Große Koalition, Rot-Rot-Grün, Ampel- oder Jamaika- Koalition: Wie wird die Bundestagswahl unser Steuersystem

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1 Große Koalition, Rot-Rot-Grün, Ampel- oder Jamaika- Koalition: Wie wird die Bundestagswahl unser Steuersystem verändern? am 24. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Executive Summary 3 3. Summary: Aussagen der Parteien 5 Programm CDU/CSU 5 Programm SPD 6 Programm Die Grünen 6 Programm Die LINKE 7 Programm FDP 8 Programm AfD 8 4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern 9 1. Einkommensteuer 9 2. Vermögensteuer 14

2 Seite 2 von Erbschaft- und Schenkungsteuer Unternehmenssteuern Finanztransaktionssteuer Steuerhinterziehung/Geldwäsche Abgeltungsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Solidaritätszuschlag Grund-/Grunderwerbsteuer Stromsteuer Sonstiges Untersuchungsgegenstand und Quellen 33

3 Seite 3 von Einleitung Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 rückt immer näher. Im angelaufenen Wahlkampf führen die Parteien bereits kontroverse Debatten über die zukünftige politische Richtung Deutschlands. Dabei spielt vor allem auch der Bereich Steuern eine bedeutende Rolle. Wie wird die Bundestagswahl unser Steuersystem verändern? Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen? Wie weit sind die Positionen der Parteien in puncto Steuerpolitik voneinander entfernt? Um diese Fragen zu beantworten, hat Baker Tilly die Wahlprogramme aller Parteien, die nach aktuellem Stand eine realistische Chance auf einen Einzug in den Deutschen Bundestag haben, in Bezug auf Steuerthemen analysiert. Dazu werden in einem ersten Schritt zunächst die Positionen der untersuchten Parteien zusammengefasst und analysiert. In einem weiteren Kapitel folgt dann eine Übersicht der relevanten Aussagen aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die LINKE, FDP und AfD. Die Aussagen wurden zum Teil wörtlich aus dem Wahlprogramm als (solche kenntlich gemachten) Zitate entnommen, gegenübergestellt und entsprechend analysiert. Zur besseren Einschätzung wurde jeweils die aktuelle Gesetzeslage pro Steuerfeld in der Rubrik Status quo abgebildet. Alle Schlussfolgerungen, insbesondere in der Rubrik Einschätzung Baker Tilly, wurden unter der Prämisse politischer Neutralität verfasst und fokussieren sich auf die Realisierbarkeit, Substanz sowie die Wirkung der Steueränderung in der Praxis. 2. Executive Summary Insgesamt bilden die Steuerpläne der Parteien konsequent das bestehende politische Spektrum ab und spiegeln je die klassischen grundsätzlichen parteilichen Grundwerte wieder. Auffällig ist dabei, dass die Parteiprogramme im Bereich Steuern zu einem großen Teil nur sehr oberflächlich bleiben. So ist vor allem das Wahlprogramm der CDU/CSU in vielen Punkten weniger konkret als das anderer Parteien. Beispielsweise ist die Ergänzung des Splittingtarifs um ein Familiensplitting nur Medienberichten zu entnehmen und ist hingegen im Wahlprogramm nicht aufgeführt, da es von der CSU abgelehnt wird. Deutlich konkreter wird dagegen die FDP, die zahlreiche Detailmaßnah-

4 Seite 4 von 34 men skizziert, durch die insbesondere auch Vergünstigungen beim Wohnungsbau, der Forschung und der Bildung erreicht werden sollen. Im Vergleich zu den anderen Parteien sind bei den Liberalen allerdings die Aussagen zur Senkung der Einkommensteuer knapp gehalten. SPD, LINKE und Grüne wünschen sich mehr Steuergerechtigkeit und neigen zu einer Umverteilung oder Steuererhöhung für höhere Einkommen und Vermögen. Besonders Familien sowie Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen sollen dadurch entlastet werden. Bei den Grünen stehen die im Programm verankerten Überschriften "Umwelt im Kopf" und "Gerechtigkeit im Sinn" bildlich für viele der steuerlichen Inhalte des Bundestagswahlprogramms. Wenig verwunderlich ist auch der Fokus der LINKEN, die das Thema soziale Gerechtigkeit mit dem Ziel der höheren Besteuerung der Reichen und Entlastung der Ärmeren in den Mittelpunkt stellen. Dabei sind die Forderungen nach einer steuerlichen Mehrbelastung bei Einkommensmillionären und vermögenden Personen als durchaus erheblich zu bezeichnen. Die AfD fordert zwar tiefgehende Änderungen im Steuerrecht, kann hierfür aber nur an wenigen Stellen konkrete Lösungen skizzieren. Insbesondere bei den Themen Einkommensteuer und Steuerbetrug bedienen alle Wahlprogramme den Wunsch der breiten Wählerschaft. So sehen die Parteien durchgehend eine Veränderung des Einkommensteuertarifs mit dem Ziel der steuerlichen Entlastung (bei SPD, Grünen und LINKE zumindest der geringeren bis mittleren Einkommen) sowie eine Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche vor. Union und FDP sprechen sich strikt gegen Steuererhöhungen aus und versprechen Steuersenkungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Alle Parteien sagen der Steuerhinterziehung den Kampf an. Trotz klarer Forderungen bleibt die konkrete Umsetzung wohl auch deswegen weitestgehend weniger konkret, weil durch aktuelle Gesetzesänderungen vieles davon bereits Gesetz ist und eine nachhaltige Lösung wohl nur auf europäischer Ebene erreicht werden kann. Besonders im Fokus der Steuerprogramme stehen auch die Familien mit Kindern. Alle Parteien (die AfD äußert sich hier als einzige Partei nicht zum Thema), sehen eine Erhöhung des Kindergeldes und/ oder weitere steuerliche Entlastungen vor. Weitestgehender Konsens herrscht auch bei der Einführung einer Finanztransaktionsteuer lediglich die FDP lehnt eine solche ab. Zum Teil ähnliche Positionen gibt es zudem bei der Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Programme der FDP und AfD enthalten dazu jedoch keinerlei Aussagen und die Union will hier erst reformieren, wenn ein Informationsaustausch der Finanzbehörden wirklich funktioniert. Weitere systematische Absichten zur Veränderung befassen sich im Wesentlichen mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer (langfristig, nur FDP) und der Erbschaftsteuer (AfD).

