Bürgermeisterin DI Anna Steindl begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung

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1 Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2009 Zahl: 06/2009 Ort: Beginn: Ende: Aula der Hauptschule II, Kirchenplatz 7, 2120 Wolkersdorf 19:30 Uhr 22:40 Uhr Die Einladung erfolgte mittels Einladungskurrende und -Zustellung. Die Einladung wurde öffentlich kundgemacht. Von den Mandataren sind anwesend: 1 Bgm. DI Anna Steindl VP 16 GR. Jürgen Maier VP 2 Vzbgm. Mag. Kurt Hackl VP 17 GR. Anton Kirchner VP 3 STR. Josef Pumberger VP 18 GR. Richard Rötzer VP 4 STR. DI. Johannes Wolf VP 19 GR. DI Norbert Heurteur VP 5 STR. Gottfried Hirschbüchler VP 20 GR. Elisabeth Fischer SPÖ 6 STR. Ernst Halkort VP 21 GR. Erich Löffler SPÖ 7 STR. Karl Kysela SPÖ 22 GR. Franz Pfaffl SPÖ 8 STR. Maximilian Schleifer SPÖ 23 GR. Christian Hochmeister SPÖ 9. STR. Monika Edinger SPÖ 24 GR. Thomas Galos SPÖ 10. STR. Christian Schrefel WUI 25 SPÖ 11. GR. Harald Schmölz VP 26 GR. Maria Vogt WUI 12. GR. Ing. Alfred Hiller VP 27 WUI 13. GR. Ing. Willibald Knie VP 28 GR. Susanne Schmidinger WUI 14 GR. Rudolf Maurer VP 29 GR. Friedrich Gepp FPÖ 15 GR. Hannes Linzbauer VP Außerdem anwesend: Schriftführer: Ing. Franz Holzer Entschuldigt: GR. Johann Mauser, GR. Friedrich de Vries Vorsitzende: Bgm. DI Anna Steindl Die Sitzung ist öffentlich Die Sitzung ist beschlussfähig F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 1 von 14

2 Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung 1) Feststellung der Beschlussfähigkeit 2) Entscheidung über Einwendungen gegen das Protokoll der Sitzung vom (falls erforderlich) 3) Bericht über die Gebarungsprüfung vom ) Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Kultur- und Musikzentrums in Wolkersdorf 5) Vergabe von Subventionen für das Jahr ) Genehmigung des Voranschlages für das Haushaltsjahr ) Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes 8) Ehrungen in Silber und Gold 9) Genehmigung einer Urkunde zur Herstellung der Grundbuchsordnung (Straßenflächen am Julius Bittner-Platz) 10) Bericht des Umweltgemeinderates 11) Neuerlassung der Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen 12) Bekenntnis der Stadtgemeinde Wolkersdorf zur Unterstützung von FAIRTRADE 13) Genehmigung des Vertrages mit der Bonaventura betreffend die Errichtung einer Kulturankündigungstafel an der A5 Verlauf der Sitzung: Bürgermeisterin DI Anna Steindl begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung 1) Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende stellt fest, dass die 29 Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß eingeladen wurden und die Beschlussfähigkeit aufgrund der Anzahl der anwesenden Gemeinderäte gegeben ist. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen:.) Behandlung eines Ansuchens zur Rückabwicklung und Verkauf der Parzelle 274/1, EZ 2104, KG Wolkesdorf Beschluss: Der Antrag um Aufnahme in die Tagesordnung der heutigen Sitzung wird einstimmig angenommen. Der Angelegenheit wird unter Punkt 14 der Tagesordnung behandelt. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 2 von 14

