Faunistisches Gutachten eines ehemaligen Kleingartenareals an der Fuldatalstraße für den geplanten Feuerwehrstandort Wolfsanger in Kassel
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- Wilhelmine Schumacher
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1 Faunistisches Gutachten eines ehemaligen Kleingartenareals an der Fuldatalstraße für den geplanten Feuerwehrstandort Wolfsanger in Kassel Auftraggeber: Stadt Kassel Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz -Landschaftsplanung Kassel Auftragnehmer: Christbuchenstr Kassel Bearbeiter: Dipl. Biol. P. Pfeiffer Dipl. Biol. J. Stölzner Dr. rer. nat. K. Schubert
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen und Gebietsbeschreibung Methode Brutvogelkartierungen Reptilienkartierung (speziell: Zauneidechse) Ergebnisse Brutvogelkartierungen Reptilienkartierung (speziell: Zauneidechse) Artenschutzrechtliche Konflikte und Vorschläge zur Vermeidung oder zum Ausgleich Brutvögel Reptilien (speziell: Zauneidechse) Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht Untersuchungsgebiet und Eingriffsbereich Standort Wolfsanger Feuerwehr Abbildung 2: Übersichtskarte des UG mit Potentialflächen für die Zauneidechse Abbildung 3: Blick auf eine der Abrissflächen mit Schotteruntergrund... 7 Abbildung 4: Blick auf die abgerissenen Gartenhäuschen Abbildung 5: Blick aus Richtung Fuldatalstraße auf den mittleren Bereich des UG Abbildung 6: Blick auf die im Süden liegende Natursteinmauer Abbildung 7: Blick aus Richtung Fuldatalstraße über die Freifläche im Eingriffsbereich... 9 Abbildung 8: Blick von derselben Freifläche Richtung Fuldatalstraße... 9 Abbildung 9: Blick von der Offenfläche Richtung Fuldatalstraße Abbildung 10: Blick über die Offenfläche in Richtung Fulda Abbildung 11: Teil der Natursteinmauer
3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung der Avifauna Tabelle 2: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung der Zauneidechse Tabelle 3: Artenliste der Avifauna im Planungsgebiet Feuerwehrstützpunkt Wolfsanger
4 1. Vorbemerkungen und Gebietsbeschreibung Im Stadtteil Wolfsanger in Kassel soll ein neuer Standort für die freiwillige Feuerwehr entstehen. Zur Realisierung der Baumaßnahmen ist ein Areal, auf denen ehemals kleine Gärten angelegt waren, vorgesehen (vgl. Abb. 1). Das Untersuchungsgebiet (UG) wird im Nordwesten von der Fuldatalstraße begrenzt. Im Süden grenzt intensive Landwirtschaft, im Osten und Nordosten Grünland an das UG an. Im Eingriffsbereich liegt eine größere Freifläche, die seid einiger Zeit nicht mehr gepflegt wird. Dort entwickeln sich Gräser und Stauden und bereits Anfänge junger Gebüsche. Weiterhin sind in dem Bereich mehrere Fundamente bzw. Schotterflächen abgerissener Gartenhäuschen, Heckenstrukturen und einzelne Bäume und Ziergehölze, die schon länger als 10 bis 15 Jahre im Eingriffsbereich stocken, zu finden. An der Grenze zur Fuldatalstraße stehen vorwiegend Platanen entlang des Fußweges, der restliche Bereich wird nahezu gänzlich von einem Gehölzriegel umschlossen. Im südlichen Teil des UG liegt eine Natursteinmauer an einer Böschung auf die eine kleine Streuobstwiese folgt, die mittlerweile ebenfalls nicht mehr gepflegt wird. Im Rahmen der Planung des Projekts wird zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach dem 44 BNatSchG ein faunistisches Gutachten zur Abschätzung der Gefährdung betroffener Tiergruppen notwendig. Anhand der im März durchgeführten Potentialabschätzung des Gebietes sind Kartierungen für die lokale Brutvogelpopulation vorgesehen. Darüber hinaus gibt es aufgrund der Habitatstruktur Anlass zur Vermutung, dass die Zauneidechse (Lacerta agilis) im Planungsgebiet oder direkt angrenzendem Umfeld vorkommt. Abbildung 1: Übersicht Untersuchungsgebiet und Eingriffsbereich Standort Wolfsanger Feuerwehr. 4
