Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL"

Transkript

1 Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Wissenschaftlermobilität im globalen Kontext: Rechtliche Probleme und strategische Herausforderungen für die deutschen Hochschulen im Bereich der Alterssicherung Tagung am 5./ 6. Juli 2010 in Bonn Claudia Wegner-Wahnschaffe VBL-Vorstandsreferentin VBL Inhalt Die betriebliche Altersversorgung der Wissenschaftler bei der VBL Mobilität innerhalb Europas Möglichkeiten zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 2 1

2 VBL Inhalt Die betriebliche Altersversorgung der Wissenschaftler bei der VBL Mobilität innerhalb Europas Möglichkeiten zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 3 VBL Vorstellung der VBL Rahmendaten. Betriebsrenteneinrichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Gründung bereits vor 80 Jahren, Sitz seit 57 Jahren in Karlsruhe Heute mehr als beteiligte Arbeitgeber. Rund 4 Millionen Versicherte und 1 Million Rentner Aktuell ca. 18 Milliarden Euro Anlagevermögen, damit einer der größten institutionellen Kapitalanleger in Deutschland Rd. 880 Beschäftigte Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 4 2

3 VBL Die VBL im Kontext der Altersvorsorge in Deutschland VBL als Pensionskasse. Gesetzliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Private Altersversorgung Direktzusage Pensionskasse VBL Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionsfonds Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung VBLklassik VBLextra VBLdynamik Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 5 VBL Kurzzeitig beschäftigte Wissenschaftler Wahlrecht der kurzzeitig wissenschaftlich Beschäftigten. VBLklassik VBLextra nach 28 VBLS Finanzierung überwiegend durch Arbeitgeber, überwiegend Umlage finanziert Wartezeit: 60 Monate Versorgungspunktemodell Anzahl der Punkte hängt ab von Entgelten, Lebensalter und Dauer der Versicherung Berücksichtigung von sozialen Komponenten für Zeiten der Kindererziehung und Erwerbsminderung Finanzierung überwiegend durch Arbeitgeber - Kapitaldeckung Leistungsansprüche sofort ohne Wartezeit keine Beitragserstattung Punktemodell, aber garantierte Verzinsung niedriger als bei der VBLklassik Keine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Erwerbsminderung Aufstockung durch Beschäftigte: Entgeltumwandlung und staatliche Förderung möglich Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 6 3

4 VBL Voraussetzungen der Befreiung Rund Wissenschaftler sind aktuell mit laufenden Beiträgen in der VBLextra versichert. Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflichtversicherung Arbeitsverhältnis nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst Wissenschaftliche Tätigkeit i.s.d. Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Befristetes Arbeitsverhältnis, so dass der Wissenschaftler die Wartezeit von 60 Monaten nicht erreichen kann Bisher noch keine Pflichtversicherung Beantragung der Befreiung von der Pflichtversicherung beim Arbeitgeber innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Vertragsbeginn Voraussetzungen werden von den Arbeitgebern geprüft Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 7 VBL Aufklärung der Wissenschaftler Wissensvermittlung und Informationswege Befreiungsantrag durch den Beteiligten an die VBL je nachdem welche Stelle die Meldungen zur Zusatzversorgung vornimmt, entweder Personalstellen oder Landesämter für Besoldung und Versorgung Erfahrungen der VBL Aufklärungsbedarf gerade bei ausländischem Personal groß, Beratung wichtig wegen Fristablauf für die Befreiung, aber Interesse häufig eher gering Weitergabe von Broschüren und Informationsmaterial durch Welcome Center Personalstellen Landesämter für Besoldung und Versorgung Internetseite der VBL Einzelberatung durch VBL per oder telefonisch Ansprechpartner je nach Adressat und Beratungsbedarf Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 8 4

