beschränken sich auf relevante Arten bzw. auf Arten die in größeren Beständen auftreten. Limikolen (Watvögel) Kiebitz REICHENBACH (2003: 148) konnte an den 7 von ihm untersuchten Standorten keinen signifikanten Beleg für einen negativen Einfluss von WEA auf Kiebitze feststellen. Dies stimmt mit den Ergebnissen von WINKELMANN (1992), GERJETS (1999), PERCIVAL (2000), SINNING (2002) und SPRÖTTGE (2002) überein. BACH et al. (1999) gingen von Beeinträchtigungen von Kiebitzen bis zu 1 Windkraftanlagen regioplan Landschaftsplanung 2011/

31 einer Entfernung von 100 m aus. Auch aktuelle Untersuchungen von HANDKE et al. (2004a, 2004b, 2004c) deuteten auf einen Verdrängungseffekt in den anlagennahen Flächen bis 100 m hin. Für den Standort Fiebing ermittelten REICHENBACH (2004) bzw. REICHENBACH & STEINBORN (2005) eine Unterschreitung des Erwartungswertes in der 100 m Zone, während dieser in der 200 m Zone erreicht oder sogar überschritten wurde. Dabei besiedelte die Art auch Flächen innerhalb des Windparks. In der Gesamteinschätzung durch REICHENBACH et al. (2004) wird die Empfindlichkeit des Kiebitzes als gering bis mittel eingestuft. Die Autoren stellen fest, dass von Beeinträchtigungen bis zu einer Entfernung von ca. 100 m ausgegangen werden muss. Konkret nachgewiesene Brutstandorte werden nicht überbaut. Auch eine betriebsbedingte Störung der Art (Scheuchwirkung) ist aufgrund der gegebenen Entfernung von mindestens > 1,0 km zu den Planstandorten nicht gegeben. Beeinträchtigungen der Art Kiebitz sind somit nicht zu erwarten. Die Areale der Randzonen 2 bieten auch zukünftig hinreichende, adäquate und von Windenergieanlagen unbeeinflusste Lebensräume. Die Verbote Schädigungsverlust und Störungsverlust nach 44 Abs.1 Nr. 2 (a. F. 42 Abs. 1 Nr. 2) und 44 Abs. 1 Nr. 3 (a. F. 42 Abs. 1 Nr. 3) werden nicht erfüllt. Waldschnepfe Da bei der Waldschnepfe i.d.r. nicht die konkreten Brutplätze lokalisiert sondern lediglich die Funktionsräume mit Sichtung/Verhörung balzender Vögel erfasst werden können, empfiehlt die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2014) die Berücksichtigung zusammenhängender Gesamtlebensräume ausgehend von den Flugrouten der Vögel, welche relativ großräumig stattfinden. Es wird ein Regelabstand von 500 m zu den Funktionsräumen empfohlen, basierend auf einer Studie aus dem Nordschwarzwald, welche vor und nach Bau eines Windparks innerhalb eines Waldes eine Reduzierung balzfliegender Vögel von 10 Männchen /100 ha auf 1,2 / 100 ha ermittelte. Als Ursache wird eine Barrierewirkung der WEA (auch stillstehend) angenommen. Bei der Bewertung der Auswirkungen von WEA auf Waldschnepfen ist mit einzustellen, dass derzeit nur eine Grundlagenstudie zum Verhalten der Art vorliegt. Im vorliegenden Fall wurden Funktionsräume im südlich an das Vorhaben angrenzenden Waldbestand festgestellt. Die Waldschnepfe ist eine waldbewohnende Vogelart, die sich nur während der Nacht auf Freiflächen zur Nahrungssuche aufhält, dadurch wird die Nahrungssuche erleichtert und die Sicherheit vor Störungen und Beutegreifern erhöht. Der Lebensraum der Waldschnepfe sind ausgedehnte, reich gegliederte Waldbestände in Niederungen und bis in die Hochlagen der Mittelgebirge. Bevorzugt werden Auwälder, Eichenhainbuchenwälder, Laubmischwälder und Erlenbrüche. Auch Laubwälder, mit Birke, Rot- und Weißbuche, Esche, Eiche, Robinie, Kastanie, Erle, Lärche, aber auch Tannen und Nadelbäumen werden besiedelt. Monokulturen und Tiefwälder werden dagegen weitgehend gemieden. Man findet sie nicht selten auch in Pappel-, Hasel- und Steineichenwäldern. Für eine hohe Siedlungsdichte dieser Art sind mehrstufige Waldbestände mit lückigem Kronenschluss und strukturreichen Strauch- und Krautschichten sowie Waldlichtungen (z.b. Wiesen, Moore, Bäche, Waldwege) von besonderer Bedeutung (SÜDBECK et al. 2005). Nicht zu dichte Wälder mit weichem und feuchtem Boden ohne zu hohen Grasbewuchs werden bevorzugt. Während der Brutzeit bevorzugt sie trockenere, windgeschützte Standorte in Mischwäldern aus Nadel- und Laubbäumen. Um für Waldschnepfe attraktiv zu sein, muss das Unterholz frei von dichtem Grasbewuchs, mit feuchtem und regenwurmreichem Untergrund sein. Die Strauchschicht sollte aus Brombeeren, Geißblatt, Dornbusch, Wacholder oder Ginster bestehen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann man die Waldschnepfe tagsüber auch auf Brachflächen, Wiesen, Lichtungen, aber auch in Getreidefeldern, in Gebieten mit mediterranem Hartlaubgebüsch oder an Flussufern antreffen. Bei anhaltenden Niederschlägen neigt die Waldschnepfe auf Waldränder, regioplan Landschaftsplanung 2011/

32 Lichtungen, Wiesen oder Heckenrändern auszuweichen. Verbrannte und mit Asche bedeckte Waldflächen werden häufig von Waldschnepfen aufgesucht. In Mitteleuropa erstreckt sich die Brutzeit von März bis Ende Juli. Bei einem Teil der Weibchen finden zwei Jahresbruten statt. Während der Paarungszeit fliegen die Männchen während zwei bis drei Wochen ausgewählte Lufträume ab, die sie sowohl morgens als auch abends abfliegen. Trotz des Balzfluges mit Balzgesang gibt es keine strengen Reviergrenzen, und es wird angenommen, dass der Balzflug vorwiegend der Kontaktaufnahme von Männchen und Weibchen dient. Das Weibchen lockt das fliegende Männchen an und es folgt eine Bodenbalz mit folgender Paarung. Waldschnepfen besitzen ein promiskes Paarungssystem. Die Bebrütung der Eier und die Jungenaufzucht werden vom Weibchen übernommen. Das Nest ist eine Mulde am Boden, die mit Laub, Gras, Moos und anderen Pflanzenteilen gepolstert ist. Es wird oft an Grenzen (Schneisen, Waldkanten, natürliche Lichtungen) innerhalb des Waldes angelegt. Nach ca. 5 Wochen sind die Jungvögel flügge. Nach einer ersten Brutund Aufzuchtzeit (März bis Mai) beginnt ein Teil der Weibchen eine zweite Brut (Juni/Juli) (nach BAUER et al. 2005, KALCHREUTER 1979, MCKELVIE 1990, NEMETSCHEK 1977, STEINFATT 1938, ZANG 1995). Die konkreten Brutstandorte der Art im Umfeld des Vorhabens dürften vorzugsweise die südlich gelegenen Laubholzinseln sein. Hier findet die Art auch die bevorzugten Nahrungshabitate. Bodenfrische Waldpartien mit standorttypischer arten- und strukturreicher Waldvegetation der Mischwälder / Laubmischwälder werden präferiert, da die Dichte an Arthropoden und Würmern als wichtigste Nahrungsquelle der Art hier wesentlich höher ist als in sauren Nadelholzbeständen. Die Positionen der geplanten WEA befinden sich im Nordwesten im Bereich von sonstigem feuchtem Intensivgrünland und im Südwesten in als Sandacker bzw. Graseinsaat eingestufte Biotoptypen. Innerhalb der vorhandenen Waldbereiche sind weder WEA vorhanden noch geplant. Aufgrund der Lage der geplanten WEA innerhalb landwirtschaftlich genutzter Zonen kann eine Zerstörung von Fortpflanzungsstätten weitgehend ausgeschlossen werden, da diese Bereiche nicht zu Habitaten zählen, die von Waldschnepfen als Brutorte bevorzugt werden. Wie aus Abbildung Nr. 2 mit den dargestellten Nutzräumen, den Bestandsanlagen sowie den 4 Planstandorten mit jeweils 500 m - Regelabständen ersichtlich ist, wirken die Beeinträchtigungszonen der neuen WEA partiell über die 500 m Störzonen der Altanlagen hinaus. Dies gilt insbesondere für die beiden südwestlichen Planstandorte, deren potentielle Beeinträchtigungszonen weit in den ermittelten Funktionsraum der Waldschnepfe im Bereich der Junge Els hineinwirken (über die Vorbelastung des ermittelten Funktionsraumes hinausgehende zusätzliche pot. Störzone von 16,63 ha). Für den nördlich abgegrenzten Funktionsraum im Bereich Alte Els mit Sichtung/Verhörung balzender Waldschnepfen ist aufgrund der gegebenen Vorbelastungen (Störzonen der Alt-WEA) eine weitergehende Verschlechterung der Lebensraumfunktion gegenüber dem Ist-Zustand nicht anzunehmen. Eine erhöhte Störung der Art Waldschnepfe durch das Planvorhaben ist partiell im Bereich Junge Els nicht auszuschließen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bzgl. der Störwirkung von WEA bezogen auf die Art Waldschnepfe derzeit nur eine Studie vorliegt, wobei die Planstandorte direkt im Waldbestand angeordnet waren. Im vorliegenden Fall lässt das Vorkommen balzender Waldschnepfen innerhalb des 500 m Randbereiches zu den Bestandsanlagen eine reduzierte Störungsanfälligkeit gegenüber WEA außerhalb des eigentlichen Waldstandortes annehmen. Entsprechende Nachweise aus dem Giehler Holz (verhörte Waldschnepfen innerhalb des 500 m Störraumes) verstärken diese Einschätzung. Aus Vorsorgegründen empfehlen sich jedoch Maßnahmen zur Minimierung bzw. Kompensation von potentiellen Eingriffsfolgen. regioplan Landschaftsplanung 2011/

