In unseren kommenden Tages-Workshops zu allen Branchen der MWST in der Schweiz und in der EU gehen wir vertieft auf diese Themen ein.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "In unseren kommenden Tages-Workshops zu allen Branchen der MWST in der Schweiz und in der EU gehen wir vertieft auf diese Themen ein."

Transkript

1 MWST-Bulletin, 23. Mai 2018 Inhalt: 1. MWST-Pflicht ausländischer Unternehmen 2. RTV-Abgabe für MWST-pfllichtige 3. Gemeinwesen erweiterte Steuerausnahme 4. PDF-Rechnungen und MWST 5. MWST bei Vermittlungsleistungen 6. Alle 41 Jahre eine MWST-Kontrolle 7. Aktuelles aus der MWST der EU Das revidierte MWST-Gesetz ist seit Anfang 2018 in Kraft, nach und nach verziehen sich die Schleier über den nicht durchwegs leicht verständlichen Neuregelungen. In diesem MWST-Bulletin pflücken wir ein paar spannende aktuelle Themen heraus. In unseren kommenden Tages-Workshops zu allen Branchen der MWST in der Schweiz und in der EU gehen wir vertieft auf diese Themen ein. 1. MWST-Pflicht ausländischer Unternehmen Seit Jahren haben sich Schweizer Handwerker vor allem in den Grenzregionen über die Benachteiligung gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten beklagt. Grund: Diese wurden erst ab CHF steuerbare Leistungen pro Jahr im Inland MWST-pflichtig. Um diese Lücke zu schliessen, gilt ab für die MWST-Pflicht im Inland der weltweite Umsatz. Zu den Auswirkungen dieser Neuregelung zwei skurile Beispiele: a) Übernachtet ein Tourist aus der Schweiz oder Liechtenstein in einem Hotel in Paris und bezahlt einen kleinen separaten Betrag als Benutzungsgebühr für den Internet-Zugriff, erbringt das französische Hotel aufgrund der ab geltenden Neuregelung in der Schweiz oder in Liechtenstein eine im Inland steuerbare Telekommunikations-Dienstleistung und muss sich bei der MWST in Bern oder Vaduz registrieren lassen. b) Belastet eine chinesische Bank, eine amerikanische Versicherung, ein indisches IT-Unternehmen oder eine Auslandsgesellschaft eines Schweizer oder Liechtensteiner Konzerns auch nur minimale Kosten für Hotel oder Verpflegung im Inland als solche weiter, kann das ausländische Unternehmen im Inland steuerpflichtig werden und muss sich diesfalls bei der MWST in Bern oder Vaduz registrieren lassen. Eine Folge davon ist, dass z.b. Beratungsleistungen an Inländer durch das ausländische Unternehmen bei diesem der inländischen Umsatzsteuer unterliegen und nicht bei seinen Schweizer Kunden der Bezugsteuer. Wird die Steuerpflicht des Ausländers erst im Nachhinein erkannt, kann die Registrierung bis zu fünf Jahre rückwirkend erfolgen. Daraus können massive Doppelbesteuerungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Inländer resultieren. Das Durcheinander ist dann perfekt und nur mit grossem administrativem Aufwand für Ausländer, Inländer und MWST-Verwaltung zu entwirren. Dem SwissVAT AG Stampfenbachstrasse Zürich Telefon Telefax

