Streckenplanung 1. ÄNDERUNGSEINREICHUNG 2015 EINREICHPROJEKT

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1 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL B Ä - Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Km 0,740 km 37,920 Streckenplanung 1. ÄNDERUNGSEINREICHUNG 2015 EINREICHPROJEKT RP Änderungskennzeichnung der Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: 117 ABSCHNITT km / Stat. Bearbeitet Apr RP Inhalt Gezeichnet Geprüft Apr Gb GZ Plangröße 37 Seiten Maßstab Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg km 0,740 37,920 Unterlage für spätere Arbeiten 2015 Planung: Projektant: Fachreferent: Unterschrift/Stempel Projektleitung: Bauwerber -Infrastruktur AG Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel

2 PLANUNGSTEAM Planungsgemeinschaft Marchegger AST (PGM) Leithastraße 10, 1200 Wien Werner Consult Ziviltechnikergesellschaft.m.b.H. Leithastraße 10, 1200 Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / wien@wernerconsult.at ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH Harrachstraße 26, 4020 Linz Tel.: 0512 / Fax: 0512 / info@linz.ilf.com Fachplanung Unterlage für spätere Arbeiten Werner Consult Ziviltechnikergesellschaft.m.b.H. Leithastraße 10, 1200 Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / wien@wernerconsult.at PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 2 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

3 0 VORBEMERKUNG Gegenstand des vorliegenden Projektes ist der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke 117 von Stadlau Staatsgrenzen. Marchegg (von Best.-km 0,776 bis km 37,910 Staatsgrenze) samt der damit in einem notwendigen räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden (Begleit-) Maßnahmen. Für dieses Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVP-G 2000 StF: BGBl. Nr. 697/1993, letzte Änderung BGBl. I Nr. 77/2012 durchgeführt worden. Das UVP-Projekt wurde mit dem Bescheid (GZ. BMVIT /0011-IV/SCH2/2014) vom genehmigt. Im Zuge der weiterführenden Planungen sind folgende Projektänderungen und Ergänzungen zum bisher genehmigten UVP Projekt aufgetreten. Im Rahmen einer Kostenoptimierung wurde seitens der in Abstimmung mit der Gemeinde Raasdorf beschlossen, für die Niveaufreimachung der Landesstraße L 5 anstelle einer Straßenunterführung eine Straßenüberführung zu errichten. Der in der Unterführung parallel zur Straße geplante Fuß- und Radweg soll nun im Bahnhofsbereich von Raasdorf die Trasse queren, hierfür ist die Verlängerung des Personentunnels sowie die Errichtung von zusätzlichen Rampen erforderlich. Aufgrund der weiterführenden Planungen für die straßenrechtliche Einreichung ergaben sich im Bereich der L9 Anpassungen, die ebenfalls dargestellt werden. Nach Abschluss der Planungsübereinkommen mit den Gemeinden Raasdorf, Glinzendorf und Marchegg werden in diesen 3 Gemeinden Park&Ride (P&R) Anlagen errichtet. In Wien ist im Bereich des Versickerungsbeckens W5, (km 4,533 l.d.b.) westlich der Mayeredergasse und nördlich der Hst. Wien Aspern eine aufgelassene Anlage des Kohlenwasserstoffbergbaues (aufgelassene Gassonde Breitenlee 14) vorhanden, welche nicht im Grundbuch eingetragen ist. Das Bohrloch der aufgelassenen Sonde ist entsprechend den Vorgaben der Berghauptmannschaft Wien verfüllt und mittels Eisenplatte dicht verschlossen worden. Darüber wurde eine Zementplatte mit den Abmessungen 1,0m x 1,0m x 0,3m gesetzt. Da die Tiefenlage des Rohrendes inkl. Eisen- und Zementplatte keinesfalls verändert werden darf, soll die Geometrie des Versickerungsbeckens W5 angepasst und die vorbeschriebene Sondenabdeckung durch eine Steinschlichtung gesichert werden. Für die Projektänderungen L5, Bf. Raasdorf, L9 und die P&R-Anlagen sind Genehmigungen gem. UVP-Gesetz, Eisenbahngesetz, Forstgesetz und Wasserrechtsgesetz erforderlich, die Sicherung der Sonde erfordert eine Ausnahmegenehmigung gem. Mineralrohstoffgesetz. Dies ist Gegenstand der Um die Nachvollziehbarkeit der Projektänderungen im vorliegenden Bericht zu gewährleisten, sind diese in der folgenden Übersicht zusammengefasst. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 3 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

4 Ergänzt auf Seite, Kapitel Inhalt der 2015 S. 3, Pkt. 0 Vorbemerkungen S. 16, Pkt SM12 Überführung L5 anstelle Unterführung S. 17, Pkt. 3.4 Ergänzung Park&Ride (P&R) S. 23, Pkt Straßenüberführung L5 anstelle Straßenunterführung PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 4 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

5 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkung VERWENDETE ABKÜRZUNGEN ALLGEMEINES Kurzbeschreibung der Bauwerks- und Anlagenteile Streckenausbau gesamt Streckenausbau Strecke Projektanfang km 0,740 Staatsgrenze Österreich / Slowakei km 37, Aus- und Umbau und Neubau von Bahnhöfen und Haltstellen Anlagenteile Kabelwege Bedienungsräume (Verschieberbahnsteige) Zufahrten Bedienungswege Regenbecken im EcoPlus Eisenbahnkreuzungen Durchlässe Verkehrsanlagen Kunstbauten Übersicht Brücken, Stütz- und Grabenmauern - Abschnitt Wien: Übersicht Brücken, Stütz- und Grabenmauern - Abschnitt Niederösterreich: Begleitwege, Wegverlegungen, Revisionswege, Park&Ride (P&R) Hochbauten Bahnhöfe und Haltestellen Technikgebäude Typologie Technikgebäude Situierung und Konfiguration Technikgebäude Unterwerk - Betriebsgebäude Signal- und Fernmelde und elektrotechnische Anlagen PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 5 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

6 3.6.1 Eisenbahnsicherungsanlagen Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen Telekomanlagen Oberleitungsanlagen Maste Schalter und Schaltgerüst Elektrotechnische Anlagen Unterwerk Untersiebenbrunn km 23, Bahnstromleitungen 110 kv Wasserbauliche Maßnahmen - Eisenbahnstrecke Allgemeines Versickerungsbecken mit dichtem Rückhaltebecken Versickerungsmulden Wasserbauliche Maßnahmen - Straßen Entwässerung der Gemeinde- sowie Landesstraßen Pumpenanlagen Absetz- und Filterbecken Lärmschutzmaßnahmen Allgemeingültige Vorschreibungen für die Durchführung von Wartungs- und Erhaltungsarbeiten Sanierungs- und Umbauarbeiten Abbrucharbeiten Aufbewahrungspflicht Weiterführung und Anpassung ANLAGEN: BEILAGE 1 - ERWARTETE SPÄTERE ARBEITEN UND HÄUFIGKEITEN PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 6 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

