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1 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig Katja Schilling SKSD-Veranstaltungen 2016 im Bereich Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten Stand: 7. Juli 2016

2 sverzeichnis G Überblick über die Änderungen der SächsBO G Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilungen...4 G Vom Bauantrag zur Bauausführung...5 Überblick über den formellen Ablauf der Baugenehmigungsverfahren...5 G Grundlagen des bauaufsichtlichen Einschreitens...6 G Aktuelle Entwicklungen im Bauplanungsrecht Aufbauseminar...7 G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau...8 G BRENNPUNKTE zur HOAI...10 G PLANEN und ABRECHNEN von Objekten im BESTAND mit und ohne HOAI.. 11 G HOAI Fragestunde Antworten, die in der Praxis umgesetzt werden können...12 G DER KLASSIKER - GRUNDLAGEN zur HOAI 2013 Leistungen, Honorare und deren Abrechnungen...13 G Die Nutzungsrechte im Grundbuch...14 G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements...15 G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft...16 G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft...17 Bereits durchgeführte Seminare...18 G Die Unterbringung von Flüchtlingen Aktuelle Erleichterungen im Baurecht...19 G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar...20 G PLANUNGSVERTRÄGE Gestaltungen und Tipps für Auftraggeber und Aufragnehmer...21 G Denkmalschutz und Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen...22 G Update-Grundlagen des Bauordnungsrechts...23 G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop...24 G Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung...25 G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln...26 G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis...27 G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht...28 G Die Rechtsstreitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht und die Verwalterposition in Klageverfahren - Workshop...29 G Die Problemfälle der Gewerbemietverträge Analyse und Lösungsmöglichkeiten Workshop...30 G Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis...31 G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten...32 G Der WEG-Verwalter in der Eigentümerversammlung...33 Allgemeine Geschäftsbedingungen...34 Anmeldung 2

3 Bau- und Grundstücksrecht G Überblick über die Änderungen der SächsBO 2015 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltungen, Stadtplanung, Hochbauämter und anderer im Bereiche, die mit dem Vollzug der SächsBO beschäftigt sind; Planer von Bauvorhaben und Bauträger Im Jahr 2015 erfolgte die bisher umfangreichste Änderung/Überarbeitung der Sächsischen Bauordnung seit deren Inkrafttreten im Jahr Es wird Ihnen ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und erste Hinweise in der Auslegung und praktischen Anwendung geben. - Anwendungsbereich der SächsBO Zusatztermin - Begriffsbestimmungen - Änderung materieller Vorschriften - Änderung Verfahrensvorschriften - Beteiligung von Nachbarschaft und Öffentlichkeit Bitte BauGB, BauNVO und SächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-34/ August 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr SKSD, Schulgasse 2, Dresden (Raum s. Aushang) Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 3

4 Bau- und Grundstücksrecht G Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörden und Bauverwaltungen und Planer von Bauvorhaben und Bauträger Es werden die typischen Fehler bei der Teilung von Grundstücken aus baurechtlicher Sicht und die Möglichkeiten des Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde bei baurechtlichen Verstößen erläutert. 1. Begriffsdefinitionen Grundstück und Grundstücksteilung 2. Überblick über notwendige Genehmigungen für Grundstücksteilungen 3. Baurechtliche Vorschriften mit Grundstücksbezug (Auswahl) 4. Rechtliche Sicherungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 5. Folgen der baurechtswidrigen Zustände, bauaufsichtliches Einschreiten Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-36/16-01 Neuer Termin 23. August 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 4

5 Bau- und Grundstücksrecht G Vom Bauantrag zur Bauausführung Überblick über den formellen Ablauf der Baugenehmigungsverfahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltungen, Stadtplanung, Hochbauämter und anderer im Bereiche, die mit dem Vollzug der SächsBO beschäftigt sind; Planer von Bauvorhaben und Bauträger Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über den formellen Ablauf der Baugenehmigungsverfahren. 1. Geltungsbereich der SächsBO 2. Baugenehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben 3. Anforderungen an die Bauantragstellung 4. Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO 5. Beteiligung der Gemeinde und anderer Stellen 6. Fristen im Genehmigungsverfahren 7. Beteiligung der Nachbarn im Genehmigungsverfahren 8. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsverfahren 9. Bescheiderteilung 10. Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn 11. Geltungsdauer einer Baugenehmigung 12. Voraussetzungen für den Baubeginn Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-35/16-01 Termin 22./23. August 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 178,00 Mitglieder des Zweckverbandes 232,00 Nichtmitglieder 5

6 Bau- und Grundstücksrecht G Grundlagen des bauaufsichtlichen Einschreitens Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltungen Sie werden über Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten des bauaufsichtlichen Einschreitens informiert. 1. Baueinstellungsanordnung 2. Nutzungsuntersagung 3. Beseitigungsanordnung 4. Duldungsanordnung 5. sonstige bauaufsichtliche Anordnungen 6. Ermessen 7. Bestimmtheit 8. Störerauswahl 9. Fristsetzungen 10. Sofortige Vollziehbarkeit 11. Vollstreckung bauaufsichtlicher Anordnungen Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-37/16-01 Termin 7. November 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 6