3 Punkt 13 wird von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt da seitens der Fa. Bonaventura kein Vertrag vorgelegt wurde. 2) Entscheidung über Einwendungen gegen das Protokoll der Sitzung vom (falls erforderlich) Von der SPÖ Fraktion im Gemeinderat wurden Einwendungen gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung vom schriftlich eingebracht. Die Einwendungen sind im Stadtamt am eingelangt und werden von STR. Kysela vollinhaltlich verlesen. Das Tonbandprotokoll der Sitzung vom zu Punkt 18 und 19 wird über die Tonanlage abgespielt und von den Anwesenden akustisch zur Kenntnis genommen. Einwendung zu Punkt 18) Antrag der SPÖ um Änderung im Protokoll: Die SPÖ Fraktion brachte den schriftlichen Antrag ein, wegen der allgemeinen prekären wirtschaftlichen Lage Situation für besonders betroffene Randgruppen unserer Gesellschaft, die Zuwendungen zu erhöhen. Vorschlag: Bedürftige: 150 Euro Befürsorgte: 180 Euro Dem Antrag schlossen sich alle Fraktionen im Gemeinderat an. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Dieser Antrag um Änderung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Für den Antrag stimmen: Die Mitglieder der SPÖ der WUI und der FPÖ Gegen den Antrag stimmen: Die Mitglieder der ÖVP ausgenommen GR. Jürgen Meier Stimmenthaltungen: GR Jürgen Maier Einwendung der SPÖ zu Punkt 19) Antrag der SPÖ um Änderung im Protokoll: Seitens des SPÖ Stadtrates Maximilian Schleifer erging der Antrag: Die Initiative der NÖ Landesregierung ist im Sinne des vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beschlossenen und seit wirksamen Familien- und Sozialpaketes in Anspruch zu nehmen, da Wolkersdorf und überhaupt das Weinviertel bis dato mit einem Sozialmarkt nicht abgedeckt ist und den sozialen Bedürfnissen des in Frage kommenden Personenkreises nicht Rechnung getragen wird. Gegen den von der Frau Bürgermeister in der Folge vorgetragenen und protokollierten Bericht besteht kein Einwand. Dieser Antrag um Änderung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 3 von 14

4 Für den Antrag stimmen: Die Mitglieder der SPÖ der WUI und der FPÖ Gegen den Antrag stimmen: Die Mitglieder der ÖVP ausgenommen GR. Jürgen Maier und GR. Johannes Linzbauer Stimmenthaltungen: GR Jürgen Maier, GR. Johannes Linzbauer 3) Bericht über die Gebarungsprüfung vom Prüfungsausschussobmann GR. Franz Pfaffl berichtet über die Gebarungsprüfung vom Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird dem Protokoll beigelegt. 4) Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Kultur- und Musikzentrums in Wolkersdorf Von der Stadtkapelle Wolkersdorf, dem Förderverein der Musikschule, dem Weinbauverein und den Jagdhornbläsern wurde ein Ansuchen um Errichtung eines Kultur- und Musikzentrums bei der Stadtgemeinde eingereicht. Das neue Zentrum soll für Proben, kleinere Konzerte, Ensembleabende, diverse Auftritte von Kindergruppen und Präsentationen zur Verfügung stehen. Gemäß dem vorliegenden Konzept ist der Neubau neben der Hauptschule Withalmstraße geplant. Der Saal mit einer Nutzfläche von rund 190 m² wird über eine eigene Außenstiege erschlossen und weist eine Raumhöhe von 5 m auf. Die Gesamtkosten betragen ,00 wobei von den Vereinen Eigenleistungen und Eigenmittel in Höhe von rund ,00 erbracht werden können. Vor Projektstart sind die Grundgrenzen am Baufeld zu bereinigen und Flächen der Gemeinde der Hauptschulgemeinde kostenlos zu übertragen. In weitere Folge wäre von der Stadtgemeinde ein Baurecht zu erwirken. Bezüglich der Finanzierung sollen noch mit der Stadterneuerung und dem Schul- und Kindergartenfonds Vorgespräche geführt werden, um Förderungen in Höhe von rund 50% der von der Gemeinde zu leistenden Zahlungen zu erwirken. Der Gemeinderat genehmigt grundsätzlich die Errichtung eines Kultur- und Musikzentrums am Standort Hauptschule Withalmstraße wie oben beschrieben. Nach Abschluss der Planung, rechtlicher Absicherung des Baugrundes und Abklärung der Finanzierung soll noch im Jahr 2010 mit dem Bau begonnen werden. 5) Vergabe von Subventionen für das Jahr 2010 F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 4 von 14

