Monitoring der Beamtenpensionen

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1 Pensionen Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016

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3 Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016 Wien, Februar 2016

4 Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundeskanzleramt Österreich, Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien Autorinnen und Autoren: : Mag. Renate Gabmayer, Mag. Rudolf Haschmann, Mag. Florian Dohnal, MA Redaktion: Gabriela Kleinrath Text und Gesamtumsetzung: Referat III/7/a HR-Controlling Fotonachweis: Carina Karlovits / HBF (Cover) Gestaltung: BKA ARGE Grafik Druck: BM.I Digitalprintcenter Wien, 2016 Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind vorbehalten. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundeskanzleramtes und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtssprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an iii7@bka.gv.at. Bestellservice des Bundeskanzleramtes: 1010 Wien, Ballhausplatz 2 Telefon: Fax: broschuerenversand@bka.gv.at Internet:

5 Inhalt 1 Einleitung 4 2 Bundesdienst 7 3 Verwaltungsdienst 11 4 Exekutivdienst 13 5 Lehrpersonen 16 6 Militärischer Dienst 18 7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 20 8 Methodische Anmerkungen 22

6 1 Einleitung Mit 1. Jänner 2005 trat das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, in dem auch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) enthalten ist. Seither existiert in Österreich ein einheitliches Pensionssystem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie für die Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten des Bundes. Alle Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren ab 1976 geboren sind oder die ab 2005 ernannt worden sind, sowie die ab 1955 geborenen Vertragsbediensteten, erhalten ihre Pension nach den Regelungen des APG. Für die übrigen Bediensteten gelten Übergangsbestimmungen. So erhalten Beamtinnen und Beamte, die vor 1955 geboren wurden, eine Pension nach dem Pensionsgesetz 1965; Vertragsbedienstete, die vor 1955 geboren wurden, eine ASVG-Pension. Beamte und Beamtinnen, die in den Jahren 1955 bis 1975 geboren wurden und bereits vor 2005 Beamtinnen und Beamte waren, werden parallelgerechnet. Das heißt: Gewichtet nach der Aufteilung der Dienstzeiten vor bzw. ab 2005, gebührt ein Teil der Pension nach dem Pensionsgesetz 1965 und der andere nach dem APG. Diese komplexe Rechtslage bedingt eine transparente Darstellung der Entwicklungen im Pensionsbereich des Bundes. Ziel des vorliegenden Berichts»Monitoring der Beamtenpension«, der 2016 zum zweiten Mal in Folge vom Bundeskanzleramt erstellt wird, ist die adäquate Aufbereitung für die Öffentlichkeit sowie für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. In Kapitel 1 werden Informationen zu den Arten der Neupensionierungen, zum Pensionsantrittsalter und zur Finanzierung der Pensionen kompakt dargestellt. Das Kapitel 2 liefert einen Gesamtüberblick aller Pensionen im Bundesdienst. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Kapitel auf der langfristigen Entwicklung der Bundesbeamtenpension. Die darauffolgenden Kapitel (Kapitel 3 bis 7) gehen weiter in die Details und betrachten die größten Berufsgruppen einzeln. Den Abschluss bildet das Kapitel 8 mit methodischen Anmerkungen. 1.1 Arten von Neupensionierungen Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt im Jänner 2016 bei 64 Jahren und 6 Monaten und steigt bis September 2017 kontinuierlich auf 65 Jahre an. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte treten mit Ablauf jenes Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in den Ruhestand. Bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen gibt es die Möglichkeit, die Dienstunfähigkeitspension in Anspruch zu nehmen. Diese Pensionsart ist altersunabhängig und mit Abschlägen verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Zudem gibt es die Möglichkeit, sofern bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, vorzeitig die Pension anzutreten. Folgende Pensionierungsarten werden unterschieden: Korridorpension: Die Korridorpension kann ab der Vollendung des 62. Lebensjahres angetreten werden, sofern 39,5 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeiten vorliegen (ab 2017: 40 Jahre). Für Geburtsjahrgänge ab 1954 ist sie mit erhöhten Abschlägen verbunden. 4