2 Gesetzgeber stellt eine derart chaotische Neuregelung kein gutes Zeugnis aus. Die Registrierungspflicht der Ausländer lässt sich durch Umqualifikation z.b. in Management Fees vermeiden. Wir empfehlen entsprechende Instruktionen an ausländische Konzern- und/oder Partnergesellschaften zu erteilen und eventuell die davon betroffenen Verträge anzupassen. Bei verpasster Frist eines Vergütungsverfahrens im Inland, kann die Neuregelung für ausländische Unternehmen allerdings auch vorteilhaft sein. Konsequenzen: a) Wie weit die beklagten Wettbewerbsverzerrungen im grenznahen Raum tatsächlich reduziert werden, lässt sich kaum abschätzen. b) Eine sehr grosse Anzahl ausländischer Unternehmen müsste sich bei der MWST neu regstrieren lassen. Würden die das tatsächlich machen, hätte das unverhältnismässig hohe zusätzliche administrative Kosten bei den Betroffenen und der MWST-Verwaltung zur Folge. Und dies bei insgesamt minimalem zusätzlichem Steuerertrag. Im Moment wird die MWST-Verwaltung wegen der Neuregelung der Steuerpflicht mit Neuregistrierungen von Ausländern denn auch regelrecht überflutet. Die Neuregelung der Steuerpflicht für ausländische Unternehmen führt damit bei zweifelhaftem Nutzen auf jeden Fall zu einer deutlichen Steigerung der Ineffizienz der Erhebung der MWST. c) Es besteht eine gewisse Gefahr, dass ausländische Staaten unserem Beispiel folgen und ähnliche Regeln einführen oder verschärfen und damit Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen entsprechende administrative und finanzielle Belastungen auferlegen. Für unsere Exportindustrie könnte sich diese durch die Schweiz forcierte Entwicklung langfristig sehr nachteilig auswirken. Dieser wichtige Aspekt wurde bei dieser Gesetzgebung praktisch nicht beachtet. 2. RTV-Abgabe für MWST-Pflichtige Ab müssen MWST-pflichtige Unternehmen in der Schweiz die Radio- und Fernsehabgabe (RTV-Abgabe) entrichten: Bei einem Umsatz von CHF beginnt diese mit CHF 365 und steigt in Stufen bis auf CHF bei einem Umsatz ab CHF 1 Mrd. Die Beträge sind nicht hoch und dennoch dürften sie Ärger verursachen, da die Abgabe wegen der Verknüpfung mit der MWST auf dem weltweiten und nicht dem inländischen Umsatz bemessen wird. Auch dazu zwei skurile Beispiele: a) Beträgt der weltweite Umsatz der schon erwähnten chinesischen Bank, der amerikanischen Versicherung, des indischen IT-Unternehmens oder der ausländischen Gesellschaft eines Schweizer Konzerns (nach unseren MWST- Regeln) über CHF 100 Mio und fakturiert dieses ausländische Unternehmen auch nur minimale Hotel- oder Verpflegungskosten in der Schweiz als solche weiter, muss es neben der möglicherweise sehr kleinen Schweizer MWST auch noch CHF RTV-Abgabe bezahlen. b) Die RTV-Abgabe schuldet auch für das Hotel in Paris, das Schweizer Touristen eine Benutzungsgebühr für den Internet-Zugang auf der Hotelrechnung belastet. SV_MWST-Bulletin _gs_

3 Die Auswirkungen: a) Gleich wie die MWST-pflicht wird auch die Erhebung der RTV-Abgabe bei ausländischen Unternehmen in sehr vielen Fällen ganz einfach nicht umgesetzt werden. Gesetzliche Regelungen einzuführen, die in der Praxis von vorneherein nur punktuell umgesetzt werden, stellen unserem Gesetzgeber kein gutes Zeugnis aus. b) Sollte die Schweizer Idee mit der RTV-Abgabe auf dem weltweiten Umsatz im Ausland Schule machen, müssten Schweizer Unternehmen entsprechende Abgaben in allen von ihnen betreuten Staaten entrichten auch das eine wenig verlockende Perspektive, vor allem für die Schweizer Exportwirtschaft. Dieser wichtige Aspekt wurde bei dieser Gesetzgebung kaum beachtet. 3. Gemeinwesen erweiterte Steuerausnahme Per wurde die Steuerausnahme im Bereich der Gemeinwesen einerseits ausgedehnt, anderseits inhaltlich teilweise neu gestaltet. Folgende Beispiele zeigen, zu welch skurilen Konsequenzen auch diese Neuregelung führen kann: a) Ist Ihr Wohnungsvermieter per Zufall die städtische Pensionskasse und der Stromlieferant das städtische Elektrizitätswerk? Dann kann es gut sein, dass auf den Kosten für den Strom in Ihrer Nebenkosteabrechnung keine MWST belastet ist (erweiterte Steuerausnahme gemeinwesen-interner Leistungen). Ihr Pech, wenn Sie Ihre Wohnung anserswo gemietet haben, dann wird Ihnen auf dem Strom auch die MWST belastet. b) Ist das Kantons- oder Stadtspital vor Jahrzehnten oder sogar Jahrhunderten als private gemeinnützige Stiftung gegründet worden (davon gibt es einige), so muss auf den steuerbaren Leistungen zwischen dem Spital und seinem Gemeinwesen die MWST entrichtet werden. Nicht so, wenn Kanton oder Stadt die Spital-Stiftung damals selber gegründet haben. In beiden Beispielen und zahllosen vergleichbaren ist die neue MWST-Regelung für Gemeinwesen sachlich kaum begründbar und führt zu erheblichen neuen Wettbewerbsverzerrungen. Die Folge: Rechtsunsicherheit, sachlich kaum nachvollziehbare neue Steuerlücken und erhöhter administrativer Aufwand für Steuerpflichtige und die Verwaltung. 4. PDF-Rechnungen und MWST Bis vor kurzem galt bei der MWST die Regelung, dass elektronische Rechnungen denjenigen auf Papier aus Sicht der MWST, d.h. für den Vorsteueranspruch nur dann gleichgestellt werden dürfen, wenn sie in einem aufwändigen und sehr teuren IT- Verfahren zertifiziert worden sind. Manche Unternehmen haben diese Bestimmungen umgesetzt, andere sie dagegen (vernünftigerweise) schlicht ignoriert und Rechnungen nur als PDF abgelegt, auch per Mail versandte PDF-Rechnungen akzeptiert und damit ihre Vorsteuern geltend gemacht. Zu Aufrechnungen hat dies unseres Wissens kaum je geführt. Nachdem die MWST-Verwaltung ohne dies zu publizieren die unsinnigen Regeln seit SV_MWST-Bulletin _gs_