33 Hühnervögel Wachtel Die Art ist gemäß BArtSchV als besonders geschützte Vogelart gelistet. Aufgrund der Lärmempfindlichkeit der Art und der Präferierung offener Landschaften ist infolge der Installierung von 180 m hohen WEA von einem Störbereich von 200 m um die geplanten WEA auszugehen. Konkrete Brutstandorte werden durch das Planvorhaben nicht überbaut. Auch eine Störung der Bestände infolge Scheuchwirkung ist aufgrund der gegebenen Entfernung von ca. 561 bis 812 m zu den nächstgelegenen Plan-WEA nicht anzunehmen. Erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Population können ausgeschlossen werden. Die Verbote Schädigungsverbot und Störungsverbot werden nicht erfüllt. Aufgrund der extremen Bestandsfluktuationen der Wachtel und der starken Abhängigkeit geeigneter Brutplätze von der Bestellung der landwirtschaftlichen Flächen treten Wachteln in der Regel nur unregelmäßig auf bestimmten Flächen auf bzw. die besetzten Brutplätze verschieben sich großflächig innerhalb eines Landschaftsraumes (BAUER et al. 2005). Durch die in der Regel betriebene Fruchtfolge zwischen Getreide und Mais u. a. ist es sehr unwahrscheinlich, dass Wachteln in den Folgejahren im Bereich der 2010 festgestellten Reviere erneut vorkommen. Potenziell geeignete und von WEA unbeeinflusste Brutplätze bleiben insbesondere im Osten der Randzone 2 großflächig erhalten. Baubedingte Tötungen von Individuen oder die Zerstörung von Gelegen werden durch die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit vermieden. Rebhuhn Die Brutnachweise der Art Rebhuhn erfolgten in ca.680 bis 900 m Abstand zu den nächstgelegenen Planstandorten. REICHENBACH et al. (2004) stufen die Empfindlichkeit der Art gegenüber WEA als gering ein. Aufgrund der gegebenen Entfernung zum Vorhabengebiet ist eine Vergrämung und somit Störung der Art nicht anzunehmen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten, die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) treffen nicht zu. Sonstige Bodenbrüter Feldlerche, Schwarzkehlchen, Schafstelze, Wiesenpieper, Steinschmätzer, Baumpieper Die Feldlerche ist ein typischer und weit verbreiteter Vogel der Agrarlandschaft. Die Art ist flächendeckend in allen Offenlandbereichen vertreten. Die 2 Brutstandorte innerhalb der Kernzone finden sich in einer Entfernung von ca. 240 bis 416 m zu den nächstgelegenen Windkraftanlagen. Zu den weiteren Brutstandorten in der Randzone 2 beträgt die Distanz > m REICHENBACH et al. (2004) stufen die Empfindlichkeit der Art gegenüber WEA als gering ein. Eine Vergrämung ist nicht anzunehmen. Da Lage und Anzahl der Feldlerchenreviere auf den landwirtschaftlichen Flächen in Abhängigkeit von der Feldfrucht jährlich stärkeren Schwankungen unterworfen sind und der Neststandort jedes Jahr neu ausgewählt wird, ist zudem eine Verlagerung der Nistplätze der Feldlerche innerhalb der Teilräume des Untersuchungsgebietes problemlos möglich, da ausreichend geeignete Habitate im Nahbereich vorhanden sind. Das Schwarzkehlchen präferiert offenes Gelände mit einzelnen Gebüschstrukturen, das Nest legt es in Bodenvertiefungen an. Von den nachgewiesenen Brutstandorten weist ein Standort eine Entfernung von annähern 750 m zur nächstgelegenen WEA auf, die anderen Standorte finden sich in einer regioplan Landschaftsplanung 2011/

34 Entfernung von >1 km. Die Störungsempfindlichkeit der Art gegenüber WEA wird als sehr gering eingeschätzt. REICHENBACH & STEINBORN (2006) registrierten bei ihren Untersuchungen in den Windparks Fiebig und Hinrichsfehn, LK Aurich für die Art eine weitgehende Konstanz bzw. eine Bestandszunahme. Ein negativer Einfluss durch Windkraftanlagen wurde nicht konstatiert. Beeinträchtigungen der Art sind nicht anzunehmen. Der Wiesenpieper besiedelt vor allem offenes, gehölzärmeres und über Gräben geprägtes Gelände. REICHENBACH & STEINBORN (2006) registrierten bei ihren Untersuchungen im Windpark Fiebig für die Art eine weitgehende Konstanz bzw. Bestandszunahme. Andere Studien belegen eine leichte Vergrämung. REICHENBACH et al. (2004) stufen demgemäß die Empfindlichkeit der Art als gering bis mittel ein und geben Meidungsdistanzen bis zu 100 m an. Die Art brütet im Randbereich 1 in einer Entfernung von ca m zur nächstgelegenen WEA. Ein negativer Einfluss durch Windkraftanlagen wird somit nicht angenommen. Durch die Einrichtung der Baufelder außerhalb der Brutzeit kann eine Gefährdung des Geleges zudem vermieden werden. Die Schaftstelze brütet in der Randzone 1 und 2 in >1,0 km Entfernung zu den Planstandorten. REICHENBACH et al. (2004) stufen die Empfindlichkeit der Art gegenüber WEA als gering ein. Eine Vergrämung wurde nicht festgestellt. Der Baumpieper findet sich in > 100 m Entfernung zur nächstgelegenen WEA. Der Steinschmätzer brütet im Untersuchungsgebiet in rund m Entfernung zur nächstgelegenen WEA. Für beide Arten liegen hinsichtlich ihrer Sensibilität gegenüber WEA keine Studien vor. Lediglich SINNING et al. (2004) beobachteten die Art Steinschmätzer als Nahrungsgast während der Brutzeit im Windpark Abens-Nord, Landkreis Wittmund. REGIOPLAN (2011) konnte im Rahmen von avifaunistischen Untersuchungen zum Windpark Kirchwistedt, LK Cuxhaven ein stetes Auftreten der Art Baumpieper ab einer Entfernung von 200 m zu den Bestandanlagen nachweisen. Auch im Bereich des bestehenden Windparks Holste finden sich Brutstandorte des Baumpiepers ab einer Entfernung von ca. 250 m. Es kann auf Basis der Untersuchungen von HÖTKER et al. (2006: 38f) angenommen werden, dass sich die beiden Arten ähnlich anderer Kleinvögel verhalten. Gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2011) erscheint auch ein signifikant erhöhtes Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen in Deutschland (jeweils 3 Funde bei einem Bestand von Brutpaaren des Steinschmätzers und Paaren des Baumpiepers in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989) nicht gegeben Erhebliche Beeinträchtigungen werden aufgrund der gegebenen Distanz nicht angenommen. Für alle 6 Arten sind erhebliche Beeinträchtigungen somit nicht anzunehmen, die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) treffen nicht zu. Sonstige Sperlingsvögel Neuntöter, Gartenrotschwanz, Dorngrasmücke, Bluthänfling Der Bluthänfling und der Neuntöter brüten in einem Abstand von > m bzw. 820 m (Neuntöter) zur nächstgelegenen Plananlage. Gemäß REICHENBACH et al. (2004) weisen beide Arten nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen auf. Der Neuntöter wurde als Brutvogel auch mehrfach innerhalb eines bestehenden Windparks im LK Wesermarsch bei einem Abstand von 50 m zur nächstgelegenen WEA nachgewiesen (REGIOPLAN 2009). Erhebliche Beeinträchtigungen und ein Verstoß gegen 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) sind nicht anzunehmen. Für den Gartenrotschwanz liegen hinsichtlich potenzieller Auswirkungen von WEA gesondert keine abgesicherten Erkenntnisse vor. REICHENBACH et al. (2004:240) stellen zusammenfassend jedoch fest, dass es bislang bei keiner Singvogelart Hinweise auf eine spezifische Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen gibt. Alle Untersuchungen kamen bislang zu dem übereinstimmenden Ergebnis, dass Stör- und Vertreibungswirkungen (außer bei sehr kleinen Anlagen) nicht nachzuweisen waren. regioplan Landschaftsplanung 2011/