7 Langzeitbeamtenregelung: diese Pensionierung ist für bis einschließlich 1953 geborene Beamtinnen und Beamte ab der Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei möglich, sofern 40 Jahre (Stichtag bis zum ) beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde. Für ab 1954 Geborene ist die Regelung mit Abschlägen verbunden und erst ab der Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, sofern 42 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde. Schwerarbeiterregelung: Die Pensionierung nach der Schwerarbeiterregelung ist ab der Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, sofern 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Versetzung in den Ruhestand geleistet wurden und ins eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren erbracht wurde. 1.2 Pensionsantrittsalter Beamtinnen und Beamte treten wie oben bereits erwähnt mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetz in den Ruhestand. Sie konnten bis zum Jahr 2003 frühestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 61,5. Lebensjahr vollenden, durch Erklärung ihre Versetzung in den Ruhestand bewirken. In Folge der Pensionsreform 2003 steigt das Mindestalter für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung analog zum ASVG wie schon bisher unabhängig vom Geschlecht schrittweise bis 2017 auf 65 Jahre. Pensionsantritte vor diesem Mindestalter sind mit Abschlägen verbunden. Das faktische Pensionsantrittsalter ist jedoch aufgrund der Frühpensionsmöglichkeiten (Dienstunfähigkeit, Korridorpension, Langzeitbeamtenregelung, Schwerarbeiterregelung) niedriger als das gesetzliche. Schwerpunkt der jüngsten Pensionsreformen waren deshalb Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, wie z.b. die Verschärfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«) und der Korridorpension, die Reduzierung des Pensionssicherungsbeitrags bei freiwillig längerem Verbleiben im Aktivstand sowie die Ermöglichung der bundesweiten Arbeitsplatzsuche für Beamtinnen und Beamte vor einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. 1.3 Finanzierung der Pensionen Beamtinnen und Beamte des Bundes sind nicht pensionsversichert wie Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte der Privatwirtschaft und Vertragsbedienstete. Der Bund als Dienstgeber leistet für seine Beamtinnen und Beamten keine Pensionsversicherungsbeiträge an die Sozialversicherung, sondern übernimmt die Ruhestandsversorgung für die Betroffenen bzw. deren Hinterbliebene selbst. Laut Bundesvoranschlag beträgt im Jahr 2016 der Pensionsaufwand für Beamtinnen und Beamte des Bundes der Hoheitsverwaltung und der ausgegliederten Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) 4,1 Mrd. Euro. Beamtinnen und Beamte leisten, sofern sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, in ihrer Aktivzeit einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Jüngere zahlen je nach Betroffenheit durch das Pensionsharmonisierungsgesetz einen Beitrag zwischen 10,25 % und 12,40 % und für Bezugs- 5

8 teile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage einen Beitrag zwischen 0 und 11,73 %. Der Dienstgeber zahlt einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Pensionierte Beamtinnen und Beamte leisten einen vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängigen Pensionssicherungsbeitrag, der je nach Pensionsantrittsjahr zwischen 1,51 % und 3,30 % beträgt. Der Pensionssicherungsbeitrag entfällt bei Pensionsantritt ab 2020 für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 1. Dezember 1959 geboren sind. Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse so die gesetzliche Bezeichnung der Pensionen von Beamtinnen und Beamten werden von der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) ausbezahlt. 6

9 2 Bundesdienst Bund: Die Anzahl der Neupensionierungen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist mit im Jahr 2015 im Bundesdienst um 10 % gesunken. Dieser Rückgang ist insofern beachtlich, als bereits 2014 ein starker Rückgang von 53 % zu verzeichnen war. Der Grund dafür liegt, wie schon 2014, bei dem erschwerten Zugang zur Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«). Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen (siehe Tabellen auf S. 8, 9 und 10). Neupensionierungen und Antrittsalter im Zeitverlauf , , , , , , ,3 57,9 57, , ,9 60, ,9 60,5 60,6 60,5 60,5 60, Neupensionierungen BeamtInnen DN-Pensionsalter Berufsgruppen: Die Pensionsantritte sind in fast allen Berufsgruppen gesunken. Einen besonders starken Rückgang der Pensionierungen gab es bei den Lehrpersonen (-97) und dem Verwaltungsdienst (-94). Im Exekutivdienst hat die stärkere Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung bzw. der Korridorpension zu einer Steigerung der Neupensionierungen um 48 geführt. Gleichzeitig ist in dieser Berufsgruppe mit 1,0 Jahren der zweithöchste Anstieg des Antrittsalters zu beobachten (für Details siehe Kapitel 3 bis 7). Antrittsalter nach Berufsgruppe 2015/2014 Neupensionierungen nach Berufsgruppe 2015/ ,1 Richter Staatsanw. 1,1 30 Richter Staatsanw. -4 Lehrpersonen 62,5 0,3 Lehrpersonen , Verwaltungsdienst 60,6-0,5 Verwaltungsdienst Militärischer Dienst 59,7-0,5 Militärischer Dienst Exekutivdienst 59,0 1,0 Exekutivdienst Diff in Jahren Diff in Köpfen 7

