Anmeldung. zur Tagesordnung für die Sitzung des Kulturausschusses vom öffentlicher Teil
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1 B e r I c h t Beilage zur Einladung für die Sitzung des Kulturausschusses vom Unbebaute Fläche südlich des Museum Industriekultur und der Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße, ehemaliges Grabeland und Europaplatz, Bebauungsplangebiet Nr Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom Antrag der Stadtratsmitglieder Die Freien vom Anmeldung zur Tagesordnung für die Sitzung des Kulturausschusses vom öffentlicher Teil I. Sachverhalt Die brach liegende Fläche südlich des Museum Industriekultur, der Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße gehört zum Geltungsbereich des seit rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr Im Bebauungsplan ist dort ein allgemeines Wohngebiet für Geschosswohnungsbau festgesetzt. Der östliche Teilbereich des Bebauungsplangebietes ist abschließend bebaut. Der Europaplatz, der ebenfalls im Bebauungsplangebiet Nr liegt, wurde als eine der letzten Maßnahmen hergestellt, als dort ein Pflegezentrum südöstlich des Europaplatzes errichtet wurde. Eine geplante, nördlich angrenzende Bebauung am Europaplatz wurde bisher nicht realisiert. Für die im Bebauungsplan Nr noch als Grabeland festgesetzte Fläche ist inzwischen das Bebauungsplan Verfahren Nr abgeschlossen und ein städtebaulicher Vertrag notariell beurkundet worden. Die betreffenden Flächen sind jetzt planungsrechtlich gesichert als Wohnbauflächen. Es liegen drei Anträge von Stadträten und Stadtratsfraktionen zu diesen drei Flächen mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor. Zum Einen geht es dabei um die konkrete Gestaltung des Europlatzes, zum Anderen um potentielle Erweiterungsmöglichkeiten für kulturelle Nutzungen wie das Museum Industriekultur und die Tafelhalle. Da die Anträge der CSU Stadtratsfraktion und der Stadtratsmitglieder Die Freien zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss verfügt sind und dieser Ausschuss auch zuständig für Bebauungsplan-Verfahren ist, wird die Vorlage am 06. Dezember 2007 im Stadtplanungsausschuss als Beschluss eingebracht werden. II. Beilagen Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom Antrag der Stadtratsmitglieder Die Freien vom Bebauungsplan Nr. 4214, ehemaliges Tafelgelände
2 Bebauungsplan Nr. 4565, Kirschbaumweg (ehem. Grabeland) Europaplatz, Ausschnitt aus Gestaltungsplan Nr. Stpl 3N-1.13/94 Übersichtsplan Vorbehaltsfläche kulturelle Nutzung vom Stellungnahme Referat VIII vom und III. Beschlussvorschlag Entfällt, da Bericht IV. Herrn OBM z. g. K. V. Referat VI Nürnberg, Referat VI
3 Beilage Sachverhaltsdarstellung Aus dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr Tafelgelände, rechtsverbindlich seit dem , sind in den drei vorliegenden Anträgen drei Teilbereiche angesprochen. Sie sollen im Folgenden gemeinsam behandelt werden. Die Sachverhaltsdarstellung erfolgt nicht differenziert nach den einzelnen Anträgen, da sich die Inhalte und die Gebiete überschneiden. Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte bereits am die Änderung des Bebauungsplanes Nr mit dem Ziel, die Wohnbaugrundstücke südlich der Tafelhalle einer kulturellen Nutzung (Museum Industriekultur/Tafelhalle) zuzuführen. Die CSU-Stadtratsfraktion bittet in Ihrem Antrag vom , dass die Verwaltung über den derzeitigen Zustand des Europaplatzes und über die Möglichkeiten der Neugestaltung berichtet, dabei sind die Vorschläge des Bürgervereins St. Jobst-Erlenstegen zu bewerten. Die Verwaltung soll außerdem Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte entwickeln (Ausgleichsgelder). Die Herren Stadträte Schuh und Ulrich, Die Freien, begehren in ihrem Antrag vom die Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Neugestaltung des Europaplatzes, des Museum Industriekultur und für die Flächen des Grabelandes, heute Bebauungsplangebiet Nr. 4565, Kirschbaumweg. Bebauungsplan Nr Kirschbaumweg (ehem. Grabeland) Für die im Bebauungsplan Nr noch als private Grünfläche, Wohnungsgärten, festgesetzte Fläche ist inzwischen das Bebauungsplan-Verfahren Nr abgeschlossen und ein städtebaulicher Vertrag notariell beurkundet worden. Der Bebauungsplan ist am in Kraft getreten. Er sichert dort planungsrechtlich Wohnbebauung: Vorgesehen