35 Dies gilt für rund 30 Arten und bezieht sich sowohl auf Offenland- und Halboffenlandarten als auch auf Gehölzbrüter (Dorngrasmücke). Auch bei Singvogelarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und die sich durch besondere ökologische Ansprüche auszeichnen, konnte eine Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen nicht nachgewiesen werden. Die Autoren sehen es daher als durchaus wahrscheinlich an, dass ein ähnliches Ergebnis auch bei anderen, bislang nicht untersuchten Singvogelarten erwartet werden kann. Demgemäss werden diese Arten, wie auch alle anderen von REICHENBACH et al. (2004) bewerteten gehölzbrütenden Singvögel als gering empfindlich eingestuft. Die nachgewiesenen Brutstandorte der beiden Arten finden sich in einem Abstand zur nächstgelegenen WEA von ca. 750 m bzw. 850 m (Dorngrasmücke). Erhebliche Beeinträchtigungen und ein Verstoß gegen die Regelungen des 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) durch das Vorhaben werden nicht erwartet. Sonstige Arten Bzgl. der Arten Kuckuck und Schwarzspecht liegen hinsichtlich potentieller Auswirkungen durch Windparks keine Studien vor. Die Arten brüten in 322 m (Schwarzspecht / Kernzone im Wald) bzw. 274 m (Kuckuck / Kernzone) zur jeweils nächstgelegenen Windkraftanlage. Aufgrund der gegebenen Distanz zu den Brutstandorten sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die Arten nicht anzunehmen. Auch gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2011) erscheint ein erhöhtes Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989 nicht gegeben (Kuckuck 3 Funde, Schwarzspecht 0 Fund). Die Art Kuckuck findet zudem in der Randzone 2 weiterhin geeignete und von WEA weitgehend unbeeinflusste Lebensräume. Teil 1 (Kernzone) Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. Feldlerche 243 / H4 Baumpieper 111 / H4 Feldlerche ( brütend) 416 / H4 Kuckuck 274 / H4 Dorngrasmücke 855 / H4 Schwarzspecht 322 / H3 Teil 2 (Randzone 1) Abstand WEA/ WEA Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Nr. Wiesenpieper 1033 / H1 Hänfling 1425 / H1 Teil 3 (Randzone 2) Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. Steinschmätzer 1981 / H4 Kiebitz (nördlich) 1670 / H4 Neuntöter 820 / H4 Kiebitz (östlich) 1596 / H4 Wachtel 561 / H4 Gartenrotschwanz 758 / H4 Wachtel 812 / H3 Rebhuhn 680 /H4 Schwarzkehlchen 747 / H4 Rebhuhn 909/ H3 Schafstelze 1249 / H4 regioplan Landschaftsplanung 2011/

36 Teil 5 (außerhalb des Untersuchungsgebietes ; Südöstlich von der Randzone 2) Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Feldsperling 2807 / H4 Abstand WEA/ WEA Nr. Gastvögel/Durchzügler und Nahrungsgäste Als Gastvögel werden nachfolgend zusammengefasst alle Vögel behandelt, die nicht sicher Brutvögel in diesem Gebiet sind, d.h. der Begriff meint nicht nur Zugvögel im engeren Sinne, sondern auch Vögel, die das Gebiet als Teil ihres Lebensraumes nutzen, aber hier nicht brüten. Das Plangebiet liegt in einem Raum, für den gemäß dem Niedersächsischen Umweltministerium keine Einstufung als Gastvogellebensraum von höherer Bedeutung vorliegt. Dennoch kann es durch die Planung zu einer Beeinträchtigung von Rastvögeln kommen, die nachfolgend ermittelt und bewertet werden. Anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen Mögliche anlagebedingte Beeinträchtigungen sind durch die Anlagen an sich zu erwarten. Da jedoch eine deutliche Überlagerung durch die Auswirkungen des Betriebs der WEA (drehende Rotoren) erfolgt, wird hierzu keine gesonderte Bewertung durchgeführt. Baubedingte Beeinträchtigungen Infolge der Baumaßnahmen von Windenergieanlagen kommt es zu temporären Beeinträchtigungen durch Lärm und Bewegung. Hierdurch können störungsempfindliche Vögel über die eigentlichen Bauflächen hinaus beeinträchtigt werden. Nachhaltige Beeinträchtigungen, die über die anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen hinausgehen, sind bezüglich der Rastfunktion wahrscheinlich nicht gegeben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen Windenergieanlagen können eine Störquelle darstellen, dabei geht es vor allem um Verdrängungseffekte: Vögel meiden die Nähe der technischen Anlagen, so dass Rastgebiete durch die Aufstellung von WEA entwertet werden können. Diese Feststellung besitzt jedoch keine allgemeine Gültigkeit, denn je nach Vogelart können die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein. Als Maß für die Empfindlichkeit einer Vogelart wird der Umfang der Störungs- und Vertreibungswirkungen gewählt, der sich in den von den jeweiligen Brut- und Gastvögeln eingehaltenen Meidungsabständen äußert (REICHENBACH 2003: 164f). Eine zusammenfassende Darstellung bzw. Diskussion des aktuellen Kenntnisstandes zur spezifischen Empfindlichkeit gegenüber von Windenergieanlagen für eine Reihe von Gastvogelarten erfolgt durch REICHENBACH (2003), welche durch REICHENBACH, HANDKE & SINNING (2004) aktualisiert wurde. Die Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit wird qualitativ innerhalb einer Spanne von gering über mittel bis hoch vorgenommen, wobei auch Zwischenstufen möglich sind: regioplan Landschaftsplanung 2011/

37 Geringe Empfindlichkeit: Mittlere Empfindlichkeit: Hohe Empfindlichkeit: Die Art reagiert nicht oder nur mit geringfügigen räumlichen Verlagerungen, Bestandsveränderungen bewegen sich im Rahmen natürlicher Schwankungen. Die Art reagiert mit erkennbaren räumlichen Verlagerungen in einer Größenordnung bis ca. 200 m, es kommt zu Bestandsverringerungen, jedoch nicht zu vollständigen Verdrängungen. Die Art reagiert mit starken räumlichen Verlagerungen in Entfernungen von mehr als 200 m, es kommt zu deutlichen Bestandsrückgängen im betrachteten Raum. Diese Skala bezieht sich nur auf die Empfindlichkeit gegenüber Vertreibungseffekten und Störungen, nicht jedoch auf das Kollisionsrisiko. Es kann jedoch angenommen werden, dass die Empfindlichkeit gegenüber Barriere-Wirkungen auf fliegende Vögel dieser Empfindlichkeit weitgehend entspricht REICHENBACH (2003: 165). In Tab. 7 werden die Empfindlichkeiten bzw. potenziell eingehaltene Abstände zu Windenergieanlagen von im Untersuchungsraum erfassten rastenden Gastvogelarten aufgeführt. Tab. 7: Einstufung der spezifischen Empfindlichkeit von Rastvögeln gegenüber den Störreizen von Windenergieanlagen nach REICHENBACH et al (Auszug, verändert) Gastvogelart Empfindlichkeitseinstufung Validität der Einstufung Hühnervögel,Watvögel, Wasservögel, Möwen Kranich hoch Ergebnisse zu Meidungsdistanzen schwanken zwischen 300 und 500 m, die sich jedoch nur auf die Barrierewirkung beziehen Kiebitz mittel bis hoch Ergebnisse zu Meidungsdistanzen schwanken zwischen 100 und 500 m, das Vorliegen einer Empfindlichkeit ist jedoch hinreichend abgesichert Silbermöwe hoch Tendenzaussage, Meidungsdistanz m Lachmöwe gering bis mittel Weitgehend abgesichert, Meidungsdistanzen bis 100 m Gänse Graugans hoch Meidungsdistanzen liegen im Bereich von m, Anzahl der Studien jedoch noch recht gering Greifvögel Mäusebussard gering (-mittel?) Widersprüchliche Ergebnisse, die Hälfte der Studien zeigt außerhalb der Brutzeit keine Beeinträchtigungen Turmfalke gering Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse, SAEMANN (1992) und HANDKE et al. (2004c) berichten jedoch von Meidungen bis ca. 100 m Kornweihe gering bis mittel? Widersprüchliche Ergebnisse, Ergebnisse von HANDKE et al. (2004C) möglicherweise durch bestimmte Strukturen (Brache) beeinflusst Singvögel und andere Buchfink gering Tendenzaussage nach drei Untersuchungsjahren Rabenkrähe, Ringeltaube gering bis mittel Tendenzaussage nach drei Untersuchungsjahren regioplan Landschaftsplanung 2011/

