Vorbericht zum Haushaltsplan Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kammeralistik

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1 1. Vorwort Vorbericht zum Haushaltsplan Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kammeralistik Die Gemeinde Pörnbach liegt in der schönen Hallertau im nordwestlichen Teil des Landkreises Pfaffenhofen und ist Knotenpunkt der beiden Bundesstraßen B 13 und B 300. Sie ist geprägt durch die Toerringische Grundherrschaft, dem Spargel- und Hopfenanbau. Für junge Familien ist Pörnbach aufgrund der guten Infrastruktur interessant. Das Betreuungsangebot für Kinder vor Ort durch die Kinderkrippe, den Kindergarten und die Grundschule ist hierbei besonders hervorzuheben. Die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens können im Ort erledigt werden und macht Pörnbach als Wohnort lebensund liebenswert. Radfahrer finden ebenso gute Bedingungen und eine Anbindung an die Hallertauer Hopfentour und die Paartaltour. Eine hervorragende Gastronomie mit bayerischer Küche mit vielen regionalen Schmankerln lädt zum Verweilen ein. Die Sanierung der Kläranlage Pörnbach, des Wasserhauses in Puch und der Breitbandausbau laufen bereits auf Hochtouren. Spannende Projekte mit durchaus großen Investitionen für die Zukunft stehen für 2018 und die folgenden Finanzplanungsjahre auf der Agenda. Nachfolgend die wichtigsten Vorhaben: - Sanierung Schule, Schulsporthalle und Kindergarten - Sanierung "Gasthof zur Post" - Tausch von Wasserleitungen und Kanälen - Ausweisung von neuen Baugebieten Die vorhandenen Rücklagen werden für die genannten Projekte nicht ausreichen, so dass mit Kreditaufnahmen in den Finanzplanungsjahren gerechnet werden muss. 2. Bevölkerungsentwicklung lt. Einwohnerzahl Statistisches Landesamt Vergleich Haushaltsjahr 2018 mit den Vorjahren Der Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Pörnbach schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab: Verwaltungshaushalt ,83 Vermögenshaushalt ,92 Gesamthaushalt ,75 Der Verwaltungshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 16,84 % ( ) angestiegen. Der Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 16,17 % ( ) angestiegen. Seite 1 - Vorbericht zum Haushaltsplan

2 4. Entwicklung des Verwaltungshaushaltes Das Volumen liegt bei 4,42 Mio. und ist im Vergleich zum Vorjahr um 16,84 % ( ) angestiegen. Nachfolgend ist der stetig steigende Finanzbedarf des Verwaltungshaushaltes anhand der Ansätze dargestellt: Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Grp Steuern, allgemeine Zuweisungen ,15 Grundsteuer A ,27 Grundsteuer B ,12 Gewerbesteuer ,86 Einkommen-/Umsatzsteuer ,00 Hundesteuer ,50 Schlüsselzuweisungen ,00 Grunderwerbsteuer, Einkommensteuerersatz ,83 Verkehrsüberwachung - Verwarnungsgelder ,57 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb ,84 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte ,59 Einnahmen aus Verkauf ,76 Mieten und Pachten ,69 sonstige Verwaltungs- u. Betriebseinnahmen ,60 Erstattungen von Ausgaben des VwHH, Innere Verrechnungen ,90 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ,30 Sonstige Finanzeinnahmen ,84 Zinseinnahmen ,31 Konzessionsabgaben ,86 Schuldendiensthilfen weitere Finanzeinnahmen (Säumnisz., Nachzahlungsz.) ,50 kalkulatorische Einnahmen (Afa, Verzinsung) ,17 Zuführung vom Vermögenshaushalt ,83 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Grp. 1) 35% Sonstige Finanzeinnahmen (Grp. 2) 4% Steuern, allgemeine Zuweisungen (Grp. 0) 61% Seite 2 - Vorbericht zum Haushaltsplan