7 Bau- und Grundstücksrecht G neu Aktuelle Entwicklungen im Bauplanungsrecht Aufbauseminar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauordnungsämtern, Planungsämtern, sowie Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten Ihnen werden die Vorschriften im BauGB und der BauNVO unter Berücksichtigung der aktuellen praxisrelevanten Rechtsprechung im Kontext erläutert. In diesem Zusammenhang werden auch die typischen Konstellationen der Schaffung von Baurecht durch Bebauungspläne, einschließlich der Sicherungsinstrumente und der Möglichkeiten der beschleunigten Genehmigung nach 33 BauGB oder Befreiung nach 31 BauGB rekapituliert. 1. Aktuelle Rechtsentwicklungen 2. Bebauungspläne in der Praxis 3. Arten von B-Plänen und ihre Funktionen - Angebotsbebauungspläne - Vorhaben- und Erschließungspläne - Bebauungspläne der Innenentwicklung 4. Sicherung der Bauleitplanung - Veränderungssperre - Zurückstellung von Baugesuchen - Taktisches Verhalten 5. Baugenehmigungen vor Inkrafttreten eines B-Planes und über die Festsetzungen hinaus - 33 und 31 BauGB 6. Aktuelle Rechtsprechung zum BauGB und BauNVO 7. Aktuelle Entscheidungen des BVerwG, OVGs und VGs, z. B. - Gebietsverträglichkeit i. d. R. Vorhabenzulassung nach 34 BauGB - Verzicht auf Immissionsschutzansprüche und Gebot der Rücksichtnahme Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Stadtrat a.d., Leiter eines kommunalen Baudezernats Neuer Termin G-01-31/ November 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 95,00 Mitglieder des Zweckverbandes 123,00 Nichtmitglieder 7

8 Bau- und Grundstücksrecht G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau Beschäftigte kommunaler Verwaltungen Sie kennen die wesentlichen Punkte der neuen DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau. Sie lernen an Beispielen unterschiedliche Verfahren der Kostenplanung für die praktische Anwendung kennen. Darüber hinaus wird die rechtliche Bedeutung der DIN 276, insbes. unter den Gesichtspunkten vertragliche Leistungspflichten des Planers und Honorarberechnung dargestellt unter Berücksichtigung der HOAI. 1. Grundlagen und Begriffe - Kosten im Bauwesen, Kostenvorgabe, Kostenermittlung 2. Projektbeteiligte, ihre Aufgaben und Leistungspflichten - Bauherr, Architekt und Fachingenieure 3. Kostenplanung - insbesondere Leistungspflichten und Vergütung - Grundflächen und Rauminhalte - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 4. Grundsätze der Norm - Gegenstand und Unterschiede der Fassungen von 1981 (vgl. anrechenbare Kosten nach 10 HOAI) 5. Kostengliederung und Bezugseinheiten von Kennwerten (und Preisen) - Grundflächen, Rauminhalte, Nutzeinheiten, Bauteile und Leistungspositionen 6. Arten der Kostenermittlung - Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung 7. Verfahren der Kostenplanung - Nutzungsbezogene, Gebäudebezogene und Bauelement- und Kombinierte Verfahren der Kostenermittlung - Verfahren der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, z. B. ABC- Analyse 8

9 Bau- und Grundstücksrecht 8. Ermittlung der Baunebenkosten - Kosten der Bauherrenaufgaben, der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Finanzierungskosten Bitte Texte der HOAI und soweit vorhanden Texte der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 mitbringen. Wolfgang Hertrampf G-03-06/16-01 Termin 7. Dezember 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 9

10 HOAI G BRENNPUNKTE zur HOAI Bau- und Planungsämter, Prüfer und Büros, Bürgermeister/innen, Bauamtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen, Planer, Ingenieure, Architekten, Techniker, Objektüberwacher, Bauleiter, Projektsteuerer, Bauprojektmanager Dieses Seminar soll zu aktuellen Brennpunkten informieren, die sich aus obergerichtlichen Urteilen und Fachdiskussionen zur Anwendung und Auslegung der HOAI ergeben. Zum Verständnis und zur erforderlichen Sicherheit im Umgang mit der HOAI und Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten reichen Grundlagen nicht aus. Wer die aktuellen Brennpunkte nicht kennt, riskiert Honorarnachteile und unnötige Haftungsrisiken. Das betrifft auch sachgerechte Honorarberechnungen auf Grundlage fach- und objektgerechter Leistungsvereinbarungen. Gerade auch beim Planen und Bauen im Bestand ist der sichere Umgang mit dessen speziellen Risiken eine Voraussetzung für den Projekterfolg. Die Teilnehmer/-innen erhalten bau- und honorarfachliche Tipps um im Tagesgeschäft Honorarfallen, Nachträgen und Mehrkosten sachgerecht begegnen zu können. Aktuelle obergerichtliche Entscheidungen (BGH, OLG) und sachverständige bau- und honorartechnische Abwägungen zu: - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - Anordnungen des Auftraggebers oder Neubeauftragung? - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen, Umbauzuschlägen und MABS - Honorare bei Planungsinhaltsänderungen neue Ziele, neuer Umfang - Honorare bei Terminverzögerungen und Zeitnachträgen - Honorarnachträge mit und ohne Anzeige - Vergütungsneutrale Nachbesserungsplanungen oder Ersatzvornahme - Neues zu Mitwirkungspflichten und Haftungsrisiken - Beispiele für Pauschalhonorare, Zeithonorare und Erfolgshonorare - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Vertragsbeispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fälle und Fragen bitte an den en im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.). Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur) Neuer Termin G-03-09/ September 2016 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 103,00 Mitglieder des Zweckverbandes 134,00 Nichtmitglieder 10

