Block A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall
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- Irmgard Hafner
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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB/BW/WR-ABR-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name/Unterschrift Aufsichtführende(r) Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Unterschrift Prüfungskandidat(in) Block A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall max. Punktzahl Note Prüfer ggf. Gutachter im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Prüfer (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift Prüfungsleistung Arbeitsrecht BB/BW/WR-ABR-P
2 Anmerkungen zur Korrektur: Sonstige Anmerkungen: Prüfungsleistung Arbeitsrecht BB/BW/WR-ABR-P
3 Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung Datum BB/BW/WR-ABR-P Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektoren zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben in zwei Aufgabenblöcken: Im Aufgabenblock A bearbeiten Sie bitte beide Fälle, im Aufgabenblock B bearbeiten Sie bitte 5 der 6 Fragen; sollten Sie alle Aufgaben bearbeiten, wird Aufgabe 6 nicht gewertet. Zur Lösung stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 120 Minuten Arbeitsgesetze, BGB Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall Max. erreichbare Punkte BB/BW/WR-ABR-P Seite 1 von 4
4 Aufgabenblock A 40 Punkte Bearbeiten Sie bitte beide Fälle! Fall 1 20 Punkte Herr Binder (B) ist seit bei der Geiger Reinigungs-GmbH (G) beschäftigt. G beschäftigt 40 Arbeitnehmer und hat einen Betriebsrat. In seinem Arbeitsvertrag wurde eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Schon in den ersten Wochen der Beschäftigung kam es wiederholt zu Beanstandungen wegen Unpünktlichkeit und unzureichenden Arbeitsleistungen. Der Alleingeschäftsführer Herr Geiger (A) fordert ihn am bei einem Gespräch zu mehr Pünktlichkeit und Genauigkeit auf. Als es am wiederum zu Beanstandungen kommt, unterrichtet A den Betriebsrat von den Versäumnissen des B und bittet um Zustimmung zur Kündigung. Der Betriebsrat äußert sich nicht zur Kündigung. Da A am nächsten Tag seinen Urlaub antreten will, beauftragt er am den Vorarbeiter Herrn Vogel (V) mit der ordentlichen Kündigung des B. Am händigt V dem B das Kündigungsschreiben aus, das er unterzeichnet hat mit dem Zusatz i.v. der Geschäftsführung. B weist die Kündigung zurück. V solle ihm erst einmal schwarz auf weiß nachweisen, dass er zur Kündigung befugt sei. Sonst könne ja jeder daher kommen. Ist die Kündigung des B wirksam? Fall 2 20 Punkte In der S-GmbH mit 250 Arbeitnehmern besteht ein Betriebsrat, der sich intensiv um die Belange der Arbeitnehmer kümmert. Um dies zu bewerkstelligen, verlangt der Betriebsrat vom Geschäftsführer eine eigene Büroetage mit zwei Sekretärinnen und einer Bürohilfe sowie Gesetzestexte zum Arbeits- und Sozialrecht und ein Arbeitsrechtskommentar. Weiterhin möchte der Betriebsrat seine Mitglieder auf Kosten des Arbeitgebers schulen lassen. Dazu soll Betriebsratsmitglied A zu einem zweitägigen Seminar mit Übernachtung nach Hamburg fahren. Das Seminar wird deutschlandweit nur dort angeboten und hat als Thema Die Kündigung des Arbeitnehmers wirksam oder unwirksam?. Das Seminar findet unter der Woche statt, so dass A in diesem Zeitraum nicht ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen kann. A ist sich nun nicht sicher, ob sie der Arbeit wegen des Seminars fernbleiben darf und ob sie diese Zeit auch bezahlt bekommt. Betriebsratsmitglied B möchte nicht mehr für den Betriebsrat kandidieren und stellt somit auch seine Position als freigestellter Betriebsrat zur Verfügung. Dem Willen des Geschäftsführers nach soll B wieder als Ingenieur arbeiten, jedoch nur zwei Drittel des den anderen Ingenieuren gezahlten Gehalts bekommen. B hält dies für ungerecht. Prüfen Sie, ob der Betriebsrat seine Forderungen geltend machen kann und ob die Bedenken der A und des B berechtigt sind! BB/BW/WR-ABR-P Seite 2 von 4
5 Aufgabenblock B 60 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte nur 5 der 6 Aufgaben! Aufgabe 1 Neben Gesetzen, Rechtsverordnungen und dem Arbeitsvertrag können sich die konkreten Bedingungen für ein Arbeitsverhältnis aus weiteren Rechtsquellen ergeben. Aus welchen? (4 Nennungen) Aufgabe 2 Mayer (M) ist bei der Z-GmbH beschäftigt. An einem Arbeitstag im Januar benötigt M wegen starken Schneefalls nicht wie sonst 30 Minuten, um mit dem eigenen PKW seinen Arbeitsplatz zu erreichen, sondern 2 Stunden. Bei der Z-GmbH hat man zwar Verständnis für M s Verspätung, will ihm aber die versäumte Arbeitszeit (1½ Stunden) nicht bezahlen. Außerdem will die Z-GmbH wissen, ob sie von M die Nacharbeit der versäumten Arbeitszeit verlangen kann? a) Muss M die versäumte Arbeitszeit nacharbeiten? b) Hat M einen Anspruch auf die Bezahlung der 1½ Stunden? 8 P. Aufgabe 3 Führen folgende Tatbestände zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses? (ja/nein) a) Tod des Arbeitgebers b) Tod des Arbeitnehmers c) Arbeitnehmer in Elternzeit d) Insolvenz des Arbeitgebers e) mündliche Kündigung des Arbeitgebers, gegen die der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt f) schriftliche Kündigung des Arbeitgebers ohne Anhörung des Betriebsrats, gegen die der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt je BB/BW/WR-ABR-P Seite 3 von 4
