(Gesetzliche) Grundlagen und zentrale Begriffe rund um das Thema Anrechnung

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1 (Gesetzliche) Grundlagen und zentrale Begriffe rund um das Thema Anrechnung Dana Gröper Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh Seminar Anrechnung, , kfsn

2 Themen Begriffliche Unterscheidung und Intentionen Rechtliche Hintergründe Begriffe Äquivalenzprüfung Lernergebnisse Kompetenzen Referenzsysteme: DQR, Bloom sche Taxonomien Formen der Anrechnung: individuell, pauschal, kombiniert

3 Begriffliche Unterscheidung Zugang Gesetzlich geregelte Mindestanforderungen zur Aufnahme in einen Studiengang (z.b. Abitur, berufliche Qualifikation, Z-Prüfung) Zulassung Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule oder andere Einrichtungen Anrechnung Entfallen bestimmter Studienabschnitte aufgrund von Vorkenntnissen bzw. bereits vorhandener Kompetenzen Anrechnung von hochschulischen Vorleistungen (Anerkennung) Anrechnung von außerhochschulischen Lernergebnissen Quelle: Wolfgang Müskens, Kompetenzbereich Anrechnung, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

4 Anrechnung von Kompetenzen Anrechnung von Kompetenzen an ausländischen Hochschulen erworben an anderen Hochschulen des Inlands erworben außerhalb der Hochschule erworben Quelle:

5 Intentionen Chancengleichheit: Flexiblere Übergänge flexiblere Bildungswege Verkürzung der Weiterbildungszeiten (auch für den Arbeitgeber) Anreize für lebenslanges Lernen vorhandene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen gerechter berücksichtigen Entwicklung eines Selbstbewusstseins über die eigenen Potenziale: besseres Lernbewusstsein Zertifizierung nicht-formaler und informeller Lernergebnisse Kostenersparnis: Anrechnung i.d.r. günstiger als ein reguläres Studium

6 Hintergründe verschiedene Regelwerke, die aufbauen und ineinander greifen: Lissabon-Konvention Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz Akkreditierungsrichtlinien des Akkreditierungsrates Landeshochschulgesetze Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen

7 Hintergründe vor 2002: lediglich Anrechnung hochschulischer Vorleistungen; Anrechnung beruflicher Kompetenzen nur auf Praktika : KMK Beschluss (2008 erweiterte Neufassung): Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Rahmen einer ggf. auch pauschalisierten Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn [...] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll [...], höchstens 50%

8 Hintergründe : Empfehlung von BMBF, KMK und HRK: [ ] sollen im Rahmen der beruflichen Fortbildung für durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen ECTS-Leistungspunkte vergeben werden 2003: Ländergemeinsame Strukturvorgaben der KMK für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (und 2010) Bekräftigen Beschlüsse: Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anzurechnen.

9 Hintergründe : BMBF-Initiative ANKOM I (12 Modellprojekte und Wissenschaftliche Begleitung entwickeln Anrechnungsverfahren) aktuell: ANKOM III (Übergänge) : Lissabon-Konvention

10 Hintergründe : Gemeinsame Erklärung von HRK und DIHK Die Zulassungsverfahren der Studiengänge müssen die Vorqualifikation beruflich Qualifizierter ohne Hochschulzugangsberechtigung fair und ohne Diskriminierung einbeziehen. Beruflich Qualifizierten darf nicht abverlangt werden, über bereits nachgewiesene Kompetenzen noch einmal geprüft zu werden. [ ] Grundlage der Anrechnung sollten daher die in der Berufspraxis und in der Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen sein. [ ] Ziel muss es sein, möglichst ganze Studienabschnitte (sog. Module) anzurechnen, so dass diese Module nicht mehr studiert und geprüft werden müssen.