5 Seite 5 von 34 Als besonders interessant, und dies insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionen, zeigt sich das Thema Vermögen- und Erbschaftsteuer. Die Grünen und die LINKEN wollen die Vermögensteuer (wieder) einführen. CDU/CSU, FDP und AfD lehnen eine solche Steuer ab. Die SPD will dies prüfen und hält sich damit jedenfalls in Sachen Vermögensteuer eine Koalition in alle Richtungen offen. Eine Reform der Erbschaftsteuer planen indes die SPD und die LINKE, während die CDU/CSU und die FDP dies ablehnen; die Grünen sehen die Anpassung nur für den Fall der Verfassungswidrigkeit vor. Insgesamt enthält keines der Parteiprogramme den großen Wurf für eine Vereinfachung der hochkomplexen, vielfach selbst für Experten kaum noch zu durchdringenden, Regelungen des Steuerrechts. Diese Vereinfachungen wären jedoch ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz und damit auch mehr Gerechtigkeit des Systems auch in der nächsten Legislaturperiode ist damit aber offenbar nicht zu rechnen. 3. Summary: Aussagen der Parteien Programm CDU/CSU In vielen Punkten ist das Wahlprogramm der CDU/CSU weniger konkret als das anderer Parteien. So ist bspw. die Ergänzung des Splittingtarifs um ein Familiensplitting auch nur Medienberichten zu entnehmen, hingegen im Wahlprogramm nicht aufgeführt, da es von der CSU abgelehnt wird. Das Wahlprogramm der CDU/CSU sieht bei der Einkommensteuer eine Entlastung für alle vor und entgegen anderer Programme keine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen bei höheren Einkommen. Die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer soll erst abgeschafft werden, wenn ein international funktionierender Informationsaustausch besteht. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 schrittweise abgeschafft werden; eine Reduzierung soll bereits in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Die Einführung der Vermögensteuer wird abgelehnt; die Erbschaftsteuer soll nicht verschärft werden - diese Positionen werden sicherlich für Koalitionen bedeutend sein. Steuerliche Förderungen und Subventionen soll es für Immobilieneigentümer geben: Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung für einen begrenzten Zeitraum, Baukindergeld i. H. v /Kind, steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung, Steuerbegünstigung für Landwirte im Fall der Reinvestition von Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in den Mietwohnungsbau und Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Es soll eine steuerliche Forschungsförderung mit einem Volumen von 2 Milliarden eingeführt werden. Steuerliche Inhalte des Bayernprogramms der CSU sind die Ablehnung eines Familiensplittings bzw. Beibehaltung des Ehegattensplittings, die steuerliche Förderung von Wagniskapital und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.

6 Seite 6 von 34 Programm SPD Die SPD plant eine Entlastung geringerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer. Höhere Einkommen sollen hingegen stärker besteuert werden: Spitzensteuersatz (42 %) ab einem zu versteuerndem Einkommen von und linear-progressive Anhebung auf 45 % ab zu versteuerndem Einkommen für Singles / für Ehepaare; Reichensteuer von 48 % ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 nur für Einkommen bis (Single) abgeschafft werden. Ein Familientarif soll das bisherige Splittingverfahren für neue Ehen/ Familien ersetzen; bisherige Familien erhalten ein Wahlrecht. Letztlich wird dadurch die steuerliche Förderung der Kinder gestärkt werden, während steuerliche Vorteile durch Ehen eingeschränkt werden. Die Einführung der Vermögensteuer wird geprüft werden; Erbschaften sollen höher besteuert werden, womit diese Position nicht mit der des aktuellen Koalitionspartners übereinstimmt. Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern wird auf begrenzt und es soll ein Forschungsbonus (verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) für kleinere und mittlere Unternehmen, wenn sie Personal für Forschung und Entwicklung einstellen, eingeführt werden. Die angekündigte Befreiung der Unternehmen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten wäre natürlich ein exklusives Merkmal des Wahlprogramms der SPD; gemeint ist aber wohl (nur) der Abbau unnötiger bürokratischer Anforderungen. Jedoch stehen diese Ziele konträr zu den erhöhten Anforderungen im Bereich der Steuerhinterziehung/Geldwäsche, da hier höhere Anforderungen bspw. bei Verrechnungspreisdokumentationen und das sog. "country-by-country reporting" gerade eingeführt worden sind. Programm Die Grünen Die Überschriften "Umwelt im Kopf" und "Gerechtigkeit im Sinn" stehen bildlich für viele der steuerlichen Inhalte des Bundestagswahlprogramms der Grünen Die Grünen sehen eine Entlastung geringerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Die Entlastung soll durch eine höhere Besteuerung von Einkommen ab gegenfinanziert werden; nähere Angaben zum Steuersatz werden nicht gemacht. Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden. Aussagen zum Solidaritätszuschlag beinhaltet das Wahlprogramm der Grünen nicht. Der Splittingtarif soll durch "eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern" ersetzt werden; bisherige Familien erhalten ein Wahlrecht. Ziel ist, dass Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen. Die Vermögensteuer soll für "Superreiche" eingeführt werden. Eine Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll (nur) erfolgen, wenn das aktuelle ErbStR gemäß BVerfG verfassungswidrig ist. Interessant ist hier, dass sich die Grünen bei der ErbSt damit nicht in einen direkten Widerspruch zu CDU/CSU und FDP stellen.

