Betriebs-/Beitragskonto-Nr. Max Mustermann von: bis: Mustermannstr Roetgen Rechtskreis Ost West X
|
|
- Harry Frei
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 +--+ AOK Rheinland (Stolberg) bisheriger DBN gilt erneut Frankentalstr. 16 Beitragsnachweis enthält Stolberg das abgelaufenen Kalender Krankenversicherung -allgemeiner Beitrag ,10 Rentenversicherung der Angest. -voller Beitrag ,68 Arbeitsförderung -voller Beitrag ,22 sozialen Pflegeversicherung ,08 - Krankheitsaufwendungen U1 9,51 Mutterschaftsaufwendungen U2 0,62 Gesamtsumme 1.141,21 zu zahlender Betrag/Guthaben 1.141,21
2 +--+ BKK für Heilberufe bisheriger DBN gilt erneut Postfach Beitragsnachweis enthält Düsseldorf das abgelaufenen Kalender Krankenversicherung -allgemeiner Beitrag ,86 Rentenversicherung der Angest. -voller Beitrag ,98 Arbeitsförderung -voller Beitrag ,00 sozialen Pflegeversicherung ,96 - Mutterschaftsaufwendungen U2 19,38 Gesamtsumme 843,18 zu zahlender Betrag/Guthaben 843,18
3 +--+ BKK Pfalz bisheriger DBN gilt erneut Beitragsnachweis enthält +--+ xxxxx das abgelaufenen Kalender Krankenversicherung -allgemeiner Beitrag ,25 Rentenversicherung der Angest. -voller Beitrag ,53 Arbeitsförderung -voller Beitrag ,18 sozialen Pflegeversicherung ,03 - Mutterschaftsaufwendungen U2 1,95 Gesamtsumme 269,94 zu zahlender Betrag/Guthaben 269,94
4 +--+ BKK Pfalz bisheriger DBN gilt erneut Beitragsnachweis enthält +--+ xxxxx das abgelaufenen Kalender Krankenversicherung -allgemeiner Beitrag ,25 Rentenversicherung der Angest. -voller Beitrag ,53 Arbeitsförderung -voller Beitrag ,18 sozialen Pflegeversicherung ,03 - Mutterschaftsaufwendungen U2 1,95 Gesamtsumme 269,94 zu zahlender Betrag/Guthaben 269,94
5 Steuernummer Arbeitgeber Mustermannstr Roetgen Rechtskreis Ost West X +--+ Bundesknappschaft Minijob Minijob-Zentrale bisheriger DBN gilt erneut Essen - BEITRAGSNACHWEIS für geringfügig Beschäftigte Beitrags Euro,Cent (einschließlich einheitlicher Pauschsteuer) gruppe Krankenversicherung -geringfügig Beschäftigte ,60 Rentenversicherung der Angest. -voller Beitrag Rentenversicherung der Arbeiter -geringfügig ,00 Rentenversicherung der Angestellten -geringfügig ,20 Krankheitsaufwendungen U1 4,80 Mutterschaftsaufwendungen U2 0,76 einheitliche Pauschsteuer St 15,20 Gesamtsumme 195,56 zu zahlender Betrag/Guthaben 195,56
2 Musterazubi,Gabi 657,61 1 30 657,61 1 30 657,61 4 LFD 2 30 657,61-48,33 5,59-64,12 21,37-1 30 657,61-48,33 5,59-64,12 21,37 -
BEITRAGSABRECHNUNG FÜR LFD. KALENDERJAHR 2004 (Lfd. Jahr) BLATT: 1 incl. Korrekturen für lfd. Kalenderjahr Krankenkasse: 24 Betriebs-Nr: 111 111 10 Arbeitgeber: 996 Beitr-Sätze: PV = 1,70 Abrechn.-Zeitraum
MehrKontrollzahl VKZ KK-Nr. 130477/40271 016 45118687 Betriebs-/Beitragskonto-Nr. des Arbeitgebers 47377555. Schreinerei 01 2005 Teststraße 25.
