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3 Dokument unterschrieben von: Dipl.-Ing. Diana Carstens, Landkreis Heidekreis am: :34 DER LANDRAT Landkreis Heidekreis, Postfach 13 43, Soltau Stadt Bad Fallingbostel Vogteistraße Bad Fallingbostel Fachbereich: Wirtschaft, Bauen, Umwelt, Straßen Fachgruppe: Regional- und Bauleitplanung Gebäude: Harburger Straße Soltau Zimmer: 310 Name: Frau Wortmann Telefon: 05191/ Telefax: 05191/ a.wortmann@heidekreis.de Internet Aktenzeichen: Antragsteller: Stadt Bad Fallingbostel Antragsart: Bauleitplanung - Beteiligung TÖB Titel: Bebauungsplan Nr. 74 "Vor Badens Heuweg I" Datum: Stellungnahme gemäß 4 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem o.g. Bebauungsplan werden seitens des Landkreises Heidekreis folgende Anregungen und Hinweise gegeben. Regionalplanung Am Freitag, dem 25. September 2015, hat der Kreistag des Landkreises Heidekreis beschlossen für den Entwurf 2015 des»regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Heidekreis «(RROP 2015) das Beteiligungsverfahren gemäß 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 3 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) durchzuführen. Der Entwurf 2015 des»regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Heidekreis«setzt sich zusammen aus der Beschreibenden Darstellung, der Zeichnerischen Darstellung, der Begründung und dem Umweltbericht. Durch den Beschluss des Kreistages sind für den Landkreis Heidekreis in dem RROP Entwurf 2015 in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung festgelegt. Diese sind nach 3 Abs. 1 Nr. 4 Raumordnungsgesetz (ROG) als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu werten. Nach 4 Abs. 1 ROG sind Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessenentscheidungen zu berücksichtigen. Ich bitte dies bei der vorliegenden Planung zu beachten. Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Fallingbostel Kreissparkasse Soltau IBAN DE IBAN DE BIC NOLA DE 21 WAL BIC NOLA DE 21 SOL

4 2 Bauleitplanung Planunterlage Die Verfahrensvermerke sind unvollständig. Der Wortlaut von Präambel, Öffentlicher Auslegung und Satzungsbeschluss ist jeweils hinsichtlich des beschlossenen Umfangs zu überprüfen und abzustimmen. Es ist jeweils auf die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung einzugehen. Planzeichnung Die Lagebezeichnung sollte verbessert werden, damit eine bessere Einordnung in der Umgebung möglich ist, z.b. deutlichere Bezeichnung der auch in der Begründung zur Orientierung genannten K141 und K142. Textliche Festsetzungen 5. Zuordnung externer Ausgleichsflächen Es werden keine Ausgleichsflächen aufgeführt. Es ist auch nicht wie beschrieben eine nebenstehende Karte vorhanden in denen entsprechende Flächen gekennzeichnet sind. Begründung S.10/11 Fließender Verkehr Auf Seite 10 der Begründung wird hinsichtlich des fließenden Verkehrs dargelegt, dass durch die Erweiterung der Biogasanlage eine Verdopplung der Verkehrsmenge von 500 auf 1000 Fahrten pro Jahr erfolgen wird. Auf der folgenden Seite 11 der Begründung wird zu demselben Punkt dahingegen ausgeführt, dass eine erhöhte Verkehrsbelastung ausgeschlossen werden kann. Dieser Widerspruch ist aufzulösen. Umweltbericht Es werden keine Ausgleichsflächen aufgeführt. Eine grobe Angabe ist nicht ausreichend, da so keine Sicherung der Fläche durch Festsetzung erfolgen kann. Natur-und Umweltschutz Die Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 74 trifft ungenaue textliche Festsetzungen. Unter 5 Zuordnung externer Ausgleichsflächen werden Flächen unvollständig benannt (Riepe Flur 6, Hamwiede Flur 4). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Flächen in einer nebenstehenden Karte gekennzeichnet sind, diese Kennzeichnung ist in der vorliegenden Planung nicht erkennbar. Zu Eingriffsbilanzierung Es werden auch im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans keine präzisen Angaben zum Ort der Durchführung oder deren inhaltlicher Ausprägung angegeben. Sowohl die Angaben zur Örtlichkeit der Kompensation unter Schutzgut Arten und Biotope als auch die Angaben unter Schutzgut Boden sind unzureichend. Hiermit verweise ich auf die zum Vorentwurf von mir gemachten Angaben: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die externen, bisher nicht bestimmten, Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang sowie konkreter Lage bis zum Feststellungsbeschluss benannt werden müssen. Die ungenaue Beschreibung stellt einen eklatanten Mangel des Umweltberichts dar. Es ist unverzichtbar, dass die Maßnahmen der Kompensation vor Aufstellung des Bebauungsplans hinreichend definiert (nach Art, Umfang und konkreter Lage) und nachvollziehbar sind. Die Maßnahmen sind außerdem nach den Kriterien das 1 a Abs. 3 Sätze 2-4 BauGB ausreichend zu sichern (vgl. OVG Koblenz, , 8 C 10635/12.OVG).