7 Seite 7 von 34 Die Ziele bei dem Thema Umwelt spiegeln sich wider in der Wiedereinführung der Brennelementesteuer, bei diversen Änderungen der Umsatzsteuer, der Abschaffung von Subventionen für den Flugverkehr, Änderung der Kfz-Steuer und Dienstwagenbesteuerung mit Koppelung an den CO2- Austoß sowie einer ökologischen Modernisierung durch die steuerliche Förderung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Neben der Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor und einem verbindlichen Flexizuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit ist die Einrichtung eines EU-Zukunftsfonds interessant, da eine Teilnahme daran an Maßnahmen gegen aggressive Steuervermeidung geknüpft werden soll. Zudem sollen Immobilienspekulationen uneingeschränkt besteuert werden, steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerungen in das Ausland beendet werden und die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern auf begrenzt werden. Programm Die LINKE Im Fokus des Wahlprogramms der LINKEN steht das Thema soziale Gerechtigkeit mit dem Ziel der höheren Besteuerung der Reichen und Entlastung der Ärmeren. Die steuerliche Mehrbelastung kann bei Einkommensmillionären und vermögenden Personen als erheblich bezeichnet werden und soll innerhalb der EU abgestimmt werden. Die Entlastung soll durch die Erhöhung des Grundfreibetrags auf /Jahr erfolgen, wonach das Einkommen eines Single dann bis steuerfrei bliebe. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Erhöhung des Steuersatzes für Einkommen ab auf 53 %, eine Reichensteuer von 60 % ab und 75 % ab 1 Mio. Einkommen/Jahr. Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden. Aussagen zum Solidaritätszuschlag beinhaltet das Wahlprogramm der LINKEN nicht. Der Splittingtarif soll durch "ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt" werden. Die Vermögensteuer soll mit 5 % auf Vermögen über 1 Mio. bzw. 5 Mio. bei Betriebsvermögen erhoben werden; jährliche Einnahmen von 80 Mrd.. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden; Mehreinnahmen jährlich von 5 Mrd.. Grundsätzlich kann man hier durchaus die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Haltbarkeit dieser Forderungen stellen. Weitere geplante steuerliche Maßnahmen bestehen in der Einführung von Freibeträgen für Abfindungen bei Entlassungen, der Änderung der Pendlerpauschale, der Versagung steuerlicher Abschreibungen bei leerstehenden Wohnungen, der Versagung der steuerlichen Abziehbarkeit von Gehältern über , der Schaffung eines EU-Rahmens für Crowdworking, der Abschaffung ungerechtfertigter Industrierabatte, ökologischer Kriterien bei der Dienstwagenbesteuerung, der Erhebung einer Quellensteuer von 50 % bei Dividenden, Zinsen, Lizenzabgaben in "unkooperative Staaten" verbunden mit der Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen, der Einführung eines Unternehmensstrafrechts nach Vorbild der USA, der ermäßigten Besteuerung für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel und Halbierung des Steuersatzes für Bahntickets bei der Umsatzsteuer, der Umsatzbesteuerung von Flugtickets, Abschaffung staatlicher Subventionen von Kerosin und Diesel und Einführung einer Wohngemeinnützigkeit mit steuerlichen Vergünstigungen. Zudem sollen eine Bundesfinanzpolizei und mehr Personal im Steuervollzug jährlich 15 Mrd. Mehreinnahmen bewirken.

8 Seite 8 von 34 Programm FDP Im Wahlprogramm der FDP finden sich zahlreiche Detailmaßnahmen, durch die insbesondere auch Vergünstigungen beim Wohnungsbau, der Forschung und der Bildung erreicht werden sollen. Im Vergleich zu den anderen Parteien sind die Aussagen zur Senkung der Einkommensteuer knapp gehalten. Eine Senkung soll durch "die Verschiebung des Tarifs nach rechts" und zukünftig durch die regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge an die Inflation erreicht werden. Das Splittingverfahren soll nicht geändert werden. Familien sollen durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge und Erweiterung der Abziehbarkeit von Betreuungsleistungen (Steuerermäßigung 50 % statt bisher 20 %) entlastet werden; Unterhaltsleistungen sollen weitergehend steuerlich absetzbar sein. Der Solidaritätszuschlag soll bis Ende 2019 abgeschafft werden. Zur Abgeltungsteuer beinhaltet das Wahlprogramm der FDP keine Aussage. Die Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden. Eine Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nur dahingehend geplant, dass Erbschaften zwischen Ehegatten und Lebenspartnern steuerfrei bleiben sollen. Bei den Absetzungen für Abnutzungen soll die degressive AfA wiedereingeführt werden, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben werden, die AfA für den Wohnungsbau von 2 % auf 3 % erhöht werden und digitale Anlagegüter auf höchstens 3 Jahre abgeschrieben werden. Als einzige Partei lehnt die FDP eine Finanztransaktionsteuer definitiv ab (bei der AfD keine Aussage). Interessant sind zudem die Festschreibung einer Belastungsgrenze für direkte Steuern und Sozialabgaben im Grundgesetz (max. 50 %), eine Ausbildungsförderung und steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren in den (späteren) Jahren, in denen sie infolge des Überschreitens einer Einkommensgrenze auch fällig werden. Durch ein Venture-Capital-Gesetz sollen zudem die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verbessert werden. Erhebliche Änderungen plant die FDP bei der Gewerbe- und auch Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuer soll langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden. Die Umsatzsteuer soll systematisch zukünftig im Regelfall erst entstehen, wenn für die Leistung gezahlt wird (Istversteuerung) und nicht wie heute bereits, wenn die Leistung erbracht wird (Sollversteuerung). Programm AfD Die Aussagen im steuerlichen Wahlprogramm der AfD sind knapp gehalten, aber zum Teil sehr tiefgreifend.