11 HOAI G PLANEN und ABRECHNEN von Objekten im BESTAND mit und ohne HOAI n Bau- und Planungsämter, Prüfer und Büros, Bürgermeister/innen, Bauamtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen, Planer, Ingenieure, Architekten, Techniker, Objektüberwacher, Bauleiter, Projektsteuerer, Bauprojektmanager Die HOAI 2013 ist in weiten Teilen eine Neubau - HOAI. Für das Planen und Bauen im Bestand werden Kenntnis der aktuellen Rechts- und Meinungslagen vermittelt. Die Teilnehmer erhalten Praxiswissen und Handwerkszeug, um die speziellen Honorarregeln und spielräume für Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen besser zu verstehen und auseinanderzuhalten. Auch die honorarmäßige Bewertung von neuen Objekten, die an bestehende angeplant werden, wird besprochen. Die Teilnehmer erhalten Tipps, in welchen Grenzen Umbauzuschlag, Honorarzone und Nebenkosten verhandelbar sind und die mitverarbeitende Bausubstanz (MABS) abgerechnet werden kann. Auch dazu werden konkrete Beispiele aufgezeigt. Alle nachfolgenden Stichpunkte speziell für Leistungen im Bestand - HOAI 2013 aktuelle Entscheidungen und Rechtsmeinungen - Allgemeine Vorschriften für den Umbau und für Sanierungen - Erfahrungen, Beispiele und Praxistipps zur MABS - Umbau- und Modernisierungszuschläge kleiner 20% offiziell zulässig - Schriftform für Einzel-, Änderungs- und Wiederholungsleistungen? - Honorare für Typenplanung und mehrere Objekte im Bestand - Grundleistungen und Besondere Leistungen im Bestand, Objektlisten - Leistungsbilder Objektplanungen ANLAGEN 10 bis 13 (auszugsweise) - Leistungsbilder Fachplanungen ANLAGEN 14 bis 15 (auszugsweise) Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Vertragsbeispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fälle und Fragen bitte an den en im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.). Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter) G-03-10/16-01 Termin 18. August 2016 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 103,00 Mitglieder des Zweckverbandes 134,00 Nichtmitglieder 11

12 HOAI G HOAI Fragestunde Antworten, die in der Praxis umgesetzt werden können n Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, Prüfer und auch Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Sie können als Teilnehmer/-in die Schwerpunkte und konkreten e der Veranstaltung selber mitbestimmen. Bringen Sie dazu Ihre aktuellen Fragen zu den Themen Vertrag, Honorar, Leistungspflichten, Nachträge, Abrechnung und Haftung aus Ihrem beruflichen Alltag mit. Honorarfragen werden vorrangig durch einen Honorarsachverständigen beantwortet. Für weitergehende Rechtsfragen steht ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bereit. Alle Anfragen der Teilnehmer werden selbstverständlich streng anonymisiert. Diese Veranstaltung ist in Zukunft turnusmäßig geplant, um Ihnen als Teilnehmer/-in mindestens einmal im Quartal die Möglichkeit zu geben, konkrete Fragen zu beantworten. Ein Kurzreferent informiert eingangs über aktuellste Themen und Entscheidungen. 1. Kurzreferat - Aktuelle Gerichtsentscheidungen für Planer und Bauherren, die man kennen muss 2. Aktuelles und Dauerhaftes rund um das Vertrags-, Haftungs- und Honorarrecht von Planern, Ingenieuren und Architekten und Bauherren mit und ohne HOAI Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Vertragsbeispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fälle und Fragen bitte an den en im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.). Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter) G-03-19/16-01 Termin 15. September 2016 von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr Entgelt 82,00 Mitglieder des Zweckverbandes 107,00 Nichtmitglieder 12

13 HOAI G DER KLASSIKER - GRUNDLAGEN zur HOAI 2013 Leistungen, Honorare und deren Abrechnungen n Neueinsteiger in Bau- und Planungsämtern bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämtern, Behörden des Landes und des Bundes, EVU`s, Prüfer, kaufmännischer MA und Berufseinsteiger als Planer, Ingenieur, Architekt, Projektmanager Dieser Workshop vermittelt die Grundzüge der neuen HOAI für die Praxis. Die Teilnehmer erhalten Basiswissen und Handwerkszeug, um die Honorarregeln für Planungsleistungen und Bauüberwachung zu verstehen und Fallstricke zu erkennen. - HOAI Struktur, Grundlagen und Übergangsvorschriften - Allgemeine Vorschriften 1 bis 16 - Begriffsbestimmungen, Leistungen und Leistungsbilder - Zuschläge für Umbau- und Modernisierungen - Formerfordernisse für Einzelleitungen - Neues zu wiederholten Grundleistungen und mehrere Objekte - Flächenplanungen - 17 bis 32 (nur erwähnt) - Objektplanungen - 33 bis 48 - Gebäude und Innenräume; Freianlagen; IBW; Verkehrsanlagen - Fachplanungen - 49 bis 56 - Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung (etwas vertiefter) - Beratungsleistungen - ANLAGE 1 - Grundleistungen, BL, Objektliste Änderungen der ANLAGEN 2 bis 15 - Leistungsbilder Flächenplanungen ANLAGEN 2 bis 9 (nur erwähnt) - Leistungsbilder Objektplanungen ANLAGEN 10 bis 13 - Leistungsbilder Fachplanungen ANLAGEN 14 bis 15 - Fragen der Teilnehmer/-innen und aktuelle Gerichtsentscheidungen Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Vertragsbeispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fälle und Fragen bitte an den en im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.). Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter) Termin G-03-14/ November 2016 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 103,00 Mitglieder des Zweckverbandes 134,00 Nichtmitglieder 13