4 einiger Zeit nicht mehr umgsetzt hat, ist nun die ganze Übung abgeblasen worden. Ab sofort kann nun auch offiziell mit jeder Form elektronischer Rechnungen die Vorsteuer geltend gemacht werden. Entscheidend ist einzig, dass die Belege den Anforderungen an eine ordnungsgemässe Rechnungslegung genügen. Das kann mit PDF-Rechnungen ohne Weiteres der Fall sein. Die teils sehr hohen Kosten der unnötigen Zertifizierungssysteme haben diejenigen Unternehmen, die sich an die Vorgaben der MWST-Verwaltung gehalten haben, selber zu tragen. 5. MWST bei Vermittlungsleistungen Unter der Geltung des alten Mehrwertsteuergesetzes vom 2. September 1999 (= amwstg), welches bis Ende Dezember 2009 in Kraft stand, fiel unter die von der Steuer ausgenommene Vermittlung von Dienstleistungen im Geld- und Kapitalverkehr gemäss Art. 18 Ziff. 19 Bst. a bis e amwstg, mithin im Finanzbereich, nach der Praxis der Eidg. Steuerverwaltung und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts einzig eine direkte Stellvertretung, d.h. eine Dienstleistung, die darin bestand, dass der Vertreter im Namen und für Rechnung des Vertretenen derart tätig war, dass das Umsatzgeschäft direkt zwischen dem Vertretenen und dem Dritten zustande kam. Alle über eine solche direkte Stellvertretung hinausgehenden Dienstleistungen unterlagen der Steuer. Seit dem Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 (= nmwstg) am 1. Januar 2010 vertritt die Eidg. Steuerverwaltung nun vor allem gestützt auf eine Änderung des Art. 20 Abs. 2 nmwstg, welche Bestimmung nach wie vor grundsätzlich den Begriff der direkten Stellvertretung definiert, die Auffassung, dass unter die Vermittlung im Finanzbereich nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. a bis e nmwstg neu nicht mehr bloss eine direkte Stellvertretung zu verstehen sei, sondern die Vermittlung auch weitere Dienstleistungen umfasse wie namentlich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Kontaktaufnahme mit der anderen Vertragspartei. Diese neue Praxis hätte zur Folge, dass die von der Steuer ausgenommenen Dienstleistungen in diesem Bereich unter Ausschluss des damit verbundenen Vorsteuerabzuges erweitert würden. Die Eidg. Steuerverwaltung begründet diese ihre neue Praxis damit, dass der Gesetzgeber in Art. 20 Abs. 2 nmwstg die Gesetzessystematik geändert habe. Bei der Revision dieses Art. 20 Abs. 2 nmwstg ging es jedoch einzig darum, die auch in Anbetracht des Art. 32 OR im Bereich der Mehrwertsteuer für das Vorliegen einer direkten Stellvertretung gemäss dem alten Art. 11 Abs. 1 und 2 amwstg erforderlichen strengen Voraussetzungen, nämlich das ausdrückliche Handeln der Vertreters im Namen und für Rechnung des Vertreters, zu lockern. Mit Urteil vom 3. Oktober 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die von einer Steuerpflichtigen gegen diese neue Praxis der Eidg. Steuerverwaltung erhobene Beschwerde mit der Begründung gutgeheissen, dass sich unter dem neuen Mehrwertsteuergesetz die bisherige einschlägige Rechtslage nicht verändert hat und dass demzufolge eine Steuerausnahme der Vermittlung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. a bis e nmwstg weiterhin eine direkte Stellvertretung erfordert. Das Bundesverwaltungsgericht fügt bei, dass die von der Eidg. Steuerverwaltung vorgenommene Praxisänderung mithin als gesetzeswidrig zu gelten hat. Die Eidg. Steuerverwaltung hat am 3. November 2017 gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim SV_MWST-Bulletin _gs_