3 Nachfolgend werden die wichtigsten Einnahmepositionen des Verwaltungshaushaltes näher betrachtet: Grundsteuer A (agrarisch - für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, Grp. 000) Es ist mit einem minimalen Anstieg von rund 1 % zu rechnen. Der Hebesatz der Grundsteuer wurde zuletzt zum um 20 %-Punkte von 300 auf 320 % erhöht. Der zuletzt für 2016 veröffentlichte landesdurchschnittliche Hebesatz kreisangehöriger Gemeinden zw und Einwohner betrug 352 % Grundsteuer B (baulich für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude, Grp. 001) Lt. Steuerschätzung Mai 2017 des Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr kann ein Anstieg von 1,5% als Orientierungswert angenommen werden. Der Hebesatz der Grundsteuer wurde zuletzt zum um 20 % Punkte von 300 auf 320 % erhöht. Der zuletzt für 2016 veröffentlichte landesdurchschnittliche Hebesatz kreisangehöriger Gemeinden zw und Einwohner betrug 341 % Seite 3 - Vorbericht zum Haushaltsplan

4 Gewerbesteuer (Grp. 003) In den Folgejahren werden ähnliche Einnahmen erwartet. Hierbei wurden die Zahlen auf Grund der Mitteilung über die Steuerschätzung im Mai 2017 des Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr als Orientierungsdaten mit in die Kalkulation einbezogen. Eine Erhöhung von jährlich 2,5 % wurde einkalkuliert. Der Hebesatz wurde zuletzt zum um 20 % Punkte von 300 auf 320 % erhöht. Der zuletzt für 2016 veröffentlichte landesdurchschnittliche Hebesatz kreisangehöriger Gemeinden zw und Einwohner betrug 327 % /Finanzplan Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Grp. 010) Hängt von der Einwohnerzahl, der Einkommenstruktur der Einwohner und der gesamtwirtschaftlichen Situation der Gemeinde ab. Von einer weiterhin positiven Entwicklung wird ausgegangen. Lt. Steuerschätzung ist mit einem stetigen Wachstum von jährlich rund 5,2 % zu rechnen /Finanzplan Seite 4 - Vorbericht zum Haushaltsplan

5 Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer (Grp. 012) Hierunter wird der Anteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz (Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer) verstanden, der den Städten und Gemeinden zusteht. Die Städte und Gemeinden erhalten seit einen Anteil von rund 2,2% Schlüsselzuweisungen (Grp. 041) Die Gewährung ist abhängig von der Steuerkraft der Kommune und der Verteilung der Mittel des Finanzausgleiches. Bei der Berechnung der Steuerkraft spielen die Steuereinnahmen des Vorvorjahres eine Rolle. Hohe Steuereinnahmen wirken sich daher 2 Jahre zeitversetzt auf die Schlüsselzuweisungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Grp. 11) Es ist mit einem Anstieg von rund 22 % zu rechnen. Grund hierfür sind die in der jüngsten Vergangenheit angepassten Gebühren. Die Wasserabnahme ist ebenfalls geringfügig gestiegen Weitere Einnahmequellen stellen der Anteil an der Grunderwerbsteuer (Grp. 0610) sowie der Beteilungsbetrag am Einkommensteuerersatz (Grp. 0611) dar. Planungsgrundlage sind die aktuellen Einnahmen und die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai Es wird mit Einnahmen in Höhe von geplant. Seite 5 - Vorbericht zum Haushaltsplan

6 4.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Grp Personalausgaben ,31 Verwaltungs- und Betriebsaufwand ,62 sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ,37 Steuern, Geschäftsausgaben, Mitgliedsbeiträge usw ,99 Erstattungen von Ausgaben des VwHH, innere Verrechnungen ,09 kalkulatorische Einnahmen (Afa, Verzinsung) ,17 Zuweisungen und Zuschüsse ,70 Sonstige Finanzausgaben ,20 Zinsausgaben ,28 Gewerbesteuerumlage ,00 Kreisumlage ,70 Verwaltungsgemeinschaftsumlage ,66 weitere Finanzausgaben ,00 Deckungsreserve Zuführung zum Vermögenshaushalt , ,83 Sonstige Finanzausgaben (Grp. 8) 35% Personalausgaben (Grp. 4) 17% Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Grp. 5-6) 36% Zuweisungen und Zuschüsse (Grp. 7) 12% Nachfolgend werden die wichtigsten Ausgabepositionen des Verwaltungshaushaltes näher betrachtet: Personalausgaben (Grp. 4) Sie betragen rund 17 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Eine stetige Steigerung aufgrund der Tarifverträge ist nicht beinflussbar Es wurden Tariferhöhungen bei den Beschäftigten von 2,5 % angenommen. Ein geringfügige Stellenmehrung gibt es im Bereich der tariflich Beschäftigten. Für den Bauhof wurde eine zusätzliche Halbtagesstelle mit in den Stellenplan aufgenommen. Seite 6 - Vorbericht zum Haushaltsplan

