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1 ARGUMENTE UND FAKTEN Thema: Bildungspolitik in Brandenburg Bearbeiter/in: Lars Krumrey Bearbeitungsstand: März 2015 BILDUNGSPOLITIK IN BRANDENBURG Unser Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Die Bewältigung des demografischen Wandels, aber auch die Erhöhung der Bildungsqualität stellen eine große Kraftanstrengung für alle Beteiligten Land, Schulträger und Lehrerinnen bzw. Lehrer dar. In den vergangenen Jahren haben wir eine Menge unternommen, um die Bildungsqualität sowohl an den Schulen als auch in den Kitas zu verbessern. In der laufenden Legislaturperiode hat die Bildungspolitik erneut eine zentrale Bedeutung. So haben wir im Koalitionsvertrag die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kindertagesstätten ebenso wie die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern vereinbart. Das lässt sich auch ganz deutlich am Haushaltsentwurf ablesen: Der Etat des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurde am stärksten erhöht - bis 2016 auf 1,54 Milliarden Euro (2014: 1,41 Mrd. EUR; 2015; 1,50 Mrd. EUR). 1

2 Aktuelle Schulstruktur im Land Brandenburg Derzeit unterrichten über Lehrerinnen und Lehrer, darunter etwa angestellt Beschäftigte, etwas über Schülerinnen und Schüler an 744 öffentlichen Schulen. Hinzu kommen noch 171 freie Schulen mit ihren Lehrkräften, die das staatliche Angebot ergänzen. Die Gesamtzahl der Schulen im Land Brandenburg im Schuljahr 2014/2015 beläuft sich auf % (744) liegen in öffentlicher Trägerschaft, davon sind 54 % (403) Grundschulen, knapp 16 % (118) Oberschulen, knapp 3 % (21) Gesamtschulen, 10 % (76) Gymnasien, 11 % (84) Förderschulen, gut 3 % (25) Oberstufenzentren und gut 2 % (17) Schulen des Zweiten Bildungsweges. Die 171 Schulen in freier Trägerschaft verteilen sich wie folgt: Grundschulen 62; Oberschulen 28; Gesamtschulen 14 ; Gymnasien 24; Förderschulen 9; Berufliche Schulen 34. Die ca Schülerinnen und Schüler besuchen folgende Schulformen Schulen in öffentlicher Trägerschaft - Grundschulen (inkl. Grundschulteile) ca ,25 % - Oberschulen (ohne Grundschulteile) ca ,96 % - Gesamtschulen (ohne ca ,33 % Grundschulteile) - Gymnasien ca ,98 % - Förderschulen ca ,81 % - Zweiter Bildungsweg ca ,76% 2 - Berufliche Schulen ca ,82%

3 Schulen in freier Trägerschaft ca ,63% Lehrerneueinstellungen Die Schüler-Lehrerrelation von durchschnittlich 14,8 : 1 ist eine der besten in Deutschland. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir statt der ursprünglich geplanten über neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Allein für das aktuelle Schuljahr wurden insgesamt 880 Einstellungen realisiert, davon waren 594 unbefristete Neueinstellungen und 286 Entfristungen. Den 880 Einstellungen (Personen) entsprechen insgesamt 831 Einstellungen (VZE), davon waren 571 unbefristete Neueinstellungen und 260 Entfristungen. Die Einstellungen verteilen sich wie folgt auf die Schulformen: - Grundschulen: 314 Personen - Oberschulen: 244 Personen - Gesamtschulen: 80 Personen - Gymnasien: 146 Personen - Förderschulen: 59 Personen - Zweiter Bildungsweg: 2 Personen - berufliche Schulen: 35 Personen Zum aktuellen Schuljahr konnten landesweit alle Lehrerstellen besetzt werden. Regional gab es im Einzelfall aber Probleme, geeignete Lehrkräfte in einem angemessen Zeitraum zu finden. Letztendlich konnte das Landesschulamt mit seinen Regionalstellen durch diverse Maßnahmen die Bedarfe auch hier decken. Für die laufende Legislaturperiode sind Lehrkräfte-Einstellungen geplant, darunter etwa für das nächste Schuljahr. Die Lehrerausstattung wird von heute auf 3

