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1 der Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. und der Gemeinde Weißkeißel Jahrgang 18 Freitag, 16. Oktober 2020 Ausgabe 13/2020 Inhalt Gemeinsame Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel - Informationen zur Nachwahl der Vorstandsmitglieder - Pressemitteilung des Regiebetriebes Abfallwirtschaft - Wasser- und Bodenanalysen - Kind sucht Familie! - Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. Öffentliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung über die Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet Boulevard/ Görlitzer Straße" (Teilgebiete 1 und 2) in Weißwasser - Bekanntgabe der im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am gefassten Beschlüsse - Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Stadtrates - Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Haupt- und Sozialausschusses - Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses Gemeinde Weißkeißel Öffentliche Bekanntmachungen - Bekanntgabe der im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel am gefassten Beschlüsse - Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel am gefassten Beschlusses - Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel Impressum: Herausgeber: Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.- Der Oberbürgermeister, Marktplatz, Weißwasser Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil: Weißwasser - Oberbürgermeister Torsten Pötzsch oder sein Vertreter im Amt Weißkeißel - Bürgermeister Andreas Lysk oder sein Vertreter im Amt Verantwortlicher Redakteur: Frau Carola Ziebolz, Tel.:03576/265105, Fax.: 03576/ Das Amtsblatt der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel erscheint monatlich. Einzelverkaufspreis: 0,25 Euro. Bezug: Jahres-Abo 6,00 Euro incl. Porto Stadtverwaltung Weißwasser, Hauptverwaltung, Marktplatz (Tel /265286) Selbstabholer Weißwasser Bürgerbüro, Rathaus Weißkeißel Gemeindeverwaltung; Blumenlädchen

2 Weißwasser Nr. 13/2020 Gemeinsame Bekanntmachungen und Informationen der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel Teilnehmergemeinschaften der Ländlichen Neuordnung Klitten Nord und Klitten Süd Teilnehmergemeinschaften der Ländlichen Neuordnung Klitten Nord und Klitten Süd beim Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer Str. 42, Löbau Informationen zur Nachwahl der Vorstandsmitglieder der Vorstände der Teilnehmergemeinschaften (TG) der Ländlichen Neuordnung Klitten Nord und Klitten Süd Die für Juni 2020 geplante Teilnehmerversammlung zur Nachwahl der Vorstandsmitglieder, fand wegen der Regelungen lt. Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus nicht statt. Aufgrund der derzeit gültigen Bestimmungen und der nicht einschätzbaren Lage wird der Ablauf des Nachwahlverfahrens für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder und deren Ersatzkandidaten geändert. In der Regel erfolgt die Wahl der Vorstandsmitglieder in einer Teilnehmerversammlung, zu der alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigen durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen werden. Jedem Beteiligten ist die Teilnahme an der Teilnehmerversammlung zu ermöglichen. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen ist das derzeit nicht durchführbar. Deshalb haben die Vorstände der Teilnehmergemeinschaften entschieden, dass keine Teilnehmerversammlung stattfindet. Die Wahl wird stattdessen am in der Zeit von 12 bis 18 Uhr im Bürgerbüro Klitten, Wilhelm- Wander-Str. 30 in Boxberg/O.L. durchgeführt. Ähnlich einer Kommunalwahl geben Sie Ihre Stimme nur innerhalb dieses Wahltermines ab. Für die Wahl sind Wahlausschüsse zu besetzen, üblicherweise setzen sie sich aus Meldungen direkt in der Teilnehmerversammlung zusammen. Bitte melden Sie sich vorab, wenn Sie sich für die Teilnehmergemeinschaften engagieren möchten. Am Wahltag dem benötigen wir 2 bis 3 Beteiligte aus jedem Verfahren, die als Wahlhelfer mitwirken. Aufgaben sind u.a. Prüfung der Stimmberechtigung und die Stimmenauszählung. Im Vorfeld des Wahltermines wird jeder Besitzstand ein separates Schreiben mit ausführlichen Informationen erhalten. Wurden Vertreter bevollmächtigt, erhalten diese das Schreiben. Sicherlich fragen Sie sich jetzt warum dieser Aufwand betrieben wird. Die Nachwahl ist notwendig, weil Stellvertreter und Ersatzkandidaten in den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften derzeit unbesetzt sind und die beiden Vorstände weiterhin uneingeschränkt beschlussfähig bleiben müssen. In der TG Klitten Nord setzt sich der Vorstand aus 5 Vorstandsmitgliedern und 5 Stellvertretern zusammen. Zurzeit gibt es keine Stellvertreter. Eine Nachrückerin ist noch aus der Nachwahl 2011 bereit aufzuschließen, aber Ersatzkandidaten fehlen komplett. Zu wählen sind 4 Stellvertreter und bis zu 3 Ersatzpersonen. Es kandidieren: Herr Bodo Hering, Biosphärenreservat Heide- und Teichlandschaft Herr Michael Reck Herr Matthias Müller, Vorstandsmitglied TG Klitten Süd Herr Kay-Uwe Mucke, stellvertretendes Vorstandsmitglied TG Klitten Süd In der TG Klitten Süd setzt sich der Vorstand aus 4 Vorstandsmitgliedern und 4 Stellvertretern zusammen. Zurzeit gibt es nur 2 Stellvertreter. Auch hier fehlen die Ersatzkandidaten. Zu wählen sind somit 2 Stellvertreter und bis zu 3 Ersatzpersonen. Es kandidieren: Frau Edith Böhm, Ferienhof Erlengrund in Tauer Herr Bodo Hering, Biosphärenreservat Heide- und Teichlandschaft eine weitere Person

