Referent: Markus Metzeld

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1 Referent: Markus Metzeld

2 Einführung in die Thematik Zum Begriff der Inklusion versus Integration

3

4 Unterstützende- u. präventive Maßnahmen

5 Teil 1 Entstehung: nationale und internationale Haltung, Gegenwärtige Gesetzgebung Teil 2 Vorbereitung der Jugendlichen mit sonderpäd. Förderbedarf an der Schnittstelle Schule/Ausbildung Teil 3 Vision und Wirklichkeit: Perspektivenwandel im Übergang Schule und Beruf

6 Teil 1 Wie betrachten wir Menschen mit einer Behinderung (Sichtbare und nicht sichtbare Behinderungen) Entstehung: nationale und internationale Entwicklung und Haltung, gegenwärtige Gesetzgebung

7 UN Menschenrechtserklärung für Behinderte Menschen (2006)

8 Inklusion skandinavischer und angloamerikanischer Staaten Deutsche Entwicklung der Klassifizierung von Behinderung seit dem 2. Weltkrieg Was heißt das aus aktueller Sicht Förderschwerpunkt: Sehen Hören Körperlichmotorische Entwicklung Anspruch im sonderpädagogischen Förderbereich emotional-soziale Entwicklung, Lernen, Geistige Entwicklung für Kranke

9 Teil 2 Vorbereitung der Jugendlichen mit dem Anspruch des sonderpädagogischen Förderbedarfs an der Schnittstelle Schule/Ausbildung Der Beitrag der Förderschulen Gemeinsamkeiten mit der Regelschule

10 Basis : UN Menschenrechtserklärung für Behinderte Menschen. (Berichtspflicht 2012) Hessisches Schulgesetz (in der Fassung ) Dazu: Hess.Schulg.- Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb,7-47) VOSB Verordnung Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (in der Fassung )

11 Der Beitrag der Förderschulen im Prozess der Inklusion Praxis und Berufsorientierung von Anfang an (Stundentafel) Inhalte der Arbeitslehre in der Grund- und Mittelstufe einer Förderschule Kompetenzausrichtung der Klassen 7 bis 10 (Kompetenzfeststellungsverfahren) Methoden der Selbsteinschätzung und Fremdreflexion und Außenbewertung Erfahrungen im Praktikum Projektarbeit in Betrieben Sozialkompetenzen (für Gruppen und Partnerarbeit)

12 Einbindung aller Systeme Eltern, Betriebe, Berufseinstiegsbegleitung, Agentur für Arbeit, Vormaliges System, Jugendamt, Berufsschule OloV- Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen Qualitätsmerkmale Der Berufsorientierte Abschluss Ein Zeugnis für Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung

13 Gemeinsamkeiten mit der Regelschule Erhöhung der Haltekraft in d. Regelschule (H.R. und G.S.)

14 Teil 3 Vision und Wirklichkeit: Perspektivenwandel im Übergang Schule und Beruf Die Vision Aus den gezeigten Elementen lässt sich ableiten Der Betrieb und die Berufsschule übernehmen Menschen u. Leitbilder und in der Erfahrung Methodik und Didaktik der Sonderpädagogik., sowohl der Regelschule als auch der Förderschule.

15 In der Wirklichkeit treffen sie auf Schülerinnen und Schüler mit. Mangelhafter Sprachkompetenz (Wortschatz, sprachlicher Ausdruck, Lesefertigkeit, Textverständnis) Geringem schulischem Wissen (theoretische Schulfächer) Allgemeinen Lernproblemen (Lerntechniken, Gedächtnis, Konzentration, Arbeitshaltung, Durchhaltevermögen, Problemlösungskompetenz)

16 Sozialkompetenzproblemen (Softskills) Problemen mit der Motivation und Volition sowie der Selbststeuerung des eigenen Verhaltens Fehlende/mangelnde Unterstützung durch das soziale Umfeld Selbstwertproblemen Persönlicher sowie familiärer Probleme (Drogen)

17 Was braucht der Betrieb im Verbund mit der Berufsschule..auf dem Weg der Ausbildung und im Beruf? Inklusion im Betrieb und der Berufsschule bedeutet, dass Jugendliche Basiskompetenzen ausbauen und erproben, die sie in der Regelschule oder Förderschule erlangt haben und weiter ausbauen können! (Davon sollten sie ausgehen)

18 Ziel ist es, die Auszubildenden mit den für sie behindernden Problemen zur erfolgreichen Teilhabe an allen, für das Bestehen des beruflichen Ausbildungszieles notwendigen Inhalten, Methoden, Verfahren und Sozialformen der Regel Berufsschule zu verhelfen, sowohl im Bereich der dualen Ausbildung als auch schulischen Berufsausbildung, = damit das angestrebte Berufsziel/Ausbildungsziel erreicht wird.

19

20 Inklusive berufliche Bildung bedarf deshalb der.. Kooperation von Berufsschule mit der abgebenden Regel- und Förderschule F unter Nutzung der speziellen Kompetenzen der Sonderpädagogen. dagogen.

21 An dieser Schnittstelle setzen die drei Foren mit einer Fragestellung an Welche Faktoren sind für Sie entscheidend, um den Personenkreis mit dem Anspruch des sonderpädagogischen Förderbedarfs, in die Ausbildung des jeweiligen Betriebes auf zu nehmen? Formulieren Sie für sich bis zu drei Gelingensbedingungen (Kartensammlung)

22 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Literaturverweise und Quellen im Anhang

23 Zum Begriff der Integration und Inklusion Literatur : Enzyklopädie der Erziehungswissenschaften, Band 5 / Bildungswesen, Seite 324 und 325 Benannt sind hier wieder Frankreich und Schweden, additives SEK II System, Lexikon der Pädagogik / Beltz 2007 S. 238 Kompetenz e. d. Seite 413 Die UN Behindertenrechtskonvention (2006 in eng. Sprache) als deutsche Übersetzung von 2009 f. f. Siehe auch Internet: Schlagwortverzeichnis Inklusion, Interview mit Prof. Dr. Bernd Ahrbeck (Humb. Uni.Berlin) sowie Tony Booth, From them to us, An international Studie of Inclusion in Education, UK, Scotland and Nothern Europe, 1998 Eckhardt, M., Haeberlin, U., Aahli Lozano, C. & Blanc, P. (2011) : Langzeitwirkungen der schulischen Integration: Eine empirische Studie zur Bedeutung von Integrationserfahrungen in der Schulzeit für die soziale und berufliche Situation im jungen Erwachsenenalter. Bern: Haupt Zeitschrift für Heilpädagogik, VDS; Jahrgang 2012, Heft 9, Seite 360 bis 368 und Seite 369 bis 373 Power Point Präsentation von M. Metzeld, Die Rolle der EKS in fünf Jahren, Rolle der Förderschule im Inklusionsprozess, Juni 2010, Folie 1 bis 4 Hessisches Kultusministerium, Schule, Berufsqualifizierende Maßnahmen, bbw für Menschen mit sonderpäd. Förderbedarf in der Ausbildung f. f. (als Serverangebot in Rubriken) Hessisches Schulgesetz vom und VOSB, vom , siehe auch Amtsblatt 06/2012

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