10 Aufgrund der steigenden Anzahl von älteren Beamtinnen und Beamten kam es ab 2006 zu einem Anstieg der Neupensionierungen. Der Rückgang in den Jahren 2014 und 2015 ist auf die Verschärfung der Voraussetzung der Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung zurückzuführen. In den Folgejahren ist aufgrund der Altersverteilung mit einem Anstieg zu rechnen. Ausreißer sind immer dann beobachtbar, wenn Änderungen im Pensionsrecht eintreten: 1995 und 1996 wurden Sparpakete beschlossen (Strukturanpassungsgesetze), die auch den Öffentlichen Dienst massiv betrafen. So gab es etwa 1996 und 1997 anstelle der jährlichen prozentuellen Gehaltsanpassungen nur Einmalzahlungen, und bei Frühpensionierungen wurden Abschläge eingeführt. Im Jahr 2000 begann die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters von 60 auf 61,5 Jahre. Außerdem wurden die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte angehoben sowie ab 2001 Ruhensbestimmungen bei unter 65-jährigen Pensionistinnen und Pensionisten eingeführt. Sehr deutlich ist dies auch im Jahr 2003 aufgrund des Bundesbediensteten-Sozialplan-Gesetzes erkennbar, das 2004 schlagend wurde. Seinerzeit konnten über 55-Jährige die auf zwei Jahre beschränkte Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes mit geringen Pensionseinbußen in Anspruch nehmen spiegelt sich diese Regelung mit überdurchschnittlich vielen Pensionsantritten wider. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt 65 Jahre (ab Okt. 2017). Aufgrund der Reformschritte ist das gesetzliche Pensionsantrittsalter seit 2003 um 4,4 Jahre angestiegen. Auch das faktische Pensionsantrittsalter hat sich seit 2004 stetig erhöht einzig im Jahr 2011 kam es zu einem geringfügigen Rückgang um 14 Tage. Wie bereits erwähnt wirken sich Änderungen im Pensionsrecht direkt auf das Pensionsantrittsverhalten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten und somit auf das Pensionsantrittsalter aus. Dies führte dazu, dass das faktische Pensionsantrittsalter des Bundes von 58,3 Jahren im Jahr 2003 auf aktuell Jahre angewachsen ist. Das Pensionsantrittsalter aufgrund Dienstunfähigkeit liegt aktuell bei 56,2 Jahren und ist seit 2003 um 1,8 Jahre angestiegen. Ebenso kam es bei den vorzeitigen Pensionierungen seit 2003 zu einem Anstieg um 3,7 Jahre. Pensionsantrittsalter im Zeitverlauf: Das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist seit 2003, bezogen auf Pensionierungsgründe, in allen Bereichen angestiegen. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass dieser Trend mit einer Steigerung um 0,3 Jahre auch 2015 weiter fortgesetzt werden konnte. Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 61,0 62,4 62,1 62,0 64,1 65,0 64,7 64,6 64,7 65,0 65,1 65,2 65,5 Dienstunfähigkeit 54,4 53,8 52,3 52,3 53,5 52,7 53,3 53,3 53,8 54,2 55,1 55,6 56,2 vorzeitiger Ruhestand 57,9 60,0 60,3 60,3 60,4 60,6 60,7 60,8 60,9 60,8 60,8 61,3 61,6 Summe 58,3 57,9 59,2 59,6 59,9 60,1 60,5 60,6 60,5 60,5 60,7 60,9 8

11 Das Pensionsantrittsverhalten hängt sehr stark von der Gesundheit und den individuellen Lebenskonzepten ab. Aktuell nehmen 45 % der Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, vorzeitig in Pension zu gehen in Anspruch. Jeweils 27 % treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters und vorzeitig aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen den Ruhestand an. Für Details zu den einzelnen Berufsgruppen siehe Kapitel 3 bis % 27 % 27 % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen Die Pensionsantritte im Jahr 2015 sind um 10 % (-190 Neupensionierungen) zurückgegangen. Die Pensionierungen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind dabei um 3 % (+12 Neupensionierungen) angestiegen. Ein besonders starker Rückgang (-22 %) ist bei den vorzeitigen Pensionierungen (-223 Neupensionierungen) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf den erschwerten Zugang bei der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«) zurückzuführen, was sich in einer Reduktion um 78 % oder 449 Neupensionierungen widerspiegelt. Gleichzeitig sind Verschiebungen zur Korridorpension und Schwerarbeiterregelung ersichtlich. Hier sind Zuwächse in Höhe von 28 % bzw. 81 % im Vergleich zum Vorjahr feststellbar. Die Neupensionierungen aufgrund Dienstunfähigkeit sind mit 5 % (+21 Neupensionierungen) ebenfalls leicht angestiegen. Gesamt Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen % 27 % % 25 % % 34 % Dienstunfähigkeit % 27 % % 25 % % 35 % vorzeitige Pensionierungen % 45 % % 49 % % 31 % davon Korridorpension % 16 % % 15 % % 22 % davon Langzeitbeamtenregelung % 7 % % 7 % % 9 % davon Schwerarbeiterregelung % 22 % % 28 % % 1 % % 100 % % 100 % % 100 % 9

