Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Bachelorarbeit

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1 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Bachelorarbeit im Studiengang Business Administration Die ökonomische und soziale Sinnhaftigkeit der Einführung eines gesetzlichen, branchenübergreifenden Mindestlohnes unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung in deutschen Mindestlohnbranchen Erstgutachter: Zweitgutachter: Prof. Dr. Christina Teipen Prof. Dr. Josef Voss vorgelegt von: Benjamin Regenberg Matrikel-Nr.: Berlin, 09. August 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Der Niedriglohnsektor in Deutschland Definitorische Abgrenzung Aktuelle Situation Theoretische Aspekte des Mindestlohnes Das neoklassische Arbeitsmarktmodell Kritische Auseinandersetzung Beschaffenheit und Besonderheiten der Branche Beschäftigte Unternehmen Markt und Wettbewerb Tarifbindung Entwicklungen seit der Einführung des Mindestlohnes Gesamtbeschäftigung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung Zwischenfazit Arbeitszeiten Preisentwicklung Übertragbarkeit auf die deutsche Wirtschaft Hotel- und Gastgewerbe Floristik Vergleichspunkt Internationalität Fazit Anhang Literaturverzeichnis Rechtsquellenverzeichnis... 80

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Einfaches neoklassisches Arbeitsmarktmodell mit Mindestlohn oberhalb des Gleichgewichtslohnes...14 Abbildung 2: Zahl der Beschäftigten in der Gebäudereinigung, Deutschland gesamt sowie West- und Ostdeutschland, 1999 bis Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Gebäudereinigung, Deutschland gesamt sowie West- und Ostdeutschland, 1999 bis Abbildung 4: Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gebäudereinigung, Deutschland, gesamt und Differenziert nach Geschlecht, 1999 bis Abbildung 5: Zahl der Minijobber in der Gebäudereinigung, gesamt, ausschließlich Geringfügig und Nebenjobs (ab 2003), Deutschland, 1999 bis Abbildung 6: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung, in Stunden pro Woche, Deutschland gesamt sowie Ost- und Westdeutschland, 2000 bis Abbildung 7: Arbeitsvolumen von Reinigungskräften in der Gebäudereinigungs-Branche und in anderen Branchen sowie abhängig Beschäftigten in der Gebäudereinigung (auf Basis der normalerweise geleisteten _Wochenarbeitszeit), Deutschland, in Stunden pro Woche, 2000 bis Abbildung 8: Erzeugerpreisindex (2006=100) in der Gebäudereinigung, 1. Quartal 2007 bis 1. Quartal 2013 in Deutschland...46 Abbildung 9: Tarifliche Grundvergütungen in deutschen Mindestlohnbranchen...51

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Struktur der Beschäftigung innerhalb und außerhalb des Niedriglohnsektors Niedriglohnanteil nach Beschäftigtengruppen, Ost-West-differenzierte Niedriglohnschwellen und bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle im Vergleich sowie mit und ohne Schüler/innen, Studierende und Rentner/innen, in % der jeweiligen Gruppe...10 Tabelle 3: Entwicklungen im Gebäudereiniger-Handwerk, 1995 und 2003 bis Tabelle 4: Entwicklungen der tariflichen Löhne in Lohngruppe 1 (unterer Mindestlohn) seit April Tabelle 5: Erzeugerpreisindizes für Reinigung insgesamt und Allgemeine Gebäudereinigung, Veränderungsraten zum Vorjahresquartal in Prozent...43

5 1 Einleitung Die politische Debatte über einen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn in Deutschland wird seit vielen Jahren von Politikern, Wirtschaftswissenschaftlern, Gewerkschaften und Arbeitgebern kontrovers und teilweise emotional geführt. Die Wahrnehmung des Thema Mindestlohnes hat sich innerhalb dieser Zeit stark gewandelt. In den Jahren 2006/2007 standen sich insbesondere die Parteien der großen Koalition SPD und CDU in dieser Debatte gegenüber. Die SPD war zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Idee des Mindestlohnes teilweise aufgeschlossen. So existierte zwar keine einheitliche Position zu diesem Thema, innerparteilich fanden sich jedoch viele Befürworter. 1 2 Auch der damalige Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) forderte 2006 einen branchenübergreifenden Mindestlohn. 3 Die CDU lehnte eine Einführung seinerzeit ab. Anfang 2007 betonte Bundeskanzlerin Merkel dies in einem Interview: Mit der Union wird es flächendeckende, gesetzliche Mindestlöhne nicht geben. 4 CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer unterstrich, dass auch die CSU Mindestlöhne nicht für eine geeignete Maßnahme gegen Lohndumping hielt. 5 Auch die FDP sprach sich damals strikt gegen einen Mindestlohn aus. Als Ende 2007 einen Branchenmindestlohn für Briefzusteller vereinbart wurde, kritisierte FDP-Chef Guido Westerwelle diese Entscheidung hart: Wenn wir die Löhne künftig vom Staat festsetzen lassen, wie es jetzt durch die Koalition bei der Post geschieht, dann ist mir das zu viel DDR. Das ist Planwirtschaft.. 6 Gab es auch Phasen, in denen die Diskussion nahezu zum Erliegen kam, verschwand das Thema Mindestlohn nie aus dem öffentlichen Bewusstsein und steht heute stärker im Mittelpunkt als je zuvor. Innerhalb der letzten Jahre hat sich die Einstellung der 1 Vgl. Spiegel-Online: Arbeitsmarkt: Widerstand in der SPD gegen Becks Mindestlohn-Ideen, , Zugriff: Aus Gründen der flüssigeren Lesbarkeit des Textes werden Bezeichnungen nicht ge-gendered. Sofern nicht anders hervorgehoben, sind alle männlich formulierten Bezeichnungen als die weibliche Form einschließend zu verstehen. 3 Vgl. Spiegel-Online: Arbeitsmarkt: Müntefering dringt auf Mindestlohn für alle, html, Zugriff: Stern.de: Mindestlohn: Da hört wirklich jeder Spaß auf, , html, Zugriff: Vgl. ebenda. 6 Focus.de: Guido Westerwelle: Mindestlohn ist Planwirtschaft, Zugriff:

