Zukunft gestalten mit Weitsicht handeln. Das KUNDENMAGAZIN der Sparda-Bank Südwest. Sparda-Ratgeber: Was Sie übers Erben und Vererben wissen sollten
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- Julian Scholz
- vor 8 Jahren
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1 WissensWert Erben & Vererben Das KUNDENMAGAZIN der Sparda-Bank Südwest Sonderausgabe Sparda-Ratgeber: Was Sie übers Erben und Vererben wissen sollten Zukunft gestalten mit Weitsicht handeln
2 Hans-Jürgen Lüchtenborg Vorsitzender des Vorstands der Sparda-Bank Südwest eg Liebe Kundin, lieber Kunde! Es gibt Themen, die von den meisten Menschen gerne verdrängt werden. Das Risiko krank zu werden, einen Unfall zu erleiden oder auch die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des eigenen Lebens. Dazu stellen sich sehr persönliche Fragen, auf die es nur individuelle Antworten geben kann. Ich kann gut verstehen, dass viele zögern, sich damit zu beschäftigen. Im Alltag einer Bank mit fast einer halben Million Mitgliedern erleben wir aber immer wieder, wie wichtig es ist, sich dieser Themen rechtzeitig und vor allem professionell anzunehmen. Als Genossenschaftbank sehen wir uns in der Verantwortung, unseren Kunden hier vertrauensvoll und verlässlich Unterstützung zu geben. In unserem Kundenmagazin sparda aktuell haben wir dazu eine ganze Artikel-Serie veröffentlicht. In der vorliegenden Sonderveröffentlichung haben wir die vier Teile der Serie nun noch einmal kompakt für Sie zusammengestellt. So erhalten Sie zu diesem wichtigen Thema alle nützlichen Informationen auf einen Blick. Ihr Hans-Jürgen Lüchtenborg Impressum Kontakt: SpardaService-Hotline: Verlag: HMC, Verlag Hamburg Media Company GmbH, Beim Strohhause 27, Hamburg, Phone: 040/ , Fax: 040/ , Herausgeber: Sparda-Bank Südwest eg, Rhabanusstr. 1, Mainz. Gesamtkoordination: Andreas Manthe, Leiter Unternehmenskommunikation Sparda-Bank Südwest eg (verantwortlich); Babette Kuhn, Unternehmenskommunikation Sparda-Bank Südwest eg. Redaktion HMC: Martin Gielnik, Jörn Rehbein (Ltg.), Anja Klemm, Sven Lindner, Michael Reese, Charlotte Schnitzspahn, Thomas Zander; Lektorat: Nils Winkler; Layout: Jennifer Di Martino, Katja Frankowski, Gerd Hinrichs. Versand: Stets zuverlässig mit Alle Informationen und Darstellungen in dieser Ausgabe sind keine Anlage- oder Kaufempfehlung. Sie dienen lediglich dazu, Ihre selbstständige Anlage- oder Kaufentscheidung zu erleichtern. Bilder stellen lediglich Beispiele dar. Die Informationen in diesem Magazin wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt; für die dauerhafte Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Aktuelle Informationen (z.b. Zinssätze) finden Sie auf der Homepage der Sparda-Bank Südwest eg unter
3 Inhalt 4 Vollmachten, Erbfolge, Immobiliennachlass Teil 1 sparda aktuell 03/14 Im ersten Kapitel erhalten Sie einige grundsätzliche Informationen zum umfangreichen Nachlass-Thema. 12 Testament, Pflichtteil, Erbschaftssteuer Teil 2 sparda aktuell 04/14 Kapitel zwei widmet sich dem Testament, einem der Dokumente, die eine Erbschaft sehr erleichtern können. 18 Erbschein, vorgezogenes Erbe, Berliner Testament Teil 3 sparda aktuell 05/14 Neben dem Testament gibt es weitere Möglichkeiten ein Erbe zu regeln hier stellen wir sie vor. 24 Formalitäten im Todesfall, Kosten, Ansprechpartner Teil 4 sparda aktuell 06/14 Im Falle eines Todesfalls stellen sich viele weitere Fragen. Die wichtigsten Antworten fi nden Sie hier. 30 Die einfachsten Wege zur Sparda-Bank Südwest. Fotos: Marco Rothbrust, Thinkstock / Maria Teljeiro, Fotolia / Ana Blazic Pavlovic, istockphoto (CaiaImage / bowdenimage); Titel: istockphoto / CaiaImage
4 10 4 TEIL SERIE: 1 ZUKUNFT SPARDA AKTUELL GESTALTEN 03/14 Mit gutem Gefühl an morgen denken Ob kleines oder großes Vermögen: Im Notfall möchte man es in guten Händen wissen. Wie Sie das von Anfang an sicherstellen, aber auch was Sie als Erbe beachten müssen, lesen Sie in unserer neuen Serie zum Thema Erben und Vererben. Teil 1: Vollmachten, Erbfolge und Immobiliennachlass. SERIE Zukunft gestalten ERBEN UND VERERBEN WAS SIE WISSEN SOLLTEN
5 Gesetzliche Erbfolge Nachlass-Verteilung nach dem deutschen Erbrecht wer erbt, wenn kein Testament vorliegt. Immobilien-Erbe Selbst bewohnen, renovieren, verkaufen, vermieten Perspektiven rund ums Immobilien-Erbe. Versicherungsschutz Eigenheim absichern, Familie vor Schulden schützen die Vorteile der frühen Vorsorge. und Euro so hoch ist laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW R Berlin) das Nettovermögen, über das nach Abzug von Schulden jeder erwachsene Deutsche im Durchschnitt verfügt. Dazu gehören Bargeld und Bausparverträge genauso wie Investmentfonds und Immobilien, zusammengenommen rund 6,3 Billionen Euro eine Menge Geld. Doch ganz egal, ob das eigene Vermögen unter oder über dem Durchschnitt liegt: Im Notfall möchte man sein Erspartes in guten Händen wissen. Dazu gehört zum einen die Vorsorge für den Fall, dass man seine Geldgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann; und zum anderen die frühzeitige Regelung seines Nachlasses. Damit gibt man nicht nur sich selbst ein gutes Gefühl für die Zukunft, sondern