7 1 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN AB Anschlussbahn AM-VO Arbeitsmittelverordnung ASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BauKG Bauarbeitenkoordinationsgesetz BauV Bauarbeiterschutzverordnung E Elektro- EisbAV Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung EK Eisenbahnkreuzung EKV Eisenbahnkreuzungsverordnung ESTW Elektronisches Stellwerk ETV Elektrotechnikverordnung EWR Europäischer Wirtschaftsraum KennV Kennzeichnungsverordnung MSV Maschinenschutzverordnung Österreichische Bundesbahnen ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik SiGe-Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan StVO Straßenverkehrsordnung TG Technikgebäude TK Telekommunikation UF Unterführung ÜF Überführung VEXAT Verordnung explosionsfähige Atmosphären VSG Verbundsicherheitsglas PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 7 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

8 2 ALLGEMEINES Die gegenständliche Unterlage für spätere Arbeiten umfasst den zweigleisigen Ausbau sowie Elektrifizierung der bestehende Strecke 117 von der Haltestelle Wien Erzherzog Karl- Straße bis zur Staatsgrenze nächst Marchegg. Bestehende Anlagen und Bereiche sind nicht Gegenstand dieser Unterlage für spätere Arbeiten. Die sicherheitsrelevanten und die dem Arbeitnehmerschutz dienenden gesetzlichen Vorschriften sowie die diesbezüglichen Auflagen im Baubescheid sind bei Planung und Errichtung des Bauwerkes zu berücksichtigten und einzuhalten. Die unter Pkt. 7 Aufbewahrungspflicht angeführten, mitgeltenden Unterlagen sind bei der Arbeitsvorbereitung und Durchführung der Arbeiten, neben den in der gegenständlichen Unterlage zitierten Unterlagen zu beachten. Details zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten siehe Detaillierter Wartungsplan. Für die unter Pkt. 3 angeführten Bauwerks- und Anlagenteile sind in den beiliegenden Tabellen (detaillierter Wartungsplan) folgende Details zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten enthalten: - die für die jeweiligen Bauwerks- und Anlagenteilen zu erwartenden späteren Arbeiten und Häufigkeiten - die möglichen Gefährdungen - die baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung - die Zuständigkeit für die Veranlassung der späteren Arbeiten - die erforderliche Qualifikation des s für die Durchführung der späteren Arbeiten - eventuell erforderliche besondere Sicherheitsvorkehrungen - Hinweis auf die bei den jeweiligen späteren Arbeiten speziell einzuhaltenden Bestimmungen PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 8 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

9 3 KURZBESCHREIBUNG DER BAUWERKS- UND ANLAGENTEILE In der Folge werden die Anlagenteile kurz beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung ist in folgenden Technischen Berichten zu finden: - Technischer Bericht Streckenplanung EZ B Technischer Bericht Hochbau EZ B Technische Berichte Konstruktiver Ingenieurbau Mappe EZ B08 - Technische Berichte Straßenplanung Mappe EZ B06 - Baukonzept EZ B Streckenausbau gesamt Streckenausbau Strecke Projektanfang km 0,740 Staatsgrenze Österreich / Slowakei km 37,920 Zweigleisiger Ausbau sowie Elektrifizierung Aus- und Umbau und Neubau von Bahnhöfen und Haltstellen In den angeführten Bahnhöfen und Haltstellen werden die Durchfahrtsgleise und größtenteils auch die Nebengleise in eine neue Lage gebracht und elektrifiziert. Weiters erfolgen Umbauten an den Anschlussbahnen und Weicheneinbauten. Haltestelle Wien Hirschstetten Haltestelle Wien Aspern Bahnhof Raasdorf Haltestelle Glinzendorf Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf Haltestelle Untersiebenbrunn Bahnhof Schönfeld Lassee Haltestelle Breitensee Bahnhof Marchegg Anlagenteile Kabelwege Es sind nachfolgende Hauptkabelwege vorgesehen: Km 0,740 km 1,161 Kabeltrog links der Bahn (Gleis 1) km 1,161 Kabelquerung v. links (Gleis 1) n. rechts der Bahn (Gleis 3) PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 9 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

10 km 1,161 km 2,288 Kabeltrog rechts der Bahn (Gleis 3 bzw. 2) km 1,558 Kabelquerung von Schaltstation Aupark nach rechts der Bahn (Gleis 2) km 1,962 Kabelquerung von Schaltstation Hirschstetten Haltestelle Wien Hirschstetten km 2,288 (entspricht km 0,150 AB Konsum) Kabelquerung von rechts nach links der Bahn (Gleis 1K) km 2,288 km 3,066 Kabeltrog rechts der Bahn (Gleis 2) km 3,066 km 3,622 Kabeltrog rechts der Bahn (Gleis 2) km 3,622 Kabelquerung v. rechts (Gleis 2) n. links der Bahn (Gleis 1) km 3,622 km 8,129 Kabeltrog links der Bahn (Gleis 1) km 4,537 Kabelquerung links der Bahn (Gleis 1) Haltestelle Wien Aspern km 4,704 Kabelquerung von Schaltstation Aspern nach rechts der Bahn (Gleis 2) km 8,138 km 9,683 Kabeltrog links der Bahn (Gleis 1) km 9,683 km 10,593 Kabeltrog Größe V links der Bahn km 10,030 Kabelquerung Schalthaus km 10,340 Kabelquerung Bahnhof Raasdorf km 10,593 km 10,884 Kabeltrog zwischen Gleis 3 und 5 (Bf. Raasdorf) km 10,884 km 11,507 Kabeltrog links der Bahn km 11,104 Kabelquerung Schalthaus km 11,507 km 18,782 Kabeltrog links der Bahn km 14,729 Kabelquerung Schalthaus Haltestelle Glinzendorf km 18,782 km 19,684 Kabeltrog links der Bahn km 19,684 km 19,829 Kabeltrog zwischen Gleis 3 und 5 (Bf. Siebenbrunn Leopoldsdorf km 19,174 Kabelquerung Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf km 19,480 Kabelquerung Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf km 19,829 km 20,176 Kabeltrog links der Bahn km 20,176 Kabelquerung von links nach rechts der Bahn km 20,176 km 20,497 Kabeltrog rechts der Bahn km 20,497 km 26,046 Kabeltrog rechts der Bahn km 22,786 Kabelquerung Schalthaus Haltestelle Untersiebenbrunn km 23,278 Kabelquerung Unterwerk Untersiebenbrunn km 23,298 Kabelquerung Unterwerk Untersiebenbrunn km 26,046 km 27,241 Kabeltrog rechts der Bahn km 26,470 Kabelquerung Schalthaus km 27,214 Kabelquerung Bahnhof Schönfeld Lassee km 27,241 km 27,411 Kabeltrog zwischen Gleis 1 und 2 (Bf. Schönfeld Lassee) PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 10 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

11 km 27,411 km 27,813 km 27,813 km 33,000 km 32,450 km 33,00 km 37,920 Kabeltrog rechts der Bahn Kabeltrog rechts der Bahn Kabelquerung Haltestelle Breitensee Kabeltrog rechts der Bahn Anmerkung: auf den Objekten wird beidseitig in den Randbalken in der Regel ein Kabeltrog ausgeführt Bedienungsräume (Verschieberbahnsteige) Die Bedienungsräume (Verschieberbahnsteige) werden von 1,50 m 2,60 m von der Gleisachse (Abstandsangaben ohne allfällige Bogenzuschläge) auf Höhe der Schwellenoberkante angeordnet. Die Oberflächengestaltung der Verschiebebahnsteige erfolgt aus feinkörnigem Schotter (zum Beispiel Abfallgemühle). Folgende Bedienungsräume (Verschieberbahnsteige) werden neu errichtet: AB DHZ: Gleis 1K AB GM: Gleis 1GM Gleis 2GM Bahnhof Raasdorf: Gleis 3 Gleis 5 Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf: Gleis 3 Bahnhof Schönfeld Lassee: Gleis 4a Gleis 4 AB Lagerhaus Zufahrten Bahnhof Marchegg: Gleis 3 Gleis 1 Gleis 2 Gleis 4 Gleis 5b Gleis 6 Gleis 8 PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 11 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