5 Bundesgericht erhoben. Mit grossem Interesse ist nun das Urteil unseres höchsten Gerichts zu dieser Streifrage abzuwarten. Dr. Heinz Keller 6. Alle 41 Jahre eine MWST-Kontrolle Im Mai 2018 hat die Eidg. Steuerverwaltung ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 publiziert. Daraus lassen sich bezüglich der MWST ein paar interessante Informationen entnehmen: a) Wenn bei einem Bestand von Steuerpflichtigen im Jahr Kontrollen durchgeführt worden sind, beträgt der durchschnittliche Kontrollabstand für das einzelne Unternehmen 41.3 Jahre. Bei einer Verjährungsfrist von 5 Jahren bedeutet dies, dass im Durchschnitt rund 35 Jahre pro Steuerpflichtiger nicht kontrolliert werden, nicht bezahlte Steuern dieser Zeit nicht mehr eingefordert werden und nicht geltend gemachte Vorsteuern verloren sind. Durch die zu erwartende starke Zunahme der Anzahl Steuerpflichtiger aufgrund der Neuregelung der Steuerpflicht für ausländische Unternehmen, wird sich diese rechtstaatlich problematische Relation noch zusätzlich akzentuieren. b) Dass die MWST-Verwaltung bei diesen 9018 Kontrollen rund CHF 129 Mio Zusatzeinnahmen erzielte (CHF pro Kontrolle), sagt wenig aus: Zum einen verteilen sich die Nachbelastungen sehr ungleich auf die kontrollierten Unternehmen, zum anderen kann erfahrungsgemäss ein erheblicher Teil der Steuernachbelastung über den Vorsteueranspruch der Leistungsempfänger wieder beseitigt werden. 7. Aktuelles aus der MWST der EU Nachfolgende Lieferungen zwischen 3 beteiligten Unternehmen innerhalb der EU (sog. EU-Reihengeschäfte, Versand der Waren direkt von A an C) sorgen immer wieder für mwst-rechtliche Probleme, da das das höchste europäische Gericht (EuGH) in einem Grundsatzurteil zum Thema Reihengeschäft bereits entschieden hat, dass nur eine der (beiden) Lieferungen eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein kann. Nun hat der EuGH innerhalb kürzester Zeit 2 Fälle entschieden, in denen einmal der erste Unternehmer die Waren befördert (C- 580/18 - Hans Bühler KG) und einmal der letzte Unternhmer die Ware beim Erstlieferanten abgeholt hat (C-628/16 - Kreuzmayr). Im Fall Kreuzmayr (Abholfall) kam der EuGH zu dem Schluss, dass die steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung der mittlere Unternehmer an den letzten Abnehmer ausführt. In der Rechtssache Hans Bühler KG hingegen war seiner Ansicht nach die erste Lieferung (Lieferant an Hans Bühler KG) als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Zudem bekräftigte der EuGH in dieser Entscheidung, dass die Vereinfachungsregelung für das sog. Innergemeinschaftliche SV_MWST-Bulletin _gs_

6 Dreiecksgeschäft auch dann Anwendung findet, wenn der mittlere Unternehmer im Abgangsland erfasst ist. Beispiel: B ist in Deutschland ansässig und für mwst-zwecke erfasst. B kauft Waren in Deutschland bei seinem Lieferanten A ein und lässt die Waren vom Lieferanten A direkt an seinen Kunden C senden (hierbei verwendet B aber seine österreichische UID-Nummer). Diese Entscheidungen des EuGH schaffen zunächst einmal Klarheit für die Zuordnung der Steuerfreiheit im Fall von Reihengeschäften, wenn der erste oder der letze Unternehmer (Abholfall) die Ware befördert und gewährt einen weiten Anwendunsbereich für die sog. Dreiecksgeschäfte. Unsicher bleibt die Rechtslage hingegen in den Fällen, in denen der mittlere Unternehmer den Transportauftrag erteilt, da die bisherigen 4 Urteile des EuGH keine Rechtsicherheit geschaffen haben. Klarheit könnte hierbei aber die geplante Neuregelung auf EU-Ebene zum schaffen. Bernd Burgmaier SV_MWST-Bulletin _gs_

Mehrwertsteuer Workshops Herbst 2018

Mehrwertsteuer Workshops Herbst 2018 Mehrwertsteuer Workshops Herbst 2018 Die Änderungen der MWST konkret umsetzen Wegen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hat die MWST-Verwaltung in den letzten Monaten all ihre Publikationen

Mehr

Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017

Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017 Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops Herbst 2017 Revidiertes Mehrwertsteuergesetz per 1.1. 2018 Steuersatz offen Der Bundesrat hat beschlossen, dass das revidierte MWSTG am 1.1. 2018 in Kraft tritt.