entlastet auch die Nachkommen, die sich in Zeiten der Trauer nicht mehr als nötig um lästige Formalitäten kümmern müssen. Zudem lässt sich so möglicherweise ganz legal Erbschaftsteuer sparen, etwa durch eine Schenkung zu Lebzeiten. Und nicht zuletzt kann durch eine schriftliche Regelung oft auch der gar nicht so seltene Familienstreit ums Erbe vermieden werden. Für uns als Genossenschaftsbank ist es selbstverständlich, unsere Mitglieder auch bei diesen Themen mit kompetenter Beratung und passenden Lösungen zu unterstützen. So steht zum Beispiel unsere Abteilung Individuelle Kontoangelegenheiten allen Hinterbliebenen und Erben als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Wie Sie selbst vorbeugend aktiv werden können und wie Ihnen die Sparda-Bank Südwest bei allen Themen rund um Vollmachten sowie das Erben und Vererben zur Seite steht, lesen Sie in unserer großen Serie in dieser und den nächsten Ausgaben von sparda aktuell. Vorsorgen mit Vollmachten Wer kümmert sich um meine Belange, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht (mehr) möglich ist? Das lässt sich zweifelsfrei mit einer oder auch mehreren Vorsorgevollmachten regeln. Wem und für welche Bereiche Sie diese Vollmacht(en) ausstellen, entscheiden Sie selbst. Im Einzelnen kann das beispielsweise die umfassende Verfügungsgewalt über
6 612 TEIL SERIE: 1 ZUKUNFT SPARDA AKTUELL GESTALTEN 03/14 Bankkonten im Rahmen einer Kontovollmacht sein, so Nadine Schwarzkopf, Fachliche Leiterin der Abteilung für Individuelle Kontoangelegenheiten (siehe Interview rechts). Vor allem für Ehe- oder Lebenspartner, die kein Gemeinschaftskonto führen, ist das besonders empfehlenswert, denn andernfalls hat der eine Partner keinen Zugriff auf das Konto des anderen. Das gilt auch für den Todesfall, und zwar solange, bis der Erbschein erstellt ist. Und das kann im schlechtesten Fall sogar Monate dauern. Ist man dann auf Zahlungen vom Konto des Partners angewiesen, etwa für die Miete, kann das zu erheblichen finanziellen Engpässen führen. Und es gibt noch weitere Vollmachten: Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls es ohne nicht mehr geht, zum Beispiel bei Demenz. Sie können darin aber auch festlegen, wer das auf keinen Fall sein soll. Mit einer Patientenverfügung wiederum legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen von Ihnen bei bestimmten Krankheitszuständen gewünscht oder abgelehnt werden. Das Testament ist Pflicht So wie man frühzeitig und bei klarem Verstand Vollmachten für die wichtigsten Lebensbereiche erteilen sollte, gilt es auch, Formulare für Vollmachten Unter ( Gesellschaft ) können Sie Formulare für Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen herunterladen. Für die Erteilung von Kontovollmachten kommen Sie einfach in Ihre Sparda-Filiale! Mehr Informationen unter: (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
7 Vorsorge zu Lebzeiten ist das RUBRIK A und 13 O den Nachlass zu regeln und auch das nicht erst im hohen Alter. Versäumen Sie es, zu Lebzeiten eine letztwillige Verfügung in einem Testament oder einem notariellen Erbvertrag festzulegen (wie das genau funktioniert, lesen Sie in der nächsten sparda aktuell ), tritt gegebenenfalls automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein (siehe Grafik unten). In erster Linie erben dann je zur Hälfte der Ehe- bzw. Lebenspartner und die Kinder. Letzteres kann aber zum Beispiel dann unerwünscht sein, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Was viele nicht wissen: Gibt es keine Kinder, aber noch Eltern des Verstorbenen, so ist die Witwe oder der Witwer keinesfalls Alleinerbe, Die gesetzliche Erbfolge Bei der gesetzlichen Erbfolge sind nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt. Das Gesetz teilt sie in Erben verschiedener Ordnungen ein. Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Der Ehegatte ist nur dann Alleinerbe, wenn weder Verwandte der ersten und zweiten Ordnung noch Großeltern des Erblassers vorhanden sind. N Ehefrau N K Eltern KN Abkömmlinge K Erblasser nk N K Großeltern NK nk Geschwister Nichten / Neffen Erbinnen/Erben 1. Ordnung Erbinnen/Erben 2. Ordnung Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz KN Onkel/ Tanten nk Cousinen/ Cousins Erbinnen/Erben 3. Ordnung Nadine Schwarzkopf, Fachliche Leiterin der Abteilung für Individuelle Kontoangelegenheiten (IKS) bei der Sparda-Bank Südwest. Welche sind die Kernaufgaben Ihrer Abteilung? In der IKS werden alle Nachlasskonten unserer Kunden aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland betreut. Wir kümmern uns um Fragen zur Erbregelung, Verteilung des Nachlassvermögens oder Bescheinigungen zur Erstellung eines Nachlassvermögensverzeichnisses. Was liegt Ihren Kunden am meisten am Herzen? Unsere Kunden und auch wir möchten, dass sich die Bearbeitung so einfach wie möglich gestaltet. Gerne bieten wir unseren Kunden dafür an, in einer telefonischen Beratung den einfachsten Weg für den Abschluss oder Übertrag der Konten bei uns im Haus zu finden. Eine mehrmalige persönliche Vorsprache der Erben in den Filialen ist nicht notwendig. Wann stellen sich die größten Herausforderungen? Zum Beispiel, wenn es um Uneinigkeit der Erben untereinander geht. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, können Verfügungen nur durch alle Erben gemeinsam erfolgen. Die Einigung der Erbengemeinschaft und Bevollmächtigung einer Person, die im Auftrag aller die Nachlassangelegenheit verwalten und abschließen kann, ist von Vorteil. Für viele Hinterbliebene ist im Fall der Fälle klar, wer die Erben sind. Man kennt seine Familie und man hat im besten Fall schon zu Lebzeiten über das Danach gesprochen. Dennoch wird die Erbfolge nicht in allen Fällen durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt, die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft und es muss ein Erbschein beantragt werden... Was können Sie Ihren Kunden grundsätzlich empfehlen? Eine Regelung zu Lebzeiten ist das A und O! Hierzu zählen unter anderem die Erteilung einer Bankvollmacht über den Tod hinaus oder ab dem Tod sowie eine klare testamentarische Regelung des Nachlasses. h Terminvereinbarung unter:
8 814 TEIL SERIE: 1 ZUKUNFT SPARDA AKTUELL GESTALTEN 03/14 sondern muss sich den Nachlass mit den Schwiegereltern teilen. Eine klare letztwillige Verfügung nach vorheriger Beratung durch einen Fachanwalt kann also selbst dann ratsam sein, wenn man denkt, dass die gesetzliche Erbfolge eigentlich dem eigenen Willen entspricht. Grundsätzlich berücksichtigt das deutsche Erbrecht nur Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, angeheiratete Tanten oder Onkel sind somit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern in der Regel gleichgestellt sowie auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe. Sonderfall Immobilienerbschaft Grund- und Immobilienbesitz macht dem DIW Berlin zufolge mit rund 5,1 Billionen Euro den größten Anteil am gesamten deutschen Privatvermögen aus. Entsprechend hoch ist der Anteil von Häusern und Wohnungen am Erbschaftsaufkommen. Zudem entstammt etwa jeder zweite Erbe der geschwisterreichen Altersgruppe der über 50-Jährigen. Deshalb entsteht, insbesondere wenn mangels Testament die gesetzliche Erbfolge greift, beim Immobilienerbe häufig eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe besitzt dann ein Stimmrecht, mit dem er bis zur Teilung zum Beispiel wichtige Renovierungsarbeiten blo- Mehr Informationen unter: Fotos: Thinkstock / Maria Teljeiro, Fotografi e Prisma / Dirk Meyer
9 TEIL SERIE: 1 SPARDA ZUKUNFT AKTUELL GESTALTEN 03/ ckieren kann. Gehört ein Einfamilienhaus zu gleichen Teilen einem Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern, so erben beim Tod des Mannes im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge die Witwe die Hälfte seines Hausanteils und die beiden Kinder je ein Viertel davon. Im schlimmsten Fall können die Kinder dann von ihrer Mutter die Zahlung der ortsüblichen Miete für die Nutzung ihrer Haushälfte verlangen. Will der Erblasser das verhindern, sollte er im Testament seine Ehefrau als Alleinerbin für das Haus einsetzen. Bestehen die Kinder dann auf ihrem Pflichtteil, braucht sie das Haus nicht zu verkaufen, sondern kann ihre Zahlungen stunden. Bei einer Erbengemeinschaft ist es in der Regel sinnvoll, möglichst schnell eine einvernehmliche Teilung bzw. den Verkauf der Immobilie vorzunehmen. Gibt es keine Einigung, so bleibt als letzte Instanz eine Auseinandersetzungsklage und die Versteigerung der Immobilie. Der erzielte Preis bleibt dabei oft hinter dem Marktwert zurück. Will einer der Erben die Immobilie selbst nutzen, so kann er seine Miterben auszahlen. Das nötige Kapital erhalten unsere Mitglieder zum Beispiel über eine Baufinanzierung der Sparda-Bank (siehe Kasten unten rechts). Möchten Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, können Sie den Miterben auch ein Wohnungsrecht oder Immobilien erben, Eigenheim finanzieren Was mit einem Geld- oder Immobilienerbe passieren soll, hängt von verschiedenen Faktoren und Ihren Wünschen ab. Grundsätzlich benötigen Sie aber einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Damit weisen Sie sich als Erbe aus und können z.b. als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten: Kxi x Immobilie selbst bewohnen (Teil-)vermieten, Geld anlegen Verkaufen und Geld anlegen Renovieren / Umbauen, z.b. mit einer Immobilienfinanzierung und/oder dem SpardaPlan Modernisieren (s. auch Seite 5) x selbst bewohnen, vermieten, verkaufen KNKxi x Auf eine Teilung einigen Bei Uneinigkeit zwangsversteigern lassen Miterben auszahlen, möglich über die klassische Immobilienfinanzierung pxkxi x x Alleinerbe Erbengemeinschaft Vermögen investieren Mit geerbtem Vermögen eine Baufinanzierung realisieren Mit geerbtem Vermögen ein bestehendes Baufinanzierungsdarlehen tilgen Baufinanzierung für alle Fälle Die Sparda-Bank bietet Ihnen sichere Finanzierungsmodelle, um anfallende Immobilienkosten oder Auszahlungen von Miterben problemlos begleichen zu können. Und natürlich auch, wenn Sie geerbtes Vermögen in eine neue Immobilie investieren möchten. Ihre Vorteile auf einen Blick: Kompetente Beratung entsprechend den Gegebenheiten in Ihrer Region Attraktive Konditionen mit bis zu 30 Jahren Zinssicherheit Erhöhung des Tilgungsanteils bis zu 5 % jederzeit kostenlos möglich Schnelle Kreditzusage, in der Regel binnen 48 Stunden h Terminvereinbarung unter:
10 16 10 TEIL SERIE: 1 ZUKUNFT SPARDA GESTALTEN AKTUELL 03/14 einen Nießbrauch einräumen. Der Nießbrauch schließt, anders als das Wohnungsrecht, das Recht auf Weiter- oder Untervermietung ein. Unser Tipp: Wenn Sie die Immobilie vor dem Verkauf oder der Vermietung renovieren möchten, haben wir für Sie passende Finanzierungsmöglichkeiten zu Top-Konditionen (siehe Kasten rechts Seite 15). Verkaufen, vermieten, renovieren Für hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner stellt sich oft die Frage, ob das ehemals gemeinsam bewohnte Zuhause weiterhin das Richtige ist, oder ob ein Umzug in eine (kleinere) Immobilie die bessere Alternative ist. Als alleiniger Erbe haben Sie dabei freie Hand: Sie können das geerbte Eigentum sowohl verkaufen als auch (teil-)vermieten. Die damit erzielten Einnahmen können Sie dann zum Beispiel in eine renditestarke Geldanlage investieren. Andersherum können Sie auch geerbtes Geldvermögen zinsbringend anlegen und in eine Immobilie investieren oder in die Tilgung eines bereits bestehenden Baufinanzierungsdarlehen stecken, sobald die Zinsbindung ausläuft. Ihre individuellen Möglichkeiten erläutern wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem Gespräch. Mehr Informationen unter: Fotos: Thinkstock by Getty Images / Maria Teijeiro (5), Fotografie Prisma / Dirk Meyer (2)
11 TEIL SERIE: 1 SPARDA ZUKUNFT AKTUELL GESTALTEN 03/ Die Familie absichern Neben einer juristisch zweifelsfreien letztwilligen Verfügung haben Sie als Mitglied der Sparda-Bank noch weitere Möglichkeiten, Ihre Angehörigen für den Fall der Fälle abzusichern. Dazu gehören zum Beispiel die Restschuldversicherung SpardaBaufi Protect für alle Baufi nanzierungen (siehe Kasten unten rechts) und die Risikolebensversicherung unseres starken Partners DEVK (siehe Kasten unten). Die im Vertrag begünstigte Person erhält dabei übrigens die Versicherungssumme nicht als Erbschaft, sondern als Schenkung. Nur wenn kein Begünstigter im Versicherungsvertrag benannt ist, fällt die Versicherungssumme automatisch in die Erbmasse. Im Gegensatz zur Restschuldversicherung ist die Risikolebensversicherung übrigens nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, so dass die Erben frei walten können. Weitere nützliche Infos und Tipps lesen Sie in den folgenden Teilen unserer Serie. Und natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich für alle Fragen rund um Ihr Vermögen und die Geldanlage zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür gerne einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Filiale. Denn wir möchten, dass Sie und Ihre Lieben sorgenfrei in die Zukunft blicken können. Risikolebensversicherung (RLV) die beste Vorsorge für Ihre Familie Ob Sie Alleinverdiener sind oder die Finanzierung des Eigenheims tragen fallen Sie durch einen Unglücksfall aus, drohen Ihrer Familie möglicherweise Versorgungslücken. Mit der Risikolebensversicherung der DEVK, Versicherungspartner der Sparda-Bank, sind Ihre Lieben vom ersten Versicherungstag an vor fi nanziellen Risiken geschützt. Die Vorteile auf einen Blick: Günstige Beiträge Sofortiger Versicherungsschutz mit garantierten Leistungen Flexibilität durch Umtauschrecht der RLV in eine kapitalbildende Lebensversicherung innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre SpardaBaufiProtect der beste Schutz für Ihr Eigenheim Die Restschuldversicherung der Sparda-Bank Südwest schützt Bauherren und ihre Angehörigen dreifach: Bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt die Versicherung die Darlehensraten in Höhe des versicherten Betrages für die Immobilie bis zum Ende der abgesicherten Laufzeit weiter Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erfolgt eine zweijährige Ratenzahlung in Höhe des versicherten Betrages Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungsbeträge können im Rahmen des Baufi nanzierungsdarlehens gleich mitfi nanziert werden Die Beiträge für Ihre RLV sind von der Steuer absetzbar. Im Versicherungsfall ist auch die ausgezahlte Versicherungssumme einkommensteuerfrei h Terminvereinbarung unter: Folgende Inhalte der Serie zum Thema Erben und Vererben Erfahren Sie in den nächsten Ausgaben der sparda aktuell unter anderem mehr zu den Aspekten Testament, Erbschein und Vollmachten, Erbschaftsteuer und Erbschaft ausschlagen. SERIE Zukunft gestalten
12 12 10 TEIL SERIE 2 ZUKUNFT SPARDA GESTALTEN AKTUELL 04/14 Für die Zukunft alles geregelt! Wer soll etwas erben und wie viel? Mit einem Testament nehmen Sie die Verteilung Ihres Nachlasses selbst in die Hand. In Teil 2 unserer Serie zum Thema Erben und Vererben lesen Sie, wie Sie dabei alles richtig machen. SERIE Zukunft gestalten ERBEN UND VERERBEN WAS SIE WISSEN SOLLTEN