5 Den Vereinen und Verbänden mit Sitz in Wolkersdorf werden über deren Ansuchen jährlich diverse Projektförderungen bzw. Subventionen gewährt. Ein Vorschlag über die Subventionsempfänger und Höhe der Subventionen wurde ausgearbeitet und liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat genehmigt für das Haushaltsjahr 2010 die Zuerkennung und Auszahlung von Subventionen an Wolkersdorfer Vereine und Verbände mit einer Gesamtsumme von ,00 gemäß dem während der Sitzung zur Einsichtnahme aufliegenden Verzeichnis. Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Für den Antrag stimmen: ÖVP, SPÖ, GR. Susanne Schmidinger, STR. Christian Schrefel, FPÖ Gegen den Antrag stimmen: --- Stimmenthaltungen: GR. Maria Vogt 6) Genehmigung des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2010 Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2010 wurde rechtzeitig erstellt, im Finanzausschuss beraten und lag im Stadtamt Wolkersdorf vom bis einschließlich zur Einsichtnahme auf. In einer Kundmachung wurde die Bevölkerung auf die Möglichkeit zur Abgabe von Erinnerungen hingewiesen. Während der Auflagefrist wurden keine Erinnerungen zum Voranschlag 2010 abgegeben. Aufgrund der Bestimmungen des 73 der NÖ Gemeindeordnung beschließt der Gemeinderat den während der Sitzung aufliegenden Voranschlag, Dienstpostenplan und mittelfristigen Finanzplan für das Haushaltsjahr Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Haushaltsjahr 2010 werden die im beigeschlossenen Voranschlag bei den einzelnen Voranschlagsstellen vorgesehenen Bruttoausgaben und Bruttoeinnahmen festgesetzt. Die Zusammenfassung der im Voranschlag 2010 festgesetzten Ausgaben und Einnahmen ergibt folgende Schlusssummen: 1. ordentlicher Voranschlag Ausgaben ,00 Einnahmen ,00 2. außerordentlicher Voranschlag Ausgaben ,00 Einnahmen ,00 Abgang ,00 F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 5 von 14

6 Beim Amt der NÖ Landesregierung Abt. IVW3, sind um folgende Bedarfszuweisungen anzusuchen, damit die Vorhaben für das Haushaltsjahr 2010 ausgeführt werden können. VORHABEN : Straßenbau ,00 VORHABEN: Güterwege 5.500,00 Die Sitzung wird von bis Uhr unterbrochen. Nach der Sitzungsunterbrechung erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Bürgermeisterin wie folgt: Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Für den Antrag stimmen: Die Mitglieder der ÖVP Gegen den Antrag stimmen: Die Mitglieder der SPÖ Stimmenthaltungen: Die Mitglieder der WUI und FPÖ Labg. Vzbgm. Mag. Kurt Hackl, STR. Ernst Halkort sind während der Abhandlung und Abstimmung über den nachfolgenden Punkt 7 der Tagesordnung nicht im Sitzungssaal anwesend. GR. Maria Vogt ist bei Abhandlung und Abstimmung des nachfolgenden Punktes 7a (Änderung des Flächenwidmungsplans) nicht im Sitzungssaal anwesend. 7) Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes a) Änderung des Flächenwidmungsplanes: Der Flächenwidmungsplan in den Katastralgemeinden Wolkersdorf, Obersdorf, Münichsthal und Riedenthal soll in folgenden Punkten abgeändert werden: Erhöhung der Baulandtiefe (Umwidmung von derzeit "Grünland - Land- und Forstwirtschaft (Glf)" in "Bauland-Agrargebiet (BA)") im Norden der Ortschaft Münichsthal nördlich der Hauptstraße (KG. Münichsthal) Geringfügige Ausweitung des Bauland-Betriebsgebietes (BB) im Bereich des bestehenden Lagerhausareals (Umwidmung von öffentliche Verkehrsfläche (Vö) bzw. von Grünland-Grüngürtel - Emissions- und Immissionsschutz (Ggü-3) in Bauland-Betriebsgebiet (BB) ) im Südwesten der Stadt Wolkersdorf an der Bahnstraße (KG. Obersdorf) Abänderung der Baulandwidmungsart (Umwidmung von Bauland-Wohngebiet (BW) in Bauland-Agrargebiet (BA) ) an der Rosengasse (K.G. Obersdorf) Darstellung der geringfügigen Verschiebung der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Wolkersdorf und Obersdorf an der Hauptstraße Änderung der Bauland- bzw. Verkehrsflächenabgrenzung (Aufweitung der Verkehrsflächenwidmung) am Wasenweg am südöstlichen Ortsrand der Ortschaft Riedenthal (KG Riedenthal) Begradigung der Straßenfluchtlinie bzw. Arrondierung des bestehenden F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 6 von 14