6 Parteien zum Mindestlohn teilweise stark gewandelt. Kurz vor der Bundestagswahl 2013 gibt es keine im Bundestag vertretene Partei mehr, die den Mindestlohn kategorisch ablehnt. SPD, Grüne und Die Linke fordern einen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn. Während Die Linke einen Mindestlohn von 10 vorsieht, planen SPD und Grüne eine Lohnuntergrenze von 8,50. 7 Sie messen dem Mindestlohn so große Bedeutung bei, dass die Spitzenkandidaten Peer Steinbrück und Katrin Göring-Eckhardt bei einem Wahlsieg eine Einführung bereits zum Februar 2014 versprechen. 8 CDU und FDP diskutieren zwar speziell branchenbezogene Mindestlohnmodelle, sind von einer völligen Ablehnung eines Mindestlohnes jedoch abgerückt. 9 Während eine branchenübergreifende Lohnuntergrenze in Deutschland dennoch bis jetzt nicht realisiert wurde, ist sie in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ein anerkanntes Instrument zur Arbeitsmarktregulierung. In 20 der 27 EU-Staaten sind Mindestlöhne gesetzlich verankert. Auch die EU-Beitrittskandidaten Türkei und Kroatien und Länder wie Australien, Japan, Kanada, Neuseeland oder die USA haben sie eingeführt. 10 Verglichen mit EU- und Industriestaaten nimmt Deutschland aufgrund seines fehlenden branchenübergreifenden Mindestlohnes eine Sonderrolle ein. In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, ob ein gesetzlicher Mindestlohn, der alle Branchen umfasst, auch in Deutschland eingeführt werden könnte, ohne negative ökonomische oder soziale Effekte mit sich zu bringen. Da eine Analyse zum Mindestlohn nur dann zielführend sein kann, wenn sicher ist, dass dieser tatsächlich das Einkommen einer signifikanten Anzahl Beschäftigter erhöht, wird zuerst der deutsche Niedriglohnsektor betrachtet. Er umfasst unter anderem die Beschäftigten, die wahrscheinlich von einem Mindestlohn betroffen wären. Es soll untersucht werden, wie groß die Zahl dieser Erwerbstätigen tatsächlich ist. Weiterhin ist das Wissen um die strukturellen Gegebenheiten im Niedriglohnsektor essenziell, um potenzielle Auswirkungen eines Mindestlohnes prognostizieren zu können. Auf diesen Aspekt wird besonders in Kapitel Vgl. Sueddeutsche.de: Bundesrat will Mindestlohn durchsetzen, , Zugriff: Vgl. Stern.de: SPD und Grüne: Bei Wahlsieg Mindestlohn, , Zugriff: Vgl. Die Welt Online, Axel Springer AG: Wie die FDP das Tabu-Thema Mindestlohn besiegt, Mindestlohn-besiegt.html, Zugriff: Vgl. WSI, 2013(a), S

7 eingegangen. Da in Deutschland bisher kein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn existiert, beschränkten sich Debatten bisher nahezu ausschließlich auf theoretische Gesichtspunkte. Nachdem der Niedriglohnsektor skizziert wurde, werden in Kapitel 2.2 daher das gängigste Argumentationsmodell und dessen Abwandlungen erläutert und dargelegt, welche Schlussfolgerungen Ökonomen daraus ziehen. Dabei wird der Fokus auf möglichen Beschäftigungseffekten liegen, da diese häufig das zentrale Thema der öffentlichen Debatte sind und den wahrscheinlich größten Einfluss auf die Akzeptanz eines Mindestlohnes haben Um einen möglichst objektiven Überblick zu erhalten, werden dabei mehrere Interpretationsansätze herausgearbeitet, die jeweils als pro oder contra Mindestlohn gedeutet werden können. Im Anschluss daran wird der Betrachtungsfokus auf eine Branche gelegt, in der bereits ein Mindestlohn eingeführt wurde. Zunächst werden ihre strukturellen Gegebenheiten erläutert. Nur so ist es möglich, die dort eingetretenen Entwicklungen einzuordnen und Vergleiche mit anderen Branchen anzustellen. Als zu untersuchende Branche wurde die Gebäudereinigungs-Branche ausgewählt. Sie beschäftigt Erwerbstätige und war damit in hohem quantitativem Ausmaß vom Mindestlohn betroffen. Wie zudem später gezeigt wird, existieren zwischen Gebäudereinigung und Niedriglohnsektor gewisse Ähnlichkeiten, weshalb sich ein Vergleich anbietet. Wie auch im Theorieteil wird der Schwerpunkt auf die Untersuchung möglicher Beschäftigungseffekte gelegt. Dabei werden neben der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen auch die des Arbeitsvolumens betrachtet. Schließlich ist es möglich, dass die Anzahl der Beschäftigten in der Vergangenheit konstant blieb oder gar stieg, diese aber insgesamt kürzer arbeiteten. Dies würde Beschäftigungsverluste bedeuten, die anhand der Beschäftigtenzahlen nicht ablesbar wären. Darüber hinaus wird die Preisentwicklung der Branche analysiert, um feststellen zu können, ob die Preise infolge der Mindestlohneinführung gestiegen sind. Da die Gebäudereinigung über einen sehr 11 Vgl. Die Welt Online, Axel Springer AG: Der Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze, , Arbeitsplaetze.html, Zugriff: Vgl. Focus.de: Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze, , Zugriff: Vgl. Spiegel-Online: Mythen der Arbeit Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze stimmt s?, , Zugriff:

8 großen Personalkostenanteil verfügt, ist dies nicht unwahrscheinlich. Sind Preiserhöhungen in signifikantem Ausmaß aufgetreten und ließe sich diese Entwicklung auf ganz Deutschland übertragen, könnte dies bedeuten, dass die gestiegenen Preise infolge einer hypothetischen Einführung eines gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohnes das höhere Einkommen der Mindestlohnempfänger kompensieren. Daher ist eine Untersuchung der Preisentwicklung essenziell. Anschließend wird evaluiert, inwieweit die Erfahrungen aus der Gebäudereinigung auf die deutsche Wirtschaft übertragbar sind. Da die Beschäftigten, die vom Mindestlohn betroffen wären, hauptsächlich im Niedriglohnsektor tätig sind 14, wird die Gebäudereinigung mit diesem Sektor anhand struktureller Merkmale verglichen. Darüber hinaus werden ausgewählte Niedriglohnbranchen mit dem Gebäudereiniger- Handwerk verglichen, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob die Entwicklungen in der Gebäudereinigung einen Anhaltspunkt dazu liefern können wie ein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn auf die deutsche Wirtschaft wirken würde. Im Fazit werden die grundlegendsten Ergebnisse zu Beschäftigungs- und Preisentwicklung sowie Übertragbarkeit zusammengefasst und analysiert, inwieweit diese mit den vorgestellten ökonomischen Modellen übereinstimmen. Wenn nicht anders erwähnt, beziehen sich die Ausführungen zur Gebäudereinigungsbranche auf den Wirtschaftszweig der Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln (WZ-Code: 81.2). Es wird später noch darauf eingegangen, wie sich dieser zusammensetzt. Der Einfachheit halber wird dieser Wirtschaftszweig als Gebäudereinigung, Gebäudereinigungsbranche oder Gebäudereiniger-Handwerk bezeichnet. 2.1 Der Niedriglohnsektor in Deutschland Dass die öffentliche Debatte um den Mindestlohn in Deutschland sehr intensiv geführt wird, wurde bereits in der Einleitung angesprochen. Jede größere Partei bezieht besonders in jüngerer Zeit regelmäßig Stellung zu diesem Thema. Ihm wird scheinbar eine hohe Relevanz bezüglich des Wählerinteresses zugesprochen. Umfragen zum 14 Wie viele Menschen außerhalb des Niedriglohnsektors Mindestlöhne beziehen würden, hängt von dessen Höhe ab. 4