Mehr

Mehrwertsteuer Workshops 2019

Mehrwertsteuer Workshops 2019 Mehrwertsteuer Workshops 2019 Risiken der MWST beherrschen Chancen nutzen In der Schweiz haben Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht grundlegende neue Urteile zur MWST gefällt. In unseren Kursen werden

Mehr

Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops im Herbst 2016

Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops im Herbst 2016 Mehrwertsteuer Schweiz EU Die Workshops im Herbst 2016 Zielsetzung und Aufbau Auf den 1.1. 2018 wird das Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) sehr wahrscheinlich in wichtigen Punkten geändert. Ziel unserer

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

Mehrwertsteuer Schweiz - EU. Die Workshops 2015

Mehrwertsteuer Schweiz - EU. Die Workshops 2015 Mehrwertsteuer Schweiz - EU Die Workshops 2015 Zielsetzung und Aufbau Ziel unserer Workshops ist es, Ihnen die MWST des jeweiligen Fachgebiets so zu vermitteln, dass Sie die häufigsten Fragen in Ihrem

Mehr

Mehrwertsteuer Schweiz EU Workshops 2017

Mehrwertsteuer Schweiz EU Workshops 2017 Mehrwertsteuer Schweiz EU Workshops 2017 Zielsetzung Per 1.1.2018 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Kraft. Dabei ändern sich die Regeln der Steuerpflicht, die Mehrwertsteuer (MWST)

Mehr

Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur. Mario Mayr, 20. März 2019

Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur. Mario Mayr, 20. März 2019 Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur, 1 Reihengeschäfte Abholung durch den Dritten BPM BIDI Kreuzmayr EuGH 21.2.2018, C-628/16 Kreuzmayr GmbH nur eine bewegte Lieferung (hier die 2. Lieferung)

Mehr

Handelskammer Deutschland-Schweiz

Handelskammer Deutschland-Schweiz Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 05.12.2017 Schweiz: Änderung im Schweizer MWST-Recht zu 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Workshop. 30. Oktober Uhr Uhr. Hotel Schaanerhof, FL-9494 Schaan. Thema:

Workshop. 30. Oktober Uhr Uhr. Hotel Schaanerhof, FL-9494 Schaan. Thema: Aktuell: Verschärfung bei innergemeinschaftlichen Reihen- und Dreiecksgeschäften durch neue EuGH und BFH-Rechtsprechung!! Workshop 30. Oktober 2014 08.30 Uhr - 16.00 Uhr Hotel Schaanerhof, FL-9494 Schaan

Mehr

MWST. Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten:

MWST. Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten: MWST Merkblatt Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken Inkrafttreten: 1.1.2018 Caminada Treuhand AG Zug Lindenstrasse 16 CH-6340 Baar Tel. +41 (41) 767 25 25 Fax +41 (41)

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter

Mehr

MWST. Fact Sheet 4 Margenbesteuerung. Inkrafttreten:

MWST. Fact Sheet 4 Margenbesteuerung. Inkrafttreten: MWST Fact Sheet 4 Margenbesteuerung Inkrafttreten: 1.1.2018 Caminada Treuhand AG Zug Lindenstrasse 16 CH-6340 Baar Tel. +41 (41) 767 25 25 Fax +41 (41) 767 25 50 www.caminada.com Margenbesteuerung auf

Mehr

(Inkraftsetzung per ) Die wichtigsten Aenderungen

(Inkraftsetzung per ) Die wichtigsten Aenderungen Revidiertes MWSTG (Inkraftsetzung per 1.01.2018) Die wichtigsten Aenderungen STEUERPFLICHT BEZUGSTEUER OPTION FÜR DIE VERSTEUERUNG DER VON DER STEUER AUSGENOMMENEN LEISTUNGEN FIKTIVER VORSTEUERABZUG MARGENBESTEUERUNG

Mehr

Änderungen bei der Mehrwertsteuer per

Änderungen bei der Mehrwertsteuer per Änderungen bei der Mehrwertsteuer per 1.1.2010 Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung

Mehr

Handelskammer Deutschland-Schweiz

Handelskammer Deutschland-Schweiz Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 21.3.2018 Änderungen im Schweizer MWST Recht 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz 1. Prüfung

Mehr

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz

Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Teilrevision Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2018 v.a. in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz Andreas Schwarzenbach