12 Im Jahr 2015 ist das Pensionsantrittsalter um 0,3 Jahre angestiegen. Diese Entwicklung entspricht der oben beschriebenen Anhebung des faktischen Antrittsalters im Zeitverlauf. Die Verschiebung hin zur Korridorpension und Schwerarbeiterregelung spiegelt sich auch beim Pensionsantrittsalter wider. Das Antrittsalter bei diesen Pensionsarten ist, entgegen dem bundesweiten Trend, nahezu gleich geblieben. Gesamt Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter ø PAA* Gesamt Diff. ø PAA Männer Diff. ø PAA Frauen Diff / / / ,23 65,48 0,25 65,30 65,62 0,32 65,03 65,09 0,06 Dienstunfähigkeit 55,59 56,24 0,65 55,58 56,30 0,72 55,62 56,09 0,47 vorzeitige Pensionierungen 61,34 61,58 0, ,41 0,19 61,76 62,51 0,75 davon Korridorpension 62,66 62,65-0,01 62,64 62,69 0,05 62,68 62,55-0,13 davon Langzeitbeamtenregelung 5 62,69 1, ,71 1,48 61,31 62,62 1,31 davon Schwerarbeiterregelung 60,23 60,42 0,19 60,23 60,42 0,19 0,00 60,22 0,00 60,92 61,18 0,26 60,89 61,19 0,30 61,01 61,13 0,12 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 10

13 3 Verwaltungsdienst Pensionsantritte: Die Pensionsantritte im Verwaltungsdienst sind im Vergleich zum Vorjahr um 20 % zurückgegangen. Die vorzeitigen Pensionierungen haben sich mit 131 mehr als halbiert und sind anteilsmäßig mit 28 % die zweitniedrigsten im Bundesdienst (für Details siehe Tabellen auf S. 12). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) 28 % 31 % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähig Vorzeitige Pensionierung % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen Pensionsantrittsalter: Das Antrittsalter liegt bei 60,6 Jahren. Der Rückgang von 0,5 Jahren ist auf die Reduktion des Durchschnittsalters (-0,7 Jahre) und der erhöhten Inanspruchnahme bei den Dienstunfähigkeitspensionen zurückzuführen (+35). Bei allen anderen Pensionierungsgründen ist das Antrittsalter gestiegen. Vor allem das Antrittsalter bei den vorzeitigen Pensionierungen ist überdurchschnittlich stark um 1,1 Jahre angestiegen (für Details siehe Tabellen auf S. 12). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 56,4 55,7 56,2 61,1 60,6 61,4 62,5 61,6 61,1 60,6 61,4 61,3 60,3 59,1 61,1 65,0 65,2 65,5 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen männlich weiblich Bund 11

14 Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Verwaltungsdienst treten 28 % vorzeitig den Ruhestand an. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als die Hälfte (-131 Neupensionierungen) gesunken. 40 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit in Pension. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme der Neupensionierungen um 35 bzw. 30 % zu verzeichnen. Die Pensionierungen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sind ebenfalls leicht angestiegen. Aufgrund des starken Rückgangs der vorzeitigen Pensionierungen hat sich der Anteil dieser Pensionierungsform jedoch von 25 % im Jahr 2014 auf 31 % im Jahr 2015 relativ stark erhöht. VERWALTUNGS- DIENST (VD) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % 31 % 27 % % 34 % 25 % % 27 % 34 % Dienstunfähigkeit % 40 % 27 % % 32 % 25 % % 57 % 35 % vorzeitige Pensionierungen % 28 % 45 % % 34 % 49 % % 16 % 31 % davon Korridorpension % 13 % 16 % % 17 % 15 % % 4 % 22 % davon LangzeitbeamtInnen-Regelung davon Schwerarbeiterregelung % 12 % 7 % % 13 % 7 % % 12 % 9 % % 3 % 22 % % 5 % 28 % % 0 % 1 % % 100% 100% % 100% 100% % 100% 100% Das durchschnittliche Antrittsalter liegt im Verwaltungsdienst bei 60,6 Jahren. Das Pensionsantrittsalter ist, mit Ausnahme der Dienstunfähigkeitspensionierungen, bei allen Pensionierungsgründen angestiegen. Mit mehr als einem Jahr bei den vorzeitigen Pensionierungen allgemein und mit +1,5 Jahren bei der Langzeitbeamtenregelung speziell, gab es im Verwaltungsdienst einen sehr hohen Anstieg bei dem Antrittsalter. ø PAA* Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. VERWALTUNGSDIENST (VD) VD Bund VD VD zu Bund VD Bund VD VD zu Bund VD Bund VD VD zu Bund Pensionierungsgrund / / / Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter 65,04 65,16 65,48 0,12-0,32 65,09 65,24 65,62 0,15-0,38 64,92 64,98 65,09 0,06-0,11 Dienstunfähigkeit 56,42 55,72 56,24-0,70-0,52 56,89 56,00 56,30-0,89-0,30 55,74 55,39 56,09-0,35-0,70 vorzeitige Pensionierungen 61,43 62,49 61,58 1,06 0,91 61,44 62,48 61,41 1,04 1,07 61,39 62,53 62,51 1,14 0,02 davon Korridorpension 62,49 62,82 62,65 0,33 0,17 62,47 62,85 62,69 0,38 0,16 62,63 62,52 62,55-0,11-0,03 davon LangzeitbeamtInnen- Regelung 0 62,66 62,69 1,46-0,03 61,19 62,72 62,71 1,53 0, ,54 62,62 1,31-0,08 davon Schwerarbeiterregelung 60,29 60,55 60,42 0,26 0,13 60,29 60,55 60,42 0,00 0,13 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 61,07 60,60 61,18-0,47-0,58 61,40 61,31 61,19-0,09 0,12 60,33 59,13 61,13-1,20-2,00 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 12