130477/40271 016 45118687 stadt Zeitraum: von Tag Monat 01 Jahr 2005 34200 burg Rechtskreis *) Ost: West: Dauer- *) AOK Hessen Friedrichsplatz 14 34117 Kassel Korrektur- für 76,72 13,98 **) freiwillige
MehrLohnabrechnung fuer Januar 2015. Wieland Mustermann Teststr. 22 55555 Testhausen. Testfirma Holzweg 444-445 66666 Testdorf
Lohnabrechnung fuer Januar 2015 * * Wieland Mustermann Teststr. 22 55555 Testhausen Stammdaten Bezeichnung einmalig laufend Monat Jahr Geburtsdatum 11.11.1966 Lohn/Gehalt 300,00 300,00 Eintritt 01.01.2000
MehrLohnabrechnung fuer Januar 2016. Wieland Mustermann Teststr. 22 55555 Testhausen. Testfirma Holzweg 444-445 66666 Testdorf
Lohnabrechnung fuer Januar 2016 * * Wieland Mustermann Teststr. 22 55555 Testhausen Stammdaten Bezeichnung einmalig laufend Monat Jahr Geburtsdatum 11.11.1966 Lohn/Gehalt 71,99 71,99 Steuer/Faktor keine
MehrLOHNAUSWERTUNG 04/2012
LOHNAUSWERTUNG 04/2012 Lohn-/ Gehaltsabrechnung 04/2012 Seite: 1 Firma: 1135 GALA 3000 Musterweg 8 85112 Musterhausen RAINER MUSTER KIPFENBERGER STR. 1 85111 MUSTERHAUSEN Pers-Nr. Kostenst. Geburtsdatum
Mehrnewsletter BKK R+V Arbeitgeber-Kompass Sozialversicherung 2008 wir informieren Sie Newsletter Nr. 02 Datum: 13.12.2007 Sehr geehrte Damen und Herren,
newsletter Die Betriebskrankenkasse des genossenschaftlichen FinanzVerbundes Newsletter Nr. 02 Datum: 13.12.2007 BKK R+V Arbeitgeber-Kompass Sozialversicherung 2008 wir informieren Sie Sehr geehrte Damen
MehrMax Mustermann 52159 Roetgen Mustermannstr. 999 52159 Roetgen
VERDIENSTABRECHNUNG Juli 2004 Personalnummer : 92/0001 Datum : 07.11.2004 Geburtsdatum : 25.09.1971 Personengruppe : 101 / BKH Eintrittsdatum : 01.07.1993 Steuerklasse : 1 Krankenkasse : BKH Konfession
MehrSozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
Mehr56.62000 56.21500 0251 VWL 1 Überweisungsbetrag 40,00-
Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 1/10000 Jun/2014 Blatt: 1 Pers.-Nr. Steuer-ID Geb.dat. Eintritt Austritt St.Kl. Faktor Herrn/Frau Abt.-Nr. 1 Kinderfreibetr. St.Tg. Freibetr. jährl. Freibetr. mtl. Konfession
MehrDie wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
MehrFür das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung (SV):
Wie hoch sind die Grenz- und Rechenwerte in der SV? Werte für das Jahr 2013 Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen 52.200,00/4.350,00 EUR jährlich/monatlich
Mehr1 / Lohnjournal monatlich vom bis L + L GmbH Kälte- und Klimatechnik Bergstr Rosenheim Blatt 0001 von 0002
Personalnummer 1 / 10000 Lohnjournal monatlich vom 01.03. bis 31.03.2017 L + L GmbH Kälte- und Klimatechnik Bergstr. 1 83022 Rosenheim Blatt 0001 von 0002 St Konf. Kl Faktor Ki.Frb AN/Eheg. Name, Vorname
MehrBetriebsnummer des Arbeitgebers. Zeitraum von abzüglich Erstattung gemäß 1-3 AAG. zu zahlender Betrag/Guthaben
Arbeitgeber Betriebsnummer des Arbeitgebers Elektronikmarkt Berlin GmbH, Nonnendamm 36, 13627 Berlin 65873467 Zeitraum von 01 01 2015 BKK family Bahnstraße 12 65205 Wiesbaden bis 31 01 2015 Rechtskreis
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrE i n z u g s e r m ä c h t i g u n g
Betriebsnummer Steuernummer 3 4 Pauschsteuer 5 Für die Bundesknappschaft (Land) der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Krankenkasse Geburtsname Rentenversicherung 0 bis
MehrHinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt
K n a p p s c h a f t Stand: 1. Januar 2016 Dezernat VII.1.5 Hamburg Hinweise Kurzarbeitergeld in der Seefahrt Bedingt durch die globale Finanzkrise ist auch in den Seefahrtsbetrieben die Inanspruchnahme
MehrE i n z u g s e r m ä c h t i g u n g
Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber
MehrQualifizierter Meldedialog
Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse
MehrWann ist der Verein ein Arbeitgeber und welche Pflichten ergeben sich daraus? 01.04.2008 copyright by Harald Heintze 1
Wann ist der Verein ein Arbeitgeber und welche Pflichten ergeben sich daraus? 01.04.2008 copyright by Harald Heintze 1 Wann ist der Verein ein Arbeitgeber? Der Verein ist Arbeitgeber, wenn Personen in
