Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG

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1 Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Stadtplaner, Architektin PartGmbB Berliner Straße 38, Rheda-Wiedenbrück I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung III. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung IV. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung V. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Beelen, Seite 1

2 Zu I. a/b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB fand jeweils durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom bis einschließlich statt. In diesem Verfahrensschritt sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Handwerkskammer Münster ( ) LWL-Archäologie für Westfalen ( ) Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd ( ) Deutsche Telekom Technik GmbH ( ) Primacom Gruppe ( ) Pledoc GmbH ( ) Thyssengas GmbH ( ) Zu II. a/b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4(1) BauGB mit Schreiben vom um Stellungnahme zu beiden Bauleitplanverfahren bis einschließlich zum gebeten. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. a/b) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Kreis Warendorf ( ) Abwasserbetrieb TEO AöR ( , ) Westnetz GmbH ( ) Bundesnetzagentur ( ) Wasserversorgung Beckum GmbH ( ) Handelsverband NRW WM ( ) a/b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ( ) Landesbetrieb Straßenbau NRW ( ) Landesbetrieb Wald und Holz NRW ( ) Landwirtschaftskammer NRW ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 ( ) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ( ) IHK Nord Westfalen ( ) Zu III. a/b) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(2) BauGB: Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(2) BauGB fand jeweils durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom bis einschließlich statt. In diesem Verfahrensschritt ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Zu IV. a/b) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(2) BauGB: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4(2) BauGB mit Schreiben vom um Stellungnahme zu beiden Bauleitplanverfahren bis einschließlich zum gebeten. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. a/b) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ( ) Kreis Warendorf ( ) Abwasserbetrieb TEO AöR ( ) - zum Bebauungsplan Westnetz GmbH ( ) Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd ( ) Handelsverband NRW WM ( ) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ( ) Seite 2

3 a/b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Landesbetrieb Straßenbau NRW ( ) Landesbetrieb Wald und Holz NRW ( ) Landwirtschaftskammer NRW ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 25 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 ( , ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 ( ) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ( ) IHK Nord Westfalen ( ) Handwerkskammer Münster ( ) Abwasserbetrieb TEO AöR ( ) - zum FNP Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd ( ) Deutsche Telekom Technik GmbH (30./ ) Pledoc GmbH ( ) Bischöfliches Generalvikariat ( ) Evangelische Kirche von Westfalen ( ) Wasserversorgung Beckum GmbH ( ) Stadt Sassenberg ( , ) Stadt Ennigerloh ( ) Gemeinde Herzebrock-Clarholz ( ) Zu V. a/b) Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB: Die Nachbarkommunen wurden gemäß 2(2) BauGB mit Schreiben vom um Stellungnahme bis einschließlich zum gebeten. Parallel zur Offenlage wurden sie erneut mit Schreiben vom um Stellungnahme bis zum gebeten. Folgende Nachbarkommunen haben Stellungnahmen abgegeben. a/b) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Es sind keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen. a/b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Stadt Warendorf ( , ) Seite 3

4 I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Es sind keine Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Hinweisen eingegangen. Seite 4

5 II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Seite 5

6 Kreis Warendorf, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Untere Naturschutzbehörde Die Anregungen zum planerisch hervorgerufenen Eingriff in Natur und Landschaft wurden bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Zum Planentwurf wurde eine Eingriffsbewertung und - bilanzierung gemäß dem Warendorfer Modell für die Eingriffsregelung 1 in Anlehnung an das vereinfachte Bewertungsverfahren nach der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW 2 als Anlage zur Begründung erstellt. Im Ergebnis wurde ein Defizit von Biotopwertpunkten festgestellt. Die Art der Umsetzung des Ausgleichsbedarfs wurde zur Offenlage mit der überplanten Firma geklärt. Der verbleibende Ausgleichsbedarf wird über ein seitens der Unteren Naturschutzbehörde anerkanntes Ökokonto in der Stadt Sendenhorst ausgeglichen. Die zugeordnete Fläche aus dem Ökokonto befindet sich im Privateigentum und wurde von den Eigentümern mit den Pfadfindern vor kurzer Zeit als Streuobstwiese angelegt. Damit ist der planbedingte Eingriff in Natur und Landschaft rechnerisch vollständig ausgeglichen. Die Sicherung des dauerhaften Erhalts der Streuobstwiese sowie regelmäßiger Pflegemaßnahmen erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Beelen und dem Flächeneigentümer. Darüber hinaus erfolgt eine verbindliche dingliche Sicherung zugunsten der Gemeinde durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch gemäß 1090 BGB. Der Abschluss des Vertrags und die Eintragung der Dienstbarkeit sind bereits erfolgt und somit vor Satzungsbeschluss abgeschlossen. Damit ist die Gemeinde als Plangeber in der Lage, die Maßnahmen dauerhaft analog zur Dauer des Eingriffs zu si-chern. Weiterer Handlungsbedarf auf Bebauungsplanebene wird nicht 1 2 Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz (Hg.) (2015): Warendorfer Modell zur Eingriffsregelung, Warendorf. Februar Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) (Hg.) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen. März Seite 6