15 4 Exekutivdienst Pensionsantritte: Der Exekutivdienst ist die einzige Berufsgruppe, in der die Neupensionierungen im Vergleich zum Vorjahr (+48) leicht angestiegen sind. Der Grund dafür ist die verstärkte Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung und Korridorpension. Die Pensionierungen aufgrund der Dienstunfähigkeit sind um 25 bzw. 12 % gesunken (für Details siehe Tabellen auf S. 14 und 15). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % Dienstunfähig % Vorzeitige Pensionierung Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen Pensionsantrittsalter: Der Exekutivdienst stellt jene Berufsgruppe im Bundesdienst dar, die mit 59,0 Jahren das niedrigste Pensionsantrittsalter aufweist. Dies ist vorwiegend auf die körperlichen Belastungen dieser Berufsgruppe zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Antrittsalter der en Berufsgruppe jedoch überdurchschnittlich um 1,0 Jahre angestiegen, das der Frauen um 1,9 Jahre (für Details siehe Tabellen auf S. 14 und 15). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 58,0 59,0 54,0 55,2 56,2 49,6 51,5 60,5 60,6 61,6 58,0 59,0 58,3 59,1 61,1 64,7 65,2 65,5 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen männlich weiblich Bund 13

16 Im Exekutivdienst werden höhere Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit gestellt. Durch die physischen Belastungen und die wechselnde Arbeitszeit im Außendienst sind diese Beschäftigten stärker gesundheitsgefährdet und belastet. Aufgrund dieser berufsspezifischen Besonderheiten treten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, früher die Pension an. Aufgrund der Belastungen ihres Berufes steht ihnen die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung offen. Rund 66 % gehen vorzeitig in Pension, 32 % aufgrund von Dienstunfähigkeit. Lediglich ein kleiner Teil (2 %) tritt die Pension mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter an. Im Exekutivdienst kam es zum Teil zu einer»verlagerung«der Langzeitbeamtenregelung (»Hacklerregelung«). 357 Beamtinnen und Beamte entschieden sich diese in Anspruch zu nehmen. Als Schwerarbeit gelten insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, bei denen das Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem Ausmaß übersteigt, was auf den überwiegenden Teil der Exekutivbediensteten zutrifft. Demnach ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren und jährlichen Abschlägen von 1,44 % pro Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, wenn in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeiter geleistet wurden. Aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme von Schwerarbeiterregelung und Korridorpension hat sich die Anzahl der Pensionierungen im Exekutivdienst im Vergleich zum Vorjahr um 48 leicht erhöht. Gleichzeitig ist die Anzahl der Dienstunfähigkeitspensionierungen um 12 % gesunken. EXEKUTIVDIENST (ED) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % 2 % 27 % % 2 % 25 % % 0 % 34 % Dienstunfähigkeit % 32 % 27 % % 31 % 25 % % 58 % 35 % vorzeitige Pensionierungen % 66 % 45 % % 67 % 49 % % 42 % 31 % davon Korridorpension % 0 % 16 % % 0 % 15 % % 0 % 22 % davon LangzeitbeamtInnen-Regelung davon Schwerarbeiterregelung % 4 % 7 % % 4 % 7 % % 17 % 9 % % 62 % 22 % % 63 % 28 % % 25 % 1 % % 100 % 100 % % 100 % 100 % % 100 % 100 % 14