4 VZE steigen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden von 968 Mio. EUR im Jahr 2015 auf schlussendlich 973 Mio. EUR im Jahr 2018 steigen. Um den Bedarf an qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern decken zu können, wurden die Plätze im Vorbereitungsdienst von 450 (im Jahr 2006) sukzessive auf heute 900 aufgestockt. Durch das neue Lehrerbildungsgesetz wird die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer besser auf die Anforderungen der einzelnen Schulformen ausgerichtet. Die Lehrerausbildung orientiert sich heute stärker an dem tatsächlichen Fachlehrerbedarf. Bekämpfung des Unterrichtsausfalls Brandenburg hat eine Vertretungsreserve von 3 Prozent. Damit liegen wir im oberen Drittel der Bundesländer. Der bundesweite Schnitt beträgt 2,5 Prozent. Der Pisa- Spitzenreiter Baden-Württemberg hat nur eine Reserve von 1,5 Prozent. Die Annahme, dass eine Vertretungsreserve automatisch zu weniger Fachunterrichtsausfall führt, ist nicht richtig. In aller Regel fallen Fachlehrer kurzfristig aus. In der Kürze der Zeit ist für einen anderen Fachlehrer selbst wenn er verfügbar ist ein gleichwertiger Fachunterricht nur sehr schwer zu realisieren. Hinzu kommt, dass in einzelnen Fächern das Fachlehrerangebot trotz aller Anstrengungen nicht ausreichend ist, so dass hier zusätzliche Probleme auftreten können. Das Bildungsministerium bemüht sich deshalb derzeit u. a. darum, Musiklehrer, die an freien oder staatlichen Musikschulen arbeiten, für den zumindest zeitweisen Schuldienst zu gewinnen. Auch mit Sportverbänden werden im Bildungsministerium Gespräche geführt, um Unterstützungsmöglichkeiten bei Stundenausfall im Sportunterricht zu finden. Während der Bundesdurchschnitt der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtstunden 2,5 Prozent beträgt, konnte er in Brandenburg im ersten Halbjahr 2014/15 auf 1,7 Prozent gedrückt werden. Der ersatzlose Unterrichtsausfall ist an den einzelnen Schulformen 4

5 unterschiedlich hoch: An Grundschulen beträgt der tatsächliche Ausfall 0,9 %, an Gymnasien 2,4 %, an Oberschulen 2,4 %, an Gesamtschulen 2,6 % und an Förderschulen 2,0 %. An Grundschulen wird naturgemäß wegen der Beaufsichtigungspflicht für die kleinen Kinder am ehesten für Vertretung gesorgt. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass es den Schulen trotz des gestiegenen Krankenstandes und des damit verbundenen erhöhten Vertretungsbedarfs gelungen ist, den ersatzlosen Ausfall leicht zu senken. Das Verhältnis von ersatzlosem Ausfall zu Vertretungsbedarf ist so niedrig wie noch nie. Einiges spricht dafür, dass diese Verbesserung auch auf die Nutzung des Vertretungsbudgets zurückzuführen ist, das mit jährlich 10 Millionen Euro ausgestattet ist (5 Mio. für Ersatz Langzeiterkrankter über Landesschulamt und 5 Mio. direkt an den Schulen für kurzfristigen Ersatz). Das Vertretungsbudget gibt den Schulleitern ein flexibel einsetzbares Instrument an die Hand, um den tatsächlichen Unterrichtsausfall abmildern zu können. So haben die Schulen im Jahr 2014 über Verträge mit Vertretungslehrkräften geschlossen und somit alleine über das neu eingeführte Budget mehr als Vertretungsstunden absichern können. Damit hat sich das Vertretungsbudget als ein hervorragendes Instrument zur Vermeidung von Unterrichtsausfall erwiesen. Es ist eine direkte Investition in Bildung und Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler. Festzustellen ist jedoch, dass es in Ballungsräumen den Schulen leichter fällt, Vertretungskräfte zu finden, als in ländlichen Regionen. Auf Grund unterschiedlicher Erhebungsmethoden ist es schwierig, den Unterrichtsausfall der Bundesländer miteinander zu vergleichen. Zieht man trotz der Einwände den Vergleich zu den abrufbaren offiziellen Daten der Bildungsministerien anderer Länder, ergibt sich für den ersatzlosen Unterrichtsausfall das folgende Bild: Bundesland Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 (1. Halbjahr) Sachsen 4,7 % 3,5 % 5