3 Weißwasser Nr. 13/2020 Personen, die Interesse an der Vorstandstätigkeit haben und sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich bereits vorab bis zum bei Frau Fischer oder Herrn Steuer , Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Flurbereinigungsbehörde Nord, zu melden. Bitte setzen Sie sich ebenfalls bis zum mit uns in Verbindung, wenn Sie uns am Wahltermin im Wahlausschuss unterstützen wollen. Hinweise zur Nachwahl stellvertretender Vorstandsmitglieder und Ersatzkandidaten: Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft (TG). Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an den Nachwahlen beteiligen. Grundsätzlich können alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind, gewählt werden. Sie brauchen weder am Flurbereinigungsverfahren beteiligt, noch Landwirte zu sein. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, wobei gemeinschaftliche Eigentümer als ein Teilnehmer gelten. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, sind sie von der Wahl ausgeschlossen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst Teilnehmer sein müssen, ist zulässig. Jeder anwesende Wahlberechtigte, ob Teilnehmer, Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter, hat nur e i n e Stimme, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Hinweisen möchten wir auch auf den Datenschutz und die Festlegungen der Datenschutzgrundverordnung. Nähere Informationen zum Datenschutz in den Verfahren der Ländlichen Neuordnung in Sachsen finden Sie unter folgendem Link: gez. Fischer Vorstandsvorsitzende PRESSEMITTEILUNG des Regiebetriebes Abfallwirtschaft Rücknahmesystem PAMIRA Leere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern werden kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA zurückgenommen. Die Sammelstelle bei der BayWa AG Reichenbach Agrar Vertrieb, Paulsdorferstraße 6, Reichenbach/O.L., Tel.: , ist am , 8 16 Uhr, geöffnet. Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke werden zurückgenommen. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Weitere Termine und Informationen sind unter verfügbar. Kontakt: Landratsamt Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, Niesky Tel.: Fax: info@aw-goerlitz.de Wasser- und Bodenanalysen Am Mittwoch, den 02. Dezember 2020 bietet die AfU e.v. die Möglichkeit in der Zeit von Uhr in Weißwasser, in der Geschwister-Scholl-Grundschule, Bautzener Str. 44 Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den ph-wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Kunststoff-Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z.b. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Kind sucht Familie! Wir, der Pflegekinderdienst im Landkreis Görlitz, möchte Menschen in unserem Landkreis finden, die bereit sind, Kindern ein liebevolles zu Hause zu geben. Für manche Kinder ist es aus verschiedensten Gründen nicht möglich, für eine absehbare Zeit oder dauerhaft bei ihren Eltern aufzuwachsen. Umso wichtiger ist es, diesen Kindern einen geschützten, behüteten und stabilen Rahmen zu geben.