7 Wohnbaulandes im Bereich des Straßenzuges In Gruben (KG Wolkersdorf) Änderung der Bauland- bzw. Verkehrsflächenabgrenzung (Aufweitung der Verkehrsflächenwidmung) an der Withalmstraße im Osten des unmittelbaren Ortszentrums der Stadt Wolkersdorf (KG Wolkersdorf) geringfügige Verschiebung der Verkehrsflächen- bzw. Wohnbaulandabgrenzung im Wohnbaulandbereich unmittelbar südlich des Rußbaches (KG Obersdorf) Neuwidmung von "öffentlicher Verkehrsfläche (Vö)" im Süden des Ortsbereiches von Obersdorf unmittelbar nördlich des Rußbaches (KG Obersdorf) Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche (Vp) innerhalb des bestehenden ECO- Plus - Industriegebietsareals südwestlich der Stadt Wolkersdorf (KG Obersdorf) Neuwidmung von Grünland - Land- und Forstwirtschaftliche Hofstelle (Gho) nordöstlich der Stadt Wolkersdorf (KG Wolkersdorf) Der Entwurf wurde gemäß 21, Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl i.d.g.f durch sechs Wochen vom bis im Rathaus, Hauptstraße 28, 2120 Wolkersdorf, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Durch eine Kundmachung, eine ortsübliche Aussendung und eine Verständigung der betroffenen Grundeigentümer wurde auf die Auflage und auf die Berechtigung zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen hingewiesen. Zum Entwurf sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beschließt folgende VERORDNUNG 1 Auf Grund des 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl idgf., wird das Örtliche Raumordnungsprogramm bzw. der Flächenwidmungsplan für die Katastralgemeinden Wolkersdorf, Obersdorf, Münichsthal und Riedenthal abgeändert. 2 Die Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes (PZ: WOLK-FÄ E) verfasst von DI Karl Siegl, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien ist gemäß 12 (3) der NÖ Planzeichenverordnung (LGBl. 8000/2 idgf.) wie eine Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Rathaus während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. GR. Maria Vogt nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung wieder teil. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 7 von 14

8 b) Änderung des Bebauungsplanes: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beabsichtigt den Bebauungsplan für die Katastralgemeinde Wolkersdorf, Obersdorf, Münichsthal, Pfösing und Riedenthal in folgenden Punkten zu ändern: Kenntlichmachung der parallel laufenden Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes / Flächenwidmungsplanes (PZ.: WOLK FÄ E), zum Teil verbunden mit Abänderungen bzw. Neufestlegung von Bebauungsbestimmungen und Details der Verkehrserschließung im Bereich der Änderungspunkte Abänderung des Verlaufes einer Baufluchtlinie im Wohnbaulandbereich an der Dr.Joch-Straße (KG. Obersdorf) Abänderung von Bebauungsbestimmungen im Wohnbaulandbereich an der Stadlgasse (KG. Riedenthal) Korrektur des Verlaufes von Baufluchtlinien im Wohnbaulandbereich Siedlung Feldgasse (KG. Wolkersdorf) Abänderung von Bebauungsbestimmungen im Wohnbaulandbereich am Rasserweg (KG. Pfösing) Abänderung der Baufluchtlinienfestlegung bzw. der Bestimmungen über die Anbauverpflichtung im Wohnbaulandbereich im Norden der Bahnstraße (KG. Wolkersdorf) Abänderung von Bebauungsbestimmungen im Wohnbaulandbereich an der Kellergasse (KG. Wolkersdorf) Abänderung des Verlaufes einer Baufluchtlinie im Wohnbaulandbereich an der Hofgartenpassage (KG. Wolkersdorf) Der Entwurf wurde gemäß 72, Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f. durch sechs Wochen, vom bis im Rathaus, Hauptstraße 28, 2120 Wolkersdorf, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Durch eine Kundmachung und eine ortsübliche Verständigung wurde auf die Auflage und auf die Berechtigung zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen hingewiesen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes sind keine Stellungnahmen im Stadtamt eingelangt. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahme folgende V E R O R D N U N G 1 F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 8 von 14