6 Berlin 2,1 % 2,1 % Bayern (ohne gymn. Oberstufe) 1,6 % Thüringen 3,1 % Mecklenburg-Vorpommern 2,7 % Brandenburg 2 % 1,8 % (1. Halbjahr 2014/2105: 1,7 %) Durchschnittswert der Länder nach Bellenberg/Reintjes, S ,5 % Nicht erteilte Zeugnisnoten Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in mindestens einem Fach zur Zeugnisausgabe am 30. Januar 2015 keine Halbjahresnote aufgrund nicht ausreichend erteilten Unterrichts erhalten, ist nach vorläufigen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken: Um weit mehr als die Hälfte von auf Das ist eine positive Entwicklung, auf der sich die Landesregierung aber nicht ausruhen wird. Es ist weiterhin notwendig, alle Anstrengungen zu unternehmen, den Stundenausfall weiter zu verringern. Von den insgesamt etwa Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen im Land Brandenburg erhielten somit 0,6 Prozent keine Zeugnisnoten in einzelnen Fächern, weil Unterricht gänzlich ausfiel oder zumindest nicht ausreichend gegeben werden konnte. Statistisch kommen zu den Schülerinnen und Schüler noch 395 hinzu, die in einzelnen Fächern keine Noten erhalten, da es sich um epochalen Unterricht handelt, der planmäßig nur in bestimmten Abschnitten wie etwa einem Halbjahr erteilt wird (2013/14 betraf dies 495 SchülerInnen). Damit ergeben sich insgesamt Schülerinnen und 1 Quelle: Prof. Dr. Gabriele Bellenberg/Prof. Dr. Christian Reintjes: Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, Ruhruniversität Bochum/AG Schulforschung/ Päd. Hochschule Nordwestschweiz Brugg 2013). 6

7 Schüler in diesem Halbjahr (Vorjahr: 4.127) ohne Noten in Einzelfächern. Epochalen Unterricht wird es aber immer geben und damit auch immer nicht benotete Fächer. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen aus 17 der insgesamt 742 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 88 Klassen. 93 davon besuchen Grundschulen, weiterführende Schulen. In folgenden Fächern konnte an jeweils einer dieser 17 Schulen keine Halbjahresnoten gegeben werden: Musik, WAT (Wirtschaft, Arbeit, Technik), NW (Naturwissenschaften), LER, Kunst, Sport, Physik, Informatik, Religion, Geschichte sowie Biologie. Die Absicherung der Notengebung in den sogenannten Kernfächern war landesweit abgesichert. Einschulungsstichtag und Rückstellungen In Brandenburg werden jährlich etwa Schülerinnen und Schüler eingeschult. Schulpflichtig ist, wer bis 30. September eines jeden Jahres sein 6. Lebensjahr vollendet hat. Für das Schuljahr 2014/15 wurden von Anträgen auf Rückstellung für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September geboren wurden, Anträge genehmigt (93,1 Prozent). Darin enthalten sind 36 Widerspruchsverfahren, wovon wiederum 22 stattgegeben wurde (61,1 Prozent). In zwei Fällen ließen Eltern die Ablehnungen gerichtlich überprüfen. In beiden Verfahren wurden die Entscheidungen der Schulleitungen bestätigt. Gleichzeitig gab es zum letzten Schuljahresbeginn aber auch etwa 350 vorzeitige Einschulungen. Dies zeigt, dass eine Schulfähigkeit sich nicht ausschließlich an einem Stichtag festmachen lässt, sondern auch immer das einzelne Kind betrachtet werden muss. Insgesamt hat sich die Zahl der Zurückstellungen zum Schuljahr 2014/15 auf 13,9 Prozent erhöht. Sie schwankte seit Schuljahr 2005/06 zwischen 10,2 und 12,1 Prozent (2013/14). 7