14 Grundbuch/Liegenschaften G Die Nutzungsrechte im Grundbuch Beschäftigte der Liegenschafts-, Rechts-, Bau- und Katasterämter Sie erhalten fundierte Kenntnisse über die Wesensmerkmale und den der im Grundbuch vorkommenden Dienstbarkeiten und der ihnen verwandten Rechte innerhalb und außerhalb des Grundbuches. Anhand praktischer Beispiele werden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Grundstücken und Sicherung z. B. von Bau- oder Nutzungsbeschränkungen dargestellt. 1. Das Grundbuch als Grundlage der Rechte an Grundstücken - Grundlagen des Grundstücks- und Grundbuchrechts - Rechte in Abteilung II des Grundbuches - Entstehung, Veränderung und Erlöschen von Rechten 2. Wesen und Wirkung der im Grundbuch eintragbaren Nutzungsrechte - beschränkte persönliche und Grund-Dienstbarkeiten - Nießbrauch und Wohnungsrecht - verwandte Rechte: Die Reallast als indirektes Nutzungsrecht, das Notwegerecht als Dienstbarkeit ohne Grundbucheintragung 3. Praktische Gestaltungsmöglichkeiten - Sicherung baurechtlicher Verpflichtungen und Beschränkungen durch Dienstbarkeiten und/oder Baulasten - individuelle Gestaltung des Verhältnisses zwischen Eigentümer und Berechtigtem durch gezielte Nutzung der Eigenarten der verschiedenen Rechte - Handhabung aufschiebender und auflösender Bedingungen Bitte BGB und Grundbuchordnung zur Veranstaltung mitbringen. Torsten Zapf G-07-12/16-01 Termin 27. Oktober 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 14

15 Gebäudeunterhaltung G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements enteam Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Sie lernen die Grundsätze des Facility Managements kennen, die ausschlaggebend für die Zentralisierungstendenz ist. Sie lernen, dass das Facility Management über die Leistungen eines zentralen Gebäudemanagements hinaus geht und neben operativen und strategischen auch taktische Elemente der Immobilienbewirtschaftung beinhaltet. Zudem erfahren Sie, dass unter Facility Management heute alle Prozesse und Dienstleistungen zusammengefasst werden, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Ihnen wird ein Überblick über die ganzheitliche Sichtweise sowie über die Optimierungspotenziale in den einzelnen Gebäudelebenszyklusphasen gegeben. Hierbei erhalten Sie konkrete Hinweise und Anregungen für eine kontinuierliche Verbesserung bei der Gebäudebewirtschaftung. 1. Einführung und Grundsätze - Begriffsdefinition, Abgrenzung, Kerngeschäft und Unterstützungsprozesse - Lebenszyklusmodel der GEFMA 2. Betreiberverantwortung und Organisation - aktuelle Fälle - Möglichkeit der Exkulpation sowie Organisationsmodelle 3. Informationsgrundlagen und IT-Unterstützung - benötigte Informationen in der Praxis - Einführungsstrategien eines CAFM 4. Energiemanagement und Energieoptimierung - Energieoptimierung - Fördermöglichkeiten 5. Lebenszykluskosten, Instandhaltungsstrategien und Infrastrukturelle Leistungen Dieter Bohn und Denny Karwath G-09-02/16 2. Termin 28./29. September 2016 Anmeldeschluss 31. August 2016 Entgelt 298,00 Mitglieder des Zweckverbandes 386,00 Nichtmitglieder 15

16 Gebäudeunterhaltung G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft enteam Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Das Thema Betreiberverantwortung rückt angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf) in den Fokus und gewinnt im Immobilien-/Gebäudemanagement ständig an Bedeutung. Aktuelle Urteile und Unfälle haben Immobilieneigentümer, Dienstleister aber auch Nutzer bzw. Mieter von Immobilien sensibilisiert. Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte der Betreiberverantwortung praxisgerecht dargestellt und die Problemlösungen im kommunalen Umfeld erörtert. 1. Erläuterung der Brisanz des Themas - aktueller Unfälle und praktische Beispiele von Verurteilungen - Erläuterung der Rechtsgebiete - Möglichkeiten der Exkulpation 2. Überblick über die wichtigsten Vorschriften - Betriebssicherheitsverordnung, GEFMA Versammlungsstättenverordnung - Anwendung von Normen und technischen Regeln 3. Aufbau einer rechtssicheren Organisation - Plichten und Informationsquellen - notwendige Dokumentationen - konkrete Problemlösungsvorschläge Dieter Bohn und Denny Karwath G-09-04/16 Termin 17./18. November 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 298,00 Mitglieder des Zweckverbandes 386,00 Nichtmitglieder 16

17 Gebäudeunterhaltung G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft enteam Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind Ihnen werden grundlegende Kenntnisse zu den Energieanwendungen und den technischen Möglichkeiten der Optimierung des Energieverbrauchs vermittelt. Die Lehrinhalte umfassen sowohl Energieeffizienzthemen, wie Heiz- und Prozesswärme, Kraft-Wärme- Kopplung, Klima- und Kältetechnik und Beleuchtung, als auch regenerative Energien und Themen des Energiemanagements (Energiedatenmanagement-Systeme, Energieeinkauf und -handel, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Contracting). Zudem werden die relevanten Fördermöglichkeiten vorgestellt. 1. Einführung und Grundsätze - Bedeutung des Energiethemas - rechtliche Rahmenbedingungen - Gesamtenergiekonzepte 2. Energieoptimierung und Energiemanagementsysteme - Energieeffiziente technische Gebäudeausrüstung - Energieanalyse und Energiedatenmanagement - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3. Energieeinkauf und Contracting - Einkaufsstrategien - Fördermöglichkeiten Dieter Bohn und Denny Karwath G-09-03/16-01 Termin 31. August 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 149,00 Mitglieder des Zweckverbandes 193,00 Nichtmitglieder 17