5 2. Methode 2.1 Brutvogelkartierungen Die Erfassung der im Planungsgebiet des Feuerwehrstandorts Wolfsanger brütenden Singvögel folgte der Revierkartiermethodik nach Südbeck et al. (2005). Die Erhebungen erfolgten im Eingriffsbereich und den angrenzenden Strukturen (vgl. Abb. 1). Allen Singvogelarten wurden, wenn möglich, Reviere zugeordnet, wenn sie revieranzeigendes Verhalten aufwiesen (z. B. Gesang, Futter- und/ oder Nistbaumaterialeinflüge). Zudem wurden Arten der Roten Liste Hessens und Deutschlands, wenn möglich, mit Revierangaben erfasst, auch wenn ihre primären Lebensräume nicht in der Stadt liegen. Alle Vogelarten wurden in eine Gesamtartenliste überführt. Es wurden vier Begehungen zur Erhebung der Singvögel durchgeführt, um das Artenspektrum möglichst vollständig zu erfassen. Die beobachteten Vogelarten wurden in einer Feldkarte mit Maßstab von max. 1 : dokumentiert und danach in digitale Artkarten übertragen. Dies schließt Nahrungsgäste und zufällige Beobachtungen mit ein. Die Begehungen fanden bei, für avifaunistischen Untersuchungen notwendigen, guten Witterungsverhältnissen in den Morgenstunden statt. Die Begehungstermine können Tabelle 1 entnommen werden. Tabelle 1: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung der Avifauna. Datum Tätigkeit Uhrzeit Witterung (falls relevant) Brutvogelkartierung 7:00 9:00 Uhr Temp.: 12 C, Bew.: 7/8, Wind: 1, Regen: Brutvogelkartierung 6:30 8:30 Uhr Temp.: 13 C, Bew.: 0/8, Wind: 0, Regen: Brutvogelkartierung 8:00 10:00 Uhr Temp.: 17 C, Bew.: 4/8, Wind: 1, Regen: Brutvogelkartierung 6:00 8:00 Uhr Temp.: 16 C, Bew.: 8/8, Wind: 2, Regen: Reptilienkartierung (speziell: Zauneidechse) Im Eingriffsbereich und dem angrenzenden Umfeld der geplanten Feuerwache ist aufgrund der vorhandenen Strukturen ein Vorkommen der Zauneidechse möglich. Das Vorkommen der Zauneidechse war bereits vor dem Abriss der Gebäude potentiell möglich, nun weist das Areal mit den offenen gestörten Flächen und der im Südosten gelegenen Steinmauer ein optimales Habitat auf. Bei jeder Begehung wurde die Untersuchungsfläche mit einer max. Geschwindigkeit von 0,5 km/h abgegangen. Hierbei wurden insbesondere attraktive Sonnenplätze, die Heckenübergänge sowie Trockenmauern beobachtet und natürliche Versteckmöglichkeiten untersucht. Die Begehungstermine wurden im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende August durchgeführt. Im Monat August ist aufgrund von zusätzlichen juvenilen Individuen die Nachweischance erhöht. Die Methodik lehnt sich an den Leitfaden von Hessenmobil für die Erfassung von Reptilien an. Die Begehungstermine können Tabelle 2 entnommen werden. Die Abbildungen 2-8 zeigen die Potentialflächen auf der Karte und Fotos vor Ort. 5
6 Tabelle 2: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung der Zauneidechse. Datum Tätigkeit Uhrzeit Witterung (falls relevant) Reptilienkartierung 9:00 11:00 Uhr Temp.: 12 C, Bew.: 7/8, Wind: 1, Regen: Reptilienkartierung 6:30 8:30 Uhr Temp.: 17 C, Bew.: 5/8, Wind: 1, Regen: Reptilienkartierung 8:00 10:00 Uhr Temp.: 19 C, Bew.: 4/8, Wind: 1, Regen: Reptilienkartierung 8:00 10:00 Uhr Temp.: 16 C, Bew.: 6/8, Wind: 1, Regen: Reptilienkartierung 8:00 10:00 Uhr Temp.: 19 C, Bew.: 8/8, Wind: 1, Regen: Reptilienkartierung 8:30-10:30 Uhr Temp.: 21 C, Bew.: 1/8, Wind: 1, Regen: 1 Abbildung 2: Übersichtskarte des UG mit Potentialflächen für die Zauneidechse. 6