9 Auf Grund der der NÖ Bauordnung 1996, LGBl idgf., wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Wolkersdorf in den Katastralgemeinden Wolkersdorf, Obersdorf, Münichsthal, Riedenthal und Pfösing abgeändert. 2 Die Plandarstellung (PZ: WOLK BÄ E, verfasst von Dipl. Ing. Karl Siegl, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien), welche gemäß 5 Abs. 3 der NÖ Planzeichenverordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes (LGBl. 8200/1 idgf. wie eine Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Rathaus Wolkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Ergänzung der textlichen Bebauungsvorschriften um den Punkt 7.2: 7.2: Der im Bebauungsplan festgelegte Grünland-Grüngürtel (Ggü) mit der Funktion Emissions- und Immissionsschutz im Bereich der Parzellen 2952/4,.181,.399 (KG Obersdorf) ist mit einheimischen und standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen. An der Grenze zum nördlich anschließenden Bauland-Betriebsgebiet (BB) ist ein durchgehender Lärmschutz in Form einer massiven Mauer ohne Öffnungen mit einer Mindesthöhe von 2,5m zu errichten. 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit den auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Labg. Vzbgm. Mag. Kurt Hackl, STR. Ernst Halkort und nehmen am weiteren Verlauf der Sitzung wieder teil. 8) Ehrungen in Silber und Gold Aufgrund der Verdienste für ehrenamtliche Tätigkeit in der Ortsgemeinschaft sollen folgende Personen ausgezeichnet werden: Goldene Ehrenzeichen: Riedenthal: Friedrich Königsstetter, Hauptstraße 35 Wolkersdorf: Wolfgang Böhm Obersdorf: Leopold Dietler Alois Rögner Alois Mauser Erna Schamböck Silberne Ehrenzeichen: Münichsthal: Maria Pfaffl, Hauptstraße 213 F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 9 von 14

10 Leopold Gössl, Hauptstraße 163 Josef Pfaffl, Hauptstraße 213 Wolkersdorf: Paul Böhm Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beschließt die Auszeichnung und Ehrung der oben angeführten Personen mit dem Goldenen bzw. Silbernen Ehrenzeichen der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel. 9) Genehmigung einer Urkunde zur Herstellung der Grundbuchsordnung (Straßenflächen am Julius Bittner Platz) Das Grundstück mit der Nr. 2481/2, KG Wolkersdorf (Julius Bittner Platz, Straßenfläche nach Umbau) im Ausmaß von 372m² soll ins Eigentum und öffentliche Gut des Landes Niederösterreich übertragen werden. Da das Vermessungsamt die Übertragung nach dem vereinfachten Verfahren abgelehnt hat, ist eine entsprechende Urkunde zu erstellen und vom Gemeinderat zu genehmigen. Die Urkunde wurde vom Land NÖ erstellt und liegt während der Sitzung zur Beschlussfassung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf genehmigt die während der Sitzung aufliegende Urkunde zur Herstellung der Grundbuchsordnung betreffend die Parzelle 2481/2, EZ 2514, KG Wolkersdorf, Nr wie oben angeführt. 10) Bericht des Umweltgemeinderates Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und dem Protokoll beigelegt. 11) Neuerlassung der Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen Die bestehende Verordnung ist neu zu beschließen, da die Landesabgabenordnung durch die neue Bundesabgabenordnung ersetzt wurde. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 10 von 14