5 VBL Informationsangebote der VBL Verbesserung des Infoangebotes für Wissenschaftler. Schulungsveranstaltungen für Beschäftigte der Personalstellen Neues Flugblatt (zuk. erhältlich in Englisch, Französisch und Deutsch) Geplant: Schulung der Forscherberater Qualitätssicherung hinsichtlich der Infomaterialien Besondere Beratungstage: Versicherung, Entgeltumwandlung, Riesterförderung durch VBL vor Ort Erarbeitung von gemeinsamen bzw. individuellen Konzepten (z.b. regional konzentriert, ggfls. speziell für ausländische Wissenschaftler Zusammenarbeit hinsichtlich Portal für Internetinformationen Beispiele: Bereitstellung eigener Infoportale für Personalstellenmitarbeiter bestimmter Arbeitgeber (Piloten: Länder Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen) Möglich auch im Rahmen eines Wissenschaftlerportals (Euraxess) Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 9 VBL Ansprüche nach Ende der Versicherung Situation bei Beendigung der Beschäftigung. VBLextra : Keine Erstattung der Beiträge, da Leistungsansprüche bestehen Abfindung bei Minirenten Möglichkeit der Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen (Antrag innerhalb von 3 Monaten) auch aus dem Ausland möglich VBLklassik (Pflichtversicherung): Vor Erfüllung der Wartezeit Erstattung der Eigenbeiträge des / der Beschäftigten in der umlagefinanzierten Pflichtversicherung Keine Erstattung der kapitalgedeckten Beiträge zur Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost hieraus Leistungsanspruch Bei erfüllter Wartezeit Rentenleistung bei Erreichen der Altersgrenze, Erwerbsminderung oder Tod Rentenzahlung in EU-Staaten direkt, außerhalb über bevollmächtigte Person oder Konto in Deutschland Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 10 5

6 VBL Portabilität Übertragungsmöglichkeiten. Barwertübertragungen in und aus der Pflichtversicherung grundsätzlich nicht möglich (keine vollständige Kapitaldeckung) Bei Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes Anerkennung der Pflichtversicherungszeiten entspr. Überleitungsabkommen und Übertragung der freiwilligen Versicherung möglich Bei Wechsel zu Europäischen Institutionen Übertragung der Pflicht- und jetzt auch der freiwilligen Versicherung möglich (Rechtsgrundlage: Europäisches Beamtenstatut) Bei Wechsel innerhalb Deutschlands Übertragung einer freiwilligen Versicherung nach 4 Betriebsrentengesetz Grenzüberschreitende Übertragungen der freiwilligen Versicherung Annahmen möglich, aber steuerliche Behandlung nicht endgültig geklärt Abgaben: rechtlich problematisch wegen fehlender Enthaftungsnorm (entsprechend 4 Abs.6 BetrAVG), zukünftig möglich bei Erfüllung bestimmter Kriterien Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 11 VBL Zwischenergebnis Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind während ihrer Tätigkeit in Deutschland gut gesichert. Für Mitarbeiter mit längerfristiger Perspektive Pflichtversicherung Für Wissenschaftler mit kurzzeitiger Perspektive VBLextra- Versicherung nach 28 VBLS Bei Beginn in befristeter Beschäftigung und Fortsetzung über 5 Jahre hinaus: Wechsel in Pflichtversicherung bei Anrechnung der bisherigen Zeit auf die Wartezeit, wenn einheitliche Versorgungszusage (Verlängerungen ohne Unterbrechung) Was geschieht bei einem Wechsel innerhalb Europas? Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 12 6

7 VBL Inhalt Die betriebliche Altersversorgung der Wissenschaftler bei der VBL Mobilität innerhalb Europas Möglichkeiten zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 13 VBL Betriebsrentensysteme in Europa Betriebliche Altersversorgung in den EU-Mitgliedstaaten ist sehr vielfältig. Wichtigste Unterschiede sind Verbreitungsgrad und Verhältnis staatliche und betriebliche Altersversorgung Finanzierungsmethoden Leistungsniveau und abgesicherte Risiken Qualifizierungsbedingungen: z.b. Wartezeit und Unverfallbarkeitsfristen Inflationsausgleich, Anpassung, Indexierung der Anwartschaften und der Renten Gründe Historisch gewachsene Systeme Nationale gesetzliche Rahmenbedingungen Rolle und Bedeutung der Tarifvertragsparteien Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 14 7

