Quelle : www-blankenfelde-mahlow.de hier : Langfassung das Sachstandsberichtes Bp21 mit Anlage ( Printveröffentlichung Abl. der Gemeinde Nr.
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4 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Sachstand zur Umsetzung des Bebauungsplans 21 (Ortsteilzentrum Blankenfelde) Am bestätigte die Gemeindevertretung in ihrer 41. Sitzung die Genehmigungsplanung für das Ortsteilzentrum Blankenfelde mit dem Schwerpunkt Rathausneubau und schrittweiser Infrastrukturanpassung im Plangebiet. Das das Projekt im Auftrag der Gemeinde ausführende Generalplanerteam von Architekten und Ingenieuren, vertreten durch die VIC GmbH als Generalplaner, hat gemeinsam mit der (Vertreter aus Verwaltung, Vorsitzende/r Finanz-und Wirtschaftsausschuss bzw. Bau-, Umwelt- & Territorialausschuss) die Bauantragsunterlagen in der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Anzahl erstellt und Anfang Juli bei der Bauaufsicht des Landkreises Teltow-Fläming zur Genehmigung eingereicht. Eine Eingangsbestätigung des Bauantrages, unter Vergabe einer Registrierungsnummer, wurde durch den Landkreis Teltow-Fläming am erteilt. Seitens des Landkreises wird für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Hochbauteil (Rathausneubau) und den Infrastrukturteil, ein Bearbeitungszeitraum von 3-4 Monaten eingeschätzt. Auf Grundlage der bestehenden Beschlusslage der Gemeindevertretung ist davon auszugehen, dass die Baugenehmigung des Landkreises voraussichtlich im Zeitrahmen Oktober/November bei der Gemeinde vorliegen wird. Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung Parallel zu dem beim Landkreis laufenden zweiteiligen Baugenehmigungsverfahren (für den Hochbau- und den Infrastrukturteil) beginnt im September die 3. Stufe des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens nach 7 LHO/BHO im Sinne der Markterkundung, d.h. zur weiterführenden Sicherung des Kostenrahmens voraussichtlich per November Zielstellung der Stufe 3 des v.g. Verfahrens ist es, im Rahmen der Markterkundung, unter freiwilliger Mitwirkung von zwei mittelständischen Bauunternehmungen, die Kostenberechnungen des Generalplaners (Stand Juni 2011) durch Erstellung von funktionalen Baubeschreibungen auf Ihre Marktfähigkeit für das Jahr 2012 zu überprüfen. Nach Vorliegen der funktionalen Baubeschreibungen, voraussichtlich im Oktober/November 2011, ist die unter vergleichender Betrachtung der Kostenermittlungen der funktionalen Baubeschreibungen und der Genehmigungsplanung einschließlich ihrer Kostenberechnung vom Juni 2011, in die Lage versetzt, der Gemeindevertretung einen belastbaren Kostenrahmen für die Realisierung des Hochbauteiles und des Infrastrukturteiles vorzustellen, damit diese auf dieser Basis den Realisierungsbeschluss Rathausneubau für das Jahr 2012 fassen kann. Kostenberechnung Stand Juni 2011 Die vom Generalplaner ermittelten Bruttobaukosten liegen bei rund 8,06 Millionen Euro, dazu kommen die Bruttobaukosten für die Infrastrukturanpassungsmaßnahmen in Höhe von rund 2,53 Millionen Euro für den erforderlichen Nachweis der Infrastrukturanpassung im Bereich des Rathausumfeldes, d.h. für den Bereich Bahnübergang Blankenfelde bis zum Brandenburger Platz einschließlich der Errichtung einer ÖPNV-Anlage im Bereich des v.g. Platzes. Seite 1 von 3
5 Zur Bedarfsplanung der Gemeinde DIN Wie bereits im Beschluss zur Bedarfsplanung Infrastruktur (nach DIN 18205) vom ausgewiesen, wird die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme in drei Teilschritten erfolgen. Die Bedarfsplanung der Bauherrin (Gemeinde Blankenfelde-Mahlow) wurde für den Hochbauteil (nach DIN 18205) von der Gemeindevertretung, auf Grundlage ihrer Grundsatzbeschlüsse aus dem Jahre 2005 (Standortbeschluss) und 2007 (Neubaubeschluss) im Oktober 2009 mehrheitlich bestätigt. Das Bedürfnis der Gemeinde wurde durch die im Jahre 2009 für den Hochbauteil an Hand der Einwohnerentwicklung der Gemeinde dezidiert erarbeitet und von der Gemeindevertretung im Oktober 2009 mehrheitlich bestätigt. Die Basis des Bedarfes beruhte auf den im Jahre 2009 aktuell ausgewiesenen Einwohnerzahlen der