12 Gleis 10 Gleis 12 Gleis Zufahrten Wien: Zufahrtsmöglichkeiten zur Bahntrasse sind im Wiener Bereich durch das bestehende Straßen- und Wegenetz gegeben. Zu einzelnen Versickerungsbecken und z.t. um die Becken herum werden Bedienungswege errichtet. Niederösterreich: Im niederösterreichischen Bereich erfolgt die Zufahrt zur Bahntrasse über das öffentliche Straßen- bzw. Wegenetz. Die neu projektierten bahnparallelen Begleitwege sind größtenteils öffentliche Wege (landwirtschaftliches Begleitwegenetz) und werden als Ersatz für bestehende Wege bzw. EK Auflassungen errichtet. Zufahrten zu den Versickerungsbecken erfolgen teilweise über das öffentliche Wegenetz, teilweise über Bedienwege Bedienungswege Siehe Pkt Regenbecken im EcoPlus Das bestehende Regenbecken Eco Plus (ca. km 33,400 l.d.b) wird Richtung Norden erweitert, so dass das ursprüngliche Volumen beibehalten wird Eisenbahnkreuzungen Abschnitt Wien: Bestand Eisenbahnkreuzung Bestand (Cassinonestraße) Eisenbahnkreuzung Bestand (Telefonweg) Eisenbahnkreuzung Bestand (Schafflerhofstraße) Bestand km km km km Projekt km km EK wird technisch gesichert km EK wird technisch gesichert km EK wird technisch gesichert PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 12 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

13 Abschnitt Wien / Niederösterreich: Bestand Eisenbahnkreuzung Bestand (Grenzweg) Bestand km km Projekt km Darstellung im Projekt km EK wird technisch gesichert Durchlässe An der Strecke 117 befinden sich im Bestand Rohrdurchlässe bzw. Gewölbedurchlässe, die im Projekt aufgelassen bzw. erneuert werden. Durchlass Bestands Km Maßnahme im Projekt KDL Gewölbe (Ziegel) 7,588 Wird aufgelassen / abgetragen KDL Gewölbe (Ziegel) 11,673 Wird aufgelassen / abgetragen Rohrdurchlass DN ,673 Wird aufgelassen / abgetragen KDL Geschlossener Rahmen 17,831 Ersatz durch DN 1000 Rohrquerung Projekt km 17,855 Rohrdurchlass DN ,878 Ersatz durch DN 1000 Rohrquerung Projekt km 17,902 Bestehender Durchlass 20,755 Wird aufgelassen / abgetragen Bestehender Durchlass 21,199 Wird aufgelassen / abgetragen KDL Geschlossener Rahmen 21,897 Wird aufgelassen / abgetragen Bestehender Durchlass 22,743 Wird aufgelassen / abgetragen Bestehender Durchlass 24,771 Wird aufgelassen / abgetragen KDL Gewölbe (Ziegel) 24,992 Wird aufgelassen / abgetragen Bestehender Durchlass 30,446 Wird aufgelassen / abgetragen PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 13 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

14 3.2 Verkehrsanlagen Vom Vorhaben sind folgende Verkehrsanlagen berührt: Bahn-km (Bestand) Straßenquerungen Gemeinde km 1,113 Stadlauer Straße Wien km 1,543 Auparkweg Wien km 1,860 Hirschstettner Straße Wien km 2,155 Contiweg Wien km 3,312 Unterführung Hausfeldstraße Wien km 4,508 Mayredergasse Wien km 5,701 Cassinonenstraße Wien km 6,395 Telefonweg Wien km 7,090 Schafflerhofstraße Wien km 8,114 Gemeindestraße Wien / Groß-Enzersdorf km 9,054 Landesstraße L3019 Raasdorf km 10,000 Landesstraße L5 Raasdorf km 10,973 Landesstraße L11 Raasdorf km 12,762 Gemeindestraße Großhofen / Glinzendorf km 14,587 Landesstraße L3010 Glinzendorf km 16,288 Landesstraße L6 Leopoldsdorf i. Marchfeld km 17,153 Gemeindestraße Leopoldsdorf i. Marchfeld km 19,149 Landesstraße L9 Obersiebenbrunn/ Leopoldsdorf i. Marchfeld km 20,174 Gemeindestraße Obersiebenbrunn km 21,506 Gemeindestraße Untersiebenbrunn km 22,108 Gemeindestraße Untersiebenbrunn km 22,660 Landesstraße L3021 Untersiebenbrunn km 23,068 Gemeindestraße Untersiebenbrunn km 23,724 Gemeindestraße Untersiebenbrunn km 25,620 Unterführung Gemeindestraße Lassee km 26,357 Gemeindestraße Lassee km 27,619 Landesstraße L4 Lassee km 29,029 Gemeindestraße Lassee km 30,826 Gemeindestraße Marchegg PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 14 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

15 km 32,345 Gemeindestraße Marchegg km 33,482 Unterführung Gemeindestraße Marchegg km 34,622 Überführung Landesstraße B49 Marchegg km 35,000 Überführung Gemeindestraße Marchegg km 36,003 Unterführung Schlosshoferstraße L3001 Marchegg km 37,444 Unterführung Gemeindestraße Marchegg Im Zuge des Projekts werden nachstehende Straßenbauten umgesetzt: Neubau Radwegverbindung Kiki-Kogelnik-Weg Anpassung Auparkweg Anbindung Hyazinthengasse Zugang Hst Wien Hirschstetten Unterführung Hirschstettner Strasse Unterführung Contiweg Cassinonestraße EK km 5,717 Telefonweg EK km 6,395 Schafflerhofstraße EK km 7,117 Niveaufreimachung der L3019, Best.-km 9,054 Niveaufreimachung der L5, Best.-km 10,000 Niveaufreimachung der L11, Best.-km 10,973 Niveaufreimachung der L3010, Best.-km 14,587 Niveaufreimachung der L6, Best.-km 16,288 Fuß- und Radwegunterführung Marchfeldkanal km 17,117 Niveaufreimachung der L9, Best.-km 19,149 Fuß- und Radwegunterführung Obersiebenbrunn km 19,185 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 21,535 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 22,709 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 23,754 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 26,391 Niveaufreimachung der L4, Best.-km 27,619 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 29,070 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 30,882 Niveaufreimachung der Gemeindestrasse km 32,596 Verlegung der Straßenbrücke Landesstraße B49 km 34,622 Verlegung der Straßenbrücke Gemeindestraße km 35,000 PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 15 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