8 VBL Betriebsrentensysteme in Europa (EAPSPI-Mitglieder) Anwendung der EU-Richtlinie 883/ 2004 (1408/71) Wartezeiten oder Unverfallbarkeitsfristen Barwertübertragung möglich Zusatzversorgung tarifvertraglich geregelt Zusatzversorgung oder Betriebsrentensysteme wenig verbreitet Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 15 VBL Mobilitätshemmnisse für Wissenschaftler Mobile Wissenschaftler können Nachteile in ihrer betrieblichen Altersversorgung erleiden Wenn sie in mehr als z.b. zehn Arbeitsverhältnissen mit kurzer Laufzeit beschäftigt waren Wenn Wartezeiten oder Unverfallbarkeitsfristen zu erfüllen sind Wenn Informationen und Beratung hinsichtlich der Folgen der Mobilität nicht ausreichend vorhanden sind Versorgungslücken durch Wartezeiten etc. Nichtgeltendmachen von Ansprüchen aus Unkenntnis Anhäufung von Minirenten Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 16 8

9 VBL Inhalt Die betriebliche Altersversorgung der Wissenschaftler bei der VBL Mobilität innerhalb Europas Möglichkeiten zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 17 VBL Möglichkeiten zur Verbesserung der Mobilität Allgemeine Ansätze zur Förderung der Arbeitnehmermobilität. Harmonisierung und Koordinierung bestehender Systeme durch Europäische Richtlinie schwierig, da Betriebsrentensysteme überwiegend privater Sektor und nicht staatliche Systeme wie in der ersten Säule Aufbau eines Sondersystems für Wissenschaftler (paneuropäischer Pensionsfond) Nur freiwillig machbar, Tarifhoheit muss beachtet werden Zusätzliches System verursacht für die öffentliche Hand zusätzliche Kosten, die ggf. zu Lasten des Versorgungsniveaus für Wissenschaftler gehen Kooperation der zuständigen Versorgungsträger für Wissenschaftler im öffentlichen Dienst Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 18 9

10 VBL Handlungsfelder zum Abbau von Mobilitätshindernissen Gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten bei anderen Versorgungsträgern zur Erfüllung von Qualifizierungsvoraussetzungen Mitnahme von Anwartschaften oder Kapitalwerten zu neuem Versorgungsträger Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 19 VBL Initiativen und Maßnahmen Einbeziehung des EAPSPI. VBL ist Mitglied des EAPSPI Europäischer Verband der Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Sektors EAPSPI Arbeitgruppe Portability erarbeitet Studie zur Praxis der Portabilität in den Mitgliedstaaten angestrebt Transferlösungen am Beispiel der Europäischen Forscher Umfrage bei den Mitgliedern zur Ermittlung der zuständigen Versorgungsträger im Land Konkrete Ansätze für eine Zusammenarbeit. Mitnahme von Rentenanwartschaften bzw. Kapitalwerten Bilaterale oder multilaterale Rahmenvereinbarungen zwischen Versorgungseinrichtungen, die die grenzüberschreitende Übertragung von Barwerten praktizieren Bessere Aufklärung über die Grenzen hinweg. Aufbau eines zentralen Informationsangebots für Forscher via Internet zur besseren Einschätzung der eigenen Versorgungslage und rechzeitigen Geltendmachung der Ansprüche Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 20 10

11 VBL Zusammenfassung Fazit und weitere Schritte. Wissenschaftler in Deutschland erwerben eine attraktive, sichere und renditestarke Zusatzversorgung Maßnahmen zur Verbesserung der innereuropäischen Mobilität im Rahmen der bestehenden Versorgungssysteme sind möglich Erstellung einer umfassenden Übersicht, welche Versorgungsträger Wissenschaftler betreuen und welche Absicherung vorhanden ist Sondierung weiterer Möglichkeiten zur Vermeidung von Versorgungslücken insbesondere Informationsverbesserung Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Interessenvertretern erforderlich (Hochschulen, nationale politische Entscheidungsträger, Europäische Kommission, Euraxess und Versorgungsträger) Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 21 VBL Vielen Dank Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Mobilitätsfragen und Zusatzversorgung Die Sicht der VBL Claudia Wegner-Wahnschaffe Seite 22 11

VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai

VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai Anton Dujlovic Betriebliche Altersvorsorge VBL. Informationsveranstaltung 2014. Seite 1 VBL. Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.