ist eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und einer besonderen Art von Reihenhäusern, die so genannten Pickup-Häuser. Der Investor beabsichtigt Ende 2007/Anfang 2008 mit dem Bau zu beginnen. Die für den Eingriff erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Baugebietes selbst, im näheren Umfeld des Baugebietes und auf Messegelände vorgenommen. Dazu gibt es im städtebaulichen Vertrag detaillierte Regelungen, vor allem im Hinblick auf die Kostenübernahme dieser Ausgleichsmaßnahmen. Die Einbeziehung des Europlatzes in die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wurde im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplan-Verfahren Nr von den Fachdienststellen als nicht sinnvoll erachtet. Europaplatz Der Europaplatz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4214, südöstlich der Tafelhalle. Die Platzfläche des Europaplatzes wurde in zwei Bauabschnitte nach einem Gestaltungsplan des Stadtplanungsamtes, Plan Nr. Stpl 3N-1.13/94 vom , auf der Grundlage der sehr weit reichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr ausgebaut. Der erste Bauabschnitt erfolgte 1997, der zweite Bauabschnitt Allerdings wurden die geplanten Sitzbänke und ein vorgesehener Brunnen/Skulptur damals noch nicht realisiert. Das Gesamtkostenvolumen betrug DM. Tatsächlich war Ende 2006 der Pflegezustand der Grünflächen am Platz nicht optimal. Seitens der CSU-Stadtratsfraktion wurde im Antrag vom die Idee formuliert, mit dem Ausgleichserfordernis aus der Bebauung des ehemaligen Grabelandes den Europaplatz aufzuwerten. Dies wurde jedoch im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplan-Verfahren Nr aus fachlichen Gründen abgelehnt. Inzwischen hat das Gartenbauamt am Europaplatz nachgebes-
4 sert und aus zusätzlichen Mitteln für den Unterhalt den Europaplatz wieder in einen ansprechenden Zustand versetzt. Außerdem wurden die geplanten, aber bis dahin noch fehlenden Sitzbänke und Papierkörbe aufgestellt. Bisher noch nicht realisiert ist der auf dem Europaplatz vorgesehene Brunnen/Kunstwerk. Es existiert ein Beschluss des Kulturausschusses vom , der die Auslobung eines geladenen Künstler-Wettbewerbes vorsieht. Da jedoch der Ausbau des Europaplatzes zurückgestellt wurde, weil die Platzrandbebauung noch fehlte, wurde seitens des Hochbauamtes in einem Bericht zur Sitzung des Kulturausschusses am vorgeschlagen, die Auslobung des Wettbewerbes bis zum endgültigen Platzausbau zu verschieben. 2003/2004 wurde der südöstliche Platzrand durch die Errichtung eines Pflegezentrums weitgehend geschlossen, so dass bis auf zwei fehlende Bereiche die Platzrandbebauung nun vollständig hergestellt ist. In diesem Zuge wurde der Europaplatz ebenfalls fertig gestellt. Im April 2007 gab es Gespräche zwischen dem Bürgerverein Nürnberg Jobst-Erlenstegen und dem Baureferat: Ziel war die Umsetzung eines Künstlerwettbewerbes auf dem Europaplatz. Die Frage der Finanzierung ist noch nicht abschließend geklärt. Das Gesamtvolumen (incl. Durchführung eines Wettbewerbes) wird vom Hochbauamt auf ca geschätzt. Der Bürgerverein ist bereit, sich mit an der Finanzierung zu beteiligen. Eine abschließende Lösung zeichnet sich noch nicht ab, da der Beirat Bildende Kunst zwischenzeitlich einen Brunnen/Kunstwerk an diesem Standort nicht empfiehlt. Hier sind noch Gespräche zwischen Baureferent, Bürgerverein und dem Beirat notwendig. Noch unbebaute Fläche südlich des Museum Industriekultur, Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße Die brachliegende Fläche südlich des Museum Industriekultur, der Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße gehört ebenfalls zum Geltungsbereich des seit rechtverbindlichen Bebauungsplans Nr Er setzt dort ein allgemeines Wohngebiet für Geschosswohnungsbau fest. Auch im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt Der östliche Teilbereich des Bebauungsplangebietes ist abschließend bebaut. Der Europaplatz ist hergestellt, die Platzränder des Europaplatzes sind bis auf zwei kleinere Abschnitte abschließend bebaut. Die Nachfrage nach Geschosswohnungsbau war in den 90iger Jahren rückläufig, der Investor musste Konkurs anmelden. Die noch unbebauten Grundstücke wurden inzwischen ( ) durch die Stadt Nürnberg von der Firma Wohnbau Tafel erworben. Aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom mit