9 Mindestlohn stützen diese Annahme. So sprachen sich in einer Emnid-Umfrage % der Befragten für einen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn aus. 15 Auf denselben Wert kommt eine infratest dimap-umfrage im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (In Folge: DGB) aus dem Jahr 2013, an der jedoch nur etwas mehr als Menschen teilnahmen. 16 Doch auch andere Umfragen weisen Werte zwischen 70% und 85% aus. 17 In der deutschen Bevölkerung ist das Thema Mindestlohn also auffallend präsent und mit positiven Assoziationen belegt. Trotz des großen öffentlichen Interesses an der Thematik stellt sich jedoch die Frage, ob ein Mindestlohn im wohlhabenden Deutschland erforderlich ist. Denn natürlich kann eine Untersuchung der Branchenmindestlohneffekte nur sinnvoll sein, wenn der Mindestlohn überhaupt eine Wirkung entfalten kann. Im Folgenden wird daher erläutert, wie groß Deutschlands Niedriglohnsektor ist, wie viele Menschen von Armut beziehungsweise relativer Armut betroffen oder bedroht sind und wie viele von ihnen von einem Mindestlohn betroffen wären. Zudem wird darauf eingegangen, in welchen Branchen Niedriglöhne besonders stark vorherrschen. Schließlich sind es diese Branchen, in denen Mindestlöhne wahrscheinlich die größten Effekte hätten. Da später auf die Mindestlohneffekte in der Gebäudereinigungs-Branche eingegangen wird, ist es essentiell, die Eigenschaften dieser Branchen zu kennen, um bewerten zu können, ob sich Erfahrungen der Gebäudereinigung eventuell übertragen lassen Definitorische Abgrenzung Wenn das Thema Mindestlohn zur Debatte steht, kommt auch häufig der Aspekt der Armut zur Sprache, der durch eine gesetzliche Lohnuntergrenze möglichst eingedämmt werden soll. Der Armutsbegriff bedarf jedoch einer näheren Erläuterung. So ist Armut in einem wohlhabenden Land wie Deutschland nicht gleichzusetzen mit Armut in einem Entwicklungsland. Es wird daher üblicherweise zwischen absoluter und relativer Armut 15 Vgl. N-TV: CDU blockt Mindestlohndebatte, , Mindestlohn-Debatte-article html, Zugriff: Vgl. DGB Bundesverband: DGB Mindestlohnumfrage: 86% der deutschen Wahlberechtigten wollen den gesetzlichen Mindestlohn, , Zugriff: Vgl. Sueddeutsche.de: Bundesrat will Mindestlohn durchsetzen, , Zugriff:

10 differenziert. Der Begriff der absoluten Armut definiert den Zustand, in dem ein Mensch nicht in der Lage ist, die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse zu finanzieren. 18 Relative Armut dagegen setzt die finanzielle Situation eines Menschen ins Verhältnis zu seinem jeweiligen Umfeld. 19 Aufgrund der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland sollte absolute Armut nur von geringer Bedeutung sein. Sie kann vor allem dann auftreten, wenn Menschen staatliche Hilfen bewusst oder unbewusst nicht in Anspruch nehmen. Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass dies zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit bei etwa 4,9 Millionen Menschen der Fall ist. 20 In einem Land wie Deutschland, das im Human Development Index weltweit den fünften Platz belegt, dürfte absolute Armut dennoch kein weit verbreitetes Phänomen sein. 21 Für Deutschland wird deswegen vor allem der Begriff der relativen Armut verwendet, um Armut zu beschreiben. Diese relative Einkommensarmut bemisst sich anhand des Medians der Äquivalenzeinkommen in Deutschland, die als bedarfsgewichtetes Pro-Kopf- Nettoeinkommen je Haushaltsmitglied definiert werden. Der Medianlohn teilt die Lohnstruktur in zwei gleich große Hälften. 50% der Einkommen liegen über und 50% liegen unter ihm. Beträgt das Äquivalenzeinkommen einer Person weniger als 60% des Medianlohnes, gilt diese als relativ arm. 22 Ganz ähnlich wird definiert, ob ein Beschäftigter dem Niedriglohnsektor angehört. Laut Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stehen all die Beschäftigten in einem Niedriglohnverhältnis, deren Einkommen weniger als zwei Drittel des Medianlohnes beträgt Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Glossar: Armut, Zugriff: Vgl. ebenda. 20 Vgl. Der Tagesspiegel.de: Mehr als jeder Dritte verzichtet auf Hartz IV, , Zugriff: Vgl. Human Development Report Office: International Human Development Indicators Germany, 2013, Zugriff: Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Sozialberichterstattung Armut und soziale Ausgrenzung, Zugriff: Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Niedriglohnsektor Was ist ein Niedriglohn?, , Zugriff

11 Aktuelle Situation Im Folgenden wird die gegenwärtige Lage im Niedriglohnsektor skizziert. Es wird auf die Anzahl der dort Beschäftigten eingegangen sowie auf die Art ihrer Zusammensetzung. Zudem werden die regionalen Einkommensunterschiede zwischen West- und Ostdeutschland näher beleuchtet und es wird versucht, zu beantworten, wie viele Menschen tatsächlich von einem gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn betroffen wären. In Deutschland entsprachen 2010 zwei Drittel des Medianlohnes einem Bruttoverdienst von 9,15 pro Stunde. 24 Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten bundesweit 7,3 Millionen Menschen für einen geringeren Stundenlohn und waren somit dem Niedriglohnsektor zuzurechnen. 25 Eine Berechnung von Kalina und Weinkopf kommt auf Werte zwischen 7,8 und 7,9 Millionen. Sie beziehen noch Schüler, Studenten und Rentner, die im Niedriglohnbereich tätig sind, in ihre Kalkulation ein. 26 Da diese Gruppen üblicherweise nur einen Nebenjob ausüben, werden sie häufig aus Niedriglohnuntersuchungen ausgeklammert. Wenn man allerdings auch daran interessiert ist, wie hoch die Zahl und der Anteil derjenigen ist, die bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes Anspruch auf eine Lohnerhöhung hätten, sind auch diese Gruppen relevant. 27 Von den Beschäftigten im Niedriglohnsektor waren 4,6 Millionen vollzeitbeschäftigt. Somit bezogen 22,8% aller in Deutschland Vollzeitbeschäftigten einen Niedriglohn. Auszubildende sind hierbei nicht inbegriffen. 28 Diese Berufstätigen nehmen lange Arbeitszeiten in Kauf, um ihren Lohnrückstand wett zu machen. Sie arbeiten im Durchschnitt fast 45 Stunden pro Woche, ein Viertel von ihnen kommt auf 50 Stunden und mehr. Solche Arbeitszeiten finden sich sonst nur bei Gutverdienern, die in Vollzeit tätig sind. 29 Insgesamt waren ,1% der Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig und verdienten somit weniger als 9,15 pro Stunde. 30 Hinsichtlich der Ausprägung der Beschäftigungsformen unterscheidet sich der deutsche Niedriglohnsektor teilweise deutlich vom übrigen Lohnsektor, wie in Tabelle 1 ersichtlich wird. 24 Vgl. Kalina; Weinkopf, 2012, S Vgl. Brenke, 2012, S Vgl. Kalina; Weinkopf, 2012, S ebenda. 28 Vgl. DGB, 2012, S Vgl. Brenke, 2012, S Vgl. Kalina; Weinkopf, 2012, S.1. 7