Mehr

VBL. Informationsveranstaltung 2012. Ihre Referentin: Sabine Dehn. Hochschule Emden / Leer. Emden im Juni 2012

VBL. Informationsveranstaltung 2012. Ihre Referentin: Sabine Dehn. Hochschule Emden / Leer. Emden im Juni 2012 VBL. Informationsveranstaltung 2012 Hochschule Emden / Leer Ihre Referentin: Sabine Dehn Emden im Juni 2012 VBL. Informationsveranstaltung 2012. Seite 1 VBL Inhalt Die VBL im Überblick VBLklassik Die Situation

Mehr

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Der Oberbürgermeister Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Zusatzversorgungskasse der Stadt

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Seite Abkürzungsverzeichnis 13 A. Texte der Tarifverträge über die Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV/ATV-K) 15 B. Erläuterungen 71 Einleitung 71 1 Geschichtlicher Abriss

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

E ntg eltum w a ndlung na c h dem Ta rifvertra g (TV -

E ntg eltum w a ndlung na c h dem Ta rifvertra g (TV - D er D S TG -Ta rifa us s c hus s inform iert zur E ntg eltum w a ndlung na c h dem Ta rifvertra g (TV - E ntg eltu -H ) DStG Tarifseminar 17./18.03.2010 1 Geltungsbereich des TV- EntgeltU-H Beschäftigte

Mehr

Find your pension Aktivitäten der VBL im Kontext mobiler Wissenschaftler

Find your pension Aktivitäten der VBL im Kontext mobiler Wissenschaftler Find your pension Aktivitäten der VBL im Kontext mobiler Wissenschaftler Workshop des BMBF und der HRK Aktuelle Entwicklungen im Kontext von Wissenschaftlermobilität und Alterssicherung Bonn, den 6. Juli

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

VBL-Informationsveranstaltung 2007. Klinikum der Universität zu Köln. 30.08.2007 Renate Friedrichsen / Dorothea Müller

VBL-Informationsveranstaltung 2007. Klinikum der Universität zu Köln. 30.08.2007 Renate Friedrichsen / Dorothea Müller VBL-Informationsveranstaltung 2007 30.08.2007 Renate Friedrichsen / Dorothea Müller 30.08.2007 Seite 1 VBL Inhalt VBLklassik und die Altersvorsorge in Deutschland Fördermöglichkeiten VBL. Freiwillige Vorsorgelösungen

Mehr

VBL. kompakt Wissenswertes zur betrieblichen Altersversorgung

VBL. kompakt Wissenswertes zur betrieblichen Altersversorgung VBL. kompakt Wissenswertes zur betrieblichen Altersversorgung Die VBL im Porträt Betriebliche Altersversorgung als Instrument moderner Personalpolitik Portabilität Produkte im Test Steuerliche Aspekte

Mehr

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400

Mehr

Weniger kann mehr sein

Weniger kann mehr sein zur Sozialpolitik Festcolloquium zum 65. Geburtstag von Christof Helberger 01. Juni 2007 in Berlin Weniger kann mehr sein Überlegungen und Berechnungen zur Sozialabgabenfreiheit der Dr. Reinhold Thiede

Mehr

Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung

Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung für die Beschäftigten des Landschaftsverbandes Rheinland Köln, den 09.06.2011 Hans-Günter Terres Die Rheinischen Versorgungskassen

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung

Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung Folie 1 vom 15.09.2006 S-VersicherungsService Rechtsanspruch Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Arbeitnehmer hat die Möglichkeiten Teile seines