18 Bereits durchgeführte Seminare Auf den folgenden Seiten finden Sie die bereits abgelaufenen Veranstaltungen für dieses Jahr. Haben Sie Interesse an einem dieser Themen und wünschen sich für dieses eine Veranstaltung mit einem neuen Termin oder interessieren Sie sich bzw. Ihre Verwaltung für ein Inhouseangebot, dann schicken Sie uns Ihre Wünsche einfach per oder rufen Sie uns an. Gern können Sie uns Ihre speziellen inhaltlichen Vorstellungen und Fragen mitteilen und wir versuchen diese dann für Sie umzusetzen. Ihre Ansprechpartnerin: Katja Schilling Tel: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage/Rückmeldung/Kontaktaufnahme.

19 Bau- und Grundstücksrecht G Die Unterbringung von Flüchtlingen Aktuelle Erleichterungen im Baurecht Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bauordnungsämtern und Planungsämtern, Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten Durch das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen und die umfassenden Neuregelungen des Baugesetzbuches durch das Asylverfahrensgesetz vom 20. Oktober 2015 haben sich die Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen maßgeblich geändert. Eine Vielzahl von Sonderregelungen sollen die Flüchtlingsunterbringung erleichtern. Dabei ist die Anwendung der Sonderregelungen im Einzelfall nicht einfach. Das Seminar gibt Ihnen hierzu die notwendigen Kenntnisse der Sonderregelungen und Grundlagenwissen für deren rechtssichere Anwendung. 1. Aktuelle Änderungen des Bauplanungsrechts zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen 2. Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung nach Polizeirecht 3. Aktuelle Rechtsprechung zur Flüchtlingsunterbringung nach neuem Recht Bitte Gesetzestexte zum BauGB und der SächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Peter Kober G-01-39/16-01 bereits abgelaufen Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 19

20 Bau- und Grundstücksrecht G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauordnungsämtern, Planungsämtern, sowie Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten In diesem Seminar werden Ihnen die städtebaulichen Satzungen als Alternative zum Bebauungsplan sowie die unterschiedlichen Arten und Anwendungsmöglichkeiten der Satzungen nach dem Baugesetzbuch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung (Innenentwicklungsgesetz 2013) vorgestellt. So erhalten Sie einen guten Überblick und erfahren, wie Sie mit diesen Planungsinstrumenten auch Ihre städtebaulichen Wünsche und Ziele effizienter erreichen und (Bau-)Vorhaben so genehmigungsfähig machen können. - Überblick über die unterschiedlichen baurechtlichen Planungsinstrumente des BauGB, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, um ihre städtebaulichen Ziele zu realisieren - Wesen und Zweck der städtebaulichen Satzungen - Einsatzmöglichkeiten - Mögliche/notwendige Regelungsinhalte - Verknüpfungsmöglichkeiten mit städtebaulichen Verträgen - Jeweilige Verfahren und Rechtswirkungen - Vor- und Nachteile gegenüber der herkömmlichen Bebauungsplanung, auch unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13 a BauGB - Innenbereichssatzungen nach 34 IV BauGB - Klarstellungssatzung - Entwicklungssatzung - Ergänzungssatzung - Außenbereichssatzung nach 35 VI BauGB - Erhaltungs-/Milieuschutzsatzung nach 172 BauGB - Baugestaltungssatzung - Städtebaulichen Kostensatzungen. Erschließungsbeitragssatzung 132,135 c BauGB Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Stadtrat a.d.,leiter eines kommunalen Baudezernats Terminänderung G-01-13/16-01 bereits abgelaufen Entgelt 95,00 Mitglieder des Zweckverbandes 123,00 Nichtmitglieder 20

21 HOAI G PLANUNGSVERTRÄGE Gestaltungen und Tipps für Auftraggeber und Aufragnehmer n Bau- und Planungsämter, Prüfer und Büros, Bürgermeister/innen, Bauamtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen, Planer, Ingenieure, Architekten, Techniker, Objektüberwacher, Bauleiter, Projektsteuerer, Bauprojektmanager Für Leistungs- und Honorarvereinbarungen sind mit der HOAI 2013 mehr Gestaltungsfreiräume möglich als je zuvor. Die Grenzen von Vertragsmustern und Formverträgen sind schnell erreicht. Wer die neuen Verhandlungsspielräume nicht kennt, riskiert leicht Nachteile. Nur durch individuelle Ausgestaltungen der Verträge kann der Spezifik der Objekte und den dafür benötigten Leistungsbildern und Arbeitsschritten angemessen Rechnung getragen werden. Manchmal kann es aber auch besser sein, auf standardisierte Formulierungen auszuweichen. Im Seminar wird der typische Aufbau von Verträgen für Objekt- und Fachplanungen Punkt für Punkt erläutert, einschließlich Haftungsfragen. Das Seminar soll zu mehr Sicherheit bei auszuhandelnden Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten führen. Die Teilnehmer/-innen erhalten konkrete Formulierungstipps aus bau- und honorarfachliche Sicht, mit denen im Tagesgeschäft Verträge einfacher und sicherer aufgestellt werden können. 1. Vertragsgrundlagen und Honorarregelungen mit und ohne HOAI 2. e, die in einem Planungsvertrag mehr Sicherheit schaffen 3. Arbeitsschritte in den Leistungsphasen konkret festlegen 4. Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung 5. Besprechung fester (unbedingter) und variabler Vertragsmodule - Vertragsgegenstand - Vertragsgrundlagen - Leistungsinhalte und deren Sicherung (Kostenobergrenze) - Honorarvereinbarungen (Grund- und Besondere Leistungen) - Vertragsdurchführung, Nachträge und Abnahme - Ergänzungen (Schlichtungsklausel, 6. Aktuelle obergerichtliche Entscheidungen (BGH, OLG) Bitte aktuelle HOAI mitbringen. Vertragsbeispiele und eigene Fälle/Akten können besprochen werden (Fälle und Fragen bitte an den en im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt.). Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter) Termin G-03-11/16-01 bereits abgelaufen Entgelt 103,00 Mitglieder des Zweckverbandes 134,00 Nichtmitglieder 21