Großgemeinde Blankenfelde-Mahlow mit rund Einwohnern. Der Flächenbedarf Rathausneubau wurde mit einem Schlüsselansatz von 3 Mitarbeitern je Einwohner, unter Berücksichtigung eines prognostizierten Zuwachses auf Einwohner ermittelt. Daraus ergab sich ein Raumbedarf für den Rathausneubau für rund 100 Verwaltungsmitarbeiter zzgl. eines Flächenbedarfs für die gemeindlichen Gremien (Fraktionen und GV-Vertreter). Die Gemeindevertretung hat am mit Beschluss-Nr. GV 98/15/2009 die Bedarfsplanung Hochbau und am mit Beschluss-Nr. GV 115/18/2009 die Bedarfsplanung Infrastruktur mehrheitlich bestätigt. Zum Verfahrensverlauf / zur Beschlusslage der GV Die Gemeindeverwaltung hat seit 2005 auf Grundlage der Beschlüsse der Gemeindevertretung ihre Arbeit seit 2009 als kontinuierlich weiterverfolgt und seit 2010 gemeinsam mit dem von der GV bestellten Generalplanerteam weiterentwickelt. Die einzelnen Planungsphasen wurden hierbei der Gemeindevertretung zur Wahrung der Transparenz und zur Dokumentation des Verfahrensverlaufes vorgelegt. Die Gemeindevertretung hat dann schrittweise die jeweiligen Planungsabschnitte durch mehrheitliche Entscheidungen in öffentlicher Sitzung beschlossen, s.h. auch die beigefügte Anlage. Anlage : Liste - Beschlussfolge der Gemeindevertretung von ( 2 Blatt ) Auf Grund der in der Anlage ausgewiesenen Beschlussfolge der Gemeindevertretung ist eindeutig zu erkennen, dass der Rathausneubau zu keinem Zeitpunkt zu einem Behördenpalast führen kann. Gemäß dem Willen der Gemeinde soll ein hochfunktionaler Neubau mit einem Kostenrahmen von rund 8,06 Mio. Euro brutto errichtet werden, der per Juni 2011 ein vorläufiges Einsparergebnis von rund 1,27 Millionen Euro brutto gegenüber den Bedarfsplanungsansätzen (Hochbau und Infrastruktur) der Gemeinde als Zwischenergebnis ausweist. Dies wurde durch den Beschluss der Gemeindevertretung vom (Abschluss des Generalplanervertrages nach dem Baukostenvereinbarungsmodell einschließlich Bonus-/ Malusregelung), unter Mitwirkung der Kammern der Architekten und der Ingenieure des Landes Brandenburg, möglich. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde durch die in Zusammenarbeit mit dem Berater der Gemeinde und dem Generalplaner besonderer Wert auf eine energieeffiziente Ausrüstung des Baukörpers, durch Einsatz von erneuerbaren Energielösungen, gelegt. Somit konnte ein optimales Verhältnis zwischen Investitionskosten und Folgekosten (Betrieb) über den Lebenszyklus des Gebäudes planungsseitig sichergestellt werden. Seite 2 von 3
6 Dies wurde u.a. auch durch die Einbindung des Hochschulbereiches, unter Vermittlung der Kammern des Landes Brandenburg erreicht, speziell durch eine wissenschaftliche Begleitung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin / Fachbereich Umwelttechnik / Regenerative Energien (Prof. Sick). Dieser kooperative Bearbeitungsansatz soll zu Gunsten der Gemeinde eine nachhaltige energetische Lösung im Sinne des EEWärmeG im optimierten Kostenrahmen sicherstellen. Bedarfsplanung und interdisziplinäre Planungswettbewerbe nach RPW 2008 Im Jahre 2011 haben Kammergremien auf Bundes- und Landesebene den grundsätzlichen Projektverlauf, von der Bedarfsplanung der Bauherrin nach (DIN 18205) in Verbindung mit der Kostenrahmenplanung (nach DIN 276) über den interdisziplinären Planungswettbewerb (nach RPW 2008) zur Generalplanervergabe an eine Projektgemeinschaft von Architekten und Ingenieuren, als Regelfall künftiger Planungen von öffentlichen Auftraggebern empfohlen. Die im Jahre 2011 erfolgten Veröffentlichungen zum Regelfall interdisziplinäre Planungswettbewerbe haben dabei, unter Bezugnahme auf das Projekt Ortsteilzentrum Blankenfelde eine Verknüpfung hergestellt, sodass man heute berechtigter Weise von einem Modellprojekt Ortsteilzentrum Blankenfelde mit Schwerpunkt Rathausneubau, in Verbindung mit 3- stufiger Infrastrukturanpassung sprechen kann. Zum Status des bestehenden Verwaltungsgebäudes (ehem. Verwaltung Blankenfelde) Das von der Gemeindevertretung bereits 2008 beauftragte Gutachten zur Untersuchung der Bausubstanz des Altgebäudes ergab eindeutig, dass eine Sanierung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes nach heutigem Baurecht in Brandenburg, auf Grund der maroden Bausubstanz, eindeutig unwirtschaftlicher ist als ein Neubau. Das Altgebäude hätte, im Sinne der heute geltenden BbgBO seine Nutzungszulassung längst verloren, wenn dem Landkreis nicht bekannt wäre, dass die Gemeindevertretung und die Verwaltung seit 2008 die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes planmäßig vorantreiben würden. (s.h. auch die beigefügte Anlage zur Beschlussfolge) Blankenfelde-Mahlow, den Ortwin Baier Bürgermeister Seite 3 von 3