Mehr

UPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017

UPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017 HERBST 2017 IDP Treuhand AG Gewerbezentrum Strahlholz 13 Postfach 122 9056 Gais Telefon 071 791 70 10 Fax 071 791 70 19 info@idpag.ch www.idpag.ch Mitglied Schweizerischer Treuhänderverband TREUHAND SUISSE

Mehr

Kampf dem Umsatzsteuer-Chaos Umsetzung verschiedener Sachverhalte in eevolution. Thomas Sporbeck Avalogix GmbH

Kampf dem Umsatzsteuer-Chaos Umsetzung verschiedener Sachverhalte in eevolution. Thomas Sporbeck Avalogix GmbH Kampf dem Umsatzsteuer-haos Umsetzung verschiedener Sachverhalte in eevolution Thomas Sporbeck valogix GmbH Grundlagen: Reihengeschäfte 1. Kein Reihengeschäft, und sind (auch im folgenden immer) Unternehmer.

Mehr

Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen

Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen 610.545.16 Merkblatt Nr. 16 Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG) POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2018

AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2018 AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2018 Mit TEIL II Aus dem Inhalt Umsetzung der Gutscheinrichtlinie (EU) zum 01.01.2019 Neue gesetzliche Regelungen zum Handel im Internet Neue Entwicklungen zum Reihengeschäft

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische

Mehr

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der

Mehr

MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI

MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI 2005 Am 31. Mai 2005 publizierte die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV, HA MWST), Änderungen der Verwaltungspraxis per 1. Juli

Mehr

Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch

Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch Jörg R. Bühlmann Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch Unionsverlag Zürich -L k^- C Inhalt Vorwort 9 Allgemeiner Teil 1. Die Umsatzsteuer im allgemeinen 10 1.1. Formen der Umsatzsteuer 10 1.2. Die Umsatzsteuer

Mehr

Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet

Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet 1 Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet Dipl.-Finanzw. Joachim Metzner Der klassische Verkauf eines Produktes an einen Kunden in Deutschland stellt im Regelfall kein Problem dar: Der Verkäufer

Mehr

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010, zweite, überarbeitete Ausgabe vom 24. September

Mehr

Mehrwertsteuer Neuerungen

Mehrwertsteuer Neuerungen Neuerungen 1.1.2018 Ernst Lüthi und Benno Frei Übersicht Teilrevision MWSTG Steuerpflicht Abzug fiktiver Vorsteuer Margenbesteuerung Eng verbundene Personen Steuersatzreduktion per 1.1.2018 Refresher 2017

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNG DER MEHRWERTSTEUER

AKTUELLE ENTWICKLUNG DER MEHRWERTSTEUER AKTUELLE ENTWICKLUNG DER MEHRWERTSTEUER 1. Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung per 1. Januar 2015 (SR 641.201) 1.1 Neuer Artikel 9a MWSTV Als Leistungen im Sinn von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b

Mehr

Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Skript zum Online-Training Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Echte Steuerbefreiungen... 3 2.1 Überblick... 3 2.2

Mehr

Servus aus Österreich! InterGest Austria berichtet! 1.) Begriffe aus dem Umsatzsteuerrecht: Reverse Charge. 2.) GmbH-Light ab 1.7.

Servus aus Österreich! InterGest Austria berichtet! 1.) Begriffe aus dem Umsatzsteuerrecht: Reverse Charge. 2.) GmbH-Light ab 1.7. News to use from InterGest Austria Summer 2013 Servus aus Österreich! InterGest Austria berichtet! Klein aber fein! So lautet ein Ausspruch über Österreich. Mit 8 Millionen Einwohnern und einer Größe von

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25.07.1997 KOM(97)405 endg. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATFS zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel

Mehr

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen 0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...

Mehr

Aktuelle Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer in Liechtenstein und der Schweiz Dr. Niklaus Honauer Partner Indirekte Steuern Schweiz, PwC

Aktuelle Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer in Liechtenstein und der Schweiz Dr. Niklaus Honauer Partner Indirekte Steuern Schweiz, PwC Aktuelle Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer in Liechtenstein und der Schweiz Dr. Niklaus Honauer Partner Indirekte Steuern Schweiz, MWST auch 2014 eine bedeutende Steuerart von Liechtenstein Quelle:

Mehr

Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF

Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Rundschreiben Nr. 254 Berlin, 09. Dezember 2015, ma/ka Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Sehr geehrte Damen und Herren, als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom

Mehr

Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV

Tabellarische Übersicht der Änderungen des UStG und der UStDV Anlage Tabellarische Übersicht Änungen und UStDV Jahressteuergesetz (JStG) 2009 vom 19.12.2008 Hier: Änungen beim Ort sonstigen Leistung und bei Zusammenfassenden Meldung Artikel 7 Nr. 2 JStG 3a Neuregelung

