Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

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1 Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg Herstellung: Stadt Wolfsburg, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann, Tel.: Porschestraße 49, Wolfsburg Druck: Stadt Wolfsburg Druckerei Jahrgang 13 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz der Stadt Königslutter am Elm auf die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtwentwicklung, Stadtmarketing und Strategische Planung 40. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses 26. öffentliche Sitzung des Klinikumsausschusses 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Controlling Seite Seite Seite Seite 43 Seite öffentliche Sitzung des Ortsrates Mitte-West 22. öffentliche Sitzung des Ortsrates Wendschott 28. öffentliche Sitzung des Ortsrates Brackstedt/Velstove/Warmenau 35. öffentliche Sitzung des Ortsrates Fallersleben/Sülfeld 19. öffentliche Sitzung des Ortsrates Detmerode Öffentliche Ausschreibungen/ Öffentliche Verfahren Seite Seite 45 Seite 46 Seite Seite Seite 48 Bekanntmachung der Stadt Wolfsburg Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz der Stadt Königslutter am Elm auf die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe, kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wolfsburg, Goethestraße 53, Wolfsburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Gerhard Meier, - im Folgenden WEB genannt - und die Stadt Königslutter am Elm, Am Markt 1, Königslutter am Elm vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Alexander Hoppe, - im Folgenden Stadt Königslutter genannt - schließen nach 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 sowie 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 493), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 292) folgende Zweckvereinbarung:

2 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite 38 Präambel Der Stadt Königslutter obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß 96 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) im Stadtgebiet der Stadt Königslutter, der WEB obliegt die Aufgabe der Abwasserbeseitigungspflicht im Stadtgebiet von Wolfsburg und in der Samtgemeinde Boldecker Land. Auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung besteht eine enge Übereinstimmung der technischen Anlagen. Das Abwasser der Stadt Königslutter aus der Kläranlage Schoderstedt wird zum Teil landwirtschaftlich wiederverwertet, ebenso wie das im Klärwerk der WEB auf dem Standort Brackstedt-Stahlberg gereinigte Abwasser. Die Stadt Königslutter und die WEB sind sich einig, dass eine gemeinsame Durchführung der Abwasserbeseitigung sinnvoll und zum Wohle und Nutzen der Bevölkerung ist. Aus diesem Grund überträgt die Stadt Königslutter die bisher ihr obliegende Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Königslutter auf die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe AöR. 1 - Gegenstand der Vereinbarung Die Stadt Königslutter überträgt und die WEB übernimmt die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Königslutter gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 NKomZG. Die Abwasserbeseitigung erfolgt nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetz und des NWG. Die Stadt Königslutter überträgt das Anlagevermögen der Entwässerungsanlagen kostenfrei auf die WEB. Es gelten die Buchwerte des Anlagevermögens als tatsächliches Vermögen. Die Stadt Königslutter überträgt die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Rechte auf die WEB. Die Stadt Königslutter überträgt der WEB gemäß 5 Abs. 4 Satz 2 NKomZG die Befugnis, Satzungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zu erlassen. Für den Erlass der Satzungen ist ein Zustimmungsbeschluss des Rates der Stadt Königslutter erforderlich. Die Stadt Königslutter stellt der WEB die für die Durchführung der Abwasserbeseitigung erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Königslutter beinhalten insbesondere folgende Teilaufgaben: 1. Betrieb und laufende Unterhaltung der Abwasseranlagen der Stadt Königslutter 2. Planung und Bau von Abwasseranlagen in der Stadt Königslutter 3. Grundstücksentwässerungsangelegenheiten 4. Aufstellung des Finanzbedarfs und des mittelfristigen Investitionsprogramms für die Abwasserbeseitigung 5. Durchführung der entsprechenden Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie der Kostenrechnung auf der Grundlage der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung und des Neuen Kommunalen Rechnungswesens 6. Durchführung der Gebühren- und Beitragskalkulation nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz 7. Erstellung der Abwasserbeseitigungssatzung und der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung und der Satzung über die dezentrale Abwasserbeseitigung 8. Aufstellung der Jahresrechnung und Finanzdokumentation

