B. Umsatzsteuerjahreserklärung

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1 Teil III A Erläuterungen zur Umsatzsteuererklärung USt 2 A B. Umsatzsteuerjahreserklärung Teil III A Erläuterungen zum Vordruck USt 2 A 2011 (Umsatzsteuererklärung) (gegliedert nach den am Rand des beigefügten amtlichen Vordrucks angegebenen Zahlen Erläuterungen zu den Anlagen UR und UN siehe Teil III B und III C)

2 36 B. Umsatzsteuerjahreserklärung

3 Teil III A Erläuterungen zum Vordruck USt 2 A

4 38 B. Umsatzsteuerjahreserklärung

5 Teil III A Erläuterungen zum Vordruck USt 2 A Vorbemerkungen Die Umsa steuererklärung USt 2 A 2011 und die Anlagen UR und UN sind entsprechend den Mustern des Vorjahres gestaltet und gegliedert. Die Vordrucke und die Ausfüllanleitung USt 2 E wurden mit BMF-Schreiben vom amtlich bekannt gegeben (BStBl I 2011, 913). Die Erklärungsvordrucke werden von den Finanzämtern vorgehalten. Außerdem können die Vordrucke unter n.de aufgerufen und entweder online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres pdf-dokument heruntergeladen werden. Hinweise zur elektronischen Übermi lung der Erklärungsvordrucke ( ELSTER ) unter und zur Erteilung eines Zerti kats zur authenti zierten Übermi lung unter Die Umsa steuererklärung und die Anlage UR sind von allen Unternehmern abzugeben. Im Ausland ansässige Unternehmer haben auch die Anlage UN auszufüllen und beizufügen. Die Abgabe jährlicher Umsa steuererklärungen ist in 18 Abs. 3 UStG angeordnet. Als Abgabetermin bestimmt 149 Abs. 2 AO den 31. Mai 2012 (bei Erklärungsfertigung durch einen steuerlichen Berater = ). Auf Antrag gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung. Glaubt der Steuerp ichtige eine Umsa steuererklärung nicht abgeben zu müssen oder wird eine Fristverlängerung erforderlich, sollte dies dem Finanzamt rech eitig mitgeteilt werden. Wird die Umsa steuererklärung nicht oder nicht rech eitig abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festse en. Die Abgabe der Umsa steuererklärung kann außerdem durch Zwangsmi el erzwungen werden ( 328. AO). Die Wirkung der Umsa steuererklärung als Steuerfestse ung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wird unter Teil IV 23 erläutert. Abschnitt A Allgemeine Angaben/Unterschrift Für die Umsa besteuerung ist nach 21 Abs. 1 AO das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen ganz oder überwiegend betreibt. Im Ausland ansässige Unternehmer haben die Umsa steuererklärung bei dem nach der Umsa steuer-zuständigkeitsverordnung bestimmten Finanzamt einzureichen (siehe hierzu Teil III C). Eine vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer ist in Zeile 3 einzutragen. Handelt es sich um eine berichtigte Umsa steuererklärung (weil z.b. Umsä e oder Vorsteuerbeträge berichtigt oder nachgemeldet werden), ist im Kästchen zu Zeile 5 eine 1 einzutragen. Unternehmer im Sinne des Umsa steuerrechts ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nachhaltig und selbstständig ausübt. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Person des Unternehmers kommen in Betracht: a) natürliche Personen, b) nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, wie z.b. o ene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften,