12 Tabelle 1: Waren 2010 etwa 77% der Arbeitnehmer, die außerhalb des Niedriglohnsektors tätig waren, vollzeitbeschäftigt, waren es unter den Niedriglohnbeschäftigten nur 48% (Tabelle 1). Im Gegenzug sind im Niedriglohnsektor wesentlich mehr Minijobber und geringfügig Beschäftigte anzutreffen als in anderen Lohnbereichen. Die Arbeitszeiten der Niedriglohnbeschäftigten sind daher unterdurchschnittlich. Während im übrigen Lohnsektor durchschnittlich 38 Stunden pro Woche gearbeitet wurde, waren es im Niedriglohnbereich lediglich 31,6 Stunden. Diese niedrigen Durchschnittsarbeitszeiten resultieren jedoch aus dem niedrigen Vollzeitanteil unter den Niedriglohnbeschäftigten. Wie bereits angesprochen wird nämlich insbesondere unter den Vollzeitbeschäftigten im Durchschnitt länger gearbeitet als im übrigen Lohnsektor. In allen Bereichen, sei es Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung, wird etwa zwei bis drei Stunden pro Woche länger gearbeitet als außerhalb des Niedriglohnsektors. 31 Das Statistische Bundesamt listet in einer Erhebung für das Jahr 2010 die Branchen, 31 Vgl. Brenke, 2012, S.6. 8

13 die die größten Anteile an Niedriglohnbeziehern aufweisen. Am stärksten von Niedriglöhnen betroffen sind Taxifahrer, Friseure, Kosmetiker und auch Gebäudereiniger 32. Über 80% der Arbeitnehmer, die in diesen Branchen beschäftigt sind, beziehen einen Niedriglohn. Unter Kino- und Wäschereiangestellten sind es noch deutlich über 70% der Beschäftigten. Niedriglöhne sind außerdem dominierend bei Call Centern, Zeitarbeitsfirmen, im Hotel- und Gastgewerbe, bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Bäckereiangestellten sowie im Lotteriewesen und im Fleischergewerbe. 33 In der Beschaffenheit des Niedriglohnsektors finden sich innerhalb Deutschlands beträchtliche regionale Unterschiede. Diese sind besonders zwischen Ost- und Westdeutschland sehr ausgeprägt. Das zeigt sich in den ausgewiesenen Niedriglohnschwellen für beide Landesteile. Während diese für eine Vollzeitstelle in Westdeutschland 2010 bei lag, befand sie sich für Ostdeutschland bei 1.379, also über 500 darunter. 34 Im Umkehrschluss bedeutet dies für Ostdeutschland das Vorhandensein eines insgesamt wesentlich geringeren Lohnniveaus als im Westen Deutschlands. Diesen getrennten Niedriglohnschwellen folgend, waren im Jahr 2010 in West- wie in Ostdeutschland etwa 21% der Vollzeitbeschäftigten dem Niedriglohnsektor zuzurechnen. Geht man jedoch von einer bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle aus, die sich 2010 bei befand, fielen im Westen Deutschlands 18,7% in die Kategorie der Niedriglohnempfänger, während es in Ostdeutschland 40,1% waren. 35 Der Wert für Ostdeutschland scheint ungewöhnlich hoch, muss in diesem Zusammenhang jedoch relativiert werden. Zunächst war das Lohnniveau 2010 im Osten Deutschlands deutlich geringer als im Westen Deutschlands, weshalb eine regionale Differenzierung der Niedriglohnschwellen besser vergleichbare Werte liefert. 36 Dies ist nicht zuletzt aufgrund des relativen Charakters der Niedriglohndefinition angebracht. Weiterhin existieren in Deutschland erwartungsgemäß regional unterschiedliche Preisniveaus. So kann beispielsweise ein im Vergleich niedriges Einkommen durch relativ geringe Lebenshaltungskosten eine höhere Kaufkraft bedeuten, als dies in anderen Regionen der Fall wäre. 37 Die Untersuchung regionaler 32 Diese Daten sind aus dem Jahr Der Mindestlohn galt zu der Zeit in der Gebäudereinigung bereits. 33 Vgl. Statistisches Bundesamt, 2012(a), S Vgl. DGB, 2012, S Vgl. ebenda. 36 Vgl. WSI, 2010(b), S Vgl. DIW, 2009, S

14 Preisniveaus ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit und würde ihren Rahmen über Gebühr ausreizen. Zudem wird eine einfache Ost-West-Differenzierung der Komplexität der Verteilung der einzelnen Preisniveaus nicht gerecht. 38 Die Beschäftigtenstruktur im Niedriglohnsektor weist spezifische Besonderheiten auf. Zum einen wird deutlich, dass besonders weibliche Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen sind (Tabelle 2). Zieht man die nach Ost- und Westdeutschland differenzierte Niedriglohnschwelle heran, sind 15% der beschäftigten Männer im Niedriglohnsektor tätig. Bei den Frauen ist es mehr als jede Vierte. Tabelle 2: 38 Vgl. DIW, 2009, S