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Solidarität t und Regionale Versorgungskassen Widerspruch oder Impulsgeber? Klaus Stürmer Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Solidarität t und Regionale Versorgungskassen Widerspruch oder Impulsgeber? Klaus Stürmer Rechtsanwalt und Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft Solidarität t und Regionale Versorgungskassen Widerspruch oder Impulsgeber? Klaus Stürmer Rechtsanwalt und Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft Altersversorgung (AKA) e. V. 1 Arbeitsgemeinschaft

Mehr

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

1 Altersversorgung in

1 Altersversorgung in 1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.

Mehr

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung

Mehr

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Eine Informationsbroschüre für Versicherte und Rentnerinnen Die Bewertung von Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wurde

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln

Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Der Oberbürgermeister ZVK PlusPunktRente Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Das Plus für Ihre Altersversorgung! Der Oberbürgermeister Zusatzversorgung und Beihilfe Amt für

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

07. Oktober 2009. VBL-Informationsveranstaltung 2009. Universität Erlangen-Nürnberg. Referent: Gerald Rubel. Universität Erlangen-Nürnberg

07. Oktober 2009. VBL-Informationsveranstaltung 2009. Universität Erlangen-Nürnberg. Referent: Gerald Rubel. Universität Erlangen-Nürnberg VBL-Informationsveranstaltung 2009 Referent: Gerald Rubel 07. Oktober 2009 07. Oktober 2009 Seite 1 VBL Inhalt Die VBL im Überblick Das Angebot der VBL Die Anspruchvoraussetzungen VBLklassik. Die Leistungen

Mehr

Sicher in die Zukunft

Sicher in die Zukunft Sicher in die Zukunft mit Ihrer unschlagbaren Betriebsrente Informationen für Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer Heute von morgen träumen Die meisten Menschen warten schon sehnsüchtig auf ihren Ruhestand.

Mehr

Systeme der Alterssicherung überblicken

Systeme der Alterssicherung überblicken Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren

Mehr

Manuela Knäbel Silvia Pierro

Manuela Knäbel Silvia Pierro VBL. Informationsveranstaltung 2009. Referenten Manuela Knäbel Silvia Pierro VBL. Informationsveranstaltung 2009. Seite 1 VBL Inhalt Die VBL im Überblick VBLklassik Die Situation der Altersvorsorge in

Mehr

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke!

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht, die Rente reicht nicht aus, um im Alter ohne finanzielle Not leben zu können. Selbst die

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) 3Nr. 55 3 Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) Steuerfrei sind... 55. der in den Fällen des 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs.

Mehr

Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse

Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse oder auch: bav einfach André Loibl winsecura Pensionskasse DBV-winterthur Kirchstraße 14 53840

Mehr

BVK Bayerische. Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre Zusatzversorgung. V ersorgungskammer

BVK Bayerische. Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre Zusatzversorgung. V ersorgungskammer Beruhigt an den Ruhestand denken. Ihre Zusatzversorgung Die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes BVK Bayerische V ersorgungskammer Wäre es nicht schön, nach einem langen

Mehr

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich

Mehr

NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz

NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz NÜRNBERGER Grenzgängerrente Steuerbegünstigte Versorgung von Grenzgängern Deutschland - Schweiz Grenzgänger: Tendenz steigend Arbeitsverhältnisse über Ländergrenzen hinweg sind heute keine Seltenheit mehr.

Mehr

BETRIEBLICHE VORSORGE

BETRIEBLICHE VORSORGE BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. Kollektivtarif für Kaufland-Mitarbeiter WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE.

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen.

Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen. Flexible Zeitwertkontenmodelle. Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen. Allianz ZeitWertkonten mit Garantie: die neue Flexibilität für Unternehmer und Mitarbeiter. Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz

Mehr

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom Inhaltsverzeichnis 1. Definition 2 2. Inhalt des 4 BetrAVG 2 3. Das Recht eines Arbeitnehmers auf

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Steuerfalle im Alter?