7 Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Grp. 5-6) Sie betragen rund 36 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die größten Positionen sind hierbei der Unterhalt der Gebäude, Straßen, Kanäle und Wasserleitungen Die im Vergleich zu 2017 gestiegenen Ausgaben liegen u.a. an den geplanten Unterhaltsmaßnahmen an Kanälen. In 2017 waren hierfür angesetzt, 2018 sind geplant. Die Unterhaltsmaßnahmen werden vorgezogen, da die Sanierungsmaßnahmen ggf. zuweisungsfähig sind. Zusätzlich fallen rund mehr für die Aufmaße der Grundstücke/Gebäude i.v.m. der Erhebung des Verbesserungsbeitrags für die Sanierung der Kläranlage an. Auch die Behebung des Wasserschadens im "Gasthof zur Post" schlägt nach Abzug der Versicherungsleistung voraussichtlich mit rund an Mehrausgaben zu buche. Ebenso ist die Beauftragung eines Hochwasserschutzkonzeptes geplant. Kosten hierfür ca Aber auch die Inneren Verrechnungen tragen zur Erhöhung bei, ebenso wie die Abschreibung des Anlagevermögens. Bei HHStelle wurde ein Verwahrentgelt (Negativzinsen) von veranschlagt. Zuweisungen und Zuschüsse (Grp. 7) Sie betragen rund 12 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die größten Positionen machen hierbei die Schulverbandsumlagen an die Schulverbänden Langenbruck und Rohrbach aus. Aber auch die Betriebskostenzuschüsse nach nach dem BayKiBiG für Kinder in nichtgemeindlichen Kindertageseinrichtungen schlagen in diesem Bereich zu buche Die Umlage an den Schulverband Langenbruck liegt im Jahr 2018 bei ,62. Es handelt sich um eine geringfügige Steigerung von 1,8% im Vergleich zum Vorjahr. Die Umlage an den Schulverband Rohrbach steigt in 2018 um enorme 28,2 % im Vergleich zum Vorjahr auf ,92. Der Grund hierfür ist, dass nun 39 Schüler nach Rohrbach in die Schule gehen, im Vorjahr waren es 32. Seite 7 - Vorbericht zum Haushaltsplan

8 Sonstige Finanzausgaben (Grp. 8) Sie betragen rund 35 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Von den angesetzten 1,5 Mio. macht mehr als die Hälfte die Kreisumlage aus Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage ist um auf ,94 gesunken. Die Kreisumlage sinkt wegen der niedrigeren Umlagekraft der Gemeinde. Die Gewerbesteuerumlage hingegen steigt, da auch die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich steigen. Es verbleibt eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von Entwicklung der Kreisumlage (HHStelle ) Die Kreisumlage liegt auch 2018 bei 45 Prozentpunkten. Über eine evtl. Senkung ab 2019 wird im Herbst 2018 entschieden. Die letzte Anpassung des Hebesatzes erfolgte ab 2015 von 44,5 % auf 45 % , , Zuführung zum Vermögenshaushalt , , , RE RE RE RE RE RE Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung zum Vermögenhaushalt gem. 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-K muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann. Im Haushaltsjahr 2018 und in den Finanzplanungsjahren kann die Mindestzuführung erwirtschaftet werden. Jahr geplante Zuführung zum VmHH Mindestzuführung , , , , , Wie hoch die Zuführung zum Vermögenshaushalt ausfällt hängt davon ab, ob größere Unterhaltskosten bei Gebäuden, Wasserleitungen, Kanälen oder Straßen anfallen, da diese den Verwaltungshaushalt belasten und die Zuführung zum Vermögenshaushalt schmälern FP 2020 FP FP Seite 8 - Vorbericht zum Haushaltsplan