15 Überdurchschnittlich häufig von Niedriglöhnen betroffen sind zudem Ausländer sowie befristet Beschäftigte. Das höchste Risiko, für einen Niedriglohn tätig zu sein, haben Minijobber. Auffällig ist, dass der Faktor Qualifikation weniger Einfluss auf eine Zugehörigkeit zum Niedriglohnsektor hat, als man vielleicht annehmen würde. So stellen Beschäftige ohne Berufsausbildung, deren Risiko, Niedriglöhne zu erhalten, erwartungsgemäß am höchsten sein sollte, lediglich ein Fünftel der im Sektor Beschäftigten. Über 70% der dort tätigen Arbeitnehmer verfügen über eine Berufsausbildung, mehr als 9% haben einen akademischen Abschluss. Betrachtet man die Altersstruktur, fällt auf, dass 45 bis 54-Jährige den größten Anteil am Niedriglohnsektor haben. Sie stellen über ein Viertel der dort Beschäftigten. Den zweitgrößten Anteil stellen mit 22% die 35 bis 44-Jährigen. Mittlere Altersgruppen sind also etwas häufiger von einem Niedriglohn betroffen als andere. 39 Es lässt sich festhalten, dass der deutsche Niedriglohnsektor eine verhältnismäßig große Ausdehnung hat. In diesem Sektor arbeiteten 2010 über sieben Millionen Menschen, was ihn zum siebtgrößten in Europa machte. 40 Wie der heutige Stand nach Jahren der Eurokrise ist, lässt sich aufgrund fehlender aktueller Daten nicht mit Bestimmtheit sagen. Der Niedriglohnsektor ist gekennzeichnet von überdurchschnittlich langen Arbeitszeiten und häufig befristeten Arbeitsverhältnissen. Regional bestehen große Lohn- und Preisniveauunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, weshalb sich die Berechnung einer bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle als problematisch erweist. Frauen, Ausländer und Minijobber haben ein besonders hohes Risiko, von Niedriglöhnen betroffen zu sein. Wäre 2010 ein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn von 8,50 eingeführt worden, hätte jeder fünfte Beschäftigte (6,8 Millionen Menschen) Anspruch auf eine Lohnerhöhung gehabt. Darunter wären 15% der Männer und 25% der Frauen gewesen. 41 Sicherlich ist davon auszugehen, dass die Löhne vieler Arbeitnehmer seit 2010 moderat gestiegen sind, weshalb bei einer theoretischen Mindestlohneinführung zum jetzigen Zeitpunkt die Zahl der Betroffenen wahrscheinlich nicht ganz so hoch wäre wie Es darf jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass viele Arbeitnehmer 2010 wesentlich weniger als 9,15 pro Stunde verdienten und damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle vergütet wurden. In diesem Jahr lagen die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor bei 6,68 39 Vgl. Kalina; Weinkopf, 2012, S Vgl. Hans Böckler Stiftung, 2013, S Vgl. Kalina; Weinkopf, 2012, S

16 in West- und 6,52 in Ostdeutschland. 2,5 Millionen Menschen erhielten eine Entlohnung von weniger als 6 pro Stunde. Weniger als 5 verdienten immer noch 1,4 Millionen Menschen. Über 16% aller Beschäftigten erhielten weniger als 8 pro Stunde. 42 Dies zeigt, dass Lohnerhöhungen, wenn sie nicht außergewöhnlich groß waren, innerhalb der letzten drei Jahre kaum dazu geführt haben können, dass sich der Niedriglohnsektor signifikant verkleinerte und somit weniger Menschen von einem gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn betroffen wären. Die Entlohnung vieler Arbeitnehmer des Niedriglohnsektors lag 2010 schlichtweg zu deutlich unter der Niedriglohnschwelle, als dass sie diese mittlerweile überschritten haben könnten. Die Zahl der Arbeitnehmer, die von der Einführung eines solchen Mindestlohnes betroffen wäre, ist somit im hohen einstelligen Millionenbereich anzusiedeln. Es zeigt sich, dass im deutschen Niedriglohnsektor überwiegend Löhne gezahlt werden, die nachweisbar zumindest bis 2010 deutlich unter der Mindestlohnforderung von 8,50 liegen. Mehrere Millionen Beschäftigte hätten daher bei einer Einführung eines solchen Mindestlohnes Anspruch auf einen höheren Lohn. Die Untersuchung der Effekte der Branchenmindestlöhne und die vorsichtige Prognose der Wirkungen, die bei einem branchenübergreifenden Mindestlohn auftreten könnten, sind daher durchaus angebracht, weil diese aller Voraussicht nach in einem großen quantitativen Rahmen stattfinden werden. 2.2 Theoretische Aspekte des Mindestlohnes Während in einigen Industriestaaten wie Frankreich, Großbritannien oder den USA Mindestlöhne bereits seit Jahren Anwendung finden, befindet sich die deutsche Öffentlichkeit nach wie vor in einer theoretischen, häufig auch sehr emotional geführten, Debatte darüber, ob die Einführung eines gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohnes ökonomisch sinnvoll ist. 43 In dieser Diskussion stehen auf der einen Seite Mindestlohnbefürworter wie der DGB. Nach dessen Argumentation mache der in den letzten Jahren stark gewachsene Niedriglohnsektor einen Mindestlohn notwendig. Er fordert eine Lohnuntergrenze von 8, Ein Mindestlohn soll Armut verhindern 42 Vgl. Hans Böckler Stiftung, 2012, S Vgl. WSI, 2013(a), S Vgl. DGB, 2013(b), S.4. 12

17 und den Anreiz vergrößern, Beschäftigung aufzunehmen. Ökonomen sehen diese Anforderungen an eine Lohnuntergrenze häufig mit Skepsis. Sie geben die möglichen negativen Beschäftigungseffekte zu bedenken, die ein Mindestlohn mit sich brächte. Da in Deutschland bisher kein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn existiert, beschränkte sich der bisherige Diskurs hauptsächlich auf theoretische Aspekte. Diese Aspekte sind es auch, auf die sich Ökonomen üblicherweise beziehen, wenn sie für oder gegen den Mindestlohn argumentieren. Im Folgenden sollen das gängigste Argumentationsmodell und mögliche Modifizierungen erläutert und gezeigt werden, welche Schlussfolgerungen sich daraus ableiten lassen. Der Fokus liegt dabei besonders auf möglichen Beschäftigungseffekten, weil diese häufig im Mittelpunkt des öffentlichen Diskurses stehen und den wohl größten Einfluss auf die Akzeptanz eines Mindestlohnes haben. Um dem Diskurs möglichst ausgewogen zu vermitteln, werden dabei mehrere Interpretationsansätze herausgearbeitet, die entweder als pro oder als contra Mindestlohn aufgefasst werden können. Anschließend an die in Kapitel 3.2 folgende Untersuchung der Mindestlohneffekte im Gebäudereinigungs-Handwerk wird dann analysiert, welche Annahmen in diesem branchenspezifischen Fall die größere Gültigkeit aufweisen beziehungsweise die genauere Vorhersage zulassen Das neoklassische Arbeitsmarktmodell In der Mindestlohndiskussion wird häufig das neoklassische Arbeitsmarktmodell als Erklärungsansatz herangezogen. Im Fokus dieses Modells stehen die Arbeitsangebotsund Arbeitsnachfragefunktion, die in Abbildung 1 dargestellt sind. 45 Es wird davon ausgegangen, dass ein vollkommener Arbeitsmarkt existiert, in dem eine große Anzahl Nachfrager und Anbieter auftritt, weshalb keine der beiden Parteien größeren Einfluss auf den Preis ausüben kann als die andere. Es werden Mobilität, Homogenität und eine vollständige Substituierbarkeit aller Arbeitsanbieter bei uneingeschränkter Markttransparenz vorausgesetzt. Einstellungs- und Entlassungskosten werden vernachlässigt und die Anpassungsgeschwindigkeit als unendlich definiert. 46 Zudem wird davon ausgegangen, dass Unternehmen danach streben, ihren Gewinn zu maximieren. Die Arbeitsanbieter haben das Ziel, ihren Nutzen hinsichtlich von Konsum 45 Vgl. Ribhegge, 2008, S Vgl. Hagen, 2008, S