6 40 B. Umsatzsteuerjahreserklärung 9 c) juristische Personen des ö entlichen Rechts (z.b. Gemeinden, Kreisverbände, Kirchengemeinden) und juristische Personen des privaten Rechts (z.b. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, rechtsfähige Vereine). Außerdem können auch sonstige Wirtschaftsgebilde, die als solche nach außen auftreten und Umsä e tätigen, Unternehmer sein, z.b. die Belegschaft eines Betriebs, eine Arbeitsgemeinschaft, ein Künstlerquarte. Ehega en können gemeinsam oder gesondert eine gewerbliche oder beru iche Tätigkeit ausüben. Sind beide Ehega en Unternehmer, ist z.b. der Ehemann selbstständiger Handelsvertreter, die Ehefrau Inhaberin eines Ladengeschäfts, so hat jeder Ehega e eine eigene Umsa steuererklärung abzugeben. Anzugeben ist bei natürlichen Personen Vor- und Zuname, bei Gesellschaften die Bezeichnung, evtl. die Firma, unter der die Gesellschaft auftri. Die Art des Unternehmens ist genau zu bezeichnen. Allgemeine Angaben, wie z.b. Ladengeschäft, Kaufmann, Fabrikant und dergleichen, genügen nicht. Es muss zu ersehen sein, welche Waren der Unternehmer umse t, ob er Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler ist oder welche Leistungen er ausführt. Beispiele für richtige Angaben: Einzelhandel in Lebensmi eln, Einzelhandel in Haushaltungsgegenständen, Großhandel in Tabakwaren, Handelsvertreter in Schmuckwaren, Möbelfabrik, Einfuhrhandel mit Südfrüchten, Ausfuhrhandel in Spielwaren, Gemüsegärtnerei, Gastwirtschaft Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe oder übt er mehrere Berufe aus, so sind diese einzeln aufzuführen; dabei ist der Betrieb oder Beruf mit dem nachhaltig höchsten Umsa anteil (Schwerpunkt des Unternehmens) durch Unterstreichen zu kennzeichnen. Bei freien Berufen ist die Berufsbezeichnung genau anzugeben, z.b. Schriftsteller, Kunstmaler, Facharzt für innere Krankheiten, praktischer Arzt, Rechtsanwalt und Notar. Es ist der Ort der Leitung und ggf. auch der Si des Unternehmens, falls sich dieser nicht am Ort der Leitung be ndet, anzugeben. In der Regel dürfte beides zusammenfallen. Die Umsä e der Organgesellschaften sind nur in der Umsa steuererklärung des Organträgers zu erfassen. Innerhalb des Organkreises nden steuerbare Umsä e nicht sta (vgl. Teil IV 4). Zur besseren Erreichbarkeit bei Rückfragen kann der Unternehmer dem Finanzamt seine -Adresse und seine Telefonverbindung mi eilen.

7 Teil III A Erläuterungen zum Vordruck USt 2 A Eintragungen sind nur erforderlich, wenn die Unternehmereigenschaft nicht während des ganzen Kalenderjahrs 2011 bestanden hat (z.b. bei Neuerö nung am 1. April 2011). Zeile 16 ist nur auszufüllen, wenn die Unternehmereigenschaft zunächst beendet, dann aber wieder neu begründet worden ist. Ergibt sich aus der Umsa steuererklärung für den Unternehmer ein Ersta ungsanspruch, kann ein diesbezüglicher Verrechnungsantrag durch Eintragung einer 1 im Kästchen zu Zeile 18 gestellt werden. Es emp ehlt sich, den Verrechnungsantrag besonders zu erläutern, damit eine ggf. vorgezogene Bearbeitung der zustimmungsbedürftigen Umsa steuererklärung erfolgt (vgl. Teil IV 23). Ist der Ersta ungsanspruch abgetreten, sichert die Eintragung einer 1 die Auszahlung an den Abtretungsgläubiger, wenn die förmliche Abtretungsanzeige eingereicht wurde oder beigefügt wird. Durch entsprechendes Ankreuzen ist hier die Beifügung der Anlage UR zu bestätigen oder mit der Unterschrift zu versichern, dass diese nicht beigefügt wurde, weil diesbezüglich Angaben nicht zu machen sind. Wie in Teil III B erläutert, ist die Anlage UR auszufüllen, wenn: a) innergemeinschaftliche Erwerbe zu erklären sind b) Angaben zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften erforderlich sind, c) Umsa steuer nach 13b UStG anzumelden ist (Leistungsempfänger als Steuer- schuldner), d) steuerfreie Umsä e (z.b. innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferun- gen, Grundstücksvermietung) ausgeführt werden, e) ergänzende Angaben zu Umsä en zu machen sind (z.b. zur Höhe von Versen- dungsumsä en in andere EU-Staaten). Die Umsa steuererklärung ist vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben. Die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten ist dann zulässig, wenn der Steuerp ichtige infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes oder durch längere Abwesenheit an der Unterschrift gehindert ist. Die eigenhändige Unterschrift kann nachträglich verlangt werden, wenn der Hinderungsgrund weggefallen ist ( 150 Abs. 3 AO). Der Unterzeichner übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Unrichtige oder unvollständige Angaben sind stra ar. Im Zweifelsfalle emp ehlt es sich, die Angaben oder Umsä e auf einer Anlage näher zu erläutern, sodass das Finanzamt in die Lage verse t wird, die Umsä e zu prüfen. Ist der Unternehmer eine natürliche Person, so wird er mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Bei Personenvereinigungen, z.b. einer OHG oder KG, sowie bei juristischen Personen muss die Erklärung von der Person unterzeichnet werden, die zur Vertretung des Unternehmers ermächtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn das Unternehmen unter einer im Handelsregister eingetragenen Firma betrieben wird. Abschnitt B Besteuerung der Kleinunternehmer (vgl. auch Teil IV 19) Die Zeilen 24 und 25 sind auszufüllen, wenn Unternehmer die Kleinunternehmerbesteuerung anwenden (Nichterhebung der Umsa steuer). Die Angabe der Umsä e