16 Begleitwege, Wegverlegungen und Revisionswege siehe Pkt Kunstbauten Konstruktive Maßnahmen wie Brücken, Stütz- sowie Grabenmauern Übersicht Brücken, Stütz- und Grabenmauern - Abschnitt Wien: Objekt Nr. Objekt Bestands- Km Str. 117 Projekts- Km Str. 117 SM10 Aufstockung Stützmauer STM bis Stadlauer Straße Auparkweg l.d.b SM9a Stützmauer STM bis Stadlauer Straße Auparkweg r.d.b SM02 Unterführung Auparkweg SM9b Stützmauer STM bis Auparkweg Hirschstettner Straße r.d.b SM03 Unterführung Hirschstettner Straße SM08 Personendurchlass Contiwegschule SM04 Unterführung Contiweg SM07 Fußgängersteg Hst. Wien Aspern Übersicht Brücken, Stütz- und Grabenmauern - Abschnitt Niederösterreich: Objekt Nr. Objekt Bestands- Km Str. 117 Projekts- Km Str. 117 SM51* Straßenbrücke über die S1-8,713 SM11 Überführung L SM12 Unter Überführung L5 inkl. Geh- und Radweg SM13 Personendurchgang Raasdorf SM14 Überführung L Grabenmauer Glinzendorf l.d.b bis SM15 Unterführung L3010 inkl. Geh- und Radweg SM16 Überführung L SM17 Fuß- und Radwegunterführung (Marchfeldkanalradweg) SM18 Eisenbahnbrücke über den Rußbach SM19 Überführung L SM20 Fuß- und Radwegunterführung Obersiebenbrunn SM21 Personendurchgang Siebenbrunn-Leopoldsdorf SM22 Überführung einer Gemeindestraße PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 16 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

17 SM23 Unterführung Gemeindestraße Untersiebenbrunn inkl. Geh- und Radweg SM25 Eisenbahnbrücke über den Stempfelbach SM50 Straßenbrücke über den Stempfelbach SM26 Überführung Gemeindestraße SM27 Unterführung Feldweg wird aufgelassen SM28 Unterführung Gemeindestraße SM29 Personendurchgang Schönfeld-Lassee inkl. Radweg (beidseitige Rampe) SM30 Unterführung L SM31 Überführung Gemeindestraße SM32 Überführung Gemeindestraße Grabenmauer Breitensee r.d.b bis SM33 Personendurchgang Breitensee SM34 Unterführung Gemeindestraße SM40 Verbreiterung der Feldwegunterführung SM42 SM36 Eisenbahnbrücke über die March Errichtung eines 2. Tragwerks Steinsatz Marchegg SM37 Straßenbrücke Landesstraße B SM38 Fuß- und Radwegbrücke Gem Marchegg SM39 Personendurchgang Bf. Marchegg * Anmerkung zu Obj. SM 51: Die Schnellstraße S1 ist derzeit noch nicht errichtet. 3.4 Begleitwege, Wegverlegungen, Revisionswege, Park&Ride (P&R) Im Zuge der Verbreiterung des Eisenbahndamms oder auf Grund der Auflassung von Eisenbahnkreuzungen werden bestehende Wege verlegt oder auch neue Verbindungen geschaffen. Weiters sind Zufahrten zu Eisenbahnanlagen notwendig (Versickerungsanlagen, Technikgebäude, u. dgl.) Verzeichnis siehe EZ B060101, Tabellen 7.1 und 7.2 In den Gemeinden Raasdorf, Glinzendorf und Marchegg werden Park&Ride (P&R) Anlagen errichtet. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 17 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

18 3.5 Hochbauten Bahnhöfe und Haltestellen Haltestelle Wien Hirschstetten Haltestelle Wien Aspern Bahnhof Raasdorf Haltestelle Glinzendorf Bahnhof Siebenbrunn Leopoldsdorf Haltestelle Untersiebenbrunn Bahnhof Schönfeld Lassee Haltestelle Breitensee Bahnhof Marchegg In den angeführten Bahnhöfen bzw. Haltestellen werden folgende Neu- bzw. Umbauten durchgeführt: - Umbau bzw. Neubau Bahnsteigzugänge - Neuerrichtung Bahnsteige und Bahnsteigdächer - Errichtung von Wartekojen - Einbau von Aufzügen (nur Hst. Wien Hirschstetten und Hst. Wien Aspern) Technikgebäude Typologie Technikgebäude Entlang der Strecke kommen verschieden große Technikgebäudetypen mit unterschiedlicher Grundfläche zum Einsatz. Die eingeschossigen Gebäude sind teilweise mit Kabelkellern unterkellert. Im EG befinden sich je nach Nutzung 1 bis 3 Anlagenräume für Sicherungstechnik, Telekommunikationstechnik oder Niederspannungsräume. Es handelt sich dabei um Räume, in denen kein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist Situierung und Konfiguration Technikgebäude km NF ST NF TK NF E m² m² m² Lage Schalthaus Auparkweg 1, nördlich der Bahn, östlich der UF Auparkweg TG Hirschstetten 1, südlich der Bahn, östlich der UF Hirschstettnerstr. TG Aspern 4, nördlich der Bahn, östlich der Hst.Flugfeld Schalthaus1 Raasdorf 10, nördlich der Bahn, östlich der UF L5 Schalthaus2 Raasdorf 11, nördlich der Bahn, östlich der ÜF L11 TG Raasdorf 10, nördlich der Hst. Raasdorf Schalthaus Glinzendorf 14, nördlich der Hst. Glinzendorf PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 18 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

19 Schalthaus1 Leopoldsdorf 19, nördlich der Bahn, westl. der Hst.Siebenbrunn Leopoldsd. TG Leopoldsdorf 19, nördlich der Bahn, östl. der Hst.Siebenbrunn Leopoldsd. Schalthaus2 Leopoldsdorf 20, nördlich der Bahn, östl. der Hst.Siebenbrunn Leopoldsd. Schalthaus Untersiebenbrunn 22, südlich der Hst.Untersiebenbrunn Schalthaus Schönfeld-Lassee 26, südlich der Bahn, östlich der UF Gemeindestr. TG Schönfeld-Lassee 27, südlich der Bahn, südl. des Bhf Schönfeld Lassee Schalthaus Breitensee 32, südlich der Hst. Breitensee Schalthaus Marchbrücke 37,568 9 südlich der Bahn TG Marchegg 34, Westlich Bf. Marchegg TG Marchegg 35, Östlich Bf. Marchegg Unterwerk - Betriebsgebäude Bei km 23,250 wird eine neue Unterwerksschaltanlage errichtet. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 19 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

