UH Unterstützungskasse. das Handwerk e.v.

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1 Gegenüberstellung der Durchführungswege in der bav Durch den Rückgang der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger. Dabei ist es für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass er bei der bav als Treuhänder für einen Dritten, nämlich seinem Mitarbeiter handelt und dessen Interessen im Auge haben muss. Für den Arbeitgeber besteht eine Fürsorgepflicht, deren Verletzung Konsequenzen hat. Die folgende Aufstellung soll die Unterschiede in der komplizierten Materie bav aufzeigen. Beiträge Steuerfreiheit in der Anwartschafts-/Sparphase Sozialversicherungsfreiheit in Anwartschafts-/Sparphase Anrechnung/kompatibel mit anderen Durchführungswegen UH Unterstützungskasse für das Handwerk e.v. Keine Höchstgrenze der Beitragssumme (alle Rentenleistungen dürfen nicht mehr als 75% der letzten Bruttobezüge sein). Lohnsteuerfreiheit besteht bei UH weil dem Arbeitnehmer steuerrechtlich kein Arbeitslohn zugeflossen ist. Betriebsausgabenabzugsfähig gem. 4d. EStG Bei arbeitgeberfinanzierter Versorgung keine Höchstgrenze und keine zeitliche Befristung. Bei arbeitnehmerfinanzierter Versorgung gilt die Höchstgrenze von 210,-- pro Monat. Befristet bis Geregelt in 115 SGB IV. Bereits bestehende Versorgungen können bestehen bleiben. Der Betrieb kann für den Mitarbeiter on top eine zusätzliche Versorgung einrichten. Pensionskasse Direktversicherung Pensionsfonds Arbeitnehmer kann max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln = 210,-- p. Mt. (im Jahr 2006) Zusätzlich Aufstockungsbetrag 1.800,-- (nur steuerfrei) Nach Maßgabe des 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze 4 % von ,-- = 210,-- pro Monat Bei arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Versorgung Höchstgrenze von 210,-- pro Monat. Regelung gem. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) Befristung bis Höchstgrenzen sind zu beachten. Eine arbeitgeberfinanzierte Leistung wird evtl. durch bestehende Entgeltumwandlungen blockiert. Helmsauer & Preuß GmbH, Nürnberg Stand 03/2006 Seite 1 von 6

2 Verwaltung Korrespondenz mit der Zulagenbehörde in Berlin Renditeerwartungen Nachfinanzierungsriskio des Arbeitgebers Die U-Kasse wird einmal für den Arbeitnehmer eingerichtet. Der Beitrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich. Auf Wunsch kann der Sparbetrag angehoben werden. Nein. Anlage in einer Rückdeckungsversicherung. Es werden die Grundsätze der Lebensversicherungsgesellschaften eingehalten. Dabei werden höhere Renditen als bei Pensionskassen erzielt, da z. B. die Rentenverwaltung bereits in der Sparphase durch einen Verwaltungsbeitrag von 30,-- pro Jahr und Person finanziert wird. kein Nachfinanzierungsriskio, da es sich um eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse handelt. (volle Ausfinanzierung über eine Rückdeckungsversicherung) Neben der Einrichtung der Versorgung ist ein weiterer Verwaltungsaufwand denkbar. Bei der Riesterförderung richten sich die Beiträge nach der Gehaltshöhe und müssen bei einer Veränderung angepasst werden. Dadurch muss die Buchhaltung den Vorgang jedes Jahr neu bearbeiten. (Riesterförderung im Rahmen der bav) Der Arbeitgeber ist der unmittelbare Vertragspartner mit der Pensionskasse oder Direktversicherung und nicht der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die komplizierten und aufwändigen Pflichten des Zulagen- Antragsverfahrens erfüllen. (bei Riesterförderung) Die Pensionskasse legt das Geld nach den Grundsätzen der Lebensversicherungen an. Es fallen bei der Pensionskasse jedoch erheblich mehr interne Kosten an, da z. B. die Rentenverwaltung aus dem angesparten Kapital bezahlt wird. Keine Transparenz der Kosten. Ja. Scheidet der Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersgrenze aus (freiwillig oder z.b. durch Invalidität) kann die Gefahr bestehen, da die vorhandenen Rückkaufswerte nicht die vereinbarte Mindestleitung erbringen können. In diesem Fall besteht für den Arbeitgeber eine Nachschußpflicht. Helmsauer & Preuß GmbH, Nürnberg Stand 03/2006 Seite 2 von 6