38 Gastvogelart Empfindlichkeitseinstufung Validität der Einstufung Star gering bis mittel Weitgehend abgesichert, da übereinstimmende Ergebnisse (Beeinträchtigungen bis 100 m nicht auszuschließen) Dohle gering Tendenzaussage Wacholderdrossel mittel Tendenzaussage nach drei Untersuchungsjahren HÖTKER et al. (2006) werteten über 450 Literaturstellen aus, die auf 127 verschiedenen Untersuchungen zu Windparks basierten. Für Gänse (Bläss-, Saat-, Grau- und Nonnengänse) und Kiebitze ergaben sich jeweils statistisch gesichert mehr negative als positive Effekte. Eine Ausnahme war der Star, für den das Umgekehrte galt (a. a. O.: 39). Im Hinblick auf verschiedene Anlagenhöhen kamen sie zu dem Ergebnis, dass Kiebitze außerhalb der Brutzeit offensichtlich empfindlicher auf besonders große WKA reagieren; für diese Art konnte das statistisch abgesichert werden. Auch für die weiteren untersuchten Rastvögel stiegen mit wenigen Ausnahmen die Minimalabstände mit der Anlagenhöhe (2006: 40). Auswirkungen infolge Scheuchwirkungen Gänse Gemäß Untersuchungen von KRUCKENBERG & JAENE (1999) und der Einschätzung von REICHENBACH & STEINBORN (2004) reagieren rastende Gänse empfindlich auf Windkraftanlagen, so dass ein Entzug potenzieller Äsungsflächen nicht ausgeschlossen werden kann. Für die Art Graugans werden Meidungsdistanzen von m (SCHREIBER 2000) angegeben. Demgegenüber stellten FROELICH & SPORBECK (2004) im Bereich eines Windparks im Raum Emden mit 54 WEA kein relevantes Meidungsverhalten für die Gänse fest. Das Windparkgebiet wurde als Rast- und Äsungsplatz von 1000 bis tlw Individuen genutzt. Die Tiere, die bis zu 50 m an die Windkraftanlagen heranrückten, wechselten zwischen den einzelnen Grünland- und Ackerflächen bzw. Teichen, die als Schlafplatz innerhalb des Parks genutzt wurden, ohne Irritationen innerhalb des Windparks. Die dichtesten Abstände im Rahmen der Flugbewegungen lagen bei einer Entfernung von m zu den Windkraftanlagen. Das Vorhabengebiet des Windparks Holste ist nicht als Schwerpunktraum rastender Gänse zu klassifizieren. Das Hauptrastgebiet stellt das in räumlich-funktionaler Nähe gelegene Gebiet östlich Monsilienweg in ca. 2,5 km Entfernung dar. Im eingriffsrelevanten Raum von 500 m um die WEA wurden im Rahmen der örtlichen Erhebungen keine Gänse festgestellt. Relevante Trupps mit 260 und 120 Graugänsen wurden in einer Entfernung von > 1,7 km registriert. Eine Vergrämung der Rastbestände durch das Planvorhaben ist aufgrund der gegebenen Distanzen somit auszuschließen. Insbesondere für die Randzone 2 ist auch nach Installierung der Windkraftanlagen nicht von einer Funktionsminderung als Gastvogellebensraum für Gänsearten auszugehen. regioplan Landschaftsplanung 2011/

39 Erhebliche Beeinträchtigungen und somit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der durchziehenden/rastenden lokalen Gänsebestände sind nicht zu erwarten. Die Verbote Schädigungsverbot und Störungsverbot werden nicht erfüllt. Limikolen Hinreichend abgesichert laut REICHENBACH et al. (2004) ist die mittlere bis hohe Empfindlichkeit für den Kiebitz. Nach REICHENBACH et al. (2004) ist für den Kiebitz von einer mittleren bis hohen Empfindlichkeit auszugehen, Ergebnisse verschiedener Studien schwanken zwischen 100 und 500 m, wobei größere Abstände wahrscheinlich eher von großen Trupps eingehalten werden. So beobachtete SCHREIBER (2002: 146) einen Abstand von größeren Kiebitz-Trupps zu WEA bis zu 500 m, kleinere Trupps näherten sich laut SCHREIBER den Anlagen bis zu 200 m. REICHENBACH (2003) ermittelte in seiner Untersuchung erst ab 500 m Entfernung von einem Windpark die zu erwartende Dichteverteilung. BACH et al. (1999) ermittelten auf der Basis von Untersuchungen an sechs Windparkstandorten mit insgesamt über Individuen des Kiebitzes einen Abstand von maximal 100 m, wobei dieser Bereich nicht vollständig gemieden wird, sondern die Art nur seltener und in kleineren Trupps anzutreffen ist. WALTER und BRUX (1999) bestätigen in ihrer Studie die o. g. Ergebnisse. Ab einem Abstand von 100 m zu den WEA konnte keine verringerte Dichte rastender Kiebitze mehr festgestellt werden. Innerhalb des 100 m-radius war die Dichte (Ind./ha) geringer, dieser Bereich wurde jedoch auch weiterhin genutzt, wobei ruhende Kiebitze den Nahbereich bis 30 m Abstand völlig mieden, während nahrungssuchende z. T. bis an den Anlagenfuß herangingen. Auch SINNING und GERJETS (1999) stellten bei einer Untersuchung an zwölf Windparks (v. a. in Ostfriesland und Butjadingen) fest, das sich Kiebitze auch in großen Schwärmen den Anlagen bis 30 m näherten. HANDKE, HANDKE und MENKE (1999) wiesen bei einer Untersuchung in einem Windpark in Cuxhaven nach, das Schwärme von 500 Goldregenpfeifern und ca. 200 Kiebitzen über vier Stunden zur Rast Flächen in unmittelbaren Windparkbereich aufsuchten. Es lässt sich (...) aus den Ergebnissen ableiten, dass die Bedeutung des Gebietes als Rastplatz nicht geringer geworden ist (ebd. 78 f). HANDKE et al. (2004c) stellten in der Krummhörn bezüglich des Kiebitzes eine deutlich unterdurchschnittliche Nutzung der 100 m-zone fest. Eine vollständige Meidung des Windparks oder der Einzelanlagen erfolgte nicht, jedoch waren die Truppgrößen in den anlagennahen Zonen bis 200 m nur gering. HANDKE et al. (2004c) stellten auch bei einem weiteren Windpark in der Krummhörn keine vollständige Meidung eines Windparks fest, so konnte einmalig auch ein Trupp von 520 Individuen registriert werden. Bis zu einer Entfernung von 400 m wurden die Erwartungswerte unterschritten. Untersuchungen von REGIOPLAN (2001) am bestehenden Windpark Ihlow-Riepe mit 26 WEA zeigten keine deutliche Meidung. So wurde das Windparkgebiet - welches auch vor Bau der WEA immer nur von kleineren Trupps der Art Kiebitz aufgesucht wurde - weiterhin in der Periode Frühjahr 2001 stet von kleineren Ansammlungen des Kiebitzes aufgesucht. Trupps in der Größenordnung von Individuen nutzten z. B. die Freiflächen zwischen den Anlagen zur Rast und näherten sich bis 100 m den einzelnen WEA. Im Frühjahr 2006 konnten hingegen keine Trupps mit Größen ab 20 Individuen im zusammenhängenden Windparkbereich beobachtet werden. regioplan Landschaftsplanung 2011/

40 HÖTGER (2006) schließt bei Großanlagen Auswirkungen auf rastende Kiebitze bis zu einer Entfernung von 800 m nicht aus. Für den Kiebitz sind Auswirkungen bis etwa 500 m zu erwarten, allerdings ist die Nutzung des Plangebiets als eingeschränkt zu bezeichnen. Die max. Truppgrößen innerhalb des Untersuchungsraumes (Randzone 2) betrugen 140 bzw. 68, 45 und 41 Individuen in >1.500 m Entfernung zu den nächstgelegenen Windkraftanlagen. Eine besondere Bedeutung des Vorhabengebietes für rastende Limikolen ist nicht erkennbar. Eine Funktionsminderung der Hauptrastareale im Bereich der Randzone 2 ist aufgrund der gegebenen Abstände der Plan-WEA zu diesen Arealen auszuschließen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Art Kiebitz sind somit nicht zu erwarten. Es ist nicht anzunehmen, dass sich der Erhaltungszustand durchziehender/rastender lokaler Limikolenbestände infolge des Vorhabens verschlechtert, die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) treffen nicht zu. Kranich Größere Rastbestände des Kranichs und somit eine besondere Bedeutung des Plangebietes im Rahmen des Kranichzuges konnten über die Erhebungen nicht festgestellt werden. Relevante große Ansammlungen fanden sich nur außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes in > 2,5 km (94 bzw. 260 Ind.). Die größte Ansammlung im näheren Umfeld umfasste 16 Individuen in ca. 1,5 km Entfernung zum nächstgelegenen Planstandort. Einzelnachweise erfolgten ab einen Abstand von ca. 994 m. Gemäß REICHENBACH et al.(2004) bedingt sich die Sensibilität der Art gegenüber Windkraftanlagen vornehmend auf die Barrierewirkung im Rahmen des überregionalen Zuges (großräumige Umfliegung). Gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2011) erscheint ein signifikant erhöhtes Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989 nicht gegeben. Regioplan (2011) verzeichnete im Rahmen von Avifaunakartierungen zum Windpark Kirchwistedt einzelne bzw. kleine Trupps rastender Kraniche innerhalb des bestehenden Windparks bzw. in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Anlagen. Sie zeigten weder beim Einflug noch beim Abflug Irritationen. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population durch das Planvorhaben ist aufgrund der festgestellten geringen Nutzungsdichtet nicht anzunehmen. Die Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) werden nicht erfüllt. Silbermöwe, Lachmöwe, Heringsmöwe Das Vorliegen einer hohen Empfindlichkeit ist laut REICHENBACH et al. (2004) für die Silbermöwe weitgehend abgesichert. Für Eine Reduzierung der Nutzungsintensität in einem Bereich von ca m um WEA ist somit nicht auszuschließen. Die Silbermöwe kam 2011 in der Randzone 2 in ca. 2,6 km Entfernung zu den nächstgelegenen geplanten Windkraftanlagen vor. Aufgrund der gegebenen Distanz zum Vorhabengebiet ist für diese nicht gefährdete und weit verbreitete Art keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten, die gesamten nordwestlichen Randareale der Randzone 2 und anschließende Zonen (See am Monsilienweg) bieten auch weiterhin von WEA unbeeinflusste Nutzflächen gleicher Ausprägung. Die Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) werden nicht erfüllt. Die Lachmöwe konnte nur als Einzelexemplar nachgewiesen werden in einem Abstand von 2,6 km zum Vorhaben. Beeinträchtigungen sind somit nicht gegeben. regioplan Landschaftsplanung 2011/