20 3.6 Signal- und Fernmelde und elektrotechnische Anlagen Eisenbahnsicherungsanlagen Modul 1a: Neuerrichtung der Sicherungsanlage Wien Hirschstetten und Anpassung der bestehenden Sicherungsanlagen Stadlau und Raasdorf Modul 1b: Neuerrichtung der Selbstblockstellen Stadlau Fbf. 2, Raasdorf 1, Siebenbrunn-Leopoldsdorf 1 und Schönfeld-Lassee 1, Neuerrichtung der Sicherungsanlage Schönfeld-Lassee und Anpassung der SicherungsanlagenWien Hirschstetten, Raasdorf, Siebenbrunn-Leopoldsdorf und Marchegg. Modul 2: Anpassung der ggstdl. Sicherungsanlagen aufgrund des 2-gleisigen Ausbaus zwischen Abzw. Stadlau Fbf 1 Bf Raasdorf; zwischen Bf Raasdorf Bf Siebenbrunn-Leopoldsdorf und vom Bf Schönfeld-Lassee bis Staatsgrenzenächst Marchegg (Devinska Nova Ves) Notstromversorgungen Modul 1a: Neues ESTW Wien Hirschstetten: statische USV Modul 1b: Neues ESTW Schönfeld Lassee: statische USV Modul 2: Keine Änderung Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen Siehe Pkt Telekomanlagen Für das gegenständliche Projekt werden folgende fernmeldetechnischen Anlagen ausgeführt. Kabelanlagen Funkanlagen Übertragungstechnik Datennetz TK-Anlagenräume Brandmeldeanlagen ortsfeste Kommunikationseinrichtungen Infoanlagen Videoanlagen Oberleitungsanlagen Im Zuge der Elektrifizierung werden die Oberleitungen neu errichtet. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 20 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

21 Maste Grundsätzlich werden die Oberleitungsanlagen mit Stahlbetonmasten ausgerüstet. Bei technisch oder wirtschaftlich begründeten Fällen werden feuerverzinkte Rechteckaufsetzmaste, Stahlmaste oder Stahlsonderkonstruktionen verwendet. Im Bereich von Kunstbauten (z. B. Brücken, Einschnitten, Rampen). werden grundsätzlich Stahlbetonmaste und in begründeten Fällen Stahlmaste oder Stahlsonderkonstruktionen verwendet Schalter und Schaltgerüst Oberleitungsschalter, ausgenommen jene für Nebenverbraucher, Ladegleise, Anschlussgleise und Gleisbereiche von Nebenanlagen sind grundsätzlich auf Schaltgerüsten montiert. Schaltgerüste sind als Stahlschaltgerüste ausgeführt Elektrotechnische Anlagen Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Adaptierung bzw. die Errichtung der Energieanlagen für die Bahnsteige (Beleuchtung, Steckdosenverteiler, E-Installation in den Wartekojen, etc.), Wegeleitsystem, Errichtung einer Gleisfeldbeleuchtung sowie der Einbau von elektrischen Weichenheizungen Unterwerk Untersiebenbrunn km 23,3 Die neue Anlage Untersiebenbrunn (km 23,3) besteht aus 15-kV-Schaltanlage, 110-kV- Freiluftschaltanlage und eines 15-kV-Schaltgerüstes mit Kabelkollektor einschließlich aller Nebeneinrichtungen und wird im Bereich zwischen der Haltestelle Untersiebenbrunn km 22,8 und der Eisenbahnbrücke über den Stempfelbach km 23,6 (links der Bahn am Bestandsstreckenabschnitt Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg, Strecken Nr von Streckenkilometer 23,2 bis 23,3) situiert Bahnstromleitungen 110 kv Zwei neue Masten werden errichtet. Der Mast Nr. 54 (neu) wird ca. 16 Meter südlich, in der weiterführenden Trasse Richtung Mast Nr. 55, neu situiert werden. Die große Distanz zum nächsten Bestandsmast (Mast Nr. 53) und die Notwendigkeit der Einbindung des geplanten Unterwerkes Untersiebenbrunn (UW Sbl) machen die Situierung eines neuen Zwischenmastes Mast Nr. 53a, nördlich der Bahnlinie erforderlich. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 21 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

22 3.7 Wasserbauliche Maßnahmen - Eisenbahnstrecke Allgemeines In den Bahnhöfen wird das Bahnwasser in Drainageleitungen gesammelt, und anschließend über Transportleitungen in Versickerungsbecken mit Absetzteil eingeleitet. Entlang der freien Strecke gibt es im Grunde zwei Regelfälle: Die Bahnwässer werden beiderseitig in Versickerungsmulden entlang des Dammfusses aufgefangen. Die Bahnwässer werden beiderseitig in abgedichtete Bahngräben beziehungsweise in Drainagen eingeleitet und anschließend über Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem Absetzteil in den Untergrund versickert. Die auf Brückenobjekten sowie im überdachten Bahnsteigsbereich anfallenden Niederschlagswässer werden grundsätzlich in das angrenzende Entwässerungssystem der Bahn eingeleitet. In Bereichen, wo die Bedeutung des Grundwasserkörpers und die Freisetzungshäufigkeit erhöht sind, wird das Planum abgedichtet Versickerungsbecken mit dichtem Rückhaltebecken Die Becken haben gleichzeitig die Funktion als Rückhaltebecken, Filterbecken und Sickerbecken und werden generell in ein Absetz- (dichtes Rückhaltebecken) und ein Versickerungsbecken unterteilt. Die Abtrennung zwischen Absetz- und Versickerungsteil erfolgt über einen Damm, der etwas über den max. Wasserspiegel hochgezogen wird. In Dammmitte befindet sich ein gepflasterter Überströmungsbereich. Im Damm wird durch eine Kiespackung, in die ein Vollsickerrohr eingebaut ist, eine Sickerstrecke ausgebildet. Die Ableitung in das Versickerungsbecken erfolgt über ein Vollrohr mit einer Absperrvorrichtung (Schieber), um ein Versickern von kontaminierten Wässern zu verhindern. Für die Kontrolle beziehungsweise Erhaltung das Versickerungsbecken sind nachfolgende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vorgesehen: Inspektion: jährliche und gegebenenfalls nach Starkregen / Unfällen; Sicht- und Funktionsprüfung, gegebenenfalls Entfernung von Störstoffen Mahd: mindestens jährlich Entfernung von Ablagerungen von der Beckensohle: bei Bedarf PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 22 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

23 3.7.3 Versickerungsmulden Die Versickerungsmulden haben gleichzeitig die Funktion der Rückhaltung, Filterung und Versickerung von Oberflächenwässern. Für die Kontrolle beziehungsweise Erhaltung der Versickerungsmulden sind nachfolgende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vorgesehen: Mahd: mindestens jährlich Entfernung von Laub und Störstoffen bei Bedarf Wiederherstellen der Durchlässigkeit: bei Bedarf; Vertikutieren, Schälen, Boden austauschen Verhinderung von Auskolkung: beim Bau und bei Bedarf; Steinschüttung und Pflasterung 3.8 Wasserbauliche Maßnahmen - Straßen Entwässerung der Gemeinde- sowie Landesstraßen Pumpenanlagen Pumpwerke sind bei folgenden Straßenunterführungen vorgesehen: L 5, L 3010, Gem.Str. km 22,709, Gem.Str. km 26,391, L 4, Gem.Str. km 32,596 sowie bei den Fuß-und Radwegunterführungen km 17,117 und km 19,185 Ein Pumpwerk ist bei folgender Straßenüberführung vorgesehen: L Absetz- und Filterbecken Absetz- und Filterbecken werden als offene Erdbecken ausgeführt. Die Absetzbecken sind ohne Dauerstau vorgesehen, so dass eine selbstständige Entleerung durch Drosselrohre auf Sohlniveau über Trennbauwerke in die Versickerungsbecken erfolgt. 3.9 Lärmschutzmaßnahmen Die entlang der Strecke 117 notwendigen Lärmschutzmaßnahmen sind in nachstehender Tabelle aufgelistet: Abschnitt Wien: Lärmschutzwand, km 1,200 bis km 1,552 li.d.b. L = 352 m 1,0 m ü. SOK Lärmschutzwand, km 1,552 bis km 1,927 li.d.b. L = 375 m 1,0 m ü. SOK Lärmschutzwand, km 1,927 bis km 2,197 li.d.b. L = 270 m 2,5 m ü. SOK Lärmschutzwand, km 2,197 bis km 3,077 li.d.b. L = 880 m 1,5 m ü. SOK Lärmschutzwand, km 3,077 bis km 3,325 li.d.b. L = 248 m 2,0 m ü. SOK Lärmschutzwand, km 3,325 bis km 3,475 li.d.b. L = 150 m 1,0 m ü. SOK PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 23 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