9 Seite 9 von 34 Der Steuertarif der Einkommensteuer soll auf einen Stufentarif umgestellt werden und die Grundfreibeträge auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben werden. Das Ehegattensplitting soll durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt werden. Heimliche Steuererhöhungen sollen durch die Indexierung von Tarifen, Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen vermieden werden. Die Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden und die Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Die Grund- und Grunderwerbsteuer soll gesenkt werden. Gleiches gilt für die Minderung der Umsatzsteuer um 7 Prozentpunkte. Ähnlich der Planung der FDP plant die AfD die Festschreibung einer allgemeinen Abgabengrenze im Grundgesetz. 4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern 1. Einkommensteuer Status quo: Grundfreibetrag: bis VZ 2017: (Splitting: ) ab VZ 2018: (Splitting: ) Steuertarif: Spitzensteuersatz von 42 % ab zu versteuerndes Einkommen "Reichensteuer" 45 % ab zu versteuerndes Einkommen Kindergeld/Kinderfreibetrag: Kinderfreibetrag und Betreuung o VZ 2017 Freibetrag von sowie für die Betreuung (Summe ) o VZ 2018 Freibetrag von sowie (Summe ) Kindergeld o VZ und 2. Kind, Kind, 223 ab 4. Kind o VZ und 2. Kind, Kind, 225 ab 4. Kind

10 Seite 10 von 34 CDU/CSU Einkommensteuer soll insgesamt um gut 15 Milliarden gesenkt werden. Diese Entlastung soll in erster Linie der Mitte der Gesellschaft (Familien mit Kindern, Arbeitnehmern, Handwerk und Mittelstand) zugutekommen. Einkommensteuertarif soll insgesamt gerechter gestaltet werden und sog. "Mittelstandsbauch" verringert werden. Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von einsetzen. Wir haben alle Versuche linker Parteien abgewehrt, die das Ehegattensplitting abschaffen wollten. Mit uns bleibt es dabei: Das Ehegattensplitting muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Wir werden das Ehegattensplitting nicht durch ein Familiensplitting ersetzen, sondern ein Kindersplitting zusätzlich einführen: mit höherem Kindergeld und höherem Kinderfreibetrag (Bayernplan CSU); (Anmerkung: Konkrete Aussagen zu einer Ergänzung des Ehegattensplittings um ein Familiensplitting enthält das gemeinsame Wahlprogramm nicht). Kinderfreibetrag soll erhöht werden (in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben); Kindergeld soll um 25 je Kind erhöht werden. Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich durch Wiedereinführung der degressiven AfA für einen begrenzten Zeitraum gefördert werden. Energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden. Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. SPD Für uns geht es um Steuergerechtigkeit. Wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf Familien und Alleinerziehende. Starke Schultern können und müssen mehr als schwache tragen. Deshalb machen wir keine Steuerentlastungen mit der Gießkanne! Überprüfung der Erhöhung des Grundfreibetrags über die jährliche Anpassung aufgrund der Ergebnisse des Existenzminimumberichts bei einer anhaltenden guten Wirtschaftsund Haushaltslage Spitzensteuersatz (42 %) soll erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von greifen. Spitzensteuersatz soll linear-progressiv auf 45 % angehoben werden, der dann ab zu versteuerndem Einkommen für Singles / für Ehepaare fällig wird. Reichensteuer in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz (neu 45 %) zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von fix (insges. 48 %) Einführung Familientarif mit Kinderbonus. Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende.

11 Seite 11 von 34 Jedes Elternteil soll künftig 150 pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 im Jahr sparen. Im Familientarif können Ehepartner Einkommensanteile von höchstens untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und dem Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Steuerlast wird bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilt. Die Grünen Wir wollen keine Steuersenkungen, die vor allem Gutverdienenden zugutekommen. Erhöhung des Grundfreibetrags zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen Erhöhung des Spitzensteuersatzes oberhalb von zu versteuerndem Single- Einkommen zur Gegenfinanzierung der Erhöhung des Grundfreibetrags Ersatz des Ehegattensplittings durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern (nur für Paare verbindlich, die nach der Reform heiraten oder sich verpartnern; sonst Wahlrecht). Eltern mit geringen Einkommen erhalten den Kindergeld-Bonus in voller Höhe. Bei höheren Einkommen der Eltern wird der Betrag abgeschmolzen. Als Basis für alle wollen wir eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge ersetzt. Dadurch erhalten Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder endlich die gleiche Unterstützung wie Eltern mit hohen Einkommen. Diese neue Kindergrundsicherung soll mit der Einführung einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag verknüpft werden. Für bereits Verheiratete und Verpartnerte gilt: Sie können entscheiden, ob sie das alte Recht mit Ehegattensplitting, Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten oder in die neue Regelung mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung wechseln. Uneingeschränkte Besteuerung von Immobilienspekulationen Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerungen ins Ausland beenden Die LINKE Erhöhung Grundfreibetrag auf /Monat /Jahr (bis zu einem Bruttolohn von etwa im Monat keine Lohnsteuer zu zahlen) Entlastung der unteren und mittleren Einkommen: 53 % Steuern für Einkommen ab ; Reichensteuer: 60 % ab / 75 % ab 1 Mio. Einkommen/Jahr Entlastung der unteren und mittleren Einkommen: 53 % Steuern für Einkommen ab ; Reichensteuer: 60 % ab / 75 % ab 1 Mio. Einkommen/Jahr Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übertragbar sein. FDP