22 Bau- und Grundstücksrecht G neu Denkmalschutz und Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen Termin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörden und Bauverwaltungen und Planer von Bauvorhaben und Bauträger Anhand ausgewählter Beispiele wird erläutert, ob für ein Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Anzeige bzw. Genehmigung oder eine Baugenehmigung notwendig ist. Hierbei wird insbesondere detailliert auf die Baugenehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben und einzelne verfahrensfreie Bauvorhaben nach 61 SächsBO eingegangen. 1. Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung 2. Einzelne verfahrensfreie Vorhaben nach 61 SächsBO 3. Denkmalschutzrechtliches oder bauaufsichtliches Einschreiten Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen Ralf Lorenz G-01-38/16-01 hat bereits stattgefunden Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 22

23 Bau- und Grundstücksrecht G neu Update-Grundlagen des Bauordnungsrechts Mitarbeiter(innen) der Bauaufsicht und Bauverwaltung, die wenige Vorkenntnisse haben oder ihre Kenntnisse auf eine solide Grundlage stellen möchten Auf der Basis des elementaren Baurechts vermittelt das Seminar neuen, aber auch in den Bauämtern länger tätigen Mitarbeitern an Hand aktueller Rechtsprechung und Fällen aus der Praxis alle Grundlagen zum baulichen, technischen und organisatorischen Bauordnungsrecht. Sie analysieren besondere Problemfälle und erhalten Lösungsvorschläge und praxistaugliche Hilfen. 1. Grundbegriffe - Anlagen - Vorhaben - Gebäude 2. Einzelvorschriften - Abstandflächen - Erschließung - Stellplätze - Brandschutz 3. Verfahren - Genehmigungsverfahren - Freistellungsverfahren - Besondere Verfahren - Rechtssichere Bescheide im Bauordnungsrecht - Rechtsbehelfe und die Rolle der Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Rechtsanwalt Klaus Germer, Erster Stadtrat a.d., Leiter eines kommunalen Baudezernats Termin G-01-33/16-01 hat bereits stattgefunden Entgelt 95,00 Mitglieder des Zweckverbandes 123,00 Nichtmitglieder 23

24 Grundbuch/Liegenschaften G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop Hinweis Neuer Termin Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung, Baurecht, Grün- und Freiflächenplanung sowie Genehmigungsbehörden und Planungsbüros Im diesem Workshop werden Erfahrungen über die Einsetzbarkeit von Dienstbarkeiten ausgetauscht, geregelte Szenarien präsentiert und Strategien für den Einsatz von Dienstbarkeiten diskutiert. Sie erfahren, wie unterschiedliche Szenarien durch Dienstbarkeiten gesichert werden können und wie diese strukturiert werden müssen. 1. Bau- und Nutzungsbeschränkungen 2. Spezielle Freiraumentwicklung und Brachflächennutzung durch verschiedene Dienstbarkeiten 3. Individuelle Gestaltung durch auflösende und aufschiebende Bedingungen 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Leitungsrechten Fragestellungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung der Veranstaltung ein. Sie sind bis zum Anmeldeschluss einzureichen. Christian Flache, Notarassessor G-07-08/ Dezember 2016 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 24

25 Grundbuch/Liegenschaften G Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung Beschäftigte von Grundbuch- und Liegenschaftsämtern, Energieversorgern, kommunalen Betrieben der Wasserversorgung, Zweckverbänden und Behörden, die landesrechtlich für das Bescheinigungsverfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz zuständig sind Das Seminar bietet eine umfassende Darstellung über Rechte und Pflichten des Versorgungsträgers bei der Verlegung von Leitungen im öffentlichen Raum. Es wird umfassend behandelt, unter welchen Voraussetzungen Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte für Versorgungsträger entstehen und wie sie in das Grundbuch einzutragen sind. Auch wird auf gesetzliche entstandene Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz eingegangen. 1. Möglichkeiten zur Sicherung von Leitungen - Gestattungsvertrag, Arten von Dienstbarkeiten und anderer dinglicher Rechte - Eintragung in das Grundbuch, Kosten - Entschädigungszahlungen - Rechtliche Durchsetzung der Dienstbarkeitsbestellung (Zwangsbelastung) 2. Gesetzliche Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz - Entstehung und Bestand gesetzlicher Dienstbarkeiten - Formelle Umsetzung im Grundbuch, Bescheinigungsverfahren - Entschädigungsanspruch 3. Nachträgliche Gestaltungen - Übertragung von Dienstbarkeiten - Rangrücktritt, Rangwahrung, Freigabe und Löschung - Verlegung des Ausübungsbereichs 4. Sonderfälle - Dienstbarkeiten in der Zwangsvollstreckung - Dienstbarkeiten in der Flurbereinigung Christian Flache, Notarassessor G-07-10/16-01 Termin hat bereits stattgefunden Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 25