18 und Freizeit zu maximieren. Unternehmen stellen einen zusätzlichen Mitarbeiter nur unter der Bedingung ein, dass dessen Grenzkosten (Reallohn) mindestens gleich seiner Grenzproduktivität ist. 47 Da beide Marktteilnehmer versuchen, ihren Nutzen zu maximieren, entwickelt sich ein Marktgleichgewicht, in dem sich Angebots- und Nachfragekurve schneiden und so den Gleichgewichtslohn bilden. 48 Bei diesem Lohnsatz existiert keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit und die Unternehmen können jede freie Stelle besetzen es herrscht also Vollbeschäftigung. 49 Abbildung 1: 47 Vgl. Ragacs, 2002, S Vgl. Ribhegge, 2008, S Vgl. Detzer, 2010, S

19 Dieses Beschäftigungsniveau wird nur dann nicht erreicht, wenn ein Zustandekommen dieses Gleichgewichtslohnes behindert wird. Das Arbeitslosengeld II, dominanter Gewerkschaftseinfluss oder auch Mindestlöhne werden im Modell als solche Behinderungen angesehen Arbeitsanbieter, die bereit sind, für den Gleichgewichtslohn oder weniger zu arbeiten, werden nach diesem Modell einen Arbeitsplatz finden. Alle anderen verzichten bewusst auf Arbeit und sind somit freiwillig arbeitslos. Sinkt der Gleichgewichtslohn, sinkt das Arbeitsangebot, denn ein Verzicht auf Freizeit bedeutet Opportunitätskosten, die dann für einige Arbeitsanbieter aufgrund des gesunkenen Lohnes durch Beschäftigung nicht mehr gedeckt werden können. Ein Mindestlohn kann in diesem Modell zwei Ergebnisse hervorbringen. Liegt dieser unter dem Gleichgewichtslohn, ist er offensichtlich wirkungslos. Befindet sich der Mindestlohn über dem Gleichgewichtslohn, führt dies dazu, dass die Bezahlung einiger Arbeitnehmer höher liegt als der Ertrag, den sie für das Unternehmen generieren. Ein Arbeitgeber, der ökonomisch agiert, wird diese Beschäftigten zwangsläufig entlassen. Zugleich motiviert der Mindestlohn, der nun über dem Gleichgewichtslohn liegt, bis jetzt arbeitslose Menschen dazu, sich eine Beschäftigung zu suchen. Arbeitgeber fragen also weniger Arbeit nach, während bis dahin freiwillig Arbeitslose verstärkt nach Arbeit suchen. 52 Wie in Abbildung 1 deutlich wird, entsteht dadurch unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Nach dieser Theorie stören Mindestlöhne das Zustandekommen des Gleichgewichtslohnes und haben eindeutig negative Beschäftigungseffekte. Ein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn ist demnach abzulehnen. Es wird verständlich, weshalb Ökonomen sich dieser Theorie bedienen, wenn sie das Konzept des Mindestlohnes kritisieren. Das vorgestellte Modell stößt jedoch auch auf durchaus kritische Stimmen von Ökonomen, auf die im Folgenden eingegangen wird Kritische Auseinandersetzung Wie bereits angedeutet, ist das neoklassische Arbeitsmarktmodell keineswegs unumstritten. Ein Kritikpunkt setzt bei den konstanten Skaleneffekten an, die im Modell 50 Vgl. Ribhegge, 2008, S Vgl. Klaus Bartsch Econometrics, 2007, S Vgl. Herr, 2002, S.7 ff. 15

20 vorausgesetzt werden. Diese Annahme lässt sich nicht zwingend auf die Realität übertragen. Denn in der Realität sind häufig eher steigende Skaleneffekte zu beobachten. Vertieft man diesen Gedanken, kann ein steigender Lohn sogar zu einer erhöhten Arbeitsnachfrage führen. 53 Weiterhin wird die Form der Arbeitsangebotsfunktion kritisiert. Im Modell weiten Haushalte ihr Arbeitsangebot bei steigenden Löhnen aus. Sinken die Löhne, treffen sie die Entscheidung, weniger zu arbeiten. Ebenfalls denkbar wäre jedoch, dass Haushalte bei sinkenden Löhnen ihr Arbeitsangebot vergrößern. Dies wäre der Fall, wenn das Einkommen des Haushaltes unter eine bestimmte Grenze fällt, ab der seine Mitglieder dazu übergehen, mehr zu arbeiten oder eine zweite Arbeitsstelle anzunehmen, um ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten zu können. In dieser Situation entstehen zwei Gleichgewichte. Eines, in dem hohe Löhne und geringe Beschäftigung herrschen und eines, in dem die Löhne niedrig sind und die Beschäftigung hoch. Betrachtet man diesen Sachverhalt rein ökonomisch, kann nicht eindeutig definiert werden, welches Gleichgewicht vorzuziehen ist. Aus moralischer oder sozialpolitischer Perspektive ist ein Gleichgewicht, bei dem die Löhne niedriger und die Arbeitszeiten höher als zuvor ausfallen, zumindest diskussionswürdig. In diesem Fall kann ein gesetzlicher branchenübergreifender Mindestlohn das Niedriglohngleichgewicht verhindern. 54 Auch wenn man die Form der Angebotsfunktion des neoklassischen Arbeitsmarktmodells akzeptiert, muss beachtet werden, dass dessen Ergebnisse bezüglich der negativen Beschäftigungseffekte auf gesetzten Annahmen aufbauen. Diese sind essentiell für das Funktionieren des Modells, doch sie können nicht in jedem Fall als gegeben hingenommen werden. Rückt man zum Beispiel von der Annahme ab, alle Arbeit sei homogen und differenziert somit zwischen ungelernten und ausgebildeten Arbeitnehmern, entsteht für die Unternehmen die Gelegenheit zur Substitution. Wird durch einen Mindestlohn die Beschäftigung eines ungelernten Arbeiters relativ zu einem ausgebildeten Arbeiter teurer, können Unternehmen diesen durch einen besser ausgebildeten ersetzen. Beschäftigungsverluste können so ausgeglichen beziehungsweise gemindert werden, was bedeutet, dass die negativen Beschäftigungseffekte insgesamt weniger gravierend ausfallen als vom Standardmodell unterstellt. 55 In einigen Extremfällen kann der Beschäftigungseffekt sogar neutral 53 Vgl. Herr; Kazandzsika; Mahnkopf-Praprotnik, 2009, S Vgl. Prasch, 2000, S Vgl. Zavodny, 1998, S. 20 ff. 16