11 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel beschließt aufgrund des 11 des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl , folgende Verordnung: VERORDNUNG über die Erhebung von ORTSTAXEN 1. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel erhebt als Gemeinde der Ortsklasse I eine Ortstaxe von jenen Personen, die im Gemeindegebiet in Gästeunterkünften nächtigen. Die Ortstaxe wird zur Weiterentwicklung und Förderung des Tourismus verwendet. 2. Gästeunterkünfte sind Unterkünfte, die zur Unterbringung von Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind, sei es im Rahmen der gewerblichen Beherbergung, sei es im Rahmen der Privatzimmervermietung, in Kur- oder Erholungsheimen, in Sonderkrankenanstalten in nach dem NÖ Heilvorkommenund Kurortegesetz, LGBl. 7600, anerkannten Kurorten, in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen. 3. Die Ortstaxe beträgt 0,509 pro Person und Nächtigung. 4. Von der Entrichtung der Ortstaxe sind befreit: a) Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, b) Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn sie in Jugendherbergen, Jugend- oder Erholungsheimen oder in Ferienlagern nächtigen, die von einer inländischen Wohlfahrtseinrichtung oder einer inländischen Jugendorganisation betrieben werden, c) Personen, die aus Anlass des Schulbesuches oder in Ausübung des militärischen Dienstes oder des Zivildienstes oder als Lehrling gemäß 1 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl.Nr. 142/1969, in der Fassung BGBl.Nr. 256/1993, oder als Lehrling gemäß 2 der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl. 5030, im Gemeindegebiet nächtigen, sowie Personen, die in Bildungseinrichtungen, welche nicht auf Gewinn gerichtet sind, im Gemeindegebiet nächtigen, d) Schwer Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % und Blinde; sowie Begleitpersonen von schwer Behinderten und Blinden, sofern die schwer Behinderten und die Blinden laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind, e) Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind, f) Sozialhilfeempfänger im Sinne der einschlägigen Sozialhilfegesetze der Bundesländer, g) Personen in Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 8 Wochen, h) Personen, die im Rahmen der NÖ Familienurlaubsaktion für diesen Aufenthalt einen Zuschuss bekommen sowie i) Personen, die vorübergehend in Schutzhütten nächtigen. 5. Die Festsetzung der zu entrichtenden Ortstaxe erfolgt durch Selbstberechnung ( 201 und 201a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009). Dabei ist die Ortstaxe auf einen vollen Centbetrag zu runden, wobei ab 0,5 Cent aufzurunden ist. Die Ortstaxe ist vom Unterkunftgeber von den in Punkt 1 genannten Personen einzuheben und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats an die Gemeinde ab- F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 11 von 14

12 zuführen. Bei mehrmaligem vorübergehenden Aufenthalt von denselben Personen während eines Jahres in derselben Gästeunterkunft oder auf demselben Campingplatz kann der Unterkunftgeber (Betreiber eines Campingplatzes) die Ortstaxe in pauschalierter Form zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres abrechnen und abführen, wobei eine Aufenthaltsdauer von 8 Wochen im Jahr zugrunde zu legen ist. Bei entgeltlicher Beherbergung kann die Ortstaxe in den Nächtigungspreis einbezogen und braucht nicht gesondert in Anrechnung gebracht werden. Unterlässt der Unterkunftgeber die Einhebung der Ortstaxe, so haftet er für die richtige Abfuhr. Im Übrigen gilt die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009. Diese Verordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom außer Kraft. 12) Bekenntnis der Stadtgemeinde Wolkersdorf zur Unterstützung von FAIRTRADE Die Stadtgemeinde Wolkersdorf soll sich zukünftig bemühen vor allem im eigenen Bereich und bei Gemeindeveranstaltungen Fairtrade Produkte und Lebensmittel aus regionaler Produktion anzubieten. Dadurch können einerseits die Kleinbauernfamilien in den so genannten Entwicklungsländern von ihrer Arbeit leben, andererseits kann die regionale Wirtschaft unterstützt werden. Es wird vorgeschlagen eine Resolution zu beschließen und in weiterer Folge bei Fairtrade Österreich einen Antrag zur Fairtrade Gemeinde zu stellen. Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution: RESOLUTION Bei der Beschaffung von Produkten durch die Gemeinde, deren Rohstoffe bei uns aufgrund der klimatischen Verhältnisse nicht oder nicht ausreichend angebaut werden können, sind fair gehandelte Produkte im Sinne einer Vorbildwirkung bevorzugt zu berücksichtigen. Bei der Beschaffung von fair gehandelten Produkten ist der zur Verfügung stehende rechtliche Handlungsspielraum bestmöglich auszunützen. Als FAIRTRADE Gemeinde wird die Stadtgemeinde Wolkersdorf zukünftig FAIRTRADE Produkte, zumindest Fairtrade Kaffee, bei Sitzungen in den Büros und in den Kantinen für die Mitarbeiter und Gäste anbieten sowie Kaffeeautomaten auf FAIRTRADE umstellen. Durch das Auflegen von Informationsmaterial von FAIRTRADE Österreich Mitarbeiter und Gäste über das Engagement der Gemeinde informieren. In Gemeindezeitungen, F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 12 von 14