26 Wohnen/Mieten G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln Termin Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Mietspiegel sind eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Insbesondere im Mieterhöhungsverfahren ist ihre soziale Befriedungswirkung unbestritten. Das Seminar vermittelt neue Erkenntnisse, insbesondere zu Mietspiegeln mit energetischen Komponenten und zu grundsicherungsrelevanten Mietspiegeln. Sie erhalten wichtige Informationen, um Grundsatzentscheidungen sicher zu treffen. Mietspiegel 1. Rechtsgrundlagen und Aufbau eines Mietspiegels 2. Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel? 3. Datenerhebung / Datenauswertung - Welcher Wohnungsbestand ist zu berücksichtigen? - Welche mietpreisbildenden Faktoren sind zu beachten und welche Indikatoren sind zu deren Ermittlung geeignet? (Schwerpunkte: Wohnlage, Ausstattungsmerkmale) 4. Spanneneinordnung - Ermittlung der Miete anhand eines Rechenbeispiels 5. Umgang mit Bürgerbriefen - Anfragen und Beschwerden zum Mietspiegel insbesondere die Wohnlage betreffend 6. Wie muss die Erstellung des Mietspiegels dokumentiert werden? 7. Durch wen und wie muss der Mietspiegel anerkannt werden? 8. Wann und wie ist der Mietspiegel anzupassen? Überblick über aktuelle Rechtsprechung Bitte BGB bzw. Textsammlung Mietrecht zur Veranstaltung mitbringen. Mathias Wagner G-04-11/16-01 hat bereits stattgefunden Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 26

27 Wohnen/Mieten G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis in Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Mieterhöhungspotential zu erkennen, in Mietverträgen umzusetzen und bei bestehenden Mietverhältnissen eigenständige Mieterhöhungserklärungen zu formulieren. 1. Die Arten von Mieterhöhungen - Anforderungen an den Mietvertrag - übereinstimmende Vereinbarungen und einseitiges Mieterhöhungsverlangen 2. Die Mieterhöhungserklärung - formelle Voraussetzungen - inhaltliche Anforderungen 3. Die Reaktion des Mieters und Konsequenzen - Widerspruch und Kündigung - Konsequenzen und Rechtsfolgen Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Alexandra Zschörnig-Kempe Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 27

28 Wohnen/Mieten G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht. 1. Die Eigentümerversammlung - Einladung und Tagesordnung - Teilnehmerkreis und Stimmenrecht 2. Beschlusskompetenzen - Entscheidungen zu den neuen Beschlusskompetenzen - Mehrheitsanforderungen und abweichende Vereinbarungen in der Teilungserklärung 3. Rechtsstreitigkeiten in der WEG - Beschlussanfechtungsklagen - Klagen gegen den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 28

29 Wohnen/Mieten G Die Rechtsstreitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht und die Verwalterposition in Klageverfahren - Workshop Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen In diesem Workshop werden insbesondere die praxisrelevanten Anfechtungsklagen sowie Klagen gegen den Verwalter anhand von gemeinsamen Fallbesprechungen erörtert. Sie werden im Anschluss daran in die Lage versetzt, die Wohnungseigentümer konkret zu den Klagearten zu informieren und eigenständige prozesseinleitende Maßnahmen auszuführen. 1. Das Anfechtungsverfahren - Einleitung und Ziel des Verfahrens - Anfechtung wegen formeller und/oder materieller Mängel 2. Die Klage der WEG gegen einzelne Eigentümer - Einleitung und Ziel des Verfahrens - insbesondere: die Hausgeldhaftung des einzelnen Eigentümers 3. Die Klage der WEG gegen den Verwalter - Einleitung und Ziel des Verfahrens - die Verwalterhaftung; Praxisbeispiele 4. Die Klage der WEG gegen Dritte - Einleitung und Ziel des Verfahrens - insbesondere: Mängel- und Schadensersatzklagen wg. mangelhaftem Sonder- und Gemeinschaftseigentum durch die einzelnen Eigentümer oder durch die gesamte WEG? 5. Die Kosten und die Verwalterposition - die Position des Verwalters während der Verfahren (Bestellung eines Rechtsbeistandes, Informationspflicht, Haftung) - die Kostenentscheidung des Gerichts und die Kostenverteilung Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tage Entgelt 184,00 Mitglieder des Zweckverbandes 238,00 Nichtmitglieder 29