21 ausfallen. 56 Weiterhin geht das Modell von einem vollkommenen Arbeitsmarkt mit einer großen Anzahl Anbieter und Nachfrager aus, in dem Marktmacht inexistent ist. Das Gegenstück zu dieser Annahme wäre das Monopson. Hierbei wird von einem Markt ausgegangen, in dem nur ein einzelner Arbeitgeber aber eine Vielzahl von Arbeitsuchenden auftreten. Dies kann besonders in Regionen der Fall sein, in denen die Mobilität der Arbeitskräfte gering oder nur zu einem sehr hohen Preis möglich ist. Ein weiterer Grund kann ein Fehlen von Information bezüglich anderer Arbeitsmöglichkeiten seitens der Arbeitsuchenden sein. Auf Basis dieser Struktur ist der Arbeitgeber in der Lage, Marktmacht auszuüben und die Arbeitnehmer unter deren Grenzproduktivität zu entlohnen. Der gezahlte Lohn liegt dann unter dem Gleichgewichtslohn, der sich im Standardmodell einstellen würde. Um dazu in der Lage zu sein und gleichzeitig seinen Gewinn maximieren zu können, muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsniveau niedriger halten, als dies in einer Situation vollkommenen Wettbewerbs der Fall wäre. 57 Zwar würde eine Ausdehnung der Beschäftigung bis auf das Niveau, bei dem die Löhne der Grenzproduktivität entsprächen, eine Erhöhung des Outputs bedeuten, jedoch wäre dann die zusätzliche Monopsonrente für das Unternehmen verloren. 58 Ein Mindestlohn könnte in dieser Situation das Beschäftigtenniveau sowie die Löhne erhöhen. Schließlich liegt im Monopson der Lohn merklich unter der Produktivität. Folgt nun eine Lohnerhöhung infolge des Mindestlohnes, können viele Arbeitskräfte dennoch ökonomisch rentabel eingesetzt werden. Das Arbeitsangebot unterhalb des Mindestlohnes wird dabei vollkommen elastisch. 59 Dieses Modell eines alleinigen Arbeitsnachfragers mag für Deutschland nicht zwingend relevant sein, weil seine Ausprägungen in der Praxis kaum anzutreffen sein dürften. Insbesondere für die Gebäudereinigungs-Branche, auf deren Vielzahl an Betrieben in Punkt 3.1 eingegangen wird, ist es auf den ersten Blick nur bedingt anwendbar. Doch Monopsonmacht kann auf verschiedene Arten entstehen. So können Faktoren wie geographische Lage, Arbeitsbedingungen oder unterschiedliche Präferenzen der Arbeitssuchenden bereits zu einer Differenzierung zwischen verschiedenen Betrieben führen. Auch für bereits Beschäftigte ergeben sich solche Differenzierungen und zu 56 Vgl. Card; Krueger, 1995, S Vgl. Herr; Kazandzsika; Mahnkopf-Praprotnik, 2009, S Vgl. Klaus Bartsch Econometrics, 2007, S Vgl. Franz, 2007, S

22 berücksichtigende Aspekte. Ein Arbeitsplatzwechsel verursacht Kosten (moving costs), die finanzieller oder nutzenbasierter (psychischer Aufwand) Natur sein können. 60 Diese Kosten sind vom Arbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn er keinen Verlust erleiden will. Für ihn sind somit im Falle eines möglichen Arbeitsplatzwechsels nicht alle Betriebe substituierbar. Zudem sind positive Beschäftigungseffekte auch in oligopsonistischen Markstrukturen nachweisbar, die für Deutschland eher vorstellbar erscheinen. 61 Ökonomen, die das neoklassische Arbeitsmarktmodell für eine Argumentation gegen den Mindestlohn heranziehen, stützen sich auf dessen strikte Annahmen. Akzeptiert man diese, kommt man zu dem Ergebnis, dass gesetzliche branchenübergreifende Mindestlöhne, die über dem Gleichgewichtslohn liegen, zwangsläufig zu negativen Beschäftigungseffekten führen. Durch eine Einführung läge nämlich die Vergütung (Grenzkosten) einiger Mitarbeiter über deren Grenzproduktivität. Ein ökonomisch handelndes Unternehmen würde diese Mitarbeiter unweigerlich entlassen. Die getroffenen Modellannahmen unterliegen jedoch vielfältiger Kritik. Selbst wenn man diese Annahmen zulässt, können sich mehrere Gleichgewichte am Arbeitsmarkt bilden, auf die ein Mindestlohn Einfluss ausüben könnte. Während das Standardmodell als Folge der Einführung eines Mindestlohnes klar negative Beschäftigungseffekte sieht, sehen andere Ansätze eine Abschwächung oder Neutralisierung dieser Effekte. Auch Beschäftigungswachstum wird nicht ausgeschlossen. Im Verlauf dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Beschäftigungswirkung der Mindestlohn auf die Branche der Gebäudereinigung ausübte und diese Effekte werden mit denen der dargelegten Theorien verglichen. 3.1 Beschaffenheit und Besonderheiten der Branche Um die Effekte, die die Einführung der Branchenmindestlöhne auf die Gebäudereiniger- Branche hatte, einordnen zu können, ist es notwendig, sich einen Überblick über den Aufbau und die speziellen Gegebenheiten in diesem Wirtschaftszweig zu verschaffen. So können mögliche Entwicklungen erkannt und bewertet werden. Zudem können Vergleiche zu anderen Branchen und der gesamtdeutschen Wirtschaft nur sinnvoll sein, wenn man Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Vergleichspaare kennt. 60 Vgl. Ragacs, 2002, S Vgl. Bhaskar; Manning; To, 2002, S.167 ff. 18