4 Weißwasser Nr. 13/2020 Und dafür brauchen wir Sie! Hierbei ist es unerheblich, ob sie verheiratet oder Alleinstehend sind, ob bei ihnen Kinder leben oder nicht und welche Ethnie oder Herkunft sie haben. Wir freuen uns über jeden Bewerber! Gemeinsam wollen wir mit Ihnen die Kinder auf ihrem Weg begleiten. Dazu stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir unterstützen beim Einleben in der Pflegefamilie, bei der Organisation von Kita und Schule und notwendigen Förder- und Unterstützungsleistungen. Haben wir Ihr Interesse für diese wichtige Aufgabe geweckt? Dann wenden Sie sich bitte an uns, den Pflegekinderdienst des Landkreises Görlitz! daniela.steinhoff@kreis-gr.de; 03581/ ; (Stichwort Pflegekinder) Gern möchten wir Sie auch auf unser Angebot der Infoveranstaltung in Kooperation mit der Volkshochschule Dreiländereck und der Volkshochschule Görlitz e.v. aufmerksam machen: Zittau: Löbau: Görlitz: Niesky: Weißwasser: Die Anmeldung findet über die jeweilige Volkshochschule direkt statt. Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen Kostenlose Beratungen zum Thema Barrierefreies Bauen Die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt und des Lebensraumes ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderung, aber auch Senioren oder Familien mit Kindern, die z. B. auf Aufzüge oder Rampen angewiesen sind. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass bei Neu- oder Umbauten die Barrierefreiheit nicht beachtet wird, dass Beratungsangebote oder Fördermittel nicht bekannt sind oder fachliche Unsicherheiten bestehen. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben der Sozialverband VdK Sachsen e. V. und die Architektenkammer Sachsen das Projekt Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen ins Leben gerufen. Was leistet das Beratungszentrum? Es bietet ein flächendeckendes kostenfreies Beratungsangebot für alle Personen. Dabei können verschiedene Themen der Barrierefreiheit angesprochen werden, z.b. die barrierefreie Gestaltung von Außenanlagen, von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften, der Neu- und Umbau von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die Möglichkeiten der Leit- und Orientierungssysteme oder auch die finanzielle Förderung oder soziale Fragen. Die Beratungen können individuell vor Ort oder an den Standorten der Architektenkammer Sachsen (in Chemnitz, Leipzig und Dresden immer am 2. und 4. Mittwoch im Monat von 15 bis 18 Uhr) erfolgen. Weiterhin sind Beratungen per oder Telefon möglich. Kontakt: Informationen und Terminvereinbarungen werden über die Koordinierungsstelle des Projektes (Beate Lussi-Riedel, Telefon , beate.lussi-riedel@vdk-sachsen.de) oder über die Architektenkammer Sachsen angeboten: - Dresden: Telefon , dresden@aksachsen.org, - Chemnitz + Leipzig: Telefon , leipzig@aksachsen.org Weitere Informationen gibt es auch unter

5 Weißwasser Nr. 13/2020 Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet Boulevard/Görlitzer Straße" (Teilgebiete 1 und 2) in Weißwasser Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß 196 Abs. 1 Satz 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBI. 1 S. 1728) i. V. m. 5 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Gutachterausschussverordnung - SächsGAVO ) vom 15. November 2011 (SächsGVBI. Nr. 12 vom S. 598), zuletzt durch die Verordnung vom 10. August 2014 (SächsGVBI. S. 455) geändert, auf Antrag der Stadt Weißwasser für das Sanierungsgebiet Boulevard/Görlitzer Straße" (Teilgebiete 1 und 2) die besonderen sanierungsunbeeinflussten und sanierungsbeeinflussten zonalen Bodenrichtwerte ermittelt. Die sanierungsunbeeinflussten und sanierungsbeeinflussten zonalen Bodenrichtwerte können zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Georgewitzer Straße 42, Löbau, eingesehen und Auskünfte über ihren Inhalt verlangt werden. Löbau, 29. September 2020 Pohl Sachgebietsleiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses / Agrarstruktur Bekanntgabe der im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am gefassten Beschlüsse RAT/6-42/20 Gründung des Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Deutsch-polnischer Geopark Muskauer Faltenbogen Der Oberbürgermeister wurde beauftragt die Gründung des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Deutschpolnischer Geopark Muskauer Faltenbogen zu unterzeichnen und die Mitgliedschaft zu erklären. RAT/6-43/20 1. Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Netto Lebensmittelmarkt Lutherstraße 70 in Weißwasser Der Stadtrat beschloss die 1. Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Netto Lebensmittelmarkt Lutherstraße 70 in Weißwasser mit Planungsstand vom Der Vorhabenträger hat gemäß den 3 und 4 BauGB die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden einzuholen.

