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Transkript:

DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film BGH konkretisiert Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Auseinandersetzung um den Sharehoster RapidShare bestätigt. Laut Urteil der Karlsruher Richter (I ZR 80/12) ist ein File-Hosting-Dienst zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet. Klägerin ist die GEMA, die als Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte von Musikurhebern (Komponisten und Textdichtern) wahrnimmt. Die Klägerin machte geltend, dass 4.815 im Einzelnen bezeichnete Musikwerke ohne ihre Zustimmung über den Dienst RapidShare öffentlich zugänglich gemacht worden seien und dort heruntergeladen werden könnten. Die Klage war in beiden Vorinstanzen erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des beklagten Sharehosters zurückgewiesen. Soweit das Berufungsgericht auch ein Mitglied des Verwaltungsrats und einen früheren Geschäftsführer der Beklagten zur Unterlassung verurteilt hatte, hat der BGH das Berufungsurteil wegen fehlender Feststellungen zur Verantwortlichkeit dieser Personen für die Urheberrechtsverletzungen aufgehoben. Wie die Verwertungsgesellschaft mitteilt, bestünde das wesentliche Ziel des Rechtsstreits darin, das gesamte GEMA-Repertoire vor illegaler Nutzung durch RapidShare zu schützen. Die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen würden nun auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet. Inhalte lediglich nach entsprechendem Hinweis der Rechteinhaber zu löschen, sei nicht ausreichend. Vielmehr müsse RapidShare künftig verhindern, dass illegale Inhalte überhaupt erst auf die Plattform hochgeladen würden. Dafür könnten technische Maßnahmen wie beispielsweise Wortfilter und sog. Crawler, die Webseiten durchsuchen, eingesetzt werden. Die Bestätigung des Urteils sei wegweisend, da es die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Online-Speicherdiensten gegenüber Rechteinhabern, deren Werke massenhaft auf illegale Weise zur Verfügung gestellt werden, klärt. (al) Wirtschaftsministerium übernimmt Schirmherrschaft über Internet-Domain-Konferenz Hunderte neuer Domain- Endungen wie.web,.shop oder.berlin werden die Infrastruktur des Internets bald grundlegend verändern. Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Domain- Spezialist united-domains vom 27. bis 29. Oktober 2013 in München die internationale Fachkonferenz newdomains 2013. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nun offiziell bestätigt, die Schirmherrschaft über die newdomains- Konferenz zu übernehmen. Die Schirmherrschaft des Wirtschaftsministeriums unterstreicht die enorme Bedeutung, die den neuen Domain-Endungen beige- messen wird, sagt Markus Eggensperger (Foto), Gründer und Vorstandsmitglied der united-domains AG. Auf der newdomains 2013 erklären wir mit Experten aus der ganzen Welt Chancen und Risiken der bisher größten Erweiterung des Internet. Wir zeigen neue Wege, wie Unternehmen damit zielgenauer ihr Marketing ausrichten und gleichzeitig ihre Marke vor Trittbrettfahrern schützen können. (al) INHALT SEITE TITELÜBERSICHT...2 VG Berlin: Bundestag muss Auskunft geben...3 ANZEIGEN: 37 NEUE TITEL GESCHÜTZT...4-7 IMPRESSUM...7 www.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66 1

Die 37 neuen Titel dieser Woche 2013! Ein Jahr, eine Geschichte, große Emotionen 2013! Ein Jahr, eine Geschichte, viele Emotionen 5 Jahre Family TV - Die große Jubiläumsshow B Bella Block - Angeklagt Bildungslücken ade Buddha bei die Fische C Cultura Mundi - Institut für angewandte Kulturwissenschaften D Das Geheimnis der Menschenaffen Das Neue TV - Der Start Der Berggorilla Der Orang-Utan König Der Quiz-Champion 2014 Die goldenen Regeln einer spirituellen Erziehung Die schönsten deutschen Volkslieder Die schönsten Kurzgeschichten der Welt Die schönsten Mythen und Legenden aller Zeiten G Germany s best Songs Gitarren Recording Guide H Hätte, hätte Fahrradkette K Kochen für wenig Geld M Magic Magazin Modernes Häkeln N Neues vom Altern Next Queen of Cuisine P Polar Gazette R Richard Hammond s unsichtbare Welten S Schwibbs&Funtje T The beste Series of all Time The Biggest Films Titus - Der Gorillakönig u unkrauts W Wellness-Ratgeber fürs ganze Leben (HT) wellnissimo www.polar-gazette.de Z Ziemlich starke Frauen Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel 17.09.2013, Woche 38, Nr. 1141 08.10.2013, Woche 41, Nr. 1144 Anzeigenschluss: 13.09.2013, 10 Uhr Anzeigenschluss: 04.10.2013, 10 Uhr 2