41 Die Heringsmöwe wurde außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes mit 108 Ind. in > 2,5 km Entfernung ermittelt. Wacholderdrossel, Star, Rabenkrähe, Saatkrähe, Dohle Für die Wacholderdrossel und den Star wird gemäß REICHENBACH et al. (2004) eine mittlere bzw. geringe bis mittlere Empfindlichkeit angenommen. Im Windpark Fiebing, KK Aurich stellte REICHENBACH (2006) bei der Wacholderdrossel nur eine leicht verringerte Nutzungsintensität bis 200 m um die WEA fest, im Windpark Hinrichsfehn wurden die Erwartungswerte jedoch im Umkreis von 400 m nicht erreicht. Beim Star wurde i.d.r. ein Einfluss im 100 m Umkreis konstatiert, partiell darüber hinaus. HÖTGER (2006) dagegen registrierte bei Großanlagen nur eine geringere Störempfindlichkeit des Stars. Die Erfassungen von größeren Ansammlungen von Wacholderdrossel (100 Ind.) erfolgten in > 2,5 km. Der Nachweis von 5 Trupps der Art Star mit jeweils 70, 90, 200 (2 X) und 360 Exemplaren erfolgten in einer Entfernung > 1,0 km zur geplanten Windparkerweiterung. REICHENBACH et al stufen die Sensibilität der Rabenkrähe gegenüber Windkraftanlagen als gering bis mittel ein. Beobachtungen im Windpark Fiebing ergaben kein signifikantes Meidungsverhalten der Art. Auch SINNING et al. (2004) belegen im Rahmen einer Monitoring-Studie das Vorkommen innerhalb des Windparks Abens-Nord im LK Wittmund. Gleichermaßen konnte die Art im Windpark Kirchwistedt festgestellt werden (39 Ex. unmittelbar in Anlagennähe rastend / REGIOPLAN 2011). Die größten Ansammlungen fanden sich mit 35 und 41 Individuen in 2 km bzw. ca. 1 km Entfernung zu den Planstandorten. Für die Dohle wird gemäß REICHENBACH et al. (2004) eine geringe Empfindlichkeit gegenüber WEA angenommen. Im Windpark Fiebing stellte REICHENBACH (2006) bei der Dohle i.d.r. einen Einfluss im 100 m Umkreis fest, partiell darüber hinaus. Im Rahmen der Erhebungen wurden nur kleine Bestände der Dohle mit 60 bis 80 Individuen in einer Entfernung von > 1,6 km festgestellt. Die Saatkrähe wurde in Ansammlungen von 35 bis 70 Stück > m Entfernung zur nächstgelegenen WEA in der Randzone 2 festgestellt. Kleinräumig wirksame Verdrängungseffekte in unmittelbarer Anlagennähe (Bereich von ca. 100 m) sind für die o.g. Arten nach derzeitigem Kenntnisstand zwar nicht auszuschließen, aufgrund der gegebenen Distanzen zwischen den zur Rast genutzten Arealen und dem Erweiterungsvorhaben sind erhebliche Beeinträchtigungen für diese weit verbreiteten und nicht gefährdeten Arten im vorliegenden Fall aber nicht zu erwarten. Die Funktion der gesamten Randzone 2 als Hauptrastfläche bleibt vom Vorhaben unberührt. Die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) treffen nicht zu. Girlitz Der Girlitz kam einmalig mit 80 Individuen in der Randzone 2 in m Entfernung zur nächstgelegenen Plan-WEA vor. Hinsichtlich der Sensibilität der Art gegenüber Windkraftanlagen liegen keine Erkenntnisse vor. Gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2011) erscheint ein Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen (Anzahl der Funde 0) in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989 nicht gegeben. Aufgrund der großen Distanz zum Planvorhaben sind Beeinträchtigungen nicht anzunehmen. regioplan Landschaftsplanung 2011/

42 Ringeltaube Für die Ringeltaube wird aufgrund einer dreijährigen Untersuchung die Tendenz einer geringen bis mittleren Empfindlichkeit postuliert. REICHENBACH (2004) ermittelte beim Windpark Fiebing, LK Aurich weitgehend konstante Gastvogelzahlen. Im Rahmen avifaunistischer Erhebungen zum Windpark Kirchwistedt (REGIOPLAN 2011) wurden 90 rastende Exemplare innerhalb des bestehenden Windparks nachgewiesen. Der größte Trupp im Untersuchungsgebiet Holste umfasste 350 Individuen bei einer Distanz zur nächstgelegenen Plan-WEA von > 2 km. Erhebliche Beeinträchtigungen sind für diese weit verbreitete und nicht gefährdete Art nicht zu erwarten, die Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (a. F. 42 BNatSchG) liegen nicht vor. Greifvögel Bezüglich der im Raum erfassten Art Turmfalke wird durch REICHENBACH et al. (2004) eine geringe Empfindlichkeit angenommen. Die Angabe ist hierbei als weitgehend abgesichert zu betrachten, eine erhebliche Beeinträchtigung der Art ist nicht zu erwarten. Für die Kornweihe existieren zwei Untersuchungen, die Tendenz geht allerdings eher zu geringen Auswirkungen. In einer systematischen Untersuchung in einem Windpark verglich BERGEN (2001, 2002, in: REICHENBACH 2003: 143) das Auftreten der Art vor und nach dessen Errichtung: Er konnte die Art mehrfach auf der Nahrungssuche innerhalb des Windparks beobachten. Es ergab sich kein wesentlicher Unterschied zwischen den Untersuchungsjahren, für eine statistische Analyse war jedoch das Datenmaterial zu gering, so dass abgesicherte Aussagen nicht möglich waren. Eine Barrierewirkung des Windparks war jedoch sowohl für die Kornweihe als auch für Rohr- und Wiesenweihe nicht zu erkennen. Nach HANDKE et al. (2004c) konnte zwar eine verringerte Raumnutzung der anlagennahen Zonen eines Windparks festgestellt werden, ein signifikanter Zusammenhang mit den WEA wird vom Autor jedoch nicht gesehen. Vielmehr scheinen die Nachweise der Art stark durch die Verteilung von Brachflächen im Raum beeinflusst zu werden, für welche die Kornweihe eine Präferenz besitzt. Daneben beobachteten SINNING & BRUYN (2004) in einem Windpark, dass Kornweihen auch unterhalb der Rotoren jagten und nur einen geringen Abstand zu WEA einhielten. Auch REGIOPLAN ( ) konnte im Rahmen von Erhebungen im Bereich der Windparks Ihlow und Simonswolde stet jagende Kornweihen im Nahbereich der Anlagen feststellen. Irritationen wurden nicht festgestellt.. Auch gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2011) erscheint ein Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989 ( Anzahl der Funde 1) nicht gegeben. Die Kornweihe wurde vorwiegend im nordöstlichen Randbereich der Kernzone an 5 Begehungstagen in einer Entfernung von annähernd 400 zu den Bestandsanlagen bzw. den Plan-WEA festgestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. regioplan Landschaftsplanung 2011/

43 Abb. 3: Kornweihe im Windpark Ihlow (Winter 2009/10) Die Empfindlichkeit des Mäusebussards wird bei REICHENBACH (2003) als gering bis evtl. mittel angegeben, da die vorhandenen Studien widersprüchliche Ergebnisse zeigen. Die Hälfte der Studien zeigt allerdings außerhalb der Brutzeit keine Beeinträchtigungen. BERGEN (2001, 2002) konnte in einem quantitativen Vorher-Nachher-Vergleich keinen Einfluss der Windenergieanlagen auf Mäusebussard und Turmfalke feststellen. Auch innerhalb des bestehenden Windparks Kirchwistedt (REGIOPLAN 2010) wurde die Art im Rahmen von avifaunistischen Erhebungen stet angetroffen ohne dass sich ein Gefährdungstatbestand ergab. Auch innerhalb des bestehenden Windparks Holste trat die Art jagend auf ohne Irritationen zu zeigen. Die Art sucht das gesamte Untersuchungsgebiet stet zur Nahrungssuche auf. Die dichtesten Annäherungen zu den Plan-WEA belaufen sich zwischen ca. 200 bis 960 m. Erhebliche Beeinträchtigungen sind für diese weit verbreitete und nicht gefährdete Art nicht anzunehmen. Hinsichtlich der Empfindlichkeit des Sperbers liegen keine Einschätzungen vor. Im Plangebiet kam die Art vorwiegend in den Waldrandzonen des Kerngebietes vor, wobei sie sich bis m den Bestandsanlagen näherte. Im unmittelbaren Umkreis der Plan-WEA erfolgten Nachweise ab ca. 645 m. Gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2011) erscheint ein erhöhtes Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989 (Anzahl der Funde 7 bei einem Bestand von Brutpaaren in Deutschland gemäß BEZZEL 1996) nicht gegeben. Aufgrund der Gesamtgröße der Nahrungshabitate der o.g. Greifvogelarten von jeweils mehreren Quadratkilometern wird die von dem Vorhaben u.u. ausgelöste kleinräumige Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten zusammengefasst als nicht erheblich eingestuft. Eine erhebliche Störung liegt nicht vor, eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der Arten wird nicht erwartet. regioplan Landschaftsplanung 2011/