6 Weißwasser Nr. 13/2020 RAT/6-44/20 Widmung einer Verkehrsfläche Parkplatz gegenüber Turnerheim Der Stadtrat beschloss, die im Lageplan gekennzeichnete Teilfläche in der Flur 5, Flurstück 237/6 und 234/10 öffentlich zu widmen. RAT/6-45/20 Festlegung der Höhe der Investitionsbeihilfe an ein kleines Unternehmen (KU) im Fördergebiet EFRE "Lebendige Mitte " Der Stadtrat beschloss die Investitionsbeihilfe zur Anschaffung einer mobilen Arbeitsbühne mit zugehöriger Ausstattung im Fördergebiet EFRE Lebendige Mitte : Investitionsort: Antragsteller: Garreis GmbH Dr.-Altmann-Straße 1 Jan Garreis Förderfähig sind Kosten in Höhe von ,00. Die Förderung beträgt maximal 40 % der zuwendungsfähigen Kosten für Investition. Dies ergibt einen Förderbetrag in Höhe von ,00. Darin enthalten ist ein Eigenanteil der Stadt von 6.039,20. RAT/6-46/20 Verkauf Grundstück in der Gemarkung Weißwasser, Flur 13, Schillerstraße/Brentanoweg mit einer Größe von ca m² Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Weißwasser, Flur 13, Flurstück 146, Parzelle 2 mit einer Größe von ca m², Lage: Schillerstraße, an die Fam. Tzschacksch aus Weißwasser. Der Kaufpreis beträgt gemäß dem Angebot vom ,50 zzgl. aller Nebenkosten und der Grunderwerbssteuer.

7 Weißwasser Nr. 13/2020 RAT/6-47/20 Verkauf Grundstück in der Gemarkung Weißwasser, Flur 13, Schillerstraße/Brentanoweg mit einer Größe von ca m² Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Weißwasser, Flur 13, Flurstück 146, Parzelle 1 mit einer Größe von ca m², Lage: Brentanoweg, an die Fam. Wagner aus Weißwasser. Der Kaufpreis beträgt gemäß dem Angebot vom ,75 zzgl. aller Nebenkosten und der Grunderwerbssteuer. RAT/6-48/20 Verkauf Grundstück in der Gemarkung Weißwasser, Flur 4, Teichstraße/Pestalozzistraße mit einer Größe von m² Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Weißwasser, Flur 4, Flurstück 172, mit einer Größe von m², Lage: Teichstraße, an Frau Dörthe Dittmann und Herrn Stefan Seidel aus Weißwasser. Der Kaufpreis beträgt gemäß dem Angebot vom ,00 zzgl. aller Nebenkosten und der Grunderwerbssteuer. RAT/6-49/20 Verkauf Grundstück in der Gemarkung Weißwasser, Flur 2, Heinrich-Heine-Straße mit einer Größe von ca m² Der Stadtrat beschloss den teilweisen Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Weißwasser, Flur 2, Flurstück 5/9, mit einer Größe von ca m², Lage: Heinrich-Heine-Straße, an die Eheleute Bekker aus Weißwasser. Der Kaufpreis beträgt gemäß dem Angebot vom ,00 zzgl. aller Nebenkosten und der Grunderwerbssteuer. RAT/6-50/20 Festlegung der Förderhöhe einer Baumaßnahme im Fördergebiet der Sozialen Stadt Weißwasser "Südost" Der Stadtrat beschloss die Förderung einer Baumaßnahme im Fördergebiet Soziale Stadt "Südost": Investitionsort: Humboldtstraße 2-6 Eigentümer: WBG-Wohnungsgesellschaft mbh Weißwasser Förderfähig sind Kosten in Höhe von ,18. Die Förderung beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Teilrückbau und die Sanierung der Gebäudehülle. Dies ergibt einen Förderbetrag in Höhe von max ,79. Darin enthalten ist ein Eigenanteil der Stadt von ,60. RAT/6-51/20 Widmung einer Verkehrsfläche Parkplatz gegenüber WBG (Lutherstraße 66) Der Stadtrat beschloss, die im Lageplan gekennzeichnete Fläche der Flur 2, Flurstück 400/73 öffentlich zu widmen.

8 Weißwasser Nr. 13/2020 RAT/6-52/20 Widmung einer Verkehrsfläche Lutherstraße, Abzweig Der Stadtrat beschloss, die im Lageplan gekennzeichnete Fläche der Flur 2, Flurstück 400/64 und 400/73 öffentlich zu widmen.