3 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Zusammenarbeit Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze gegenseitiger Loyalität zu gelten haben. Sie sichern sich gegenseitig zu, die Vereinbarung in diesem Sinne zu erfüllen und gegebenenfalls künftigen Änderungen der Verhältnisse unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben Rechnung zu tragen. Der Vorstand der WEB hat ein Vortragsrecht im Verwaltungsausschuss und im Stadtrat. 3 - Haftung, Datenschutz Die Stadt Königslutter verpflichtet sich dazu, den von der WEB benannten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen alle Informationen und Unterlagen, die zu einer rechtmäßigen und fristgerechten Aufgabenerfüllung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Für Schäden, die durch unzureichende oder verspätete Informationsübermittlung der Stadt Königslutter entstehen, haftet die WEB nicht. Die WEB stellt die Stadt Königslutter von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die durch die Durchführung der Abwasserbeseitigung gemäß 1 dieser Vereinbarung durch die WEB schuldhaft verursacht werden. Bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnlichen Ereignissen wird die WEB von der vereinbarten Leistung frei. Die Beweislast liegt bei der WEB. Die WEB sichert zu, dass Daten, die ihr durch die Arbeiten zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt verwertet und weitergegeben werden. Beide Seiten verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 4 - Kosten der Abwasserbeseitigung, Prüfungen Die WEB stellt für diesen Aufgabenbereich einen Teilhaushalt auf. Die bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten im Rahmen der Wahrnehmung der Abwasserbeseitigungspflicht entstehenden konsumtiven Aufwendungen (Personal-, Sach- und Lizenzkosten) und die Investitionskosten werden von der WEB ermittelt und im Rahmen der Aufstellung des WEB-Haushaltes mit der Stadt Königslutter abgestimmt. Die Einzelheiten der Abstimmung regelt ein begleitend hierzu abzuschließender öffentlich-rechtlicher Vertrag. Die erforderlichen Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Königslutter werden durch die von der WEB auf der Grundlage des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes satzungsgemäß erhobenen Abwassergebühren und beiträge gedeckt. Die WEB und die Stadt Königslutter handeln ohne Gewinnerzielungsabsicht. Falls die Aufgabenerfüllung der Abwasserbeseitigung wider Erwarten der Besteuerung (insbesondere der Umsatzsteuer) zukünftig unterliegen sollte, sind diese Steuern in die Abwassergebühr einzurechnen. Mit der vergaberechtlichen Prüfung von Investitionsmaßnahmen hat die WEB das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolfsburg beauftragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und der ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgt durch Testat eines zugelassenen Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Die Entlastung des Vorstands der WEB erfolgt durch den Verwaltungsrat der WEB. 5 Vermögensübertragung, Vermögensverwaltung Die Stadt Königslutter überträgt das Anlagevermögen der Entwässerungsanlagen kostenfrei auf die WEB. Im Falle der Beendigung der Zweckvereinbarung ist das Anlagevermögen an die Stadt Königslutter kostenfrei zurück zu übertragen. Es gelten die Buchwerte des Anlagevermögens als tatsächliches Vermögen. Die Vermögensverwaltung regelt ein begleitend hierzu abzuschließender öffentlich-rechtlicher Vertrag.

4 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Vertretung der Stadt Königslutter im Verwaltungsrat der WEB Die Stadt Königslutter ist mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern im Verwaltungsrat der WEB vertreten. Die Benennung der Mitglieder durch die Stadt Königslutter erfolgt auf der Grundlage des 138 Nds. Kommunalverfassungsgesetz. 7 - Dauer der Vereinbarung und Kündigung Diese Vereinbarung tritt am in Kraft. Sie wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Sie verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Jahren zum Vertragsablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang bei der jeweiligen Vertragspartei. Im Falle der Kündigung fällt die Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet der Stadt Königslutter zum Kündigungstermin auf diese zurück. 8 - Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücken eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn der Vereinbarung bedacht hätten. Von dieser Vereinbarung hat jede Partei ein Exemplar erhalten. Die Veröffentlichung dieser Zweckvereinbarung erfolgt für die WEB im Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg und für die Stadt Königslutter im Mitteilungsblatt des Landkreises Helmstedt. 9 - Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung ist Wolfsburg. Der Gerichtsstand ist Wolfsburg. Wolfsburg, Königslutter, Für die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe: gez. Dr. Meier Dr. Meier Vorstand Für die Stadt Königslutter am Elm: gez. Hoppe Hoppe Bürgermeister Diese Zweckvereinbarung ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gemäß 2 Absatz 5 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) genehmigt worden.