11 Hintergründe : KMK Beschluss Um den Übergang beruflich qualifizierter Bewerber in den Hochschulbereich zu erleichtern [ ] setzen sich die WMK und die KMK für weitereichende Anrechnungsmöglichkeiten für die außerhalb von Hochschulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein. [ ] Sie bittet die Hochschulen hiervon verantwortungsvoll und stärker Gebrauch zu machen und in Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der beruflichen Bildung Regelungen für die pauschale Anerkennung von beruflich erworbenen Kompetenzen zu treffen.

12 Hintergründe Seit 2009: Umsetzung der KMK-Beschlüsse zur Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen in Landeshochschulgesetze Juni 2010: NHG-Novelle macht Anrechnung verpflichtend: Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass [ ] die Anerkennung von [ ] beruflich erworbenen Kompetenzen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit gewährleistet ist ( 7(3))

13 Hintergründe und : Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung Programmakkreditierung: Das Studiengangkonzept legt Anerkennungsregeln für außerhochschulisch erbrachte Leistungen fest Systemakkreditierung: Das System gewährleistet Anerkennungsregeln für außerhochschulisch erbrachte Leistungen

14 Verfahrensrecht rechtliche Vorgaben lassen Hochschulen großen Gestaltungsspielraum hinsichtlich Methodik und Umfang Qualität und Transparenz Rechtsverbindliche Vorgaben in der operativen Umsetzung: Gleichbehandlung aller Antragsstellenden muss sichergestellt und dokumentiert werden (GG, Lissabon Konvention) verhindern, dass Verfahrensabläufe bei Bewerber/innen unterschiedliche Anwendung finden qualitätsgesicherte Verfahren klare Strukturen und dokumentierte Verfahrensabläufe erhöhen Verbindlichkeit und Transparenz des gesamten Prozesses stärkt Akzeptanz hochschulintern und extern

15 Verfahrensrecht Beratung der Antragsstellenden Hochschulen sind aufgefordert Bewerberinnen bereits vor Einreichen des Antrages umfassend zu informieren, betreuen und beraten Formfehler vermeiden Bearbeitungszeiträume zu definieren: zügige Bearbeitung, Transparenz der Gremien, Mitteilung an Antragsstellende Ablehnungen zu begründen (Entscheidungsgrundlagen) und über mögliche Nachbesserung, zu erbringende Leistungen informieren Sicherstellung von entsprechend geschultem Personal Rahmenstrukturen sind hilfreich: Anerkennungsordnung

16 Prüfung der Äquivalenz Kerngedanke: gleichwertige nicht gleichartige Lernergebnisse und Kompetenzen feststellen Lernergebnisse einzelner Lerneinheiten der außerhochschulischen Qualifizierung oder informell erworbene Kompetenzen werden systematisch mit den relevanten Modulen des Studienganges verglichen

17 Prüfung der Äquivalenz Äquivalenz hinsichtlich Inhalt: Deckungsgleichheit nach thematischem Inhalt (Fertigkeiten und Kenntnisse) und Niveau: Deckungsgleichheit der vermittelten Kompetenzen zu Niveaustufen auf Basis wissenschaftlich gesicherter Verfahren Nutzung von Referenzrahmen Voraussetzung: Formulierte Lernergebnisse und Materialien Materialien: Prüfungsordnungen, Curricula, Prüfungsaufgaben, Lehrmaterialien, Skripte, Hausarbeiten etc.

18 Lernergebnisse Lernergebnisse sind explizite Aussagen zum Ergebnis der Lernens: Was jemand nach Abschluss des Lernprozesses weiß, versteht und in der Lage zu tun ist. So können unterschiedliche Niveaustufen zugeordnet werden Lernergebnisse sollen in allen relevanten Dimensionen der Lehre Anwendung finden: Lernende wissen was von ihnen erwartet wird Lehrende wissen was sie vermitteln sollen

19 Kompetenzen Kompetenzen bündeln Lernergebnisse in Kategorien Fokus auf (Handlungs)Kompetenzen in universitärer Ausbildung folgt aus dem Reformziel Beschäftigungsfähigkeit des Bolognaprozesses kompetenzbasierte Lernergebnisorientierung (in verschiedenen Qualifikationsrahmen) Aktuell: Kompetenzbeschreibung für umfassende/übergeordnete Beschreibungen, Qualifikationsziele Lernergebnisse für abgegrenzte Lerneinheiten Kompetenzverständnis ist Voraussetzung für Anrechnung