17 Das Pensionsantrittsalter hat sich um 1,0 Jahre erhöht und liegt bei 59,0 Jahren. Besonders stark ist das Pensionsantrittsalter mit 1,2 Jahren bei den Dienstunfähigkeitspensionen angestiegen. Bei den vorzeitigen Pensionierungen hat sich das Pensionsantrittsalter nur geringfügig (+0,1 Jahre) verändert. Obwohl die Inanspruchnahme der Schwerarbeiterregelung (+155 Neupensionierungen) anstieg ist, hat sich das Pensionsantrittsalter auch bei dieser Pensionierungsart erhöht (+0,2 Jahre). ø PAA* Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. EXEKUTIVDIENST (ED) ED Bund ED ED zu Bund ED Bund ED ED zu Bund ED Bund ED ED zu Bund Pensionierungsgrund / / / Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter 64,65 65,18 65,48 0,53-0,30 64,55 65,18 65,62 0,63-0,44 65,57 0,00 65,09 0,00 0,00 Dienstunfähigkeit 53,98 55,17 56,24 1,19-1,07 54,44 55,59 56,30 1,15-0,71 47,63 44,75 56,09-2,88-11,34 vorzeitige Pensionierungen 60,46 60,55 61,58 0,09-1,03 60,46 60,55 61,41 0,09-0,86 60,33 60,93 62,51 0,60-1,58 davon Korridorpension 0,00 62,81 62,65 0,00 0,16 0,00 62,81 62,69 0,00 0,12 0,00 0,00 62,55 0,00 0,00 davon LangzeitbeamtInnen- Regelung 60,91 62,75 62,69 1,84 0,06 60,91 62,82 62,71 1,91 0,11 60,33 61,99 62,62 1,66-0,63 davon Schwerarbeiterregelung 60,22 60,41 60,42 0,19-0,01 60,22 60,41 60,42 0,19-0,01 0,00 60,22 60,22 0,00 0,00 58,00 58,95 61,18 0,95-2,23 58,26 59,11 61,19 0,85-2,08 49,55 51,49 61,13 1,94-9,64 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 15

18 5 Lehrpersonen Pensionsantritte: Wie im Vorjahr ist der stärkste Rückgang der Pensionsantritte bei den Lehrpersonen zu verzeichnen (-97). Das entspricht einer Reduktion von 18 % (für Details siehe Tabellen auf S. 17). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) 30 % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähig % Vorzeitige Pensionierung % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen Pensionsantrittsalter: Lehrpersonen weisen mit 62,5 Jahren (+0,3) das zweithöchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Die Differenz zwischen dem Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen ist mit 0,8 Jahren bei dieser Berufsgruppe am kleinsten (für Details siehe Tabellen auf S. 17). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 56,2 58,1 58,8 62,2 62,5 62,0 62,7 61,6 62,2 62,5 62,6 62,8 61,6 62,1 61,1 64,7 64,9 65,5 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen männlich weiblich Bund 16

19 Bei den Lehrpersonen treten 49 % vorzeitig die Pension an, 21 % aufgrund von gesundheitlichen Problemen und 30 % mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Die Reduktion der Pensionsantritte um 97 bei den Lehrpersonen ist bundesweit der höchste Wert. Dieser resultiert vor allem aus einem hohen Rückgang bei den vorzeitigen Pensionierungen. LEHRPERSONEN (LP) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen LP Bund LP Bund LP Bund LP Bund LP Bund LehrerInnen Bund Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % 30 % 27 % % 30 % 25 % % 29 % 34 % Dienstunfähigkeit % 21 % 27 % % 16 % 25 % % 28 % 35 % vorzeitige Pensionierungen % 49 % 45 % % 54 % 49 % % 43 % 31 % davon Korridorpension % 42 % 16 % % 46 % 15 % % 37 % 22 % davon LangzeitbeamtInnen-Regelung davon Schwerarbeiterregelung % 7 % 7 % % 7 % 7 % % 6 % 9 % % 0 % 22 % % 0 % 28 % % 0 % 1 % % 100 % 100 % % 100 % 100 % % 100 % 100 % Lehrpersonen verzeichnen mit 62,5 Jahren das zweithöchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst. Die Steigerung des Pensionsantrittsalters um 0,3 Jahre ist auf die geringere Inanspruchnahme der vorzeitigen Pensionierungen zurückzuführen. Die Differenz zwischen dem Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen ist mit 0,8 Jahren bei den Lehrpersonen von allen Berufsgruppen am geringsten und hat sich auch gegenüber dem Vorjahr weiter um 0,2 Jahre verringert. ø PAA* Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. LEHRPERSONEN (LP) LP Bund LP LP zu Bund LP Bund LP LP zu Bund LP Bund LP LP zu Bund Pensionierungsgrund / / / Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter 64,72 64,88 65,48 0,16-0,60 64,73 64,94 65,62 0,21-0,68 64,71 64,79 65,09 0,08-0,30 Dienstunfähigkeit 58,08 58,82 56,24 0,74 2,58 58,60 59,48 56,30 0,88 3,18 57,71 58,32 56,09 0,61 2,23 vorzeitige Pensionierungen 62,03 62,65 61,58 0,62 1,07 62,14 62,69 61,41 0,55 1,28 61,88 62,59 62,51 0,71 0,08 davon Korridorpension 62,74 62,64 62,65-0,10-0,01 62,75 62,70 62,69-0,05 0,01 62,71 62,54 62,55-0,17-0,01 davon LangzeitbeamtInnen- Regelung 61,47 62,78 62,69 1,31 0,09 61,59 62,72 62,71 1,13 0,01 61,35 62,87 62,62 1,52 0,25 davon Schwerarbeiterregelung 0,00 60,74 60,42 0,00 0,32 0,00 60,74 60,42 0,00 0,32 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 62,15 62,49 61,18 0,34 1,31 62,57 62,83 61,19 0,26 1,64 61,60 62,05 61,13 0,45 0,92 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 17