23 Alle Mindestlohnangaben für das Gebäudereiniger-Handwerk beziehen sich auf die Lohngruppe 1. Diese beinhaltet alle Beschäftigten, die Innen- oder Unterhaltsreinigungsarbeiten durchführen. 62 Die Unterhaltsreinigung umfasst dabei in regelmäßigen Zeitabständen wiederholte Reinigungstätigkeiten, insbesondere von Büros und angegliederten Sanitäranlagen. 63 Die Lohngruppe 1 entspricht daher am ehesten der Definition der klassischen Reinigungsdienstleistung. Außer ihr ist lediglich noch die Lohngruppe 6, die Beschäftigte, die Glas- und Fassadenarbeiten ausführen, zusammenfasst, vom Arbeitnehmerentsendegesetz (In Folge: AEntG) abgedeckt. 64 Lohngruppe 1 ist nicht nur die per Definition geeignetste Untersuchungsgruppe, sie ist auch die Gruppe, in der die niedrigsten Löhne der Gebäudereinigungsbranche gezahlt werden. Mindestlohneffekte werden daher aller Voraussicht nach insbesondere hier zu sehen sein, zumal allein der Fakt, dass sie in das AEntG aufgenommen wurde, ihre besondere Relevanz unterstreicht. Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes wird die Branche der Allgemeinen Gebäudereinigung unter dem WZ-Code 81.2 Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln geführt. Zu diesem Wirtschaftszweig gehören neben der Allgemeinen Gebäudereinigung die Reinigung von Verkehrsmitteln, die Schornsteinreinigung oder die Desinfektion und Schädlingsbekämpfung. 65 Das hat insofern Relevanz, als dass die Allgemeine Gebäudereinigung, auf die hier Bezug genommen wird, in vielen Studien nicht losgelöst von den anderen Branchen des WZ-Codes 81.2 betrachtet wird. Auf sie entfallen allerdings 90% der Beschäftigten im Wirtschaftszweig, weswegen Trends auch mit dieser gröberen Differenzierung erkannt werden können. 66 Viel mehr werden die Zahlen für diesen Wirtschaftszweig zusammengefasst. Im Jahr 2011 wurden hier 13,5 Mrd. Umsatz generiert. Die Allgemeine Gebäudereinigung steuerte dazu einen Umsatz von 11,9 Mrd. bei und kommt somit auf einen Umsatzanteil von über 88%. 67 Daher können Ergebnisse aus Studien, die Aussagen über den WZ-Code 81.2 nicht weiter aufgliedern, zumindest als Trenddaten relevant sein. 62 Vgl. TVMindestlohnGebäude 2012, 2, Abs. II. 63 Vgl. Cleaners.cc: Definition: Unterhaltsreinigung, Unterhaltsreinigung.html, Zugriff: Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2013, S Vgl. Statistisches Bundesamt, 2008, S Vgl. Bosch et al., 2011, S Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., 2012, S.3. 19

24 3.1.1 Beschäftigte Etwa Betriebe mit einem Jahresumsatz von über sind im Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland aktiv. Sie beschäftigen über Menschen, was 1,3% der Erwerbstätigen in Deutschland entspricht und erwirtschaften etwa 0,5% des Bruttoinlandsproduktes. 68 Damit ist mehr als jeder hundertste Erwerbstätige in Deutschland in der Gebäudereinigung beschäftigt. Hierbei sind Solo- Selbständige noch nicht berücksichtigt. Die Branche bietet sich aufgrund ihrer Größe für eine Untersuchung der Mindestlohneffekte an, da eine erhöhte Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass eine große Anzahl Beschäftigter vom Mindestlohn direkt oder indirekt betroffen sein wird. Die in der Gebäudereinigung Beschäftigten arbeiten nur selten Vollzeit verfügte lediglich jeder Fünfte über eine Vollzeitanstellung. Die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung hatte in der Branche eine etwas größere Relevanz. Sie machte etwa 26% der Gesamtbeschäftigung aus. Den weitaus größten Anteil hatten jedoch Beschäftigte in Minijobs. 53% von ihnen arbeiteten auf 400 -Basis (seit liegt diese Grenze bei ). 70 Die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten sind hier also noch wesentlich kürzer als im Niedriglohnsektor. Wie bereits ausgeführt, sind dort fast die Hälfte der Beschäftigten Vollzeit tätig, während nur etwa 30% einen Minijob ausüben. Die Unterschiede zum übrigen Lohnsektor, in dem über drei Viertel der Beschäftigten Vollzeit arbeiten und nur 6% über einen Minijob verfügen, sind noch gravierender. Die Wochenarbeitszeiten in der Gebäudereinigungs-Branche sind also im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen äußerst kurz. Dies mag auch mit dem Wesen der Gebäudereinigung zusammenhängen, denn diese ist maßgeblich von Arbeiten geprägt, die außerhalb üblicher Bürogeschäftszeiten und zudem an unterschiedlichsten Orten stattfinden. Es ist daher anzunehmen, dass Unternehmen diese verkürzten Arbeitszeiten als Mittel der Flexibilisierung einsetzen. Auch die Beschäftigtenstruktur in der Gebäudereinigung weist gewisse Besonderheiten auf. So ist zum Beispiel der Frauenanteil im Vergleich zu anderen Branchen extrem 68 Vgl. ebenda. 69 Vgl. Bundesregierung: Pressemitteilung der Bundesregierung Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber, , verdienstgrenze-minijobber.html, Zugriff: Vgl. Bosch et al., 2011, S

25 hoch. Das Institut Arbeit und Qualifikation (In Folge: IAQ) weist für 2008 einen Frauenanteil von 80,5% aus. 71 Das Statistische Bundesamt kommt für 2009 sogar auf einen Anteil von über 88%. 72 Aktuellere Zahlen liegen zu diesem Sachverhalt derzeit nicht vor. Bezüglich der Entwicklungen vor 2009 kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Frauen auch heute noch eine beachtliche Mehrheit darstellen. Weiterhin unterscheiden sich die Beschäftigungsformen von Frauen und Männern deutlich. So arbeitete 2008 fast die Hälfte der Frauen in einem Minijob. 40% arbeiteten Teilzeit und nur 10% waren vollzeitbeschäftigt. 73 Bei Männern beträgt der Vollzeitanteil über 57%. Nur jeder Fünfte arbeitet in Teilzeit oder einem Minijob. 74 Frauen, die in der Gebäudereinigungs-Branche tätig sind, unterliegen daher einem höheren Präkaritätsrisiko als ihre männlichen Kollegen, denn von Präkarisierung sind besonders Arbeitnehmer bedroht, die sich in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie geringfügiger Tätigkeit befinden. 75 Eine weitere Besonderheit liegt in dem hohen Beschäftigtenanteil von Ausländern lag ihr Anteil bei einem Drittel stellten sie noch mehr als ein Viertel aller Beschäftigten. 77 Exakte Daten zum Anteil Erwerbstätiger mit Migrationshintergrund liegen nicht vor. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den Beschäftigten noch wesentlich höher liegt als der Anteil der Ausländer. 78 Wie weiter oben dargestellt sind insbesondere Frauen und Ausländer in der Gebäudereinigungs-Branche beschäftigt und arbeiten dort meist in Minijobs. Diese Branchenmerkmale ähneln denen des Niedriglohnsektors und bieten daher geeignete Vergleichspunkte. Dennoch sind sie in der Gebäudereinigung noch stärker ausgeprägt. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigung ist hier noch geringer. In kaum einer anderen Branche gibt es zudem eine derart starke Konzentration von weiblichen und ausländischen Beschäftigten. 71 Vgl. Bosch et al., 2011, S Vgl. Statistisches Bundesamt, Destatis: Berufe von Frauen und Männern Weiter in getrennten Welten?, 2010, rfrauen.html, Zugriff: Vgl. Bosch et al., 2011, S Vgl. Bosch et al., 2011, S Vgl. Brehmer; Seifert, 2008, S Schramm, 2005, S Vgl. Bosch et al., 2011, S Vgl. Bosch et al., 2011, S

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