6 Aufgabe Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld? 4.2 Welche Auswirkung auf den Urlaubsanspruch hat eine Erkrankung des AN während des Urlaubs? 4.3 AN arbeitet bei einer 5-Tage-Woche vom bis zum im Betrieb des AG. Der Arbeitsvertrag enthält folgende Regelung: "Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers beträgt jährlich 23 Arbeitstage". AN verlangt 24 Arbeitstage nach dem Bundesurlaubsgesetz. Wie viel Arbeitstage Urlaub stehen AN für das Jahr 2008 tatsächlich zu? 6 P. Aufgabe 5 Neben den in 15 KSchG genannten Personen genießen noch weitere Personengruppen besonderen Kündigungsschutz. Nennen Sie 4 dieser Personengruppen und geben Sie die Gesetze (genaue Vorschrift nicht erforderlich) an, in denen deren besonderer Kündigungsschutz geregelt ist! Aufgabe Gibt es gesetzliche Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitskampf geführt werden kann? 6.2 Nennen Sie die 4 Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik! 8 P. BB/BW/WR-ABR-P Seite 4 von 4
7 Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung Datum BB/BW/WR-ABR-P Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß nachstehendem Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 13. Mai 2009 in Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall Max. erreichbare Punkte KORREKTURRICHTLINIE Arbeitsrecht BB/BW/WR-ABR-P
8 Aufgabenblock A 40 Punkte Lösung zu Fall 1 SB 3, Kap. 4.2, 4.3, Punkte Zu prüfen ist die Wirksamkeit der Kündigung des B. a. Da B erst seit drei Monaten bei G beschäftigt ist, kommt das Kündigungsschutzgesetz nach 1 Abs. 1 KSchG trotz Erreichen der Mindestbeschäftigtenzahl ( 23 Abs. 1 KSchG) nicht zur Anwendung. b. Der Betriebsrat wurde nach 102 BetrVG wirksam angehört. Da er der Kündigung nicht widersprochen hat, gilt nach 102 Abs. 2 S. 2 BetrVfG seine Zustimmung als erteilt. c. Die Kündigung wurde entsprechend 623 BGB schriftlich erklärt. d. Die Kündigung müsste wirksam im Namen der G erklärt worden sein. Die GmbH kann nicht selbst Willenserklärungen abgeben. Für juristische Personen handeln ihre Organe. Bei der G als GmbH ist dies nach 35 GmbHG der Alleingeschäftsführer A. Dieser kann namens der G Dritte zur Abgabe von Willenserklärungen für die G bevollmächtigen nach 167 BGB. A hat den Vorarbeiter V wirksam bevollmächtigt zur Erklärung der Kündigung. Damit hat V die Kündigung wirksam namens der G erklärt. e. Gleichwohl könnte die Kündigung wegen Zurückweisung durch B nach 174 BGB unwirksam sein. Werden einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte wie eine Kündigung von einem Bevollmächtigten ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde vorgenommen, kann der Empfänger die Willenserklärung aus diesem Grunde unverzüglich zurückweisen. B hat die vom Bevollmächtigten V schriftlich erklärte Kündigung unverzüglich zurückgewiesen, weil V seine Vollmacht nicht nachgewiesen hat und ihn A nicht über die Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat. Der Kenntnisgabe steht es gleich, wenn V eine Stellung inne hat, die üblicherweise mit einer Vollmacht für Kündigungen einhergeht wie beim Leiter der Personalabteilung oder einem Prokuristen. Die Stellung eines Vorarbeiters ist jedoch regelmäßig nicht mit einer Vollmacht zur Vornahme von Personalentscheidungen versehen. Damit führt die Zurückweisung durch B dazu, dass die seitens des V namens der G ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Die Kündigung ist endgültig unwirksam und kann durch späteren Nachweis der Vollmacht nicht geheilt werden. 8 P. KORREKTURRICHTLINIE BB/BW/WR-ABR-P Seite 2 von 5