30 Wohnen/Mieten G Die Problemfälle der Gewerbemietverträge Analyse und Lösungsmöglichkeiten Workshop Voraussetzung Beschäftigte in Liegenschaftsverwaltungen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Sondereigentumsund WEG-Verwalter, Führungskräfte Die Teilnahme an dem Workshop setzt Vorkenntnisse aus dem Bereich Vertrags- und Gewerbemietrecht voraus. In diesem Workshop erfahren Sie, welche Problemfelder rund um die Praxis von Gewerbemietverträgen zu beachten sind und wie Sie anstehende Verträge optimieren. Sie können im Anschluss neue Mietverträge selbst strukturieren, dem aktuellen Bedarf entsprechend gestalten und die Mehrzahl der Probleme bei Gewerbemietverträgen umgehen. 1. Das Zustandekommen eines Gewerberaummietverhältnisses - Abgrenzungsfragen: Anfrage oder schon Vorvertrag? Letter of Intent? - Ansprüche und Rechtsfolgen aus einem Vorvertrag - Vertragsschluss unter Beachtung der Schriftform 2. Die Verhandlungsposition des Vermieters - strategische Aufstellung bei Neuverträgen/Mietoptimierung - die Schriftform und Folgen deren Verletzung - die einzelnen Regelungsmöglichkeiten und Grenzen der Verhandlungsposition 3. Problempunkte aus Sicht des Mieters und aus Sicht des Vermieters 4. Die gewerbliche Zwischenvermietung 5. Die Wirkung der Insolvenz im Gewerbemietrecht - allgemeine Folgen - Sonderkündigungsrecht des Erwerbers Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Fragestellungen sind ausdrücklich erwünscht, reichen Sie uns diese vorab per ein. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tage Entgelt 184,00 Mitglieder des Zweckverbandes 238,00 Nichtmitglieder 30

31 Wohnen/Mieten G Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Gewerberaummietrecht. 1. Formularklauseln im Mietvertrag - Schönheitsreparatur- und Abgeltungsklauseln - Instandsetzungsklauseln 2. Mängel und Mietminderung - Entscheidungen zu Mietminderungsansprüchen - Bedeutung von Aufrechnungsverboten 3. Beendigung des Mietverhältnisses - mangelnde Schriftform und Konsequenzen - Sicherungsmittel zur schnelleren Durchsetzung des Räumungsund Herausgabeanspruchs Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 31

32 Wohnen/Mieten G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten Hinweis Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Nach Absolvierung des Seminars sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Regelungen für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten in Mietwohnungen anzuwenden sowie Einwendungen der Mieter zu bearbeiten. 1. Vereinbarungen über Betriebskosten im Mietvertrag - gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen - umlegbare Kostenpositionen - formelle und inhaltliche Grundsätze 2. Die Abrechnung von Betriebskosten - Fristen und formelle Mindestanforderungen - Folgen fehlerhafter Abrechnungen, Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen - Einwendungen des Mieters und Gewährung von Belegeinsicht 3. Spezielle Probleme der Abrechnung von Heizkosten - Heizkostenverordnung - Sonderfälle - Beispielrechnung Bitte BGB bzw. Textsammlung Mietrecht zur Veranstaltung mitbringen. Fragen können Sie vorab per bei uns einreichen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 32

33 Wohnen/Mieten G Der WEG-Verwalter in der Eigentümerversammlung Ziel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Nach Abschluss des Seminars sollen typische Fehler bei der Einladung zur Eigentümversammlung und während der Eigentümerversammlung der Vergangenheit angehören. Außerdem soll das Seminar die Position des Verwalters in der Eigentümerversammlung stärken, in dem dieser mit juristischem Hintergrund auf ad hoc - Situationen sicherere Entscheidungen treffen kann. 1. Die Einladung zur Eigentümerversammlung - formelle Anforderungen - Zweitversammlung und Eventualeinberufung 2. Beschlussfassung - Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss und Vollmachten - außerordentliche Beschlussfassungen (neue Themen außerhalb der Tagesordnung?) 3. Fragen zur Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum - Regelungen in der Gemeinschaftsordnung und deren Bedeutung - Kostenregelungen und Kostenzuständigkeiten Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 33

34 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar 2016 (vorbehaltlich des Beschlusses der Verbandsversammlung November 2015) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Zweckverbandes Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden. Für Coaching gibt es gesonderte Geschäftsbedingungen. 1 Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 5. Sie erklären sich mit Ihrer Anmeldung einverstanden, dass das SKSD sowohl Ihre als auch die Daten Ihrer Verwaltung in seiner EDV-Anlage speichert. Dies geschieht aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des Kundenservices. Dabei werden Ihre datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Sie gestatten uns, Sie per oder Fax über aktuelle Entwicklungen und besondere Angebote zu informieren. Sie können diese Einwilligung jederzeit einschränken oder widerrufen. 2 Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (Post/Telefax/ ) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers.) Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. 34

35 AGB a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben. 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangs-entgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten. 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 9. Endet der Ausbildungsvertrag eines zur Teilnahme an der dienstbegleitenden Unterweisung angemeldeten Auszubildenden mit seiner Ausbildungsbehörde oder erweist er sich als unwirksam, ist das dbu-entgelt für das Jahr des Rücktritts vollständig zu zahlen, mindestens jedoch 50 % des Lehrgangsentgeltes. Vom verbleibenden Restentgelt sind von Verbandsmitgliedern 10 %, von Nichtmitgliedern 20 % als Stornoentgelt zu zahlen. 3 Entgelte und Gebühren 1. Die Veranstaltungsentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden mit den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gemacht. 2. Für das zu zahlende Entgelt bzw. die Gebühren ist der Status des Anmeldenden (Mitglied/Nichtmitglied im Zweckverband bzw. dessen Beschäftigte) zu Veranstaltungsbeginn entscheidend. 3. Mitgliedskommunen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Südsachsen, die Teilnehmer/-innen zu Seminarveranstaltungen anmelden, zahlen Mitgliederentgelte. 4 Unterrichtsmittel 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. 35

36 Anmeldung Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Anmeldung Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: 1. Titel, Name, Vorname, 2. Titel, Name, Vorname, 3. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Die Angabe der Daten ist freiwillig. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ihre Kontaktdaten Ansprechpartner/-in Telefon Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, Programm 2016, Seite 632, werden anerkannt. Unterschrift Absender (Stempel) 36

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