Bundestag muss der Presse Auskunft über die Verwendung von Mitteln geben Der Bundestag muss der Presse Auskunft über die Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf einen Antrag des BILD-Journalisten Nikolaus Harbusch im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden. Der Journalist will von der Bundestagsverwaltung wissen, welche Abgeordneten des jetzigen Bundestages unter Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale im Jahre 2013 mehr als fünf Tablet Computer bzw. ein Smartphone erworben haben. Die im Abgeordnetengesetz vorgesehene Sachleistungspauschale in Höhe von 12.000,-- Euro pro Kalenderjahr ermöglicht es jedem Abgeordneten, mandatsbedingte Kosten wie Bürokosten, Fahrtkosten, Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages mit der Bundestagsverwaltung abzurechnen. Die Bundestagsverwaltung hat die Auskunft mit dem Argument verweigert, das freie Mandat jedes Abgeordneten schließe eine Kontrolle der von den Abgeordneten für Sachmittel geltend gemachten Kosten aus. Dem ist die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen. Dies sei im Hinblick auf Vorwürfe, Sachmittel würden von manchen Abgeordneten missbraucht, für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens und das Ansehen des Parlaments unerlässlich. Der mit der Bereitstellung der Informationen verbundene Aufwand sei im konkreten Einzelfall nicht unzumutbar, auch wenn die Belege über die Verwendung der Sachmittel für jeden einzelnen Abgeordneten in Ordnern abgelegt seien, die nunmehr durch die Bundestagsverwaltung durchgesehen werden müssten. Es obliege der Bundestagsverwaltung, organisatorische Vorsorge dafür zu treffen, dass künftig derartige, zur Information der Öffentlichkeit über die Mandatsausübung des einzelnen Abgeordneten erforderliche Presseauskünfte ohne großen Aufwand erteilt werden können. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen und der aktuellen Veröffentlichungen über vergleichbare Themen bezüglich Bayerischer Landtagsabgeordneter, sei die Entscheidung eilbedürftig gewesen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg zulässig. (al) Verwaltungsgericht Berlin Beschluss vom 22.08.2013 AZ: VG 27 L 185.13 Buchtipp: Rechtliche Orientierungshilfe für die Kreativwirtschaft Kreativarbeitern aller Branchen ist gemeinsam, dass ihre Leistungen und Produkte auf einer Idee beruhen. Wie man diese Ideen und die daraus entstehenden Dienstleistungen und Waren schützen kann, ist daher eine zentrale Herausforderung für diese Branche. Der erste Band der Handbuchreihe der Hamburg Kreativ Gesellschaft befasst sich deshalb mit dem Thema: Kreative Leistungen schützen Geistiges Eigentum in der Kreativwirtschaft. Das Buch stellt auf verständliche Art und Weise die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit geistigem Eigentum dar, gibt einen guten Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgebiete in diesem Feld und schildert mit Beispielen und Tipps worauf es ankommt. Als Autoren konnten die Berliner Rechtsanwälte Christoph Endell (Lubberger Lehment Rechtsanwälte) und Paula Deus (Lacore Rechtsanwälte) gewonnen werden. Das Taschenbuch Kreative Leistungen schützen Geistiges Eigentum in der Kreativwirtschaft ist über den Buchhandel zum Preis von 14,90 Euro erhältlich (ISBN 978-3-9814833-0-7). (al) 3

Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch unkrauts in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln und/oder Zusammensetzungen, in allen Medien, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, Tonträgern, Bild-/Tonträgern, Film, Hörfunk, Fernsehen, digitalen Datenträgern und/oder Onlinediensten sowie Internet. Johanna Zettel, Greifenhagener Straße 33, 10437 Berlin Neues vom Altern in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien insbesondere Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, elektronische Medien und Multimedia-Anwendungen sowie für Bühnenwerke. RENNER Rechtsanwaltskanzlei, RA Burkhard Renner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Der Berggorilla Richard Hammond s unsichtbare Welten Das Geheimnis der Menschenaffen Der Orang-Utan König Titus - Der Gorillakönig in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). ProSieben Sat.1 TV Deutschland GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring Hätte, hätte Fahrradkette in allen Kombinationen, Schreibweisen, Abkürzungen, Schriftarten, für Medien aller Art, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, aber auch Software-Erzeugnisse, Spiele, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich aller Online-Medien sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domainbezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, Internet- Seiten und Apps, für Merchandising sowie für Messen und Kongresse. FUHRMANN WALLENFELS Frankfurt am Main Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Schaumainkai 91, 60596 Frankfurt am Main Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch 2013! Ein Jahr, eine Geschichte, viele Emotionen 2013! Ein Jahr, eine Geschichte, große Emotionen 5 Jahre Family TV - Die große Jubiläumsshow Das Neue TV - Der Start The Biggest Films Germany s best Songs The beste Series of all Time Next Queen of Cuisine in allen Kombinationen, Schreibweisen, Abkürzungen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für Bühnen- und Showprogramme, Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Spiele, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia- Anwendungen, Internet-Seiten und Apps, für Event-Merchandising sowie für Messen und Kongresse. ITV Media Group, Schrannenstraße 4, 86150 Augsburg Birgit Lechtermann - Lechtermann.TV, Falkenweg 9, 50858 Köln 4

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Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für Magic Magazin Gitarren Recording Guide cb marketing consulting, Krohnskamp 5, 22301 Hamburg RA Schmid-Loiper, Waldstraße 4, 82194 Gröbenzell Modernes Häkeln in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzel- und/oder Reihentitel, insbesondere für Druckschriften und Printmedien, wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien und Online-Medien. Schwibbs&Funtje in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und für alle Werkarten, insbesondere Bühnenwerk, Hörspiel und Sprachwerk, Film sowie für alle Medien und Verwertungsarten, insbesondere Kino, TV, CD, DVD, Internet, Print. J. & P. Coats, Limited, 1 George Square, Glasgow, G2 1AL / Schottland ADA-Dimensionsmalerei, Veit-Stoß-Straße 13, 09125 Chemnitz Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Ziemlich starke Frauen Bella Block - Angeklagt Der Quiz-Champion 2014 in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Anwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, 82327 Tutzing Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Die goldenen Regeln einer spirituellen Erziehung Die schönsten Kurzgeschichten der Welt Die schönsten Mythen und Legenden aller Zeiten Kochen für wenig Geld Die schönsten deutschen Volkslieder Bildungslücken ade Wellness-Ratgeber fürs ganze Leben (HT) - So bleiben Sie im Gleichgewicht (UT) - So bleiben Sie bei Kräften (UT) - So bleiben Sie geistig fit (UT) in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps. Manfred Kiewald, Tägermoosstraße 10, 8507 Hörhausen/Schweiz Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart 6

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