Ärztliche Untersuchung und Spurensicherung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
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- Berndt Hartmann
- vor 5 Jahren
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1 Ärztliche Untersuchung und Spurensicherung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung Ao.Univ.-Prof. in Dr. in Andrea Berzlanovich Zentrum für Gerichtsmedizin Wien, MedUni Wien
2 Gewalt gegen Kinder/Jugendliche Zahlen, Fakten Erscheinungsformen Misshandlungsfolgen Befunderhebung und Spurensicherung Dokumentation
3 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Gewalt durch aktives Tun Körperliche Gewalt Sexualisierte Gewalt Psychische Gewalt
4 Körperliche Gewalt Erscheinungsformen Verletzungen: Hautrötungen, Hämatome, Frakturen, Schnitt-, Rissquetsch,- Brandwunden, etc. Dauerhafte Behinderungen: verminderte Seh-, Hörund Bewegungsfähigkeit Tod
5 Erziehungsverhalten in Ö Vergleich Erziehung in S, D und Ö (mit gesetzlichem Gewaltverbot) sowie in F und E (ohne Gewaltverbot) In Ländern mit Gewaltverbot werden weniger Körperstrafen angewandt Knapp 90% (aber nur 61% der gewaltbelasteten) österr. Eltern streben eine möglichst gewaltfreie Erziehung an Familie - kein Platz für Gewalt!(?)" 20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich. BMWFJ. 2009
6 Erziehungsverhalten in Ö Nur 30% der Eltern in Ö erziehen ihre Kinder ohne Gewalt (in D: 28%, in S: 76%) In Ö bestrafen 49% aller Eltern unerwünschtes Verhalten ihrer Kinder mit Ohrfeigen (in D: 43%, in S: nur 14%, in E: 55% und in F: 72%) Familie - kein Platz für Gewalt!(?)" 20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich. BMWFJ. 2009
7 Erziehungsverhalten in Ö Daten zur Untersuchung Thema: 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot Befragungszeitraum: Grundgesamtheit: Bevölkerung zw. 15 und 65 a Art der Befragung: CAWI (Computer Assisted Web Interviewing) Erreichte Interviews: N=1.008 Tabellenbasis: N=1.000 Fragebogen: 1:1 übernommen aus der Untersuchung von Prof. Hans CZERMAK Über die alltägliche Gewalt im Umgang mit Kindern (1980), ergänzt durch die Frage nach dem Bekanntheitsgrad des Gesetzes mit dem Gewalt in der Erziehung verboten wurde Das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit. 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot eine Zwischenbilanz. BMFJ und Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, 2014
8 Erscheinungsformen Sexualisierte Gewalt = Jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern/ Jugendlichen entweder gg deren Willen vorgenommen wird oder der die Betroffenen aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können
9 Psychische Gewalt Erscheinungsformen Gekennzeichnet durch respektlose bzw. verletzende Aussagen, Handlungen oder Haltungen gg Kindern/ Jugendlichen Folgen: posttraumatische Belastungsstörungen, psychosomatische Leiden, selbstbeschädigendes Verhalten, Suizid
10 Vernachlässigung Erscheinungsformen = grundlegende körperliche und psychische Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen innerhalb der Familie werden nicht/ nur unzulänglich erfüllt Folgen: Unter- bzw. Fehlernährung, Verwahrlosung, Behinderung der altersgemäßen geistigen, sozialen, seelischen Entwicklung der Betroffenen
11 Erscheinungsformen Vernachlässigung von Kindern/Jugendlichen erfolgt meist subtil und im Verborgenen wird Betroffenen, vom Umfeld und ev. von den Gewaltausübenden selbst nicht immer wahrgenommen Übergriffe meist nicht aktenkundig hohe Dunkelziffer
12 Gewaltfolgen Körperliche Folgen Akute Verletzungen, ( z. B. durch Stiche und Hiebe hervorgerufen, Schnitt-, Rissquetschund Brandwunden, Hämatome, Frakturen (Nasenbein-, Arm,- Rippenbrüche), Kieferund Zahnverletzungen. Dauerhafte Behinderungen z. B. Einschränkungen der Beweglichkeit, verminderte Seh-, Hör- und Bewegungsfähigkeit. Gynäkologische Beschwerden. (Psycho-)somatische Folgen Chronische Schmerzen wie Kopf-, Rücken-, Brust- und Unterleibsschmerzen. Magen-, Darmstörungen, Übelkeit, Brechreiz. Allgemein: Chronische Anspannungen, Angst und Verunsicherung, die sich als Stressreaktionen in psychosomatischen Beschwerdebildern manifestieren können. Psychische Folgen Posttraumatische Belastungsstörungen. Depressionen, Angst- und Panikattacken. Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche. Verlust von Selbstachtung und Selbstwertgefühl. Suizidalität. Gesundheitsgefährdende Risiken Rauchen. Übermäßiger Medikamenten-, Alkohol- und Drogenkonsum. Essstörungen. Risikoreiches Sexualverhalten.