7 gesehen. Im Zuge der Offenlage hat die Untere Naturschutzbehörde keine weiteren Anregungen vorgetragen. Immissionsschutz Es wurde bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass der in der Abwägung zum vorliegenden Angebotsbebauungsplan vorgenommene Umgang mit den Immissionsschutzbelangen als hinreichend angesehen wird. Die weiteren Anregungen betreffen die nachgelagerte Baugenehmigungsebene und den konkreten Betrieb. Das u. a. zur 3. Bebauungsplanänderung erstellte betriebsbezogene Schallgutachten 3 enthält als schalltechnische Anforderungen neben der aktiven Schallschutzmaßnahme der Lärmschutzwand diverse organisatorische Maßnahmen für den bestehenden Betrieb, die zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden Immissionsorten erforderlich sind. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage und im Sinne der Angebotsplanung können diese Maßnahmen nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, sind aber auf der nachgelagerten Genehmigungsebene zu regeln und umsetzbar. Somit ist auch die Umsetzbarkeit des vorliegenden Bebauungsplans mit dem vorhandenen Gewerbebetrieb und seinen geplanten Erweiterungen gewährleistet. Weiterer Handlungsbedarf auf Bebauungsplanebene besteht daher nicht. Untere Wasserbehörde Es wurde bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass den vorliegenden Bauleitplänen inhaltlich zugestimmt und der Detaillierungsgrad des Umweltberichts als ausreichend erachtet wird. Zudem 3 AKUS GmbH (2016): Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche der Gemeinde Beelen - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG am Standort Greffener Straße 11, Bielefeld Seite 7

8 wurden die Hinweise zur Niederschlagsentwässerung zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wurde zur Offenlage entsprechend angepasst. Untere Bodenschutzbehörde Es wurde zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass den vorliegenden Bauleitplänen inhaltlich zugestimmt wird. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 8

9 Abwasserbetrieb TEO AöR, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wurde bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass der Abwasserbetrieb TEO keine Bedenken gegen die vorliegende Planung hat. Die Anregungen und Hinweise zur 2016 erfolgten Anpassung der Kanalisation wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wurde zur Offenlage entsprechend angepasst. Zudem wurde zum Planentwurf zur Kenntnis genommen, dass der Abwasserbetrieb die Entwässerung des Plangebiets aufgrund des bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrads als gewährleistet ansieht. Eine abschließende Klärung zum Umgang mit dem im Plangebiet anfallenden Niederschlagswasser erfolgt auf Genehmigungsebene. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 9

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11 Abwasserbetrieb TEO AöR, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Hinweise zum Mischwasserkanal wurden bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen und angemessen berücksichtigt. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt an der Greffener Straße im Südosten des Plangebiets liegt ein Teilstück des im Schreiben aufgeführten Mischwasserkanals. Zur Offenlage wurde für die betroffene Fläche ein Leitungs- und Betretungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers aufgenommen, so dass die Wartung und Pflege des Kanals dauerhaft gewährleistet sind. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 11

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13 Westnetz GmbH, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die mitgeteilten Leitungen liegen nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen innerhalb des umgebenden öffentlichen Straßenraums oder es handelt sich um Hausanschlussleitungen. Festsetzungen zur Sicherung des Leitungsbestands sind somit im Bebauungsplan weiterhin nicht erforderlich. Die Hinweise zum Umgang mit dem Leitungsbestand wurden vorsorglich zur Offenlage in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Diese Vorgehensweise dient der umfassenden Information. Im Übrigen wurde die Stellungnahme zum Planentwurf zur Beachtung im Rahmen der Planrealisierung zur Kenntnis genommen und an die überplante Firma weitergeleitet. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 13