24 Lärmschutzwand, km 1,466 bis km 1,920 re.d.b. L = 454 m 1,5 m ü. SOK Lärmschutzwand, km 5,741 bis km 6,191 re.d.b. L = 450 m 1,5 m ü. SOK Abschnitt Glinzendorf: Lärmschutzwand, km 14,449 bis km 14,499 li.d.b. L = 50 m Lärmschutzwand, km 14,499 bis km 14,639 li.d.b. L = 140 m Lärmschutzwand, km 14,639 bis km 14,664 li.d.b. L = 25 m 1,5 m ü. SOK 2,5 m ü. SOK 2,0 m ü. SOK Abschnitt Obersiebenbrunn: Lärmschutzwand, km 19,102 bis km 19,482 li.d.b. L = 380 m 2,0 m ü. SOK Abschnitt Untersiebenbrunn: Lärmschutzwand, km 22,762 bis km 22,922 li.d.b. L = 160 m 2,0 m ü. SOK Lärmschutzwall, km 22,902 bis km 23,130 li.d.b. L = 228 m 2,5 m ü. SOK Abschnitt Breitensee: Lärmschutzwand, km 32,280 bis km 32,320 re.d.b. L = 40 m Lärmschutzwand, km 32,320 bis km 32,480 re.d.b. L = 160 m 1,5 m ü. SOK 2,0 m ü. SOK Abschnitt Marchegg: Lärmschutzwand, km 35,847 bis km 36,030 li.d.b. L = 183 m 1,5 m ü. SOK In den Lärmschutzwänden werden prinzipiell im Abstand von 300m Servicetüren bzw. im Abstand von 900m Service-Tore ausgeführt. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 24 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

25 4 ALLGEMEINGÜLTIGE VORSCHREIBUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON WARTUNGS- UND ERHALTUNGSARBEITEN Für ständige Arbeitsplätze ist eine Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung) gemäß 4 AschG durchzuführen und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß 5 AschG zu erstellen und im Zuge der Errichtung umzusetzen. Die sicherheitsrelevanten und die dem Arbeitnehmerschutz dienenden gesetzlichen Vorschriften und Dienstvorschriften der sowie die diesbezüglichen Auflagen im Baubescheid sind bei Planung und Errichtung des Bauwerkes zu berücksichtigen und einzuhalten. Insbesondere wird auf die EisbAV. und die 40 Richtlinie für den Arbeitnehmerschutz bei den Österreichischen Bundesbahnen verwiesen. Die Arbeiten sind von geschultem und unterwiesenem mit einer mit den zuständigen Präventivfachkräften abgestimmten Arbeitsanweisung entsprechend den Dienstvorschriften der durchzuführen. Betriebsfremde Beschäftigte sind an Hand der Merkblätter der zu unterweisen. Sie dürfen Bahnanlagen nur betreten, wenn sie über eine gültige Erlaubniskarte zum Betreten von Eisenbahnanlagen verfügen. Finden Arbeiten innerhalb des Gefahrenraumes der Gleisanlagen statt, sind gemäß EisbAV 26 technische oder betriebliche Maßnahmen zu setzen. Bei länger andauernden Bauarbeiten unmittelbar neben dem Gefahrenraum ist eine Abschrankung zum Gefahrenraum vorzunehmen, welche ein irrtümliches Betreten verhindert und zwar mobile Absperrelemente, Abschrankung mit standsicheren Stehern und Latten oder Zaun. Die Einhaltung der Abstände zu den Bahnstromanlagen, insbesondere zu den Fahrdrähten, muss entsprechend den -Merkblättern gewährleistet sein. Ist dies nicht möglich, sind die Bahnstromanlagen im Arbeitsbereich stromlos zu schalten und zu erden. Die Aufrechterhaltung des stromlosen Zustandes und der Erdung ist für die Dauer der Arbeiten zu gewährleisten. Es ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der mechanischen, elektromechanischen und elektronischen Ausstattung und Sicherheitseinrichtungen entsprechend den behördlichen Vorschriften, den Dienstvorschriften der bzw. den Vorschreibungen des Herstellers durchzuführen. Für sämtliche mechanische, elektromechanische und elektronische Einrichtungen ist vom Hersteller eine Betriebsanleitung, eine Ersatzteilliste und ein Wartungsplan zu erstellen und dem zuständigen Anlagenbetreiber zu übergeben. Einfache Wartungsarbeiten können von unterwiesenem gemäß Betriebsanleitung ausgeführt werden. Alle übrigen Wartungs- und Reparaturarbeiten sind von durchzuführen. Zur Erleichterung der Revisions-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Reinigungsarbeiten sind Stromentnahmestellen einzuplanen, die einen Zusatzschutz gem. ESV 2012 aufweisen. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 25 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

26 Sind im Zuge von Wartungs- oder Reparaturarbeiten gleichzeitig Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber an einer Arbeitsstätte tätig, haben sie ihre Arbeiten auf dem Gebiet der Gefahrenverhütung gem. 40 zu koordinieren. Bei Arbeiten in Schächten und Kollektorgängen ist ein Befahrerlaubnisschein erforderlich. Die Bestimmungen gemäß 120 BauV sind einzuhalten. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 26 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

27 5 SANIERUNGS- UND UMBAUARBEITEN SiGe-Plan: Vor der Durchführung größerer Sanierungs- oder Umbauarbeiten ist zu überprüfen, ob für diese Arbeiten gemäß BauKG 7 ein SiGe-Plan zu erstellen ist. Ist für Sanierungs- oder Umbauarbeiten ein eigener SiGe-Plan erforderlich, sind die Sicherheitsvorkehrungen diesem entsprechend durchzuführen. Ist für die Durchführung von Sanierungs- und Umbauarbeiten kein eigener SiGe-Plan erforderlich, sind die Sicherheitsmaßnahmen gemäß der vorliegenden Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk einzuhalten. In jedem Fall ist eine Ermittlung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen gemäß 4 ASchG (Evaluierung) von jedem Arbeitgeber durchzuführen. Sicherheitsmaßnahmen: Bei der Durchführung von Sanierungs- und Umbauarbeiten gilt die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Die BauV ist auf die auf der Baustelle tätigen Selbständigen anzuwenden. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 27 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

