Neues zur Sozialversicherung in der Binnenfischerei
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- Heinz Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Neues zur Sozialversicherung in der Binnenfischerei Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht in Starnberg am 13. und Region 5, Herr Landinger
2 Übersicht I. Allgemeines II. Zuständigkeit der LBG, LBG-Beitragsmaßstab III. Mindestgrößen LAK und LKK IV. LKK-Beitragsmaßstab 2014 V. Fragen
3 Beschlussfassung I. Allgemeines Zum wurde die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG - (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse/ Pflegekasse) errichtet. Die bisherigen selbstständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger sind darin aufgegangen. Einheitliche Beitragsmaßstäbe gelten für die LBG seit der Umlage 2013, fällig in 2014, und für die LKK seit Der Beitrag zur LAK war und ist auch weiterhin in den alten Bundesländern (2015: 232 im Monat) und neuen Bundesländern (2015: 199 im Monat) gleich. Die Mindestgrößen der LAK und LKK/LPK waren zum zu vereinheitlichen. Ziel des LSV-NOG: Identische Betriebe sollen gleiche Beiträge zahlen
4 II. Zuständigkeit der LBG Die SVLFG (LBG) ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Seen-, Bach- und Flussfischereien, Karpfenteichwirtschaften, Forellenzuchtbetriebe in Fließgewässern oder Erdteichanlagen, Sonstige Aquakulturbetriebe, Brütereien und Besatzzuchtunternehmen (für Speisefische) Die SVLFG (LBG) ist nicht zuständig für Hochseefischereiunternehmen Zierfischzuchtunternehmen Besonderheit: Es gibt zwar keine Mindestgröße, aber bei nicht gewerbsmäßig betriebener Binnenfischerei besteht für den Unternehmer und bestimmte weitere Personen Versicherungsfreiheit ohne Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Die Beurteilung, wann Gewerbsmäßigkeit vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es muss erkennbar sein, dass ein Unternehmen planmäßig betrieben wird, auf Dauer angelegt ist und eine Gewinnerzielung beabsichtigt ist
5 II. LBG - Beitragsmaßstab stab Grundbeitrag Präventions-/Verwaltungskosten fließend zuletzt 60 bis 269,57 10 BER bis 350 BER Risikoorientierter Beitrag Leistungsaufwand Arbeitsbedarf geschätzt Arbeitsaufwand tatsächlich verschiedene Produktionsverfahren (degressiver Verlauf) risikoorientiert durch Zuordnungder Unfalllast und Bildung von 16 Risikogruppen
6 II. Beitragsmaßstab stab LBG 2014 Arbeitsbedarf geschätzt nicht die tatsächlich im Betrieb geleisteten Arbeitsstunden! sondern: standardisierter Arbeitsbedarf gilt für Teichwirtschaft Karpfen (Fläche), Forellenzucht (Futtertonnen) wieviel Arbeit wird je ha/tonne und Jahr im Durchschnitt benötigt 10 Akh/Jahr = 1 Berechnungseinheit (BER) 1 BER entspricht somit einem Arbeitstag Arbeitsbedarf ist degressiv spezifischer Arbeitsbedarf für jedes Produktionsverfahren inklusive allgemeiner Arbeiten
7 II. Beitragsmaßstab stab LBG 2014 Arbeitsaufwand tatsächlich die tatsächlich im Betrieb geleisteten Arbeitsstunden! gilt für Seen-, Bach- und Flussfischereien 1 Arbeitstag entspricht 0,30 Berechnungseinheiten (BER) Arbeitsaufwand ist nicht degressiv
8 II. Beitragsmaßstab stab LBG Arbeitszeitverläufe und Beiträge für f r die Binnenfischerei Produktionsbereich Degressionsbereich BER-Bereich Beitrag Umlage 2013 brutto Binnenfischerei Teichwirtschaft, Karpfen und Beifische je ha 1 bis ,0 bis 2, ,11-7,41 Forellenzucht inkl. Beifische in Erdteichen und Fließgewässern je jährlich eingesetzter Tonne Futter 15 bis ,6066 bis 2, ,28-12,98 Fluss- und Seenfischerei, Brütereien und Setzlingszucht zum überwiegenden Verkauf je tatsächlich aufgewendetem Arbeitstag - 0,30 1,34 In Bestandsfällen wurde mit Bescheid vom ein Beitragsvorschuss auf die Umlage 2014 in Höhe von 80 % des Beitrags der Umlage 2013 verlangt