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16 Bundesnetzagentur, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wurde zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass Beeinflussungen von Richtfunktrassen bei Bauhöhen unter 20 m nicht zu erwarten sind. Zur sicheren Steuerung der Höhenentwicklung werden im vorliegenden Bebauungsplan die maximalen Gebäudehöhen als Gesamthöhe in Meter über NHN ( Normalhöhennull, Höhensystem DHHN 92) festgelegt. Die Gesamthöhe der Gebäude im nördlich der Straße Gaffelstadt liegenden GEN1 wird bedarfsgerecht und umgebungsverträglich auf 70,0 m ü. NHN beschränkt, was in der Örtlichkeit einer Höhe von ca. 8,0 m entspricht. Im GEN2 im Westen des Plangebiets lässt der Bebauungsplan eine Gesamthöhe von 71,5 m ü. NHN und somit eine Höhe von 9,5 m in der Örtlichkeit zu. Im Bereich des überplanten Betriebsgrundstücks (GE) wird die Gesamthöhe auf 75,0 m beschränkt, so dass gewerblich genutzte Hallen und Verwaltungsgebäude etwa bis zu 13,0 m entstehen können. Durch die Bezugnahme auf die Höhe über NHN werden die Obergrenzen gegenüber dem Umfeld eindeutig und unabhängig von künftigen Geländebewegungen festgelegt. Im Ergebnis geht die Gemeinde weiterhin davon aus, dass die vorgetragene Bauhöhe von 20,0 m nicht erreicht werden kann. Eine weitere Beteiligung der Bundesnetzagentur im Zuge des Planverfahrens war somit nicht erforderlich. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 16

17 Wasserversorgung Beckum GmbH, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wurde bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass seitens des Versorgungsträgers keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen. Die Hinweise zum Trinkwassernetz und zur Löschwasserversorgung wurden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wurde zur Offenlage entsprechend angepasst. Im Übrigen wurde die Stellungnahme zum Planentwurf zur Beachtung im Rahmen der Planrealisierung zur Kenntnis genommen und an die überplante Firma weitergeleitet. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 17

18 Handelsverband NRW WM, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wurde bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen. Die Anregungen zu den genannten Schutzmaßnahmen für die umliegende Wohnbevölkerung betreffen die nachgelagerte Baugenehmigungsebene und den konkreten Betrieb. Das u. a. zur 3. Bebauungsplanänderung erstellte betriebsbezogene Schallgutachten 4 enthält als schalltechnische Anforderungen neben der aktiven Schallschutzmaßnahme der Lärmschutzwand diverse organisatorische Maßnahmen für den bestehenden Betrieb, die zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden Immissionsorten erforderlich sind. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage und im Sinne der Angebotsplanung können diese Maßnahmen nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, sind aber auf der nachgelagerten Genehmigungsebene zu regeln und umsetzbar. Somit ist auch die Umsetzbarkeit des vorliegenden Bebauungsplans mit dem vorhandenen Gewerbebetrieb und seinen geplanten Erweiterungen gewährleistet. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene weiterhin kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: 4 AKUS GmbH (2016): Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche der Gemeinde Beelen - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG am Standort Greffener Straße 11, Bielefeld Seite 18

19 III. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Seite 19

20 Im Nachgang der frühzeitigen Beteiligung ist ein Anlieger in die Gemeindeverwaltung gekommen und hat sich nach den beiden vorliegenden Bauleitplanverfahren erkundigt. Er hat mitgeteilt, dass es nach seinem Kenntnisstand eine privatrechtliche Regelung gibt, die zum Inhalt hätte, dass eine Weiterentwicklung des Betriebs in westliche Richtung nicht bzw. nicht ohne weiteres möglich wäre. Einwender 1, persönlich vorgetragene Anregung im September 2017 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde hat bereits zur Offenlage Kontakt mit dem vorliegend überplanten Unternehmen aufgenommen und um Klärung dieses Hinweises gebeten. Dieses hat Folgendes mitgeteilt: 1994 wurde u. a. für das überplante Flurstück 195 westlich des vorhandenen Betriebs und östlich der Verkehrsfläche eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen. Diese beinhaltete eine Regelung, dass das Grundstück ausschließlich mit Wohngebäuden, in denen nicht mehr als 30 % Bürofläche sein dürfen, sowie mit Garagen bebaut werden darf. Diese Grunddienstbarkeit wurde Anfang 2009 für das Flurstück 195 gelöscht. Für das überplante Flurstück 467 im Westen des Plangebiets existiert keine Grunddienstbarkeit oder eine andere privatrechtliche Regelung. Im Ergebnis gibt es innerhalb des Plangebiets keine privatrechtliche Regelung, die der vorliegenden Planung widerspricht. Die Umsetzbarkeit des Bebauungsplans ist somit gewährleistet. Auf Bauleitplanebene wird daher kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 20