9 Lösung zu Fall 2 SB 4, Kap , Punkte Der Betriebsrat hat gemäß 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch darauf, dass ihm für die Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung vom Arbeitgeber Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung gestellt wird. Dies muss sich jedoch in erforderlichem Umfang bewegen. Fordert der Betriebsrat für die Betreuung von 250 Arbeitnehmern, deren Anzahl die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds nach 38 Abs. 1 BetrVG erlaubt, eine Büroetage mit zwei Sekretärinnen und einer Bürohilfe, so ist dies unstreitig überdimensioniert und nicht mehr angemessen. Erforderlich für einen mittelständigen Betrieb erscheint allenfalls ein Büro mit einer Sekretärin, um den Arbeitsaufwand zu bewältigen. Die weiteren Forderungen des Betriebsrats, arbeitsrechtliche Literatur und Gesetzestexte anzuschaffen, sind allerdings berechtigt, da dadurch die Arbeit des Betriebsrats erst ermöglicht wird. Die Kosten für die Schulung der A sind ebenfalls durch S gemäß 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Schließlich kann ein Betriebsrat ohne die notwendige Sachkenntnis keine optimale Beratung der Arbeitnehmer gewährleisten. Auch hier gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit und Angemessenheit. Der Lehrgang vermittelt Basiswissen des Betriebsrats, so dass die Erforderlichkeit bejaht werden kann. Da der Kurs nur in Hamburg stattfindet und sich lediglich über zwei Tage erstreckt, kann von einer Unangemessenheit nicht gesprochen werden, so dass S die Kosten dafür zu tragen hat. Die Frage der A, ob sie für den Zeitraum des Seminars von der Arbeitszeit bezahlt freigestellt wird, kann ebenfalls bejaht werden. Gemäß 37 Abs. 2 BetrVG hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung der im Zusammenhang mit dem Betriebsrat stehenden Aufgaben notwendig ist. Dieser Grundsatz ist gemäß 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG auch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen anzuwenden. Die dort erworbenen Kenntnisse müssen jedoch für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist gegeben (s.o.), so dass die A nicht fürchten muss, kein Arbeitsentgelt während des Seminars zu erhalten. S muss den B weiterhin als Ingenieur zu dem dafür im Betrieb üblichen Gehalt beschäftigen. Gemäß 37 Abs. 4 BetrVG ist ein Betriebsrat während seiner Betriebsratstätigkeit und bis zu einem Jahr nach deren Beendigung entsprechend der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung im Betrieb zu entlohnen. 5 P. 5 P. KORREKTURRICHTLINIE BB/BW/WR-ABR-P Seite 3 von 5
10 Aufgabenblock B 60 Punkte Lösung zu Aufgabe 1 SB 1, Kap. 4 Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung, Direktionsrecht je Lösung zu Aufgabe 2 SB 3, Kap. 2.3 a) Da es sich bei der Arbeitsleistung um eine sog. Fixschuld handelt, tritt bei Nichterbringung der Arbeitsleistung Unmöglichkeit ein gemäß 275 Abs. 1 BGB. M muss somit die 1½ Stunden nicht geleistete Arbeit nicht nachholen. b) Anspruchsgrundlage für die Vergütung könnte 616 Satz 1 BGB sein. M war an der Erbringung der Arbeitsleistung 1½ Stunden verhindert. Dies ist eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit. M war am Verhinderungsgrund nicht schuld. Es liegt aber kein persönlicher Verhinderungsgrund vor, denn von den Witterungs- und dadurch bedingten Straßenverhältnissen sind zur selben Zeit eine unbestimmte Vielzahl von Arbeitnehmern betroffen. 616 Satz 1 BGB ist somit nicht einschlägig, so dass die Z-GmbH für die 1½ Stunden nicht erbrachter Arbeitsleistung auch kein Arbeitsentgelt bezahlen muss (vgl. 326 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz BGB). 5 P. Lösung zu Aufgabe 3 SB 2, Kap ; SB 3, Kap. 4.8, 4.9 a) Tod des Arbeitgebers: nein b) Tod des Arbeitnehmers: ja c) Arbeitnehmer in Elternzeit: nein d) Insolvenz des Arbeitgebers: nein e) mündliche Kündigung des Arbeitgebers, gegen die der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt: nein f) schriftliche Kündigung des Arbeitgebers ohne Anhörung des Betriebsrats, gegen die der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt: ja je Lösung zu Aufgabe 4 SB 3, Kap Urlaubsentgelt ist das vertraglich geschuldete Arbeitsentgelt, das auch im Urlaub fortzugewähren ist (vgl. 11 BUrlG). Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Urlaubsentgelt zahlt. 4.2 Sofern der AN die Erkrankung während des Urlaubs durch ärztliches Zeugnis nachweist, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. (vgl. 9 BUrlG) Urlaubstage KORREKTURRICHTLINIE BB/BW/WR-ABR-P Seite 4 von 5