20 6 Militärischer Dienst Pensionsantritte: Im Militärischen Dienst ist die Anzahl der vorzeitigen Pensionierungen um 37 bzw. 56 % zurückgegangen (für Details siehe Tabelle auf S. 19). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) 8 % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % 45 % Dienstunfähig Vorzeitige Pensionierung Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen Pensionsantrittsalter: Der Militärische Dienst weist mit 59,7 Jahren das zweitniedrigste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Ähnlich wie beim Exekutivdienst ist dies durch körperliche Belastungen erklärbar. Die Reduktion von 0,5 Jahren ist auf den gestiegenen Anteil der Dienstunfähigkeitspensionen zurückzuführen (für Details siehe Tabelle auf S. 19). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 56,0 56,2 56,2 60,2 59,7 62,2 61,6 60,2 59,7 60,2 59,7 61,1 64,8 65,0 65,5 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen männlich weiblich Bund 18

21 Knapp die Hälfte (47 %) der Beamtinnen und Beamten im Militärischen Dienst tritt vorzeitig ihre Pension an, 45 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und rund 8 % mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension. Im Vergleich zu 2014 kam es zu einer starken Reduktion der vorzeitigen Pensionsantritte um 37 bzw. 56 %. Einem sehr hohen Rückgang der Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung steht ein geringer Anstieg der Korridorpensionen gegenüber. MILITÄRISCHER DIENST (MD) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % 8% 27% % 5% 25% % 0% 34% Dienstunfähigkeit % 45% 27% % 28% 25% % 0% 35% vorzeitige Pensionierungen % 47% 45% % 29% 49% % 0% 31% davon Korridorpension % 26% 16% % 16% 15% % 0% 22% davon LangzeitbeamtInnen-Regelung davon Schwerarbeiterregelung % 19% 7% % 12% 7% % 0% 9% % 2% 22% % 1% 28% % 0% 1% % 100% 100% % 63% 100% % 0% 100% Das Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst liegt bei 59,7 Jahren und ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Jahre gesunken. Aufgrund der starken Reduktion der Pensionsantritte ins kam es zu einer neuen Gewichtung der Pensionsantrittsgründe, die ausschlaggebend sind für das Pensionsantrittsalter in dieser Berufsgruppe. Der leichte Anstieg bei den Dienstunfähigkeitspensionen (+4 Neupensionierungen) wirkt sich aufgrund der niedrigen Pensionierungszahlen besonders stark auf das Antrittsalter aus. Dies erklärt den Rückgang des Gesamtantrittsalters, obwohl das Antrittsalter bei allen Pensionsarten gestiegen bzw. annähernd gleich geblieben ist. ø PAA* Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. MILITÄRISCHER DIENST (MD) MD Bund MD MD zu Bund MD Bund MD MD zu Bund MD Bund MD MD zu Bund Pensionierungsgrund / / / Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter 64,82 65,00 65,48 0,18-0,48 64,82 65,00 65,62 0,18-0,62 0,00 0,00 65,09 0,00 0,00 Dienstunfähigkeit 55,97 56,16 56,24 0,19-0,08 55,97 56,16 56,30 0,19-0,14 0,00 0,00 56,09 0,00 0,00 vorzeitige Pensionierungen 61,15 62,23 61,58 1,08 0,65 61,15 62,23 61,41 1,08 0,82 0,00 0,00 62,51 0,00 0,00 davon Korridorpension 62,37 62,26 62,65-0,11-0,39 62,37 62,26 62,69-0,11-0,43 0,00 0,00 62,55 0,00 0,00 davon LangzeitbeamtInnen- Regelung 60,93 62,24 62,69 1,31-0,45 60,93 62,24 62,71 1,31-0,47 0,00 0,00 62,62 0,00 0,00 davon Schwerarbeiterregelung 0,00 61,53 60,42 0,00 1,11 0,00 61,53 60,42 0,00 1,11 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 60,23 59,71 61,18-0,52-1,47 60,23 59,71 61,19-0,52-1,48 0,00 0,00 61,13 0,00 0,00 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 19