12 Seite 12 von 34 FDP hält ein Entlastungsvolumen von mindestens 30 Milliarden für eine angemessene Zielgröße gerade vor dem Hintergrund des von der Steuerschätzung vorhergesagten zusätzlichen Steueraufkommens von mehr als 110 Milliarden bis zum Ende der Wahlperiode Verschiebung des Tarifs "nach rechts", so dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen steigt Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften will die FDP festhalten. Den sogenannten Mittelstandsbauch will die FDP abflachen und so einen leistungsgerechteren Tarif gestalten. Einführung von Kindergeld 2.0 besteht aus folgenden Komponenten: Dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Flexibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Kinderfreibeträge anheben Studienbeiträge dürfen erst nach Überschreiten einer angemessenen Einkommensschwelle fällig werden. Gezahlte nachgelagerte Studienbeiträge sind bei der Einkommensteuer als Werbungskosten anzuerkennen. Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Familien und Alleinerziehende dadurch entlasten, dass wir die Kinderfreibeträge anheben und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar machen. Wir wollen zusätzlich die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen im Haushalt (insbesondere Pflege- und Betreuungsleistungen) verbessern; Steuerermäßigung von 50 Prozent statt 20 Prozent als Abzug von der Steuerschuld. Lineare Abschreibung beim Wohnungsbau von zwei Prozent auf drei Prozent erhöhen Weitergehende steuerliche Absetzbarkeit von gesetzlichen Unterhaltsleistungen Keine heimlichen Steuererhöhungen durch die "Kalte Progression"; regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge an die Inflation Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer will die FDP die Pauschbeträge erhöhen und die Steuererklärung insgesamt weiter vereinfachen. AfD Die AfD will, dass eine seit Jahrzehnten in etlichen Wahlkämpfen von unterschiedlichen Parteien versprochene Steuerreform, die diesen Namen verdient, Wirklichkeit wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein Herumdoktern am bestehenden Steuersystem dieses nur komplexer und keineswegs gerechter macht. Wir sind bereit, gemeinsam mit allen demokratischen Parteien, Tarifparteien, Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen ein zukunftsorientiertes Steuersystem auf den Weg zu bringen, das selbstverständlich auch die erforderlichen sozialen Belange berücksichtigt. Grundfreibetrag soll auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben werden.

13 Seite 13 von 34 Der progressive Anstieg der Steuer wird durch Steuerstufen abgelöst. Stufen sollen so angehoben werden, um Gering- und Durchschnittsverdiener zu entlasten. Ehegattensplitting wird durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt, bei dem das Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder verteilt wird vor Tarifanwendung. Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge und Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen muss die schleichende (heimliche) Steuererhöhung vermeiden. Einkommensteuer: Einschätzung Baker Tilly Alle Wahlprogramme sehen eine Veränderung des Einkommensteuertarifs mit dem Ziel der steuerlichen Entlastung vor, der im Ergebnis einer breiten Masse der Wähler zugutekommen wird; allerdings bei der SPD, den Grünen und der LINKEN nicht bei höheren Einkommen. Zur Beantwortung der Frage, wer wie von einer Entlastung profitieren wird, bedarf es einer differenzierten Betrachtung. CDU/CSU und FDP planen nur eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für höhere Steuersätze und eine Änderung der Tarifformel, für die die CDU/CSU mit einer Entlastung von 15 Mrd. rechnet (i. E. weniger Steuern für alle). Die AfD plant einen Stufentarif anstelle des linear-progressiven Steuertarifs. SPD, die Grünen und LINKE planen zur Gegenfinanzierung der Steuerminderungen im unteren und mittleren Einkommensbereich Steuerhöhungen für höhere Einkommen (z. B. Reichensteuer: SPD 48 % ab , Grüne höhere Steuer ab und LINKE 60 % ab und 75 % über 1 Mio. ). Eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags planen die Grünen, die LINKE und die AfD. Die SPD will dies prüfen. Die CDU trifft dazu keine Aussage. Auch sehen die Programme der AfD und FDP eine Indexierung der Grundfreibeträge, Tarife etc. zur Abschaffung der kalten Progression vor. Letztlich wird neben dem oder den Koalitionspartner(n) die Kassenlage entscheiden, was im Einzelnen und wann umgesetzt werden wird. Bei welchem Vorhaben die Steuerminderung im Bereich der unteren und mittleren Einkommen am höchsten sein wird, wird vom Einzelfall abhängen. "Reiche" werden bei der SPD, den Grünen und den LINKEN mehr Einkommensteuern zahlen. Am Splittingverfahren festhalten möchten nur die FDP und die CSU. Alle anderen Wahlprogramme sehen hier Veränderungen vor (Familiensplitting oder Familientarif). Bei der CDU/CSU bestehen hier möglicherweise divergierende Auffassungen, da sich die CSU klar gegen die Abschaffung oder Änderung des Splittingverfahrens ausspricht, den Medien aber zum Teil andere Aussagen der CDU zu entnehmen sind (z. B. im gemeinsamen Wahlprogramm steht dazu jedenfalls nichts. Die Programme der Grünen und der SPD sehen für heutige Ehen ein Wahlrecht vor. Vergleichbare Vorhaben vergangener Wahlprogramme sind allerdings bis heute nicht umgesetzt worden (siehe dazu auch die Ausführungen im Bayernplan). Besonders im Fokus der Steuerprogramme stehen auch die Familien mit Kindern. Alle Parteien (keine konkrete Äußerung bei der AfD), sehen eine Erhöhung des Kindergeldes und/oder weitere

14 Seite 14 von 34 steuerliche Entlastungen vor. Während CDU/CSU und FDP (nur) das Kindergeld/ den Kinderfreibetrag erhöhen möchten, ist die Entlastung bei SPD und den Grünen in die Konzepte eines Familientarifs/Kindergeld-Bonus eingebunden. Die FDP plant zudem die Einführung des sog. "Kindergeld 2.0", welches neben steuerlichen Inhalten weiterreichende Förderungen von Kindern umfassen soll. Bei dem Programm der LINKEN bleiben konkretere Beschreibungen der Umsetzung offen, da hier nur von familienfreundlichen Steuermodellen gesprochen wird. Steuerliche Impulse soll es auch für den Wohnungsbau geben. Die CDU/CSU plant die Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung für einen begrenzten Zeitraum; die FDP die Erhöhung des linearen Abschreibungssatzes von 2 % auf 3 %. CDU/CSU planen zudem die Möglichkeit der steuerbegünstigten Reinvestition von Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen für Bauland in den Mietwohnungsbau. Weitere Einzelaspekte: Energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden (CDU/CSU) Uneingeschränkte Besteuerung von Immobilienspekulationen (Die Grünen) bzw. stärkere Besteuerung (LINKE) Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland beenden (Die Grünen) Umwandlung der Pendlerpauschale in sozial gerechtere Mobilitätszulage (LINKE) Wiedereinführung Freibetrag für Abfindungen für Entlassungen (LINKE) Leerstehende Wohnungen dürfen nicht von der Steuer abgeschrieben werden (LINKE) Zahlung von Studienbeiträgen nach Überschreiten angemessener Einkommensschwelle und steuerliche Abziehbarkeit (FDP) Steuerermäßigung von 50 % bei Leistungen im Haushalt (insbes. Pflege und Betreuung) (FDP) Weitergehende Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen (FDP) Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag / Vereinfachung Steuererklärung für Familien und Arbeitnehmer (FDP) Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 2. Vermögensteuer Status quo Zurzeit existiert keine Vermögensteuer in Deutschland CDU/CSU Wiedereinführung der Vermögensteuer wird ausgeschlossen