5 3 Im Fall des Bebauungsplan Nr. 74 wird beabsichtigt einen Städtebaulichen Vertrag zu schließen, auch dann hat dieser zu gewährleisten, dass die Umsetzung und der Erfolg ebenso gewährleistet wird wie über entsprechende textliche Festsetzungen. Die Art und der Umfang der Maßnahmen sowie die konkrete Lage der Maßnahme müssen vor Aufstellung der Planung bekannt gemacht werden. Ist dieses bis zum Satzungsbeschluss nicht der Fall, ist der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft und folglich unwirksam. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 sind, neben der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, auch die Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG zu berücksichtigen. Den vom Beratungsforstamt Sellhorn erteilten Hinweisen schließe ich mich an und bitte um Berücksichtigung. Die naturschutzfachliche Stellungnahme ist ohne weitere Konkretisierung nicht abschließend möglich. Kreisstraßenmeisterei Die betreffenden Flächen befinden sich entlang der Kreisstraßen 141 und 142 in Riepe. Sofern bestehende Zufahrten den geänderten Verkehrsverhältnissen entsprechend verändert werden müssen, sind diese mit der FG KSM abzustimmen. Weitere Zufahrten sind nicht zulässig. Mit freundlichem Gruß im Auftrag Carstens

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9 Forstamt Sellhorn Niedersächsische Landesforsten Träger öffentlicher Belange. Sellhorn 1, Bispingen Sebastian Kankowski Träger öffentlicher Belange Stadt Bad Fallingbostel Postfach Bad Fallingbostel Per Zeichen 21101_SFA-C_BPl-Nr74_ 4-2 fon + 49 (0) fax + 49 (0) mob + 49 (0) sebastian.kankowski@nfa-sellhorn.niedersachsen.de Ihr Zeichen Alb/Gt Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 Vor Badens Heuweg ; frühzeitige Behördenbeteiligung gem. 4 Abs. 2 BauGB hier: waldfachliche Stellungnahme Sehr geehrter Herr Albersmeyer, zu o. a. Planung nehme ich aus waldfachlicher Sicht in Abstimmung mit dem LWK Forstamt Nordheide-Heidmark wie folgt Stellung: Im Teilbereich 1 des Entwurfes befinden sich laut Plan 5032m² Wald im Sinne des NWaldLG. Laut Satellitenbild von 2009 und den Messungen über den Nibis-Kartenserver sind im Plangebiet 1,3ha Wald (s.u.) vorhanden, die offenbar zum Zwecke der Bebauung sukzessive gerodet wurden. Es ist zu prüfen in wie weit diese Rodungen nach NWaldLG genehmigt waren bzw. nachträglich genehmigt werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind im Bereich der Kompensation nach Waldrecht zu würdigen und die Kompensationsfläche ist ggf. anzupassen. Hierbei ist zu prüfen ob es nach den Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG evtl. zu einer Erhöhung des Kompensationsfaktors durch zeitliche Verzögerung kommt. Im Übrigen berücksichtigt der Plan die waldrechtlichen Belange für den heute noch sichtbaren Teil des Waldes im ausreichenden Maße, solange die Kompensation zeitnah, spätestens jedoch im zweiten Jahr nach der Waldumwandlung erfolgt. Verzögerungen führen auch hier zu einer Erhöhung des Kompensationsfaktors. Niedersächsische Landesforsten l Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig l Germany Präsident Dr. Klaus Merker l Vorsitzender des Verwaltungsrates Horst Schörshusen Niedersächsische Landesforsten l Forstamt Sellhorn l Sellhorn 1 l Bispingen fon l fax l poststelle@nfa-sellhorn.niedersachsen.de l Nord/LB BLZ l Kto l IBAN DE l BIC NOLADE2HXXX l St.-Nr

10 Die Textlichen Festsetzungen sind entsprechend anzupassen. Die bereits gegebenen Hinweise aus dem Verfahrensschritt 4.1. haben weiterhin Bestand. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Kankowski Direkt vom PC versandtes Schreiben, daher keine eigenhändige Unterschrift. Die rote Markierung zeigt die Waldfläche Stand 2009 mit ca. 1,3ha. Au den folgenden Abbildungen sind die bereits gerodeten Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha abgebildet. Die Kompensationfläche nach Waldrecht ist hier ggf. anzupassen, sofern diese Rodungen nicht genehmigt sind und bisher keine Kompensation erfolgte

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