8 42 B. Umsatzsteuerjahreserklärung der Kalenderjahre 2010 und 2011 dient der Prüfung, ob die Vorausse ungen des 19 Abs. 1 UStG im Kalenderjahr 2011 vorliegen. Prüfung der Umsatzgrenzen Bei der Prüfung der Umsa grenzen des 19 Abs. 1 und 3 UStG ist folgender Gesamtumsa maßgebend: Summe der vereinnahmten Bru oerlöse sämtlicher Umsä e abzüglich: nicht steuerbare Umsä e (z.b. Auslandsumsä e), Umsä e von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, steuerfreie Umsä e nach 4 Nr. 8 bis 28 UStG (z.b. Wohnungsvermietung). Nach 4 Nr. 8a bis h, Nr. 9a und Nr. 10 UStG steuerfreien Umsä e gehören nur dann nicht zum Gesamtumsa, wenn es sich dabei um gelegentliche Hilfsumsä e handelt. Dagegen würden z.b. die nach 4 Nr. 9a UStG steuerfreien Umsä e eines Wohnungsbauunternehmens, das Eigentumswohnungen an verschiedene Erwerber liefert, zum Gesamtumsa zählen, weil solche Geschäfte den Gegenstand des Unternehmens darstellen. Nicht zum Gesamtumsa rechnet z.b. die nur gelegentliche Veräußerung eines Betriebsgrundstücks durch einen Unternehmer. Wurde die unternehmerische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahrs ausgeübt (z.b. bei einer Neuerö nung oder Einstellung des Betriebs im Laufe eines Kalenderjahrs), muss der tatsächlich erzielte Umsa in einen Jahresgesamtumsa umgerechnet werden, wobei angefangene Monate als volle Monate zu behandeln sind. Beispiel: Beginn der gewerblichen Tätigkeit am 15. Juli. Tatsächlicher Gesamtumsa bis 31. Dezember = Der (umgerechnete) Jahresgesamtumsa beträgt Nichterhebung der Umsatzsteuer Eine Umsa steuer wird nicht erhoben, wenn im Kalenderjahr 2010 der Umsa laut Eintragung in Zeile 24 den Betrag von nicht überstiegen hat und zu Beginn des Kalenderjahrs 2011 mit einem voraussichtlichen Umsa 2011 von mehr als nicht zu rechnen war (Eintragung in Zeile 25). Daraus ergibt sich Folgendes: Überschreitet der Umsa 2010 laut Zeile 24 die Grenze von , ist die Besteuerung im Kalenderjahr 2011 nach den allgemeinen Vorschriften des UStG durchzuführen. In diesem Falle sind auch die Abschn. C bis F der Umsa steuererklärung und ggf. die Anlagen auszufüllen und die Umsa steuer zu berechnen. Beträgt dagegen der Umsa im Kalenderjahr 2010 nicht mehr als , muss zusä lich geprüft werden, ob der Umsa des Kalenderjahrs 2011 (siehe Zeile 25) die Grenze von überstiegen hat. Ist dies nicht der Fall, wird für das Kalenderjahr 2011 eine Umsa steuer nicht erhoben. Überschreitet der Umsa des Kalenderjahrs 2011 die Grenze von , kann von der Steuererhebung im Kalenderjahr 2011 nur dann abgesehen werden, wenn zu Beginn des Kalenderjahrs 2011 nach den dort vorliegenden Verhältnissen mit ei-