15 Seite 15 von 34 SPD Einführung einer neuen Vermögenssteuer wird in Arbeitsgruppe geprüft Die Grünen Einführung einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögenssteuer für Superreiche Die LINKE Besteuerung von 5 % ab einem Vermögen von 1 Mio. (erste Million ist davon freigestellt) Betriebsnotwendiges Vermögen kann bis 5 Millionen freigestellt werden Einbeziehung von Betriebsvermögen in ausländischem Eigentum Einnahmen aus der Vermögensteuer werden auf 80 Mrd. /Jahr geschätzt FDP Ablehnung der Einführung der Vermögensteuer AfD Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden Vermögensteuer: Einschätzung Baker Tilly Die Grünen und die LINKEN wollen die Vermögensteuer (wieder) einführen. CDU/CSU, FDP und AfD lehnen dies ab. Die SPD wird dies prüfen und hält sich hier damit jedenfalls in Sachen Vermögensteuer eine Koalition in alle Richtungen offen. Eine Aussage zu Mehreinnahmen enthält nur das Programm der LINKEN (80 Mrd. /Jahr). Die Grünen wollen eine "ergiebige" Vermögensteuer. Ein zu diskutierendes Thema wird für den Fall einer Vermögenssteuer sicherlich die Frage der Wertermittlung bzw. des damit verbundenen Aufwands (Berater und Finanzverwaltung) sein. Schließlich standen diese bei der alten Vermögensteuer in keiner guten Relation zueinander. Letztlich ist in Bezug auf die Wiedereinführung einer Vermögensteuer stets die Aussage des Bundesverfassungsgerichts im Auge zu behalten, dass der Staat mit der Einkommen-, Vermögenund den sonstigen Steuern nicht mehr als 50 Prozent der Einnahmen der Steuerzahler abschöpfen dürfe. Damit hat das Gericht auf eine verfassungsrechtliche Hürde hingewiesen, die ein Gesetzesentwurf zur Vermögensteuer zunächst einmal erfolgreich überspringen müsste, um Wirklichkeit zu werden.

16 Seite 16 von Erbschaft- und Schenkungsteuer Status quo Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Mitte 2016; Begünstigung von Betriebsvermögen mit Einschränkungen bei sog. Großerwerben Steuersätze sind in der Höhe abhängig von den Steuerklassen und verlaufen progressiv Freibeträge bspw. bei Ehegatten , Kinder innerhalb von 10 Jahren Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei. (Voraussetzung: 10 Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken genutzt) Erwerber, die den ererbten Betrieb im Kern 7 Jahre fortführen, Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont (vorausgesetzt, Lohnsumme beträgt nach 7 Jahren nicht weniger als 650 %) CDU/CSU Erwerber, die den ererbten Betrieb im Kern 10 Jahre fortführen, keine Erbschaftsteuer (vorausgesetzt, Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als %) Jede Verschlechterung bei der Erbschaftsteuer zur Reform von 2016 wird abgelehnt - Planbarkeit und Verlässlichkeit sind vor allem für die Familienbetriebe und den Mittelstand besonders wichtig SPD Erbschaftsteuer regionalisieren, damit wir über die Höhe in Bayern selbst entscheiden können (Bayernplan CSU) Umfassende Erbschaftsteuerreform, die Erbschaften höher besteuert Die Grünen Falls aktuelles Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig gemäß BVerfG: Einführung eines einfacheren und gerechterem Erbschaftsteuermodells Die LINKE Steuerschlupflöcher der gerade beschlossenen Reform sollen geschlossen werden Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei Mehreinnahmen werden auf 5 Mrd. /Jahr geschätzt FDP

17 Seite 17 von 34 Keine weitere Verschärfung der Erbschaftsteuer Keine Erbschaftsteuer bei Erbschaften zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern AfD Abschaffung der Erbschaftsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer: Einschätzung Baker Tilly Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht der Bogen von deren Abschaffung (AfD), über die teilweise Abschaffung (keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Ehegatten), über die Beibehaltung (CDU/CSU und die Grünen, falls verfassungskonform) bis zur Änderung mit dem ausdrücklichen Ziel steuerlicher Mehreinnahmen (SPD, LINKE, die Grünen im Fall der Verfassungswidrigkeit). Im Hinblick auf vorstellbare Koalitionen ist hier festzustellen, dass die Aussage im Wahlprogramm der SPD nicht mit den Plänen von CDU/CSU und FDP vereinbar scheint. Inhaltlich deutlich näher an der Union sind hier interessanterweise die Grünen, die eine Änderung bei der Erbschaftsteuer von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängig machen. 4. Unternehmenssteuern Status quo Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (kombiniert 15,825 %) CDU/CSU Gewerbesteuer variiert zwischen 9,28 % und 19,25 %; Freibetrag für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bei der Gewerbesteuer Körperschaftsteuer zwischen Ländern soll angenähert und harmonisiert werden Stabile Lohnnebenkosten und Sozialabgaben Steuerliche Forschungsförderung in Höhe von 2 Milliarden um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu unterstützen Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir über steuerliche Förderung erleichtern. Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das von der Steuer absetzen können (Bayernplan CSU) SPD