13 TEIL 2 SERIE SPARDA ZUKUNFT AKTUELL GESTALTEN 04/ und 254 Milliarden Euro Geld- und Sachwerte wurden 2013 R in Deutschland vererbt. Demgegenüber steht, dass fast drei Viertel der Bundesbürger keine Regelung für den Erbfall getroffen haben so lautet das Ergebnis einer repräsentativen Studie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v. (DVEV). Und: Von denen, die ihren letzten Willen testamentarisch festlegen, nimmt laut DVEV jeder Dritte keine juristische Hilfe in Anspruch. Das führt nicht selten zu Formfehlern, die das Testament im schlimmsten Fall sogar gänzlich unwirksam machen können. Doch wie kann ich sicherstellen, dass mein Erbe ganz nach meinen Wünschen verteilt wird? Im zweiten Teil unserer Serie zum Thema Erben und Vererben geben wir Ihnen unter anderem hilfreiche Hinweise zur korrekten Abfassung Ihrer letztwilligen Verfügung, so der Oberbegriff für Testament & Co., sowie zum Thema Erbschaftsteuer. TESTAMENT CONTRA GESETZLICHE ERBFOLGE Liegt kein Testament des Erblassers vor, so tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Der Nachlass wird dann nach Verwandtschaftsgrad unter den Angehörigen aufgeteilt (siehe sparda aktuell 03/14). Doch das entspricht häufi g nicht den persönlichen Wünschen des Erblassers. Sie wollen in Ihrem Erbe auch einen guten Freund begünstigen, möchten einen Teil Ihres Besitzes einer wohltätigen Organisation vererben oder auch einem möglichen Streit Ihrer Nachkommen vorbeugen? Dann machen Sie ein Testament denn damit liegt die Verteilung Ihres Vermögens wortwörtlich in Ihrer Hand. Sie können das Dokument jederzeit korrigieren oder neu abfassen, um es veränderten Lebensumständen anzupassen; zum Beispiel wenn Sie eine neue Ehe eingehen oder sich mit einer ursprünglich als Erbe eingesetzten Person nicht mehr verstehen. Diese Möglichkeit sollten Sie übrigens auch bedenken, wenn Sie bereits ein Testament hinterlegt haben. DER PFLICHTTEIL Gut zu wissen: Auch wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die Kinder oder bei kinderlosen Paaren die Eltern des Erblassers nicht im Testament oder Erbvertrag (s. Seite 14) berücksichtigt wurden, steht ihnen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dieser sogenannte Pfl ichtteil (s. rechts) kann von den Pfl ichtteilsberechtigten innerhalb einer Frist von drei Jahren gegenüber den Erben aktiv geltend gemacht werden. Und er muss von den eingesetzten Erben als Geldsumme ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn ausschließlich Sachwerte wie ein Haus vererbt wurden. Dann ist allerdings unter bestimmten Umständen auch eine Auszahlung in Raten (Stundung) möglich. DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT Der einfachste Weg, sein Erbe zu bestimmen, ist das eigenhändige Testament. Die gesamte Urkunde muss dabei vom Das Testament Wer seinen Nachlass selbst regeln möchte, muss ein Testament verfassen. Worauf dabei unbedingt zu achten und warum die Hilfe eines Notars wichtig ist. Die Erbschaftsteuer Der Fiskus räumt Erben hohe Freibeträge ein. Lesen Sie, wer wie viel steuerfrei erben darf und wie viel Steuern gegebenenfalls anfallen. Der Pflichtteil ein Beispiel Ein Erblasser hat seine Ehefrau, mit der er im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte, zu 7/8, seine Tochter zu 1/8 testamentarisch als Erben eingesetzt. Der Nachlasswert beträgt Euro. Der Pfl ichtteil der Tochter beträgt 1/4 ( Euro). Da sie aber bereits mit Euro (1/8 von Euro) bedacht ist, hat sie einen Anspruch auf einen Zusatzpfl ichtteil in Höhe des fehlenden Wertes ( Euro). Mehr Informationen unter: oder Fotos: Shutterstock / Ana Blazic Pavlovic; Fotolia / Ana Blazic Pavlovic (2)
14 14 12 TEIL SERIE 2 ZUKUNFT SPARDA GESTALTEN AKTUELL 04/14 Erblasser handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Ein am Computer oder auf der Schreibmaschine getipptes Testament ist ungültig, auch dann, wenn es am Ende eigenhändig unterschrieben wurde. Der Begriff der Unterschrift ist zudem wörtlich zu nehmen eine Signatur in der Kopfzeile reicht nicht aus. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen beide Erblasser mit Vor- und Zuname unterschreiben. Auch Zeit und Ort der Niederschrift müssen unbedingt im Schriftstück festgehalten werden. Denn durch ein neues Testament kann das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, muss jede einzelne nummeriert, mit dem aktuellen Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben sein. Über die Besonderheiten des sogenannten Berliner Testaments informieren Sie im nächsten Heft! Fotos: Fotolia / Ana Blazic Pavlovic, Fotografi e Prisma / Dirk Meyer, Thinkstock / luriisokolov VORSICHT BEI UNKLAREN BEGRIFFEN Wichtig ist neben den vorgenannten Formalien zudem die Verwendung der richtigen Begriffe: Es kommt hin und wieder vor, dass ein Erblasser sein Vermögen vermacht, obwohl er es eigentlich vererben will. Im Erbrecht sind Erbe und Vermächtnis ganz unterschiedliche Dinge, erläutert Nadine Schwarzkopf, Fachliche Leiterin der Abteilung für Individuelle Kontoangelegenheiten bei der Sparda-Bank Südwest. Ein Vermächtnisnehmer ist im Gegensatz zum Erben kein Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Das heißt, er hat zum Beispiel keinerlei Zugriffsrechte auf Bankkonten des Erblassers, so die Erbschaftsexpertin. Bei einem Vermächtnis wird dem Begünstigten nur ein Vermögensvorteil, zum Beispiel ein bestimmter Gegenstand, eine Geldsumme oder auch die lebenslange Nutzung einer Immobilie, vermacht, ohne diesen als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer darf bzw. muss sich weder um die Verwaltung des Erbes kümmern noch