9 Weißwasser Nr. 13/2020 RAT/6-53/20 Widmung einer Verkehrsfläche Lutherstraße, Abzweig zum Parkplatz Der Stadtrat beschloss, die im Lageplan gekennzeichnete Fläche der Flur 2, Flurstück 400/60 öffentlich zu widmen. RAT/6-54/20 Änderung des Beschlusses RAT/4-35/19 vom Grundsatzbeschluss zur Weiterführung von Verträgen der Großen Kreisstadt Weißwasser (Stadt) mit der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) und zu Modalitäten der Ausschreibung von Konzessionen Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Ziffer 1 des Beschlusses RAT/4-35/19 vom Grundsatzbeschluss zur Weiterführung von Verträgen der Großen Kreisstadt Weißwasser (Stadt) mit der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW) und zu Modalitäten der Ausschreibung von Konzessionen. Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

10 Weißwasser Nr. 13/2020 RAT/6-55/20 Annahme von Sachspenden Der Stadtrat beschloss die Annahme folgender Spenden: Sachspende in Höhe von 350,00 von der WBG Wohnungsbaugesellschaft mbh, Lutherstraße 66, Weißwasser /O.L. für die Kita "Ulja"; Sachspende in Höhe von 38,40 von der WBG Wohnungsbaugesellschaft mbh, Lutherstraße 66, Weißwasser /O.L. für die Kita "Ulja"; Sachspende in Höhe von 99,00 von der WBG Wohnungsbaugesellschaft mbh, Lutherstraße 66, Weißwasser /O.L. für die Kita "Ulja"; Sachspende in Höhe von 863,94 von der Baumschule Eden, Inhaber Uwe Schicht, Grube-Hermann-Str. 1, Weißwasser /O.L. für die Stadtverwaltung Weißwasser, Marktplatz, Weißwasser /O.L.; Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Stadtrates Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. führt am Dienstag, den , um Uhr in der Dreifelder-Turnhalle der Bruno-Bürgel-Oberschule, Weißwasser, Lutherstraße 22 seine Sitzung Nr. 11-7/20 durch. Tagesordnung: 1 Eröffnung 2 Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse gefassten Beschlüsse sowie der Entscheidungen des Oberbürgermeisters 3 Informationen des Oberbürgermeisters 4 Beschlussfassung 4.1 Verwendung der Mittel aus dem Festsetzungsbescheid "Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für die Ausgleichsjahre 2018 bis 2020" im Haushaltsjahr Förderung der freien Träger der Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege für das Jahr Ermessensentscheidung des Stadtrates zur Abwassergebührenkalkulation der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. für den Zeitraum von Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Weißwasser, Flur 15, Flurstücke 18/35 und 1153/1 4.5 Beschlüsse zur Annahme von Spenden 5 Informationen und Anfragen 5.1 AG LEAG 5.2 Trinkwasser - Sachstandsbericht 5.3 Lausitzrunde 5.4 Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung 5.5 Neue Informationen und Anfragen 6 Anträge 6.1 Anträge aus vorherigen Sitzungen 6.2 Neue Anträge 7 Einwohnerfragen (gegen Uhr) 7.1 Beantwortung der Fragen aus der letzten Sitzung 7.2 Aktuelle Fragen Fortsetzung in nichtöffentlicher Sitzung Weißwasser, den Torsten Pötzsch Oberbürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Haupt- und Sozialausschusses Der Haupt- und Sozialausschuss führt am Montag, dem , um Uhr im Lesesaal der Stadtbibliothek Weißwasser, Straße des Friedens 14 seine Sitzung Nr. 12-9/20 durch. Tagesordnung: 1 Eröffnung 2 Informationen/Anfragen 3 Beschlussfassung 4 Anträge Fortsetzung in nichtöffentlicher Sitzung Weißwasser, den Torsten Pötzsch Oberbürgermeister

11 Weißwasser Nr. 13/2020 Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses Der Bau- und Wirtschaftsausschuss führt am Dienstag, dem , um Uhr im Lesesaal der Stadtbibliothek Weißwasser, Straße des Friedens 14, seine Sitzung Nr. 11-9/20 durch. Tagesordnung: 1 Eröffnung 2 Informationen/Anfragen 3 Beschlussfassung 4 Anträge Fortsetzung in nichtöffentlicher Sitzung Weißwasser, den Torsten Pötzsch Oberbürgermeister