9 II. Beitragsmaßstab stab LBG Risikobetrachtung auf Risikogruppen- und Produktionsverfahrensebene Nach dem SGB VII hat die Satzung bei der Festlegung der Berechnungsgrundlagen die Unfallrisiken in den Unternehmen ausreichend zu berücksichtigen. Eine Risikobetrachtung setzt voraus, dass sich eine Risikogruppe selbst ausreichend decken kann, ohne große jährliche Beitragsschwankungen hervorzurufen (Empfehlung von Prof. Dr. Bahrs = mindestens 10 Mio. Beitragsaufkommen)
10 II. Beitragsmaßstab stab LBG Risikogruppen I Bodenbewirtschaftung 1. Ackerbau 2. Grünland 3. Geschützter gärtnerischer Anbau, Blumen- und Zierpflanzenanbau sowie Baumschulen 4. Obst und Gemüse im Freiland, Hopfen, Tabak und Christbäume 5. Weinbau 6. Forst
11 II. Beitragsmaßstab stab LBG Risikogruppen II Tiere 1. Unternehmen der Rinderhaltung 2. Unternehmen der Schweinezucht und -mast 3. Unternehmen der Pferdehaltung einschließlich Pferdehaltungen in Nebenunternehmen 4. Unternehmen der sonstigen Tierhaltung (Geflügel, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Wildtierhaltung) sowie Binnenfischerei und Imkerei Risikogruppen III Sonstige Unternehmen 1. Lohnunternehmen einschließlich der Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus
12 II. Beitragsmaßstab stab LBG Risikogruppe Unternehmen der sonstigen Tierhaltung (Geflügel, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Wildtierhaltung) sowie Binnenfischerei und Imkerei Legehennen Junghennenaufzucht Masthühner hner Mastputen Mastenten Mastgänse Fleischschafe und -ziegen Milchschafe und -ziegen Wildtierhaltung Kaninchenhaltung Imkerei Teichwirtschaft Karpfen und Beifische Forellenzucht inklusive Beifische in Erdteichen und Fließgew gewässern Fluss- und Seenfischerei sowie Brütereien und Setzlingszucht zum überwiegenden Verkauf
13 II. Beitragsmaßstab stab LBG Risikobetrachtung und solidarischer Ausgleich auf Risikogruppen- und Produktionsverfahrensebene Risikoberechnung Deckung in der Risikogruppe (Leistungsaufwand einer RG wird durch eigene Beiträge finanziert) Deckung in den einzelnen Produktionsverfahren einer Risikogruppe (Über- und Unterdeckungen sind zulässig) Solidarischer Ausgleich zwischen den Risikogruppen Solidarischer Ausgleich zwischen den Produktionsverfahren innerhalb einer Risikogruppe
14 II. LBG-Beitragsma Beitragsmaßstabstab Musterbescheid
15 II. Beitragsmaßstab stab LBG Übergangsbeitrag Angleichungssatz ( ( 221b SGB VII): Beitragsangleichungsverfahren über 5 Jahre, d. h., erst die Umlage für 2017 fällig in 2018 erreicht den endgültig zu zahlenden Beitrag
16 III. Mindestgröß ößen IIII. Vereinheitlichung der Mindestgröß ößen in der LAK und LKK Sowohl in der AdL als auch in der LKV begründet das Erreichen einer festgesetzten Mindestgröße Versicherungspflicht als Unternehmer. Weitere Auswirkungen: Berechnung des zulässigen Flächenrückbehalts bei der Betriebsabgabe im Zusammenhang mit einem AK-Rentenantrag Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Kleinunternehmer in der LKV (mind. ½ Mindestgröße + Erwerbseinkommensgrenze) Relevanz für die LUV-Bundesmittelgewährung (wenn der zu zahlende LUV-Beitrag geringer als 305 ist; Änderung ab 2014 möglich) Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe
17 III. Mindestgröß ößen Mindestgrößen bemessen nach Arbeitsbedarf in ha/arbeitstage (AT) Produktionsverfahren Landwirtschaft einschl. Grünland (ohne Hof- und Gebäudeflächen, Hausgarten) Hutungen, nicht umzäunte oder mobil umzäunte Schaf- und Ziegenweiden, Deich- und Hallignutzungen Almen, Alpen Forstwirtschaft Spezialkulturen Weihnachts-/Christbaumkulturen Weinbau Rebschulen Hochglas Blumen/Zierpflanzen/Baumschulen Hochglas Gemüse Niederglas Blumen/Zierpflanzen Niederglas Gemüse Freiland Blumen/Zierpflanzen Baumschulen Pilzzucht Forellen Karpfen und andere Fischarten Fischzuchtbetriebe Gesetzlich festgelegt: Binnenfischerei (Seen-, Fluss- und Bachfischerei) Imkerei Wanderschäferei Mindestgrößen bemessen nach Arbeitsbedarf in ha/at 8,00 ha 16,00 ha 16,00 ha 75,00 ha 2,20 ha 2,50 ha 2,00 ha 0,50 ha 0,03 ha 0,05 ha 0,05 ha 0,08 ha 0,25 ha 0,30 ha 0,03 ha 120 AT 10,00 ha Teichfläche 120 AT 120 AT 100 Bienenvölker 240 Großtiere
18 III. Mindestgrößen - Beispiel Mindestgröße Forellen = 120 AT Menge von 5 Tonnen entspricht 68,033 BER = 68,033 AT Mindestgröße zu 56,69 % erreicht Mindestgröße Karpfen = 10 ha Menge von 11 ha entspricht Mindestgröße von 110 %
19 III. Mindestgrößen - Auswirkungen in der LKV Grundsatz: Versicherungspflicht zur LKK ist für Personen entfallen, deren Unternehmen die neue Mindestgröße ab nicht mehr erreichen
20 III. Mindestgrößen - Auswirkungen in der LKV Gestaltungsmöglichkeiten: glichkeiten: Eintritt der Versicherungspflicht als sog. landw. Kleinunternehmer 50,00 bis 99,99 % Flächen/Werte der neuen Mindestgröße und Außerlandwirtschaftliches Arbeitsentgelt und -einkommen übersteigt im Kalenderjahr nicht die Hälfte der Bezugsgröße ( 18 SGB IV) (2014 = ,00 ) Durchführung einer freiwilligen Versicherung (Beitragsbemessung: alle Einnahmen) wenn kein Eintritt der Versicherungspflicht als sog. landw. Kleinunternehmer (kann mit höheren Beiträgen verbunden sein, aber weiter vergleichsweise günstige Beiträge in der LKV!) Abschluss einer privaten Krankenversicherung
21 Beitragsmaßstab stab LKK Flächenwerte der Binnenfischerei Grundlage für die Berechnung des Flächenwertes ist 1. bei landwirtschaftlicher und weinbaulicher Nutzung der durchschnittliche Hektarwert der Gemeinde, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sowie die Gesamtfläche des Unternehmens, für Teichwirtschaft, Fischzucht sowie Fluss-, Bach- und Seenfischerei je Arbeitstag ein Betrag von 40 DM, wobei für Teichwirtschaft und Fischzucht der Arbeitsbedarf nach dem Abschätztarif gemäß 41 Absatz 1 Nummer 5 und 6 in Ansatz gebracht wird und eine Berechnungseinheit einem Arbeitstag entspricht,
22 Beitragsmaßstab stab LKK BKL 2 Beitrag 2 Hektar Sonderkultur des Betriebes x Multiplikator x BKL 3 BKL 4 BKL 5 Beitrag 3 Beitrag 4 Beitrag 5 Hektar Landwirtschaft des Betriebes x Hektarwert des Betriebssitzes x Wert AELV korrigierter Flächenwert BKL 6 BKL 7.. Beitrag 6 Beitrag 7.. Tonnen Futtereinsatz des Betriebes Hektar Teichfläche des Betriebes x BER x BER * 40,00 DM BKL 17 BKL 18 BKL 19 BKL 20 Beitrag 17 Beitrag 18 Beitrag 19 Beitrag 20 Arbeitstage der S-B-F- Fischerei
23 Beitragsmaßstab stab LKK Für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer i. S. v. 2 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989 werden für 2014 folgende Beitragsklassen festgesetzt: BKL 1 kflw ( ) ab Kleinunternehmer kflw ( ) bis KV-Beitrag 85,00 Sprung kflw Sprung Beitrag 2 0, ,00 86,00 1, , ,00 111,00 25, , ,00 135, , ,00 159, , ,00 183, , ,00 207, , ,00 231, , ,00 255, , ,00 279, , ,00 303, , ,00 327, , ,00 351, , ,00 375, , ,00 399, , ,00 423, , ,00 447, , ,00 471, , ,00 495, , ,00 519,
24 Beitragsmaßstab stab LKK - Beispiel 68,033 BER + 66,4411 BER = 134,4741 BER entspricht 134,4741 AT 134,4741 AT * 40,00 DM = 5.378,964 DM Flächenwert * 1, Faktor AELV = 5.833,48 EUR 5.833,48 EUR entspricht Beitragsklasse 3 = 111,00 Euro mtl. Beitrag KK Bei Bestandsfällen erfolgt eine Beitragsangleichung im Übergangszeitraum bis 2017 wie im Bereich BG beschrieben
25 Sachstandsbericht zu den bundeseinheitlichen Beitragsmaßst stäben IV. Fragen: Fragen?
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