18 Seite 18 von 34 Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und von Mindeststeuersätzen innerhalb Europas Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern wird auf begrenzt Forschungsbonus (verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) für kleinere und mittlere Unternehmen, wenn sie Personal für Forschung und Entwicklung einstellen Die Grünen Mit dem Vorschlag zur gemeinsamen, konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage soll die Besteuerung für EU-weit operierende Unternehmen vereinfacht und Steuervermeidung ausgeschlossen werden. Um schädlichen Steuerwettbewerb effektiv zu verhindern, sollte die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mit einem Mindeststeuersatz für alle in der EU ansässigen Unternehmen verbunden und regelmäßig, zum Beispiel vom Europäischen Parlament, überprüft werden. Erhöhte Abschreibungsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter Vergütung von Managern: Maximal pro Kopf sollen von der Steuer abgesetzt werden können; Deckelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen bei einer Million pro Kopf Ökologische Modernisierung: steuerliche Förderung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (Steuergutschrift von 15 Prozent auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben und Bonusauszahlung, wenn noch keine Gewinne) Besteuerung von Dienstwagen künftig an den CO2-Ausstoß koppeln Die LINKE FDP Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 25 % In der EU endlich verbindliche Mindeststeuersätze für Konzerne Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein. Wir wollen Wege prüfen eine Strafsteuer bei Unternehmen zu erheben, deren Löhne zu weit auseinandergehen (Bezug auf Portland/USA). Schaffung eines EU-Rahmens für u. a. die Besteuerung von Crowdworking Ungerechtfertigte Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im Erneuerbare-Energien-Gesetz entfallen Das steuerliche Dienstwagenprivileg soll nach ökologischen Kriterien umgestaltet werden Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen / steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen angleichen Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereinführen Für digitale Anlagegüter wie Hard- und Software wollen wir einheitliche und verkürzte Abschreibungsfristen von höchstens drei Jahren.

19 Seite 19 von 34 Bestimmter Prozentsatz ihrer Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) als Steuergutschrift (Forschungsprämie) Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wollen wir ebenfalls erhöhen. Zur steuerlichen Förderung von Wagniskapital siehe Sonstiges AfD Schaffung einer fairen Unternehmensbesteuerung Unternehmenssteuern: Einschätzung Baker Tilly Bei den Unternehmenssteuern wird vielfach eine Harmonisierung auf EU-Ebene bei der Körperschaftsteuer bzw. der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gefordert (CDU/CSU, SPD, die Grünen). Die LINKE und die Grünen fordern Mindeststeuersätze für Konzerne und die LINKE die Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 25 %. Die AfD wünscht die Schaffung einer fairen Unternehmensbesteuerung. SPD, die Grünen und die LINKE wollen die steuerliche Abziehbarkeit von (Manager-) Gehältern auf /Jahr begrenzen. Die LINKE will zudem die Einführung einer Strafsteuer prüfen, wenn Löhne zu weit auseinandergehen. Die Grünen wollen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen auf 1 Mio. begrenzen. Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung planen CDU/CSU, SPD, die Grünen und die FDP; SPD und die Grünen allerdings nur für kleinere und mittlere Betriebe und die SPD zusätzlich nur, wenn dafür Personal eingestellt wird. Eine derartige Förderung ist dem Grunde nach sicherlich nachvollziehbar, wird allerdings in Konkurrenz zu entsprechenden Regelungen anderer Länder stehen (innovation box) und könnte konträr zu dem Ziel der Harmonisierung der Körperschaftsteuer sein. Die LINKE plant die Schaffung eines EU-Rahmens für u. a. die Besteuerung von Crowdworking. Eine Erhöhung der Grenze der (sofortigen) Absetzung für Abnutzungen (Abschreibungen) für geringwertige Wirtschaftsgüter planen die Grünen und die FDP. Die FDP plant zudem die Verkürzung der Abschreibungsfristen für digitale Anlagegüter und möchte die degressive Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder einführen. Die Einbeziehung ökologischer Komponenten bei der Besteuerung von Dienstwagen planen die Grünen und die LINKE. FDP und CSU planen steuerliche Förderungen für Wagniskapital.

20 Seite 20 von Finanztransaktionssteuer Status quo Zurzeit keine Finanztransaktionssteuer CDU/CSU Einführung einer Finanztransaktionssteuer SPD Einführung einer Finanztransaktionssteuer Die Grünen Einführung einer Finanztransaktionssteuer beim Hochfrequenzhandel Die LINKE Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 % fällig werden; geschätzte Mehreinnahmen 30 Mrd. /Jahr FDP Ablehnung einer Finanztransaktionssteuer AfD Keine Position im Wahlprogramm Finanztransaktionssteuer: Einschätzung Baker Tilly CDU/CSU, SPD, die Grünen und die LINKE planen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Die FDP lehnt dies ab und die AfD trifft dazu keine Aussage. Über eine Steuer auf Börsengeschäfte wird seit der Weltfinanzkrise intensiv diskutiert. Nachdem eine globale Einführung nicht gelang, versuchen seit geraumer Zeit einige Länder auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Bemühungen sind aufgrund des BREXITs aber ins Stocken geraten. Eine rein nationale Regelung hätte wohl nur eingeschränkte Wirkung.