5 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite 41 Ausschuss- und Ortsratssitzungen Am Dienstag, dem 26. Januar 2016, findet um 16:00 Uhr im Rathaus A, Sitzungszimmer 1, Porschestraße 49, Wolfsburg, die 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Strategische Planung (Strategieausschuss) statt 2. Genehmigung des Protokolls 3. Neuland Wohnungsgesellschaft mbh Statusbericht Mündlicher Bericht der Geschäftsführung, Herr Brand 4. Stellungnahme der Stadt Wolfsburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum geänderten Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP-Entwurf 2015) Vorlage V 1878/ Teilhaushalt 21 Strategische Planung, Stadtentwicklung, Statistik: Haushaltsplan 2016, Finanzplan mit Investitionsprogramm 1. Lesung Vorlage V 1876/ Haushaltsplan 2016 und Finanzplan mit Investitionsprogramm Teilhaushalt 98 - Beteiligungen, Eigen- und Regiebetriebe, Zweckverbände 1. Lesung Vorlage V 1893/ Wolfsburger Struktur- und Beteiligungsgesellschaft Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (WSB) Verlängerung von Erbbaurechten und Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken Vorlage V 1841/ Einführung mietrechtlicher Verordnungen u. a. Mietpreisbremse in Wolfsburg durch das Land Niedersachsen Schriftliche Kenntnisgabe K 0969/ Digitale Strategieansätze für die zukünftige Stadtentwicklung Mündlicher Bericht der Verwaltung 10. Bevölkerungsbericht 2016 Schriftliche Kenntnisgabe K 0978/ Wolfsburg in der Region - Strukturen und Daten 2015 Schriftliche Kenntnisgabe K 0974/ Nahverkehrsplan 2016 des ZGB Schriftliche Kenntnisgabe K 0968/ Weitere Wohnbaufläche des "Sofortprogrammes" Schriftliche Kenntnisgabe K 0980/ Anträge der Fraktionen

6 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Berichterstattung über das Antrags- und Beschlusscontrolling des Referats 21 Schriftlicher Bericht B 0343/ Berichterstattung über das Antrags- und Beschlusscontrolling des Geschäftsbereiches 20-22, Beteiligungscontrolling Schriftlicher Bericht B 0341/ Beantwortung von Anfragen 18. Kenntnisgaben 19. Anfragen und Anregungen Am Dienstag, dem 26. Januar 2016, findet um 16:00 Uhr im Freizeitheim West, Freizeitheim West, Samlandweg 15 a, Wolfsburg die 40. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt 1. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung des Protokolls über die 39. Sitzung (öffentlicher Teil) des Jugendhilfeausschusses 3. Haushalt 2016; Finanzplan Sanierung und Erweiterung der Heilig-Geist-Kindertagesstätte Zuwendungsbeschluss für Planungsmittel 5. Änderung Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Elternbeiträge für die Betreuung in einer Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege ab dem Internationale Jugendbegegnung zwischen dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), Horst Weiße Kohte, aus Wolfsburg und den Boy Scouts of America (BSA) aus Chattanooga in den Vereinigten Staaten von America (USA). 7. Ausbau Kita-Betreuung; Maßnahmen Priorisierung mündlicher Bericht 8. Flüchtlingskinder in Wolfsburger Kindertagesstätten; mündlicher Bericht 9. Anträge 10. Bericht aus den Unterausschüssen und Fachgremien 11. Kenntnisgaben 11.1 Broschüre "Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland" Temporäre Umwandlungen von zwei Jugendzentren in Jugendtreffs 11.3 Entscheidungen in den Widerspruchsverfahren nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Jahr 2015