13 auf der Homepage und in Aussendungen der Gemeinde ebenfalls über Fairtrade und die Aktivitäten der Gemeinde informieren. Die lokalen Einzelhändler motivieren den Gemeindebewohnern FAIRTRADE Produkte anzubieten. Die Wirtschaftstreibenden der Gemeinde motivieren ihren Mitarbeitern FAIRTRADE Produkte anzubieten und FAIRTRADE zu unterstützen. Einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiterinnengruppe mit der Verantwortung für die Betreuung des FAIRTRADE Gemeindeprojektes und der jährlichen Evaluierung beauftragen. Während der jährlichen landesweiten FAIRTRADE Wochen einschlägige Veranstaltungen organisieren und geeignete Werbemaßnahmen durchführen. 13) Genehmigung des Vertrages mit der Bonaventura betreffend die Errichtung einer Kulturankündigungstafel an der A5 Dieser Punkt wird von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt da der entsprechende Vertrag bis zum heutigen Tage nicht im Stadtamt eingelangt ist. 14) Behandlung eines Ansuchens und zur Rückabwicklung und Verkauf der Parzelle 274&1, EZ 2104, KG Wolkersdorf Herr Werner Wimmer, Dorfstraße 25, 2122 Pfösing hat mit Kaufvertrag vom das Grundstück Parzelle Nr. 274/1, KG Wolkersdorf im neuen Siedlungsgebiet Feldgasse von der Stadtgemeinde gekauft. Nunmehr teilt Herr Wimmer mit Schreiben vom mit, dass es ihm aufgrund persönlicher Umstände nicht möglich ist wie geplant ein Gebäude zu errichten. Er ersucht um Rückabwicklung des Kaufes und Verkauf des Grundstückes an Herrn Johann Scholz, geb. 1972, wohnhaft in 2201 Gerasdorf, Kapellerfelderstraße 63. Herr Scholz hat das Ansuchen zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnet. Beide Herren ersuchen, um dringliche Behandlung ihres Ansuchens. Im Fall einer Zustimmung müsste ein Aufhebungsvertrag mit dem Grundeigentümer Werner Wimmer und ein Kaufvertrag mit dem Käufer Scholz abgeschlossen werden. Das Vor- und Wiederkaufsrecht für die Stadtgemeinde kann im Grundbuch bestehen bleiben. Sämtliche Kosten der Rückabwicklung und des neuerlichen Verkaufes wären von den Antragstellern zu übernehmen. Gemeinsamer Antrag der ÖVP und der WUI: F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 13 von 14

14 Die Angelegenheit soll im Raumordnungsausschuss und im Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat ein Beschlussvorschlag in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgelegt werden. Unterfertigung: Bürgermeisterin (DI. Anna Steindl) Schriftführer (Ing. Franz Holzer) Gemeinderat (VP) Gemeinderat (SPÖ) Gemeinderat (FPÖ) Gemeinderat (WUI) F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 14 von 14

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