13 Auswirkungen indirekter Gewalt Unspezifische Symptome Gestörtes Essverhalten Schlafstörungen, Albträume Rückfall in ein Kleinkindverhalten Weglaufen von zu Hause Ablehnung des eigenen Körpers Depressivität, unklare Angstzustände Schmerzen (z. B. Bauchschmerzen) Sprachstörungen
14 Misshandlungsverletzungen
15 Red Flags Deutliche Warnsignale verspätete Vorstellung des Kindes bei gravierenden Verletzungen Vorstellung des verletzten Kindes wegen anderer, oft geringfügigerer Beschwerden fehlende plausible Angaben zur Verletzungsursache Diskrepanz zwischen Befund des Kindes und Unfallschilderung der Eltern
16 Red Flags Deutliche Warnsignale inadäquater Unfallmechanismus für das Alter/den individuellen Entwicklungsstand des Kindes mehrseitige und mehrzeitige Verletzungen "blaue Flecken" an nicht sturz- oder anstoßtypischen Stellen chronische Beschwerden, die keine offensichtlichen physischen Ursachen haben geformte Blutunterlaufungen, Frakturen
17 Verdacht auf sexuellen Missbrauch Verhaltensauffälligkeiten inadäquates, sexualisiertes Verhalten nicht altersentsprechendes Wissen über Sexualität Kinder meiden das Alleinsein mit best. Person Schulleistungsknick sozialer Rückzug unangemessener Aggressivität
18 Zeichen sexuellen Missbrauchs Körperliche Auffälligkeiten spezifische Infektionen mit Neisseria gonorrhoe, Trichomonaden, Candida Condylomata accuminata Unterleibsverletzungen Hämatome, Bisswunden tiefe Einrisse/ Narben am Hymen od. Anus Schwangerschaft
19 Auswirkungen in/direkter Gewalt Kinder, die Gewalt im häuslichen Umfeld erleben, "lernen", dass Konflikte scheinbar mit Gewalt "gelöst" werden Die Betroffenen sind als Jugendliche oder später als Erwachsene gefährdet, selbst Gewalt auszuüben bzw. zu erdulden
20 Wichtig für Urteilsfällung im Strafverfahren Aussagen der Opfer Beschuldigten Zeugen polizeiliche Ermittlungen ärztliche und pflegerische Dokumentation Sachverständigengutachten
21 Untersuchungen im Gerichtsauftrag Art und Grad der vorliegenden Verletzungen Dauer der Gesundheitsschädigung und Dauerfolgen Entstehungsursache der Verletzungen Zusammenhang zw. Verletzungen und körperlichem/sexuellem Übergriff Art und Häufigkeit des Missbrauchs Identifizierung des Täters/der Täterin
22 Untersuchungsablauf Allgemeinuntersuchung gynäkologische/urologische Untersuchung bei Sexualdelikten schriftliche und fotographische Dokumentation Spurensicherung
23 Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung Asservierung von Spuren Spurensicherungen sollten vorgenommen werden, wenn körperliche und / oder sexuelle Übergriffe in den letzten Stunden stattgefunden haben
24 Spurensicherungsset Spurensicherung Faltbare Kartonboxen Wattetupfer Sicherstellung der Bekleidung A4 Kuverts Papiersäcke Blut- und Urinproben Plastiksäcke Informationsblatt für Opfer Dokumentation Checkliste f. Untersuchung Kurzcheckliste f. Spurenabnahme
25 MedPol Untersuchungsbogen zur Verletzungsdokumentation Projektleitung: Mag. Martina Stöffelbauer,.BK 1.4 Kriminalstrategie Umsetzung: Mag. Rudolf Gross,.BK 6.1; Gerhard Rubenz,.BK 6.2; Andreas Schmidl, BMI II/1/a; Oberst Harald Stöckl, BMI II/2; CI Strohmaier Manfred,.BK 1.4 Kriminalstrategie; ORat Dr. Hans-Peter Stückler;. BK 1.4 Kriminalstrategie; Dr. Jochen Rausch, aä. Dienst Konzeption: Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Berzlanovich Projektbegleitung: Österr. Gesellschaft für Gerichtsmedizin und Österr. Ärztekammer
26 Untersuchungsbogen
27 Untersuchungsbogen
28 Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung Beurteilung Allgemeinzustand Bewusstsein Orientierung Stimmung
29 Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung Beurteilung Psychische und physische Beeinträchtigungen der Betroffenen durch Alkohol, Medikamente, Drogen? Konsum vor, während oder nach der Tat? Heimliche Beibringung? Asservierung von Blut- und Harnproben
30 Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung Anamnese Wichtige Fragen bei sexualisierter Gewalt Art des Geschlechtsverkehrs? Andere sexuelle Handlungen? (Wenn ja, welche?) Ejakulation? (Wenn ja, wohin?)
31
32 Zusammenfassung Bei Verdacht auf körperliche und/oder sexualisierte Gewalt kann eine korrekte ärztliche Untersuchung, die Lage der Betroffenen in einem späteren Straf-/ Zivilverfahren stärken Eine sorgfältige Befundaufnahme unter Sicherung möglicher Fremdspuren am Körper der Opfer und die nachfolgende Dokumentation aller vorhandenen Verletzungen und angegebenen Beschwerden ist unerlässlich
33 Kontaktinformationen Ao.Univ.-Prof. in Dr. in Andrea Berzlanovich Zentrum für Gerichtsmedizin Medizinische Universität Wien Sensengasse 2 A Wien andrea.berzlanovich@meduniwien.ac.at
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