7 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Mündliche Kenntnisgaben 12. Anfragen und Anregungen 13. Beantwortung von Anfragen 14. Fragen an den Ausschuss Am Mittwoch, dem 27. Januar 2016, findet um 16:00 Uhr im Klinikum Wolfsburg, Raum Wolfsburg, Sauerbruchstraße 7, Wolfsburg, die 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses Klinikumsausschusses statt 2. Genehmigung des Protokolls über die 25. öffentliche Sitzung des Klinikumsausschusses vom Kenntnisgaben 4. Berichterstattung über das Antrags- und Beschlusscontrolling Schriftlicher Bericht B 0340/ Änderung der Gebührenstruktur für Telefon/Fernsehen/Internet/Sky Vorlage V 1879/ Wirtschaftsplan 2016, Klinikum Wolfsburg Vorlage V 1880/ Interdisziplinäres ambulantes Onkologiezentrum am Klieversberg MVZ GmbH (amo MVZ GmbH) Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung Vorlage V 1888/ Beantwortung von Anfragen und Anregungen 9. Anfragen und Anregungen Am Donnerstag, dem 28. Januar 2016, findet um 17:00 Uhr im Rathaus A, Sitzungszimmer 3, Porschestraße 49, Wolfsburg, die 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Controlling statt 2. Genehmigung des Protokolls über die 38. Sitzung (öffentlicher Teil) des Ausschusses für Finanzen und Controlling am Neugründung einer Ortsfeuerwehr Stadtmitte innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsburg

8 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Neustrukturierung der Beschäftigungsförderung und der Jugendberufshilfe im Konzern Stadt; Umwandlung des Projektes Jugendförderzentrum in das Projekt Berufsförderzentrum 5. Neuregelung der Konditionen bei der Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken 6. Zuschuss für die Sanierung und den Umbau/die Erweiterung der Heilig-Geist-Kita sowie des benachbarten Pfarrhauses bis einschließlich Lph 3 nach HOAI - Planungsbeschluss - 7. Wolfsburger Schulverpflegungs GmbH - Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung - 8. Wolfsburger Struktur- und Beteiligungsgesellschaft Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (WSB) Verlängerung von Erbbaurechten und Veräußerung von Erbbaurechtsgrundstücken 9. Wolfsburger Beschäftigungs ggmbh (WBG), n@work Service GmbH - Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung 10. Interdisziplinäres ambulantes Onkologiezentrum am Klieversberg MVZ GmbH (amo MVZ GmbH); Weisungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung 11. Wirtschaftsplan 2016, Klinikum Wolfsburg 12. Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm hier: Beratung der produktorientierten Haushaltsansätze der Verwaltungsbereiche, die dem Ausschuss für Finanzen und Controlling zuzuordnen sind (1. Lesung) 13. Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen durch den Hauptverwaltungsbeamten hier: IV. Quartal Kenntnisgaben 15. Beantwortung von Anfragen 16. Anfragen und Anregungen 17. Anträge der Fraktionen Am Dienstag, dem 26. Januar 2016, findet um 18:30 Uhr im Freizeitheim West, Saal, Samlandweg 15 a, Wolfsburg, die 32. öffentliche Sitzung des Ortsrates Mitte-West statt 1. Sitzverlust eines Mitgliedes im Ortsrat Mitte-West; Einführung und Verpflichtung eines Ersatzmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Genehmigung des Protokolls über die 31. Sitzung (öffentlicher Teil) des Ortsrates Mitte-West am

9 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Kenntnisgaben 5. Vorstellung der neuen Leitung des Freizeitheimes und des Konzeptes 6. Sanierung und Erweiterung der Heilig-Geist-Kindertagesstätte Zuwendungsbeschluss für Planungsmittel 7. Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 mit Investitionsprogramm 8. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Mittelverwendung Entlastung des Ortsbürgermeisters 9. Vorläufige Verteilung der Haushaltsmittel 2016 über die der Ortsrat verfügt 10. Anträge des Ortsrates 11. Beantwortung von Anfragen 12. Anfragen und Anregungen Am Dienstag, dem 26. Januar 2016, findet um 19:00 Uhr im Niedersachsenhaus, Wendenstraße 14, Wolfsburg, die 22. öffentliche Sitzung des Ortsrates Wendschott statt 2. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung (öffentlicher Teil) des Ortsrates Wendschott am Kenntnisgaben 4. Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 mit Investitionsprogramm - bereits zugestellt - 5. Straßenbenennung im Ortsteil Wendschott; Baugebiet Wildzähnecke II Änderung des Vorschlags vom Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Mittelverwendung Entlastung der Ortsbürgermeisterin 7. Vorläufige Verteilung der Mittel über die der Ortsrat 2016 verfügt 8. Anträge des Ortsrates 9. Beantwortung von Anfragen 10. Anfragen und Anregungen