7 Abbildung 3: Blick auf eine der Abrissflächen mit Schotteruntergrund, umgeben von Grünfläche. Nicht zu sehen sind die links angrenzenden Hecken. Abbildung 4: Blick auf die abgerissenen Gartenhäuschen. Die Fundamentplatten im hinteren Teil des Bildes sind noch zu erkennen. 7
8 Abbildung 5: Blick aus Richtung Fuldatalstraße auf den mittleren Bereich des UG. Im vorderen Teil des Bildes liegt eine Abrissfläche. Abbildung 6: Blick auf die im Süden liegende Natursteinmauer. 8
9 Abbildung 7: Blick aus Richtung Fuldatalstraße über die Freifläche im Eingriffsbereich. Es sind noch die Stauden aus dem Vorjahr zu erkennen. Abbildung 8: Blick von derselben Freifläche Richtung Fuldatalstraße. Man sieht die dichteren Bereiche der noch ruhenden Brombeersträucher, die vor der Hecke zu sehen sind. 9
10 3. Ergebnisse 3.1 Brutvogelkartierungen Im Untersuchungsraum wurden insgesamt 20 Vogelarten nachgewiesen. Davon wiesen alle bis auf den Haussperling (Passer domesticus) für Hessen einen günstigen Erhaltungszustand auf. Der Haussperling wird aber sowohl in Hessen als auch in Deutschland auf der Vorwarnliste geführt. Der Star (Sturnus vulgaris) wird mit seinem Erhaltungszustand noch als günstig eingestuft, ist aber auf der Roten Liste Deutschland seit der letzten Bearbeitung als gefährdet (Stufe: 3) eingeordnet worden. Insgesamt wurden elf Arten Reviere im UG zugeordnet. Sieben Arten wurden als Nahrungsgäste eingestuft. Zwei Arten wurden nur einmalig im UG erfasst. Bei Ihnen wurde keine Revierzuordnung vorgenommen. Sowohl die Spechte als auch die Nahrungsgäste mit Rote Liste Eintrag wurden in die Karte im Anhang 2 mit aufgenommen. Tabelle 3: Artenliste der Avifauna im Planungsgebiet Feuerwehrstützpunkt Wolfsanger. RL HE= Rote Liste Hessen 2014; RL D= Rote Liste Deutschland Stand: 2016; V= Vorwarnliste, 3= gefährdet; = nach BNatSchG streng geschützt; = nach BNatSchG besonders streng geschützt; EZ= Erhaltungszustand in Hessen (Stand: 2014). Art Wissenschaftlicher Name BNatSchG RL HE RL D Erhaltungszustand Reviere Amsel Turdus merula * * günstig 2 Buchfink Fringilla coelebs * * günstig 1 Blaumeise Parus caeruleus * * günstig 1 Buntspecht Dendrocopos major * * günstig Nahrungsgast Gartengrasmücke Sylvia borin * * günstig Ohne Revierzuordnung Grünspecht Picus viridis * * günstig Nahrungsgast Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * günstig Nahrungsgast Kohlmeise Parus major * * günstig 2 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * günstig 3 Rotkehlchen Erithacus rubecula * * günstig 1 Ringeltaube Columba palumbus * * günstig 2 Star Sturnus vulgaris * 3 günstig 1 Revierzentrum Singdrossel Turdus philomelos * * günstig 1 Schwanzmeise Aegithalos caudatus * * günstig Nahrungsgast Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * günstig 2 Zilpzalp Phylloscopus collybita * * günstig 1 Haussperling Passer domesticus V V ungünstig Nahrungsgast Rabenkrähe Corvus corone * * günstig Nahrungsgast Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris * * günstig Nahrungsgast Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * günstig Ohne Revierzuordnung Im Folgenden werden die Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand und/oder Rote Liste Eintrag näher besprochen. Haussperling (Passer domesticus), RL HE: V, RL D: V, EZ Hessen: ungünstig Der Haussperling ist als Kulturfolge ein typischer Bewohner menschlicher Siedlungen. Als Höhlen-/ Nischenbrüter ist der Haussperling auf Gebäude und Strukturen mit tiefen Nischen oder aber 10