9 5. Entwicklung des Vermögenshaushaltes Das Volumen liegt bei 2,2 Mio. und ist im Vergleich zum Vorjahr um 16,17 % ( ) gestiegen. Zusammen mit den Haushaltsresten in Höhe von 1,5 Mio. stehen 2018 rund 3,74 Mio. für Investitionen zur Verfügung Mehr als die Hälfte des vorhandenen Investitionsvolumens für 2018, nämlich 2,106 Mio. entfällt auf die Abwasserbeseitigung. Die Sanierung der Kläranlage Pörnbach und Puch aber auch von Kanälen ist geplant. Finanziert wird ein Großteil der Maßnahmen durch Verbesserungsbeiträge. Diese sind in den Jahren veranschlagt. Beim Bauhof steht der Austausch von beweglichem Anlagevermögen an. Folgende Beschaffungen sind geplant: Ersatz für Weidemann Hoftrac (2003 gebraucht gekauft), Ersatz für Hürlimann Traktor (2002 neu gekauft), Pritschenwagen und Laptop incl. Installation. Der Gesamtbetrag liegt bei rund Im Bereich der Wasserversorgung stehen für die Ertüchtigung des Wasserhauses/Hochbehälters Puch und den Austausch von Wasserleitungen zur Verfügung. Der Breitbandausbau schreitet ebenfalls voran. Es sind noch Investitionen von geplant. Zuweisungen von sind noch zu erwarten. Mittel für Untersuchungen zur Sanierung des Schulkomplexes, der Mehrzweckhalle und des Kindergartens stehen in Form eines Haushaltsrestes über zur Verfügung. Eine ähnliche Beschlusslage liegt bei der Sanierung des "Gasthofes zur Post" vor. Hier steht ein Haushaltsausgaberest in Höhe von für weitere Untersuchungen zur Verfügung. Für den Erwerb von Grundstücken zur Wohnungsbauförderung wurden veranschlagt. Alle Investitionen werden durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von finanziert. Seite 9 - Vorbericht zum Haushaltsplan

10 5.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes Grp Zuführung vom Verwaltungshaushalt incl. Sonderrückl ,56 Entnahme aus allgemeiner Rücklage Entnahmen aus Sonderrücklagen Rückflüsse von Darlehen Einnahmen aus Veräußerungen des Anlagevermögens ,66 Beiträge und ähnliche Entgelte ,70 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Kreditaufnahmen Kreditaufnahmen 0% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 10% Zuführung vom Verwaltungshaushalt incl. Sonderrückl. 14% Entnahme aus allgemeiner Rücklage 24% ,92 Entnahmen aus Sonderrücklagen 0% Einnahmen aus Veräußerungen des Anlagevermögens 0% Rückflüsse von Darlehen 0% Beiträge und ähnliche Entgelte 52% Zuweisungen und Zuschüsse (Grp. 36) werden erwartet für: 2018 zzgl. HER Breitbandausbau Breitbandausbau - Masterplan Städtebauförderung "Gasthof zur Post" - Machbarkeitsstudie Seite 10 - Vorbericht zum Haushaltsplan

11 5.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes Grp Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zuführung an allgemeine Rücklage ,48 Zuführungen an Sonderrücklagen Erwerb von Anlagevermögen (ohne Baumaßnahmen) ,24 Baumaßnahmen ,51 Tilgung von Krediten ,24 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen , ,92 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 4% Tilgung von Krediten 3% Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0% Zuführung an allgemeine Rücklage 0% Zuführungen an Sonderrücklagen 2% Erwerb von Anlagevermögen (ohne Baumaßnahmen) 32% Baumaßnahmen 59% folgende größere Investitionen sind geplant: 2018 Schulhaus - Sanierung Mehrzweckhalle/Schulturnhalle - Sanierung Kindergarten Storchennest - Sanierung Erwerb von Grundstücken - Wohnungsbauförderung Abwasserbeseitigung - Sanierung Kläranlage Pörnbach Abwasserbeseitigung - Sanierung Kanäle Abwasserbeseitigung - Sanierung Kläranlage Puch Abwasserbeseitigung - Feinrechen im Entlastungsbauwerk Bauhof - Erwerb von Anlagevermögen Breitbandausbau Wasserversorgung - Ertüchtigung Wasserhaus/Hochbehälter Puch Wasserversorgung - Austausch von Wasserleitungen Verbesserungsbeitrag zur Abwasserbeseitiung f. gem. Anwesen "Gasthof zur Post" - Sanierung Alle geplanten und weiteren Maßnahmen können auch dem Investitionsprogramm entnommen werden! zzgl. HAR Verpflichtungsermächtigungen Art. 67 GO und 9 KommHV-K Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen bzw. Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Seite 11 - Vorbericht zum Haushaltsplan