44 Sonstige festgestellte Gastvogelarten/Nahrungsgäste wie Braunkehlchen, Steinschmätzer, Bergfink, Feldsperling und Rebhuhn traten nur vereinzelt mit wenigen Exemplaren auf. Eine Beeinträchtigung der lokalen Population dieser Arten kann somit ausgeschlossen werden. Ein partieller, i.d.r. kleinräumiger Entzug von Gastvogellebensräumen für störungsempfindlichere Arten infolge der Installierung von WEA kann in Einzelfällen nicht vollkommen ausgeschlossen werden, aufgrund des Artenspektrums sowie der festgestellten Individuendichte und der gegebenen großen Abstände zwischen dem Planvorhaben und den schwerpunktmäßig zur Rast/Nahrungssuche genutzten Areale ist in der Gesamtheit jedoch von einer eher geringen Intensität der Umweltauswirkungen auf Gastvögel im Bereich des Plangebietes und des relevanten Beeinträchtigungsraumes der WEA auszugehen. Anzahl, Art Teil 1 (Kernzone) Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. 140 Buchfinken / H2 6 Sperber / H3 1 Kornweihe / H4 1 Sperber / H3 2 Mäusebussarde / H3 Anzahl, Art Teil 2 (Randzone1) Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. 150 Stare / H1 2 Steinschmätzer / H1 2 Feldlerchen / H1 1 Braunkehlchen / H1 1 Mäusebussard / H1 Anzahl, Art Teil 3 (Randzone2) Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Abstand WEA/ WEA Nr. 260 Graugänse / H4 120 Graugänse / H4 360 Stare / H4 140 Kiebitze / H4 350 Ringeltauben / H / H4 Wacholderdrosseln 200 Stare / H3 1 Steinschmätzer / H4 80 Girlitze / H4 Silbermöwe / H3 35 Saatkrähen / H3 70 Saatkrähen / H4 35 Rabenkrähen / H3 41 Rabenkrähen / H4 60 Dohlen / H3 80 Dohlen / H4 Anzahl, Art Teil 4 (außerhalb des Untersuchungsgebietes ; Nordwestlich von der Randzone 2) Abstand WEA/ WEA Nr. Anzahl, Art Erfassungstermin Erfassungstermin Erfassungstermin Erfassungstermin Erfassungstermin Erfassungstermin Erfassungstermin Erfassungstermin Abstand WEA/ WEA Nr. 700 Graugänse / H4 400 Bläßgänse / H4 200 Graugänse / H4 108 Heringsmöwen / H4 regioplan Landschaftsplanung 2011/

45 Teil 5 (außerhalb des Untersuchungsgebietes ; Südöstlich von der Randzone 2) Anzahl, Art Abstand Erfassungstermin WEA Nr. termin Abstand WEA/ Erfassungs- Anzahl, Art WEA/ WEA Nr. 260 Kraniche / H4 150 Dohlen / H4 94 Kraniche / H4 600 Wacholderdrosseln / H / H3 400 Wacholderdrosseln Wacholderdrosseln / H4 200 Ringeltauben / H4 200 Ringeltauben / H Überflüge / Wechselbeziehungen Infolge der Errichtung von WEA sind anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von fliegenden bzw. ziehenden Vögeln möglich. Kollisionsrisiko durch Windenergieanlagen ERICKSON et al. (2001) schätzen, dass in den USA jährlich zwischen 100 Millionen und über ein Milliarde Vögel durch Kollisionen mit anthropogenen Strukturen zu Tode kommen. Bei einem Vergleich verschiedener Kollisionsobjekte aufgrund zahlreicher Studien ist der Anteil der Todesopfer durch WEA im Gegensatz zu Fahrzeugen, Gebäuden/Fenstern, Freileitungen und Sendemasten sehr gering. REICHENBACH (2003: 131) stellt fest, dass in nahezu allen bislang vorliegenden Untersuchungen nur wenige Vögel als Anflugopfer gefunden wurden. Entsprechend kann die Anzahl der pro Jahr an einer WEA verunglückten Vögel als relativ gering angesehen werden. Maßgeblich sind jedoch nicht nur die Anzahlen der Vögel, sondern auch das Artenspektrum. Insbesondere bei langlebigen Großvogelarten (z.b. Greifvögel, Störche), die nur geringe Reproduktionsraten aufweisen, kann bereits der Tod relativ weniger Individuen zu einer starken Beeinträchtigung der Population führen. Bezüglich eines bei einigen Untersuchungen in den USA festgestellten höheren Prozentsatzes von Greifvögeln als Anflugopfer wird u.a. vermutet, dass Gittertürme im Gegensatz zu Betontürmen für Greifvögel günstige Ansitzmöglichkeiten bieten und dadurch eine höheres Kollisionsrisiko bewirken. Eine Auswertung von 13 europäischen Studien durch PERCIVAL (2000, in REICHENBACH 2003: 134) im Hinblick auf Anflugopfer kommt zu folgenden Erkenntnissen: Die Kollisionsrate ist generell niedrig, steigt jedoch an, wenn große Vogelzahlen den Windpark passieren, z.b. bei Lage innerhalb einer stark frequentierten Zugroute. Die Kollisionsraten bewegten sich in einer Spanne von 0,04 bis 3,4 Individuen pro Anlage und Jahr. An den meisten Standorten ergaben sich überhaupt keine Kollisionsprobleme, so z.b. auch in Bryn Tytli in Wales mit Vorkommen von Rotmilan und Wanderfalke. Greifvögel scheinen generell nur niedrige Kollisionsraten aufzuweisen. Probleme entstehen nur wenn große Vogelzahlen und große Anlagenzahl aufeinander treffen. Bis auf Ausnahmesituationen dürften sich in allen bisherigen Studien die festgestellten Kollisionsraten unterhalb eines Levels bewegen, ab dem merkbare Populationsrückgänge zu erwarten sind. Dies gilt auch für größere Vogelarten. Als Beispiel quantifiziert PERCIVAL (1998, in REICHENBACH 2003: 134) den Einfluss der jährlichen Mortalitätsrate für eine Gänsepopulation an einem Windenergiestandort in Schottland. Die kalkulierte regioplan Landschaftsplanung 2011/

46 Verlustrate lag bei max. 3,7 Individuen pro Jahr. Ein signifikanter Populationsrückgang wäre jedoch erst bei 51 Individuen pro Jahr zu erwarten. Auch deutsche, niederländische und dänische Studien (vgl. BÖTTGER et al. 1990, WINKELMANN 1990, PEDERSEN & POULSEN 1991) führten nach REICHENBACH (2003) schon früh zu dem Ergebnis, dass Vogelschlag an WEA zwar vorkommt, die Verluste hierdurch jedoch in nahezu allen Fällen als gering eingestuft werden können. Zusammenfassend stellt REICHENBACH (2003: 135) fest, dass das Kollisionsrisiko von Vögeln in Windparks im Allgemeinen als gering eingestuft werden kann. Zwar kommt es an jedem Standort immer wieder zu einzelnen Anflugopfern. Die Verluste sind jedoch in der Regel nicht so hoch, dass dies zu einem wesentlichen Rückgang der betroffenen Bestände führen würde. Probleme können jedoch bei langlebigen Arten mit niedriger Reproduktionsrate entstehen, da in diesen Fällen auch der Verlust von Einzelindividuen zu Konsequenzen für kleine örtliche Populationen führen kann. In Einzelfällen kann es jedoch zu höheren Anflugzahlen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine hohe Zahl von Anlagen in einem stark frequentierten Flugkorridor errichtet wird, der zudem von schwerfälligen Großvögeln genutzt wird. TRAXLER et al. (2004) bestätigen im Wesentlichen die Einschätzungen von REICHENBACH (2003) auf Basis ihrer Untersuchungen an mehreren Windparks in Österreich. Zusammenfassend stellen HÖTKER et al. (2006: 45) fest, dass die Kollisionsraten (Zahl der jährlichen Opfer pro Turbine) bei Vögeln zwischen den Windparks von 0 bis über 30 variierten. Besonders kollisionsträchtig für Vögel waren Windparks an Feuchtgebieten und auf kahlen Gebirgsrücken, wo insbesondere in den USA und in Spanien viele Greifvögel verunglückten. Im NATURA 2000 GUIDANCE DOKUMENT; WIND ENERGY DEVELOPMENTS AND NATURA 2000: EU Guidance on wind energy development in accordance with the EU nature legislation (2010) wird das Konfliktpotential bei den Arten Graugans und Blässgans als gering eingestuft. Auch das Kollisionsrisiko von Rohrweihe, Habicht und Sperber wird als gering bzw. als nicht signifikant eingestuft. Bei Mäusebussard und Turmfalke wird ein Risiko angenommen. Bei der Art Kornweihe ist ein potentielles Risiko nicht auszuschließen. Gemäß der Zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg / Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR 2013) erscheint ein erhöhtes Konfliktpotenzial aufgrund höherer Fundzahlen in Deutschland seit Erhebungsbeginn 1989 vornehmlich für Seeadler (87) und Rotmilan (213, Stand ) zu bestehen. Die meisten anderen Arten erscheinen im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Gesamtpopulation eher unauffällig, wie z.b. Turmfalke (55 Funde bei einem geschätzten Bestand in Deutschland von ), Mäusebussard (245 bei einem Bestand > in Deutschland), Sperber (11 Funde), aber auch Blessgans (4 Funde) und Graugans (3 Funde bei einem Gastvogelbestand von ). Für den Kiebitz sind 5 angegeben bei einem Gastvogelbestand in Deutschland von bzw Individuen. Für die Feldlerche werden 72 Schlagfunde registriert. Für den Kranich werden 3 Funde bei ca westziehenden Kranichen über Deutschland jährlich angegeben (NLWKN 2011). Aufgrund der gegebenen o.g. Schlagzahlen für die Art Mäusebussard ist ein grundsätzliches Konfliktpotential jedoch auch nicht auszuschließen (vgl. auch oben NATURA 2000 GUIDANCE DOKUMENT; WIND ENERGY DEVELOPMENTS AND NATURA 2000: EU Guidance on wind energy development in accordance with the EU nature legislation / 2010). Aktuell wird auch eine Kollisionsgefährdung der Art Feldlerche diskutiert. regioplan Landschaftsplanung 2011/