22 7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Pensionsantritte: Der Großteil (67 %) der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tritt mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (oder älter) die Pension an (für Details siehe Tabelle auf S. 21). Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anzahl) 23 % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähig % 67 % Vorzeitige Pensionierung Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen Pensionsantrittsalter: Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weisen mit 64,1 Jahren das höchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Der Anstieg zu 2014 ist mit 1,1 Jahren bundesweit am höchsten. Das Antrittsalter der Frauen ist um 1,4 Jahre angestiegen (für Details siehe Tabelle auf S. 21). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 55,6 56,2 59,0 63,0 64,1 64,9 65,3 65,5 61,5 62,8 61,6 63,0 64,1 63,9 64,5 61,5 62,9 61,1 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen männlich weiblich Bund 20

23 Gut zwei Drittel (67 %) der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ihre Pension an, was den höchsten Anteil im Bundesdienst darstellt. 10 % gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und knapp ein Viertel (23 %) geht vorzeitig in Pension. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Pensionsantritte leicht zurückgegangen (-4 bzw. -12 %). RICHTERINNEN/ STAATSANW. (Ri/StaA) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen Ri/StaA Bund Ri/StaA Bund Ri/StaA Bund Ri/StaA Bund Ri/StaA Bund Ri/StaA Bund Pensionierungsgrund Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter % 67% 27% % 73% 25% % 50% 34% Dienstunfähigkeit % 10% 27% % 5% 25% % 25% 35% vorzeitige Pensionierungen % 23% 45% % 23% 49% % 25% 31% davon Korridorpension % 20% 16% % 18% 15% % 25% 22% davon LangzeitbeamtInnen-Regelung davon Schwerarbeiterregelung % 3% 7% % 5% 7% % 0% 9% % 0% 22% % 0% 28% % 0% 1% % 100% 100% % 100% 100% % 100% 100% Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben durchschnittlich mit 64,1 Jahren die Pension angetreten. Das Pensionsantrittsalter ist ins um 1,1 Jahre und bei den Frauen um 1,4 Jahre angestiegen. ø PAA* Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. RICHTERINNEN/STAATSANW. (Ri/StaA) Ri/StaA Bund Ri/ StaA Ri/ StaA zu Bund Ri/StaA Bund Ri/ StaA Ri/ StaA zu Bund Ri/StaA Bund Ri/ StaA Ri/ StaA zu Bund Pensionierungsgrund / / / Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter 64,89 65,28 65,48 0,39-0,20 65,14 65,18 65,62 0,04-0,44 64,24 65,64 65,09 1,40 0,55 Dienstunfähigkeit 55,63 58,99 56,24 3,36 2,75 53,91 61,72 56,30 7,81 5,42 56,21 57,63 56,09 1,42 1,54 vorzeitige Pensionierungen 61,45 62,80 61,58 1,35 1,22 61,53 62,84 61,41 1,31 1,43 61,37 62,72 62,51 1,35 0,21 davon Korridorpension 62,28 62,82 62,65 0,54 0,17 62,57 62,87 62,69 0,30 0,18 62,13 62,72 62,55 0,59 0,17 davon LangzeitbeamtInnen- Regelung 60,96 62,71 62,69 1,75 0,02 61,18 62,71 62,71 1,53 0,00 60,62 0,00 62,62 0,00 0,00 davon Schwerarbeiterregelung 0,00 0,00 60,42 0,00 0,00 0,00 0,00 60,42 0,00 0,00 0,00 0,00 60,22 0,00 0,00 62,99 64,07 61,18 1,08 2,89 63,92 64,49 61,19 0,57 3,30 61,50 62,91 61,13 1,41 1,78 *durchschnittliches Pensionsantrittsalter 21

24 8 Methodische Anmerkungen Datenabgrenzung Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierungen von Beamtinnen und Beamten in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich (exkl. Post/Telekom/Postbus). Bezugszeitraum Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2015 bzw (Vergleichsjahr). Messgröße Für die Errechnung der Pensionsantritte werden Köpfe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) herangezogen. Das bedeutet, dass Personen nicht entsprechend ihres vorherigen Beschäftigungsausmaßes dargestellt werden. Daten- und Informationsquellen Aktuelle Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten des Bundes wurden dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS) entnommen. 22

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