Kapitalgesellschaftsrecht

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1 WS 2009/10

2 Literatur allgemeine Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht: K. Schmidt, 4. Aufl., 2002 Grunewald, 7. Aufl., 2008 Eisenhardt, 13. Aufl., 2007 Hueck/Windbichler, 21. Aufl spezifische Literatur zum : Raiser/Veil, 4. Aufl., 2006 Hirte, 5. Aufl., 2006 Wilhelm, 3. Aufl., 2009 Langenbucher, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 2008 Kommentarliteratur zur Vertiefung und Ergänzung: z.b. Hüffer, AktG, 8. Aufl.,

3 1. Teil: Die Aktiengesellschaft 1 Grundlagen I. Begriff 1. Legaldefinition, 1 AktG - Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit - in Aktien zerlegtes Grundkapital (mindestens ) - Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen 2. AG als Sonderform des eingetragenen Vereins 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien ff. AktG - aktienrechtliche Sonderrechtsform, bei der neben den Aktionären mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist 3

4 1 Grundlagen II. Erscheinungsformen 1. gesetzliche Konzeption - ursprünglich: Großunternehmensträger - seit 1994 auch sog. kleine AG und Einpersonen-Gründung - damit einhergehend Differenzierung im AktG nach der Art der Aktiengesellschaft 2. reale Erscheinungsformen - börsennotierte Gesellschaften - Familiengesellschaften - konzerneingebundene AG 3. Sonderformen - REIT-AG - Investmentaktiengesellschaft, 96 ff. InvG 4

5 1 Grundlagen III. Regelungsrahmen 1. nationale Rechtsquellen - Aktiengesetz - ausnahmsweise Rückgriff auf Vereinsrecht (z.b. 31, 33 BGB) - HGB (Bilanzrecht) - Umwandlungsgesetz - Mitbestimmungsgesetz - Kapitalmarktrechtliche Vorschriften (WpHG, WpÜG) 2. europarechtliche Überformung a) Vorgaben durch das Primärrecht - Grundfreiheiten, insbesondere Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit 5

6 1 Grundlagen b) Harmonisierung des nationalen Rechts mittels Richtlinien - grds. keine unmittelbare Geltung im nationalen Recht - aber: richtlinienkonforme Auslegung c) Rechtsvereinheitlichung durch unmittelbar geltende Verordnungen - insbesondere Einführung supranationaler Rechtsformen - in Planung: Europäische Privatgesellschaft, die der GmbH entsprechen soll - Neuregelung der Konzernrechnungslegung durch die IAS-Verordnung 6

7 1 Grundlagen IV. Geschichte ADHGB 1861: Konzessionssystem Aktienrechtsnovelle 1870: Übergang zum System der Normativbedingungen Aktienrechtsnovelle 1884: Reaktion auf Gründungsschwindel 1897: HGB löst das ADHGB ab Aktiengesetz von 1937 Neukodifizierung des AktG 1965: gilt im Wesentlichen bis heute Aktienrechtsnovelle 1994: kleine AG und Einpersonen-Gründung 7

8 1 Grundlagen IV. Geschichte 1998: Gesetz über Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 2001: Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (NaStraG) und Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz (WpÜG) 2002: Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) 2005: Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) 2008: Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) 2009: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) 8

9 2 Die Entstehung der AG I. Der Gründungsvorgang (1) Feststellung der Satzung (2) Übernahme der Aktien (= Zeichnung) (3) Bestellung der Organe (4) Gründungsbericht und Gründungsprüfung (5) Leistung der Mindesteinlage (6) Anmeldung zum Handelsregister (7) Eintragung ins Handelsregister 9

10 2 Die Entstehung der AG II. Einteilung in Gründungsphasen 1. Vorgründungsgesellschaft 2. Vor-AG - entsteht mit Errichtung der AG - Errichtung meint Feststellung der Satzung und Übernahme aller Aktien - gesetzlich nur rudimentär geregelt, 41 II, III AktG - Rechtsform sui generis mit weitgehender Rechtsfähigkeit - AktG anwendbar, soweit nicht Eintragung vorausgesetzt - Grundsatz der Diskontinuität - Handelndenhaftung gem. 41 I 2 AktG; erlischt mit Eintragung 3. AG - entsteht mit Eintragung ins Handelsregister (konstitutiv), 41 I 1 AktG - Identität zwischen Vor-AG und AG (a.a.: Gesamtrechtsnachfolge) 10