3 Haftung bei steuerschädlicher Verwendung Zusatzkosten Ausschluss der Riester-Zulage Keine. Beitrag zum Pensionssicherungsverein. (eine Reform der Insolvenzsicherungspflicht ist derzeit in der Diskussion. Verwaltungskostenpauschale 30,-- p. a. pro Mitarbeiter (Sparphase nur solange der Arbeitnehmer im Betrieb ist) Begrenzung: 300,-- pro Betrieb Es ist keine Riesterzulage vorgesehen. Nicht nach 10a förderfähig. Somit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. Nachgelagerte Besteuerung Nachgelagerte Besteuerung 19 Abs. 2 EStG = der Arbeitnehmer hat einen Vorsorgefreibetrag von 3.000,- und Arbeitnehmer- Werbungskostenpauschale von (wird abgeschmolzen) Haftung bei der Besteuerung der Rentenleistung Keine. Die Verwaltung in der Rentenphase läuft ausschließlich über die UH. Bei Riesterförderung: Die Zulagen werden wie Eigenbeiträge behandelt. Aus den Beiträgen ergeben sich garantierte Renten. Wenn der Arbeitnehmer über sein Vermögen steuerschädlich verfügt, reduziert die zu zahlende Steuer die garantierte Rente. Für die entstandene Differenz muss der Arbeitgeber aufkommen (gem. Meinung des Bundesverband Versicherungskaufleute). Bei Riesterförderung: Erheblich höhere Verwaltungskosten bei Arbeitgeber, da sich z. B. bei 3% Sparrate dies sich durch die schwankenden Gehälter jedes Jahr ändert. Zusätzlich fällt Korrespondenz mit der Zulagenbehörde an. Evtl. dazukommende Kinder müssen neu berücksichtigt werden. Direktversicherungen und Pensionsfonds sind ebenfalls über den Pensionssicherungsverein insvolvenzgesichert. Wenn der Arbeitnehmer die Riesterzulage verlangt, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch entsprechen! Ausschluss nur möglich wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Nachgelagerte Besteuerung 22 Nr. 5 EStG = es besteht kein Freibetrag, nur eine Werbungskostenpauschale 56,-/ 102,--. Selbst wenn die Versorgungseinrichtung dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Rentensteuern hilft, haftet der Arbeitgeber für die Richtigkeit der Berechnungen der Pensionskasse. Helmsauer & Preuß GmbH, Nürnberg Stand 03/2006 Seite 3 von 6

4 Kapitalabfindung Möglich mit günstiger Besteuerung. 1/5 Regelung. 34 EStG. Gemäß dem Leistungsplan ist mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Kapitalabfindung möglich. Der Arbeitnehmer muss die Abfindung 4 Monate vor Rentenbeginn beantragen. Theoretisch möglich. In der Praxis wird die Option nicht angewendet, da volle Besteuerung im Jahr der Auszahlung. Insolvenzsicherungspflicht Ja, siehe separates Merkblatt Nein Sicherung der Anlagegelder Ja Je nach Anbieter über Protektor Versorgung auch für zweites Möglich Nicht möglich oder drittes Arbeitsverhältnis Tariföffnungsklausel 17 Betriebsrentengesetrischen Ja, gemäß Tarifvertrag des Baye- Nein Schreinerhandwerks Veränderung des Garantiezins Nein Je nach Anbieter, Treuhänder / Sanierungsklauseln Anpassungspflicht Der 16 BetrAVG ist gemäß Tarifvertrag ausgeschlossen. Rentengarantiezeit / Hinterbliebenenversorgung Versorgung von GmbH- Geschäftsführern bis zu 14 Jahren Garantiezeit Optimales Instrument, da auch mehr als 2.520,-- pro Jahr investiert werden können. Es besteht keine Anrechnung von bestehenden Gehaltsumwandlungsdirektversicherungen. Die Bilanz wird bei diesem Vorgang nicht berührt! Stichwort: Rating / Basel II Wenn die Überschüsse zur Erhöhung der Leistungen verwendet wird und der gesetzliche Rechnungszins verwendet wird, besteht keine Anpassungspflicht nach 16 BetrAVG Je nach Anbieter (oftmals 5 oder 10 Jahre) Kaum als Geschäftsführerversorgung geeignet, da maximal 2.520,-- jährlich investiert werden können. Die UH Unterstützungskasse für das Handwerk e.v. wird gemäß dem Tarifvertrag vom sowohl für die arbeitgeberfinanzierte als auch für die arbeitnehmerfinanziert (=Entgeltumwandlung) bav verwendet. Die arbeitgeberfinanzierte bav ist grundsätzlich in der Anwartschaftsphase sozialversicherungsfrei. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bav ist die Sozialversicherungsfreiheit bis zum begrenzt. Eine Verlängerung über den hinaus ist derzeit in der Diskussion. Im Koalizionsvertrag ist eine Überprüfung für das Jahr 2007 angesetzt. Helmsauer & Preuß GmbH, Nürnberg Stand 03/2006 Seite 4 von 6