9 Teil III A Erläuterungen zum Vordruck USt 2 A nem höheren Umsa als nicht zu rechnen war. Entscheidend ist dann nicht der tatsächlich erzielte Umsa. Beispiel: Umsa Kalenderjahr 2010 höchstens Voraussichtlicher Umsa Kalenderjahr Tatsächlicher Umsa Kalenderjahr Lösung: Für das Kalenderjahr 2011 wird die Umsa steuer nicht erhoben, wenn die Umsa erhöhung nicht voraussehbar war. Im Kalenderjahr 2012 ist dagegen nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern. Hat ein Unternehmer seine Tätigkeit während des Kalenderjahrs 2011 neu aufgenommen, wird für das Kalenderjahr 2011 die Umsa steuer nicht erhoben, wenn der Unternehmer nach den Verhältnissen des Kalenderjahrs 2011 die Umsa grenze von voraussichtlich nicht überschreitet (Abschn Abs. 3 UStAE). Liegen die Vorausse ungen des 19 Abs. 1 UStG vor, genügt es, wenn in Zeile 107 eine 0 eingetragen wird. Weitere Angaben (einschließlich Anlage UR) sind nur erforderlich, wenn: der Vorsteuerabzug nach 15a UStG zu berichtigen ist (Zeilen 76 bis 89), innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind (Zeile 93), Umsa steuer als Endabnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschuldet wird (Zeile 94), Umsa steuer nach 13b UStG abzuführen ist (Zeile 95), unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge ( 14c Abs. 2 UStG) abzuführen sind (Zeile 102), Steuer- und Vorsteuerbeträge früherer Kalenderjahre zu berichtigen sind (Zeile 104). Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und dürfen keine Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsa steuer erteilen. Eine unberechtigt ausgewiesene Steuer wird nach 14c Abs. 2 UStG geschuldet und ist an das Finanzamt abzuführen (eingehend hierzu und zur Rechnungsberichtigung siehe Teil III A 102). Kleinunternehmer können unter fün ähriger Bindungsfrist durch Option nach 19 Abs. 2 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG übergehen (vgl. Teil IV 18). Abschnitt C Steuerpflichtige Umsätze Allgemeines Die (Ne o-) Bemessungsgrundlagen sind in vollen Euro anzugeben; in der Steuerspalte sind auch Cent einzutragen. Negativen Werten ist ein Minuszeichen voranzustellen. Anzugeben sind die Entgelte für Lieferungen und Dienstleistungen, die den Gegenstand (den Zweck) des Unternehmens bilden, und für Leistungen, die nur 33-42