Mehr

Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU

Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU Allgemein Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen ist europarechtlich

Mehr

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2012: Resultate und Kommentare

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2012: Resultate und Kommentare Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 24.06.2014, 9:15 18 Öffentliche

Mehr

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines 6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben

Mehr

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen: Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Unechte Umsatzsteuerbefreiungen und Gestaltungsansätze zur Vermeidung ihrer nachteiligen Folgen

Unechte Umsatzsteuerbefreiungen und Gestaltungsansätze zur Vermeidung ihrer nachteiligen Folgen Unechte Umsatzsteuerbefreiungen und Gestaltungsansätze zur Vermeidung ihrer nachteiligen Folgen Gastvortrag 25.10.2007 Dr. Martin Robisch Tel.: 0711 / 9881 15306 martin.robisch@de.ey.com Gliederung I.

Mehr

Umsatzsteuertagung 2006

Umsatzsteuertagung 2006 Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft

Mehr

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I (BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand

Mehr

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener

Mehr

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet

Mehr

Skript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Umsatzsteuer IV Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Innergemeinschaftliche Leistungen... 4

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

>>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten <<<

>>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten <<< Ausgabe 06/2012 vom 05. Juni 2012 >>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten

Mehr

Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa

Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa Symposium an der Leibniz Universität Hannover am 20. Juni 2016 Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht Lehrbeauftragter an der Universität

Mehr

Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach

Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach Benno Frei Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling MAS FH in MWST / LL.M. VAT Inhaber FISKAL Schulung + Beratung GmbH, Balgach Aktuelles aus der Praxis Gerichtsentscheide Bedeutendste Änderungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich

Mehr

webbasierten Publikationen Ersetzt durch die Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel MWST-Praxis-Info 02

webbasierten Publikationen Ersetzt durch die Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel MWST-Praxis-Info 02 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel Dritte, überarbeitete Ausgabe (ergänzt jene vom 24. September 2010) Eidgenössisches

Mehr

Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern

Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern

Mehr

Rumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Rumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Logistiker - Frühstück

Logistiker - Frühstück www.pwc.de Logistiker - Frühstück Auflösung des Hamburger Freihafens - Möglichkeiten der Fiskalvertretung - Agenda 1. Besonderheiten in der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei der Berücksichtigung

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Inhaltsverzeichnis Abgrenzung unternehmerischer / nicht unternehmerischer Bereich (Update nach Bundesgerichtsurteil)

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg

Mehr

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT von MMag. Dr. Klaus Hilber

Mehr

OFD Niedersachsen, Verfügung vom

OFD Niedersachsen, Verfügung vom Merkblatt zur Bestmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die seit dem 1.1.2010 durch ansässige an inländische juristische Personen öffentlichen Rechts ausgeführt werden OFD Niedersachsen, Verfügung vom

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

Vorbemerkungen 9 Vorwort 11. Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15

Vorbemerkungen 9 Vorwort 11. Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15 Vorbemerkungen 9 Vorwort 11 Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15 Vorgaben aus Europa für das deutsche Umsatzsteuerrecht 30 2 Rechtsgrundlagen 30 3 Interpretation von Umsatzsteuer

Mehr

Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren

Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.25 Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren Ausgabe 2007 Gültig: 01.05.2007 bis 23.10.2008 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion

Mehr

Aktuelle Informationen zur Schweizer Mehrwertsteuer. von Dr. Gerhard Schafroth

Aktuelle Informationen zur Schweizer Mehrwertsteuer. von Dr. Gerhard Schafroth Aktuelle Informationen zur Schweizer Mehrwertsteuer von Dr. Gerhard Schafroth 1. Neues Deklarationsformular... 1 2. Gemeinwesen... 3 3. Auskunft der MWST-Verwaltung... 3 4. Gruppenbesteuerung... 4 5. Holdinggesellschaften...

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Güterbeförderungen. Einschneidende Änderungen per 1. Januar Einleitung

Güterbeförderungen. Einschneidende Änderungen per 1. Januar Einleitung Einschneidende Änderungen per 1. Januar 2010 1 Einleitung 1.1 Das MWST-Paket 2010 Am 12. Februar 2008 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, die derzeit geltende Richtlinie 2006/112/EG vom 28.