MehrInformationen zur Beitragsabführung
Informationen zur Beitragsabführung Ihre persönlichen Berater im Referat Mitglieder und Beitrag Versicherungsrecht / Meldungen Familienname beginnend mit. zuständiger Sachbearbeiter Telefon: 07331/25-
MehrFöderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:
Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über
MehrInformationen zur Beitragsabführung
Informationen zur Beitragsabführung Ihre persönlichen Berater im Referat Mitglieder und Beitrag Versicherungsrecht / Meldungen Familienname beginnend mit. zuständiger Sachbearbeiter Telefon: 07331/25-
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrHaben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2013 Rostock, 16.01.2013 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 hat begonnen und schon wieder sind für Sie relevante steuerliche Änderungen
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrGrundlagenwissen Sozialversicherung 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9. Gesetzliche Grundlagen 41. Verordnungen 123. Stichwortverzeichnis 147
Schnellübersicht Seite Grundlagenwissen 7 Abkürzungen 8 Kommentierung 9 Gesetzliche Grundlagen 41 Verordnungen 13 Stichwortverzeichnis 147 1 3 4 5 Ergänzend empfehlen wir: Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
MehrMinijob 2013 und Gleitzonenregelung
Wolfgang Ewald Minijob 2013 und Gleitzonenregelung Baden-Württemberg 05.02.2013 Übersicht der Vortragsthemen Wer ist die Deutsche Rentenversicherung? Geringfügige Beschäftigung Neuregelungen Beschäftigung
MehrHorizontaler Vergleich 2014
Horizontaler Vergleich 2014 Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland? Wir haben nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich, wie stark Familien mit Abgaben und Steuern
MehrMinijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
MehrSozialversicherung Überblick
Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei
MehrDie Teilnehmer/innen haben die Fähigkeit, eine manuelle Entgeltabrechnung zu erstellen. Sozialversicherung. Sonstige gesetzliche Vorschriften
Lernzielkatalog Lohn und Gehalt Theorie Groblernziele Teilnehmer/innen haben die Fähigkeit, eine manuelle Entgeltabrechnung zu erstellen. Lohnsteuer Teilnehmer/innen haben Kenntnis über Form und Aufbau
MehrSV-Rechengrößen in 2014 und 2013
SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung
MehrArbeitgeberinformation ab 01.04.2014
Arbeitgeberinformation ab 01.04.2014 Moin Moin, verehrte Damen und Herren, der BKK Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Unterlagen schnell griffbereit haben. Unsere Informationen
MehrAuf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 3 12.04.2010 9:55:15 Uhr
Auf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 3 12.04.2010 9:55:15 Uhr 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 4 12.04.2010 9:55:18 Uhr Inhalt 1. System der sozialen Sicherung 04 2. Private Versicherung 07 3.
MehrSozialversicherung 2011
Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.
MehrSozialversicherung 2014
Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrGKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG 22. September 2015 Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen
MehrSozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011.
Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder was wird gewählt?
MehrFachliche Information 01/2015
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrSozialrecht. Heinz-Peter Klein. DerGabler Verlagist ein Unternehmen der Bertelsmann Fachinformation.
Heinz-Peter Klein Sozialrecht DerGabler Verlagist ein Unternehmen der Bertelsmann Fachinformation. SpringerFachmedienWiesbaden 1995 Urspriinglicherschienen beibetriebswirtschaftlicher VerlagDr. Th. GablerGmbH,Wiesbaden
MehrIch-AG oder Überbrückungsgeld?
Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen.
MehrHinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel
Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Wie für die Vorjahre erhalten Sie mit den Lohnunterlagen für den Dezember
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen
MehrRegelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)
SECURVITA INFORMIERT 25.09.2013 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig
MehrLohn- und Gehaltsunterlagen.
Die Lohn- und Gehaltsunterlagen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Lohnunterlagen... 1 2.1 Verpflichtung zum Führen der Lohnunterlagen... 1 2.2 Inhalte der Lohnunterlagen... 2 3. Beitragsabrechnung... 3 4.
MehrFrankfurt am Main I Hamburg I Paris
Inhalt 1 Sachbezugswerte 2014 für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2 Neue Reisekostenregelungen: Arbeitsverträge überprüfen 3 Übertragung eines Betriebs im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bei gleichzeitiger
MehrBUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL
AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,
Mehr28. März 2001. Währungsumstellung zum 1. Januar 2002
AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,
Mehrzur Ehrlichkeit gegeben. Zu bedenken ist auch, das hierdurch die beschäftigte Person auch unfallversichert ist.
Beschäftigung im Haushalt Das Haushaltsscheckverfahren Beschäftigung in privaten Haushalten Stand: 01/2009 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61 / 94 06-0,
MehrEXISTENZ 14. November 2015
EXISTENZ 14. November 2015 Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer Inhalt I. Bewerbungsverfahren II. III. IV. Arbeitsverhältnis EXISTENZ November 2015 2 1 Bewerbungsverfahren Arbeitnehmer Wer aufgrund
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrArbeits- und Sozialrecht 2012
Arbeits- und Sozialrecht 2012 Wichtige Neuerungen für Hoteliers und Gastronomen Stand: 20. Dezember 2011 Deutschland geht mit Mut machenden Arbeitsmarktzahlen ins Neue Jahr: Rund 29 Millionen sozialversicherungspflichtig
MehrInformationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrDRV Oldenburg-Bremen Haushaltsplan 2013
DRV Oldenburg-Bremen Haushaltsplan 2013 Sitzung der Vertreterversammlung am 18.12.2012, TOP 3 Haushaltsvolumen: 2.516.881.000,00 Euro 2,97 % Steigerung gegenüber 2012 Defizit: allgemeine RV: davon DRV
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrÜberweisung 1 Scheck 2 12.5.2014 15.5.2014 9.5.2014
Weitz & Heming Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Moers, den 25. April 2014 W/Flouris Tel. 0 28 41
MehrSozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15.
Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15. März 2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder
MehrAufbringung der Krankenversicherungsbeiträge durch Versicherte und Arbeitgeber
Aufbringung der Krankenversicherungsbeiträge durch Versicherte und Arbeitgeber Aufbringung der Krankenversicherungsbeiträge durch Versicherte und Arbeitgeber Beitragssatz 1.1. 30.6.2009 15,5 % ab 1.7.2009
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrGKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)
GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der
MehrMerkblatt: Minijobs. Inhalt:
Merkblatt: Minijobs Eine geringfügige Beschäftigung (auch Minijob") ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer (kurzfristige
Mehr1 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 12. 1.1 System der Krankenversicherung 12. 1.2 Einführung der Pflegeversicherung 13
Inhalt 1 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 12 1.1 System der Krankenversicherung 12 1.2 Einführung der Pflegeversicherung 13 1.3 Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner 14 1.3.1 Krankenversicherung
MehrFragebogen zur Person
Fragebogen zur Person I. Angaben zur Person 1. Geburtsort 2. Geburtsdatum II. A) Angaben zur beruflichen Qualifikation 1. Erlernter Beruf 2. Lehre und Anlernzeiten 3. Abgelegte Prüfungen II. B) Angaben
MehrDie freundliche. Familienkasse
Die freundliche Familienkasse Wir freuen uns auf Sie! BKK Pfalz offen für alle Die BKK Pfalz ist eine bundesweit geöffnete, gesetzliche Krankenkasse und offen für alle gesetzlich krankenversicherten Personen.
MehrWichtige Werte in der Sozialversicherung
Wichtige Werte in der Sozialversicherung von 2011 bis 2013 Michael Santak Inhalt 1 Die Beitragssätze 2 2 Die Beitragsbemessungsgrenzen 3 3 Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
MehrZahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Überblick...