11 Höhlen, die als Nistplätze genutzt werden, angewiesen. Selten brütet er auch als Freibrüter in Bäumen und Sträuchern. Aufgrund der fortschreitenden Immobiliensanierung finden die Vögel in den Städten immer weniger Nistmöglichkeiten. Der Haussperling lebt häufig in kleinen bis größeren Gruppen zusammen und bildet Kolonien. Es kommen aber auch Einzelbruten vor. Die Vögel haben zwei bis vier Jahresbruten. Fortpflanzungszeit ist von Ende März bis Anfang August. Die Paarbildung beginnt schon im Herbst bis zum Beginn der Brutzeit (Südbeck et al. 2005). Es wurden keine Brutnachweise des Haussperlings im UG erbracht. Der Haussperling wurde einmalig mit zwei Individuen bei der Nahrungssuche beobachtet. Es ist anzunehmen, dass der Haussperling aufgrund seiner Ökologie nicht im UG brütet, sondern in der angrenzenden Wohnbebauung. Die Art wurde im UG als Nahrungsgast eingestuft. Star (Sturnus vulgaris), RL HE: *, RL D: 3, EZ Hessen: günstig Der Star ist in seinen Lebensraumansprüchen sehr flexibel. Er ist sowohl im Wald als auch in Parks und Wohngebieten anzutreffen, solange genug Habitatpotential vorhanden ist. Als Höhlenbrüter ist der Star auf alte Bäume mit ausgefaulten Astabbrüchen und Spechthöhlen angewiesen, die als Nisthöhlen genutzt werden. Darüber hinaus werden Mauerspalten, Nistkästen und Dächer (unter Dachziegeln) als Nistplätze angenommen. Aufgrund der fortschreitenden Immobiliensanierung und Nachverdichtung im urbanen Raum und der daraus resultierenden Abnahme von Nistmöglichkeiten, ist ein kontinuierlicher Rückgang dieser Art zu beobachten. Der Star lebt häufig in kleinen bis größeren Gruppen zusammen und bildet Kolonien. Die Vögel haben ein bis zwei Jahresbruten, die mit der Ankunft der Tiere aus ihren Winterquartieren beginnen. Fortpflanzungszeit ist von März bis Juni. Standvögel beginnen schon früher mit der Paarbildung und Revierbesetzung. Die Brutperiode ist in der Regel Mitte Juli abgeschlossen (Südbeck et al. 2005). Der Star saß bei den Begehungen häufig in der im Norden liegenden Weide knapp außerhalb des UG. Ein Brutnachweis wurde nicht erbracht, obwohl es anzunehmen ist, dass die Stare in der umliegenden Wohnbebauung brüten. Das Seniorenwohnheim bietet Nistpotential. Er wurde mehrfach im UG auf Nahrungssuche beobachtet. Der Weidenbaum wurde als Revierzentrum der lokalen Brutpopulation gewertet. 3.2 Reptilienkartierung (speziell: Zauneidechse) Das UG und insbesondere die Potentialflächen für Reptilienvorkommen wurden sechsmalig untersucht. Im gesamten UG konnten weder bei den Begehungen noch bei den Beobachtungen der Sonnenplätze und der möglichen Verstecke Reptilien nachgewiesen werden. 11
12 4. Artenschutzrechtliche Konflikte und Vorschläge zur Vermeidung oder zum Ausgleich Das Untersuchungsgebiet inkl. der Eingriffsfläche bietet für Reptilien und Singvögel ein hohes Potential als Quartier- und Nahrungsraum. Für diese beiden Tiergruppen wurden weiterführende Untersuchungen angestrebt, insbesondere war die Zauneidechse auf den Flächen zu erwarten gewesen. Die folgenden Kapitel fassen kurz de wichtigen Aspekte der Untersuchungen zusammen und geben Vorschläge zur Vermeidung oder zum Ausgleich möglicher Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG. 4.1 Brutvögel Im gesamten UG wurden insgesamt 20 Vogelarten nachgewiesen. Das Artenspektrum entspricht den für diesen Lebensraum zu erwartenden Vögeln. Es handelt sich um eine Fläche am Stadtrand von Kassel, die von drei Seiten von