8 Der jetzige Stichtag bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet gilt seit dem Schuljahr 2005/2006 und ist in einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom Oktober 1997 begründet. Dieser Stichtag gilt auch in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In den anderen Ländern gilt der 30. Juni, 1. August oder 31. August. Berlin hat als einziges Bundesland den 31. Dezember als Stichtag festgelegt. In den anderen Ländern gelten zumeist erheblich striktere Vorgaben, um von der Schulpflicht zurückgestellt zu werden. Damit gibt es in Brandenburg weder eine Regelungs- noch eine Vollzugslücke. Novellierung der Rahmenlehrpläne Die Schulen in Berlin und Brandenburg bekommen einen neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10. Derzeit werden die Berliner und Brandenburger Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 nach 68 Rahmenlehrplänen unterrichtet. Der neue Rahmenlehrplan fasst die Pläne in einer an eine moderne Bildungslandschaft angepassten Form in einem Werk zusammen und soll ab dem Schuljahr 2016/17 an allen allgemeinbildenden Schulen der beiden Länder eingeführt werden. Die Lehrkräfte bekommen erstmals einen Plan, der die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur Jahrgangsstufe 10 durchgehend abbildet. So entsteht am Ende der Jahrgangsstufe 6 beim Übergang in die weiterführende allgemeinbildende Schule nicht nur mehr Transparenz, sondern wir berücksichtigen mit dem schulstufenübergreifenden Rahmenlehrplan das unterschiedliche Lerntempo und die individuelle Förderung aller Lernenden. Die wesentlichen Neuerungen: Es entstand ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für Berlin und Brandenburg für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, unter anderem in Deutsch, Mathematik, Moderne 8

9 Fremdsprachen, Kunst, Musik und Sport. Aus 68 Rahmenlehrplänen wird künftig ein Rahmenlehrplan. Damit alle Schülerinnen und Schüler, auch diejenigen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, auf einer gemeinsamen curricularen Grundlage lernen können, gibt es nur noch einen Rahmenlehrplan. Ein gemeinsamer Fachteil für das Fach Naturwissenschaften in den Jahrgangsstufen 5 und 6, anstelle der in Brandenburg früher getrennten Rahmenlehrpläne für die Fächer Biologie und Physik. Ein gemeinsamer Fachteil für das neue Fach Gesellschaftswissenschaften in den Jahrgangsstufen 5 und 6, anstelle der früher getrennten Pläne für Geografie, Geschichte und Politische Bildung bzw. Sozialkunde. Durch die Bündelung der bislang einstündigen Fächer kann der gesamte Bereich gestärkt werden. Zudem können Themen fachübergreifend, global und aus verschiedenen Perspektiven behandelt werden. Veröffentlichung des neu entwickelten Rahmenlehrplans als Print- und Onlineversion auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Neben modernen Suchund Verweisfunktionen bietet die Online-Veröffentlichung die Möglichkeit, den Rahmenlehrplan mit zusätzlichen Materialien wie etwa standardillustrierenden Aufgaben, Kompetenzrastern und Beispielen für schulinterne Curricula zu verlinken. Der neue Rahmenlehrplan soll im August 2015 veröffentlicht und danach als gedruckte Fassung an die Schulen verteilt werden. Vorgesehen ist, dass der neue gemeinsame Rahmenlehrplan zum Schuljahr 2016/17 mit Übergangsregelungen, die den Lehrkräften einen systematischen Einstieg in die Arbeit ermöglichen, wirksam wird. Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Lars Krumrey SPD-Landtagsfraktion Brandenburg 9

10 Referent für Bildung, Jugend und Sport, Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie für das Tolerante Brandenburg Alter Markt 1, D Potsdam fon , fax

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