21 Seite 21 von Steuerhinterziehung/Geldwäsche Status quo Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) sieht vor, dass durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden Domizilgesellschaften künftig wirksamer ermittelt werden können. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom sollen "Intermediäre" (u. a. Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden zu melden. Nach Vorstellung der Kommission sollen die Regeln bis Ende 2018 von den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab 2019 anwendbar sein. OECD-Maßnahme "BEPS" mit Beteiligung von über 100 Staaten; diverse einzelgesetzliche Änderungen in Deutschland sind bereits erfolgt Am sind Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten (BGBl. I 2017, 1822 ff.), die insbesondere auch die Einführung eines Transparenzregister mit Meldepflicht bis zum 1. Oktober 2017 beinhalten CDU/CSU Weiterführung des initiierten OECD/G20 Großprojekts BEPS Verbindliche Standards gegen Steuerbetrug gemeinsam mit den Ländern Bekämpfung Steuerbetrug SPD Weiterentwicklung der bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug Einführung eines europäischen Transparenzregisters Verbot anonymer Finanzgeschäfte in Offshore-Gebieten und harte Sanktionen für Banken, die sich nicht an die Regeln halten bis hin zum Entzug der Banklizenz Einführung einer schwarzen Liste der Steueroasen der OECD Die Grünen Steuervermeidung und -hinterziehung müssen wirkungsvoller verhindert und bestraft werden. Alle in der EU ansässigen Unternehmen müssen mit einer Mindestbesteuerung rechnen Offenlegung von Gewinnen und Steuerzahlungen nach Land

22 Seite 22 von 34 Die LINKE Aufbau einer Bundesfinanzpolizei Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten müssen sofort gekündigt und ihren Finanzinstituten muss die Lizenz in Deutschland entzogen werden. Durch eine Quellensteuer von 50 Prozent auf alle in nicht kooperative Staaten abfließende Zahlungen, auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben von Unternehmen wollen wir Steuerflucht unattraktiv machen. Anrechnung der Quellensteuer nur bei Offenlegung aller steuerrelevanten Informationen. Einführung Unternehmensstrafrecht. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) werden Finanzinstitute zur Weitergabe von steuerrelevanten Informationen verpflichtet. Öffentliches Transparenzregister über Eigentümer und Begünstigte von Firmen, Stiftungen und Trusts auf EU-Ebene FDP Förderung von Konzepten auf Ebene der G20 und EU zur fairen Unternehmensbesteuerung AfD Gewinne sind dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden Steuerhinterziehung/Geldwäsche: Einschätzung Baker Tilly Alle Parteien sagen der Steuerhinterziehung mit zum Teil sehr plakativem Vokabular (z. B. austrocknen und Steueroasen) den Kampf an. Die konkrete Umsetzung bleibt wohl auch deswegen weitestgehend weniger konkret, weil durch aktuelle Gesetzesänderungen vieles davon schon Gesetz ist (z. B. Offenlegung von Gewinnen und Steuerzahlungen nach Land - s. sog. country-bycountry reporting / 138a Abgabenordnung). Daher bleibt hier wohl eher abzuwarten, wie sich die praktische Umsetzung vollziehen wird und wo konkret dann Nachbesserungsbedarf bestehen wird. Auch ist zu bedenken, dass Maßnahmen einzelner Staaten vielfach nicht wirklich helfen werden, solange nicht mindestens eine größere Anzahl anderer Staaten die gleichen Schritte vollziehen. 7. Abgeltungsteuer Status quo

23 Seite 23 von 34 Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich seit 2009: Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 % (Regelfall) zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer CDU/CSU Wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht, soll pauschale Abgeltungsteuer durch individuelle Besteuerung ersetzt werden Soweit Kapitalerträge schon steuerlich vorbelastet sind, soll dies beim Anleger nicht zu Nachteilen führen SPD Soll abgeschafft werden um Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich zu besteuern Die Grünen Kapitalerträge sollen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz und damit Kapitalerträge und übrige Einkünfte gleich besteuert werden Die LINKE Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft und dann durch den individuellen Steuersatz ersetzt werden; aber Beibehaltung der Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen sowie des Sparerpauschbetrags FDP Keine Position im Wahlprogramm AfD Keine Position im Wahlprogramm Abgeltungsteuer: Einschätzung Baker Tilly Getreu dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" wurde die Abgeltungsteuer (25 % auf Kapitalerträge) einst u. a. eingeführt, um die Steuerflucht weniger attraktiv zu machen. In Anbetracht des zunehmenden Informationsaustauschs hat sich dieses Argument für die Abgeltungsteuer relativiert. Stattdessen ist die Frage in den Vordergrund gerückt, warum diese Einkunftsart, die vornehmlich wohlhabendere Personen ausfüllen, mit weniger Steuern belastet wird, als andere. Dementsprechend fordern die Grünen, die LINKE und die SPD die Abschaffung der Abgeltungsteuer. CDU/CSU machen die Abschaffung vom Funktionieren des internationalen Informationsaustauschs abhängig.

24 Seite 24 von 34 Systematisch ist hier zu bedenken, dass Dividenden regelmäßig aus versteuertem Einkommen der ausschüttenden Kapitalgesellschaften gezahlt werden. Die steuerliche Gesamtbelastung bei einer Körperschaft kann z. B. mit 30 % angenommen werden. Dann stehen von 100 Gewinn 70 für die Dividende zur Verfügung, die dann mit rd. 26 % Abgeltungsteuer besteuert werden. Die Gesamtsteuerbelastung ist dann rd. 48 %. Auf dieses Thema der steuerlichen Vorbelastung von Dividenden mit Körperschaftsteuer weist die CDU/CSU hin. Eine Lösung könnte hier die Steuerfreistellung eines Teils der Ausschüttung sein (heute sog. Teileinkünfteverfahren, für bestimmte Fälle, in denen die Abgeltungsteuer nicht zur Anwendung kommt; danach sind nur 60 % der Dividende zu versteuern). Welche Lösung die Parteien dafür haben bzw. ob sie dieses Teileinkünfteverfahren beibehalten, bleibt aber offen. 8. Gewerbesteuer Status quo Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes in Höhe von mindestens 7 % des Ertrags erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ausfallen, da die Gemeinden die Hebesätze für die Steuer selbst festlegen Gewerbesteuer variiert zwischen 9,28 % und 19,25 %; Freibetrag für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bei der Gewerbesteuer CDU/CSU Keine Position im Wahlprogramm SPD Gewerbesteuer soll stabilisiert werden. Die Grünen Prüfung der Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrags Die LINKE Soll in Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden Bemessungsgrundlage wird ausgeweitet (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren werden berücksichtigt) und gutverdienende Selbstständige und Freiberufler einbezogen

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