47 Im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Biotopschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (2013) werden hinsichtlich Brutvögel als verfahrenskritisch dagegen insbes. Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Wachtelkönig, Wanderfalke (nur im Bergland), Uhu, Sumpfohreule, Rohrweihe, Kornweihe und Wiesenweihe geführt (Regelfall). Bei WEA-empfindlichen Arten mit einem [ ] günstigen Erhaltungszustand können allenfalls Vorkommen verfahrenskritisch sein, die einen signifikanten Anteil am landesweiten bzw. regionalen Gesamtbestand aufweisen (ebenda). Aus naturschutzfachlicher Sicht ist das Kollisionsrisiko unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen jedenfalls dann als signifikant anzusehen, wenn nicht nur einzelne Individuen einer WEA-empfindlichen Art gefährdet sind, sondern zumindest die betroffene lokale Population. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten führen kollisionsbedingte Verluste einzelner Individuen im Regelfall nicht zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (ebenda). Bzgl. Mäusebussard und Turmfalke kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb von WEA grundsätzlich zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungsrisiko führt (ebenda). Die Feldlerche wird gleichfalls nicht als signifikant kollisionsgefährdet aufgeführt. Bezogen auf Rastvögel wird hinsichtlich des Tötungsverbotes die Einschätzung nicht bekannt ausgewiesen (ebenda S. 14). Die Feldlerche tritt im Untersuchungsraum als Brutvogel auf. Der Mäusebussard und der Turmfalke nutzen u.a. die Flächen des Plangebietes für die Nahrungssuche. Die Bestände der Feldlerche sind in der BRD seit Jahren v.a. infolge der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung rückläufig. Bei optimalen Habitatbedingungen kann die Feldlerche jedoch auch heute noch großflächig bemerkenswert hohe Dichten erreichen. Gemäß LANUV NRW (2013) wurden folgende Maximalwerte ermittelt (ÖFS, unpubl.): 80,8 BP/km² bei Störmede im Kreis Soest (2008), 69,5 BP/km² bei Medebach im Hochsauerlandkreis (2010) und 63,5 BP/km² bei Weilerswist im Kreis Euskirchen (2009). Das entspricht einer Besatzdichte von annähernd 1 BP / 1,2-1,5 ha. Nach BAUER et al. (2005) betragen die Reviergrößen der Art 0,5 bis 1 ha. Im Rahmen des Tempelhofprojektes THF konstatiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (2011) Reviergrößen von 1 ha bei guter Ausprägung und Besatzdichten von 2,5 ha bei durchschnittlicher Ausprägung der Habitate. Vergrämungen sind entsprechend bislang vorliegende Erkenntnisse auf Basis zahlreicher Studien nicht bekannt (vgl. REICHENBACH 2004). Als nicht konfliktträchtig wurde zudem bislang das Kollisionsrisiko eingeschätzt. Aktuell wird neuerdings eine potentielle Gefährdung der Art im unmittelbaren Nahbereich von WEA aufgrund des typischen Steigflugs im Rahmen der Reviermarkierung über Gesang diskutiert. Eine Betrachtung des Schlagkatasters des Landes Brandenburg zeigt, dass zwischen Ende 2006 und Ende 2013 im Durchschnitt ca. 6 bis 7 Individuen je Jahr als Schlagopfer registriert wurden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der nieders. Bestand gemäß Umweltministerium (2006) auf annähernd Brutpaare, der Bestand in der BRD auf um 2 Millionen Brutpaare (NABU 2013) geschätzt wird und andererseits in der BRD annähernd WEA installiert (BWE 2013) sind. Die IUCN gibt als grobe Schätzung allein für den europäischen Bestand 40 bis 80 Mio. Brutpaare an. Weltweit ist die Art laut IUCN ungefährdet. Das Büro für Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtiermanagement Dipl.-Biol. Frank W. Henning (2014) schätzt die grundlegende Empfindsamkeit wie folgt ein: Aufgrund des Singfluges der Männchen der Feldlerche während der Brutzeit könnte angenommen werden, dass die Feldlerche durch die drehenden Rotoren einer Windenergieanlage im Offenlandbereich einem gesteigerten Kollisionsrisiko ausgesetzt ist. Gegen eine solche Annahme sprechen jedoch mehrere Gründe: 1. Eine signifikante Steigerung des Tötungsrisikos ist für die Feldlerche nicht anzunehmen. Zwar kann der Fluggesang der Feldlerche einige Tiere in die Nähe der Rotoren bringen. regioplan Landschaftsplanung 2011/

48 Jedoch sind die bekannten Opferzahlen so gering, dass eine signifikante Steigerung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann. 2. Beim Singflug handelt es sich bei der Feldlerche um ein Verhalten, dass zur Abgrenzung von Revieren bzw. zur Paarbildung von den Männchen der Art gezeigt wird. Der Fluggesang dieser Art wird aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht darauf zurückgeführt, dass die Feldlerche ihre ursprünglichen Habitate in ausgedehnten Steppenbereiche hatte, die keine Ansitzwarten in Form von Bäumen oder Sträucher boten. Mit dem Fluggesang erhöht die Feldlerche die Reichweite des Gesanges solange die Windgeschwindigkeiten eine Verortung der Quelle (=Sender) für andere Feldlerchenmännchen (Revierabgrenzung) oder Weibchen (Paarbildung) ermöglicht. Dieser in der Luft geäußerte Gesang ist durch redundante Gesangselemente an verrauschte Habitate angepasst und unterscheidet sich deutlich vom Bodengesang der Feldlerche, der deutlich andere Gesangselemente präferiert. Zielführend ist die Gesangsäußerung nur dann, wenn die Windverhältnisse nicht dazu geeignet sind, den Gesang fortzutragen, ohne dass einer der beiden Empfänger diesen wahrnimmt. Es ist somit auszuschließen, dass die Feldlerche bei hohen Windgeschwindigkeiten, die wiederum zu entsprechend hohen Rotorgeschwindigkeiten führen, sich im Bereich der Rotoren aufhalten, weil ein Fluggesang bei diesen Geschwindigkeiten wenig Sinn macht. 3. Hinzu kommt, dass der Flug selbst ebenfalls eine Investition des Männchens in die Partnerfindung darstellt. Eine solche Investition ist nur dann zu rechtfertigen, wenn 1. der Energieeinsatz minimiert wird bei gleichzeitiger maximaler Reichweite des Gesangs. Aufgrund der Flügelfläche sowie der Spannweite und des Gewichtes der Feldlerche im Frühjahr ist ein Singflug der Feldlerche bei Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 6 m/s sinnvoll, wenn die Investition des Männchens sowohl für den Gesang als auch den Flug minimiert werden soll, was grundsätzlich anzunehmen ist. Bei einer Windgeschwindigkeit von 4-6 m/s kann die Feldlerche bei geringst möglichem Flügelschlag (= Investition), ohne dass es zu einem starkem verdriften kommt, nahezu in der Luft stehen und den Gesang äußern. Diese für den Singflug der Feldlerche idealen Windgeschwindigkeiten werden selbst im Binnenland bereits in Höhen erreicht, die deutlich unter den Unterkanten der Rotorspitze liegen. Die Feldlerche wird sich somit in Höhenbereichen aufhalten, die diese Windgeschwindigkeit aufweisen. Insofern ist ein großer Raum zwischen unterer Rotorkante und Boden in jedem Falle konfliktmindernd. Ein Abschaltalgorithmus, wie er häufig bei Fledermäusen angewandt wird, ist für die Feldlerche nicht erforderlich. 4. Die Feldlerche ist während ihres Gesangsfluges einem erhöhten Feinddruck durch Luftfeinde wie z. B. den Baumfalken ausgesetzt. Aus diesem Grund ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Feldlerche gegenüber Luftfeinden während des Gesangsfluges anzunehmen, was insbesondere bei Greifvögeln nicht der Fall ist, weil diese keinem Feinddruck ausgesetzt sind. Die Aufmerksamkeit gegenüber Luftfeinden führt dazu, dass auch drehende Rotoren wahrgenommen werden können, und ein Ausweichverhalten der Feldlerche angenommen werden kann. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Feldlerche aufgrund der Meidung starker Winde, aufgrund der optimalen Fluggeschwindigkeit resultierend aus der Windgeschwindigkeit sowie aufgrund der Feindvermeidungsstrategie gegenüber Luftfeinden nicht einem erhöhten Tötungsrisiko durch Windenergieanlagen ausgesetzt ist und eine signifikante Steigerung des Tötungsrisikos deshalb ausgeschlossen ist. Der Mäusebussard nutzt die Planareale, aber auch anschließende Flächen als Nahrungsraum. Zudem treten Nahrungsgäste im Raum auf. Die durchschnittliche Zahl der Kollisionsopfer durch WEA zwischen 2006 und 2013 beträgt gemäß Fundkartei des Landes Brandenburg ca. 25 Ind. jährlich. Bezogen auf den geschätzten Bestand der Art beträgt die registrierte Schlagzahl je Jahr ca. 0,04 % des geschätzten Gesamtbestandes. regioplan Landschaftsplanung 2011/