10 44 B. Umsatzsteuerjahreserklärung gelegentlich als sog. Hilfsumsä e vorkommen (z.b. die Veräußerung von Altmaterial und von Gegenständen des Unternehmensvermögens oder von Gegenständen, die dem Unternehmensvermögen zugeordnet worden sind), ferner die Bemessungsgrundlagen für Umsä e von gebrauchten Gegenständen (zur sog. Margenbesteuerung vgl. Teil IV 22) und für Sachleistungen an Arbeitnehmer und deren Angehörige (vgl. Teil IV 12). Wird das Unternehmen oder ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht, unterliegen diese Umsä e nicht der Umsa steuer (vgl. Teil IV 1). Wer in seinen Büchern Umsä e bru o aufzeichnet, muss das Entgelt und die darauf entfallende Steuer aus den Verkaufspreisen ermi eln. Beispiel 1: Nach den Aufzeichnungen betragen die Erlöse Davon unterliegen dem Steuersa von 19 % und dem Steuersa von 7 %. Zeile Bru o-ne obemessungsgrundlage (volle ) Steuer ( /Cent) Verkaufserlöse zu 19 % Entgelt (Divisor 1,19) ,00 Verkaufserlöse zu 7 % Entgelt (Divisor 1,07) ,00 Unternehmen, denen nach Art und Umfang des Geschäfts eine solche Trennung der Entgelte nicht zuzumuten ist, kann das Finanzamt auf Antrag gesta en, die Entgelte nachträglich unter Berücksichtigung des Wareneingangs oder nach anderen Merkmalen zu trennen (vgl. amtliches Merkbla USt M 1 BStBl I 2009, 681). Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten Nach 20 Abs. 1 UStG bewilligt das Finanzamt auf Antrag, dass die Umsa steuer nach vereinnahmten Entgelten versteuert wird. Bei dieser sog. Istversteuerung entsteht die Steuer grundsä lich mit der Vereinnahmung des Entgelts oder Teilentgelts, gleichgültig, wann die Lieferung oder Dienstleistung erfolgt ist. Die Istversteuerung ist zulässig: wenn der Gesamtumsa im Kalenderjahr nicht überstiegen hat oder wenn 148 AO dem Unternehmer eine Buchführungserleichterung gewährt oder wenn der Unternehmer Umsä e aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt und das Finanzamt die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten genehmigt hat. Von der Istversteuerung machen insbesondere Unternehmer Gebrauch, die den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermi eln ( 4 Abs. 3 EStG) oder steuerp ichtige Mieten vereinnahmen.

11 Teil III A Erläuterungen zum Vordruck USt 2 A Ein rückwirkender Widerruf einer genehmigten Istversteuerung ist nach dem Urteil des BFH vom (BStBl II 2009, 1026) bis zur formellen Bestandskraft der Umsa steuerjahresfestse ung möglich (Abgabe der Jahreserklärung + 1 Monat). Nach Au assung der Finanzverwaltung soll dies aber in Fällen der Gefährdung des Steueranspruchs nicht zulässig sein (so Erlass des Finanzministeriums Brandenburg vom , UR 2010, 159 zu Insolvenzfällen unter Berufung auf das Urteil des BFH vom , BStBl II 2009, 682). Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Kommt eine Istversteuerung nicht in Betracht, hat der Unternehmer seine Umsä e nach vereinbarten Entgelten zu versteuern. Bei dieser sog. Sollversteuerung kommt es grundsä lich nicht auf den Zeitpunkt der Entgel ahlung an, sondern auf den Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung. So ist eine Warenlieferung im Dezember 2011 auch dann in der Umsa steuererklärung 2011 anzugeben, wenn die Rechnung erst im Kalenderjahr 2012 erteilt worden ist oder der Kunde erst im Kalenderjahr 2012 gezahlt hat. Allerdings sind Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen auch bei Sollversteuerung bereits im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern. Beispiel 2: Ein Unternehmer fordert im November 2011 von einem Kunden eine Vorauszahlung an und erteilt hierüber eine Rechnung über und Umsa steuer. Der Kunde bezahlt den Gesamtbetrag im Dezember Lösung: Auch wenn die Lieferung erst im Januar 2012 erfolgt, ist die Umsa steuer von in der Umsa steuer-voranmeldung für Dezember 2011 und in Zeile 33 der Umsa steuererklärung zu erklären und abzuführen (siehe auch Beispiel 3). Beispiel 3: Ein Bauunternehmer fordert im Oktober 2009 von einem Bauherrn eine Vorauszahlung in Höhe von Eine Rechnung mit Ausweis von Umsa steuer wird nicht erteilt. Teilleistungen sind nicht vorgesehen und werden auch nicht nachträglich vereinbart. Der Bauherr überweist im Dezember 2009 und im Januar 2011 jeweils Das Bauwerk wird im April 2012 fertiggestellt und abgenommen. Lösung: In der Umsa steuer-voranmeldung für Dezember 2009 und in der Umsa steuererklärung 2009 ist die Umsa steuer aus der Dezemberzahlung zu erklären (15,97 % aus = ). In der Umsa steuer-voranmeldung für Januar 2011 und in der Umsa steuererklärung 2011 ist die Umsa steuer aus der Januarzahlung zu erklären (ebenfalls ).

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