20 Referenzsysteme Möglichkeit der Abbildung und Zuordnung von Lernergebnissen Voraussetzung für gemeinsame Beschreibungssprache Qualifikationen unterschiedlicher Bildungsbereiche werden vergleichbar Qualifikationsrahmen = Klassifizierung von Qualifikationen zur Niveaueinschätzung (Deutscher Qualifikationsrahmen) Taxonomien = theoretisches Konstrukt für eine nachvollziehbare Beschreibungssprache (Bloom sche Taxonomien) Bezugnahme auf beide Referenzrahmen kann sich sinnvoll ergänzen

21 Grad der Komplexität Bloom sche Taxonomien Formulierungshilfe für differenzierte Beschreibung von Lernergebnissen für kognitiven, affektiven und psychomotorischen Bereich Benennung unterschiedlicher Niveaus der Lernergebnisse Verben beschreiben, die jeweilige Stufe (Liste) Stufe 6: Bewertung/Evaluation (begründetes beurteilen) Stufe 5: Synthetisieren: Zusammenführung von Teilen im Hinblick auf etwas neues Stufe 4: Analysieren: Strukturen zerlegen, um z.b. Beziehungen herauszuarbeiten Stufe 3: Anwenden: erlerntes umsetzen Stufe 2: Verstehen: Erfassen und Verwerten von Informationen Stufe 1: Wissen: Reproduktion von Kenntnissen

22 DQR DQR beschreibt was die Lernenden mindestens wissen, können und in der Lage sind zu tun, wenn sie einen Bildungsgang durchlaufen haben Kompetenzen bündeln als zentraler Bezugsrahmen die Lernergebnisse in Kategorien Urheber: DQR Büro, Quelle: Wikipedia

23 DQR Niveau 3 4 Qualifikationen Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildungen), Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss) Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildungen), Berufsfachschule (Assistentenberufe), Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung) 5 IT-Spezialist (Zertifizierter), Servicetechniker (Geprüfter) 6 7 Bachelor, Diplom (FH), Staatsexamen, Fachkaufmann (Geprüfter), Fachschule (Staatlich geprüfter Techniker / Betriebswirt / Gestalter / Erzieher), Fachwirt (Geprüfter), Meister (Geprüfter), Operativer Professional (IT) (Geprüfter), Master, Diplom (Univ.), Magister, Staatsexamen, Strategischer Professional (IT) (Geprüfter) 8 Promotion (Dr. und Ph.D.)

24 Formen der Anrechnung pauschale Anrechnung Aus-, Fort- oder Weiterbildungsabschlüsse individuelle Anrechnung informell erworbene Kompetenzen gilt für alle Absolvent/innen einer bestimmten beruflichen Qualifikation Lernergebnisse werden identifiziert, die nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind Umfang der Anrechnung wird häufig auf Grundlage einer systematischen Begutachtung bestimmt (=Äquivalenzvergleich) keine weitere Einzelfallprüfung Entscheidung über Anrechnung für einzelne/n Studierende/n auf Basis dokumentierter Kompetenznachweise Lernergebnisse werden identifiziert, die nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind Entscheidung i.d.r. durch Modulverantwortliche/n, Anrechnungsbeauftragte/n des Studiengangs oder Äquivalenzvergleich Anrechnung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen unabhängig vom Lernzusammenhang Kompetenzen werden identifiziert, die nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind Nachweis der Kompetenzen häufig über Portfolioverfahren Entscheidung i.d.r. durch Modulverantwortliche/n oder Anrechnungsbeauftragte/n des Studiengangs Quellen: verändert nach Wolfgang Müskens, Kompetenzbereich Anrechnung, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,