Steuerfalle im Alter? Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung

Mehr

Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche

Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente. Informationen für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung. Januar 2016 2

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte. Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Impressum

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte. Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Impressum VBLspezial Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Inhalt I Änderungen während der Beschäftigung 1 Mutterschutz- und Elternzeit 2 Beurlaubung 3 Krankheit

Mehr

Chancen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

Chancen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Chancen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Dr. Hans-Georg Jenssen, VDVM 12. Norddeutscher Versicherungstag 16. September 2015 in Hamburg Agenda Folie 2 bav: Die zweite Vorsorgesäule trägt

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

VBL. Informationsveranstaltung 2010. Fachhochschule Gießen-Friedberg 17. November 2010. Birgit Schertler Kundenberaterin

VBL. Informationsveranstaltung 2010. Fachhochschule Gießen-Friedberg 17. November 2010. Birgit Schertler Kundenberaterin VBL. Informationsveranstaltung 2010. Fachhochschule Gießen-Friedberg 17. November 2010 Birgit Schertler Kundenberaterin VBL. Informationsveranstaltung 2010. Seite 1 VBL Inhalt Die VBL im Überblick VBLklassik

Mehr

Das Rentensplitting Theorie und Beratung

Das Rentensplitting Theorie und Beratung Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)

Mehr

Ehegattenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Rente für Ehegatte (fast) zum Nulltarif

Ehegattenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Rente für Ehegatte (fast) zum Nulltarif Ehegattenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Rente für Ehegatte (fast) zum Nulltarif Dipl.- Kfm. Ralf Dellert Spezialist für betriebliche Altersversorgung Tel.: 06182-290960 Fax: 06182-290959

Mehr

Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes

Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes Heribert Lassner Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes Fünfte, aktualisierte Auflage Courier Verlag Einleitung 11 1. Die Pflichtversicherung 13 1 Voraussetzungen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern /. Bearbeiter - und Personalnummer. bitte im Schriftverkehr stets angeben Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Postfach 12 25, 17222 Neustrelitz An alle

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

BETRIEBLICHE VORSORGE

BETRIEBLICHE VORSORGE BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 11

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis.................................................... 11 1 Grundlagen der Zusatzversorgung...................................... 13 1.1 Ziele und Konzepte der Zusatzversorgung.............................

Mehr

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer Minijob mit Maxirente: Das Versorgungskonzept minijob bav macht s möglich! Minijob = Minirente? Das muss nicht sein! Geringfügig Beschäftigte auch

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Betriebliche Altersversorgung Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Arbeitnehmerinformation Nutzen Sie Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

BETRIEBLICHE VORSORGE

BETRIEBLICHE VORSORGE BETRIEBLICHE VORSORGE DIREKTVERSICHERUNG / ENTGELTUMWANDLUNG SIE BAUEN IHRE RENTE AUS. WIR SICHERN IHRE FÖRDERUNGEN. Kollektivtarif für Kaufland-Mitarbeiter WENIGER STEUERN UND SOZIALABGABEN. MEHR RENTE.

Mehr

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav)

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav) Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte Neujahrsempfang 2014 Matthias Berndt Firmenkundenberater Betriebliche Altersversorgung (bav) Inhalte Schwerpunkte (1) Überblick zu den Durchführungswegen

Mehr

Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015

Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015 Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015 Inhalt. Meine VBL. Zugang für Versicherte. Erste Schritte. Ihr Zugang für die Nutzung unserer Online-Services. 3 Melden Sie

Mehr

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Ziegelindustrie-Verband e.v., Bavariaring 35, 80336 München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn?

Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Autorin: Katrin Kümmerle, Rechtsanwältin und Senior Consultant bei der febs Consulting GmbH in München Wertkontenmodelle erfreuen

Mehr

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte. Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Impressum

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte. Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Impressum VBLspezial Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Inhalt I Änderungen während der Beschäftigung 1 Elternzeit 2 Beurlaubung 3 Krankheit 4 Verbeamtung

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte. (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8.

Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte. (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8. Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8. April 2008 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Mehr