Mehr

Rundschreiben Umsatzsteuerliche Beurteilung einer Referententätigkeit

Rundschreiben Umsatzsteuerliche Beurteilung einer Referententätigkeit Im Februar 2012 Rundschreiben Umsatzsteuerliche Beurteilung einer Referententätigkeit Die Tätigkeit des vortragenden Referenten ist regelmäßig eine wissenschaftliche bzw. unterrichtende Leistung. Wo diese

Mehr

MWST News 11/2017. Zur Erinnerung finden Sie nachfolgend die bisher gültigen sowie die ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden MWST- Sätze:

MWST News 11/2017. Zur Erinnerung finden Sie nachfolgend die bisher gültigen sowie die ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden MWST- Sätze: MWST News 11/2017 Die konkreten und vollständigen Informationen zur Steuersatzänderung finden Sie in der MWST-Info Nr. 19 Wie wir in unserem letzten Newsletter bereits darauf hinwiesen, werden die Mehrwertsteuersätze

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 24.11.2009 KOM(2009)641 endgültig Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES zur Ermächtigung der Portugiesischen Republik, eine von den

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 1 GZ. RV/0451-G/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Musiker, Deutschland, vertreten durch Hinterleitner, Schollmeyer & Partner, Rechtsanwälte

Mehr

Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung?

Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung? PrimeTax Info Mai 2012 Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung? EINLEITUNG Der Verkauf von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer

Mehr

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf

Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter

Mehr

Gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010

Gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer MWST-Info Bezugsteuer (Art. 45 bis 49 MWSTG) Wer Leistungen (Dienstleistungen / Lieferungen) bezieht

Mehr

M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N

M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N Halbtagesseminar Mittwoch, 20. Juni 2018 in Zürich (Nachmittag) und Dienstag, 26. Juni 2018

Mehr

Mehrwertsteuer. Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Mehrwertsteuer. Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes V Beatrice Klaesi, Rechtsanwältin und dipl. Steuerexpertin Christoph Niederer, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte A Teilrevision des gesetzes (MWSTG) 1 Steuerpflicht bei weltweitem Umsatz von CHF 100

Mehr

Kurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz

Kurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz Kurzübersicht Neues Mehrwertsteuergesetz Beat Sutter Teamchef Abteilung externe Prüfung Hauptabteilung MWST Eidg. Steuerverwaltung Steuerpflicht ALT: CHF 75 000 Jahreseinnahmen NEU: Mit der Aufnahme der

Mehr

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Konsultation zu einem Umsatzsteuersystem für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen an Unternehmer - Nur von Unternehmen auszufüllen Die Beteiligung an der Konsultation ist freiwillig. Die

Mehr

Heidrich & Müller-Hansen

Heidrich & Müller-Hansen Umsatzsteuer bei Reihengeschäften, Kettengeschäften Zuordnung der bewegten Lieferung, Lieferortbestimmung, Steuerbefreiung und Gestaltungsmöglichkeiten Der Begriff Kettengeschäft wird synonym mit dem Begriff

Mehr

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde; Zu hoher Steuerausweis (1) Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger

Mehr

14257/16 bz/bl 1 DG G 2B

14257/16 bz/bl 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 9. November 2016 (OR. en) 14257/16 FISC 190 ECOFIN 1023 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 9. November 2016 Empfänger: Delegationen Nr.

Mehr

FIS KAL N E W S M E H R W E R T S T E U E R. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland ab Vorzukehrende Massnahmen INFORMATIONSBLATT

FIS KAL N E W S M E H R W E R T S T E U E R. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland ab Vorzukehrende Massnahmen INFORMATIONSBLATT 22. Jahrgang Ausgabe Nr. 75 April 2017 2017 / 1 FIS KAL N E W S INFORMATIONSBLATT aktuell und praxisnah erscheint 3 mal jährlich erstellt vom Praktiker für Praktiker M E H R W E R T S T E U E R Steuerpflicht

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. November 2018 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0249 (NLE) 12849/18 FISC 398 ECOFIN 882 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG

Mehr

Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten

Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten STEUER-AKADEMIE KNOLL GESELLSCHAFT FÜR FORTBILDUNG MBH Fortbildung für Fachberater IStR 2018 Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten Ronny Langer Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen 1. Hintergrund 1.1 Umsätze vom 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember

Mehr

Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim. Heutiges Thema:

Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim. Heutiges Thema: Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim Heutiges Thema: brandneue Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bauleistungen und Metall-Lieferungen ab

Mehr

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing

Modul 2: Rechnungswesen. Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Herzlich willkommen zur Ausbildung zum geprüften Kundendienstberater Modul 2 Mehrwertsteuer / Leasing Lernziele Die Absolventen kennen und berechnen die MWSt-Sätze im Autogewerbe Erstellen Offerten (unter

Mehr

Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die

Mehr