25 Individuelle Anrechnungsverfahren Anwendung grundsätzlich unabhängig von der Lernform (formal, nonformal, informell) große Bandbreite von Lernergebnissen spezifische Lernergebnisse einer Person aus vorgängigen Lernprozessen werden erfasst und dokumentiert zunächst Inhaltsvergleich, dann Niveauvergleich durch Beurteilungsgespräch oder schriftliche Validierungsaufgaben Durchführungsaufwand hoch, kleine Fallzahlen, heterogene Zielgruppe kann teilweise in ein pauschales Verfahren überführt werden Informations-, Anleitungs- und Antragsdokumente sollten öffentlich zugänglich sein

26 Pauschale Anrechnungsverfahren programmförmig organisierte formale Lernprozesse (Zertifikate) für vergleichsweise homogene und zahlenmäßig größere Zielgruppen personenunabhängige Äquivalenzprüfung der formalen Qualifikation einmalige Entscheidung, dann pauschale Anrechnung stark strukturierte Methoden der Äquivalenzprüfung bessere Verlässlichkeit und Gültigkeit hoher Entwicklungsaufwand geringer Durchführungsaufwand höhere Transparenz, Reproduzierbarkeit Informations-, Anleitungs- und Antragsdokumente sollten öffentlich zugänglich sein

27 Weitere Verfahren Kombinierte Verfahren Kombination von Elementen individueller Verfahren mit pauschalen Verfahren Durchführungsaufwand wird reduziert Spektrum der Lernergebnisse wird erhöht hoher organisatorischer Aufwand Allgemeine Anrechnungsempfehlung

28 Hürden bei der Einführung von Anrechnung Hochschulen: Unvollständige Informationen über die anzurechnenden Abschlüsse Unüberschaubare Vielzahl außerhochschulischer Abschlüsse (international ) Fehlende Informationen über Lernergebnisse Niveau des Lernens unklar Andere Formen der Vermittlung als in Hochschule (gleichwertig?) Es fehlen unabhängige & verlässliche Informationen über die anzurechnenden Qualifikationen

29 Hürden bei der Einführung von Anrechnung Weiterbildungsträger bzw. Anbieter beruflicher Bildung: Politischer Wille, die Angebote anrechenbar zu gestalten Anrechenbarkeit wird zu einem Qualitätskriterium Fehlende Vorgaben, wie Anrechenbarkeit erreicht werden kann Modularisierung der Angebote z.t. nicht möglich Angebote besitzen häufig keine Prüfungen Uneinheitliche Akzeptanz der Hochschulen

30 Kontakt: Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh Kurt-Schumacher-Straße 29, Hannover Geschäftsführerin: Monika Hartmann-Bischoff Referenten: Dana Gröper Helmar Hanak Fax: Facebook: Offene Hochschule Niedersachsen Xing: Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh

31 Quellen BMBF-Initiative ANKOM": Arbeitsmaterialien, Projektergebnisse, Anrechnungsverfahren, etc. Cendon/ Eilers-Schoof/ Flacke/ Hartmann-Bischoff/ Kohlesch/ Müskens/ Seger/ Specht/ Waldeyer/ Weichert: Handreichung: Anrechnung, Teil 1. Ein theoretischer Überblick. Handreichung der wissenschaftlichen Begleitung des bund-länder- Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung Hanak/ Sturm: Anerkennung und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Eine Handreichung für die wissenschaftliche Weiterbildung. Springer VS Hanft/ Brinkmann/ Gierke/ Müskens: Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen in Studiengängen. Studie: AnHoSt Anrechnungpraxis in Hochschulstudiengängen. Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Arbeitsbereich Weiterbildung und Bildungsmangement (we.b) Müskens: Kompetenzbereich Anrechnung. Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Seger/ Waldemeyer: Qualitätssicherung im Kontext der Anrechnung und Anerkennung von Lernergebnissen an Hochschulen. Standards für transparente und nachvollziehbare Analyseverfahren und Anrechnungsprozesse. Darmstädter Studien zu Arbeit, Technik und Gesellschaft. Band

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