Leistungsprogramm KGR 400

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1 KG 730 Architekten und Ingenieurleistungen Begriffsdefinition Die mit dieser Ausschreibung vom AG an den AN in den Anlagenkonvoluten 2 bis 5 übergebenen Unterlagen werden folgend Planungsgrundlagen genannt. Sämtliche vom AN zu erstellenden Planungsunterlagen wie zeichnerische Darstellungen mit allen für die Ausführung bzw. Fertigung notwendigen Angaben, Berechnungen, Schemata, textliche Ausarbeitungen, Tabellen usw. werden folgend als Planung bezeichnet. Die nachfolgend beschriebenen Architekten und Ingenieurleistungen sind vollumfänglich je KG für die KG 400 anzubieten. KG 736 Architekten und Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Planungsaufgabe Grundleistungen und Zusatzleistungen Der AN hat ausgehend von dem ihm durch den AG mit der Ausschreibung übergebenen Planungsstand seine Architekten- und Fachplanung umfassend einschließlich aller zur Planung erforderlichen Neben- und Besonderen Leistungen usw., die für die Erfüllung seiner Bauaufgabe notwendig sind, auszuführen. Der AN hat, soweit es für die Planung und die Ausführung erforderlich ist, unter Einbeziehung und Beachtung der den Vergabeunterlagen beigefügten Dokumenten, Bestandsunterlagen usw. auf eigene Kosten eigene Gutachten, Nachweise, Berechnungen usw. anzufertigen, mit dem AG abzustimmen und nach Erfordernis bei den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen zu lassen. Etwaige notwendige Anpassungen, Fortschreibungen usw. des übergebenen Planungsstandes, die sich im Rahmen der Planungs- und Errichtungsleistungen des AN gleich aus welchem Grund ergeben, sind originärer eigener Leistungsumfang des AN (unabhängig davon welcher Teil und etwaige Leistungsphase der Planungsgrundlage betroffen ist). Dazu gehört also auch das Klären und Ausgleichen von Differenzen und/oder Lücken innerhalb der übergebenen Planungsunterlagen der Leistungsphasen 1-4 im Rahmen der Ausführungsplanung durch den AN. KGR Seite 1 von 7

2 Der AN hat im Rahmen seines Angebotes den übergebenen Planungsstand vollumfänglich zu überprüfen und die notwendigen zusätzlich benötigten Eigenleistungen als Planungsleistungen in seinem Angebot einzukalkulieren. Insbesondere die relevanten Auflagen und Bedingungen aus den Baugenehmigungen (siehe Anlagenkonvolut 3 - Baugenehmigung) sind im Rahmen der Planung und Bauausführung zu berücksichtigen bzw. umzusetzen. Der AN hat insbesondere folgende Leistungen im Rahmen der Planungsleistungen zu erbringen: - Planungsleistungen der Leistungsphase 5 der HOAI für die Bereiche Fachplanung Technische Ausrüstung; diese sind stets vor Bauausführung zu erstellen. - Integrierte Einrichtungsplanung der Anlagen der Technischen Ausrüstung in Form von Grundrissen, Wandansichten und Deckenspiegeln für alle Elemente je Raum. - Fortschreibung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 HOAI, sofern diese durch Entwurfs- oder sonstigen Planungsänderungen erforderlich wird bzw. sie für die Erbringung der Leistungsphase 5 noch ergänzt oder fortgeschrieben werden müssen. - Fortschreibung des Integrierten Raumbuches (IRB), mit Ergänzung der maßgeblichen Eigenschaften der Beschaffenheit der verwendeten Artikel. - Zuarbeit für die Fortscheibung des Raum- und Funktionsprogrammes - Einführung der Nutzerraumnummerierung gemäß Vorgaben des AG werden vom AG noch festgelegt. - Fortführung des bestehenden visuellen Orientierungs- und Leitsystems - Erstellen, Abstimmen und Übergabe der Brandfallmatrix. - Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) - Erstellen, Abstimmen und Übergabe von Unterlagen/Nachweisen für Genehmigungsbehörden oder beteiligte Dritte (z.b. für Bauamt, Feuerwehr, Brandschutzprüfer/ Sachverständige, usw.) - Zusammenführen und Integration der übergebenen Planunterlagen in die zu erstellende Komplett-Planung für den Neubau REHA Allgemeine Anforderungen an zu übergebende Unterlagen Alle Planungsergebnisse und Ausführungsplanungen sind dem AG gemäß Planungsterminplan (wird bei Auftragsvergabe an den AN übergeben) vom AN rechtzeitig zur Durchsicht vorzulegen und auf Verlangen umfassend zu erläutern. Alle vorgelegten Planungen müssen mit allen fachlich an der Planung Beteiligten fertig koordiniert und integriert, also abgeschlossen, sein. KGR Seite 2 von 7