11 Lösung zu Aufgabe 5 SB 3, Kap. 4.8 SGB IX: Schwerbehinderte MuSchG: Schwangere BErzGG: Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub BBiG: Auszubildende ArbPlSchG: Wehrpflichtige ZDG: Ersatzdienstleistende je 1,5 P. pro Personengruppe und Gesetz Lösung zu Aufgabe 6 SB 4, Kap. 1, 3, Lediglich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich, dass ein Arbeitskampf (Arbeitnehmerseite = Streik, Arbeitgeberseite = Aussperrung) verfassungsrechtlich garantiert ist. Es gibt aber keine gesetzlichen Regelungen darüber, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitskampf geführt werden kann. Das Arbeitskampfrecht beruht ausschließlich auf Richterrecht. Das BAG hat sich zum Ersatzgesetzgeber des Arbeitskampfrechts entwickelt. 6.2 Ein Streik ist rechtmäßig, wenn nachfolgende Anforderungen erfüllt sind: Gestreikt werden darf nur von den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, einzelne Arbeitgeber). Ziel des Streiks muss ein Tarifvertrag sein. Der Streik darf nicht in die Zeit der Friedenspflicht fallen. Aufgrund der Friedenspflicht ist jeder Arbeitskampf während der Laufzeit eines Tarifvertrags verboten. Der Streik darf nur als allerletztes Mittel ergriffen werden (ultima-ratio-prinzip), d. h. dass keine Einrichtungen zur Entscheidung des Konflikts mehr bestehen und dass alle Möglichkeiten einer friedvollen Einigung ausgeschöpft worden sind. KORREKTURRICHTLINIE BB/BW/WR-ABR-P Seite 5 von 5
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 27.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.12.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul. Allgemeines Recht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 13.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Studiengang Betriebswirtschaft Modul. Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S-07 Datum..007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Wirtschaftsmathematik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Mathematik. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul. Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. WB-WMT-S Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WB-WMT-S-07060 Datum 006007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Aufgabe max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 WR-WMT-P-07060 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-051203 / WH-WST-P11-051203 Datum 3.12.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-060422 Datum 22.04.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Studienleistung BB-WMT-S 090704 Datum 04.07.009 Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) Technische Mechanik. Klausur-Kennzeichen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) Technische Mechanik Prüfungsleistung WB-TEM-P 0905 Datum 5.0.009 Ausgegebene
Wirtschaftsmathematik
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BW-WMT-S1 00504 Datum 04.05.00 Ausgegebene Arbeitsblätter
Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-110618 Datum 18.06.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum.6.6 BW-WMT-P 66 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB
Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-081108 Datum 08.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Wirtschaft (postgradual) / HTL (Diplom) / HTL (Bachelor) Wirtschaftsstatistik
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaft (postgradual) / HTL (Diplom) / HTL (Bachelor) Wirtschaftsstatistik Prüfungsleistung PW-WST-P11
Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen BB-WMT-S Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen BB-WMT-S 080 Datum 0..008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Bachelor Betriebswirtschaft Wirtschaftsstatistik. Klausur-Kennzeichen. BB-WST-P Datum
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Bachelor Betriebswirtschaft Wirtschaftsstatistik Prüfungsleistung BB-WST-P11 091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009
Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-101211 Datum 11.12.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
Wirtschaftsmathematik
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BW-WMT-S1 0110 Datum 0.11.00 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-061028 Datum 28.10.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-070616 / WH-WST-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Aufgabe Fall max. Punktzahl
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Arbeitsrecht Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-ABR-P11-091107 / WI-ABR-P12-091107
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WST-P11-051126 Datum 26.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-080614 / WH-WST-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Studiengang. Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung, Klausur Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-P12-040327 Datum 27.03.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 84 BW-WMT-P 48 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.0.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Verfahrensrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-VFR-P11-090425 Datum 25.04.2009 Ausgegebene
Ausgegebene Arbeitsbögen. Abgegebene Arbeitsbögen. Aufgabe Σ Note. max. Punktzahl Prüfer(in) ggf.