landwirtschaftlichen Flächen unterschiedlicher Nutzungsintensität umgeben ist. Zudem befindet sich die Fulda in direkter Nähe. Aufgrund dessen kommen auf der Fläche bspw. auch Arten vor, die man sonst eher in der Kulturlandschaft findet. Hier ist vor allem der Sumpfrohrsänger zu nennen, der das Gebiet als Nahrungsgast besucht. Es wurden für elf Arten Reviernachweise erbracht. Diese Arten brüten entweder als Hecken- und Freibrüter im UG oder im nahen Umfeld oder sie brüten als Höhlen- Nischenbrüter vorwiegend in der umliegenden Wohnbebauung. Die einzigen beiden Arten, die aufgrund ihres Erhaltungszustandes und/oder der Zuordnung zu einer Roten Liste im UG nachgewiesen wurden sind der Haussperling (Passer domesticus) und der Star (Sturnus vulgaris). Alle anderen Arten weisen entweder günstige Erhaltungszustände in Hessen auf oder werden weder in der Roten Liste des Landes oder des Bundes geführt. Der Haussperling wurde als Nahrungsgast eingestuft, der Star hat sein Revierzentrum im direkten Umfeld des UG und nutzt dieses ebenfalls als Nahrungsgast. Aus artenschutzrechtlicher Sicht besteht für die Umsetzung des Projekts ein Konflikt in Bezug auf den Verlust von Nistplätzen im Gebiet. Insbesondere sind die Hecken- und Freibrüter von dem Eingriff betroffen, sofern Heckenstrukturen und Gehölze in Rahmen der Baumaßnahmen entfernt werden müssen. Um die Verbotstatbestände 1-3 (Tötung, Störung, Verlust von Ruhestätten) aus dem 44 BNatSchG zu vermeiden darf die Entnahme von Gehölzen und Hecken nur im Zeitraum vom 1.10 bis des Folgejahres erfolgen. Durch die Rodung der Gehölze bleibt der Verbotstatbestand des Verlustes von Brutstätten bestehen und kann nicht vermieden werden. Zum Ausgleich müssen ausreichend neue Nistmöglichkeiten für die Vögel geschaffen werden. Eine adäquate Anzahl von Nisthilfen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Im Umfeld der geplanten Feuerwache sind Gebüsche und Heckenstrukturen im ausreichendem Maße anzulegen, um neues Nistpotential für Heckenbrüter zu schaffen. Der Umfang der Neupflanzungen ist ebenfalls mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. 12
13 4.2 Reptilien (speziell: Zauneidechse) Das Hessische Naturschutz Informationssystem Natureg ( gibt für das Messtischdatenblatt 4623 (3. Viertel) einen Nachweis aus dem Jahr 2003 an. Hierbei wurden acht Tiere nachgewiesen. Jedoch gibt es keine genaue Ortsangabe. Im gesamten Untersuchungsgebiet konnten, obwohl das UG in Gänze aufgrund seines Aufbaus optimale Voraussetzungen bot, keine Zauneidechsen (Lacerta agilis) nachgewiesen werden. Dies hängt einerseits von der geringen Größe des Areals und dessen isolierter Lage (vgl. Abb. 1) und andererseits von der Eignung des Areals als Zauneidechsenhabitat ab. Die Gartenhütten und -häuschen wurden erst im letzten Winter (2017) geräumt. Eine Besiedlung der gestörten Bereiche, die nun Sonnenplätze aufwiesen, war demnach erst in der diesjährigen Saison 2018 möglich. Der unbebaute offene Abschnitt war zum Abschluss der Saison 2018 stark zugewachsen (Abb. 9 und 10). Es kamen verschiedene Gräser z.b. das Wollige Honiggras (Holcus lanatus) und der Wiesenglatthafer (Arrenatherum elatius) auf der Fläche vor, dominiert wurde sie aber von Massenbeständen des Gemeinen Beifußes (Artemisia vulgaris) und der Brombeere (Rubus spec.). Vereinzelt kamen ebenfalls die Brennnessel (Urtica dioica), die Melde (Chenopodium album) und andere Kräuter vor. Abbildung 9: Blick von der Offenfläche Richtung Fuldatalstraße. Die Fläche ist fast nahezu vom Beifuß (Artimisia vulgaris) zugewachsen. 13