49 Die Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie des Nieders. Landkreistages (2014) schließt ein erhöhtes Kollisionsrisiko im Umfeld von 500 m zum Horst nicht aus. In der Liste der Arbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelwarten (LAG-VSW Entwurf 2014) wird die Art nicht geführt (vgl. SCHREIBER 2014). SCHREIBER (2014) führt aus, dass insbesondere ein regelmäßiges, konzentriertes (ggf. ganzjähriges) Auftreten nahrungssuchender Vögel ein Konfliktpotential auslösen kann. Zum Vergleich seien Tötungsopfer durch den Straßenverkehr benannt. Insbesondere auf den Fahrbahnen nimmt die Art durch den Kfz-Verkehr getötete Tiere auf. Hiermit verbunden ist ein erhöhtes Kollisionsrisiko verursacht durch den Autoverkehr. Gemäß NABU (2003) wurden allein auf dem Autobahnteilstück Oldenburg Delmenhorst in den Wintermonaten 20 verunglückte Mäusebussarde im Jahr 96/97 gefunden. Auch für 2002 wurden ähnliche hohe Fundzahlen benannt. Auf einem 32 Kilometer langen Teilstück der A 4 zwischen Overath und Eckenhagen registrierte der Landschaftsverband Rheinland (2004) durchschnittliche Todfunde der Art Mäusebussard von 14 Ind. jährlich. Auf einem Autobahnteilstück zwischen Bern und Kriegstetten in der Schweiz wurden während 7 Jahren 106 verunglückte Mäusebussarde erfasst, also durchschnittlich 15 jährlich (Schweizerische Vogelwarte Sempach LU 2012). Im vorliegenden Fall tritt die Art jagend aber insbesondere in einem durch annähernd 9 WEA vorbelasteten Bereich auf. Wie Plan Nr. 3 zeigt, tritt die Art verstärkt in den Randzonen, aber auch in der Kernzone auf, wobei der bestehende Windpark genauso in Anspruch genommen wird, wie die freien Zonen. Die dichteste Annäherung lag bei unter 150 m zu den Bestandsanlagen. Durch die Erweiterung des bestehenden Windparks um bis zu 4 WEA ist trotz der Vorbelastungen durch Bestandsanlagen (9 WEA) eine erhöhte Schlaggefährdung und somit eine relevante Erhöhung des allgemeinen Lebensrisikos (Kfz-Verkehr, Freileitungen usw.) infolge der Nutzungsdichte im Einzelfall nicht vollständig auszuschließen, da der Beeinträchtigungssektor von 500 m um die Plan- WEA gegenüber der Bestandssituation bisher unbelastete Zonen mit erhöhter Nutzungsdichte überformt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die dichteste Annäherung nahrungssuchender Individuen an die Standorte der Plan-WEA um 150 m betrug. Die schwerpunktmäßig genutzten Zonen liegen i.d.r. > 400 m vom Vorhaben entfernt (artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich). Ergänzend zu den Erhebungen 2011 erfolgte eine aktualisierte Horstkartierung im Jahr Im Umfeld des Vorhabens konnten 3 Horste ermittelt werden im Nadelholzbestand (Besatzlos, nach Einschätzung insbes. Mäusebussard) Die Horstnachweise (ab annähernd 100 m zur Plan-WEA H2 / Distanz zu Bestands-WEA annähernd 330 m 360 m / WEA 6) sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. regioplan Landschaftsplanung 2011/

50 Abb. 4: Horstnachweise Der Turmfalke nutzt Räume zur Nahrungssuche in unmittelbarer Anlagennähe ab einer Entfernung von ca. 100 m zu den Bestands-WEA. Aufgrund der gegebenen Vorbelastung mit 9 WEA im bestehenden Windpark und der geringen Frequentierung insbes. der Kernzone durch nahrungssuchende Vögel ist eine signifikante zusätzliche Gefährdung, die über das bestehende allgemeine Lebensrisiko hinausgeht, durch das Planvorhaben (Erweiterung um 4 WEA) nicht anzunehmen, zumal die Distanzen zu den bislang festgestellten Nutzungsräumen kaum unterschritten werden. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten führen kollisionsbedingte Verluste einzelner Individuen im Regelfall gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Biotopschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (2013) nicht zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot. Bzgl. Turmfalke kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb von WEA grundsätzlich zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungsrisiko führt (ebenda). Bzgl. der Kornweihe beobachteten SINNING & BRUYN (2004) in einem Windpark, dass Kornweihen auch unterhalb der Rotoren jagten und nur einen geringen Abstand zu WEA einhielten. Auch REGIOPLAN ( ) konnte im Rahmen von Erhebungen im Bereich der Windparks Ihlow und Simonswolde stet jagende Kornweihen im Nahbereich der Anlagen feststellen. Irritationen wurden nicht festgestellt. Die Art wurde vornehmlich in der Randzone 2 bzw. im Übergangsbereich zwischen Kernzone und Randbereich 2 festgestellt. Der Abstand zur nächstgelegenen Plan-WEA beträgt rund 400 m und < 600 m zur nächstgelegenen Bestands-WEA. Aufgrund der Regel-Distanz, des Verhaltens der Art bei Nahrungsflügen und der gegebenen Vorbelastungen durch die Bestands-WEA ist eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos durch die 4 Plan-WEA nicht anzunehmen. Bezogen auf Waldschnepfen kann das Kollisionsrisiko als gering eingestuft werden. Insgesamt wurden in Europa bisher 11 Kollisionsopfer von Waldschnepfen an WEA registriert (Stand ) von denen in der Bundesrepublik Deutschland bisher 5 nachgewiesen wurden regioplan Landschaftsplanung 2011/

51 ( Vier der fünf Waldschnepfen wurden während der Zugzeiten (März sowie September und Oktober) gefunden. Eine Waldschnepfe wurde am im WP Nordschwarzwald tot gefunden. Ansonsten liegen keine Hinweise auf das Vorkommen von Kollisionsopfern von Waldschnepfen an Windenergieanlagen vor. Betrachtet man die Jagdstrecke der Waldschnepfe in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (Abb. 13) so kann festgestellt werden, dass es durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen eher nicht zu einer signifikanten Steigerung des Tötungsrisikos kommen kann. Tillmann (2008, S. 88) führt aus: Im Jagdjahr 2007 / 2008 lag die Strecke in Niedersachsen bei , in Nordrhein-Westfalen bei 4989 und in Schleswig-Holstein bei 2293 erlegten Waldschnepfen. Im Vergleich zur jagdlichen Tötung ist die Wahrscheinlichkeit einer Waldschnepfe mit den Rotoren einer Windenergieanlage zu kollidieren somit als gering einzustufen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine signifikante Steigerung des Tötungsrisikos für die Waldschnepfe durch die Errichtung und den Betrieb der vier geplanten WEA im Windpark Holste auch aufgrund der gegebenen Vorbelastung nicht anzunehmen ist. Abb. 5: Jagdstrecken der Waldschnepfe in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in den Jahren von 1960 bis 2006 Das Windparkgebiet liegt entsprechend den Untersuchungen von 2010/2011 weder in einem überregional bedeutsamen Hauptzugkorridor (z.b. Kraniche, Kiebitze) noch in einer bevorzugten Route zwischen einzelnen Teillandschaftsräumen mit Bedeutung für die Avifauna. Größere das Plangebiet überfliegende Vogelbestände wurden im Rahmen der einjährigen Erhebungen nicht festgestellt. Von rastenden Kiebitzen und Kranichen wird das Plangebiet nur periodisch und in geringer Individuendichte aufgesucht. Graugänse mit höheren Rastpopulationen fanden sich erst in einer Entfernung von > 1 km zu den Planstandorten. Die festgestellten Greife wie Mäusebussard, regioplan Landschaftsplanung 2011/

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