28 6 ABBRUCHARBEITEN Vor Durchführung von Abbrucharbeiten muss der Bauzustand des abzubrechenden Objektes und eventuell angrenzender Nachbarobjekte von einer fachkundigen Person untersucht werden. Die Untersuchung des abzubrechenden Objektes hat sich insbesondere auf die konstruktiven Gegebenheiten, die statischen Verhältnisse, die Art und den Zustand der Bauteile und Baustoffe sowie die Art und Lage von Leitungen und sonstigen Einbauten zu erstrecken. Die fachkundige Person muss über die jeweils erforderlichen Kenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet der Statik, verfügen und praktische Erfahrung besitzen. Die fachkundige Person hat eine schriftliche Abbruchanweisung zu erstellen, welche insbesondere nachstehende Angaben zu enthalten hat: Umfang, Reihenfolge und Art der Abbrucharbeiten und der dabei erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen Art der erforderlichen Gerüste und Aufstiege Abbruchniveau Mögliche Gefährdung durch Einwirkung auf benachbarte Objekte und damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer Art und Lage von unterirdisch bzw. unter Putz verlegten Leitungen und anderen Einbauten sowie die diesbezüglich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen, die auf Grund der Eigenart der Konstruktion erforderlich sind. Mögliche gesundheitsgefährdende Einwirkungen, Brand- oder Explosionsgefahren durch im Bauwerk verwendete Stoffe sowie die hierfür geeigneten Schutzmaßnahmen. Für die Erstellung der Abbruchanweisung sind der fachkundigen Person die Gebäudepläne, die Haustechnikpläne, die Bewehrungspläne und die statische Berechnung zur Verfügung zu stellen. Werden nur geringfügige Teile des Bauwerkes abgebrochen, die keine besonderen Sicherungsmaßnahmen oder Anweisungen erfordern, können die o.a. Maßnahmen gänzlich oder teilweise entfallen. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 28 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

29 7 AUFBEWAHRUNGSPFLICHT Bis zum Abbruch des Bauwerkes sind vom Bauherrn folgende Unterlagen aufzubewahren: Die gegenständliche Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk inklusive aller Anlagen Folgende Detailbeschreibungen sind gegebenenfalls Bestandteil der Unterlage: Die Ausführungspläne inklusive der Bewehrungspläne Statik konstruktiver Bauteile Absturzgefahr durch nicht oder bedingt begehbare Bauteile Bestandspläne von Einbauten (Leitungen, Kollektorgänge, u.dgl.) Prüfbefunde und Abnahmeprotokolle Bedienungsanleitungen und Wartungspläne für sämtliche mechanischen, elektrischen und elektronischen Anlagen Montage- und Demontageanleitungen von Bauteilen Detailpläne von Sicherheitseinrichtungen Sicherheitshinweise mit erforderlichen Kennzeichnungen Zusammenstellung der verwendeten Arbeitsstoffe mit den potenziellen Gefahren beim Umbau und Abbruch Sicherheitsdatenblätter Im Fall von Umbauarbeiten sind die o.a. Unterlagen anzupassen, zu ergänzen oder auszutauschen. Wird das Bauwerk während der Ausführung oder nach Fertigstellung vom Bauherrn an eine andere natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft übergeben, hat diese für die Aufbewahrung der Unterlagen zu sorgen. Die für die Betriebssicherheit relevanten Unterlagen sind bei der technischen Betriebsführung zu hinterlegen. 8 WEITERFÜHRUNG UND ANPASSUNG Der Planungskoordinator wird die gegenständliche Unterlage im laufenden Kontakt mit den Planern entsprechend zu ergänzen. Insbesondere werden die Angaben gemäß BGBl. I Nr. 159 vom , BauKG 8 Abs. 2 um Angaben über Merkmale des Bauwerkes ergänzt (Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen). Die Erfordernisse gem. Punkt 6 und 7 des vorliegenden Dokumentes sind zu berücksichtigen. Diesbezügliche Unterlagen werden Bestandteil des gegenständlichen Dokumentes. Nach Baubeginn ist die Unterlage für spätere Arbeiten vom Baustellenkoordinator entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen. Dipl. Ing. Maria Hessenberger Planungskoordinatorin PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 29 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\

30 - Marchegger Ast Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk - detaillierter Wartungsplan Gleisprojekt Beilage 1 Seite 1 Pkt. Unterlage Bauteil Art der Arbeit / Tätigkeit Häufigkeit Veranlassung durch Durchführung durch Gefahr Besondere Sicherheitsvorkehrungen Bauliche Vorkehrungen Organisatorische Vorkehrungen*) Einzuhaltende Bestimmungen*) DIE ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN GEM. PKT. 2 SIND EINZUHALTEN. Generelle Bestimmungen Dienstbehelf IS 2, Teil 1 Oberbau 3.1 Gleisprojekt ALLG. Inspektion, Kontrollmessungen, Wartung, Reinigung, Entfernen von Bewuchs, Betreten der Randwege nach festgelegten Fristen laut gesetzlichen Bestimmungen bzw. Inspektionsplänen bzw. nach Bedarf ; für Kontroll- und Wartungsarbeiten: geschultes Arbeiten innerhalb des Gefahrenraumes, Bahnstromanlagen Maßnahmen gem. EisbAV 26 Leichte Zugänglichkeit aller zu wartenden Bauteile herstellen Die Reinigungsarbeiten dürfen nur von unterwiesenem und unter Aufsicht eines Fachkundigen durchgeführt werden. Wartungs- und Kontrollarbeiten sind von geschultem durchzuführen. Dienstbehelf IS 2, Teil 1 EisbAV Dienstvorschriften der ÖVE und EL 52 Winterdienst an den Gleisanlagen nach Erfordernis Durchführung durch Dienstbehelf IS 2, Teil 1 EisbAV Dienstvorschrift der Verfahrensanweisung Winterdienst der Böschungen Mäharbeiten, Freihalten von Baumbewuchs mind. 1 x jährlich Bahnbetrieb Bahnstromanlagen Maßnahmen gem. EisbAV 26 DB IS 2 Teil 3 ÖVE und EL Bedienungsräume (Verschieberbahnsteige) Inspektionsarbeiten, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung nach Erfordernis Arbeiten innerhalb des Gefahrenraumes, Bahnstromanlagen Maßnahmen gem. EisbAV 26 Planung und Ausführung gemäß EisbAV, Standfesten und rutschsicheren Belag auszuführen (feinkörniger Schotter, z.b. Winterdienst nach Erfordernis Rutschgefahr Abfallgemühle) Durchführung durch Verfahrensanweisung Winterdienst der 3.2 u. 3.4 Verkehrsanlagen - Straßen und Wege, öffentlich Inspektionsarbeiten, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung, Winterdienst Straßenverkehr Zuständiger Verkehrsabsicherung Planung und Ausführung gemäß RVS in Abstimmung mit dem Neu errichtete, bzw. umgebaute Straßen des öffentlichen Wegenetzes werden nach Ferigstellung der Bauarbeiten dem zuständigen übergeben. RVS 3.4 -interne Begleitwege und Revisionswege Inspektionsarbeiten, ( Wartung, Instandsetzung, Erneuerung) nach Erfordernis Wasserabfluss sicherstellen Winterdienst nach Erfordernis Rutschgefahr Geh- und Fahrwege sind mit einem ebenen, standfesten und rutschsicheren Belag Unterweisung Verfahrensanweisung Winterdienst der 3.5 Bahnsteige Winterdienst, Reinigungsarbeiten nach Erfordernis Rutschgefahr Maßnahmen gem. EisbAV 26 Gehwege sind mit einem ebenen, standfesten und rutschsicheren Belag auszuführen. Einbauten in Gehwegen sind derart zu Bei Rutschgefahr Aufstellung von Warntafeln gestalten, dass diese mit entsprechenden Unterweisung Kehrgeräten und Schneeräumgeräten befahren werden können DB IS 2 Verfahrensanweisung Winterdienst der Weichenheizung Kontrolle und Wartung der mechanischen, elektromechanischen und elektronischen Ausstattung und Sicherheitseinrichtungen (Sicht- und Funktionskontrolle, Messung) Jährlich vor der nächsten Heizperiode elektrischer Strom bei Bedarf spannungsfrei schalten Maßnahmen gem. EisbAV 26 Zugänglichkeit herstellen ÖVE Bestimmungen DB IS 2 Teil 4 ÖVE und EL bzw Kabeltröge Instandhaltung gem. Dienstvorschrift elektrischer Strom, Bahnbetrieb Maßnahmen gem. EisbAV 26 Kabeltröge sind mit Abdeckplatten zu versehen (rutschhemmend, ebenflächig, in Kabeltrasse versenkt) DV S80 Die Instandhaltung der Eisenbahnsicherungsanlagen erfolgt gemäß der jeweils gültigen Dienstvorschrift S80 bzw. der systemspezifischen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers. systemspezifischen Instandhaltungsanweisungen DB IS 2 Teil 4 ÖVE und EL u Eisenbahnsicherungsanlagen und Elektrotechnische Anlagen Instandhaltung der Sicherungstechnischen Anlagen nach Herstellerangaben bzw. Dienstvorschriftder elektrischer Strom Vor Beginn der Wartungs- und Rep.arbeiten spannungsfrei schalten Maßnahmen gem. EisbAV 26 Kennzeichnung gem. KennV Unterweisung bezüglich der Gefahren des Bahnstromes DB IS 2 Teil 4 systemspezifische Instandhaltungsangabe des Herstellers Richtlinie R10 ÖVE und EL 52 *) bei allen Tätigkeiten einzuhalten sind: das Tragen der erforderlichen PSA, ASchG, EisbAV, AAV, AM-VO, Dienstvorschriften der, insbesondere -40 und Dienstbehelf IS 2, ÖVE-Vorschriften, MSV, AUVA Merkblatt M881. Zusätzlich bei Umbau und Sanierungsarbeiten: BauV. P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\ \Erwartete spätere Arbeiten und Häufigkeiten xls