7 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Anlage zur Sachstandsmitteilung B-Plan 21 Beschlussfolge der GV von Beschlüsse der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow von 2009 bis Juni 2011 zum Verfahren Rathausneubau Blankenfelde dokumentiert in nachfolgend aufgeführten 10 GV-Vorlagen und -Beschlüssen Lfd. Titel der BSV BSV Nr. Datum der Beschlüsse Nr. GV / AG- Rathaus 1. Entscheidung über die Durchführungsform für die Abwicklung des Projektes Rathausneubau mit der Bildung des Beirates für die Begleitung des GV 31/ Projektes und der Beauftragung der 1.1. EU-weite Bekanntmachung des interdisziplinären Planungswettbewerbs nach RPW 2008 EU-Nr DE vom öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse des interdisziplinären Planungswettbewerbs nach RPW 2008 (öffentl. Ausstellung aller 8 Wettbewerbsarbeiten) 1.3. EU-weite Bekanntmachung über die Ergebnisse des interdisziplinären Planungswettbewerbs einschließlich geplanter Vergabe zum EU-Nr DE vom Beschluss über einen Dienstleistungsvertrag zur Beratung und Begleitung der 2.1. EU-weite Bekanntmachung Ausschreibung von interdisziplinären Beratungsleistungen f. d. als PM+PST EU-Nr.: DE vom Durchführung eines mehrstufigen VOF-Auswahlund Vergabeverfahrens zur Findung eines Beraters für die (s.h. auch Pkt. 2.1.) Präsentation der 3 Preisträger der 5 Teilnehmer GV 43/ FB II im Auftrag der AG- Rathaus FB II im Auftrag der AG- Rathaus vom: bis: (incl. Vorbereitung d. GV-Beschlussfassung / gepl. f. d ) 3. Bedarfsplanung Rathaus (Teil A Hochbau) GV 98/ Änderung zum Beschluss der Bedarfsplanung Rathaus (BSV GV 98/2009) bezogen auf die Ergänzung der ursprünglichen Beschlussvorlage GV 109/ vom Bedarfsplanung Infrastruktur GV 115/ Beschluss zur Freigabe der Auslobungsschrift mit Empfehlung des Beirats GV116/ Beschluss-Nr. lt. GV-Protokoll (Sitzungsdienst) ( 1 ) GV 31/7/2009 öffentliche Sondersitzung der GV ( 2 ) GV 43/13/ ( 3 ) GV 98/15/2009 ( 4 ) GV 109/17/2009 ( 5 ) GV 115/18/2009 ( 6 ) GV 116/18/2009 Seite 1 von 2
8 Lfd. Titel der BSV BSV Nr. Datum der Beschlüsse Nr. GV / AG- Rathaus 7. Vergabe Beratungsleistung für die / im Ergebnis des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens GV 24/ (s.h. Pkt. 2.1./2.2.) 7.1. EU-weite Bekanntmachung über das Ergebnis der EU-Ausschreibung Beraterleistung für die EU-Nr DE vom Informations- und Beratungsvorlage Zeitschiene für Rathausplanung Einreicher : Bestätigung des Auswahlverfahrens durch die GV 2. Beschluss zum Abschluss eines Generalplanervertrages zum Rathausneubau Vertragsabschluss geplant zum Abschluss des Generalplanervertrages zwischen der Gemeinde, diese vertreten durch den Bürgermeister und der Projektgemeinschaft von Architekten u. Ingenieuren, diese vertr. durch den Repräsentanten VIC Verkehrsanlagen GmbH / Dresden 10. Bestätigung der Entwurfsplanung der Projektgemeinschaft von Architekten u. Ingenieuren als AN durch die GV als AG - zu - Teil A Hochbau Rathaus Teil B Infrastrukturanpassung im Bereich B-Plan 21 I/B 21/ FB II im Auftrag der lt. Prot. zu TOP 24 Zeitschiene zur Kenntnis genommen GV 67/ vertr. durch den BM GV 26/ Beschluss-Nr. lt. GV-Protokoll (Sitzungsdienst) ( 7 ) GV 24/21/2010 Kenntnisnahme 25. Sitzung d. GV am ( 8 ) GV 67/26/2010 Bürgermeister ( 9 ) GV 26/36/ Bestätigung der Genehmigungsplanung der Projektgemeinschaft von Architekten u. Ingenieuren als AN durch die GV als AG - zu - Teil A Hochbau Rathaus Teil B Infrastrukturanpassung im Bereich B-Plan 21 Stand: GV 59/ ( 10 ) GV 59/41/2011 Seite 2 von 2
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