14 Die starke Verbuschung der zu Beginn der Saison noch lichteren Grünfläche durch hochwüchsige Kräuter und der Schluss der Vegetationsdecke im Jahresverlauf machen diesen Bereich für die Zauneidechse zu einem Lebensraum mit nur suboptimaler Struktur. Es fehlen die wichtigen freien Plätze zum Sonnen. Am Rand der unteren Terrasse im südlichen Teil des UG liegt eine Natursteinmauer. Dort befinden sich auch einige ältere Obstbäume. Zur Zeit der Bewirtschaftung war dies eine kleine Streuobstwiese, die vom Aufbau als ein gutes Reptilienhabitat mit Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen einzustufen war. Mit dem Ende der Bewirtschaftung ist auch dieser Teil zunehmend von der Sukzession betroffen und verbuscht allmählich. Dort wurde zu Beginn der Untersuchung eine potentielle Eidechsenpopulation vermutet, weil der Bereich zusätzlich relativ ungestört erschien. Über den Saisonverlauf zeigte sich jedoch während der Begehungen, dass die untere Terrasse und insbesondere die Mauer regelmäßig von Anwohnern oder Jugendlichen aus dem Viertel als Treffpunkt genutzt wird. Auf der Abbildung 11 (Foto aus dem Frühjahr) sieht man den liegen gelassen Müll. Die Menge an Müll wuchs über den Sommer stetig weiter. Aufgrund der Veränderung des Lebensraums im südlichen und nordöstlichen Teil des UG durch fortschreitende Sukzession und wegen des als hoch einzustufenden Störungsgrades durch Anwohner ist eine potentielle Zauneidechsenpopulation nicht mehr vorhanden oder war es nie. Die isolierte Lage des UG mit der starken Zerschneidung durch Verkehrswege einerseits und Landwirtschaft andererseits, lässt eine nachträgliche Besiedlung des UG in den letzten Jahrzehnten als eher unwahrscheinlich erscheinen. Sollte auf dem Gelände eine Zauneidechsenpopulation vorhanden gewesen sein, ist diese als erloschen einzustufen. Abbildung 10: Blick über die Offenfläche in Richtung Fulda. Hier wird ebenfalls die Dominanz des Beifuß deutlich. 14
15 Abbildung 11: Teil der Natursteinmauer auf der unteren Terrasse im südlichen Bereich des UG während des Frühjahrs. Die Vegetationsperiode beginnt langsam. Es ist der Plastikmüll auf der Mauer und um den Obstbäumen zu sehen. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung wird ein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG für die Tiergruppe der Reptilien und insbesondere für die Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht eintreten. Abschließend ist aus gutachterlicher Sicht anzuführen, dass der generelle Verlust von Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt als kritisch bewertet werden muss. Es ist aus den vergangenen Jahren bekannt, dass die Tier- und Pflanzenartenzahlen rückläufig sind und dies unter anderem mit der Umnutzung noch bestehender Lebensräume durch den Menschen für bspw. den Siedlungsbau oder aber der Landwirtschaft einhergeht. Als Anregung für die Planung sollten bei Projekten bei denen Lebensraum verloren geht, alternativ Flächen zur Stilllegung oder Wiederherstellung der Verluste in den Planungsablauf integriert werden. 15
16 5. Anhang Anhang 1: Revierkarte Brutvögel Wolfsanger 16
17 Wolfsanger Feuerwehr Standort Fuldatalstraße Brutvogelkartierung Anhang 1 Artenspektrum Amsel Blaumeise Buchfink Buntspecht (Nahrungsgast) Grünspecht (Nahrungsgast) Haussperling (Nahrungsgast) Kohlmeise Mönchsgrasmücke Ringeltaube Rotkehlchen Singdrossel Star Zaunkönig Zilpzalp Untersuchungsgebiet Geltungsbereich B-Plan Feuerwache m Maßstab: 1 : 1.000
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