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B.A.) Modul Management in Organisationen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-MIO-P11-130323 Datum 23.03.2013
Bachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene
Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB
Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P11-091219 Datum 19.12.2009
Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
Klausur-Aufgaben Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-020511 Datum 11.05.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben.
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 14.10.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 31.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Klausur - Mantelbogen
Klausur - Mantelbogen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum 7.04.99 Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P-99047 Verwenden Sie ausschließlich das vom
HFH Hamburger Fern-Hochschule. Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Modul. Wirtschaftsstatistik Art der Leistung. Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Modul Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-WST-P11-090307 Datum 07.03.2009 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 8.6. BW-WMT-P1 68 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
WI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB/BW/WR-ABR-P11-091128 Datum 28.11.2009 Ausgegebene
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Prüfungsleistung WI-ELT-P 039 Datum 9..003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-081011 / PW-ABR-P11-081011 / WH-ABR-P11-081011 Datum 11.10.2008
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-090620 Datum 20.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BUJ-P11-080607 Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Aufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009 Ausgegebene
Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.06.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-021109 Datum 09.11.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke;
Aufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) Arbeitsrecht Prüfungsleistung PW-ABR-P11-020427 Datum 27.04.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-071013 Datum 13.10.2007 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende
Aufgabenblock A: 1 von 2 Aufgabenblock B: 6 von 7 Aufgabe Fall 1 Fall max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-060429 Datum 29.04.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-RWG-P12-031018 Datum 18.10.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
PW-REW-P / WH-REW-P
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PW-REW-P11-060429
Bachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene
Wirtschaftsmathematik
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BW-WMT-S1 041030 Datum 30.10.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BSK-P11-081122 Datum 22.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Pflicht 2 von 3 3 von 5 Aufgabe insges. Max. Punkte
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Unternehmenslogistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BW-UNL-P21-100123 BB-UNL-P11-100123 Datum 23.01.2010 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Wirtschaftsingenieurwesen Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB -BUJ-S11
Aufgabenblock A: Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall max. Punktzahl Note
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Insolvenzrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-ISR-P11-090627 Datum 27.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Aufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 04.04.2009
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Recht der Pflege. Klausur-Kennzeichen. PM-REP-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Pflegemanagement Recht der Pflege Prüfungsleistung PM-REP-P12-130622 Datum 22.06.2013 Ausgegebene Arbeitsbögen
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 14.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-WPR-P11-081011 Datum 11.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
HFH Hamburger Fern-Hochschule Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WST-P12-031004 Datum 04.10.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P12-080412 Datum 12.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW/WH-WPR-P11-061021 Datum 21.10.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Studiengang. Modul/Teilmodul. Art der Leistung. Klausur-Knz. Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW/WH-REW-S11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-080405 Datum 05.04.2008 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei
Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Prüfungsleistung BW-ABR-P Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Prüfungsleistung BW-ABR-P11-080405 Datum 05.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul. Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Bezüglich
Aufgabenblock A: 1 von 2 Aufgabenblock B: 6 von 7 Aufgabe Fall 1 Fall max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-051015 Datum 15.10.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-WPR-P11-100123 Datum 23.01.2010 Ausgegebene
BW-WPW-P , BB-WPW-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-081025, BB-WPW-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-051022 Datum 22.10.05 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung
Studiengang Betriebswirtschaft Modul / Fach Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-BUJ-P11-061028 /
Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul / Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsrecht Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Prüfungsleistung WR-BUJ-P11-091219
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STL-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-AME-P Datum
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Prüfungsleistung WI-ELT-P 0406 Datum.06.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-090829 Datum 29.08.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen
Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /Rechnungswesen Studienleistung
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /Rechnungswesen Studienleistung Datum 04.05.2002 Lösen Sie
Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 7 - HGB Höchstpunktzahl: 100
Modul Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-BUJ-P11-080628 Datum 28.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P11-090606
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 11.12.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-111210 Datum 10.12.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P11-090627 Datum 27.06.2009
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen. WB-WMT-P Datum Abgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen Mathematik Prüfungsleistung WB-WMT-P 96 Datum 69 Ausgegebene Arbeitsbögen Ausgegebene