Solidarität t und Regionale Versorgungskassen Widerspruch oder Impulsgeber? Klaus Stürmer Rechtsanwalt und Geschäftsführer

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1 Arbeitsgemeinschaft Solidarität t und Regionale Versorgungskassen Widerspruch oder Impulsgeber? Klaus Stürmer Rechtsanwalt und Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft Altersversorgung (AKA) e. V. 1

2 Arbeitsgemeinschaft Solidarität t und Regionale Versorgungskassen Widerspruch oder Impulsgeber? Gliederung: 1. Zum Begriff der Solidarität 2. Formen der Solidarität 3. Die Rolle der Sozialpartner 4. Reform der Zusatzversorgung und neue Elemente 5. Fazit 2

3 Arbeitsgemeinschaft Arbeitsgemeinschaft Altersversorgung (AKA) e. V.: 45 Zusatz- und Beamtenversorgungskassen aus ganz Deutschland, deren Mitglieder öffentliche Arbeitgeber sind. Die 45 Zusatz- und Beamtenversorgungskassen betreuen 2,9 Millionen Beschäftigte des öffentlichen kommunalen und kirchlichen Dienstes. Rentenleistungen 2002: 3,4 Mrd. Anlagevermögen 2002: 35,7 Mrd. Die Geschäftsführung der AKA ist beheimatet bei der: Bayerischen Versorgungskammer (BVK), München: Die größte deutsche Versorgungseinrichtung mit einem Anlagevermögen 2003 in Höhe von 30 Mrd. ist eine Behörde des Freistaates Bayern und vertritt als gemeinsames Geschäftsführungsorgan 12 selbstverwaltete Versorgungseinrichtungen (von denen zwei Mitglieder der AKA sind) 3

4 Arbeitsgemeinschaft Association of Local and Church Pension Schemes (AKA): 45 pension providers from all over Germany, members: public employers The 45 pension providers cover 2,9 million employees of the public service benefits paid in 2002: 3,4 bn. total assets in 2002: 35,7 bn. AKA s Headquarter is located with: Bayerische Versorgungskammer (BVK), Munich: Germanys largest pension scheme total assets in 2003: 30 bn. belongs to the Bavarian State looks after 12 different pension schemes (two of them members of AKA) 4

5 Arbeitsgemeinschaft 1. Zum Begriff der Solidarität Solidarität bedeutet einen Ausgleich von Einkommensverlusten in Notfällen bei Tod oder Krankheit Solidarität: Umverteilung der Mittel zugunsten Minderbemittelter oder Personen, die aufgrund ihrer Familiensituation oder sozialen Situation Verluste erleiden 5

6 Arbeitsgemeinschaft 2. Formen der Solidarität 2.1. Die gesetzliche Rentenversicherung 80er Jahre des 19. Jahrhunderts: staatliches Solidaritätskonzept in Gestalt der Bismark schen Sozialgesetzgebung gesetzliche Kranken-, Renten- und Invalidenversicherung für die Arbeiter Bis Heute: Leistung losgelöst von individuell eingezahlten Beiträgen, z. B. Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung 6

7 2. Formen der Solidarität Finanzierungsmodelle Umlageverfahren jährl. Umlage Umlage- -satz Arbeitsgemeinschaft Deckungsabschnitt: 1 Jahr jährl. Leistungen 7

8 2. Formen der Solidarität Finanzierungsmodelle satz Abschnittsdeckungsverfahren Umlagen insges. Kapital stock Zinsen Leistungen Umlage- Arbeitsgemeinschaft Deckungsabschnitt: 10 Jahre 8

9 Arbeitsgemeinschaft 3. Die Rolle der Sozialpartner Grundsatz: Tarifautonomie der Sozialpartner durch den EuGH anerkannt Kernbestand nach Ansicht des EuGH: Vereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen, Beiträge zur ergänzenden Alterssicherung sind Teil der Entlohnung Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst in Deutschland: Grundlage: Tarifverträge 9

10 Arbeitsgemeinschaft 3. Die Rolle der Sozialpartner Zusatzversorgungskassen sind eigenständige Versicherungsunternehmen Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ist ein privatrechtliches Gruppenversicherungsverhältnis; Versicherter ist der Arbeitnehmer Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zusatzversorgungskasse Arbeitgeber Tarifvertrag Zusatzversorgungskasse Arbeitnehmer 10

11 Arbeitsgemeinschaft 3. Die Rolle der Sozialpartner Dreiecksverhältnis ist Ausdruck der Verantwortungssphären Sozialpartner gestalten tarifvertraglich die Leistung der Zusatzversorgung Finanzierung und Mitgliedschaft: Autonomie der Kassen In der Praxis: Interaktion zwischen Kassengremien und Sozialpartnern Teilweise Paritarismus in den Gremien Miteinander der Sozialpartner: Wesentliches Element der Solidarität in der Zusatzversorgung 11

12 Arbeitsgemeinschaft 4. Reform der Zusatzversorgung und neue Elemente 2 Tarifverträge im März 2002 größte Umstrukturierung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland 4,9 Mio. Versicherte betroffen Schließung des alten, umlagefinanzierten Gesamtversorgungssystems Neu eingeführtes Betriebsrentensystem: kapitalgedecktes Punktemodell 12

13 Arbeitsgemeinschaft 4. Reform der Zusatzversorgung und neue Elemente Eckpunkte des neuen Systems: Bis zum 31. Dezember 2001 erworbene Anwartschaften in Versorgungspunkte umgerechnet Bisherige Renten als Bestandsrenten weiter gezahlt Schnitt zwischen altem und neuem Versorgungssystem; keine Weiterführung des alten Versorgungssystems Versorgungspunkte werden auf der Basis von 4 % des beitragspflichtigen Gehalts ermittelt Renten werden jährlich um 1 % erhöht Arbeitnehmer können durch eigene Beitragsleistung ihre Altersversorgung erhöhen, dabei staatliche Förderung durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug möglich 13

14 Arbeitsgemeinschaft 4. Reform der Zusatzversorgung und neue Elemente neue Zusatzversorgung = eigenständiges Betriebsrentensystem Finanzierung: langfristig Überführung in Kapitaldeckung Freiwillige Versicherung: von Anfang an kapitalgedeckt Bedeutet zugleich Schwächung des bisher praktizierten Solidarprinzips Tendenz, nur das eigene Risiko finanzieren zu wollen. Nach wie vor solidarische Elemente vorhanden: Risiken von Invalidität und Tod gemeinschaftlich getragen Kindererziehung und Zurechnungszeiten als soziale Komponenten 14

15 5. Fazit Arbeitsgemeinschaft Solidarität lebt von der Akzeptanz derjenigen, die sie üben sollen Solidarität nach wie vor Grund und Ziel der Altersversorgung Auf Dauer angelegte Solidaritätskonzepte beinhalten die Notwendigkeit von Veränderungen Korrekturen in den Systemen wirken für ihren Erhalt Vorteile regionaler Kassen: Nähe zur Bevölkerung Veränderungsprozesse leichter zu vermitteln Gerade hier: Regionale Kassen wirken als Impulsgeber eines in die Zukunft weisenden Miteinanders. 15

16 Arbeitsgemeinschaft VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Weitere Informationen zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes finden Sie unter: 16

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