für Nachlassverbindlichkeiten haften außer bei einem Immobilienvermächtnis, bei dem auf der Immobilie noch Schulden lasten. Um die Erben eindeutig und schnell legitimieren zu können, ist es außerdem mehr als sinnvoll, sie mit Namen, Anschriften und Geburtsdaten zu benennen. Die Bezeichnung meine Kinder ist hier zum Beispiel für uns als kontoführende Bank nicht aussagekräftig genug, so Nadine Schwarzkopf. Denn schließlich weiß eine Bank nicht unbedingt, wie viele Kinder ihre Kunden haben. AUF NUMMER SICHER BEIM NOTAR Wer beim Abfassen seines Testaments auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ein öffentliches bzw. notarielles Testament abfassen. Dieses wird entweder mündlich gegenüber einem Notar erklärt oder schriftlich verfasst und diesem übergeben. Vorteil: Der Notar kann Sie nicht nur zu Erbschaftsfragen beraten, er ist sogar verpfl ichtet, Ihnen bei der For-
15 TEIL 2 SERIE SPARDA ZUKUNFT AKTUELL GESTALTEN 04/ Ein eigenhändiges Testament richtig verfassen Ein Testament muss komplett handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner unterschreiben. Achten Sie auf die rechtlich korrekte Wortwahl. Jede einzelne Seite muss mit Ort und Datum der Niederschrift versehen sein. Mehrere Seiten müssen nummeriert sein. Die Erben müssen eindeutig benannt sein. NOTARKOSTEN WERT DES VERMÖGENS EINZELTESTAMENT Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag kosten jeweils die doppelte Gebühr. Stand: Juni 2014; Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmjv) Attraktive Geldanlagen, faire Konditionen Eine klare testamentarische Nachlassregelung zu Lebzeiten ist das A und O! Ganz gleich, um welche Summe es sich handelt: Wenn Sie geerbtes Vermögen oder Geld für Ihre Familie anlegen möchten, bietet Ihnen die Sparda- Bank viele Möglichkeiten. Überzeugen Sie sich selbst von der vom TÜV Saarland ausgezeichneten Anlageberatung! Und lesen Sie dazu auch die Seiten Kunden der Sparda-Bank profi tieren nicht nur von der individuellen Beratung, sondern auch von den fairen Konditionen bei Finanzierungen und Konto. Nadine Schwarzkopf Fachliche Leiterin der Abteilung für individuelle Kontoangelegenheiten (IKS) bei der Sparda-Bank Südwest h Terminvereinbarung unter:
16 14 16 SERIE TEIL 2 ZUKUNFT SPARDA GESTALTEN AKTUELL 04/14 h Terminvereinbarung unter: mulierung zu helfen. Sie erhalten von ihm auch Informationen zur Erbschaftsteuer (siehe rechts). Die Gebühr für ein notarielles Testament richtet sich nach dem Wert des Vermögens, über das verfügt wird (s. Tabelle Seite 13). Etwaige Verbindlichkeiten werden bei der Gebührenfestsetzung abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Vermögens. Lassen Sie sich aber von den Kosten nicht abschrecken unklar abgefasste Testamente führen oft zum Streit unter den Erben; die daraus folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen können deutlich höhere Kosten verursachen. Ein weiterer Vorteil des notariellen Testaments: Es ersetzt in jedem Fall den Erbschein. Mit diesem müssen sich ansonsten die Angehörigen gegenüber Behörden, Ämtern oder Banken als rechtmäßige Erben ausweisen. Ein eigenhändiges Testament erfüllt nur in einigen Erbfällen diesen Zweck. Manchmal ist hier dennoch ein Erbschein erforderlich und der ist mit höheren Kosten verbunden als eine gewöhnliche Testamentseröffnung, erklärt Nadine Schwarzkopf. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der nächsten sparda aktuell. Nicht zuletzt sollten Sie sicherstellen, dass Ihre letztwillige Verfügung auch sicher verwahrt und im Fall der Fälle schnell gefunden wird. Verwahren kann Ihr Testament zum Beispiel der Notar. Sinnvoll ist die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer ( Sie kostet einmalig 15 Euro. Informieren Sie in jedem Fall eine Person Ihres Vertrauens darüber, wo Ihr Testament verwahrt wird. Fotos: Fotolia / Ana Blazic Pavlovic (2), Bestfall ALTERNATIVE: DER ERBVERTRAG Alle Verfügungen, die in einem Testament möglich sind, können Sie auch in einem Erbvertrag machen. Der Unterschied zum Testament: Sie schließen einen Vertrag mit dem eingesetzten Erben, der diesem die Erbschaft rechtsverbindlich zusichert. So kann beispielsweise ein selbstständiger Handwerker oder Landwirt seinen Sohn im Erbvertrag zu seinem Nachfolger als Inhaber des Betriebs bestimmen und sich damit gleichzeitig seine Mitarbeit im Unternehmen sichern. Der Erbvertrag kann nur vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen werden. Grundsätzlich ist der Erblasser an die vertraglichen Abmachungen gebunden und kann, anders als beim Testament, seinen letzten Willen nicht einseitig ändern. Die Rechtswirkung des Erbvertrags tritt erst mit dem Erbfall ein der Erblasser kann zu Lebzeiten weiterhin frei über sein Vermögen verfügen. Das Gesetz bietet allerdings Schutz gegen solche Verfügungen, die die Erberwartung des oder der Vertragserben schmälern. Egal ob Testament oder Erbvertrag: Für die Erben treten im Falle eines Erbes häufi g Fragen rund um die Vermögenssicherung und die passenden Geldanlagen auf. Gern beraten wir Sie diesbezüglich ausführlich zu Ihren persönlichen Anliegen und Ihren Möglichkeiten machen Sie einfach einen Termin in Ihrer Filiale!