21 IV. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Seite 21

22 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage nicht betroffen ist. Die weiteren Hinweise zur Bauhöhe betreffen die konkrete Umsetzung und sind im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Im Vorfeld des Planverfahrens wurde eine Einmessung der Geländehöhen im gesamten Plangebiet sowie im unmittelbaren Anschlussbereich eingeholt. Zudem wurden die Ausbauhöhen der Greffener Straße (L 831), der Straße Gaffelstadt und des Erschließungsstichs ermittelt. Auf dieser Basis trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zur maximalen Gesamthöhe über NHN ( Normalhöhennull, Höhensystem DHHN 92). Damit wird ein eindeutiger Bezug zum Gelände und zur Nachbarschaft gewährleistet. Zudem wird Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden bei künftigen Bauvorhaben erreicht. Die maximale Höhe baulicher Anlagen, festgesetzt über NHN, orientiert sich für die Flächen nördlich der Straße Gaffelstadt (GEN1) i. W. an den Festsetzungen des Ursprungsplans Gaffelstadt, die vorliegende 3. Änderung lässt aber eine bedarfsgerechte und umgebungsverträgliche Erhöhung um etwa einen Meter zu. Bei der neu festgesetzten Gesamthöhe von 70,0 m ü. NHN. ergibt sich in der Örtlichkeit eine Gesamthöhe von maximal 8,0 m. Im Bereich des überplanten Dorfgebiets westlich des Erschließungsstichs (GEN2) ist künftig eine Gesamthöhe von 71,5 m ü. NHN. zulässig, die in Örtlichkeit einer Höhe von 9,5 m entspricht. Im Bereich des uneingeschränkten Gewerbegebiets südlich der Straße Gaffelstadt (GE) lässt der Ursprungsplan bisher eine eingeschossige Bebauung ohne eine konkrete Höhenbegrenzung zu. Unter Berücksichtigung der bestehenden Höhen der Hallen und Bürogebäude sowie mit Blick auf eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des vorhandenen Gewerbebetriebs lässt die vorliegende 3. Änderung künftig eine maximale Gesamthöhe von Seite 22

23 75,0 m ü. NHN. zu, die in der Örtlichkeit einer Höhe von etwa 13,0 m entspricht. Vor dem Hintergrund dieser Festsetzungen geht die Gemeinde im Ergebnis davon aus, dass die seitens des Bundesamts vorgetragene Bauhöhe von 30,0 m nicht erreicht werden kann. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues- Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 23

24 Kreis Warendorf, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Untere Wasserbehörde - Sachgebiet Wasserwirtschaft und Gewässerschutz Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei Berücksichtigung des aufgeführten Hinweises keine Bedenken gegen die Bauleitplanverfahren bestehen. Die Hinweise zur Abstimmung der Versickerung von Niederschlagswasser auf den nördlich der Straße Gaffelstadt gelegenen Flächen betrifft die konkrete Umsetzung und sind im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Stellungnahme wird daher zur Beachtung im Rahmen der Planrealisierung an die überplante Firma weitergeleitet. Auf Bauleitplanungsebene wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Untere Bodenschutzbehörde Es wird zur Kenntnis genommen, dass der vorliegenden Planung inhaltlich zugestimmt wird. Immissionsschutz Es wird zur Kenntnis genommen, dass zu den vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Kreises Gütersloh aus der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 24

25 Seite 25

26 Seite 26

27 Abwasserbetrieb TEO AöR, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die weiteren Anregungen und Hinweise zur erfolgten Anpassung der Kanalisation sowie zur bereits erfolgten Abstimmung mit dem überplanten Unternehmen werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung zur 3. Bebauungsplanänderung wird zur vollständigen Information zum Satzungsbeschluss entsprechend angepasst. Die Aufforderung zur Ableitung des auf dem südlich der Straße Gaffelstadt gelegenen Betriebsgelände anfallenden Niederschlagswassers in den neuen Regenwasserkanal in der Greffener Straße wurde bereits an das Unternehmen weitergeleitet. Dieses hat mitgeteilt, dass das vorhandene Entwässerungssystem auf dem Grundstück nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung angepasst wird. Ergänzend hat der Abwasserbetrieb mitgeteilt, dass das vorliegend überplante Unternehmen Rampelmann Spliethoff nach 8(6-9) (Anschluss- und Benutzungszwang) sowie 12(1, 6) (Ausführungen von Anschlussleitungen) der Entwässerungssatzung der Abwasserbetrieb TEO AöR verpflichtet ist, das Regenwasser in den neuen Regenwasserkanal in der Greffener Straße einzuleiten. Zudem wurde bereits zur Offenlage zur Kenntnis genommen, dass der Abwasserbetrieb die Entwässerung des Plangebiets aufgrund des bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrads als gewährleistet ansieht. Eine abschließende Klärung zum Umgang mit dem im Plangebiet anfallenden Niederschlagswasser erfolgt auf Genehmigungsebene. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 27