3 Aus den von AN vollständig zu erbringenden Darstellungen und Erläuterungen müssen insbesondere Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse aller Bauteile, Einrichtungen und sonstiger Installationen der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung erkennbar sein. Dem AG sind die Planungen vollständig digital (.dwg und.pdf bzw..plt, Tabellen in.xls) und darüber hinaus für die Wandansichten, Deckenspiegel, Einrichtungspläne und Ausstattungslisten 2-fach als Ausdruck auf Papier in angemessenem Format und Maßstab zur Prüfung vorzulegen. Diese Planunterlagen sind insbesondere auch funktionsstellenbezogen vorzulegen. Die Vorlage weiterer Ausdrucke auf Papier erfolgt bedarfsweise auf Anforderung des AG. 1. Der AN hat die Planungen in einer prüfbaren Qualität vorzulegen. Die Vorlage hat dabei gestaffelt in sachgerechten Planpaketen, z. B. gewerkeweise, geschossweise usw. zu erfolgen. Berechnungsunterlagen als Grundlage der Ausführungsplanung sind rechtzeitig vorab vollständig vorzulegen. 2. Falls die Planung nicht der erforderlichen Qualität entspricht, kann die Planung vom AG zurückgewiesen und zur Neuvorlage aufgefordert werden. 3. Der AG hat eine angemessene Prüffrist von i.d.r. mindestens 15 Arbeitstagen. Auch während der laufenden Prüfung durch den AG ist der Planungsprozess weiterzuführen. 4. Insofern der AG Anmerkungen zu den vorgelegten Planungen gemacht hat, sind die überarbeiteten Unterlagen in geeigneter Form erneut an den AG zu übermitteln. 5. Der AG behält sich eine angemessene Prüffrist von i.d.r. 10 Arbeitstagen vor, die vorgelegten Korrekturen zu sichten. Sollten dabei noch immer Unstimmigkeiten festgestellt werden, beginnt der Korrekturumlauf erneut. 6. Der AN hat seine zur Ausführung frei gegebene Planung einfach als Papierausdruck (mit Ausnahme der Schal- und Bewehrungspläne) und digital an den AG zu übergeben. Die Pläne sind in einer Planliste im Planmanagementsystem zu führen. Die jeweils neu freigegebenen Pläne sind zu kennzeichnen und in einer separaten Planliste zu übergeben. Änderungen gegenüber dem zuletzt durch den AG geprüften Status sind einzuwolken, in einer Liste zu führen und bei Abweichungen zum Vertrag als Änderungsblatt einzureichen. Nicht gekennzeichnete Änderungen gelten als nicht vorgelegt. Die Planungen sind auch während der baulichen Ausführung/ KGR Seite 3 von 7

4 Objektrealisierung auf den baulich/ technisch letztendlich hergestellten Stand fortzuschreiben und zu koordinieren. Der AG ist durch den AN über Fortschreibungen regelhaft (monatlich) zu informieren. Für die Qualität der Ausführungsplanung der Kostengruppe 400 gilt die VDI Richtlinie 6026, aktueller Stand, Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung (Tabellen 5, 6 und 7) als Mindeststandard. Bei der Erstellung der Unterlagen ist der Anforderungskatalog für die Übernahme von Gebäude- und Anlagendaten in Facility Managementsysteme der Thüringer Universitäten und Hochschulen einzuhalten. Die Auslegung des Zirkulationsnetzes ist durch eine Simulation nachzuweisen. Es sind Planungen zur Gewährleistung der Kollisionsfreiheit anzufertigen. Die Erstellung dieser Planungen in 3D wird vom AG begrüßt. Ansonsten ist mindestens durch Systemschnitte an relevanten, mit dem AG abzustimmenden Bereichen die Auskömmlichkeit der zur Verfügung stehenden Installationsräume nachzuweisen. Technikräume, Schacht- und Kanalbelegungen sowie Installationsschränke für die technischen Anlagen sind vom AN mit ausreichend Ausbaureserve zu planen und nachzuweisen. In den Haupterschließungsschächten sind Reserveflächen für spätere Nachinstallationen freizuhalten - für Versorgungsleitungen Lüftungstechnik min. 0,5 m² - für Versorgungsleitungen Heizung, Sanitär, Med.Gase min. 0,5 m² - für Nachinstallierbarkeit Elektrotechnik / EDV / MSR min. 20% je Gewerk Für die Gewerke Elektrotechnik und Gebäudeautomation sind generell auf Trassen zum Nachinstallieren und in Verteilern zum Nachrüsten von Sicherungs- und Steuerelementen Platzreserven von 20% zu gewährleisten. In den Planunterlagen sind die beschriebenen Platzreserven als solche zu kennzeichnen. Für Haupterschließungsschächte ist eine Zugänglichkeit für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu ermöglichen und durch den AN nachzuweisen. Diese Zugänglichkeit ist durch Revisionstüren in den Schachtwänden sowie Arbeitsbühnen innerhalb der Schächte zu gewährleisten. Revisionsmöglichkeiten und Arbeitsbühnen sind in den Ausführungsplänen darzustellen. Die Integration von Bauteilen, Anlagen, Ausstattungen, usw. die vom AG beigestellt werden, ist durch den AN insofern sicher zu stellen, dass KGR Seite 4 von 7