dem Ziel, den Bebauungsplan Nr zugunsten einer kulturellen Nutzung zu ändern, wurde eine Instruktion der Fachdienststellen durchgeführt. Da die Fachdienststellen sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, werden die wichtigsten Beiträge hier kurz zusammengefasst: Das Kulturreferat strebt eine kulturelle Nutzung der bisher unbebauten Flächen an. Seitens KUF und KUM wurden Anregungen und Vorschläge zur Erweiterung des Museum Industriekultur und zur Verbesserung der Anlieferung und Parkplatzsituation für die Tafelhalle und das Museum Industriekultur auf der Fläche des Tafelhain benannt. Das Gelände würde die Möglichkeit bieten, den Standort zu einem multifunktionalen Kulturforum aufzuwerten (Multifunktionshalle). Allerdings wird seitens des Referates VIII darauf hingewiesen, dass für die Multifunktionshalle die Frage der Finanzierung noch völlig offen ist. LA weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Stadt die Fläche als Wohnbaufläche entsprechend der Darstellung im FNP und entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan Nr erworben hat und diese Fläche deshalb auch nur zu Baulandpreisen zur Verfügung stellen wird. WS betont ausdrücklich, dass die Fläche nach wie vor für eine Wohnnutzung geeignet ist und regt an, dort geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Das Finanzreferat vertritt die Ansicht, dass angesichts knapper städtischer Mittel baureife Wohnbauflächen auch ihrem angedachten Zweck zugeführt werden sollen, zur Sicherung der Einwohnerzahl und der damit
5 verbundenen Steuereinnahmen. Das Finanzreferat lehnt eine Änderung des Bebauungsplanes ab. Grundsätzlich erscheint aus stadtplanerischer und verkehrlicher Sicht eine kulturelle Nutzung an diesem Standort kombiniert mit Wohnnutzung im Tafelhain vorstellbar, obwohl die Flächen auch als Wohnstandort sehr geeignet sind. Voraussetzung für die kulturelle Nutzung wäre allerdings eine Ergänzung der vorhandenen Baustruktur. Die noch fehlende Platzrandbebauung am Europaplatz (wie aus dem beiliegenden Plan ersichtlich wird) müsste ergänzt werden. Damit wäre das Wohnquartier Tafelhain mit dem Europaplatz ein städtebaulich gut strukturiertes und ein in sich abgeschlossenes Wohngebiet. Es würde dann eine ca m² große Vorbehaltsfläche für kulturelle Nutzung verbleiben, die westlich an die Alfons-Goppel-Straße angrenzt und sich bis zur Böschungskante des höher liegenden Wohngebietes Kirschbaumweg erstreckt. Die verkehrliche Erschließung dieser Fläche für kulturelle Nutzung könnte direkt von der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße erfolgen. Es könnte ebenerdig vom Ring in eine Tiefgarage zugefahren werden. Das Gelände selbst liegt ca. 2 3 m höher als die Straße. Ein weiterer Vorteil dieser Erschließung liegt in der klaren räumlichen Trennung der verschiedenen Nutzungen. Die Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung erfolgt ebenso separat wie die Erschließung der kulturellen Nutzung. Dadurch können weitgehend Störungen der sensiblen Wohnnutzung vermieden werden. In einer neuen Tiefgarage könnten auch heute fehlende Stellplätze für die vorhandenen Nutzungen Tafelhalle und Museum Industriekultur ergänzt werden. Die Andienung für das Museum Industriekultur und die Tafelhalle erfolgt in jedem Fall wie im Bebauungsplan-Verfahren Nr berücksichtigt, über die Rampe von der Deinstraße bzw. über den Europaplatz. Dies stellt außerdem eine wichtige Rad- und Fußwegeverbindung dar, die zu erhalten ist. Weiteres Vorgehen: Für die Realisierung einer kulturellen Nutzung auf einem Teil der bestehenden Brachfläche ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr jedoch erst dann zugunsten einer kulturellen Nutzung zu ändern, wenn ein konkretes Nutzungskonzept vorliegt und die Frage der Finanzierung seitens des Kulturreferates geklärt ist. Da sich die Fläche im Eigentum der Stadt befindet, besteht hier nicht die Gefahr einer unerwünschten Verwertung. Außerdem kann das Liegenschaftsamt die Grundstücke angrenzend an den Europaplatz zum Zweck einer Wohnbebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr veräußern.
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Durchführung eines Plangutachtens für ein gartenkünstlerisches Gestaltungskonzept auf dem Europaplatz. Anmeldung
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