10 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite 46 Am Mittwoch, dem 27. Januar 2016, findet um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum, Am Haselborn 2, Wolfsburg, die 28. öffentliche Sitzung des Ortsrates Brackstedt/Velstove/Warmenau statt 2. Genehmigung des Protokolls über die 27. Sitzung (öffentlicher Teil) des Ortsrates Brackstedt/Velstove/Warmenau am Kenntnisgaben 4. Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 mit Investitionsprogramm 5. Bericht des stellv. Ortsbürgermeisters über die Mittelverwendung Entlastung der Ortsbürgermeisterin 6. Vorläufige Verteilung der Mittel über die der Ortsrat 2016 verfügt 7. Anträge des Ortsrates 8. Beantwortung von Anfragen 9. Anfragen und Anregungen Am Mittwoch, dem 27. Januar 2016, findet um 19:00 Uhr im Hotel Restaurant "Hoffmannhaus", Westerstraße 4, Wolfsburg, die 35. öffentliche Sitzung des Ortsrates Fallersleben/Sülfeld statt 2. Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung (öffentlicher Teil) des Ortsrates Fallersleben/Sülfeld vom Kenntnisgaben 4. Vorstellung des Leiters der Polizeistation Fallersleben - Polizeihauptkommissar Jens Aus dem Bruch - 5. Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 mit Investitionsprogramm 6. Ortsratsmittel 6.1. Bericht der Ortsbürgermeisterin über die getätigten Ausgaben Entlastung der Ortsbürgermeisterin 6.3. Vorläufige Verteilung der Haushaltsmittel 2016 über die der Ortsrat verfügt

11 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Anträge des Ortsrates 7.1. Erweiterung der Abholzeiten an der Grundschule Sülfeld Antrag: CDU, PUG SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht in der 34. Sitzung am Mitteleinstellung Fußgänger-Lichtanlage - Am Neuen Tor (Höhe Hausnummer 11) - Gemeinsamer Antrag des Ortsrates Fallersleben/Sülfeld - PUG, SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen - 8. Beantwortung von Anfragen 9. Anfragen und Anregungen Am Donnerstag, dem 28. Januar 2016, findet um 19:00 Uhr im Stadtteil Detmerode, Bürgerbegegnungsstätte, Detmeroder Markt 8, Wolfsburg, die 19. öffentliche Sitzung des Ortsrates Detmerode statt 2. Genehmigung der Protokolle Sitzung (öffentlicher Teil) des Ortsrates Detmerode vom Sitzung (öffentlicher Teil) des Ortsrates Detmerode vom Kenntnisgaben 4. Haushaltsplan 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 mit Investitionsprogramm 5. Einrichtung eines neuen Bildungsganges Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit-Pflege an den Berufsbildenden Schulen 2 Anne-Marie Tausch ab dem Schuljahr 2016/17 6. Umbenennung "Hinrich-von Kopf" Straße - Antrag aus der 16. Sitzung vom Barrierefreies Einkaufszentrum Detmerode 8. Ortsratsmittel 8.1. Bericht des Ortsbürgermeister über die getätigten Ausgaben Entlastung des Ortsbürgermeisters 8.3. Vorläufige Verteilung der Haushaltsmittel 2016 über die der Ortsrat verfügt

12 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 3 Wolfsburg, 22. Januar 2016 Seite Anträge des Ortsrates 9.1. Gestaltungssatzung Detmerode - Antrag aus der 15. Sitzung vom Konzept für Wohnbebauung -Gelände ehemaliger DRK Kindergarten - Gemeinsamer Ortsratsantrag CDU, SPD, PUG, Bündnis 90/ Die Grünen 10. Beantwortung von Anfragen 11. Anfragen und Anregungen Öffentliche Ausschreibung/Öffentliches Verfahren Ausschreibungsstelle Rathaus B, Zimmer 372 Telefon: Telefax: Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Stadt Wolfsburg für Straßenunterhaltungsarbeiten Asphaltarbeiten ( ) Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "DTVP", unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Eröffnung am 3. Februar 2016 um 10:30 Uhr.

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