11 2 Die Entstehung der AG III. Gründerhaftung - gesetzliche Regelung in 46 ff. AktG - der BGH hat darüber hinaus im Wege der Rechtsfortbildung eine einheitliche Gründerhaftung (bestehend aus Verlustdeckungs- und Vorbelastungshaftung) entwickelt (zum Streitstand bei der GmbH) 1. Verlustdeckungshaftung - vgl. BGHZ 134, 333 ff. - betrifft das Stadium der Vorgesellschaft und greift nur ein, sofern es nicht zur Eintragung kommt (BGH, DStR 2002, 2232) - Haftung nur für Verluste, nicht für gesetzliches/satzungsmäßiges Grundkapital - Grundsatz: persönliche, unbeschränkte, pro-ratarische Binnenhaftung - Ausnahmen: Vermögenslosigkeit der Vorgesellschaft, Einpersonen-AG, unechte Vor-AG, keine weiteren Gläubiger, kein Geschäftsführer 11

12 2 Die Entstehung der AG 2. Unterbilanz-/Vorbelastungshaftung - ab Eintragung - ebenfalls persönliche, unbeschränkte, pro-ratarische Binnenhaftung (einheitliche Gründerhaftung) - Haftung für Differenz zwischen satzungsmäßigem Grundkapital und tatsächlichem Wert des Gesellschaftsvermögens bei Eintragung - Hintergrund: Kompensation des Wegfalls des Vorbelastungsverbots IV. Aufgabe der Eintragungsabsicht (unechte Vorgesellschaft) - setzen die Gründer trotz Aufgabe der Eintragungsabsicht ihre unternehmerische Tätigkeit fort, entsteht eine unechte Vorgesellschaft - diese ist Personengesellschaft (GbR oder OHG), nicht mehr körperschaftsähnliche Rechtsform sui generis - Folge: unmittelbare, unbeschränkte und persönliche Außenhaftung gem. 128 HGB (analog) 12

13 2 Die Entstehung der AG V. Erfüllung der Einlageverpflichtung (Kapitalaufbringung) - Grundsatz der realen Kapitalaufbringung - bei Gründung und Kapitalerhöhungen 1. Bareinlage - Mindesteinlage vor Anmeldung: 9, 36 II, 36a I AktG - befreiende Wirkung nur bei Leistung zur freien Verfügbarkeit, 36 II, 54 III 1 (i.v.m. 188 II 1) AktG Einlage muss aus dem Herrschaftsbereich des Einlegers ausgesondert und dem Vorstand so übergeben werden, dass er nach eigenem Ermessen über die Einlage verfügen kann - Beispiele: (-), wenn die Bank die Einzahlung mit einem bestehenden Schuldsaldo verrechnen kann (z.b. bei Fälligkeit eines Kontokorrentkredits oder bei debitorischen Konten) 13

14 2 Die Entstehung der AG (-), wenn die Bank ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht oder sie mit der Einzahlung ein Pfandrecht an den eingezahlten Beträgen erwirbt - Sonderfall: Hin- und Herzahlen früher: Fortbestehen der Einlagepflicht ARUG: 27 IV AktG (entspricht 19 V GmbHG n.f. nach MoMiG); Rückgewähr der Einlage hindert die Erfüllung der Einlagepflicht nicht, wenn ein vollwertiger Rückgewähranspruch entsteht Neuregelung ermöglicht Einzahlung der Einlage auf in Cash-Pool einbezogenes Konto - Problemfälle: schuldrechtliche Verwendungsabreden Verwendung des eingezahlten Betrages vor Eintragung Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten Leistung unmittelbar an einen Dritten, um dessen Forderung gegen die Gesellschaft zu tilgen 14

15 2 Die Entstehung der AG 2. Sacheinlage a) offene Sacheinlage - Anforderungen der 27 I, II, 32 ff. AktG sind zu wahren - Sacheinlage ist vor Anmeldung vollständig zu leisten, 36a II 1 AktG (Grundsatz der realen Kapitalaufbringung) - Vorschriften ergänzt durch 52 AktG (Nachgründung) - ARUG: Erleichterung der Sachgründung (z.b. 33 a AktG n.f.) b) Differenzhaftung - Haftung in Geld für den Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlichem Wert der Sacheinlage und geschuldeter Einlage - Rechtsgrundlage umstritten 9 GmbHG analog Grundsatz der realen Kapitalaufbringung vertragliche Haftungsübernahme (Deckungszusage) 15

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