12 6. Finanzplan Der Finanzplan weist in den Einnahmen und Ausgaben folgende Summen auf: Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Finanzplanung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Stand der Schulden (ohne Fotovoltaik) Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt bei einem Einwohnerstand von zum ,57 Kreditaufnahmen in den Finanzplanungsjahren sind nicht geplant, da aktuell keine Entscheidungen vorliegen vorliegen, bezüglich der Sanierung des Schulkomplexes incl. Turnhalle und Kindergarten. Ebenso steht die Beschlussfassung bezüglich der Sanierung des "Gasthofes zur Post" noch aus. Die in 2016 vorgesehene Kreditaufnahme zum Ausbau der Breitbandversorgung wurde nicht durchgeführt, da die außerordentliche Tilgung eines Darlehens auch so finanziert werden konnte. Nachfolgend die Entwicklung des Schuldenstandes: Stand voraussichtlich Aufnahme Tilgung Stand , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Stand zum Kreditähnliche Verpflichtung (Fotovoltaik) Die Gemeinde Pörnbach hat entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderates vom / Fotovoltaikanlagen auf der Lagerhalle der Kläranlage und dem Dorfheim Puch errichtet. Investitionskosten ,76 Finanzierungskosten ,40 jährliche Belastung bis zum Ende der Laufzeit ,40 Finanzierungssaldo zum ,65 Das entspricht einer zusätzlichen Pro-Kopf-Verschuldung von 22,48 /Einwohner Seite 12 - Vorbericht zum Haushaltsplan

13 9. Kassenkredit Kassenkredite können zur Sicherung der Liquidität der Kasse aufgenommen werden. Ein Kassenkredit darf erst aufgenommen werden, wenn für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag gem. Art. 73 Gemeindeordnung (GO) zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen darf ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht überschreiten. Der Höchstbetrag wird auf festgesetzt. 10. Stand der allgemeinen Rücklage Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Gem. 20 Abs. 2 KommHV-K muss ein Betrag vorhanden sein, der mindestens 1% der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. = Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage Der Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage beläuft sich im Haushaltsjahr 2018 auf ,00 Nachfolgend die Entwicklung der allgemeinen Rücklage mit den im Finanzplan veranschlagten Zuführungen/Entnahmen. Stand voraussichtlich Zuführung Entnahme Stand , , , , , , , , , , , , , , ,52 Aus der allgemeinen Rücklage werden im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich rund entnommen, um vers. Investitionen finanzieren zu können. Die Mindestrücklage wird sich in den kommenden Jahren stetig reduzieren, um die geplanten Maßnahmen mit so geringen Kreditaufnahmen wie nötig durchführen zu können , , , , , , , , , , , , Stand zum Kassenlage Die Kassenlage der Gemeinde Pörnbach war im vergangenen Haushaltsjahr gut. Die Kasse konnte jederzeit alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Die Aufnahme eines Kassenkredites war nicht nötig. Seite 13 - Vorbericht zum Haushaltsplan

14 12. Beteiligungsbericht Die Erstellung ist nicht erforderlich, da die Gemeinde Pörnbach an Unternehmen nicht beteiligt ist. Die Gemeinde Pörnbach besitzt seit 1973 lediglich 9 Geschäftsanteile à 45,00 von der Hallertauer Volksbank eg. Reichertshofen, Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen Kaindl, Kämmerin Seite 14 - Vorbericht zum Haushaltsplan

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