17 TEIL 2 SERIE SPARDA ZUKUNFT AKTUELL GESTALTEN 04/ Freibeträge und Erbschaftsteuern Wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad des jeweiligen Erben ab. Die gesetzlichen Vorschriften gelten im Prinzip auch im Falle einer Schenkung, erklärt Steuerberater Ulrich Thiemann (Foto r.). Hier bestehen jedoch weitaus größere Möglichkeiten im Hinblick auf Steuervorteile (mehr im Interview rechts und der nächsten Ausgabe von sparda aktuell ). VERWANDTSCHAFTSGRAD / STEUERKLASSE (STKL.) Ehegatten, Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft/ StKl. I Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder / StKl. I Enkel, Stiefenkel / StKl. I Urenkel / StKl. I Eltern, Großeltern (im Erbfall ) / StKl. I bei Schenkungen / StKl. II Geschwister, Neffen, Nichten /StKl. II Alle übrigen, darunter nichteheliche Lebensgefährten /StKl. III WERT DES STEUERPFLICHTIGEN ERWERBS BIS EINSCHLIESSLICH Euro Mehr als FREIBETRAG PROZENTSATZ IN DER STEUERKLASSE I II III Ulrich Thiemann Der Steuerberater bei ETL European Tax and Law und Vizepräsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz sprach am 13. Mai beim SpardaRatgeber-Forum in Neuwied. Wie kann bei der Erbschaftsteuer gespart werden? Darauf kann und sollte der Erblasser im Vorfelde Einfluss nehmen. Wichtig sind die Ausnutzung der Freibeträge, die Gestaltung eines Ehevertrages sowie die Nutzung von Vermächtnissen. Die langfristige Planung mit einem versierten Steuerberater ist dabei dringend empfohlen. Wie sehen die Möglichkeiten genau aus? Beträchtlich sparen kann man nach dem derzeitigen Erbschaftsteuergesetz, wenn man Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten verschenkt, um möglichst viele Freibeträge zu nutzen, und die Verteilung des restlichen Vermögens in einem Testament regelt. Besonders nützlich ist dies bei Nichtverwandten, darunter auch feste Lebensgefährten, die lediglich einen Freibetrag von Euro haben. Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser festlegen, dass zum Beispiel ein guter Freund den Sportwagen oder die Tochter das Familienheim erhält. Der Erbe kann den Wert des Vermächtnisses vom Wert seines Erbes abziehen, um die Freibeträge möglichst wenig zu überschreiten. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten kann der Freibetrag mehrmals ausgenutzt werden, da dieser alle zehn Jahre wieder neu gewährt wird. Erfolgt eine weitere Schenkung oder der Erbfall erst zehn Jahre nach einer Schenkung, so leben die Freibeträge wieder von neuem auf. Und: Großeltern können jedem Enkelkind Euro steuerfrei schenken. Stand: Juni 2014; Quellen: DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v.; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmjv) Vorschau In den nächsten Ausgaben der sparda aktuell erfahren Sie mehr zu den Aspekten Berliner Testament, Erbschein und Erbschaft ausschlagen. SERIE Zukunft gestalten Klarstellung: In der sparda aktuell 03/14 steht auf Seite 15: Gehört ein Einfamilienhaus zu gleichen Teilen einem Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern, so erben beim Tod des Mannes im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge die Witwe die Hälfte und die beiden Kinder je ein Viertel des Hauses Gemeint ist natürlich die Hälfte des Hausanteils des Verstorbenen.