28 Westnetz GmbH, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Stellungnahmen der Westnetz GmbH zu den vorliegenden Bauleitplanverfahren sind identisch mit den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvorschlag zu den Anregungen der Westnetz GmbH aus der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 28

29 Seite 29

30 Seite 30

31 Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Wasser- und Bodenverbands keine Bedenken gegen die vorliegenden Bauleitplanverfahren bestehen. Die Anregung zur Umsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen an Gewässern wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, kann aber im Zuge der vorliegenden Planverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ausgleichsbedarf von Biotopwertpunkten wird über ein seitens der Unteren Naturschutzbehörde anerkanntes Ökokonto in der Stadt Sendenhorst ausgeglichen. Die zugeordnete Fläche aus dem Ökokonto befindet sich im Privateigentum und wurde von den Eigentümern mit den Pfadfindern vor kurzer Zeit als Streuobstwiese angelegt. Damit ist der planbedingte Eingriff in Natur und Landschaft rechnerisch vollständig ausgeglichen. Die Sicherung des dauerhaften Erhalts der Streuobstwiese sowie regelmäßiger Pflegemaßnahmen erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Beelen und dem Flächeneigentümer. Darüber hinaus erfolgt eine verbindliche dingliche Sicherung zugunsten der Gemeinde durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch gemäß 1090 BGB. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 31

32 Handelsverband NRW WM, Schreiben vom Anlage 1 zur SV Nr. 75/2018 Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme des Handelsverbands NRW WM zu den vorliegenden Bauleitplanverfahren ist identisch mit der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvorschlag zu den Anregungen des Handelsverbands aus der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 32

33 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Bedenken bestehen und die angestrebte Innenverdichtung begrüßt wird. Die seitens der Schutzgemeinschaft angesprochene Hecke liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gaffelstadt. Dieser setzt für diesen Bereich nördlich des Geltungsbereichs der vorliegenden 3. Bebauungsplanänderung eine öffentliche Grünfläche fest. Überlagernd ist die Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt. Somit ist die bestehende Hecke im angrenzenden Bebauungsplan planerisch gesichert. Im Ergebnis wird auf Bauleitplanebene kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die Darstellungen der 20. FNP-Änderung und die Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nordhues-Büsche, 3. Änderung zur Offenlage im Juli/August 2018 werden beibehalten. Abstimmungsergebnis: Seite 33

34 V. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB a) 20. FNP-Änderung b) Bebauungsplan Nordhues-Büsche, 3. Änderung Es sind keine Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Hinweisen eingegangen. Seite 34

35 Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Beteiligung gemäß 4(1) BauGB Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ( ) Landesbetrieb Straßenbau NRW ( ) Landesbetrieb Wald und Holz NRW ( ) Landwirtschaftskammer NRW ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 ( ) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ( ) IHK Nord Westfalen ( ) Handwerkskammer Münster ( ) LWL-Archäologie für Westfalen ( ) Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd ( ) Deutsche Telekom Technik GmbH ( ) Primacom Gruppe ( ) Pledoc GmbH ( ) Thyssengas GmbH ( ) Bischöfliches Generalvikariat ( ) Evangelische Kirche von Westfalen ( ) Wasserversorgung Beckum GmbH ( ) Beteiligung gemäß 2(2) BauGB Stadt Warendorf ( , ) Stadt Sassenberg ( , ) Stadt Ennigerloh ( ) Gemeinde Herzebrock-Clarholz ( ) Beteiligung gemäß 4(2) BauGB Landesbetrieb Straßenbau NRW ( ) Landesbetrieb Wald und Holz NRW ( ) Landwirtschaftskammer NRW ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 25 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 ( , ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 ( ) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ( ) IHK Nord Westfalen ( ) Handwerkskammer Münster ( ) Abwasserbetrieb TEO AöR ( ) - zum FNP Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd ( ) Deutsche Telekom Technik GmbH (30./ ) Pledoc GmbH ( ) Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen werden. Abstimmungsergebnis: Seite 35

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