12 Weißkeißel Nr. 13/2020 Gemeinde Weißkeißel Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntgabe der im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel am gefassten Beschlüsse 15/20 Überplanmäßige Ausgabe Friedhof Haide Der Gemeinderat beschloss eine überplanmäßige Ausgabe im Produktkonto Investmaßnahme 1, Umgestaltung Friedhof Haide, in Höhe von ,00. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto in Höhe von ,00. Die Differenz wird aus dem Finanzmittelbestand bereitgestellt. 16/20 Sanierung Friedhof Haide Der Gemeinderat beschloss, die Firma Garten Eden, Inh. Dirk Noack, Halbendorfer Weg 1, Groß Düben, OT Halbendorf, mit der Sanierung des Friedhofs in Haide zu einem Preis von ,81 brutto zu beauftragen. 17/20 Überplanmäßige Ausgabe Finanzierung Dorf-Pavillon Der Gemeinderat beschloss eine überplanmäßige Ausgabe im Produktkonto /Maßnahme 2 Neubau Dorf-Pavillon in Höhe von ,00. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto i. H. von ,00 und aus in Höhe von ,00. Die Differenz der Mehrausgabe erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. 18/20 Überplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung Feuerwehrschutzausrüstung Der Gemeinderat beschloss die überplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von aus dem Produktkonto /20 Beschaffung Feuerwehrschutzausrüstung Der Gemeinderat beschloss den Kauf von persönlichen Schutzausrüstungen für die Freiwillige Feuerwehr bei der FIRELINER GmbH, Weinsteige 14, Weinstadt zu einem Gesamtpreis in Höhe von ,99. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto (Zuweisung Stärkung ländlicher Raum). 20/20 Fortführung der Trägerschaft der LEADER Kulisse in der Region Östliche Oberlausitz durch die TGG Neißeland e.v. (Touristische Gebietsgemeinschaft);Vorfinanzierung / Eigenanteil / Haftung; Mitgliedschaft im Verein TGG Neißeland e.v. A. Der Gemeinderat der Gemeinde Weißkeißel beschloss die Fortführung der Trägerschaft der LEADER Kulisse in der Region Östliche Oberlausitz für den Zeitraum bis zum Ende der aktuellen Förderperiode (voraussichtlich oder ) durch die TGG Neißeland e.v. (Touristische Gebietsgemeinschaft) B. Die Gemeinde Weißkeißel beteiligt sich gemäß Anlage 1 und Anlage 2 an der Vorfinanzierung des Regionalmanagements der LEA- DER-Gebietskulisse östliche Oberlausitz und trägt Ihren Eigenanteil in Höhe von 5%. Die Kommune ist sich darüber bewusst, dass Sie anteilig und solidarisch mit den anderen beteiligten Kommunen das Haftungsrisiko im Rahmen der LEADER Trägerschaft übernimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. C. Die Gemeinde Weißkeißel wird Mitglied im TGG Neißeland e.v. Sie verpflichtet sich, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Mitarbeit im Verein und zur ordnungsgemäßen Zahlung des Vereinsbeitrages (0,25 /pro Einwohner und Jahr Stand )). Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten. Dem Gemeinderat der Gemeinde Weißkeißel ist die Satzung des Vereins TGG Neißeland e.v. bekannt (Anlage 3).

13 Weißkeißel Nr. 13/2020 Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel am gefassten Beschlusses 21/20 Verleihung Ehrenbürgerschaft Der Gemeinderat beschloss die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Weißkeißel an Herrn Bürgermeister a.d. Roland Spranger zum Bekanntmachung über die Durchführung der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel Der Gemeinderat Weißkeißel führt seine durch. am Donnerstag, den , um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Teichstraße 5B, Weißkeißel Sitzung Nr. 11-7/20 Tagesordnung: 1 Eröffnung 2 Protokollkontrolle 3 Bürgerfragestunde 4 Beschlussfassung 4.1 Verwendung der Mittel "Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen" 4.2 Vergabe Planungsleistungen Sanierung Friedhof Haide 4.3 Außerplanmäßige Ausgabe Ersatzinvestition Heizungsanlage Dorfgemeinschaftshaus Weißkeißel 5 Anfragen/Informationen Weißkeißel, den Andreas Lysk Bürgermeister

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