18 18 10 TEIL SERIE 3 ZUKUNFT SPARDA GESTALTEN AKTUELL 05/14 Gemeinsam nach vorn blicken Wann Ehepaare ihr Testament gemeinsam aufsetzen sollten, wieso eine Schenkung auch steuerlich von Vorteil sein kann und wann die Erben einen Erbschein benötigen Teil 3 der Serie Erben und Vererben. SERIE Zukunft gestalten ERBEN UND VERERBEN WAS SIE WISSEN SOLLTEN
19 Erbschein Wann er Pflicht ist und unter welchen Umständen darauf verzichtet werden kann. Berliner Testament Wie sich Ehegatten als Alleinerben einsetzen und was sie dabei bedenken müssen. Schenkung Warum das Erbe zu Lebzeiten eine Alternative für die Nachlassregelung sein kann. Mehr Infos zur Beantragung eines Erbscheins Unter Gerichte/Ordentliche Gerichte und dort unter den einzelnen Amtsgerichten Fotos: istockphoto / CaiaImage ie Eigenheimquote im Saarland liegt bei 63 Prozent, in D Rheinland-Pfalz bei 57 Prozent damit sind die Länder Spitzenreiter im bundesweiten Durchschnitt. Und die Zahl könnte weiter wachsen, denn einer aktuellen Sparda-Studie zufolge wollen in den nächsten Jahren noch deutlich mehr Menschen ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung erwerben (siehe auch Seite 4). Gerade wer eine Immobilie oder ein ähnlich großes Vermögen sein Eigen nennt, sollte sich möglichst frühzeitig um eine wasserdichte Nachlassregelung kümmern. Denn er kann seinen Erben damit unnötige Kosten und womöglich auch Streit ersparen. Erste Maßnahme ist es, einem Angehörigen oder engen Vertrauten zu Lebzeiten eine Bankvollmacht über den Tod hinaus auszustellen. Denn diese berechtigt den Bevollmächtigten dazu, alles zu erledigen, was unmittelbar mit der Kontoführung in Zusammenhang steht. Das heißt, er darf Bargeld abheben, Überweisungen veranlassen etwa um Rechnungen für Strom und Wasser zu bezahlen, oder bestehende Daueraufträge wie beispielsweise Mietzahlungen löschen. Im Übrigen ist die Bankvollmacht bereits zu Lebzeiten sinnvoll, sei es, dass Sie durch plötzliche Krankheit Ihr Konto nicht mehr selber verwalten oder auch nur für kurze Zeit keine Unterschrift leisten können. LEGITIMATION MIT EINEM ERBSCHEIN Liegt keine Vollmacht über den Tod hinaus vor, benötigen die Erben bereits für die Nutzung oder Umschreibung des Kontos des Verstorbenen eine Erblegitimation. In einzelnen Fällen, zum Beispiel bei einer bestehenden Baufinanzierung, ist es erforderlich, eine Erblegitimation vorzulegen, auch wenn eine Vollmacht vorhanden ist. Denn diese weist Sie gegenüber Behörden, Banken und Miterben als legitimen Erben aus. Ein Erbschein oder ein notarielles Testament sind insbesondere für alle Rechtsgeschäfte wichtig, die im Zusammenhang mit dem ererbten Vermögen abgewickelt werden sollen. Dabei kann es um die Umschreibung von Grundstücken im Grundbuch gehen, um Immobilienverkäufe oder die Weiterführung eines geerbten Geschäftes. Die Beantragung des Erbscheins ist zudem unerlässlich, wenn die Erbenstellung angezweifelt
20 12 20 SERIE TEIL 3 ZUKUNFT SPARDA GESTALTEN AKTUELL 05/14 wird. Der Antrag kann formlos mündlich oder schriftlich beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers erfolgen. Ihr Erbrecht müssen Sie diesem gegenüber durch relevante Angaben und Urkunden belegen. Je nachdem, ob sich der Erbschein auf das gesetzliche Erbrecht, auf ein Testament oder einen Erbvertrag stützt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge und der Antragsteller muss die verwandtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage von Heirats-, Scheidungs-, Geburts- und Sterbeurkunde darlegen. Existieren Testament oder Erbvertrag, wird je das Original vorgelegt. Für den Antrag mit eidesstattlicher Versicherung und die Erteilung des Erbscheins wird je eine volle Geschäftsgebühr (Gebühr 1,0 = 165 Euro bei einem Nachlassvermögen von Euro) auf Grundlage der Kostenordnung erhoben (s. Tabelle unten). Maßgeblich ist der Wert des bereinigten Nachlasses (z. B. Nachlassguthaben abzüglich etwaiger Schulden) zum Zeitpunkt des Erbfalls. ALLEINERBE MIT DEM BERLINER TESTAMENT Ob kleines oder großes Vermögen mit einem notariellen Testament machen Sie es Ihren Lieben in einer oft sehr schweren Zeit zumindest in formellen Angelegenheiten leichter. Dem Wunsch von Ehepartnern, dass nach dem Tod des Erstversterbenden zunächst der überlebende Ehepartner alles erben soll, entspricht das Berliner Testament. Die Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehepartners erben (siehe auch Interview rechts). Es gibt zwei Varianten des Berliner Testaments. Bei der Einheitslösung geht mit dem Tod des ersten Ehegatten dessen Vermögen in das des verwitweten Ehegatten über. Als alleiniger Vollerbe darf er frei darüber verfügen. Sind die Schlusserben in der Regel die Kinder bindend zu Erben berufen, sind Schenkungen des Überlebenden ihnen gegenüber regelmäßig unwirksam. Stirbt der überlebende Ehegatte, geht sein Vermögen zusammen mit dem des Erstverstorbenen als einheitlicher Nachlass auf die Schlusserben über. Eine solche Verfügung kann vom Überlebenden nicht widerrufen, geändert oder ergänzt werden, sofern das vorher nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wichtig: Die Schlusserben erlangen beim ersten Erbfall lediglich eine rechtlich begründete Aussicht, künftig Vollerbe zu werden sie können aber ihr gesetzli- WAS KOSTET EIN ERBSCHEIN? NACHLASSWERT GEBÜHREN* Mit einem notariellen Testament erspart man seinen Erben die doppelt so hohen Kosten für einen Erbschein. Stand: August 2014; Quelle: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH; * Die Beträge setzen sich zusammen aus je 2 x 1,0 Gebühr: für den Antrag plus eidesstattliche Versicherung und die Erbscheinerteilung durch das Amtsgericht; bei Antragstellung beim Notar kommen 19% MwSt. dazu. Fotos: istockphoto / CaiaImage (2), Bestfall
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