5 Die Besteuerung der Rentenleistungen erfolgt nachgelagert in der Rentenphase, wobei hier niedrigere Steuersätze und mittelfristig hohe Freibeträge für Rentner bestehen. Auf die Beiträge an die UH wird kein Beitrag zur Berufsgenossenschaft erhoben. Verwaltungsersparnis durch die Beschränkung auf einen Durchführungsweg Bei Versorgungen für Ehegatten ist eine Angemessenheitsprüfung (75%-Regel) durchzuführen. Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine Gesellschafterbeschluß notwendig Die Meldung an den Pensionssicherungsverein ist bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungen nach 5 Jahren vorzunehmen. Bei arbeitnehmerfinanzierter bav ab Zusagebeginn. Der Wunsch nach einer Kapitalabfindung statt einer lebenslangen Rente ist 4 Monate vor Rentenbeginn anzuzeigen. Die Überschußbeteiligung erhöht zusätzlich die garantierten lebenslangen Altersrenten. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge an die UH müssen nicht in der Gehaltsabrechnung verbucht werden. Auch kein Meldekennzeichen V auf der Jahressteuerbescheinigung. (siehe auch Merkblatt: Hinweise für die Lohnbuchhaltung ) Es ist davon auszugehen, dass bei Lohnsteuerprüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund in Zukunft auch die betriebliche Altersvorsorge verstärkt geprüft wird. (z.b. Höchstgrenzen, Tariföffnungsklauseln,..) Fazit: Eine gute betriebliche Altersvorsorge wird bei der heutigen Entwicklung der staatlichen Renten immer stärker ein Auswahlkriterium für einen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann sein Ansehen erheblich erhöhen und hat dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Arbeitgebern. Durch die tarifvertragliche Lösung wurde die Ausgestaltung so vorgenommen, daß dem Betrieb aus der gesetzlichen Haftung und aus den arbeitsrechtlichen Vorschriften keine unübersehbaren Risiken entstehen. Die Zielsetzung des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern war von Anfang an die Schaffung von größtmöglicher Sicherheit in steuer-, arbeits- und tarifrechtlichen Fragen für den Betrieb und somit der Schutz vor Schadenersatzansprüchen. In Deutschland sind 85 % aller Einkünfte eins Rentnerhaushalts gesetzliche Renten. Diese Quote ist im Vergleich zu anderen europäische Länder sehr hoch. (Schweiz 50 %, Niederlande 42 %, Großbritannien 65 %) Deshalb haben diese Länder bereits seit längerem die betriebliche Altersvorsorge als wichtigen Baustein integriert. Helmsauer & Preuß GmbH, Nürnberg Stand 03/2006 Seite 5 von 6

6 Diese Entwicklung lässt darauf schließen, daß auch in Deutschland die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge weiter zunehmen wird. Der Staat informiert die Bürger durch den jährlichen Versand einer persönlichen Renteninformation. Hier wird expliziert auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vorsorge hingewiesen. ( Versorgungslücke ) Die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung auch die bav geprüft wird. In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich empfehlenswert schriftliche Arbeitsverträge zu schließen oder diese einzuführen. Musterformulare finden sie unter Das bayerische Schreinerhandwerk hat mit der UH Unterstützungskasse für das Handwerk e.v. wie auch andere Arbeitgeberverbände eine Branchenlösung für die betriebliche Altersvorsorge eingeführt. Andere Arbeitgeberverbände haben ähnliche Branchenlösungen geschaffen. Hier sind zu nennen z.b. Metall-Rente, Klinik-Rente oder auch Bäcker-Rente. Das Bauhauptgewerbe hat ebenfalls eine brancheneigene Lösung über die SoKa- Bau, vormals ZVK. Haben Sie weitere Fragen zur Abwicklung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge des bayerischen Schreinerhandwerks? Dann steht Ihnen der Vertriebspartner der UH- Unterstützungskasse für das Handwerk, Helmsauer & Preuß, zur Verfügung. Hinweis Dieses Informationsblatt basiert inhaltlich auf Anfragen, die an Helmsauer & Preuß GmbH gerichtet werden. Dies Information ist als Orientierungshilfe zu verstehen und wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt Helmsauer & Preuß GmbH keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar, enthaltene Mustertexte sind als unverbindliche Anregungen im Sinne einer Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen. Sie entbinden den Verwender im konkreten Einzelfall nicht von eigener sorgfältiger Prüfung oder gegebenenfalls Anpassung und stellen keine Rechtsberatung dar. Besondere Umstände des Einzelfalles sind naturgemäß nicht berücksichtigt. Da Helmsauer & Preuß GmbH hierauf keinen Einfluss hat und die Hinweise dem Wandel insbesondere, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung unterworfen sind, ist jede Haftung für Auswirkungen auf Rechtspositionen Beteiligter grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine individuelle Beratung wird dringend empfohlen. Helmsauer & Preuß GmbH Am Plärrer Nürnberg Tel / Fax 0911 / Internet: info@helmsauer-preuss.de Helmsauer & Preuß GmbH, Nürnberg Stand 03/2006 Seite 6 von 6

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