31 - Marchegger Ast Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk - detaillierter Wartungsplan Gleisprojekt Beilage 1 Seite 2 Pkt. Unterlage Bauteil Art der Arbeit / Tätigkeit Häufigkeit Veranlassung durch Durchführung durch Gefahr Besondere Sicherheitsvorkehrungen Bauliche Vorkehrungen Organisatorische Vorkehrungen*) Einzuhaltende Bestimmungen*) DIE ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN GEM. PKT. 2 SIND EINZUHALTEN Einrichtungen der Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen Instandhaltung der Eisanbahnkreuzungssicherungsanlagen Telekommunikationsanlagen Oberleitungsanlagen Anlagen des Unterwerks Instandhaltung der Telekommunikationsanlagen Instandhaltung der Oberleitungsanlagen Instandhaltung der Schaltanlagen gem. Dienstvorschrift und Herstellerangaben nach Herstellerangaben bzw. Dienstvorschrift der nach Herstellerangaben bzw. Dienstvorschrift der nach Herstellerangaben bzw. Dienstvorschrift der Straßenverkehr bewegte Schienenfahrzeuge Bahnstromanlagen Bahnstromanlagen elektrischer Strom (Starkstrom) Absturz Maßnahmen gem. EisbAV 26 Absicherung zum Straßenverkehr, bei Bedarf 90 StVO Abschalten und Erden bei Reparaturarbeiten Abschalten und Erden Die Anlagen sind vor Beginn der Wartungs- und Rep.arbeiten spannungsfrei zu schalten. Räume mit E-Anlagen versperrbar und Kennzeichnung gem. KennV u. sichere Zugänge errichten. Sicherer Aufstieg auf die Masten mit Fallschiene Kennzeichnung gem. KennV geeignete Aufstiegshilfe siehe Einlagen B1002 Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen Unterweisung Sicherheitsgeschirr bei Aufstieg auf Maste Unterweisung Unterweisung bezüglich der Gefahren des Bahnstromes Dienstbehelf IS 2, Teil 4 systemspez. Instandhaltungsanweisungen des Herstellers KennV ÖVE und EL 52 EKVO i.d.g.f. DB IS 2 Teil 4 ÖVE und EL 52 DB IS 2 Teil 4 ÖVE und EL 52 DB IS 2 Teil 4 systemspezifische Instandhaltungsangabe des Herstellers Richtlinie R10 ÖVE und EL 52 Arbeiten im Kollektor nach Bedarf Bahnstromanlagen Erstickungsgefahr gemäß BauV 120 sicherer Einstieg Befahrerlaubnisschein BauV 120 ÖVE und EL 52 Zutritt unbefugter Personen elektrischer Strom gemäß ESV 2012 Anbringen einer Tafel: Kein Zutritt für unbefugte Personen Unterweisung bezüglich der Gefahren des elektr. Stroms ESV 2012 Schließanlage 3.6 Unterwerk Vorplatz und Zufahrten SFE-Anlagen Bahnstromanlagen Inspektionsarbeiten, ( Wartung, Instandsetzung, Erneuerung) nach Erfordernis Wasserabfluss sicherstellen Winterdienst nach Erfordernis Rutschgefahr Arbeiten auf Masten 3.9 Lärmschutzwände Inspektion, Wartung Gemäß DB IS 2 Teil 4 alle 4 Jahre bzw. nach Bedarf Absturz Bahnbetrieb Bahnstromanlagen Bahnbetrieb Bahnstromanlagen Anseilschutz verwenden Einhaltung der Sicherheitsabstände oder Stromabschaltung und Erdung Maßnahmen gem. EisbAV 26 Geh- und Fahrwege sind mit einem ebenen, standfesten und rutschsicheren Belag auszuführen Sicherer Aufstieg auf die Masten mit Fallschiene Zugangsmöglichkeiten im Abstand von ca. 300m Servicetüren bzw. im Abstand von ca. 900m Service-Tore Unterweisung Maßnahmen gem. EisbAV 26 bei Erfordernis. Abschalten und Erden von Bahnstromanlagen bei Bedarf Maßnahmen gem. EisbAV 26 bei Erfordernis. Abschalten und Erden von Bahnstromanlagen bei Bedarf Verfahrensanweisung Winterdienst der ÖVE Bestimmungen DB IS 2 Teil 4 ÖVE und EL 52 DB IS 2 *) bei allen Tätigkeiten einzuhalten sind: das Tragen der erforderlichen PSA, ASchG, EisbAV, AAV, AM-VO, Dienstvorschriften der, insbesondere -40 und Dienstbehelf IS 2, ÖVE-Vorschriften, MSV, AUVA Merkblatt M881. Zusätzlich bei Umbau und Sanierungsarbeiten: BauV. P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Technische Berichte UVP Projekt\SiGe-Dokumente\Unterlage f. sp. Arbeiten\ \Erwartete spätere Arbeiten und Häufigkeiten xls

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