5 Planungsleistungen des AG, insbesondere technische Vorgaben, abgefragt und in die Gesamtplanung des AN integriert werden (z.b. elektr. Leistungsbilanz, Datenpunktlisten, Verbrauchswerte Sanitär, Leistungen Heizung, Kälte). Der AN ist für das rechtzeitige Einholen der Angaben verantwortlich. Der AN hat im Zuge der Ausführungsplanung dem AG für dessen Planungsleistungen für Bauteile, Anlagen und Ausstattungen der Kostengruppen 474 und 611/ 612 Planunterlagen als Grundlage zur Verfügung zu stellen. Die Planunterlagen sind in digitaler Form im dwg und pdf bzw. plt Format zu übergeben. Der AN hat in seiner Planungsterminplanung die Übergabetermine der entsprechenden Planpakete und die vorgesehenen Bearbeitungszeiträume abzustimmen und darzustellen. Zu definierten und in den Terminplänen noch festzulegenden Zeitpunkten werden dem AN die jeweiligen Werkplanungen der Medizintechnik für die AGeigenen Geräte und Großgeräte KG 474 (Neugeräte und Umsetzungen) übergeben. Diese Werkplanungsunterlagen sind bei der Erstellung der nachfolgenden Werkplanungen für die TGA-/ Gebäudeplanung durch den AN planerisch zu berücksichtigen und umzusetzen Planungsleistungen gemäß HOAI Lph 5 Ausführungsplanung einschl. Ergänzungen Lph 3+4 als Grundleistungen und Zusatzleistungen Zusätzlich zu den zuvor aufgeführten Leistungen sind die Grundleistungen und Sonderleistungen gemäß HOAI - LPH 5 - vom AN zu erbringen mit: 1. Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur Erarbeiten der Ausführungsplanung. Unter Beachtung daß die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) vom AN eigenverantwortlich fortgeschrieben und ergänzt wird. 2. Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA- Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 3. Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4. Fortschreibung des Terminplans 5. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der KGR Seite 5 von 7

6 Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 6. Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. 7. Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz und Durchbruchsplanung 8. Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand, (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) 9. Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand, (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) 10. Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen 11. Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen Planungsleistungen gemäß HOAI Lph 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) u. Dokumentation als Grundleistungen und Zusatzleistungen Zusätzlich zu den zuvor aufgeführten Leistungen sind die Grundleistungen und Sonderleistungen gemäß HOAI - LPH 8 - vom AN zu erbringen mit: 1. Der Auftragnehmer hat je Einzelgewerk durch Einsatz eines geeigneten fachkundigen Personals die Ausführung der bauleistungen fortlaufend zu überwachen auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen Genehmigung sowie der vertraglich geschuldeten Leistungsinhalte. 2. Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 3. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) 4. Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) 5. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 6. Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 7. Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 8. Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen 9. Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand 10. Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel KGR Seite 6 von 7

7 Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte 11. Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke Planungsleistungen gemäß HOAI Lph 9 Objektbetreuung als Grundleistungen und Zusatzleistungen Zusätzlich zu den zuvor aufgeführten Leistungen sind die Grundleistungen und Sonderleistungen gemäß HOAI - LPH 8 - vom AN zu erbringen mit: 1. Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien 2. Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches Nebenkosten und sonstige Kosten - zur vollständigen Erbringung der vor aufgeführten Ingenieurleistungen wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Kopie- und Vervielfältigungskosten, Beratungs- und Besprechungskosten, etc. Alle sonstigen Nebenkosten sind hier zu kalkulieren ein zusätzlicher Anspruch auf Nebenkosten und sonstige Kosten besteht nicht. KGR Seite 7 von 7

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