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrInformationen zur Arbeitsassistenz
LVR-Dezernat Schulen und Integration LVR-Integrationsamt Informationen zur Arbeitsassistenz Arbeitsassistenz Das Wichtigste in Kürze Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich
MehrGewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Soziale Sicherung von Personen während der Pflegezeit hier: Anteilige Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und von Zuschüssen
MehrDie Teilnehmer/innen haben die Fähigkeit, eine manuelle Entgeltabrechnung zu erstellen. Sozialversicherung. Sonstige gesetzliche Vorschriften
Lernzielkatalog Lohn und Gehalt Theorie Groblernziele Teilnehmer/innen haben die Fähigkeit, eine manuelle Entgeltabrechnung zu erstellen. Lohnsteuer Teilnehmer/innen haben Kenntnis über Form und Aufbau
MehrFachbereichsstatut. Sozialversicherung. Fachbereich 4
Fachbereichsstatut Sozialversicherung Fachbereich 4 Die Fachbereichsstatuten sind unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung der Konformität mit Satzung, Budgetierungs- und Tarifarbeitsrichtlinie am 22./23.
MehrMEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER
MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER Dieser Leitfaden Mehrfachbeschäftigung behandelt die wichtigsten programmtechnischen Besonderheiten in Stotax Gehalt und Lohn für die Anlage, die Abrechnung und das Meldeverfahren
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011
ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz
MehrA. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte
Stand 01.01.2016 Präsidium des Sozialgerichts Speyer Das Präsidium bestehend aus der Präsidentin des Sozialgerichts den Richterinnen am Sozialgericht den Richtern am Sozialgericht Geschäftsverteilung für
MehrGERINGFÜGIGE UND KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN
MERKBLATT Recht und Steuern GERINGFÜGIGE UND KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN Die sogenannten Minijobs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch es gilt, einige Spielregeln zu beachten, um von der niedrigen
MehrBUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL
AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,
MehrKommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59
Schnellübersicht Seite Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung Kommentierung 49 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit 145 Stichwortverzeichnis 155 1
MehrNeue Grenzwerte und Rechengrößen
Personalwesen 1 Sozialversicherung 2016 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2016 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrMitglieds-Nr.:, geb. am:
ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrSozialversicherung in Deutschland
Sozialversicherung in Deutschland التا مين الاجتماعي في المانيا Versicherungsschutz für Arbeitnehmer (Pflichtversicherungen) التغطية التا مينية للموظفين. التا مين الالزامي Rentenversicherung تأمين التقاعد
MehrZahlen, Daten, Fakten. BKK A.T.U Geschäftsbericht 2013
2013 Zahlen, Daten, Fakten BKK A.T.U Geschäftsbericht 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, 1 gerne stelle ich Ihnen mit diesem Bericht unsere Geschäftszahlen für das Jahr 2013 vor. Die BKK A.T.U
MehrMinijobber/Gleitzone und Mehrfachbeschäftigte. GKV-Monatsmeldung. ADDISON cs:plus GmbH. Goethestraße 51 29410 Salzwedel.
Minijobber/Gleitzone und Mehrfachbeschäftigte GKV-Monatsmeldung SON cs:plus GmbH Goethestraße 51 29410 Salzwedel ADDISON cs:plus GmbH Goethestraße 51 29410 Salzwedel Stand: 14.1.2013 +49 (0)3901/3035-850
MehrFeinkeramische Industrie
Feinkeramische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 19.500 Beschäftigte. Eine Gehaltsgruppe liegt unterhalb von 8,50, 88 % der Vergütungsgruppen liegen bei 10 und darüber. Tarifliche
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
Mehr5. RehaStammTisch 11. Februar 2014
5. RehaStammTisch 11. Februar 2014 Thema: Übungsleiter im Rehasport 1. Notwendige Qualifikationen eines Übungsleiters zur Berechtigung Rehasportgruppen anzuleiten Grundlage ist die BAR Richtlinie Qualifikationsanforderungen
MehrIHK-Information Geringfügige Beschäftigung
IHK-Information Geringfügige Beschäftigung Vorbemerkung Die Einstellung geringfügig oder kurzfristig Beschäftigter ist weit verbreitet. Mit den geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten werden immer wieder
Mehrhttp://www.mig.tu-berlin.de
Rechtliche Grundlagen der GKV in Deutschland II: Träger und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrTermine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrBayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste
Mehr